--- PAGE 1 --- beschlossen vom Landesparteitag am 23. Januar 2021 Zusam- menhalt und neue Chancen. Politik fürs ganze Land. Wahlprogramm der SPD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2021 --- PAGE 2 --- 2 Vorwort 4 Wie wir unser Land stärker 6 und gerechter machen: innovative Wirtschaft & gute Arbeit. Wirtschaft 6 Gute Arbeit 10 Zuwanderung und Integration 13 Land- und Forstwirtschaft 15 Wie wir es schaffen, dass niemand 19 zurückbleibt: starker Sozialstaat & solidarisches Miteinander. Gesundheit und Pflege 19 Verbraucher*innenschutz 22 Kinder, Jugend und Familie 23 Wie unser Land die Zukunft meistert: 27 Bildung für alle & digitaler Aufbruch. Schulpolitik 27 Digitale Bildung 31 Berufliche Bildung 33 Hochschulen und Universitätsmedizin 34 Lebenslanges Lernen 36 Wie wir unser Land zusammenhalten: 38 gleiche Rechte & wehrhafte Demokratie. Demokratie und Engagement 38 Gleichstellung 40 Inklusion 42 Antidiskriminierung 43 Innere Sicherheit 44 Bevölkerungsschutz 46 Justiz und Rechtsstaat 48 Inhalt --- PAGE 3 --- 3 Wie unser Land das Klima schützt: 51 neue Energie & bewahrte Natur. Energie und Klimaschutz 51 Umwelt-, Natur- und Tierschutz 53 Was unser Land lebenswert macht: 55 kulturelles Erbe & moderne Gesellschaft. Kultur 55 Medien 57 Sport 58 Wie wir Stadt und Land 61 zusammenbringen: schnelles Netz & ein Bus in jedes Dorf. Digitalisierung 61 Ländlicher Raum 65 Verkehr 67 Wohnen 69 Wie wir neue Grundlagen legen: 71 Investitionen gegen die Krise & handlungsfähige Kommunen. Kommunale Selbstverwaltung und Kommunalfinanzen 71 Finanzen und Landesverwaltung 73 Bundes- und Europapolitik 74 --- PAGE 4 --- 4 Vorwort Sachsen-Anhalt hat viele starke Seiten – und muss gleichzeitig Probleme bewältigen, die nicht liegenbleiben dürfen. Unser Land ist in den letzten Jahren ein großes Stück vorange- kommen, doch viele Menschen müssen in ih- rem Leben täglich große Herausforderungen meistern. Sachsen-Anhalt ist ein lebens- und liebenswertes Land, steckt aber mitten in der Realität von Strukturumbrüchen und Klima- wandel. Diese Gegensätze und Widersprüche prägen unser Land. Auf der einen Seite: • Ein Land, das dank des besonnenen Ver- haltens seiner Bürger*innen und dank ei- nes klugen Krisenmanagements die Coro- na-Krise meistert. • Ein Land, das schon vor der Pandemie eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sichergestellt hat. • Ein Land, das wieder attraktiv geworden ist für industrielle Investitionen und für in- novative Existenzgründungen. • Ein Land, das bei Kinderbetreuung und frühkindlicher Bildung mehr für seine jüngsten Bürger*innen tut als jedes andere und in dem sich Beruf und Familie verein- baren lassen. • Ein Land, das Arbeitslosigkeit erfolgreich bekämpft hat und niemanden ohne Teil- habemöglichkeit zurücklässt. • Ein Land, das mit seinen landschaft- lichen Schönheiten, seinen histo- rischen Städten und seinem Welt- kulturerbe gerade jüngst von vielen Menschen als Reiseziel entdeckt wird. • Ein Land, das mit modernen Hochschulen junge Menschen und qualifizierte Wissen- schaftler*innen anzieht. Auf der anderen Seite: • Ein Land, in dem für dieselbe Arbeit oft weniger bezahlt wird als anderswo und in dem sich viele Unternehmen vor Tarifbin- dung und sozialer Verantwortung drücken. • Ein Land, das viele Menschen durch Ab- wanderung verloren hat und das die Trend- wende noch nicht geschafft hat. • Ein Land, in dem viele Menschen in länd- lichen Regionen den Eindruck haben, dass ihre Heimat „abgehängt“ ist von moderner Infrastruktur und Entwicklungschancen. • Ein Land, in dem manche Dörfer während der Ferien wochenlang von keinem Bus angefahren werden und in dem das „Um- steigen“ gegen den Klimawandel oft den Wohlhabenden vorbehalten ist. • Ein Land, in dem viele Menschen in ihrem Alltag sozialen Zusammenhalt und Ge- meinsinn vermissen. • Ein Land, das es nicht schafft, genug Lehr- kräfte für seine Schulen zu gewinnen und in dem bildungspolitische Fortschritte der Vergangenheit auf der Kippe stehen. Weil wir dieses Land lieben, wissen wir, dass es sich keinen Stillstand leisten darf. Deshalb machen wir Politik mit dem Mut zur Veränderung. Unter sozialdemokratischer Regierungsver- antwortung machen wir Sachsen-Anhalt zu einem Land für alle. • Ein Land für alle, das heißt: Stabiles, schnelles Internet an jedem Kü- chentisch, in jeder Schule und Firma. Gleichwertige Lebensbedingungen sind keine politische Floskel, sondern ein ver- bindlicher Verfassungsauftrag. Politik in Sachsen-Anhalt muss der Entwicklung der großen Städte und der ländlichen Re- gionen gleichermaßen dienen. Wer Wirt- schaftsförderung auf Ballungsräume kon- zentrieren und ganze Regionen sich selbst überlassen will, gefährdet unsere Zukunft. SPD-Politik ist Politik fürs ganze Land. • Ein Land für alle, das heißt: Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand. --- PAGE 5 --- 5 Corona hat den Wert des Gesundheits- systems für unsere Gesellschaft sichtbar gemacht. Die Probleme mit privatisierten Krankenhäusern haben gezeigt, dass wie in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge ein aktiver Staat gefragt ist, der flächen- deckend eine hochwertige, moderne Gesundheitsversorgung sicherstellt. SPD- Politik sorgt für ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung in allen Regionen. • Ein Land für alle, das heißt: Gute Arbeit ist unser gutes Recht. Arbeit schafft Wohlstand – aber nicht für alle. Ausbeutung wie in der Fleischindus- trie ist nur ein besonders krasses Beispiel für unzumutbare Arbeitsverhältnisse. Aber auch in besser aufgestellten Branchen be- nachteiligen Tarifflucht und ein anhalten- des Einkommensgefälle zwischen West und Ost unsere Arbeitnehmer*innen. SPD- Politik setzt bei Vergaben Tariftreue durch und sorgt dafür, dass die Zukunft der Ar- beit sozial gestaltet wird. • Ein Land für alle, das heißt: Kein Kind bleibt zurück. Bildung muss kostenfrei sein – das fängt in der Kita an. Die Bildungszukunft durch Digitalisierung hat längst begonnen und durch Corona einen kräftigen Schub be- kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass jedes Kind an dieser Entwicklung teilhat. Das mobile Endgerät und die Vermittlung digitaler Kompetenz gehören für jedes Kind dazu, unabhängig vom Einkommen der Eltern. SPD-Politik setzt auf längeres gemeinsames Lernen und macht flächen- deckend Gemeinschaftsschulen möglich. • Ein Land für alle, das heißt: Klimafreundliche, sozial verträgliche Mo- bilität für alle Regionen. Der Klimawandel gefährdet Zukunft und Wohlstand für alle. Deshalb müssen auch alle die Chance bekommen, durch ihr Ver- halten zum Klimaschutz beizutragen. Da- für brauchen wir bezahlbare regenerative Energien – und ein ÖPNV-Angebot, das alle Regionen und Orte erschließt und Menschen unabhängig von Einkommen und Alter mobil macht. SPD-Politik sorgt dafür, dass Klimaschutz überall ankommt. • Ein Land für alle, das heißt: Ein Zusammenleben in Vielfalt und ohne Rassismus. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Bürger*in- nen zweiter Klasse. Für unsere Gesellschaft sind alle Menschen, die hier leben, gleich viel wert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Rechtsstatus und ihrer Religion. Wir setzen auf lebendige interkulturelle Be- gegnung und wirksame Integration. SPD- Politik sorgt für ein gleichberechtigtes Miteinander und tritt Rassismus, Anti- semitismus und Rechtsextremismus ent- schieden entgegen. • Ein Land für alle, das heißt: Teilhabe und Chancengleichheit statt Diskriminierung und Ausgrenzung. In Sachsen-Anhalt haben wir in der Ver- fassung verankert, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Genauso wie die Gleich- berechtigung von Frauen und Männern und die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen müssen wir diese Rechte im Alltag, in Politik und Wirtschaft durch- setzen und mit Leben füllen. SPD-Politik sorgt dafür, dass aus gleichen Rechten gleiche Chancen werden und Diskrimi- nierung zurückgedrängt wird. Ein Land für alle zu gestalten, geht nur mit ei- ner starken Sozialdemokratie. Und: mit kons- truktiven Partner*innen. Für die „Kenia“-Koalition haben wir uns 2016 bewusst entschieden, weil das nach dem Ein- zug der AfD in den Landtag die einzige Mög- lichkeit zur demokratischen Mehrheitsbildung war. In dieser Koalition konnten wir wichtige Erfolge in vielen Bereichen durchsetzen. In an- deren Bereichen bedeutete sie Stillstand. Sachsen-Anhalt braucht Aufbruch statt Still- stand. Deshalb bekräftigen wir: Unser Ziel ist es, dass in einem neu gewählten Landtag mit großen demokratischen Mehr- heiten wieder Koalitionsbildungen nach poli- tischen Übereinstimmungen möglich werden. Wir streben eine progressive Mehrheit anstatt erzwungener Bündnisse an. --- PAGE 6 --- 6 Wie wir unser Land stärker und gerechter machen: innovative Wirtschaft & gute Arbeit. Wirtschaft S ozialdemokratische Wirtschaftspolitik hat Sachsen-Anhalt seit 2016 gutgetan. Wir haben unser Land in den vergange- nen Jahren zu einem attraktiven Investitions- standort gemacht, die Wirtschaftsförderung auf kleinere und mittlere Unternehmen aus- gerichtet, Existenzgründungen insbesondere im Handwerk gefördert sowie Wirtschaft und Wissenschaft stärker miteinander verzahnt. So konnten wir in Sachsen-Anhalt die Zahl gut bezahlter Arbeitsplätze ebenso wie die wirtschaftsnahe Innovationsfähigkeit steigern. Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in großen Investitionen wie dem Presswerk von Porsche und Schuler in Halle, der Akkufabrik von Fara- sis in Bitterfeld-Wolfen oder dem Forschungs- flughafen Cochstedt wider. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Gerade in den Bereichen, in denen wir heute schon erfolgreich sind, wollen wir in den kom- menden Jahren besser werden. Wir wollen weiter dafür Sorge tragen, dass Sachsen-An- halt noch stärker als Land der Zukunftstech- nologie wahrgenommen wird. Wir sehen die Digitalisierung und den Strukturwandel der Kohleregion nicht als notwendige Übel, son- dern werden beide Herausforderungen nut- zen, um die Unternehmen in unserem Land zu stärken und ein attraktiver Standort für Neu- ansiedlungen ebenso wie für Erweiterungsin- vestitionen zu bleiben. So wollen wir auch in Zukunft die Zahl gut bezahlter und zukunfts- sicherer Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt stei- gern. Für einen langfristig gelingenden Struk- turwandel braucht es darüber hinaus aber zugleich auch die volle Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und die aktive Mitwirkung aller zivilgesellschaftlicher Gruppen. Sachsen-Anhalt ist schon längst keine „ver- längerte Werkbank“ mehr. Industrielle Clus- ter und regionale Wertschöpfungsketten sind stärker geworden. Prägend für die Wirt- schaftsstruktur unseres Landes sind aber wei- terhin eine insgesamt schwach ausgeprägte industrielle Basis, kleinteilige Unternehmens- strukturen und ein starkes regionales Gefälle bei der Wirtschaftskraft. Wir müssen alles da- ransetzen, dass diese wirtschaftlichen Struk- turen unter dem Druck der Corona-Krise nicht beschädigt werden. Wichtigstes Ziel unserer Wirtschaftspolitik ist es, dass der konjunktu- relle Einbruch überwunden wird, ohne dass es für große Bevölkerungsgruppen zu anhalten- der Arbeitslosigkeit kommt. Wir werden daran arbeiten, dass Sachsen-Anhalt nach der Krise von einem konjunkturellen Wiederaufschwung profitiert, neues, nachhaltiges Wachstum ent- wickelt und langfristig weiter gestärkt wird. Dabei setzen wir auf Unternehmen, die die Voraussetzungen für gute Arbeit bieten. Billiglöhne und Unterbietungswettbewerbe schaden dem Standort Sachsen-Anhalt, er- schweren die Fachkräftesicherung und schwä- chen die regionale Kaufkraft. Das gilt auch in Zeiten der konjunkturellen Krise. Die Vielfalt unserer Regionen ist eine Stärke Sachsen-Anhalts. Auch in dünnbesiedelten Regionen und kleinen Städten bieten krea- tives Potential und gut qualifizierte Arbeits- kräfte die Voraussetzung, erfolgreich in die Zukunft zu investieren. Wir lassen niemanden zurück und setzen darauf, alle Teile unseres Landes zu entwickeln. Szenarien, die der Politik nahelegen, ganze Regionen in Ostdeutschland „aufzugeben“ und Wirtschaftsförderung und Infrastruktur- entwicklung nur noch auf Ballungsräume zu konzentrieren, treffen auf unseren entschie- denen Widerstand. Sie widersprechen dem Verfassungsauftrag zur Sicherstellung gleich- wertiger Lebensverhältnisse. Vor allem aber widersprechen sie unserem Verständnis von Solidarität und von wirtschaftlicher Vernunft. Wir lassen niemanden zurück, weil Sachsen- Anhalt nur gemeinsam vorankommt. Die drängenden Zukunftsfragen, die mit der Klimakrise und den ökologischen Folgelasten --- PAGE 7 --- 7 industriellen Wirtschaftens der letzten 150 Jahre verbunden sind, stellen sich von Jahr zu Jahr dringlicher. Wir wissen, dass die öko- logischen Folgelasten nicht nur die Grundla- gen unseres Wohlstandes, sondern auch die Grundlagen menschlichen Lebens auf dieser Erde gefährden. Die Wirtschaft zukunftsfähig zu machen, heißt deshalb beispielsweise auch, die Klimaziele des Pariser Abkommens einzu- halten. Zugleich wissen wir, dass der dafür nö- tige Umbau der Wirtschaft nur gelingen kann, wenn er gesamtgesellschaftlich getragen ist, wenn er nicht einige ungleich belastet oder zu Belastungen führt, die einige Gruppen über- fordern oder ausgrenzen, und wenn niemand dabei zurückbleibt oder ausgegrenzt wird. Deshalb muss der ökologische Umbau der Wirtschaft ein solidarischer sein. Folgen der Corona-Krise überwinden Die Folgen der Einschränkungen des Wirt- schaftslebens aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und des weltweiten Konjunktureinbruchs werden noch lange spürbar sein. Für uns in Sachsen-Anhalt wird es besonders darauf ankommen, dass Selb- ständige und Start-ups, die trotz der Sofort- hilfen von Bund und Land durch die Krise in Insolvenz geraten sind, die Chance zu einem zweiten Anlauf bekommen. Wir können auf das Potential von Menschen mit Kreativität und dem Mut zur Existenzgründung nicht ver- zichten. Wo die Einnahmeausfälle aus der Zeit der Pandemie dazu führen, dass über die un- mittelbare Krise hinaus das Kapital für not- wendige Erneuerungsinvestitionen fehlt, wie beispielsweise im Tourismussektor, sind staat- liche Investitionshilfen erforderlich. Nach den Erfahrungen in der Corona-Krise muss es im Rahmen dieser Programme auch darum gehen, die Wirtschaft Sachsen-Anhalts in die bundesweiten Bemühungen um eine Stärkung der Herstellung medizinischer und pharmazeutischer Produkte im Lande einzu- binden. Als Standort mit langer Tradition in der chemischen und pharmazeutischen Indus- trie sowie beim Maschinen- und Anlagenbau bestehen hierfür erstklassige Voraussetzun- gen, die durch entsprechende Entwicklungs- projekte an den Hochschulen des Landes flan- kiert werden müssen. Bestandsunternehmen unterstützen Gute Wirtschaftspolitik hat nicht nur neue An- siedlungen im Blick, sondern unterstützt auch bereits bestehende Unternehmen bei den an- stehenden Herausforderungen. Der große Teil der Unternehmenslandschaft in Sachsen-An- halt besteht aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Gerade diesen Unternehmen wollen wir dabei helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben, die jetzt existierenden Arbeitsplätze zu sichern und neue Beschäftigung zu schaffen. Deshalb brauchen wir: • Finanz- und Förderangebote in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaf- ten, um Investitionen für kleine und mitt- lere Unternehmen zu erleichtern • gezielte Unterstützungsangebote, um klei- ne und mittlere Unternehmen vor Ort lang- fristig und nachhaltig zu sichern • Unterstützung der bereits stark aufgestell- ten Wirtschaftszweige in den Bereichen Chemie, Pharmazie und Ernährungswirt- schaft • Regionalbudgets zur Stärkung der regio- nalen Wirtschaftsförderung • Förderung von Digitalisierungsprojekten in Unternehmen verschiedener Branchen • Unterstützung für die Unternehmen bei der Digitalisierung der industriellen Pro- duktion (Industrie 4.0) • die Umsetzung der Fachkräftestrategie des Landes gemeinsam mit den gewerbli- chen Kammern, den Hochschulen und den Unternehmen • den Einsatz von mindestens zehn Prozent der Forschungsförderung für Unterneh- men • besondere Förderung von genossen- schaftlichen und gemeinwohlorientierten wirtschaftlichen Vorhaben --- PAGE 8 --- 8 Zukunftstechnologien fördern, Strukturwandel gestalten Klimawandel und Ressourcenverbrauch for- dern uns ständig dazu auf, Ökologie, Wirt- schaft und Gesellschaft zusammenzudenken. Die Aufgaben des Strukturwandels werden uns in den kommenden Jahren beschäftigen. Im Mitteldeutschen Revier und den unmit- telbar betroffenen Kommunen im südlichen Sachsen-Anhalt stehen wir vor der Frage, wie eine neue industrielle Basis aufgebaut, Arbeitsplätze erhalten und neue, gut bezahl- te Arbeitsplätze geschaffen werden können. Neben dem durch den Kohleausstieg notwen- digen Strukturwandel stehen wir aber auch vor den Herausforderungen, die der Umstieg auf Elektro- und Wasserstoffmobilität mit sich bringt. Beiden Facetten des Strukturwandels können wir nur mit einem Bekenntnis zu Zu- kunftstechnologien in Sachsen-Anhalt ge- recht werden. Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Maßstab setzt in immer stärkerem Maße den Einsatz erneuerbarer Energien, eine ressour- censchonende und emissionsarme Produk- tion, hohe Recyclingquoten und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe voraus. Automobil-Zulieferindustrie und chemische Industrie als Schlüsselindustrien unseres Lan- des sind dabei in besonderer Weise gefordert. Und Sachsen-Anhalt hat mit seiner hohen Quote der Erzeugung erneuerbare Energie, dem technologischen Know-how in Solarener- gie und Windkraft sowie den aufwachsenden Kapazitäten in der Batterieproduktion gute Voraussetzungen, diesen technologischen Wandel mitzugestalten. Wir wollen einen Spit- zenplatz bei der Realisierung umwelt- und kli- mafreundlicher Produktionstechnologien er- langen. Wir wollen keine Resterampe für den Einsatz fossiler Energien und verbrauchsin- tensiver Produktionstechnik sein. Unser Ziel ist eine nachhaltig und verantwort- lich wirtschaftende Industriegesellschaft. Des- halb wollen wir Wirtschaftsförderung darauf ausrichten, die Ansiedlung von Betrieben zu unterstützen, die dieses Ziel in Sachsen-An- halt voranbringen. Dasselbe Ziel unterstützen wir bei der Markteinführung von innovativen Start-ups. Die Förderung von Investitionen in Bestandsanlagen muss der ökologischen Ver- träglichkeit und energetischen Effizienz dienen. Deshalb brauchen wir: • ein Bündnis für die Industrie der Zukunft, um die Überleitung in das CO2-neutrale Zeitalter zu gestalten • Innovation und moderne Technologien als Schwerpunkte der industriepolitischen An- siedlungsstrategie des Landes • die Schaffung geschlossener Stoffkreisläu- fe, die Herstellung klimaneutraler Produk- te und die Digitalisierung als Investitions- schwerpunkte • Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Gewerbegebieten und bei Investitio- nen in verkehrliche und digitale Infrastruk- tur, um ausreichend Platz für Zukunfts- technologien zu schaffen • eine Forschungsstarthilfe für Unterneh- men in den Bereichen Klimaneutralität und CO2-Reduzierung • die Einrichtung vom Land kofinanzierter Kompetenzzentren zur Förderung der Er- forschung von autonomer Steuerung und alternativer Antriebstechnologien • eine verlässliche Umsetzung des Verspre- chens, dass kein Kumpel ins Bergfreie fällt, wozu Ersatzarbeitsplätze genauso gehören wie die soziale Absicherung durch das zu- gesagte Anpassungsgeld für ältere Beschäf- tigte in Tagebauen und Kraftwerken. Ohne die Kommunen wird es keinen erfolgreichen Strukturwandel geben. Die Kommunalpoli- tiker*innen wissen, was richtig für ihre Ge- meinden und Landkreise ist. Deshalb müssen sie wesentlich mitentscheiden können, wel- che Maßnahmen aus den Mitteln des Struk- turstärkungsgesetzes gefördert werden • einen Förderungsschwerpunkt bei Exis- tenzgründungen technologieorientierter Unternehmen im Mitteldeutschen Revier • die Möglichkeit für die vom Strukturwan- del betroffenen Kommunen, mit Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz auch in ihre Bildungsinfrastruktur zu investieren • eine Wirtschaftsförderung, die sich an be- trieblicher Mitbestimmung und Tarifbin- dung orientiert --- PAGE 9 --- 9 Tourismus weiterentwickeln Wir haben durch kluge Investitionen die kul- turellen und natürlichen Reichtümer unseres Landes für touristische Zwecke entwickelt. Der Tourismus ist in Sachsen-Anhalt ein rele- vanter Wirtschaftsfaktor geworden. Arbeits- plätze in der Gastronomie, im Hotel- und Be- herbergungsgewerbe und in touristischen Einrichtungen konnten gesichert oder neu geschaffen werden. Wir sind mit unseren UNESCO-Welterbestätten das Kulturland in Deutschland. Wir wollen die Attraktivität Sachsen-Anhalts für in- und ausländische Gäs- te weiterentwickeln. Kulturtourismus, Fahrrad- tourimus, Tages- und Städtereisen gehören zu den Bereichen, die wir stärken wollen. Deshalb brauchen wir: • eine breite Unterstützung von Investitio- nen in die touristische Infrastruktur • eine touristische Infrastrukturförderung, in der Bahnanbindung, gastronomische An- gebote und Übernachtungsmöglichkeiten Hand in Hand mit ÖPNV und ausgeschil- derten Fahrradstrecken koordiniert wer- den • eine zentrale Vermarktung der touristi- schen Landesthemen durch eine starke Investitions- und Marketinggesellschaft IMG, die die Themen Digitalisierung, Nach- haltigkeit und Mobilität weiterentwickelt sowie Investitionsprojekte des Tourismus initiiert, fördert und begleitet • eine gelebte Partner*innenschaft aller im Tourismus engagierten Institutionen und Verbände, insbesondere von IMG und Landestourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. als Interessenvertretung der touristi- schen Akteur*innen auf Landesebene • Förderung der Verzahnung von Kultur- und Naturtourismus mit dem ÖPNV im ländlichen Raum • Förderung des Ausbaus der Infrastruktur von Rad-, Wasser- und Wanderwegen • eine finanzielle Basisausstattung der re- gionalen Tourismusverbände zur Stärkung regionaler Angebote • eine zentrale Steuerung des Tourismusbe- reichs durch das Wirtschaftsressort • eine Förderung von barrierefreien touristi- schen Angeboten Kreativität fördern, aus Ideen Arbeitsplätze machen, Gründer*innen stärken Nicht erst das Bauhaus-Jahr 2019 hat uns wie- der ins Gedächtnis gerufen, dass Sachsen-An- halt ein Land der neuen Ideen ist. Die Unter- nehmen, Gründer*innen und die Hochschulen unseres Landes zeigen uns immer wieder, wel- che Kraft in neuen Ideen steckt. Die Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es, diese Ideen zu begleiten und dazu beizutragen, dass aus gu- ten Ideen in der Folge Innovationen und neue Arbeitsplätze entstehen. Deshalb brauchen wir: • die Beratung und verstärkte Unterstüt- zung von Gründer*innen • ein Umfeld, das Gründer*innen auch nach der Anfangsphase in unserem Lande hält • die Fortsetzung der Förderung von Unter- nehmen in der Kreativ- und IT-Wirtschaft • die Förderung von Netzwerken und Ko- operationen von Unternehmen aus der Kreativ- und IT-Branche mit Unternehmen aus anderen Bereichen der Wirtschaft • die Unterstützung von Coworking-Ange- boten für Kreative • einen engen Wissensaustausch zwischen Unternehmen, Hochschulen und For- schungseinrichtungen • ein Landesförderprogramm für Start-ups Wirtschaft und Wissenschaft vernetzen, Innovationskraft weiter steigern Selbstverständlich: Die Hochschulen unseres Landes sind in allererster Linie leistungsfähige Zentren für Forschung und Lehre. Sie sichern durch ihre Studienangebote den Bedarf hoch- qualifizierter Fachkräfte im Lande, tragen mit ihrer Forschung zur Entwicklung von Wirt- --- PAGE 10 --- 10 schaft und Gesellschaft bei und strahlen mit ihren vielfältigen Angeboten auf Städte und Regionen aus. Wir konnten in den letzten Jahren die klein- und mittelständische Struktur unserer Wirt- schaft durch gezielte Verzahnung mit den Wissenschaftseinrichtungen im Lande stär- ken. Wo eigene Forschungs- und Entwick- lungskapazitäten nicht vorhanden sind, hel- fen Kooperationen mit den Hochschulen des Landes, um Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. Nach dem Motto „Von der Idee bis zur Marktreife“ wirkt sich eine gestärkte Kooperationsfähigkeit von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen nachhaltig auf den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt aus. Daher müssen wir weiterhin die großen Poten- tiale unserer Wissenschaftseinrichtungen für die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen nutzen – dies gilt in besonderer Weise für die MINT-Wissenschaften. Mit der durchgreifenden Novelle des Hoch- schulgesetzes 2020 haben wir die Vorausset- zungen für eine verstärkte Gründungskultur an unseren Hochschulen geschaffen. Um die- se auszubauen, kreative Ausgründungen zu ermöglichen und eine echte Start-up-Kultur zu etablieren, bedarf es neben des geöffneten Rechtsrahmens nun flankierender Maßnah- men durch Bund und Land, die sich gleicher- maßen positiv auf den Wirtschafts- wie den Wissenschaftsstandort auswirken. Deshalb brauchen wir: • weitere Freiräume für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft • einen Ausbau der Verbundforschung durch gezielte Förderprogramme für Un- ternehmen und Hochschulen • die nachhaltige Etablierung einer Grün- dungskultur aus den Hochschulen heraus durch ein gezieltes Förderprogramm für junge Unternehmen, Start-ups und Spin-offs Tariftreue- und Vergabegesetz durchsetzen Niedriglöhne sind immer noch ein Standort- nachteil für Sachsen-Anhalt. Sie erschweren die Fachkräftegewinnung, fördern die Abwan- derung und behindern Qualifizierungsprozes- se. Der von der SPD durchgesetzte Mindest- lohn hat extremes Lohndumping verhindert, aber ohne die Erweiterung tarifgebundener Beschäftigung ist das Grundproblem nicht zu lösen. Unser Ziel muss sein: Wer arbeitet, soll so viel Lohn erhalten, dass er*sie ohne staat- liche Zuschüsse gut leben und einen men- schenwürdigen Rentenanspruch ohne Angst vor Armut erwerben kann. Es bleibt Aufgabe von Staat, Kommunen, öf- fentlichen und öffentlich geförderten Unter- nehmen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Deshalb halten wir am Ziel eines Tariftreue- und Vergabegesetzes fest, das bisher von der CDU verhindert worden ist. Auch die An- siedlungs- und sonstige Investitionsförderung muss sich verstärkt am Ziel der Tarifbindung ausrichten. Wer mit öffentlichen Geldern Auf- träge vergibt, muss sicherstellen, dass Tarif- löhne gezahlt werden und Equal Pay berück- sichtigt wird. Gute Arbeit G ute Arbeitsbedingungen sorgen neben familienfreundlichen Angeboten der Kinderbetreuung und einem attrakti- ven Lebensumfeld dafür, dass sich Menschen entscheiden, ihre Zukunft in Sachsen-Anhalt aufzubauen. Dies gilt für Landeskinder genau- so wie für Menschen aus anderen Bundeslän- dern oder Ländern außerhalb Deutschlands. Gute Arbeit kann einen Standort lebenswert, ein Unternehmen attraktiv und den Wirt- schaftsstandort nachhaltig erfolgreich ma- chen. Dabei geht es nicht nur um „gutes Geld für gute Arbeit“, sondern auch um gute und gesunde Arbeitsbedingungen, Aufstiegschan- cen und Weiterbildungsmöglichkeiten, be- triebliche Mitbestimmung und die Vereinbar- keit von Beruf und Familie. In den zurückliegenden Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen im Land Sachsen- Anhalt verbessert. Die Arbeitslosigkeit hat sich deutlich reduziert, und auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist rückläufig. Auch die Einkommenssituation hat sich verbessert. --- PAGE 11 --- 11 Insbesondere durch die Einführung des Min- destlohns haben in Sachsen-Anhalt viele Be- schäftigte mit kleinen Einkommen ein Plus im Portemonnaie. Mit unseren Arbeitsmarkt- programmen konnten vielen Menschen neue Chancen zum Wiedereinstieg in den Arbeits- markt eröffnet werden. Neben den ESF-ge- förderten Programmen haben wir mit dem Programm „Stabilisierung durch Teilhabe“ in der laufenden Wahlperiode Landesgeld in die Hand genommen, um Menschen, die lange keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hatten, neue Teilhabe- und Beschäftigungs- chancen zu eröffnen. Über 2.000 Menschen konnten so aktiviert und unterstützt werden. Inzwischen wird dieses Angebot durch das Teilhabechancengesetz des Bundes ergänzt. In der Corona-Krise hat sich die Zahl der Arbeitslosen wieder erhöht. Viele Menschen konnten jedoch mit dem erweiterten Kurz- arbeitergeld vor einer Kündigung bewahrt werden. Mit dem Konjunkturpaket des Bun- des soll ein längerfristiger Einbruch vermie- den werden. Auch das Land Sachsen-Anhalt wird mit Investitionen, Kaufkraftstärkung und Überbrückungshilfen dazu beitragen, dass aus der Corona-Krise keine tiefe Wirtschaftskrise wird. Eine Fortsetzung und Weiterentwick- lung der arbeitsmarktpolitischen Programme ist vor diesem Hintergrund erforderlich. Sachsen-Anhalts Unternehmen sind in den letzten Jahren zunehmend auf der Suche nach Fachkräften. Insbesondere im Handwerk werden händeringend Fachkräfte und Auszu- bildende gesucht. Eine wachsende Zahl an Betrieben ist inzwischen bereit, in diese Fach- kräfte zu investieren durch Ausbildung, Quali- fizierung, Verbesserung der Arbeitsbedingun- gen und der Einkommen. Fachkräftesicherung ist vorrangig eine Aufgabe der Unternehmen selbst. Wir wollen sie dabei aber bestmöglich unterstützen. In der laufenden Wahlperiode haben wir den Fachkräftesicherungspakt mit den Sozialpartner*innen und weiteren Ak- teur*innen des Arbeitslebens neu aufgestellt und zu einer Plattform für Abstimmung und Zusammenarbeit gemacht. Um das Image des Billiglohnlandes Sachsen- Anhalt endlich hinter uns lassen, brauchen wir eine Erhöhung der Tarifbindung. Derzeit ist nur jeder zweite Arbeitsplatz tarifgebunden. Wo Tarifverträge abgeschlossen werden, stei- gen die Einkommen, und die Rahmenbedin- gungen verbessern sich. Tarifbindung rechnet sich aber auch aus Unternehmenssicht: durch geringe Fluktuation, höhere Betriebsbindung und Motivation. Wir werden auch weiterhin intensiv für die Tarifbindung werben. Demokratie endet nicht am Werkstor. Orga- nisierte Mitbestimmung ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen. Dafür braucht es starke Betriebsräte. Unter- nehmen mit Betriebsräten sind in Sachsen- Anhalt jedoch immer noch in der Minderheit. Das muss sich ändern. Wir werden die Ge- werkschaften weiterhin dabei unterstützen, Betriebsräte zu gründen und so zur Verbes- serung der Arbeitsbedingungen beizutragen. Die Chancen der Digitalisierung in der Ar- beitswelt wollen wir gemeinsam nutzen und im Sinne der Beschäftigten gestalten. Digitali- sierung darf dabei nicht zur Verschärfung der Ausbeutung und zur Rundum-Verfügbarkeit von Beschäftigten führen. Es geht vielmehr darum, technologische Innovation so zu nut- zen, dass ein Mehr an Selbstbestimmung und Kommunikation möglich wird und eine Er- leichterung der Arbeit und der Kooperation von Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten erreicht wird. Die Forderung nach dem Recht auf Homeoffice wird von uns unterstützt. Die Corona-Krise hat die Potentiale aufgezeigt. Wir wollen sie jetzt zupackend gestalten. Deshalb brauchen wir: • eine Stärkung der Tarifbindung, um end- lich die Angleichung der Löhne und Ge- hälter an das Westniveau durchsetzen zu können • die Unterstützung der Gründung und Ar- beit von Betriebsräten. Fortsetzung der regelmäßigen Betriebsrätekonferenz des Landes, um Betriebsräte zu ermutigen und zu stärken • eine Landeskampagne zur Gründung von Betriebsräten • einen Förderausschluss für Unternehmen, die nachweislich betriebliche Mitbestim- mung behindern. Wir werden uns für einen besseren Schutz für Betriebs- und Personal- räte bei willkürlichen Kündigungen stark ma- chen. Auch der Zugang der Gewerkschaften in die Berufsschulen soll erleichtert werden --- PAGE 12 --- 12 • das lange von der CDU blockierte mo- derne Tariftreue- und Vergabegesetz. Es muss sicherstellen, dass öffentliche Aufträ- ge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten. Wo noch keine Tarifverträge verhandelt wurden, soll ein Vergabemindestlohn von 13 Euro die Untergrenze bilden. Die Entgeltgleichheit von Mann und Frau soll als ein Vergabe- kriterium in das Landesvergabegesetz auf- genommen werden • die Unterstützung von Initiativen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erzie- hungs- und Pflegezeiten. Frauenförderung, Entgeltgleichheit und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sind wichtige Indikato- ren guter Arbeit. Wir wollen Arbeitsmarkt- programme wie „Familien stärken“ fortset- zen, die jungen Frauen den Wiedereinstieg in Arbeit ermöglichen • eine bessere Durchsetzung des Arbeits- schutzes durch engmaschige Kontrollen. In der Corona-Krise hat sich erneut gezeigt, welch starken Gesundheitsgefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sein können, wenn der Arbeitsschutz nicht beachtet wird. Wir werden das Landesamt für Ver- braucherschutz dafür personell stärken • die Bekämpfung der Ausbeutung von Sai- sonarbeitskräften durch Werkverträge, miese Arbeitsbedingungen und Unterbrin- gung in Massenunterkünften. Gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen wollen wir Verfehlungen konsequent ahnden und die Arbeitsbedin- gungen verbessern. Die Beratungsstelle BemA, die mobile Beschäftigte berät, leis- tet wichtige Aufklärungsarbeit. Wir wer- den ihre Förderung verstetigen • eine Weiterentwicklung des Fachkräftesi- cherungspakts als Plattform für Austausch und Abstimmung über Maßnahmen der Fachkräftesicherung mit allen Arbeits- und Wirtschaftsakteur*innen. Zentrale Hand- lungsansätze der Fachkräftesicherung sind: Verbesserung der Arbeitsbedingun- gen, Gestaltung der Zuwanderung, Ausbil- dung und Qualifizierung, neue Chancen für Arbeitslose, frühzeitige Bindung von Ab- solventen, Mobilität für Ausbildungs- und Freizeitverkehre. Unser Ziel ist es, dass im Fachkräftesicherungspakt alle Partner*in- nen Verantwortung übernehmen und ver- bindliche Maßnahmen in ihrer Verantwor- tung umsetzen • die Fortsetzung der Fachkraftinitiative des Landes „Fachkraft im Fokus“ als Angebot für suchende Fachkräfte ebenso wie für suchende Betriebe. Ergänzend zum Qua- lifizierungschancengesetz wollen wir auch künftig mit unseren Förderprogrammen das individuelle Weiterbildungsengage- ment von Beschäftigten ebenso finanziell fördern wie das betriebliche • Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungen. Dafür wollen wir überall, wo das Land Ver- antwortung trägt, schnell und dauerhaft sorgen. Jede*r Auszubildende sollte eine angemessene Ausbildungsvergütung er- halten. Erzieher*innen- und Gesundheits- berufe müssen den dualen Ausbildungsbe- rufen gleichgestellt und vergütet werden • auch für Freiwilligendienstleistende die Möglichkeit, das zum 1.1.2021 gestartete Azubi-Ticket zu nutzen • die Fortsetzung der Programme für einen sozialen Arbeitsmarkt. Auf absehbare Zeit werden wir eine gezielte Unterstützung von Menschen benötigen, die alleine nicht wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Ergänzend und abgestimmt mit den Maß- nahmen der Bundesagentur für Arbeit werden wir daher weiterhin Angebote zur Teilhabe von benachteiligten Menschen am Arbeitsmarkt entwickeln. Unser Ziel ist es, diese frühzeitig mit betrieblichen Be- mühungen zur Gewinnung von Fachkräf- ten zu verknüpfen • die frühzeitige Berufsorientierung junger Menschen, damit sie realistisch an die Be- rufswahl herangehen und Enttäuschungen vermieden werden können. Wir werden daher sicherstellen, dass das Landespro- gramm BRAFO zur Berufsorientierung ver- stetigt und flächendeckend an allen weiter- führenden Schulen – auch an Gymnasien – durchgeführt wird. BRAFO soll mit be- trieblichen Praktika verknüpft werden und eine frühzeitige Kontaktaufnahme zwischen Betrieben und Jugendlichen ermöglichen. BRAFO soll noch stärker geschlechtersen- sibel ausgerichtet werden und alle über die ganze Breite der Berufe informieren --- PAGE 13 --- 13 • die Fortsetzung des Landesprogramms RÜMSA, das an die Schule anschließt und einen guten Übergang von Schule in Aus- bildung und Beruf ermöglicht. RÜMSA findet im Rahmen der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik in Landkreisen und kreisfreien Städten statt und ermöglicht so, dass die Akteur*innen vor Ort ein best- mögliches Matching von jungen Menschen und regional tätigen Unternehmen realisie- ren. Diesen Ansatz wollen wir fortsetzen • die Bezahlung von Praktika. Praktika sind ein wichtiges Instrument der beruflichen Orientierung und zum Gewinnen betriebli- cher Erfahrungen. Praktikant*innen dürfen aber nicht als billige Arbeitskräfte miss- braucht werden. In Landesverantwortung soll es keine längeren unbezahlten Praktika mehr geben Zuwanderung und Integration D ie SPD Sachsen-Anhalt bekennt sich zu einem vielfältigen Land, das die freie Ausübung von Religion, Kultur und Le- bensweise ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine solidarische Gesellschaft, in der sich Men- schen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Aussehen oder ihrem ökonomischen Status willkommen fühlen. Sachsen-Anhalt braucht mehr Zuwanderung, um wirtschaftlich leistungsfähig und kulturell attraktiv zu bleiben. Mit einer Strategie für Zu- wanderung und internationale Zusammenar- beit wollen wir dazu beitragen, den Bevölke- rungsrückgang zu lindern, lebenswerte Dörfer und Städte zu erhalten, Arbeits- und Fach- kräfte sowie Unternehmensnachfolger zu ge- winnen und die kommunale Daseinsvorsorge zu sichern. Damit die Steuerung von Zuwan- derung, Migration und Integration effizienter als bislang erfolgen kann, sprechen wir uns für die Bündelung der migrationsbezogenen Zuständigkeiten in einem Ressort aus. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) des Bundes eröffnet neue Chancen der Zu- wanderung nach Sachsen-Anhalt. Deshalb brauchen wir: • Pilotvorhaben zur Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften im Rahmen des FEG • die Etablierung eines zentralen Welcome- Centers, das Informationen und Unterstüt- zungsangebote für Zuwanderungsinter- essierte, internationale Fachkräfte sowie Unternehmen anbieten soll. Das Welcome- Center dient als Erstanlaufstelle, die Zuwan- derungsinteressierte über Chancen und An- gebote in Sachsen-Anhalt informieren und nach Ankunft auf ihrem Weg in den sachsen- anhaltischen Arbeitsmarkt unterstützen soll • eine Fortführung des Zentrums für Migra- tion und Arbeitsmarkt, das als Kompetenz- netzwerk für Unternehmen, Beratungs- dienste und Fachkräfte zur Verfügung steht • die Nutzung der Potentiale der bereits in Sachsen-Anhalt lebenden Migrant*innen. Die Angebote zur Berufsorientierung, Qualifizierung, berufsvorbereitenden und -begleitenden Sprachförderung sowie die Unterstützungsangebote zur langfris- tigen Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wollen wir besser als bislang aufeinander abstimmen Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit Bildung und deutsche Sprachkenntnisse sind die Schlüssel zu erfolgreicher Integration von Zugewanderten. Daher stehen die Bemühun- gen um Bildungs- und Ausbildungsintegration im Mittelpunkt unserer Integrationspolitik. Deshalb brauchen wir: • verstärkten Zugang zu den Kindertages- stätten. Als häufig erstem von Kindern in Anspruch genommenen institutionellen Bildungsangebot kommt der Kinderta- geseinrichtung eine wichtige Funktion für die Integration, Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft und die Förderung des Spracherwerbs zu • Zugang zur Schule für Kinder und Jugend- liche im schulpflichtigen Alter spätestens drei Monate nach ihrer Ankunft. Dies gilt explizit auch in den Erstaufnahmeeinrich- tungen des Landes --- PAGE 14 --- 14 • Sprachförderangebote in allen Schulstufen und Schulformen • Zugang zu Sprachkursen für alle Zuge- wanderten und Geflüchteten mit der Mög- lichkeit, mindestens das Sprachniveau B1 erreichen zu können • Unterstützung von Unternehmen, die aus- ländische Beschäftigte oder Auszubilden- de einstellen, durch die Förderung von „Integrations-Coachs“, um bürokratische Hürden abzubauen, Sprachförderangebo- te bestmöglich zu nutzen und eine nach- haltige Integration in das Unternehmen zu ermöglichen • den Ausbau der Beratung und Qualifizie- rung zur Anerkennung ausländischer Bil- dungsabschlüsse in Abstimmung mit den bundesgeförderten Angeboten des IQ- Netzwerkes und den Kammern, um das Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, die zuständigen Stellen zu entlasten und die beruflichen Potentiale der Zugewan- derten bestmöglich zu nutzen • die Fortführung der Beratungsangebote für zugewanderte Frauen, um ihnen den Weg in den Ausbildungs- und Arbeits- markt zu erleichtern • den Aufbau von Beratungsangeboten für queere Migrant*innen, um ihnen den Weg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern Flucht und Asyl Auch wenn künftig die gesteuerte Arbeits- marktzuwanderung eine größere Rolle spielen wird, werden weiterhin Menschen in Deutsch- land Schutz vor Verfolgung, Gewalt und Krieg suchen. Wir stehen zum Recht auf Asyl und zur humanitären Aufnahme in Deutschland. Menschen, die in unserem Land Schutz su- chen, wollen wir offen begegnen und ihnen frühestmöglich Angebote zur Integration in das gesellschaftliche Leben, aber auch in Bil- dung, Ausbildung und Arbeit geben. Deshalb brauchen wir: • eine Verkürzung des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Coro- na-Krise hat gezeigt, welche Gefahren Massenunterkünfte bergen. In der Erst- aufnahme werden kleine, abgeschlossene Wohneinheiten mit Zugang zu eigenem Bad und Küche gebraucht. Eine frühzeitige Verteilung auf Wohnungen in den Kommu- nen wird angestrebt • die Fortsetzung der unabhängigen und nichtstaatlichen Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahme • den Zugang zu Angeboten der psychoso- zialen Versorgung unabhängig vom Auf- enthaltsstatus. Notwendige Sprachmitt- lungsangebote müssen unkompliziert zur Verfügung gestellt werden • die Vermeidung von Abschiebungen in Länder, in denen Gefahr für Leib und Le- ben droht. Abschiebungen insbesondere in Länder wie Afghanistan lehnen wir auf absehbare Zeit ab • einen sicheren Hafen für Menschen in Not. Wir wollen, dass sich unser Bundesland an der Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen beteiligt. Im Sinne der euro- päischen Solidarität bekennen wir uns zu unserer humanitären Verantwortung und sprechen uns für die Aufnahme von Ge- flüchteten aus den Aufnahmelagern in Griechenland aus. Dafür wollen wir ein Landesaufnahmeprogramm auflegen • die Rückkehr zum Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Familien gehören zu- sammen. Wer sich täglich Sorgen um sei- ne Angehörigen machen muss, kann sich nur mit halbem Herzen der Integration in Deutschland widmen • eine landesweit einheitlichere Praxis der Ausländerbehörden bei der Erteilung der Ausbildungsduldung • die regelmäßige Aufklärung der Unterneh- men und (Amts-)Vormünder zum Instru- ment der Ausbildungsduldung • Abschiebehaft nur für Straftäter*innen --- PAGE 15 --- 15 Zusammenleben in einem vielfältigen Sachsen-Anhalt Integration endet nicht mit dem Abschluss eines Sprachkurses. Vielmehr braucht es da- für vielfältige Formen der Begegnung und des Kennenlernens. Integration bedeutet Teilhabe. Damit Zuwanderung zur Bewältigung unse- rer demographischen Herausforderungen bei- tragen kann, unterstützen wir auch weiterhin Maßnahmen zur interkulturellen Sensibilisie- rung und Öffnung von Behörden, Ämtern und Diensten und den Abbau von Zugangsbarrie- ren für Menschen mit Migrationsgeschichte. Deshalb brauchen wir: • interkulturelle Öffnung durch kompetente Beratungs- und Bildungsangebote. Damit öffentliche Institutionen, aber auch Unter- nehmen und Organisationen sich für die zunehmende Internationalisierung und Vielfalt öffnen, sollen sie bestmöglich un- terstützt werden • ein Pilotprojekt für anonymisierte Bewer- bungsverfahren, das bei positivem Ergeb- nis in der Einstellungspraxis übernommen werden kann • den bedarfsgerechten Ausbau von Sprach- mittlungsangeboten insbesondere zur Unterstützung der Kommunikation mit Be- hörden sowie im Gesundheitswesen • die Verankerung interkultureller Bildung in allen relevanten Ausbildungs- und Stu- diengängen sowie der Weiterbildung • eine Förderung des ehrenamtlichen Enga- gements durch Lotsen- und Patenschafts- projekte, Engagementfonds und andere Formate niedrigschwelliger Unterstützung • eine Vermeidung der Konzentration von Zuwanderungsgruppen in bestimmten Stadtteilen sowie ein verstärktes Quar- tiersmanagement • die Umsetzung des 2020 nach einem breiten Dialogprozess erstellten Landes- integrationskonzepts. Dazu gehört die Einführung eines ombudschaftlichen Be- schwerdemanagements für Geflüchtete • die Aufwertung der Ansprechperson für jüdisches Leben zu einer*einem Beauf- tragten gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben. Wir setzen uns für lan- desweite jüdische Kulturtage ein, um die Vielfalt der jüdischen Kultur zu bewerben • bessere Rahmenbedingungen für Sport- vereine, Wohlfahrtsverbände, Kultur und gesellschaftliche Akteure, die aktiv um Ein- gewanderte werben • die Förderung und Beteiligung von Mig- rant*innenorganisationen als Interessen- vertretung und Brückenbauer*innen. Wir setzen uns für eine langfristige Unterstüt- zung in Form einer institutionellen Förde- rung des Landesnetzwerks der Migranten- selbstorganisationen (LAMSA) ein • das kommunale Wahlrecht für alle dauer- haft hier lebenden Menschen. Die politi- sche Teilhabe würde ein starkes Signal der Zusammengehörigkeit senden • die Verankerung der Migrationsbeiräte im Kommunalverfassungsrecht • die Unterstützung von Angeboten der in- terreligiösen Begegnungsarbeit der christ- lichen, jüdischen, islamischen und anderen Gemeinden • die Unterstützung der islamischen Ge- meinden bei ihrer Gemeinwesenarbeit und in ihrer Orientierungsfunktion für neuan- kommende Muslim*innen. Die Gemeinden erleichtern die Orientierung in Deutsch- land und bringen sich in das gesellschaft- liche Leben in Sachsen-Anhalt ein • ein Unterrichtsangebot zur islamischen Religion für muslimische Schüler*innen Land- und Forstwirtschaft L and- und Ernährungswirtschaft müssen die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und sicheren Lebensmit- teln gewährleisten. Bei der Erzeugung dieser Produkte kommt es mehr denn je darauf an, die --- PAGE 16 --- 16 natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Hierzu gehören der Erhalt der Bodenfrucht- barkeit und der Qualität des Trinkwassers, der Artenvielfalt bei Flora und Fauna ebenso wie der Klimaschutz und das Wohl der Nutztiere. Dafür brauchen wir Leitlinien einer nachhal- tigen Landnutzung, die Klima- und Umwelt- schutz berücksichtigt und die im europäischen Konsens zu entwickeln ist, um die Chancen- gleichheit der deutschen Landwirt*innen im Wettbewerb zu gewährleisten. Hierzu ist eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union erforderlich. Ein wesentliches Element soll hierbei die kon- sequente Verfolgung des Prinzips „öffent- liches Geld für öffentliche Leistungen“ sein. Die regionalen Gestaltungsspielräume sind in diesem Prozess zu stärken. Die Betriebe und alle Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft müssen auskömm- liche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit vorfinden, die ihnen eine Teilhabe am wirt- schaftlichen Wohlergehen der Gesamtgesell- schaft sichern. Die Landwirtschaft prägt in weiten Teilen die Kulturlandschaft und ist ein wesentlicher, vie- lerorts der dominierende Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Sie bietet die Grundlage für eine starke Ernährungswirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Wir setzen auf ein wirkungsvolles Agrarstruk- turgesetz, das eine breite Eigentumsstreuung bei landwirtschaftlichem Grundbesitz sichert, den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren ver- hindert und die Konzentration von Eigentum und Besitz an Agrarland in Händen einzelner Großunternehmen begrenzt. Das Gesetz muss darüber hinaus den bisher unkontrollierten mittelbaren Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen über die Beteiligungen an Agrarunter- nehmen regulieren. Die bisherige Vielfalt bei den saatgutproduzierenden Unternehmen soll erhalten bleiben. Monopolstellungen einzelner Unternehmen lehnen wir ab. Das Gleiche gilt für Waldflächen. Auch dafür wollen wir eine gesetzliche Grundlage schaffen. Eine besondere Förderung soll die regionale Vermarktung der landwirtschaftlichen Pro- dukte erfahren, um den nachhaltigen und vor allem den regionalen Konsum zu stärken. Da- bei werden der konventionelle und der öko- logische Landbau sowie die Nebenerwerbs- landwirtschaft marktgerecht gefördert, um die Nachfrage nach hochwertigen, regiona- len Lebensmitteln zu bedienen und die Wert- schöpfung im Lande zu sichern. Der Beitrag des Waldes und der Land- und Forstwirtschaft für Erhalt und Stärkung der biologischen Vielfalt wird mit Landesmitteln besonders unterstützt. Der Verlust an land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Versiegelung ist zu stoppen bzw. nur möglich, wenn anderer Stelle Aus- gleichsflächen gewonnen werden. Dabei ist der Innenentwicklung der Vorzug vor dem Neubau „auf der grünen Wiese“ zu geben. Eingriffe in die Natur sollen vor allem durch qualitativ hochwertige, produktionsintegrier- te, agrarflächenschonende Maßnahmen aus- geglichen werden. Dazu ist eine Evaluierung des Bewertungsmodells des Landes eine drin- gende Voraussetzung. Die Wiedervernässung geeigneter Moorstand- orte aus Gründen des Natur-, Gewässer- oder Klimaschutzes wird finanziell abgesichert. Über den Anbau von Pflanzen (Paludikultur) kann ein Beitrag zur Klimaneutralität geleis- tet und kostendeckend etabliert werden. Die sehr positive Klimabilanz ergibt sich aus den Emissionsminderungen durch Wiedervernäs- sung und dem Ersatz fossiler Energieträger durch Biomasse aus nassen Mooren. Die Nutztierhaltung ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Auch wenn Sachsen-Anhalt derzeit eines der vieh- ärmsten Flächenländer ist, kommt es auf der Basis von „Altanlagen“ aus Zeiten der DDR zu regionalen Hotspots, an denen die Tier- haltung industrielle Ausmaße angenommen hat. Die Akzeptanz dieser Anlagen bei der Bevölkerung ist gering. Die finanziellen Erträ- ge bleiben oft nicht im Dorf, sondern werden andernorts versteuert. Bei der Umgestaltung zu einer tiergerechte- ren und umweltfreundlicheren Produktion gilt es verschiedene Aspekte zu beachten. Die Tierhaltung soll flächenbezogen die Chance auf einen Umbau zu mehr Tierwohl erhalten. Dabei muss der Ausgleich der Interessen zwi- --- PAGE 17 --- 17 schen Emissionsminderung und Tierwohl ziel- führend geschaffen werden. Die verschiedenen Initiativen zur Verbes- serung des Tierwohls auf Landes- und Bun- desebene müssen gebündelt werden, um für Sachsen-Anhalt einen Masterplan aufzustellen, der die unmittelbar betroffenen Landwirt*in- nen von der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen überzeugt. Es ist ausreichend Fachpersonal zur Kontrolle des Tierwohls einzustellen. Der Neubau des Tierwohlkompetenzzentrums in Iden mit modernen Ställen zur Rinder- und Schweinehaltung bietet die Chance, bei der Ausbildung der künftigen Landwirte den As- pekt des Tierwohls stärker zu verankern. Zudem brauchen wir stärkere Anreize für mehr Investitionen ins Tierwohl. Dazu werden wir die Förderprogramme weiterentwickeln. Die verschiedenen Initiativen zur Herkunfts- kennzeichnung müssen mit Aufklärung der Verbraucher*innen einhergehen, um Akzep- tanz für einen gemäßigten Preisanstieg zu erreichen. Den Kund*innen mag es gut er- scheinen, wenn Lebensmittel billig sind, einen ethischen Anspruch erfüllt es jedoch nicht. Billige Lebensmittel bedeuten, dass exter- ne Kosten zum Erhalt von Artenvielfalt, rei- ner Luft und reinem Trinkwasser über andere Quellen finanziert werden müssen. Der Ökolandbau bietet Chancen für den Na- turschutz und stellt eine Einnahmequelle dar. Neue Anträge zur Umstellung auf ökologi- schen Landbau sowie die auf Bundesebene beschlossene Nutztier- und Ackerbaustrate- gie sind in einem Masterplan für Sachsen-An- halt umzusetzen und werden mit EU-, Bun- des- und Landesmitteln finanziell unterstützt. Dauergrünland liefert hochwertiges, eiweißrei- ches Futtermaterial, ist wichtig für die Humus- bildung und stellt einen unverwechselbaren Landschaftsbestandteil dar. Dauergrünland bindet wie auch Moore in besonderem Maß Kohlendioxid. Im Rahmen einer Grünfutter- strategie wollen wir die Grünlandbewirtschaf- tung stärken. Durch Marktstrukturprogramme wollen wir die Weiterverarbeitung stärken. Wir setzen auf regionale Wertschöpfungsketten, eine bessere Vernetzung von Land- und Ernäh- rungswirtschaft und eine intensivere Regio- nal- und Direktvermarktung. Dafür muss die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt deutlich gestärkt und solide finanziert wer- den. Die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe hin- sichtlich der Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen muss neu aufgestellt werden. Dazu wollen wir Konzepte entwickeln. Wir werden zur Automatisierung arbeitsin- tensiver Vorgänge, zur Stärkung der betrieb- lichen Leistungsfähigkeit und zur Verbesse- rung der Bedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen die Digitalisierung bedarfsge- recht fördern und so die Innovationskraft und die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum voranbringen. Die Digitalisierung der Landwirtschaft (Smart Farming) bietet Möglichkeiten für mehr nach- haltiges und umweltgerechtes Wirtschaften. Durch den Einsatz IT-unterstützter Techniken können Dünge- und Pflanzenschutzmittel ge- zielter, effizienter und somit umweltverträg- licher ausgebracht werden. Dies kann auch die gesellschaftliche Akzeptanz moderner Landwirtschaft steigern. Gleichzeitig muss die Unabhängigkeit der Landwirt*innen ge- wahrt werden, die digitale Technologien ver- wenden. Ein umfangreicher Datenschutz und das damit einhergehende Recht auf die Daten ist für die Digitalisierung der Landwirtschaft eine grundlegende Voraussetzung. Waldbesitzer*innen, die in ihren Wäldern Gu- tes für die Gesellschaft oder die Umwelt tun, sollen künftig entsprechende finanzielle Un- terstützung erhalten. Die finanziellen Anreize sollen helfen, die gestiegenen gesellschaftli- chen Anforderungen an den Wald und des- sen Nutzung besser abzugelten, für die Be- schäftigten tarifgerechte Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen und den Erhalt der Wälder langfristig zu sichern. Die Ökosystemleistungen des Waldes sind künftig stärker anzuerkennen und zu vergü- ten. Neben der Holzproduktion sind dies vor allem der Arten- und Biotopschutz, die Sauer- stoffproduktion, der Klimaschutz, der Lärm- schutz, der Erosionsschutz, der Küsten- und Hochwasserschutz, der Trinkwasserschutz so- wie der Naherholungswert und das Speichern von CO2. Für die Anerkennung dieser Leistun- --- PAGE 18 --- 18 gen ist es zielführend, den Wert auf wissen- schaftlicher Grundlage zu ermitteln und die Ökosystemleistungen zu definieren und zu bewerten. Auf Basis dieser Inwertsetzung soll eine breite öffentliche Diskussion über die angemessene Honorierung dieser Ökosystemleistungen stattfinden. Im Naturschutz kann es auf der Grundlage des zu evaluierenden Bewertungsmodells erfolgen, in anderen Bereichen müssen neue Modelle geschaffen werden. Die SPD Sachsen-Anhalt steht für einen ge- sunden Einklang von aktiven Lebensräumen für die Menschen und der Natur. Die Politik für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum mit seiner Artenvielfalt, Biodiversität und lebendigen Natur muss wieder so ausge- richtet werden, dass das gegenwärtige offen- sichtliche Gegeneinander von Ökologie und Ökonomie wieder zu einem Miteinander und damit zu einer Bereicherung unserer Kultur- landschaft entwickelt wird. Deshalb brauchen wir: • Leitlinien einer nachhaltigen Landnutzung • auskömmliche Bedingungen für die Be- schäftigten in landwirtschaftlichen Betrie- ben • ein wirkungsvolles Agrarstrukturgesetz, das eine breite Eigentumsstreuung bei landwirtschaftlichem Grundbesitz sichert und die Konzentration von Eigentum und Besitz an Agrarland in Händen einzelner Großunternehmen begrenzt • den Erhalt der bisherigen Vielfalt bei den saatgutproduzierenden Unternehmen. Mo- nopolstellungen einzelner Unternehmen lehnen wir ab • weniger Verlust landwirtschaftlicher Flä- chen durch Versiegelung • eine finanzielle Absicherung der Wieder- vernässung geeigneter Moorstandorte aus Gründen des Natur-, Gewässer- und Klima- schutzes • eine weitere Stärkung des Tierwohlkompe- tenzzentrums in Iden • eine solide Finanzierung der Agrarmarke- tinggesellschaft Sachsen-Anhalt, um die Regional- und Direktvermarktung weiter zu stärken • eine zeitnahe Anerkennung und Honorie- rung der Ökosystemleistungen der Wälder • eine gezielte Anpflanzung von trocken- heitsresistenten Baumarten bei Wieder- aufforstungen • eine Überarbeitung der bestehenden Kon- zepte für die Waldbrandprävention, um der durch die Trockenheit der letzten Jah- re entstandenen Wasserknappheit Rech- nung zu tragen • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwi- schen Landesregierung und Verbänden der Waldwirtschaft, insbesondere dem Bündnis für den Wald • eine Aufstockung der Landesforstverwal- tung auf 1.000 Stellen • die Konzentration der Aufgaben der Forst- verwaltung in einer Anstalt öffentlichen Rechts • die Rückführung der Flächenhoheit auf die zuständigen Reviere bzw. Förster*innen • eine zeitnahe Überarbeitung der Förder- richtlinien für alle Waldflächen • das Anlegen eines Notfallfonds für Katas- trophen • die dauerhafte Einrichtung von Notfallstä- ben • die Unterstützung der Besitzer*innen von kleinen Waldflächen zur nachhaltigen Be- wirtschaftung • die Behandlung unseres Waldes als sys- temrelevant • die Einführung eines Zuschusses für den Landesangelverbandes und die gemein- nützigen Angelvereine mit eigenen Ge- wässern, um deren Pflege und artgerech- ten Fischbesatz zu verbessern --- PAGE 19 --- 19 Wie wir es schaffen, dass niemand zurückbleibt: starker Sozialstaat & solidarisches Miteinander. Gesundheit und Pflege Solidarisches Gesundheitswesen für alle und von allen getragen G esundheit ist unser höchstes Gut. Das gesundheitliche Wohl der Patient*in- nen steht deshalb im Mittelpunkt unse- rer Politik. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr wir auf ein gut funktionierendes und bestmöglich ausgestattetes Gesundheits- system angewiesen sind. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung ist zentral für die öf- fentliche Daseinsvorsorge und Grundlage für die Lebensqualität in den Regionen unseres Landes. Wir streben eine bestmögliche medi- zinische und pflegerische Versorgung in unse- rem Land an. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhält- nisse auch bei der gesundheitlichen Versor- gung in allen Regionen, in Stadt und Land, in Nord und Süd. Alle Menschen in unserem Land brauchen einen Zugang zu gut erreich- barer und hochwertiger Gesundheitsversor- gung. Deshalb haben wir in der laufenden Legislaturperiode die Landarztquote einge- führt, die Krankenhausplanung in Sachsen- Anhalt weiterentwickelt und das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt modernisiert. Wir werden uns in der bundesweiten gesund- heitspolitischen Debatte dafür einsetzen, dass die solidarische, paritätische Krankenver- sicherung gestärkt und zu einer Bürgerver- sicherung weiterentwickelt wird, zu der alle beitragen und zu der alle Zugang haben, auch Selbständige und Beamte. Auch die Pflege muss ausreichend und gerecht finanziert wer- den. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, um Pfle- geleistungen bedarfsgerecht zugänglich zu machen, bessere Arbeits- und Entlohnungs- bedingungen für Pflegekräfte zu schaffen und eine Überlastung der Angehörigen zu verhindern. Die SPD steht für eine Sicherung der ambu- lanten und stationären medizinischen Versor- gung besonders auch in ländlichen Regionen. Wir setzen uns für eine deutliche Stärkung der ambulanten Versorgung im haus- und fach- ärztlichen Bereich ein. Dazu gehören auch Modelle, die sich an das Konzept der Polikli- niken anlehnen. Damit ältere Menschen lange aktiv sein kön- nen, unterstützen wir flächendeckende und miteinander vernetzte Angebote für Gesund- heit, Pflege und haushaltsnahe Dienstleistun- gen – für alle zugänglich und bezahlbar. Dafür ist eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherun- gen notwendig. Deshalb brauchen wir: • eine integrierte Bedarfsplanung der ge- samten medizinischen Versorgung (ambu- lant und stationär). Die Vorbeugung von Krankheiten und die Rehabilitation bei- spielsweise nach einer schweren Erkran- kung müssen im Rahmen dieser Planung gestärkt und auch die Pflege muss einbe- zogen werden. Dafür müssen die bundes- rechtlichen Voraussetzungen so geändert werden, dass eine sektorenübergreifende Versorgung finanziell abgebildet wird • mehr Ärzt*innen, da diese zukünftig ver- mehrt altersbedingt aus dem Beruf aus- scheiden werden. Hierzu bedarf es konkre- ter Anreize, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch weiterhin zu ge- währleisten. Die Kompetenz der Apothe- ker*innen sowie der Zahnärzt*innen muss in die Versorgungsstrukturen effizient ein- gebunden werden --- PAGE 20 --- 20 • mehr Medizinstudierende, um den Bedarf zu decken. Dafür fordern wir ein Bundes- programm • rechtliche Rahmenbedingungen, um mehr Berufsgruppen eigenverantwortlich mit in die Gesundheitsversorgung einzubeziehen – Stichwort „Gemeindeschwester“ • eine barrierefreie medizinische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie in der psychosozialen Versorgung. Dies gilt auch für Geflüchtete unabhängig vom Aufenthaltsstatus • eine optimierte Notfallversorgung, die in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst eine schnelle gesundheitliche Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherstellt. Dazu gehört für uns auch ein weiterer Hubschrauber für den Norden des Landes • Projekte zur Prävention von Suchtmittel- missbrauch und -abhängigkeit und Ange- bote der Suchtberatung • Gesundheitsprävention in Kitas und Schu- len sowie Angebote zur Gesundheitsför- derung für junge Familien, zum Beispiel in den Familienbegegnungsstätten und im Rahmen der Familienhilfe • ein Modellprojekt zur Einführung von Schulgesundheitsfachkräften an unseren Schulen • einen unbürokratischen Zugang zu Prä- ventionsangeboten und Gesundheits- leistungen auch für Menschen mit Be- einträchtigungen zum Beispiel durch Gebärdendolmetschende oder Transport- dienste • die Einführung von Erste-Hilfe-Unterricht an unseren Schulen zur Stärkung der Re- animation durch Laien • den weiteren Ausbau der ambulanten psy- chiatrischen Versorgung • die Fortsetzung des Programms „Pflege im Quartier“, damit Menschen mit ambu- lanten Pflegeangeboten auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt wer- den können. Wir werden uns auch weiter- hin für neue Versorgungsformen einsetzen, die beispielsweise die technische Innova- tion für eine Verbesserung der Situation der Pflegenden nutzen • die Novellierung der Gesundheitsziele des Landes, die möglichst konkrete Folgemaß- nahmen auslösen. Dazu gehört auch die Übernahme des nationalen Gesundheits- ziels „Rund um die Geburt“ • die Verankerung der Frauengesundheit in den Landesgesundheitszielen und Maß- nahmen zur Stärkung einer geschlech- ter- und diversitätsgerechten Gesund- heitsversorgung sowie entsprechende Ausbildungsinhalte in den Gesundheits- berufen • die vollständige Kostenübernahme für Ver- hütungsmittel. Dafür setzen wir uns wei- terhin auf Bundesebene ein • wohnortnahe Unterstützung und Beratung von Frauen, die ungewollt schwanger sind. Sicherstellung einer wohnortnahen Bera- tung auch im ländlichen Raum • eine Bundesratsinitiative zur ersatzlosen Abschaffung des § 219a aus dem Strafge- setzbuch • eine landesweite Präventionskampagne zur Vorbeugung von psychosozialen Er- krankungen, welche auch an Schulen an- geboten werden soll Krankenhäuser Sachsen-Anhalt braucht auch in Zukunft eine flächendeckende, gut erreichbare, verlässliche und leistungsfähige Krankenhauslandschaft, die das Wohl der Patient*innen in den Mittel- punkt stellt und bundesweite Qualitätsstan- dards einhält. Krankenhäuser sind zentral für die Daseins- vorsorge. Ihre Existenz darf nicht von privaten Gewinninteressen abhängig sein. Der Zwang zu Gewinnabfuhr und Profitmaximierung ge- fährdet den öffentlichen Versorgungsauftrag. Die Übertragung kommunaler Krankenhäuser an private, gewinnorientierte Unternehmen, zu der sich viele Kommunen in der Vergangenheit gezwungen sahen, war aus heutiger Sicht ein Fehler. Die Krankenhausversorgung muss wei- --- PAGE 21 --- 21 terhin vor allem durch öffentliche und gemein- nützige Träger abgesichert werden. Weitere Privatisierungen wollen wir verhindern. Wenn ein privater Krankenhausbetreiber die Gesund- heitsversorgung nicht mehr sicherstellt, soll das Krankenhaus rekommunalisiert werden. Dass Krankenhäuser aufgrund mangelnder Investitionsmittel in eine Schieflage geraten, muss verhindert werden. Deshalb brauchen wir: • eine Auflösung des Investitionsstaus in den Krankenhäusern. Für die kommende Legis- laturperiode ist zusätzlich zu den bereits begonnenen und beschlossenen Investi- tionen ein Investitionsprogramm in Höhe von rund 600 Millionen Euro zur Moder- nisierung der Krankenhäuser erforderlich, um unsere Krankenhäuser leistungsfähig zu halten. Eine Privatisierung oder Teilpri- vatisierung der Unikliniken sowie der Salus gGmbH lehnen wir ab. Wir werden beide Unikliniken als eigenständige Einrichtun- gen sichern • eine bundesweite Neuausrichtung des Ver- gütungssystems für Krankenhäuser. Denn das bestehende DRG-System (Wettbe- werb um Fälle) führt zu Fehlanreizen und wirtschaftlichen Problemen in der Kran- kenhauslandschaft • finanzielle Unterstützung für Kommunen bei erforderlichen Rekommunalisierungen Pflege- und Gesundheitsfachberufe Spätestens in der Corona-Krise ist für alle sichtbar geworden, welch existentielle Be- deutung die Arbeit in Pflege und Gesund- heitswesen für uns alle hat. Arbeitsbedin- gungen und Entlohnung von Pflegekräften stehen dazu in keinem Verhältnis. Das muss sich ändern. Wir setzen uns dafür ein, dass gute Arbeit auch gut entlohnt wird. Der Wettbewerb um Fachkräfte im Gesundheits- wesen wird sich weiter verschärfen. Sachsen- Anhalts Gesundheitseinrichtungen werden sowohl bei den Arbeitsbedingungen als auch bei der Entlohnung nachlegen müssen. Bund, Länder und Kommunen sind hier ebenso in der Verantwortung wie die Träger der Ein- richtungen und Dienste. Deshalb brauchen wir: • einen allgemeinverbindlichen Branchenta- rifvertrag Soziales, um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen. Wir unterstützen die Gewerkschaften in ihrem Kampf um eine höhere Tarifbindung. Ziel müssen Flächentarifverträge sein. Wo die Möglichkeit besteht, sind diese für allge- meinverbindlich zu erklären • eine Aufwertung der Gesundheitsberu- fe. Mit der Pflegeberufereform wurden wichtige Schritte getan: Die generalisti- sche Ausbildung soll die Qualität sichern, Schulgeldfreiheit konnte erreicht werden, Ausbildungsfonds sichern die Vergütung. Weitere Schritte werden nötig sein. Wir wollen, dass der Pflegeberuf attraktiv bleibt, so dass sich viele junge Menschen dafür entscheiden. Gute Ausbildungsquali- tät, vernünftige Ausbildungsbedingungen und eine angemessene Ausbildungsver- gütung sind dafür erforderlich. Das gilt auch für die anderen Gesundheitsberufe wie Physiotherapie und Logopädie. Stu- diengängen, die ergänzend zu klassischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen entstehen, stehen wir positiv gegenüber • Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsbe- rufe und eine angemessene Vergütung für die Auszubildenden im Gesundheitswesen. Beide Punkte sind für uns zentrale Schritte in Richtung Nachwuchs- und Fachkräfte- sicherung. • den Ausbau von Ausbildungskapazitä- ten in den Gesundheitsberufen. Durch die Verbesserung der Ausbildungsbedingun- gen wollen wir die Gesundheitsberufe so attraktiv machen, dass mehr junge Men- schen eine Ausbildung aufnehmen. Ein gut ausgebautes Netz an Schulen für Gesund- heitsberufe ist dafür erforderlich • ein bedarfsgerechtes und hochwertiges Netz der Geburtshilfe mit einer verbesser- ten Hebammenversorgung. Wir wollen das Modellprojekt zum hebammengeleiteten Kreißsaal ausbauen und die Arbeitsbedin- gungen von Hebammen verbessern --- PAGE 22 --- 22 Das Gesundheitswesen zukunftssicher machen Der Fortschritt in der Medizin ist gewaltig; die Möglichkeiten, Krankheiten zu behandeln und Gesundheit zu erhalten, haben zugenom- men. Die Digitalisierung eröffnet zudem neue Chancen für einen schnellen und barrierefrei- en Zugang zu Gesundheitsleistungen, gerade im ländlichen Raum. Um diesen Fortschritt al- len Menschen zugänglich zu machen, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Hierfür wollen wir ein Zentrum für Digitalisierung im Gesund- heitswesen innerhalb des Gesundheitsminis- teriums etablieren. Dafür setzt sich die SPD in Sachsen-Anhalt ein. Ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst mit gut ausgebildeten Fachkräften in Krankenhäu- sern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie in allen Gesundheitsberufen bildet die Grundlage für eine hochwertige Gesundheitsversorgung in unserem Land. Die grundlegende praktische Arbeit in der Corona-Pandemie haben die Ge- sundheitsämter geleistet. Wir werden deshalb alle Möglichkeiten nutzen, um den Fachkräfte- mangel zu lindern. Wir stehen für eine Allianz für Pflege, eine schnelle Prüfung der Anerken- nung ausländischer Bildungsabschlüsse, für Schulgeldfreiheit sowie für eine Modernisie- rung der Berufsausbildung und Weiterbildung. Deshalb brauchen wir: • eine personelle Stärkung der Gesund- heitsämter. Dafür braucht es eine attrak- tive Vergütung, damit überhaupt Personal eingeworben werden kann. Ein weiterer Schritt zur Stärkung des Öffentlichen Ge- sundheitsdienstes ist die Schaffung eines einschlägigen Lehrstuhls in Sachsen-An- halt, damit auch hierüber gut ausgebilde- tes Personal eingeworben und die Fach- richtung beworben werden kann • einen Bachelor-Studiengang „Gesund- heitsförderung und -management“ mit einem Schwerpunkt auf Infektiologie als neuen Abschluss • eine frühzeitige Förderung zukunftswei- sender Technologien, um die Chancen der Telemedizin zu nutzen. • den Ausbau der Forschungsförderung zur Verbesserung der Gesundheitsförderung • schnelles Internet für jede Gesundheitsein- richtung • ein Förderprogramm zur Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, um die Zusammenarbeit aller Gesund- heitsakteur*innen zu verbessern • die Etablierung eines landesweiten digita- len Erste-Hilfe-Alarmierungssystems • ein Gesetz zur Patient*innenbeteiligung, um unter anderem eine Patient*innenver- tretung des Landes einzuführen Verbraucher* innenschutz D er Verbraucher*innenschutz ist ein wichtiges Politikfeld. Er hat als Quer- schnittsaufgabe Bezug zu verschiede- nen Ressorts. Wir haben in den letzten Jah- ren die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt als anerkannte und bewährte Einrichtung in allen Belangen des Verbraucherschutzes ge- sichert und gefördert, um eine flächendecken- de, qualitätsgesicherte und fachlich versierte persönliche Beratung in Sachsen-Anhalt gera- de auch für ältere Menschen zu ermöglichen. Wir haben in Kooperation mit den Kommunen die Schuldner*innenberatungsstellen ebenso unterstützt wie die vom Land finanzierten Insolvenzberatungsstellen, denen wir durch mehrjährige Förderverträge Planungssicher- heit gegeben haben. Das Landesamt für Ver- braucherschutz als leistungsfähige, inter- disziplinäre Behörde haben wir durch eine angemessene Sach- und Personalausstattung gestärkt. Unser Leitbild in der Verbraucher*innenpolitik sind selbstbestimmte und eigenverantwortlich handelnde Verbraucher*innen. Ihre Chancen auf umfassende und vor allem neutrale Infor- mation, unabhängige Beratung und Durchset- zung ihrer Rechte werden wir stärken. Dabei bleibt die Verbraucherzentrale Sach- sen-Anhalt eine wichtige Partnerin. Eine lang- fristige und stabile Finanzierung der Landes- geschäftsstelle und der Beratungsstellen werden wir auch künftig sicherstellen, um --- PAGE 23 --- 23 Planungssicherheit und qualifiziertes Perso- nal zu erhalten. In einer Welt, in der immer mehr Prozesse elektronisch ablaufen, ergeben sich ganz neue Fragestellungen im Bereich des Vertrags- schlusses und der Haftung. Wir setzen uns da- her dafür ein, das „Internet der Dinge“ siche- rer zu machen und dem Thema Datenschutz in Fragen des digitalen Verbraucher*innen- schutzes eine hohe Priorität einräumen. Das Landesamt für Verbraucherschutz ist ne- ben vielen privatwirtschaftlichen Laboren eine wichtige Einrichtung des Landes für den ge- sundheitlichen Verbraucher*innenschutz. Es braucht insbesondere den Ausbau moderner Analyseverfahren, die Etablierung weiterer Untersuchungsverfahren und eine gesicherte personelle Ausstattung, um die Aufklärung von Lebensmittelskandalen, die Bekämpfung von Tierseuchen und Dienstleistungen für vorsorgliche Untersuchungen der eigenver- antwortlich handelnden, produzierenden und verarbeitenden Betriebe besser bewältigen zu können. Deshalb brauchen wir: • eine Weiterentwicklung des Verbrau- cher*innenschutzes bei den Themen Energiewende, Finanzdienstleistungen und Altersvorsorge, bei den Rechten von Patient*innen und ihrer unabhängigen Be- ratung, für Transparenz bei der Lebensmit- telkennzeichnung und den Schutz persön- licher Daten beim Online-Einkauf • ein sicheres „Internet der Dinge“ und eine Haftung der Verantwortlichen für Produk- te künstlicher Intelligenz. Wenn hieraus Rechtsverstöße resultieren, werden diese geahndet • weitere Verbesserungen des gesundheit- lichen Verbraucher*innenschutzes und des Schutzes der Verbraucher*innen vor Täu- schung beim Lebensmitteleinkauf („food fraud“) • eine verstärkte Unterstützung der Arbeit der Landkreise und kreisfreien Städte durch interdisziplinäre Kontrollteams, um die Unternehmen der Lebensmittelverar- beitung und die Lebensmittelketten ein- heitlich im Land kontrollieren zu können • einen Neu- und Ausbau der landeseigenen Labore • eine ausreichende Personalausstattung in den Landkreisen und kreisfreien Städten, dem Landesverwaltungsamt, dem Landes- amt für Verbraucherschutz und der zu- ständigen obersten Landesbehörde Kinder, Jugend und Familie D ie Lebenssituation für Familien, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen zu verbessern ist ein vorrangiges Ziel so- zialdemokratischer Politik. Dies umso mehr, weil Familien und Ältere immer noch ein hö- heres Armutsrisiko haben. Sie zu unterstützen und ihre Teilhabe zu fördern ist uns daher be- sonders wichtig. Frühkindliche Bildung fördern – Vereinbarkeit sichern – Familien entlasten Menschen, die sich für Kinder entscheiden, wol- len und brauchen gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Schließung der Kindertageseinrichtungen wäh- rend der Corona-Pandemie hat noch einmal ein- drücklich gezeigt, wie wichtig eine professionel- le und verlässliche Kinderbetreuung dafür ist. Mit dem in der laufenden Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetz haben wir Familien bei den Beiträgen stark entlastet und mehr Fachkräfte in die Kitas gebracht. Wer mehrere Kinder in Kindergarten und/oder Krippe hat, zahlt nur für das älteste Kind. Seit Jahresbeginn 2020 sorgen wir zudem mit Hilfe des Gute-Kita-Gesetzes dafür, dass die Beiträge für alle Geschwisterkinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen, entfallen, wenn ein Geschwisterkind im Hort betreut wird. Wir wollen, dass frühkindliche Bildung und Betreuung genau wie Schule künftig bei- tragsfrei wird. Die Beitragsfreiheit ist eines unserer großen Vorhaben für die kommende Wahlperiode. Damit werden Eltern finanziell entlastet, und Kommunen und Träger sparen Verwaltungsaufwand. --- PAGE 24 --- 24 Der Bund unterstützt Länder und Kommunen mit dem Gute-Kita-Gesetz bei Qualitätsent- wicklung, Fachkräftesicherung und Beitrags- entlastung. Diese Unterstützung muss verste- tigt werden. Geplant ist zudem die finanzielle Förderung von Ganztagsangeboten in der Grundschulzeit. Mit dem Corona-Konjunktur- paket sollen auch Investitionen in Kitas geför- dert werden. Wir wollen außerdem die Grundschule näher an die Kita heranrücken. Beim Übergang in die Schule müssen Grundschullehrkräfte auf das Wissen der Erzieher*innen aufbauen dür- fen. Eine enge Kooperation zwischen beiden Bildungseinrichtungen wird deshalb immer wichtiger und von uns unterstützt. Deshalb brauchen wir: • Beitragsfreiheit für den Ganztagsanspruch auf Bildung und Betreuung. Frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Zukunftsinvestitionen für unsere Gesellschaft und wichtige Kriterien für die Attraktivität des Standortes Sach- sen-Anhalt. Die Beitragsfreiheit wollen wir deshalb in der kommenden Legislaturpe- riode erreichen • eine bedarfsgerechte Randzeitenbetreu- ung in Kindertageseinrichtungen zur bes- seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf • genügend Fachkräfte, um die Qualität der Bildung und Betreuung zu sichern • die Grundlagen dafür, dass der Erzie- her*innenberuf attraktiv bleibt und sich möglichst viele junge Menschen dafür ent- scheiden. Die Ausbildung muss dauerhaft schulgeldfrei sein. Unser Ziel ist, dass alle Auszubildenden eine praxisintegrierte und vergütete Ausbildung erhalten • eine gesicherte Finanzierung derjenigen, die die Ausbildung von neuen Erzieher*in- nen in ihren Einrichtungen unterstützen • die Förderung des Quereinstiegs in den Erzieher*innenberuf, um auch Menschen mit anderweitiger Berufsausbildung als Fachkräfte in den Kitas zu gewinnen. So hoffen wir auch mehr Männer für den Be- ruf begeistern zu können • die regelmäßige Teilnahme von Erzie- her*innen an Fort- und Weiterbildungen, damit sie die hohen Qualitätsanforderun- gen an unsere Fachkräfte weiterhin er- füllen können. Nur so wird das Bildungs- programm „Bildung elementar“ in unseren Einrichtungen lebendig umgesetzt • eine Verbesserung des Mindestpersonal- schlüssels, um die Fachkräfte zu entlasten, beginnend in den Kitas mit besonderen Bedarfen • die Verstetigung des Kompetenzzentrums Frühe Bildung an der Hochschule Magde- burg-Stendal, um die wissenschaftliche Kompetenz in Kindheitswissenschaften und frühkindlicher Pädagogik zu sichern und zu nutzen • einen besseren und verpflichtenden Infor- mationsaustausch beim Übergang von der Kita in die Schule • die Wiedereinführung der verpflichtenden Diagnostik in der Schuleingangsphase • in allen öffentlichen Gebäuden frei zu- gängliche Wickeltische in den Sanitärbe- reichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche sind eigene Persön- lichkeiten und haben eigene Rechte. In der Jugendpolitik war es uns in den letzten Jah- ren besonders wichtig, die Erwartungen und Forderungen junger Menschen zu erfahren und Jugendpolitik beteiligungsorientiert mit Jugendlichen gemeinsam zu entwickeln. Des- halb wurde der Kinder- und Jugendbericht des Landes erstmals mit einer großen Be- fragung verbunden. Das kinder- und jugend- politische Programm wird darauf aufbauend beteiligungsorientiert erarbeitet und nimmt die Sichtweisen junger Menschen in Sachsen- Anhalt auf. Es wird daher Grundlage unseres Regierungshandelns in der kommenden Le- gislaturperiode sein. Jugendpolitik heißt vor allem: jungen Men- schen Teilhabechancen zu eröffnen und sie zu motivieren, sich an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes und unserer Gesellschaft ak- tiv zu beteiligen. Die aktive Mitwirkung junger --- PAGE 25 --- 25 Menschen wird – auch aufgrund des demogra- phischen Wandels – zu einer Zukunftsfrage für unsere Gesellschaft. Das beginnt in der Kom- mune. Mit der Verankerung von Jugendbetei- ligung im Kommunalverfassungsgesetz (§ 80) haben wir dafür eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Wir wollen Jugendbeiräte in je- dem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt und diese mit Fördermitteln unterstützen. Die Kinder- und Jugendarbeit in den Kommu- nen hat in den letzten Jahren gelitten. Vie- lerorts fehlte es an Mitteln. Häufig konnten die Jugendclubs aber auch mit den Verände- rungen im Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen nicht mithalten und haben an Attraktivität gegenüber den sozialen Medien verloren. Ein neuer Impuls für die Kinder- und Jugendarbeit ist nötig. Die Jugendverbände sind eine wichtige Lob- by der Kinder- und Jugendinteressen. Ihre Jugendbildungsarbeit trägt dazu bei, dass in jeder neuen Generation engagierte und aktive junge Menschen in unserem Land mit- gestalten. Deshalb brauchen wir: • die Stärkung der Angebote der kommuna- len Kinder- und Jugendarbeit. Wir werden dafür sorgen, dass es gerade in ländlichen Regionen nachhaltige Angebote der Kin- der- und Jugendarbeit gibt. Die Landes- förderung soll weiterhin dynamisch an die Tarifentwicklung angepasst werden. Dem höheren Aufwand aufgrund der großen Entfernungen in ländlichen Regionen wol- len wir mit einem Mobilitätsfaktor in der Landesförderung gerecht werden • attraktive Jugendclubs und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Deshalb wollen wir einen neuen starken Impuls setzen: Wir werden ein Investitionsprogramm für Ju- gendclubs auflegen, mit dem Clubs mo- dernisiert und mit digitalen Angeboten ausgestattet werden können. Dabei be- fürworten wir eine zusätzliche Etablierung von mobilen Jugendclubs • eine Verstetigung des Landeszentrums Ju- gend + Kommune, um die Umsetzung der Jugendbeteiligung in den Kommunen zu be- gleiten und Ideen für die Beteiligung junger Menschen in den Kommunen zu entwickeln • die Beratung und kritische Begleitung der Landesregierung durch engagierte Kinder und Jugendliche. Dafür wollen wir nach- haltige Beteiligungsstrukturen aufbauen • eine Unterstützung der Jugendverbände sowie angemessene und tarifgerechte Be- zahlung der Mitarbeitenden • eine personell verbesserte Aufstellung des Landesjugendamtes als nachgeordnete Behörde des für Kinder und Jugend zu- ständigen Ministeriums, um die fachliche Unterstützung der Jugendämter zu ver- bessern und die Umsetzung der geplan- ten Reform des SGB VIII in Sachsen-Anhalt kompetent zu begleiten • mehr Hilfe bei der Erstattung und Beglei- tung durch Familiensozialarbeit, um so die Situation der Pflegefamilien zu verbessern Beratungs- und Unterstützungsangebote sicherstellen Menschen brauchen in verschiedenen Le- benssituationen Orientierung, Rat und Hilfe. Oft handelt es sich um komplexe Probleme aus verschiedenen Bereichen, die in einer ge- bündelten Beratung gemeinsam mit Koopera- tionspartner*innen gelöst werden kann. Deshalb brauchen wir: • weiterhin eine gut ausgebaute Beratungs- landschaft mit Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung, Schwangerschafts- beratung, Sucht- und Schuldner*innen- beratung • eine Stärkung des Kinderschutzes in Zu- sammenarbeit mit dem Zentrum „Frühe Hilfen“, den Jugendämtern, den integrier- ten Beratungsstellen, den Gesundheits- ämtern, Schulen und Polizeidienststellen. Die Prävention von Kindesmissbrauch soll weiter gestärkt werden • verlässliche und nachhaltige Rahmenbedin- gungen in der Kinder- und Jugendhilfe, auf die sich alle Beteiligten verlassen können • eine Verstetigung und Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle Schulformen und Kindergärten, die zur Unterstützung des --- PAGE 26 --- 26 Bildungswegs von benachteiligten Kindern und Jugendlichen unverzichtbar geworden ist. Wenn die ESF-Förderung nicht mehr fortgesetzt werden kann, sind dafür Lan- desmittel einzusetzen • eine Unterstützung von Initiativen, die sich für Lebensmittelrettung und die Lin- derung von Armut einsetzen wie zum Bei- spiel die Tafeln Für ein gutes Leben von Senior*innen Bis zum Jahr 2030 wird der Anteil der Sach- sen-Anhalter*innen, die älter als 55 Jahre sind, voraussichtlich noch einmal von 43 auf 47 Prozent steigen. Menschen werden nicht nur älter, sondern sie bleiben auch länger ak- tiv und engagiert. Senior*innenpolitik spielt in nahezu allen Politikfeldern eine wichtige Rol- le: Es geht um Mobilität, um Gesundheit, um Bildung, barrierefreie Gestaltung des öffentli- chen Raumes – es geht um niedrigschwellige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ältere Menschen engagieren sich zuneh- mend im gesellschaftlichen Leben. Wir wol- len die Rahmenbedingungen so verbessern, dass dieses Engagement verstetigt wird. Die Senior*innenbeiräte in den Kommunen brauchen Unterstützung und Austausch. Mit der Novelle über die Senior*innenbeiräte im Kommunalverfassungsrecht 2018 konnte die aktive Mitgestaltung durch Ältere gefördert werden. Das senior*innenpolitische Programm ist in engem Austausch mit der Landesseniorenver- tretung (LSV) erarbeitet worden. Die Landes- seniorenvertretung braucht die Möglichkeit, sich in alle ältere Menschen berührenden Ge- setzentwürfe und politischen Initiativen ein- bringen zu können. Deshalb brauchen wir: • die Förderung von altersgerechtem Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden sowie eine altersgerechte Gestaltung des unmit- telbaren Lebensumfeldes und des ÖPNV • die Evaluation und Fortschreibung des seni- or*innenpolitischen Programms des Landes in enger Abstimmung mit der Landessenio- renvertretung und anderen Akteur*innen • eine Stärkung der Landesseniorenvertre- tung durch regelhafte Beteiligung bei allen Senior*innen betreffenden Initiativen • die institutionelle Förderung der LSV mit dem Ziel, dass sie die Senior*innenbeiräte in den Kommunen unterstützen und die Beteiligungsverfahren auf Landesebene nutzen kann --- PAGE 27 --- 27 Wie unser Land die Zukunft meistert: Bildung für alle & digitaler Aufbruch. Die Sozialdemokratie steht seit über 155 Jah- ren für den Aufstieg durch Bildung und für ei- nen Bildungsbegriff, der weit über das Thema Schule hinausgeht. Deshalb haben sich viele Sozialdemokrat*innen in den letzten 30 Jah- ren auch immer für eine gute frühkindliche Bil- dung eingesetzt. Sachsen-Anhalt hat mit einer Betreuungsquote von 94 Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren einen bun- desweiten Spitzenplatz. Bildung beginnt für uns nicht mit der Einschulung, sondern weit vorher. Auf unser Angebot an Kindertages- stätten und Horten wie auf unseren Rechts- anspruch für jedes Kind ab Geburt können wir stolz sein. Aber auch hier sind weitere Verbes- serungen notwendig. Wir streben eine inklusive Schullandschaft an, die soziales Miteinander und Gemeinschafts- sinn fördert statt frühzeitig die heranwach- sende Generation in Kategorien einzuteilen und damit gesellschaftlicher Aufspaltung und Gruppenegoismen Vorschub zu leisten. Dies setzt längeres gemeinsames Lernen voraus, wie es an den Gemeinschafts- und Gesamt- schulen erfolgreich praktiziert wird! Der Bildungspolitik wird aktuell in der Lan- desregierung nicht genügend Aufmerksam- keit geschenkt, und viele Aufgaben bleiben liegen. Die Unterrichtsversorgung für Grund-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen sinkt weiter, und das Land stellt nicht genügend Lehrkräfte ein. Wir müssen ebenfalls feststellen, dass unse- re Schulen bei weitem nicht so ausgestattet sind, dass Lehrpläne erfüllt werden können und ein gutes Lernen an allen Schulen mög- lich ist. Das Engagement von Lehrer*innen und pädagogischen Mitarbeiter*innen kann die oftmals notwendige Ausstattung nur be- grenzt ersetzen. Die Qualität der Schulen lei- det ebenfalls unter der großen Zahl der nicht besetzten Stellen für Lehrkräfte. Sachsen-An- halt muss sich im Wettbewerb um junge Lehr- kräfte besser aufstellen, damit die gut ausge- bildeten Studierenden unserer Hochschulen nach ihrem Studium bei uns bleiben und nicht in andere Bundesländer abwandern. Wir müs- sen durch eine aktiv gelebte Ankommenskul- tur und durch eine gute Qualifizierung dafür sorgen, dass Lehrkräfte im Seiteneinstieg schnell ihren Platz in den Schulen finden. Sie ermöglichen ein breites Bildungsangebot und helfen Unterrichtsausfall zu senken. Wir tra- gen dafür Verantwortung, dass die Kolleg*in- nen an unseren Schulen Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Bildung ist eine Lebensaufgabe! Deshalb muss Sachsen-Anhalt alles dafür tun, dass lebens- begleitendes Lernen ermöglicht und nicht als Belastung erlebt wird. Denn die Menschen in Sachsen-Anhalt sind unser wichtigstes und größtes Gut. Deshalb braucht Fort- und Weiterbildung die Unterstützung der Arbeit- geber*innen wie der öffentlichen Hand. Es braucht Zeit, Raum und Möglichkeiten für jede und jeden, sich zu bilden: gezielt in Kursen und Seminaren, aber auch im Vorübergehen in Jugendtreffs, Vereinen, Bibliotheken, Museen, Theatern und in der freien Kulturszene. Schulpolitik Schulbildung im 21. Jahrhundert ist mehr als Auswendiglernen D ie Erfahrung mit der Covid-19-Pande- mie hat uns die große Verantwortung, die der Staat im Bildungsbereich hat, wieder vor Augen geführt. Der notwendige Wechsel von Distanz- und Präsenzlernen an unseren Schulen hat uns gezeigt, an welchen Stellen das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt Nachholbedarf hat und wo Innovationen mög- lich sind. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Schu- len mehr sind als Orte der Wissensvermittlung. Für Kinder und Jugendliche sind Schulen ein Lebensmittelpunkt. Hier erwerben sie Wissen, und es werden wichtige Kompetenzen vermit- telt; sie lernen Techniken zum selbständigen --- PAGE 28 --- 28 Wissenserwerb. Schüler*innen erleben und gestalten hier gutes soziales und demokrati- sches Miteinander, Gemeinschaft und Rück- sicht. Die Herausforderungen und die Erwar- tungen an Schule verändern sich laufend und steigen weiter an. Es ist notwendig, unsere Schulen und ihre Lehrkräfte für die neuen He- rausforderungen zu rüsten, aber sie auch vor übersteigerten Erwartungsansprüchen an das Leistbare in Schulen zu schützen. Die coronabedingte Umstellung auf digitale Unterrichtsangebote hat aber auch gezeigt, welcher Fortbildungsbedarf an unseren Schu- len besteht. Die Professionalisierung der Lehr- kräfte durch Fortbildung muss einen höheren Stellenwert bekommen. Diese Fortbildungs- bedarfe müssen im Rahmen der Qualitätsfest- stellung an Schulen gezielter erhoben werden und in eine Neujustierung münden. Eine wichtige Erkenntnis aus der Zeit der Schulschließungen und des Heimunterrichts, von Distanz- und Präsenzlernen der Schü- ler*innen ist, dass unsere Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den geregelten Schulalltag zurückkehrten. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, da- mit in unserem Bildungssystem allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer so- zialen Herkunft die bestmöglichen Lern- und Bildungserfolge ermöglicht werden, sie in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt wertge- schätzt werden. Sachsen-Anhalt braucht ein Bildungssystem der Chancengleichheit und der Bildungsgerechtigkeit. Unsere Antwort auf diese Herausforderung ist die Gemeinschaftsschule, die sich als leis- tungsstarke und vor allem sozial gerechte Schulform etabliert hat. Um ein erfolgreiches längeres gemeinsames Lernen zu ermögli- chen, werden wir alle Entwicklungshemmnis- se beseitigen, die die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen verzögern oder auf- halten. Längeres gemeinsames Lernen ist ein Erfolgsmodell, und es muss mit Modellen der Ganztagsschule zusammen gedacht und ent- wickelt werden. Wir schaffen so passgenaue schulische Angebote, die der Vielfalt des länd- lichen und des städtischen Raumes gerecht werden. Dabei müssen wir bessere Lösungen für Schüler*innenbeförderung und die Organi- sation von Schulwegen finden, um schulische und außerschulische Angebote besser aufei- nander abzustimmen. Unser Ziel muss es sein, die Fahrten zur Schule nicht künstlich zu ver- längern, sondern vielmehr den kürzesten und direktesten Weg zu ermöglichen. Deshalb brauchen wir: • mehr Ganztagsschulen von Jahr zu Jahr, denn Lernen braucht Zeit und Gemein- schaft. In einem ersten Schritt wollen wir deshalb Grundschulen und Hort zu Ganz- tagsschulen zusammenführen • mehr Gemeinschaftsschulen, die insbeson- dere im ländlichen Raum die wohnortnahe Beschulung für alle Schulabschlüsse bis zum Abitur möglich machen • Sekundarschulen, die ein breites Bildungs- angebot anbieten und durch das etablierte System der Berufsorientierung (BRAFO) den Wechsel in die Berufsausbildung vor- bereiten • eine Entlastung der Lehrkräfte und Schul- leitungen von Verwaltungsaufgaben durch den dauerhaften Einsatz von Schulverwal- tungsassistent*innen an mittleren und gro- ßen Schulen • eine gerechte Bezahlung aller Lehrkräfte an allen Schulformen durch eine gleiche Vergütung ab der Entgelt-/Besoldungs- gruppe E13/A13 • eine berufliche Perspektive für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, denen durch Fort- und Weiterbildung der Erwerb der Lehrbefähi- gung ermöglicht und damit eine langfristi- ge Beschäftigung gesichert wird • Wertschätzung für diejenigen, die mehr tun, als ihre Pflichtstunden zu leisten. Wir werden zum System der Abminderungs- stunden für besondere Tatbestände zu- rückkehren • eine angemessene Vergütung für Lehr- kräfte, die trotz begonnenen Ruhestandes an ihrer Schule weiter unterrichten wollen und Lehrkräfte im Seiten- und Querein- stieg betreuen • eine Verbesserung der Situation für schu- lische Führungskräfte durch den Aufbau eines Anreiz- und Qualifizierungssystems --- PAGE 29 --- 29 • eine Überarbeitung der Schulentwick- lungsplanung, um sie an die Bedürfnisse des ländlichen Raums anzupassen. Eine Anhebung der Mindestschüler*innenzah- len oder anderer Vorgaben, die zur Schlie- ßung von Standorten führen, wird es mit uns nicht geben • eine größere Ausbildungskapazität für Lehrämter an unseren Hochschulen, die sich an den unterrichtsfachbezogenen Be- darfen ausrichtet • eine weiterhin ausreichende Aufstockung der finanziellen Mittel für die Lehramtsaus- bildung an den Universitäten des Landes, um genügend Personal für größere Aus- bildungskapazitäten und ein Ausbildungs- angebot in angemessener Qualität zu ge- währleisten • die Einführung von verpflichtenden früh- zeitigen Schulpraktika mit Beginn des Lehramtsstudiums • eine verstärkte Beratung über Fächer- kombinationen an den Hochschulen für Studienanfänger*innen im Lehramt, über Beschäftigungsmöglichkeiten sowie über die sich anschließende zweite Phase der Lehramtsausbildung (Vorbereitungsdienst an den Schulen im Land) • die Umstellung auf das Modell des Stufen- lehramtes mit einer durchweg auf das Be- rufsbild einer Lehrkraft zugeschnittenen Ausbildung sowie Pflichtpraktika in allen Schulformen in den ersten Semestern. Eine Ausbildung dieser Art berücksichtigt schulformübergreifend die Bedarfe der Schüler*innen und erlaubt ein flexibles Personalmanagement • mehr Durchlässigkeit und flexibleren Ein- satz von Lehrkräften an allen Schulformen • verlässliche Daten zur Schüler*innenzahl- entwicklung und eine langfristige Perso- nalplanung zum Lehrkräftebedarf in Ab- stimmung zwischen den Ressorts Soziales (Kita), Bildung (Schule) und Wissenschaft (Hochschule) • ein professionelles und modernes Ein- stellungsmanagement und mehr Per- sonal beim Landesschulamt, sofortige Ausschreibung von offenen Stellen nach Bekanntwerden, Zahlung von Zulagen bei „schwer vermittelbaren“ Stellen, eine Ausweitung des Projektes des „Gardeleh- rer*innen“ in weiteren ländlichen Regio- nen, mehr Mitspracherecht der Schulen bei der Besetzung. Allen Lehrkräften im Vor- bereitungsdienst soll ein Angebot unter- breitet werden • die Rücknahme aller Kürzungen der Stundenzuweisungen seit dem Schuljahr 2017/2018 wie beispielsweise der „effizi- enzsteigernden Maßnahmen“ für die Se- kundar- und Gemeinschaftsschulen • eine an allen Schulformen agierende Quali- tätsfeststellung durch externe Evaluation, die Entwicklungen des schulischen Lebens einschätzt und Impulse setzt • ausreichend Referendariatsplätze für Lehr- amtsabsolvent*innen in Sachsen-Anhalt, so dass es eine Garantie auf einen Refe- rendariatsplatz gibt Schule in der Demokratie Schule vermittelt neben dem Fachwissen auch Kenntnisse über unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben. Respekt, Toleranz und Demokratie müssen deshalb im Schulalltag gelebt werden. In Zeiten von Fake News und Verschwörungsmythen müssen junge Men- schen stark dafür gemacht werden, für die eigenen Meinung einzutreten, Informationen kritisch zu hinterfragen und mit Respekt ande- ren gegenüberzutreten. Partizipation und De- mokratie leben in der Schule vom Mitmachen. An den Schulen sollen die Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Schüler*innen sowie deren Eltern schrittweise ausgebaut werden, damit sie verstärkt Verantwortung für ihre Schule übernehmen können. Eine zentrale Aufgabe von Schule liegt in der politischen Bildung für Kinder und Jugendliche, um sie auf ihre Rolle in einer demokratischen Gesell- schaft vorzubereiten. Deshalb brauchen wir: • multiprofessionelle Teams für das Gelingen der schulischen Arbeit. So wie der Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter*innen ist dafür auch die Schulsozialarbeit unver- zichtbar --- PAGE 30 --- 30 • Stärkung der politischen Bildung in der Schule • Förderung gezielter Fortbildungsmaßnah- men, um didaktische Kompetenz bei der Bearbeitung gesellschaftlicher und politi- scher Konflikte im Unterricht zu stärken • Schulsozialarbeit als festen Bestandteil der schulischen Erziehungsarbeit • gestärkte Rechte der Gesamtkonferenz, mit einem paritätischen Stimmverhältnis zwischen Schüler*innenvertretung, Eltern- vertretung und Lehrkräften, denn Demo- kratie lebt vom Mitentscheiden • mehr Demokratiebildung an unseren Schu- len schon ab Klasse 5, auch um die ver- schiedenen Arten von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu erkennen und sich damit auseinanderzusetzen • konsequente Aufklärungs- und Respekt- arbeit an Schulen und die Erarbeitung von speziellen Konzepten zur Prävention unter anderem von sexueller Gewalt, Mobbing und Hate Speech • einen kritischen Blick auf das Bild von Jungen und Mädchen, das an Schulen ver- mittelt wird. Wir setzen auf die Weiterent- wicklung einer geschlechtersensiblen Pä- dagogik über ausreichende Weiterbildung aller Lehrkräfte und geschlechtersensibles Lernmaterial • den weiteren Ausbau des Schulnetzwerkes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Cou- rage“ mit einer landesweiten Koordination und Evaluation. Die Regionalstruktur und die Projektförderung in den Schulen wol- len wir stärken • eine Stärkung der Erinnerungskultur und des Gedenkens, im Kontext einer historisch sensiblen politischen Bildung. Die Unter- stützung von Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland und von Jugendbegegnun- gen ist für uns selbstverständlich. Jede*r Schüler*in soll in der Schulzeit eine Ge- denkstätte besucht haben. Die Bildungs- arbeit und die Begegnung mit jüdischer Geschichte und Kultur in Sachsen-Anhalt muss ausgebaut werden • eine bessere Finanzierung und personelle Ausstattung der Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung • eine personell und finanziell besser aufge- stellte europapolitische Bildung und Wei- terbildung, die auch in die Lehrpläne aller Schulen integriert werden muss • finanzielle Förderung und Unterstützung des nationalen wie internationalen Schü- ler*innenaustauschs, insbesondere für Kin- der und Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen und deshalb auch an allen Schulformen Umweltbildung Die Eindämmung der fortschreitenden Um- weltzerstörung ist zu einer Überlebensfrage der Menschheit geworden. Deshalb ist es er- forderlich, der heranwachsenden Generation die Notwendigkeit dieser unausweichlichen Aufgabe durch altersgerechte Sensibilisie- rung bewusst zu machen und gleichzeitig die Bereitschaft und die Fähigkeiten zur Analyse, Planung und Realisierung möglicher Lösun- gen zu vermitteln. Deshalb brauchen wir eine Umwelterziehung und -bildung, die sich wie ein roter Faden durch alle Bildungseinrichtungen vom Klein- kind- bis zum Erwachsenenalter, durch alle Bildungsbereiche, Schulfächer usw. erstreckt. --- PAGE 31 --- 31 Digitale Bildung Digitales und chancengerechtes Lernen jetzt und zukünftig S eit Jahren besteht die Forderung der Bildungswissenschaft, digitale Angebo- te besser und dauerhaft in den Unter- richt zu integrieren. Die Pandemie hat uns nun einem unfreiwilligen Praxistest unterzogen. Sie hat gezeigt, dass wir unzureichend im Be- reich des digitalen Lernens vorbereitet waren, und zwar sowohl in den Schulen wie auch zu Hause. Das betrifft die didaktische Aufarbei- tung von Lerninhalten, die Sicherheit von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Lehr- methoden, die Ausstattung mit Hardware und deren Wartung, die Anbindung an schnelles Internet und die Verfügbarkeit gut nutzbarer Lernplattformen. Für einen verstärkten regelhaften Einsatz digi- taler Medien im Unterricht bedarf es deshalb zukünftig einer großen digitalen Bildungsof- fensive, die wir aber meistern können. Denn trotz der schwierigen Ausgangsbedin- gungen ist der Schub, den die Pandemie an dieser Stelle geben hat, unübersehbar. Wir brauchen jetzt seitens der Bildungsadminis- tration und der Schulträger eine progressive Grundhaltung. Das betrifft die Ausstattung mit Hardware insbesondere in Form von un- terrichtsgeeigneten Endgeräten, die Anbin- dung an schnelles Internet, aber gerade auch die Erweiterung von Kapazitäten für unsere bereits vorhanden, gut nutzbaren webbasier- ten Lern- und Lehrinhalte wie emuCLOUD und emuTUBE. Dann kann eine Aufarbeitung und Bereitstellung gut nutzbarer digitaler Inhalte durch Lehrkräfte erfolgreich sein. Die Corona-Krise hat gezeigt, was in diesem Bereich möglich ist. Neu entstandene Schul- blogs für die Kommunikation von Lehrenden und Lernenden, Plattformen und Lernsoftware sind für viele keine Fremdworte mehr und werden von immer mehr Lehrkräften verstärkt genutzt. Es sind gute Lösungen entstanden, vor allem aber eine große Motivation, hier in- tensiv weiter zu arbeiten. Wir wollen zusam- men mit der Bildungsverwaltung die Dynamik dieser Entwicklung aufnehmen und bessere Rahmenbedingungen für digital gestütztes Lernen schaffen. Wir müssen viel schneller als bisher geplant die Ausstattung der Schulen verbessern. Es muss sichergestellt werden, dass die bestehende Lernplattform „Moodle“ hinsichtlich ihrer rech- nergestützten Kapazität erweitert wird. Gute Inhalte und Werkzeuge müssen zusammen mit Bildungspraktikern entwickelt und einge- stellt werden. Schulen müssen die für sie ge- eigneten Lernplattformen kennen und nutzen können. Wir müssen Unterstützung geben, damit alle Schüler*innen ein unterrichtsge- eignetes Endgerät wie einen Laptop oder ein Tablet zu Hause haben, um digitale Angebote überhaupt nutzen zu können. Die Ausstattung damit darf nicht davon abhängen, in welcher Familie mit welchen finanziellen Möglichkei- ten man als Kind lebt. Wir sorgen für gleiche Rahmenbedingungen im Sinne von Chancen- gleichheit für Schüler*innen. Die Nutzung von digitalen Angeboten zur Vertiefung und Wiederholung von Lernstoff für Schüler*innen bringt große Vorteile. Schu- le kommt damit auch der wichtigen Aufgabe nach, Kindern zu vermitteln, wie man in der Flut angebotenen Wissens die zielführenden und richtigen Inhalte findet. Deshalb ist heu- te die Vermittlung von Medien- und digitaler Kompetenz eine Schlüsselqualifikation. Deshalb brauchen wir: • eine Bündelung aller verfügbaren Mittel von Bund und Land, um damit für den Unterricht geeignete Endgeräte für jedes Kind zu beschaffen. Wir wollen, dass je- des Kind ein mobiles Endgerät zur Ver- fügung hat • Lehrkräfte, die gezielt und verpflichtend ortsnah medienpädagogisch aus- und fort- gebildet werden, um digitale Lerninhalte auch didaktisch aufbereiten zu können • eine Entlastung der Lehrkräfte, die sich bisher um die Hardware an den Schulen gekümmert haben. Wir müssen die Pro- fessionalisierung der digitalen Schule ein- leiten. Dazu wollen wir Digitalmentor*in- nen an unseren Schulen ausbilden und anstellen • einschließlich Sicherstellen eines weiter- gehenden Supports bei technischen Fra- gen für Pädagog*innen auch während der Unterrichtsvorbereitung zu Hause --- PAGE 32 --- 32 • Ausbau und Erweiterung der Kapazitäten für die IT-Infrastruktur von Moodle und weiteren webbasierten Lern- und Lehrin- halten wie emuCLOUD und emuTUBE • eine aktive Unterstützung von Seiten des Landes für die Aufarbeitung von Lernin- halten, auch von freien und Open-Source Lösungen Für gut ausgestattete Schulen Die Möglichkeiten eines digital gestützten Unterrichts sind natürlich an eine ganz spe- zielle Ausstattung unserer Schulen gebunden. Sachsen-Anhalt hat beim Ausbau der digita- len Infrastruktur in den letzten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn getan. Es ist noch nicht gelungen, alle geplanten Vorhaben umzusetzen, und in vielen Regionen des Lan- des warten die Menschen noch auf eine An- bindung ans schnelle Internet. Aber der Breitbandanschluss für die Schule ist nicht alles, was Lehrkräfte und Schüler*in- nen für einen guten Unterricht brauchen. Wir dürfen in unserer Diskussion über die Tablets und Laptops den immer noch dringenden Sanierungsbedarf von Schultoiletten und Sporthallen nicht aus dem Blick verlieren. Gu- ter Unterricht setzt gut ausgestattete Schu- len voraus. Erfolgreiches Lernen hängt eben- so davon ab, in welchem baulichen Zustand sich Schulgebäude befinden und über welche Raum- und zeitgemäße Sachausstattung sie verfügen. Anregende Lernumgebung und Arbeitsbedingungen müssen an den Schulen in Sachsen-Anhalt selbstverständlich werden. Deshalb brauchen wir: • ein Investitionsprogramm zur Schulsanie- rung für die Schulen, die nicht in den Ge- nuss des STARK-III-Programms gekommen sind. Hierbei müssen auch Investitionen in Sportstätten und Schulhöfe ermöglicht werden • eine neue Schulbaurichtlinie, die ein Um- setzen der rechtlichen Rahmenbedingun- gen für inklusives Lernen ermöglicht • eine grundsätzliche Lernmittelfreiheit – sowohl für digitale wie auch für analoge Lernmittel • eine solide und rechtssichere Finanzierung der freien Schulen • eine größere Budgethoheit in Eigenverant- wortung der Schule Inklusive Bildung Mit einer entsprechenden Ausstattung der Schulen wird es gelingen, Schüler*innen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzun- gen gerechte Bildungschancen zu eröffnen und ihnen einen guten Schulabschluss zu ermöglichen. Deshalb stellt Integration und Inklusion eine Querschnittsaufgabe dar. Die- se bezieht sich jedoch nicht nur auf Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen oder Einschränkungen. Inklusion bedeutet vielmehr Chancengleichheit und Diskrimi- nierungsfreiheit für alle. Wir streben eine schrittweise und regional differenzierte Entwicklungsplanung an. Schulen benöti- gen hierfür umfangreiche personelle und materielle Ressourcen und müssen in ihrer Schulinfrastruktur angepasst und verbessert werden. Die pädagogische Arbeit verdient Rückhalt und Anerkennung. Inklusion gehört zum Selbstverständnis so- zialdemokratischer Bildungspolitik, und jeder Versuch der Rückentwicklung wird von uns verhindert, da nur mit Inklusion eine tatsäch- lich gerechtere Welt möglich ist. Deshalb muss Bildung durchlässig gestaltet werden. Denn wenn wir niemanden auf einen bestimmten Bildungsweg festlegen wollen, müssen wir Übergänge zwischen Schulformen möglich machen und jede*n in allen Schulfor- men bestmöglich fördern. Deshalb brauchen wir: • die Verstetigung des Projekts Inklusive Bil- dung Sachsen-Anhalt an der Hochschule Magdeburg-Stendal, das für die Sensibili- sierung und Schulung von (angehenden) Lehr-, Fach- und Führungskräften zum Thema Inklusion zuständig ist • ein neues Förderschulkonzept, das inklusi- ve Bildung vom Kind her denkt und nicht von den Strukturen • für jedes Kind ein Schulzeugnis, das die erworbenen Kompetenzen beschreibt --- PAGE 33 --- 33 und den Einstieg in ein selbstbestimmtes Arbeitsleben ermöglicht • eine Lehramtsausbildung, die die verschie- denen Bereiche von Inklusion den Studie- renden nahebringt • mehr Ressourcen für Fortbildungsangebo- te, damit den Lehrkräften weitere themen- bezogene Formen des inklusiven Lernens vermittelt werden können • Angebote an den Schulen, die Eltern zum Thema Inklusion aktiv informieren und be- raten, damit Sorgen um das eigene Kind – egal ob mit einer Beeinträchtigung oder ohne – aufgenommen und zerstreut wer- den können • qualitätssichernde Maßnahmen in den Schulen. Im Rahmen der Schulprogramm- arbeit soll an allen Schulen ein eigenes in- klusives Schulkonzept mit konkreten Maß- nahmen entstehen • an allen Schulformen Sprachförderange- bote für die Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern zu uns kommen • einen guten und schnellen Übergang der Kinder an unsere Schulen, die mit ihren Eltern nach Sachsen-Anhalt gekommen sind, um hier Asyl zu beantragen. Zur Um- setzung der UN-Kinderrechtskonvention müssen sie spätestens drei Monate nach ihrer Ankunft Zugang zur Schule erhalten Berufliche Bildung Jugendlichen helfen, den eigenen Weg zu finden – Berufsorientierung ernst nehmen J ugendliche haben heute ungeahnte Möglichkeiten, ihr Leben zu gestalten. Die Frage nach dem richtigen Beruf ist deshalb für viele zu einer großen Herausforde- rung geworden. Und auch Eltern können ihren Kindern nicht immer mit Rat und Tat zur Seite stehen. Deshalb gibt es in Sachsen-Anhalt verschie- dene Angebote, die den Schüler*innen eine Orientierungshilfe bei der Berufswahl bieten. Diese Programme helfen beim Finden des ge- eigneten Berufs auf Grundlage vorhandener Fähigkeiten und Interessen und müssen auch weiterhin in allen Schulformen fester Bestand- teil der Beratungskultur sein. Daher ist es wichtig, anhand erwerbbarer Schulabschlüs- se unterschiedliche berufliche Perspektiven aufzuzeigen. So kann es gelingen, die duale Ausbildung oder das duale Studium als Alter- native zum Studium vorzustellen. Gerade die duale Ausbildung ist ein Grund- pfeiler unserer Wirtschaft und gilt in vielen Re- gionen der Welt als vorbildhaft. Doch scheint sie in der Wahrnehmung vieler Menschen an Wertschätzung verloren zu haben. Aber ge- rade unsere mittelständische Wirtschaft mit vielen Handwerksbetrieben sucht junge Men- schen, die einen Beruf erlernen wollen. Wir brauchen außerdem Menschen, die sich gera- de in den Sozialberufen um andere kümmern wollen und damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Damit die Ent- scheidung für diese Berufe getroffen werden kann, müssen wir jedoch die Ausbildung an vielen Punkten attraktiver machen. Deshalb brauchen wir: • eine vergütete Ausbildung in allen Ge- sundheits-, Pflege- und Sozialberufen. Bei den Erzieher*innen haben wir den Einstieg in die Schulgeldfreiheit geschafft, die Pfle- geausbildung wurde reformiert • die Ausbildungsgarantie für Sachsen-An- halt! Jeder ausbildungsinteressierte jun- ge Mensch muss einen regulären Ausbil- dungsplatz erhalten können • einen Berufsschulpakt für Sachsen-Anhalt und regional verortete berufsbildende Schulen, die wohnortnah zukunftssichere Ausbildungsberufe und Bildungsgänge vorhalten • die Weiterentwicklung der Leitlinien zur Studien- und Berufsorientierung an allen Schulformen mit den Praktiker*innen aus Schulen und Betrieben sowie den Wirt- schafts- und Sozialpartner*innen • die Integration von berufspraktischer Bil- dung in den Schulalltag oder praxisorien- tierte Lernphasen innerhalb des jeweiligen Fachunterrichts --- PAGE 34 --- 34 • eine Fortführung und Ausdehnung des BRAFO-Programms und dessen Auswei- tung auf alle Schulformen • eine eigene Jugendberufsagentur, die ver- schiedene Fördermöglichkeiten für den Übergang Schule-Ausbildung-Beruf aus einer Hand aufzeigen kann. Auch Berufsschulen sind Lernorte der Vielfalt Vieles, was für unsere allgemeinbildenden Schulen gilt, gilt natürlich auch für die berufs- bildenden Schulen. Manchmal gerät es aber aus dem Blick, dass wir auch hier jungen Men- schen mehr vermitteln als ganz spezifisches Wissen. Die Wertschätzung für die duale Aus- bildung und die dort erlernbaren Berufe muss sich auch in der Ausstattung der Berufsschu- len und in der Qualität der Ausbildungsberufe ausdrücken. Deshalb brauchen wir: • mehr Investitionen in alle berufsbildenden Schulen • eine unabhängige Beschwerdestelle bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, damit Auszubil- dende eine Anlaufstelle bei Problemen in der berufsbildenden Schule oder im Aus- bildungsbetrieb haben • ungehinderten Zugang der Gewerkschaf- ten in die berufsbildenden Schulen • die Unterstützung von Unternehmen, die ausländische Auszubildende oder Be- schäftigte einstellen, durch die Bereitstel- lung von „Integrationscoachs“ • verstärkte Initiativen für Akzeptanz und Aufklärung an den Berufsbildenden Schu- len zu gruppenbezogener Menschenfeind- lichkeit • ein festes Modul zur interkulturellen Bil- dung in den Rahmen- und Lehrplänen der Berufsbildenden Schulen Hochschulen und Universitätsmedizin Unsere Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen als Motoren des stetigen Wan- dels stärken Die Hochschulen und wissenschaftlichen Ein- richtungen in Sachsen-Anhalt genießen hohe Anerkennung im In- wie Ausland. Sie dienen dem Interesse der Menschen an Erkennt- nis und Wahrheit und sollen dies uneinge- schränkt und unabhängig verfolgen können. In den letzten fünf Jahren haben wir viel dafür getan, dass sie sich gut entwickeln konnten. Nach Jahren der wiederkehrenden Spardis- kussionen haben Sozialdemokrat*innen für ein Umsteuern in der Hochschulpolitik gesorgt. Wir wollen die Autonomie der Hochschulen achten und ihnen finanzielle Sicherheit geben, damit sie sich weiterentwickeln, ihre Vielfalt bewahren und im internationalen Wettbewerb bestehen können. Jungen Menschen, die in Sachsen-Anhalt studieren, wollen wir gute Studien- und Le- bensbedingungen bieten. Sie sollen hier ihre Chance auf ein gutes Leben auch nach dem Studium entdecken können. Nur wenn viele Studierende hierbleiben und ihren Lebens- mittelpunkt bei uns behalten oder eben neu finden, bleibt Sachsen-Anhalt wirtschaftlich stark, innovativ und für uns alle lebenswert. Um das zu erreichen, müssen wir unsere Hoch- schulen zu attraktiven Lern- und Forschungs- standorten sowie zu attraktiven Arbeitge- ber*innen machen. Es braucht außerdem Kooperationen mit kulturellen, sozialen und politischen Institutionen, die die Studieren- den auch außerhalb der Arbeit in die Gesell- schaft mit einbinden. In unserem neuen Hoch- schulgesetz haben wir schon vieles auf den Weg gebracht. Hochschulen sind verpflichtet, einen eigenen Kodex für gute Arbeit zu erstel- len, damit Kurzbefristungen und Kleinststellen der Vergangenheit angehören. Wir haben eine Promovierendenvertretung eingeführt, damit der wissenschaftliche Nachwuchs an unseren Hochschulen eine Vertretung hat, um eigene Vorstellungen und Rechte durchzusetzen. Wir haben die Finanzierung der Hochschulen ste- tig gesteigert und sogar für einen Inflations- ausgleich in den Budgets gesorgt. --- PAGE 35 --- 35 Aber wir sehen auch die zusätzlichen Bedar- fe, die sich an unseren Hochschulen durch Digitalisierung, „Third Mission“ und einen ver- stärkten Wettbewerb um Drittmittel ergeben. Damit unsere Hochschulen in diesem Wett- bewerb mithalten können, muss das Land seiner Verpflichtung zu einer angemessenen Ausstattung nachkommen. Diskussionen über Kürzungen, Zusammenlegungen von Ein- richtungen oder unnötige Studienangebote stellen wir uns klar entgegen. Wir sehen In- vestitionen in unsere wissenschaftlichen Ein- richtungen und in den akademischen Nach- wuchs als Investitionen, die sich vielfach auszahlen. Deshalb brauchen wir: • eine eigenständige Landesforschungs- förderung, die in zukunftsweisenden For- schungsschwerpunkte wie zum Beispiel den erneuerbaren Energien, aber auch im Bereich der Gesundheitswirtschaft eigene Impulse setzt • eine stärkere Verzahnung von Wissen- schaft und Wirtschaft insbesondere in den sachsen-anhaltischen Leitmärkten. Ein- richtungen wie das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 werden von uns dabei als Scharnier für den Wissenstransfer unter- stützt und gefördert • die Anerkennung der Lehre als wichti- gen Bestandteil der Hochschule. Deshalb werden wir Lehraufträge deutlich besser bezahlen. Honorarkräften soll durch ver- tragliche Mindestlaufzeiten eine planbare Zukunftsperspektive ermöglicht werden • eine Anstellung von Doktorand*innen an Lehrstühlen in Sachsen-Anhalt zu mindes- tens 65 Prozent, um wissenschaftlichen Nachwuchs durch anerkennende Bezah- lung zu fördern • mehr Personal für die Arbeit mit den Stu- dierenden, auch in Form von weiteren Te- nure-Track-Professuren • die Unterstützung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch eine gute Infrastruktur. Auch hier setzen wir auf eine noch bessere Verzahnung zwischen Wis- senschaft und Wirtschaft, die durch das Land begleitet wird • einen Vernetzungsfonds zur Förderung der stärkeren Vernetzung zwischen allen Forschungsinstitutionen • mehr Kooperationen der Hochschulen im Bereich der zentralen Aufgaben. Wir werden die Entwicklung gemeinsamer Strategien im Bereich der IT, der Verwal- tungsaufgaben und der Mitarbeiter*innen- fortbildung unterstützen und einfordern • ein klares Bekenntnis zu den kleinen Fä- chern an unseren Hochschulen, die durch den Bund ebenfalls unterstützt werden müssen • eine Lehrer*innenausbildung für alle Fä- cher und Schulformen in Sachsen-Anhalt • eine Reformierung des Studentenwerksge- setzes mit dem Ziel, dass es komplett ge- gendert wird, eine Aufstockung der Stellen verankert wird und eine Umstrukturierung der Abteilungen erfolgt • Förderprogramme und Kampagnen, die Frauen in technischen Studiengängen un- terstützen Eine gut aufgestellte Universitätsmedizin an zwei Standorten Die allgemeine Diskussion über die flächen- deckende Gesundheitsversorgung in unserem Land vor und in der Pandemie hat allen deut- lich gemacht, dass Gesundheit ein hohes Gut ist, das man nicht dem Markt überlassen darf. Krankenversorgung muss effizient organisiert werden, damit das Geld der Versicherten nicht verschleudert wird. Aber Krankenversorgung darf keine Leistung sein, die sich rechnen muss. Sie gehört zur Daseinsvorsorge, für die der Staat verantwortlich ist. Gewinnmaximierung und betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind in diesem Bereich nicht das Maß der Dinge. Wir können in Sachsen-Anhalt sehr froh sein, dass wir zwei leistungsstarke Universitäts- medizin-Standorte haben, die unseren me- dizinischen Nachwuchs gut ausbilden, neue Behandlungsmethoden erforschen und die Krankenversorgung auch von schweren Fäl- len übernehmen können. Nicht ohne Grund wurden hier in der Covid-19-Pandemie auch Patient*innen aus stark betroffenen europäi- --- PAGE 36 --- 36 schen Nachbarländern versorgt. Aber unsere beiden Kliniken brauchen ein starkes und an- haltendes Engagement des Landes für aufge- schobene Investitionen und Baumaßnahmen. Wir stehen für beide Standorte ein und wollen sie auf lange Zeit sichern. Dazu brauchen wir: • zwei starke Universitätskliniken in Magde- burg und Halle, die auf jeweils eigenstän- digen Feldern Spitzenpositionen im natio- nalen Vergleich einnehmen. Beide Kliniken müssen aber enger mit den Krankenhäu- sern im Land kooperieren, um die Gesund- heitsversorgung in Sachsen-Anhalt noch besser zu machen. Die Verzahnung der beiden Universitätskliniken mit den Unter- nehmen der Medizinprodukteherstellung und der Gesundheitswirtschaft werden wir besonders fördern • eine verstärkte Investitionsförderung in diesem Bereich durch den Bund. Zudem müssen Extremkostenfälle, die häufig in den Universitätskliniken anfallen, durch die Krankenkassen kostendeckend finan- ziert werden Die Situation von Studierenden in den Blick nehmen Noch nie haben so viele Abiturient*innen nach ihrem Schulabschluss ihre Ausbildung an ei- ner Hochschule absolviert. Und dennoch sind Kinder aus bestimmten sozialen Schichten seltener an unseren Hochschulen zu finden als andere. Mit diesem Umstand darf sich So- zialdemokratie nicht zufriedengeben. Wer ein Studium beginnt, darf letztlich nur von der ei- genen Leistung abhängig sein und nicht vom Bildungsstand oder den finanziellen Möglich- keiten der Eltern. Deshalb hat die SPD vor 40 Jahren das BAföG beschlossen und damit den akademischen Bildungsweg für viele ge- öffnet. Aber auch hier gibt es noch einiges zu tun. Auch wenn es sich hierbei um ein Gesetz auf Bundesebene handelt, werden wir uns für notwendige Reformen einsetzen. Und im Land werden wir ebenfalls Maßnahmen zur Unter- stützung der Studierenden ergreifen. Deshalb brauchen wir: • eine ausreichende Zahl öffentlich geför- derter Wohnheimplätze für Studierende, damit steigende Mietkosten in den Groß- städten nicht zum Verzicht auf ein Studi- um führen • die Umsetzung von Inklusion an unseren Hochschulen, mit barrierefreien Angebo- ten und besonderen Unterstützungsange- boten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und einer Inklusionsstrategie mit Handlungsoptio- nen, Maßnahmen, Kosten, Umsetzungs- schritten und Informationsmaterialien für alle Hochschulen in Sachsen-Anhalt • eine Erstorientierung zum Beispiel durch ein „Schnupperstudium“ an der Hochschu- le als Teil der Berufsorientierung. Diese darf nicht durch eine Anrechnung auf die BAföG-Förderdauer bestraft werden • eine grundlegende BAfÖG-Reform, die auf eine Rückzahlung der empfangenen Leis- tung verzichtet • ein Nothilfeprogramm für jene Studieren- den, deren Einkünfte aus Nebenjobs aus Gründen einer Pandemie wegbrechen und denen alternative Finanzierungsmöglich- keiten zur Fortsetzung ihres Studiums feh- len • ein spezielles Mentoring- oder Pat*innen- programm an Schulen und universitären Einrichtungen für Kinder aus sozial be- nachteiligten Elternhäusern zur nachhalti- gen Erhöhung ihres Anteils an Hochschul- absolvent*innen Lebenslanges Lernen L ebenslanges Lernen sorgt dafür, dass die Menschen ihre Chancen auf gute Arbeit und ein gelungenes Berufsleben auch in Zeiten einer sich wandelnden Arbeits- welt wahren. Wir erkennen die Unterschied- lichkeit und Umbrüche sowie Neuorientie- rungen in Lebensläufen an. Um Fachkräfte in der Region zu halten, müssen künstliche Hürden bei der Umorientierung abgebaut --- PAGE 37 --- 37 werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Zweitstudiengebühren abgeschafft werden. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Veränderungen in der digitalen Welt haben auch die Anforderungen an Arbeitnehmer*innen stark verändert. Auch die Folgen von Krisenerscheinungen zeigen uns, dass unsere Wirtschaft nur stark bleibt, wenn wir die Herausforderung des stetigen Wandels gemeinsam angehen. Der Bund hat schon viele gesetzliche Regelungen erlassen, die den Einzelnen bei der Wahrnehmung des eigenen Rechts auf Weiterbildung unterstüt- zen. Wir sind hier gefordert, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass dieses Recht auch wahrgenommen werden kann. Deshalb brauchen wir: • vielseitige und hochwertige Bildungs- angebote für Erwachsene, die wir in den nächsten Jahren durch eine Landesför- derung kontinuierlich ausbauen werden, damit sich die Menschen in der digitalen Welt den neuen Herausforderungen stellen können • eine zielgerichtete Stärkung der Angebo- te zur Grundbildung (Alphabetisierung, Nachholen von Schulabschlüssen) • eine Novellierung des Bildungsfreistel- lungsgesetzes und eine Erhöhung der Bekanntheit des Gesetzes. Gleichzeitig müssen Verwaltungshürden für Bildungs- institute abgebaut werden, um so ein breiteres und qualitativ hochwertiges Bil- dungsangebot sicherzustellen • mehr Angebote für berufsbegleitende und nicht berufsbegleitende Weiterbildung • Abschaffung von Zweitstudiengebühren. Für die finanziellen Einbußen der Hoch- schulen und Universitäten soll das Land aufkommen --- PAGE 38 --- 38 Wie wir unser Land zusammen- halten: gleiche Rechte & wehrhafte Demokratie. Demokratie und Engagement U nsere Demokratie steht vor neuen He- rausforderungen. Rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen werden zunehmend offen vertreten. Eine immer stär- ker im Rechtsextremismus verankerte Partei gewinnt bis zu einem Viertel der Stimmen, in der Folge werden völkisch-rassistische Inter- ventionen zum Alltag im Landtag. Hass und Hetze werden millionenfach im Netz geteilt, und rechte und rassistische Gewalt nimmt ebenso zu wie alltägliche Diskriminierung und Ausgrenzung. Hinzu treten Verschwörungs- theorien, die die Proteste gegen die Coro- na-Maßnahmen mit ihren irrationalen, stark antisemitisch und rassistisch aufgeladenen Untergangsszenarien instrumentalisieren. Dieser Bedrohung stellen wir uns mit ganzer Kraft entgegen. Unsere Demokratie braucht einen Staat, der uns vor Übergriffen schützt. Unsere Demokratie braucht eine starke Bür- ger*innengesellschaft, die sich präventiv und aufklärend engagiert. Eine demokratische Zi- vilgesellschaft ist und bleibt der beste Verfas- sungsschutz. Unser Ziel ist es, rechtsextreme und ausgren- zende Positionen zurückzudrängen und den Werten der Solidarität, des Zusammenhalts und der Gleichheit an Würde und Rechten zur Geltung zu verhelfen. Es gilt, mehr Raum zu schaffen für zivilisierte und rationale ge- sellschaftliche Debatte und so den Verschwö- rungsideologen die Basis zu entziehen. Unser Ziel ist es, bereits bei der kommenden Land- tagswahl die AfD wieder deutlich zu reduzie- ren und dazu beizutragen, dass sie sich mit ihrem Hass nicht strukturell in der Gesellschaft festsetzen kann. Bildung und Beratung für eine starke Demokratie Demokratieförderung ist eine gesellschaft- liche Daueraufgabe. Wir haben deshalb in der Regierung dafür gesorgt, dass die viel- fältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Projekte und Organisationen, die sich für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren, vom Land finanziell unterstützt werden und Rückenstärkung erhalten. Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit hat dafür jetzt bereits in zwei Wahlperioden einen verlässlichen, aber auch innovativen Rahmen geboten. Deshalb brauchen wir: • weiterhin das Landesprogramm für Demo- kratie, Vielfalt und Weltoffenheit als zentra- les Instrument der Bündelung, Förderung und Qualitätssicherung des Engagements für Demokratie und gegen Ausgrenzung in Sachsen-Anhalt. Es wird als Querschnitts- vorhaben der gesamten Landesregierung fortgesetzt, finanziell gestärkt und sowohl ressortübergreifend als auch zivilgesell- schaftlich begleitet • das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsex- tremismus und die im Netzwerk arbeiten- den Träger als wichtiges Serviceangebot für Kommunen, Vereine, Schulen und Be- troffene von Gewalt und Diskriminierung. Die regionalen Beratungsteams unterstüt- zen Bündnisse, Initiativen und Kommunen im Umgang mit rechtsextremen Mobili- sierungen. Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt geben den von rechter Ge- walt Betroffenen Hilfestellung zur Bewäl- tigung der Folgen von Gewalttaten. Die finanzielle Unterstützung und Qualitäts- entwicklung dieser Arbeit wird langfristig sichergestellt • die Kofinanzierung der Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“, mit denen wichtige An- gebote der Demokratiestärkung gefördert werden. Auch die Präventionsarbeit gegen --- PAGE 39 --- 39 islamistische Radikalisierung wird in die- sem Rahmen gefördert • die Stärkung der Landeszentrale für politi- sche Bildung ebenso wie die Arbeit freier Träger politischer Bildung, auch durch fi- nanziell bessere Unterstützung • die Vernetzung der Akteure der Zivilge- sellschaft im Netzwerk für Demokratie und Toleranz, das lokale Initiativen unterstützt und Bildungsangebote auch in ländlichen Räumen ermöglicht • den fortgesetzten Ausbau des Schulnetz- werks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als größte Plattform demo- kratischen Engagements in Schulen. Es umfasst inzwischen mehr als 145 Schulen in Sachsen-Anhalt. Die landesweite Koor- dination und Evaluation ebenso wie die Regionalstruktur und die Projektförderung in den Schulen werden gestärkt • die verbindliche Verankerung der Demo- kratiebildung sowie interkulturellen Bil- dung in den Lehrplänen der allgemeinbil- denden und berufsbildenden Schulen, in allen relevanten Ausbildungs- und Studi- engängen sowie der Weiterbildung • die Stärkung der Medienkompetenz und der Zivilcourage im Internet. Pädagogi- sche Fachkräfte, Lehrkräfte, aber auch Schüler*innen müssen in die Lage ver- setzt werden, gegen menschenfeindliche Positionen im Internet einzutreten. Me- dienkompetenz muss fester Bestandteil des Ausbildungskanons und der Weiter- bildungsangebote für Lehrkräfte sowie für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der offenen Jugendarbeit werden. Wir wollen eine Aufklärungsoffensive in Horten und Grundschulen ermöglichen, die Gefah- ren im Netz thematisiert. Betroffenen von Hass im Netz stellen wir eine professionelle Beratung an die Seite • eine vollumfängliche Anerkennung der Maßnahmen der Demokratiebildung als Bildungsurlaub. Auch Maßnahmen, die weniger als fünf Tage dauern, werden an- erkannt • eine Stärkung der historischen Bildung, der Erinnerungskultur und des Gedenkens sowohl für die Gedenkorte in Sachsen-An- halt als auch im Hinblick auf internationale Gedenkstättenfahrten und Jugendbegeg- nungen im Kontext historischen Lernens. Angebote dazu richten sich an Schulen, Jugendeinrichtungen sowie Vereine und Verbände • internationale Jugendbegegnungen als wirksame Angebote, um Begegnung zu fördern sowie Rassismus entgegenzutre- ten. Sie sind daher stärker als bisher zu fördern. Unser Ziel ist, dass deutlich mehr junge Menschen an internationalen Ju- gendbegegnungen teilnehmen • eine konsequente Förderung der Bildungs- arbeit und Begegnung mit jüdischer Ge- schichte und Kultur in Sachsen-Anhalt, um Antisemitismus zu begegnen und vorzu- beugen. Dazu gehört die Umsetzung des Aktionsprogramms gegen Antisemitismus in Sachsen-Anhalt und eine auskömmliche finanzielle Ausstattung • die Stärkung von gesellschaftlichen Min- derheiten und potentiell von Diskriminie- rung Betroffenen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und die Bereitstellung nach- haltiger Unterstützungsangebote. Dazu gehört die Absicherung einer Antidiskri- minierungsstelle Engagement fördern Unsere Demokratie lebt vom bürgerschaft- lichen Engagement, ob in Wohlfahrtsver- bänden, Verbänden, Vereinen, Religionsge- meinschaften, Gewerkschaften, Parteien und kommunalen Vertretungen: Die aktive Über- nahme von Verantwortung ist ein Garant für Zusammenhalt und Teilhabe. Dabei stellen wir fest, dass Engagement häufig kürzer und sporadischer stattfindet und seltener an feste Strukturen gebunden ist. Für uns ist die För- derung des bürgerschaftlichen Engagements ein zentraler Bestandteil für ein gelingendes Zusammenleben in unserem Land. Deshalb brauchen wir: • eine landesweite Engagementstrategie, mit der das Engagement in den verschiedenen Handlungsfeldern und von den verschie- denen Bevölkerungsgruppen nachhaltig --- PAGE 40 --- 40 gefördert werden kann. Diese Strategie ist mit Fördermöglichkeiten zu unterset- zen, um kurzfristiges Engagement zu ver- stetigen, bisher zu wenig angesprochene Gruppen wie Ältere oder Zugewanderte einzubeziehen und die Rahmenbedingun- gen für das Engagement in Sachsen-An- halt insgesamt zu verbessern • eine Stärkung der Engagementförderung als Querschnittsaufgabe • die Freiwilligenagenturen und Engage- mentzentren, die bürgerschaftliches Enga- gement unterschiedlichster Art initiieren, unterstützen und verstetigen. Dies braucht verlässliche und strukturelle Förderung • die Erweiterung des Engagementfonds Willkommenskultur auf das bürgerschaft- liche Engagement für den Zusammenhalt. So können wir unbürokratische und nied- rigschwellige Förderung ehrenamtlicher Vorhaben ermöglichen • den Ausbau der Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement. Dazu ge- hört die Einführung einer Ehrenamtskarte in Kooperation mit Kommunen, Wirtschaft und Verbänden • die Herabsenkung des Mindestalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre Gleichstellung W ir setzen uns für ein offenes und so- zial gerechtes Sachsen-Anhalt ein, das jeder Person Chancen auf eine gleichberechtigte Teilhabe eröffnet. Sexismus, frauenverachtendes Verhalten und Gewalt ge- gen Frauen werden wir weiterhin entschieden bekämpfen. In den letzten Jahrzehnten ist maßgeblich durch die Sozialdemokratie viel für die Gleich- stellung der Geschlechter erreicht worden. Dennoch liegen noch viele Aufgaben vor uns: Frauen verdienen für die gleiche Arbeit weni- ger als Männer, arbeiten häufiger ungewollt in Teilzeit, sind überdurchschnittlich oft prekär beschäftigt und in Führungspositionen unter- repräsentiert. Die zukünftige Ausgestaltung der Gleichstel- lungs- und Antidiskriminierungspolitik grün- det sich auf die erfolgreich durchgesetzte Änderung der Landesverfassung: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexu- ellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassisti- schen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Gleichstellungspolitik muss stärker als bis- her als Querschnittsaufgabe etabliert wer- den, die alle Handlungsfelder durchzieht. Hierfür braucht es mehr Ressourcen, starke Netzwerke und einen Ausbau der gleichstel- lungspolitischen Maßnahmen sowie eine ge- schlechtergerechte Sprache, denn bereits in der Alltagskommunikation verfestigen wir alte Rollenmuster. Deshalb brauchen wir: • die Weiterentwicklung des Frauenförder- gesetzes zu einem modernen Gleichstel- lungsgesetz. Das Amt der Gleichstellungs- beauftragten soll auch künftig Frauen vorbehalten bleiben • ein Paritätsgesetz für Wahlen im Land Sachsen-Anhalt, das die paritätische Ver- tretung von Frauen und Männern auf Lan- desebene herstellt • auf Bundesebene die Einführung von Gleichstellungsbeauftragten auch in der Privatwirtschaft • eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Landesprogramms für ein geschlech- tergerechtes Sachsen-Anhalt mit verbind- lichen Maßnahmen und Zielen in allen poli- tischen Handlungsfeldern. Darin soll auch die verbindliche paritätische Gremienbe- setzung in allen Institutionen mit Landes- beteiligung geregelt werden • eine Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst: Sicher- stellung der gleichberechtigten Vertretung in den Leitungsfunktionen von öffentlicher Verwaltung, Landesbeteiligungen und Hochschulen, unter anderem durch ge- zielte Nachwuchsförderung und die Etab- lierung vielfältiger Karrierewege --- PAGE 41 --- 41 • die Stärkung einer geschlechtersensiblen Berufsorientierung, um Mädchen und Jun- gen das ganze Spektrum an Berufswahl- möglichkeiten zu vermitteln • die Unterstützung von Initiativen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erzie- hungs- und Pflegezeiten, für familien- freundliche Arbeitszeitmodelle und für das Recht auf Homeoffice. Gut ausgebau- te Kinderbetreuung, auch in Randzeiten, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, Doppelbelastungen zu mindern. Frauen- förderung, Entgeltgleichheit und familien- freundliche Arbeitszeitmodelle sind wich- tige Indikatoren guter Arbeit. Dafür wollen wir auch die Arbeitsmarktprogramme wie „Familien stärken“ fortsetzen, die jungen Frauen den Wiedereinstieg in Arbeit er- möglichen. All diese Maßnahmen, die dazu dienen, Frauen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern, sind auch ent- scheidend, um Frauenarmut – insbeson- dere Armut von Alleinerziehenden und Armut im Alter – zu verhindern • eine Würdigung des langen Kampfes für Gleichberechtigung. Aus diesem Grund wollen wir den 8. März als gesetzlichen Feiertag im Land Sachsen-Anhalt einführen Schutz vor Gewalt Jede dritte Frau in Deutschland ist mindes- tens einmal im Leben von physischer und/ oder sexualisierter Gewalt betroffen, auch in Sachsen-Anhalt. Fast die Hälfte davon sind Fälle häuslicher Gewalt. In Sachsen-Anhalt verfügen wir seit vielen Jahren über ein gu- tes Netz von Frauenschutzeinrichtungen und Beratungsstellen. Wir wollen ihre Arbeit noch besser unterstützen und die frühzeitige Prä- vention stärken. Deshalb brauchen wir: • eine angemessene, verlässliche und lang- fristige Ausfinanzierung des Hilfesystems mit Personal- und Sachmitteln. Die tarif- gerechte Bezahlung und angemessene Eingruppierung der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, Beratungs- und Interven- tionsstellen wird kurzfristig angestrebt. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine bundesweit einheitliche einzelfall- und ta- gessatzunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser durch den Bund ein • einen bedarfsgerechten Ausbau des Hil- fesystems, der den gestiegenen Bedar- fen der Frauenhäuser, Interventions- und Beratungsstellen ausreichend Rechnung trägt. Insoweit streben wir eine Erhöhung der Personalstellen und des Fachkräfte- anteils, unter anderem auch für den haus- wirtschaftlichen und technischen Bereich in den Frauenschutzhäusern, sowie die Förderung von Instandhaltungskosten an • die Einführung eines eigenständigen Akti- onsplans zur Umsetzung der Istanbul-Kon- vention des Europarats mit besonderem Blick für die Belange von Frauen und Mäd- chen mit Behinderung sowie barrierefreie Zugänge zum Hilfesystem. Dafür brauchen wir eine Koordinierungsstelle, um die not- wendigen Maßnahmen zwischen den ein- zelnen Ressorts und den Trägern von Bera- tungsstellen und ähnlichen Einrichtungen zu koordinieren und weiterzuentwickeln • verbindliche interdisziplinäre Handlungs- leitfäden zu Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt und Stalking unter Beteiligung der Jugendämter, Familienge- richte und relevanter NGOs • den Ausbau der Gewaltschutzambulanzen auch in der Fläche in Sachsen-Anhalt und die Schaffung mobiler und mehrsprachiger Zugänge zu Hilfesystemen • die Anerkennung der Kinder aus Familien mit häuslicher Gewalt als eigene Opfer- gruppe. Wir werden die notwendigen fi- nanziellen Mittel für ein elternunabhän- giges Beratungs- und Schutzangebot für Kinder und Jugendliche sowie eine quali- tativ hochwertige Kinderbetreuung in den Frauenhäusern sicherstellen • Gewaltschutz für Menschen, die in sozialen Einrichtungen leben oder betreut werden. Das gilt für Pflegeeinrichtungen und Ein- richtungen der Behindertenhilfe, für Ein- richtungen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie für Flüchtlingseinrichtungen. Wir werden die Einrichtungsträger noch intensiver bei der Ausarbeitung von Ge- waltschutzkonzepten unterstützen, aber --- PAGE 42 --- 42 auch die Aufsicht intensivieren, um sicher- zustellen, dass Gewaltschutz gelebte Rea- lität in den Einrichtungen ist • eine verbesserte Beratung zum Ausstieg aus der Prostitution und einen verbesser- ten Schutz vor Zwangsprostitution • eine Bundesratsinitiative zur besseren statistischen Erfassung digitaler Gewalt und die Weiterentwicklung des Netzwerk- durchsetzungsgesetzes, um insbesonde- re Frauen besser vor Hasskriminalität zu schützen • die Verankerung der Thematik als ver- pflichtender Bestandteil der Aus- und Wei- terbildung von Polizei und Justiz • Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern auf interkulturelle Belange, Sicherstellung der sozialpädagogischen Begleitung und Unterstützung der Frauen ohne deutschen Pass und Bereitstellung der hierzu erforderlichen finanziellen Mittel Inklusion U nser Ziel ist es, dass jede und jeder in unserem Land, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, ob mit oder ohne Behinderungen, an der Gesellschaft teilhaben kann und dass ein gleichberechtigtes, selbst- bestimmtes Zusammenleben ermöglicht wird. Dafür müssen Barrieren aller Arten abgebaut werden und muss in jedem Handlungsfeld mit- gedacht werden, dass Angebote und Dienst- leistungen jeder*jedem offenstehen. Die Um- setzung der UN-Behindertenkonvention ist hierbei zentrale gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung, an der wir fortlaufend arbeiten werden. Wir setzen dabei ganz besonders auf die Vor- schläge der Selbstvertretungs- und Selbst- hilfeorganisationen von Menschen mit Be- hinderungen. Landesbehindertenbeirat und Behindertenbeauftragte*r sind zentrale An- sprechpartner*innen und wichtige Interes- senvertretungen, die die Erwartungen und Vorschläge von Menschen mit Behinderun- gen einbringen. Wir werden ihre Beteiligung weiter stärken. Das Behindertengleichstellungsgesetz Sach- sen-Anhalt stellt einen wichtigen Meilenstein für mehr Gleichstellung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen dar. Zudem ist es uns in der letzten Legislaturperiode ge- lungen, die Landesfachstelle für Barrierefrei- heit aufzubauen, die zentrale Anlaufstelle für Fragen der Barrierefreiheit ist und Wirtschaft und Verbände berät. Barrierefreiheit Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen am gesellschaftlichen Leben gelingt, wenn Barrieren abgebaut werden. Barrierefreiheit beschränkt sich nicht nur auf bauliche Maß- nahmen wie barrierefreie Wohnungen und Haltestellen oder abgesenkte Bordsteine. Sie betrifft alle Lebensbereiche und ist getragen von dem Willen, allen Menschen volle und wirksame Teilhabe zu ermöglichen. Deshalb brauchen wir: • konsequent inklusive Information, Kom- munikation und öffentlichen Diskurs: Alle Bürger*inneninformationen des Landes sind in leichter Sprache vorzuhalten. Land- tagssitzungen wie auch Medienauftritte sind grundsätzlich durch Gebärdendol- metschende zu unterstützen. Insbesonde- re die digitalen Informationen müssen um- fassend für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden • die Förderung von Aus- und Weiterbil- dungen von Mitarbeitenden zu Gebärden- sprache in öffentlichen Verwaltungen mit Publikumsverkehr • ein flächendeckend barrierefreies ÖPNV- Netz und Haltestellen mit digitalen Ab- fahrts- und Informationsanzeigen. Barrie- refrei gestaltete Verkehrswege, vor allem für Menschen mit Rollatoren und Rollstüh- len sowie Eltern mit Kinderwagen, müssen selbstverständlich werden • ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnungsangebot ohne Barrieren. Auch das jeweilige Wohnumfeld muss barriere- frei entwickelt werden, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am öffentli- chen Leben zu gewährleisten --- PAGE 43 --- 43 • barrierefreien Zugang zu Sportanlagen und Freizeitaktivitäten. Die Förderung von Investitionen ist verbindlich an Barriere- freiheit zu binden. Sport- und Freizeitan- gebote für Menschen mit Behinderungen sind stärker als bisher zu fördern • die Sicherstellung des barrierefreien Zu- gangs zu medizinischer Versorgung im ambulanten und stationären Bereich • eine personell und finanziell gut aufge- stellte Landesfachstelle für Barrierefrei- heit, damit sie uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit Beratung und Vorschlägen begleiten kann Teilhabe am Arbeitsmarkt und in Bildungseinrichtungen Ob in der Schule oder später im Beruf: Die erfolgreiche Integration in Bildung, Ausbil- dung und Arbeit ist zentral für gesellschaft- liche Teilhabe. Deshalb brauchen wir: • ein sozial durchlässiges, inklusives und qualitativ hochwertiges Bildungssystem, in dem jede*jeder individuelle Förderung nach ihren*seinen Entwicklungsmöglich- keiten erhält. Dafür brauchen wir baulich und pädagogisch barrierefreie Schulen, in denen multiprofessionelle Teams Kinder individuell fördern. Inklusion muss zum Bestandteil jedes Schulkonzepts werden • kompetente Lehrkräfte für inklusive Bil- dung. Entsprechende Weiterbildungen sollen daher regulär und verbindlich für alle Lehrkräfte sein • inklusive Bildungsangebote für jedes Kind mit Behinderungen, damit möglichst vie- le die Chance bekommen, einen Schulab- schluss zu erreichen • die konsequente Unterstützung für Men- schen mit Behinderungen bei ihrem Weg auf dem Arbeitsmarkt. Wir wollen den Übergang aus den Werkstätten für be- hinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch stärker unterstützen. Eine wichtige Rolle dabei spielen Inklu- sionsbetriebe. Auch das im Bundesteil- habegesetz verankerte Budget für Arbeit werden wir als Förderinstrument trans- parent in die Öffentlichkeit tragen. Wir werden mehr Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen schaf- fen und gute Beispiele verstärkt würdi- gen. Unser Ziel ist die Schaffung von so- zialversicherungspflichtigen inklusiven Arbeitsplätzen Antidiskriminierung D iskriminierungserfahrungen und damit verbundene Ausgrenzungsprozesse sind in einer demokratischen Gesell- schaft, die die Werte der Gleichberechtigung und Solidarität repräsentiert, nicht hinnehm- bar. Das neu in der Landesverfassung veran- kerte Diskriminierungsverbot werden wir mit entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Ins- besondere Homo- und Transphobie werden wir entschieden entgegentreten. Deshalb brauchen wir: • ein Landesantidiskriminierungsgesetz, mit dem Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden und Beratung und Information sichergestellt werden sowie eine*n vom Parlament gewählte*n Anti- diskriminierungsbeauftragte*n • eine Verstetigung der bislang ESF-geför- derten Beratungs- und Coachingangebote zum Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setz (AGG) und ihre Überführung in Lan- desförderung • den Ausbau von Bildungsprozessen in Kita und Schule, die dazu beitragen, dass Men- schen in ihrer Unterschiedlichkeit akzep- tiert werden. Der Medienkoffer für Kita und Schule soll ausgeweitet werden • Angebote zum Kompetenzerwerb in ge- schlechtersensibler und diskriminierungs- freier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiter- bildung für alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte. Lernmateri- alien sollen auf Geschlechterklischees und Diskriminierung überprüft und überarbei- tet werden. --- PAGE 44 --- 44 • eine Evaluation und Weiterentwicklung des Aktionsprogramms gegen Homo- und Transphobie sowie die stärkere Berück- sichtigung von Homo- und Transphobie bei Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe • die Verbesserung des selbstbestimmten Zugangs von Transpersonen zum Gesund- heitswesen sowie die Qualifizierung und Sensibilisierung von Ärzt*innen für deren Situation und Bedürfnisse • die Anwendung diskriminierungsfreier und geschlechtersensibler Sprache in allen öf- fentlichen Dokumenten • eine personelle und finanzielle Stärkung der Beratungs- und Unterstützungs- strukturen für queere Menschen und ihrer Selbstorganisationen unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Bedürf- nisse von LSBTTI- Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Menschen mit Migra- tionshintergrund • die Ergänzung von Artikel 3 des Grund- gesetzes um das Verbot der Ungleichbe- handlung aufgrund der sexuellen Identität. Wir unterstützen eine Bundesratsinitiative zur Novelle des Abstammungsrechts, um die Benachteiligung gleichgeschlechtli- cher Elternpaare abzuschaffen Innere Sicherheit I n unserer offenen und freiheitlichen Gesell- schaft soll jeder Mensch frei und sicher le- ben. Die Freiheit der Bürger*innen zu schüt- zen ist dabei oberste Pflicht des Staates. Dazu ist ihm das Gewaltmonopol übertragen. Si- cherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen und dient maßgeblich dem Erhalt der Lebens- qualität in unserem Land. Wir verstehen es als Pflicht der Politik, die entsprechenden Rah- menbedingungen für die Sicherheitsbehörden zu schaffen, geltendes Recht konsequent um- zusetzen und durchzusetzen sowie erkannte Vollzugsdefizite in polizeilichen Aufgabenfel- dern unverzüglich abzustellen. In den vergangenen Jahren wurde mit gro- ßen Einstellungskorridoren dazu beigetra- gen, die Personalstärke unserer Polizei auf 6.400 Polizeivollzugsbeamte zu bringen. Mit einer abschließenden Polizeistrukturreform, einer weiteren Einsatzhundertschaft der Be- reitschaftspolizei in Halle, der Schaffung von polizeilichen Opferbeauftragten, der Inter- netwache, den Möglichkeiten für Quereinstie- ge in spezialisierten Bereichen polizeilicher Arbeit (IT- und Wirtschaftskriminalität) und einer in vielen Belangen verbesserten Aus- rüstung der Polizei wurde in Sachsen-Anhalt eine grundsätzlich zukunftsfähige Sicher- heitsarchitektur aufgebaut. In diesem Zusammenhang sehen wir mit Sor- ge auf die Berichte über rechtsextremistische Vorkommnisse in der Polizei. Wir unterstützen alle Bemühungen, solche Vorfälle aufzuklären und in Zukunft auszuschließen. An der Verfas- sungstreue aller Polizist*innen darf nicht der geringste Zweifel bestehen. Wir setzen uns für verpflichtende Weiterbildungen und Schulun- gen zu den Themen Reichsbürger*innen, Anti- semitismus und Rechtsextremismus ein. Die Menschen in Sachsen-Anhalt sollen nicht nur statistisch sicher sein, sie sollen sich auch sicher fühlen. Der Erhalt und die Stärkung dieser Sicherheitsarchitektur, die sich an der realen Gefahrenlage orientiert, aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bür- ger*innen ernst nimmt, ist für uns oberste Aufgabe in einer Zeit, in der die Anforderun- gen an unsere Polizei- und Sicherheitsbehör- den ständig weiter steigen. Wir wollen nicht abwarten, bis kriminelle Strukturen – seien sie klassisch oder digital – entstehen oder sich verfestigen können. Prävention steht dabei für uns stets am Beginn unserer sicherheitspoliti- schen Ausrichtung. Durch innovative Technik, gezielte Beratung und eine präsente und bür- ger*innennahe Polizei treten wir Kriminalität und Unsicherheit bereits im Ansatz entgegen. Auch bei Hetze und Gewalt darf es keine Kompromisse geben. Wir treten Extremismus in jeder Form und in aller Deutlichkeit mit al- len rechtsstaatlichen Mitteln entgegen, um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken und unsere Demokratie zu schützen. In Zeiten großer Herausforderungen müssen unsere Sicherheitsbehörden über moderne Strukturen und ausreichende Ressourcen ver- fügen, um die Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen. Diese Aufgabe können sie nur er- füllen, wenn sie über hinreichendes Personal, --- PAGE 45 --- 45 die notwendigen technischen und sächlichen Ausstattungen und die erforderlichen recht- lichen Befugnisse verfügen. Deshalb brauchen wir: • zusätzliches Personal, moderne und in- novative Ausstattung, wirksame Ermitt- lungsmethoden und angemessene recht- liche Rahmenbedingungen für Sicherheit im Alltag und vor Ort. Dazu erhöhen wir die Zahl der Polizeivollzugsbeamten auf 7.000. Eine eigene Pferdestaffel in Sach- sen-Anhalt lehnen wir weiterhin ab • Polizist*innen, die sich intensiv ihrer Kern- aufgabe – dem Schutz der Bürger*innen – widmen können. Deswegen werden wir die Polizist*innen von Verwaltungsaufga- ben entlasten. Dafür werden wir 75 zusätz- liche Verwaltungsfachkräfte im Polizeibe- reich einstellen • für den größtmöglichen Schutz der Poli- zist*innen vor Gewalt eine verbesserte psychologische Nachsorge, die Gewäh- rung dienstlichen Rechtsschutzes bei An- griffen auf Polizist*innen und die Übernah- me von Schmerzensgeldforderungen von Bediensteten durch die Dienstbehörde, wenn sich abzeichnet, dass die Eintreibung für die*den Beamtin*Beamten langwierig oder aussichtslos ist • endlich die Auflösung des seit Jahren be- stehenden Beförderungsstaus bei den Po- lizist*innen. Wir werden für Polizist*innen ein verlässliches und schlüssiges Beförde- rungs- und Personalentwicklungssystem ebenso dauerhaft etablieren. Wie im Ta- rif- und Verwaltungsbeamtenbereich der Polizei benötigen wir ebenso schlüssige Beförderungs- und Personalentwicklungs- konzepte, um die Gewinnung notwendiger Spezialist*innen zu verbessern • die Überprüfung, ob die Einführung ei- ner zweigeteilten Polizeiausbildung für Schutz- und Kriminalpolizist*innen den spezialisierten Anforderungen an den Poli- zeiberuf besser gerecht wird und die At- traktivität der Polizeiausbildung und damit die Zahl der Bewerber*innen erhöhen kann • eine Anhebung der Polizeizulage auf das bundesweite Niveau mit einer ruhegehalts- fähigen Ausgestaltung. Die Berücksichti- gung besonders belastender Dienste wol- len wir weiter ausbauen. Deshalb werden wir die Erschwerniszulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, weiterentwickeln und schrittweise erhöhen • in enger Abstimmung mit den Polizist*in- nen moderne und gesundheitsschonende Schichtdienstmodelle • konsequente Personalentwicklung auch für die Förderung von Frauen in Füh- rungspositionen, insbesondere auf Ebe- ne der Hundertschaftsführer*innen, Zug- führer*innen, Zugtruppführer*innen und Gruppenführer*innen bei der Landesbe- reitschaftspolizei • eine verbesserte Regionalisierung der Poli- zeiarbeit. Dazu werden wir die bestehen- den kriminalpräventiven Räte im Land aus- bauen und vor Ort verlässliche Strukturen der Zusammenarbeit in Form von lokalen Bündnissen für Sicherheit schaffen • weiterhin eine stetige und ganzheitliche Weiterentwicklung der inneren Sicherheit in Sachsen-Anhalt. Dazu werden wir einen Sicherheitsbeirat beim Innenministerium mit renommierten Expert*innen aus Sicher- heitsbehörden, Verwaltung, Politik, Justiz, Gesellschaft und Wissenschaft einrichten • zur intelligenten Bekämpfung neuer De- liktfelder im Bereich der organisierten Kri- minalität und von Cybercrime eine Über- prüfung neuer möglicher Berufsbilder und die weitere Öffnung der Polizei für Seiten- einsteiger*innen • im Bereich der Cyberkriminalität den Aus- bau personeller und sächlicher Kapazitäten, um Straftaten gegenüber Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Einrich- tungen konsequent verfolgen zu können • ein Kompetenzzentrum digitale Spuren im Landeskriminalamt (LKA), da im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung aller Wohn- und Lebensbereiche die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Be- deutung einnimmt. Dieses Kompetenzzent- rum steht bei Bedarf Polizeidienststellen im Land mit Rat und Tat zur Seite --- PAGE 46 --- 46 • zusätzlich im LKA eine schnelle Notfall- Eingreiftruppe (Computer Emergency Response Team), um bei digitalen Sicher- heitsvorfällen schnell reagieren zu können • im Bereich der organisierten Kriminalität eine stärkere Zusammenarbeit des zu- ständigen LKA mit anderen Landeskri- minalämtern, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden • neben der jährlichen Präsentation der poli- zeilichen Kriminalstatistik für Sachsen-An- halt aussagekräftigere Sicherheitsberich- te mit regionalem Bezug. Dazu wollen wir wissenschaftlich ergründen lassen, wie viel Kriminalität sich im Dunkelfeld abspielt • ein Landes-IT-Sicherheitsgesetz, in wel- chem wir die rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Cybersicherheit schaffen. Wir wollen sicherstellen, dass alle Kompe- tenzen hierfür in einem Ressort federfüh- rend zusammenlaufen • den erklärten Willen zum Kampf gegen Hate Speech. Hier wollen wir Vorreiter sein und einen Maßnahmenkatalog zur effekti- ven Strafverfolgung ebenso erarbeiten wie Einrichtungen und Projekte fördern und stärken, die durch Beratung, Aufklärung und Opferhilfe einen Beitrag im Kampf gegen Diskriminierung leisten • die Möglichkeit, dass bedeutende Ermitt- lungsverfahren wegen Hasskriminalität im Cyberraum landesweit durch das Cyber- Crime Competence Center 4C des LKA bearbeitet werden können. Dieses werden wir zu diesem Zweck personell und mate- riell aufstocken • einen konsequent hohen Überwachungs- druck mit spezialisierten Observations- und Ermittlungsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz, um dem Rechtsextre- mismus und rassistischem Gedankengut zu begegnen • eine*n unabhängige*n Polizeibeauftrag- te*n als zentrale Anlaufstelle für Bürger*in- nen und Polizeibeamt*innen. Die Polizei leistet ihre Arbeit unter schweren Bedin- gungen. Sie trägt die Verantwortung dafür, das staatliche Gewaltmonopol auszuüben. Bei polizeilichem Fehlverhalten besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in die Sicher- heitsbehörden erschüttert wird • die Aufnahme einer Wahlmöglichkeit be- züglich des Geschlechts der eine Durch- suchung durchführenden Polizeivoll- zugsbeamt*innen in das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Angleichung an § 81d (1) Satz 2 der Strafprozessordnung • den Verfassungsschutz als eine bleibend wichtige Säule unserer Sicherheitsarchi- tektur. Wir stärken den Verfassungsschutz personell und sorgen für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen in interkultureller Kompetenz und im Bereich sozialer Medien • ein zivilgesellschaftliches Recherche- und Informationssystem, mit dem Vorfälle in Zusammenhang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung – doku- mentiert werden • keine Verschärfung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) • die Einrichtung eines operativen Opfer- schutzes in der Polizei im Land Sachsen- Anhalt und dessen bedarfsgerechte, siche- re Finanzierung • eine Heraufsetzung der „geringen Menge“ von Cannabis in Sachsen-Anhalt, um eine Entlastung der Polizei und Justiz zu erwir- ken. In einem zweiten Schritt wollen wir die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion aufgreifen und in Sachsen-Anhalt Modell- projekte zur regulierten Freigabe von Can- nabis an Erwachsene ermöglichen Bevölkerungsschutz B rand- und Katastrophenschutz in Sach- sen-Anhalt stellen elementar wichtige staatliche Aufgaben dar, die maßgeb- lich durch das ehrenamtliche Engagement von tausenden Bürger*innen gewährleistet werden. Wir wollen unsere ehrenamtlichen Kräfte bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen und ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen. --- PAGE 47 --- 47 Die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft und ihrer Infrastrukturen in Krisensituationen, seien es Naturereignisse oder jüngst Pande- mien, ist eine bedeutende Frage der öffentli- chen Sicherheit. Mit einer umfassenden Reform des Brand- schutzgesetzes Sachsen-Anhalt wurde bereits auf aktuelle und künftige Herausforderungen reagiert, unter anderem mit der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Feuerschutz- steuer, einem neuen Bußgeldtatbestand bei Behinderung der Feuerwehr, der Zulässigkeit eines Fonds für einen verbesserten Unfallver- sicherungsschutz für ehrenamtliche Feuer- wehrangehörige, der Anrechnung der Rege- nerationszeit als Einsatzzeit, der Möglichkeit der Bildung unselbständiger Standorte, einer Erhöhung der Altersgrenze für Mitglieder frei- williger Feuerwehren im Einsatzdienst, einer bevorzugten Berücksichtigung bei Einstellun- gen in der Gemeinde und mit der Kinderfeu- erwehr als eigener Abteilung der freiwilligen Feuerwehr. Wir haben für die Kommunen die rechtliche Möglichkeit geschaffen, den ehren- amtlichen Feuerwehren höhere Aufwandsent- schädigungen zu zahlen. Wir werden unsere Feuerwehren ebenso wie Katastrophen- und Zivilschutz für die Zukunft voll handlungsfähig halten. Gerade die Verzah- nung von haupt- und ehrenamtlichen Struktu- ren leistet dabei einen unverzichtbaren Beitrag. Die Planung und Koordinierung zwischen allen relevanten Akteur*innen wollen wir verbessern. Insbesondere die Alarmierung und damit ver- bunden die Finanzierung in Großschadensla- gen unterhalb der Katastrophenschwelle wol- len wir im Gesetz gesondert regeln. Einschneidende Ereignisse für die Sicherheit der Menschen in unserem Land haben ge- zeigt, dass man sich nicht auf dem Bestehen- den ausruhen darf, sondern alle bisherigen Vorkehrungen stets auf den Prüfstand gestellt werden und neue Maßnahmen getroffen wer- den müssen. Für jeden augenfällig war das nach den großen Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002 und 2013. Aktuell zeigt sich, dass die Betreiber der kritischen Infra- strukturen, zum Beispiel die in der Energie- und Wasserversorgung, sogar vorbildlich auf Pandemielagen vorbereitet waren. Sie haben auch materiell vorgesorgt, im Unterschied zu vielen staatlichen und kommunalen Stellen, die nur Papier beschrieben haben. Wir wissen, dass alte Bedrohungen nicht verschwunden sind und neue Bedrohungen, ob durch welt- weite Pandemien oder wegen der Klimaver- änderungen, hinzugekommen sind. Es reicht nicht, hierauf planerisch vorbereitet zu sein. Es besteht Handlungs- und Vorsorgebedarf. Deshalb brauchen wir: • die bestmögliche technische Ausstattung aller Feuerwehren. Dafür werden wir die derzeitige Fördermittelhöhe für Zwecke des Brandschutzes zur zielgerichteten För- derung von notwendigen Ersatzbeschaf- fungen von Einsatzfahrzeugen sowie zum Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern verstetigen, um die Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Systems der Feuerwehren zu sichern • die Überprüfung des Brandschutzgesetzes und gegebenenfalls seine Änderung, um die Möglichkeit zu schaffen, dass Wehr- leiter*innen in Orten mit (fast) täglichen Einsätzen für ihre Amtszeit diese Tätigkeit hauptamtlich, vergleichbar mit dem Amt eines Wahlbeamten, ausüben können • die Weiterentwicklung der zentralen Be- schaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die sich nicht darauf beschränkt, Kosten zu re- duzieren, sondern den örtlichen Erforder- nissen besser gerecht wird. Im ländlichen Raum ist oft nicht einmal der Grundschutz bei der Löschwasserversorgung gewähr- leistet. Das Trinkwasserversorgungsnetz kann diesen nicht leisten, sondern es müssen andere technische Lösungen ge- schaffen werden. Wir werden deshalb ein Förderprogramm zum Neubau von Lösch- wasserzisternen und Löschwasserentnah- mestellen auflegen • qualifizierten Nachwuchs sowohl für die Berufsfeuerwehren als auch die freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Wir werden die Jugendfeuerwehren deshalb nachhaltig fördern, um bereits frühzeitig eine Bindung junger Menschen zu erreichen • das Ende des seit Jahren stattfindenden Abbaus am Institut für Brand- und Katast- rophenschutz Heyrothsberge • Investitionen in die digitale Struktur des In- stituts für Brand- und Katastrophenschutz --- PAGE 48 --- 48 in Heyrothsberge. Das über Jahrzehnte als ein Vorzeigeobjekt bekannte Institut muss wieder das Flaggschiff unter den Feuer- wehrschulen in Deutschland werden, was es bis vor acht Jahren war • ein gemeinsames Vorgehen mit den Feu- erwehren und den Hilfsorganisationen mit dem Ziel, verstärkt Menschen mit Migrati- onshintergrund für den haupt- und ehren- amtlichen Dienst in unseren Wehren und Hilfsorganisationen zu begeistern. Dabei setzen wir auf neue, landesweite Konzepte auch in Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten • in der Ausbildung die Nutzung von Chan- cen durch die Digitalisierung und der Mög- lichkeiten von E-Learning und dezentralen Kursangeboten in den Landkreisen • eine Kampagne, die insbesondere bei Ar- beitgeber*innen für die Vereinbarkeit des ehrenamtlichen Dienstes und der Arbeit wirbt. Wir wollen als Arbeitgeber*innen im öffentlichen Dienst dabei vorangehen • gemeindeübergreifende Brandschutzkon- zepte im ländlichen Raum. Das bedeutet, eine besser koordinierte und nach Mög- lichkeit gemeinsame Nutzung technischer und personeller Ressourcen und ihre Ver- fügbarkeit zu gewährleisten • die schrittweise erhöhte und später vollstän- dige Weiterleitung der Feuerschutzsteuer an die Kommunen zur Finanzierung ihrer Aufgaben im Bereich des Brandschutzes • den Aufbau einer Landesreserve für den Katastrophenschutz. Diese soll nach dem Vorbild anderer Bundesländer vom DRK verwaltet werden. Dort ist alles zu bevor- raten, was in einer länger anhaltenden Kri- senlage für die Durchhaltefähigkeit erfor- derlich ist • ein Programm für Investitionen in die Tech- nik der Katastrophenschutzbehörden, um dem zunehmenden Klimawandel und der damit verbundenen Gefahr von immer häu- figeren und immer intensiveren Naturkatas- trophen (Hochwasser, Unwetter, Waldbrand und Dürre) sowie dem Anstieg der Ver- wundbarkeit der Gesellschaft beim Ausfall kritischer Infrastrukturen zu begegnen • die Ausstattung aller Landkreise und kreis- freien Städte mit leistungsfähigen Netzer- satzanlagen zur Notstromversorgung Justiz und Rechtsstaat E in freiheitlicher, demokratischer Rechts- staat braucht als eine seiner tragenden Säulen eine leistungsfähige und unab- hängige Justiz. Der Zugang der Menschen zu den Gerichten muss unkompliziert und orts- nah möglich sein. Staatsanwaltschaften und Gerichte brauchen eine personelle und säch- liche Ausstattung, die dieser Rolle im Rechts- staat und den wachsenden Herausforderun- gen gerecht wird. Nur auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Vertrauen der Men- schen in die Justiz nicht nur dauerhaft erhal- ten, sondern noch gestärkt wird. In den vergangenen Jahren wurden die be- stehenden Justizstandorte in der Fläche ge- sichert. Mit einem Feinkonzept zur Perso- nalstrategie in der Justiz wurde zumindest der ernsthafte Versuch unternommen, mit Neueinstellungen den altersstrukturellen und demographischen Wandel in der Justiz aufzufangen. Für die Bürger*innen wurde die Möglichkeit zur Individualverfassungs- beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingeräumt. Der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche wird jetzt verlässlich aus dem Justizhaushalt finanziert. Offen geblieben sind die Konzentration des Justizvollzuges an drei Standorten, ein Resozi- alisierungsgesetz, die Einführung eines Opfer- hilfefonds, der weitere dringend notwendige Digitalisierungsfortschritt und eine hinreichen- de personelle Ausstattung in der Justiz. Die Leistungsfähigkeit unserer Justiz fußt auch in Zukunft auf einer angemessenen personel- len und sächlichen Ausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsein- richtungen. Damit der in den nächsten Jah- ren weiter stattfindende demographische und altersstrukturelle Wandel in der Justiz bewältigt und damit deren Leistungsfähigkeit wiederhergestellt beziehungsweise gesichert werden kann, aber auch damit neue Herausfor- --- PAGE 49 --- 49 derungen zum Beispiel in der Strafverfolgung gemeistert werden können, ist es bereits jetzt erforderlich, mit Neueinstellungen nicht nur vorhandenes Personal mittelfristig zu ersetzen, sondern zusätzliches Personal zu gewinnen. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Exekutive die dritte Gewalt im Staat und eine besondere öffentliche Aufgabe. Deshalb dürfen Justizangelegenheiten nicht in den pri- vaten Sektor vergeben werden Im Bereich der Strafverfolgung wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Staatsanwaltschaften im Land weiter vorantreiben. Wir sehen ein Defizit in der Personalstärke der Staatsan- waltschaften, das wir abbauen wollen. Ferner müssen wir die Generalstaatsanwaltschaft und bei den Staatsanwaltschaften die Son- derdezernate stärken, die sich spezialisiert mit Delikten aus den Bereichen der organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und der Inter- netkriminalität sowie mit der Verfolgung von Delikten mit terroristischem, extremistischem oder rassistischem Bezug befassen. Für diese Straftäter*innen sind auch im Strafvollzug De- radikalisierungs- und Ausstiegsprogramme zur Vermeidung von Rückfälligkeit nach Haft- entlastung aufzubauen. Neben der Einstellung neuen und zusätzlichen Personals ist dringend die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, die eine der großen He- rausforderungen der neuen Legislaturperiode darstellt. Spätestens die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass unsere Justiz technologisch nicht auf der Höhe der Zeit ist und sie end- lich auf den aktuellen Digitalisierungsstand zu bringen ist. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte muss umgesetzt werden, wobei bei aller Effi- zienzsteigerung immer auch der Aspekt einer bürger*innennahen und vertrauensbildenden Rechtsprechungspraxis im Blick behalten wer- den muss. Die Funktion der*des Landesopferbeauf- tragten muss für alle Kriminalitätsopfer of- fenstehen, und im Justizvollzug muss die Drei-Standorte-Lösung mit modernen, an der Resozialisierung orientierten Justizvollzugs- anstalten vollendet werden. Deshalb brauchen wir: • eine Einstellungsoffensive für Justizbe- dienstete mit modernen Werbe- und Ein- stellungsverfahren • eine Weiterentwicklung des bestehenden Personalkonzepts für die Justiz mit einer Aufstockung von zehn Prozent über dem Personalschlüssel für Richter*innen und Staatsanwält*innen; die Personalverstär- kungen bei der Polizei müssen korrespon- dierend auf die Justiz übertragen werden • eine Stärkung der Attraktivität des Diens- tes in der Justiz durch moderne Arbeits- zeitmodelle, die Einführung von Le- bensarbeitszeitkonten und verbesserte Altersteilzeitregelungen, durch den ver- stärkten, flächendeckenden Einsatz des mobilen Arbeitens und durch ein umfas- sendes Beförderungs- und Personalent- wicklungskonzept sowie die Anhebung der Mitbestimmungsrechte aller Justizbe- schäftigten auf ein einheitliches Niveau • die Wiedereinführung der Verbeamtung der Rechtsreferendar*innen und eine pra- xisnähere Ausbildung, die auch im länd- lichen Raum stattfinden kann. Das Justiz- prüfungsamt sollte mit mindestens einem Nachbarland gemeinsam betrieben werden • den Erhalt der Justiz mit allen ihren Ge- richten und Staatsanwaltschaften sowie dem sozialen Dienst der Justiz für die Bür- ger*innen in der Fläche • eine Staatsschutzabteilung bei der Gene- ralstaatsanwaltschaft und den Ausbau der Sonderdezernate der Staatsanwaltschaf- ten für organisierte, Wirtschafts-, Internet- und Staatsschutzkriminalität • die Intensivierung der Vermögensab- schöpfung für kriminell erlangte Gewinne • eine Digitalisierungsoffensive, um die Jus- tizbehörden technisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Mitarbeiter*innen sind technisch mit modernen Arbeitsmitteln auch zum mobilen Arbeiten auszustat- ten, Rechtsanwält*innen sind Zugänge zu IT-Infrastruktur in Justizgebäuden zu gewährleisten --- PAGE 50 --- 50 • die Umsetzung des elektronischen Rechts- verkehrs bis 2026 und die technische Er- möglichung flächendeckender Video- vernehmungen, Videokonferenzen und Videoanhörungen • die Erweiterung der Funktion der*des Lan- desopferbeauftragten als Ansprechpart- ner*in für alle Kriminalitätsopfer und die Gründung eines Opferhilfefonds, um Maß- nahmen der Opferhilfe noch zielgerichte- ter realisieren zu können sowie Härtefalle besser aufzufangen • den Neubau der JVA Halle, um das Drei- Standorte-Prinzip des Justizvollzuges zu vollenden • eine Optimierung der nachhaltigen Einglie- derung in die Gesellschaft, um die nahtlose Umsetzung der Resozialisierungsmaßnah- men vom Vollzug bis zur sozialen Wieder- eingliederung zu gewährleisten. Dies muss durch ein Resozialisierungsgesetz beför- dert werden --- PAGE 51 --- 51 Wie unser Land das Klima schützt: neue Energie & bewahrte Natur. Energie und Klimaschutz E in zentrales Problem unserer Zeit ist der Klimawandel! Er bedroht die biologische Vielfalt, den Boden, das Wasser und die Luft und damit die Zukunft unserer Gesell- schaft als Ganzes. Der Klimawandel entzieht uns allen die Lebens- grundlage. Die SPD Sachsen-Anhalt will eine le- benswerte Umwelt, ein intaktes Klima und einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen. Eine wirksame Klimaschutzpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikfelder betrifft. Die wirtschaftlichen Chancen einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik sind ebenso enorm wie die Risiken bei weiterhin halbher- zigem Handeln oder gar Untätigkeit. Die SPD Sachsen-Anhalt unterstützt die klima- politischen Ziele der Europäischen Union und der Bundesregierung. Die vereinbarten Klima- schutzziele von Paris müssen Wirklichkeit wer- den. Die Klimaveränderung der vergangenen Jahrzehnte braucht heute das Umdenken und Umstellen gewohnter Abläufe, damit Nachhal- tigkeit als Lebensqualität für alle Generationen entdeckt und gelebt werden kann. Dabei ist es notwendig, beim Umstieg auf eine klimaneutrale Energieversorgung dem Indus- trieland Sachsen-Anhalt wirtschaftlich sinn- volle Alternativen zu bieten. Mit dem hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Strom- erzeugung haben wir bereits im Länderver- gleich in den vergangenen Jahren Zeichen gesetzt. Eine rückläufige Entwicklung wird es mit uns nicht geben. Energiewende findet in der Kommune statt. Regionale und dezentrale Energieversorgung stehen für uns im Mittelpunkt, dabei spielen auch die Stadtwerke in unserem Land eine zentrale Rolle. Wir wollen auch, dass Kommu- nen endlich zugunsten einer regionalen und umweltfreundlichen Energieversorgung wirt- schaftlich tätig sein dürfen. Dazu werden wir die Kommunalverfassung anpassen. Klima- schutz ist für viele Kommunen zwangsläufig leider immer noch ein Randthema, da es eine freiwillige Aufgabe ist. Wir werden ein Klima- schutzgesetz auf den Weg bringen, in dem insbesondere zu regeln ist, welche vordring- lichen Aufgaben die Kommunen zum Schutz des Klimas erfüllen sollen. So werden wir wichtige Investitionen und Weichenstellungen in Energieeffizienz, Ressourcenschonung und erneuerbare Energien vor Ort voranbringen, aktiven Klimaschutz in den Kommunen betrei- ben und Betriebskosten in den kommunalen Gebietskörperschaften einsparen. Energiewende und Energieeffizienz müssen zuallererst von der öffentlichen Hand vorge- lebt werden. Energiewende geht nur durch Vorbildwirkungen und mit Anreizsystemen. Das Klima- und Energiekonzept (KEK) des Landes Sachsen-Anhalt ist dabei ein wichtiger erster Schritt gewesen. Nun müssen weitere Schritte und Konkretisierungen folgen. Deshalb brauchen wir: • eine mittel- und langfristige Strategie für eine klimafreundliche und sichere Energie- versorgung • eine klare Strategie, wie die Kommunen und die Bürger*innen in unserem Land zukünftig mehr vom Ausbau der erneuer- baren Energien profitieren • einen Fahrplan für eine sinnvolle energeti- sche Sanierung der Landesliegenschaften. Wir streben an, dass die Landesverwaltun- gen in Sachsen-Anhalt bis 2035 klimaneu- tral werden • die Brennstoffzellenherstellung in Sach- sen-Anhalt • dass bei jeder Sanierung und jedem Neu- bau öffentlicher Gebäude erneuerbare Energien (zum Beispiel Photovoltaik) zur Anwendung kommen --- PAGE 52 --- 52 • Ökostrom in allen Landeseinrichtungen • eine Umstellung des Fuhrparks der Lan- desregierung und ihrer Ministerien auf mit nicht fossilen Energieträgern betriebene Dienstfahrzeuge • die weitere Verhinderung der unkonven- tionellen Erdgassuche (Fracking) in Sach- sen-Anhalt Klimafreundliche Mobilität Sachsen-Anhalt benötigt klimafreundliche Antriebe. Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und Tankinfrastruktur für Wasserstofffahrzeu- ge sind noch immer unterentwickelt. Deshalb brauchen wir: • eine Innovationsstrategie für die Erfor- schung klimaneutraler Energieträger und regional anwendbare Ideen, die wir ge- meinsam mit den Hochschulen im Land suchen und umsetzen werden • eine länderübergreifende grünen Was- serstoffstrategie und die Vernetzung der vorhandenen wissenschaftlichen Kom- petenzen. Wir werden uns auch auf der Bundesebene für sinnvolle Brückentech- nologien wie zum Beispiel Care-Diesel einsetzen • eine sehr schnelle Verbesserung der Lade- infrastruktur durch veränderte Förderop- tionen des Landes Nachhaltig wirtschaften Nicht nur die Steigerung der Energieeffizi- enz, sondern auch die Umstellung auf klima- neutrale Produktionsprozesse machen Un- ternehmen in unserem Land zukunfts- und wettbewerbsfähig. Mit einem professionellen Energiemanage- ment können alle kommunalen Gebietskör- perschaften bis zu zwanzig Prozent Betriebs- kosten sparen. Das ist nicht nur eine echte Chance für die zahlreichen finanzschwachen Kommunen im Land, sondern auch ein wich- tiger Beitrag für den Klimaschutz. Aus diesem Grund wollen wir das anerkannte und bundes- weit ausgezeichnete kostenfreie Kommunale Energiemanagementsystem Kom.EMS mög- lichst in allen Kommunen des Landes zur An- wendung bringen. Zudem ist die Umrüstung der kommunalen Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente Technologien aus unserer Sicht unverzichtbar. Deshalb brauchen wir: • ausreichend Flächen für erneuerbare Ener- gien. Die Modernisierung vorhandener Windkraftanlagen (Repowering) in Vor- ranggebieten muss konsequent umgesetzt werden. Dabei müssen die jeweiligen Kom- munen und die Bürger*innen vor Ort einen direkten Mehrwert von den regionalen und umweltfreundlichen Energiequellen gene- rieren können • für die Bürger*innen, Kommunen und Projektierungsbüros zielgruppenspezifi- sche Angebote der Unterstützung. Dafür soll es eine Servicestelle „Energiewende“ als „Kümmerer vor Ort“ bei der Landes- energieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) sowie eine bedarfsgerechte Aus- stattung der regionalen Planungsgemein- schaften geben • keine Windkraft im Wald und in direkten touristischen Hotspots des Landes • zur Sicherstellung der Energieversorgung der Unternehmen im bisherigen Braun- kohlerevier wirtschaftlich tragbare und nachhaltige Alternativen zur Energiever- sorgung • ein tragfähiges Konzept für eine industriel- le Grünstromproduktion Transparenz, regionale Wertschöpfung und Beteiligung aller Interessengruppen bei der Er- richtung von Anlagen zur Nutzung der erneuer- baren Energien stehen dabei für uns im Mittel- punkt. Energieimporte müssen auch im Sinne der regionalen Wertschöpfung verhindert wer- den. Wir unterstützten einen sachorientierten und sachkundigen Dialog vor Ort und werden dazu beitragen, dass Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen vom Ausbau der erneuerba- ren Energien profitieren und die Wertschöp- fung vor allem in Sachsen-Anhalt stattfinden wird. Bürger*innenbeteiligung und Bürger*in- nenenergie spielen dabei eine zentrale Rolle. --- PAGE 53 --- 53 Der Klimawandel ist real. Deshalb rückt das Thema Klimaanpassung zunehmend in den Vordergrund. Wir werden gemeinsam mit den Kommunen daran arbeiten, dass sie mehr Grünflächen, Fassaden- und Dachbegrünun- gen ermöglichen, aber auch die Integration der Nutzung natürlicher Sonnenenergie bei Sanierung und Neubau voranbringen. Umwelt-, Natur- und Tierschutz U mwelt- und Naturschutz bestimmen maßgeblich über die Zukunft unseres Landes. Wir stehen für die Bewahrung der vielfältigen wertvollen Landschaften in unserem Bundesland, den Schutz heimischer Pflanzen- und Tierbestände und die Wieder- herstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Wir wollen ein ökologisches Flächenmanage- ment etablieren, das die Aufforstung, Rena- turierung und Rekultivierung von industriell oder baulich genutzten Flächen betreibt. Ziel dieser Initiative soll die Rückkehr zu möglichst vielen intakten Ökosystemen im Land sein. Damit einher geht die Umsetzung von Biotop- verbünden, der Schutz von urbanen Lebens- räumen für Tiere (Alleen, Hecken, Flussläufe, Bahndämme) sowie viele weitere Maßnahmen, um das weitere Artensterben zu verhindern. Um dem bereits seit langem zu beobachten- den Insektenrückgang effektiv und nachhal- tig entgegenzuwirken, ist eine insektenver- trägliche Landbewirtschaftung besonders wichtig. Wir werden die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und mehrjährigen Blüh- streifen unterstützen. Damit wollen wir den Lebensraum der Wildbienen und anderer Be- stäuber aktiv schützen. Für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt werden wir das Biodiversitätskonzept weiter umsetzen und konkretisieren. Der besonders gravieren- de Rückgang von Vögeln und Insekten in der Agrarlandschaft ist aufzuhalten und umzukeh- ren. Auch die Aufklärung der Bevölkerung zur Förderung insektenfreundlicher Gärten sollte verstärkt werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat das Netz Natura 2000 ausgewiesen. Wir werden die Umset- zung der notwendigen Maßnahmen voran- treiben. Der Lückenschluss des Grünen Bandes als ein- malige Möglichkeit, Biotope zu erhalten und zu vernetzen, soll weiter gefördert werden. Wir unterstützen die Schaffung von Biotop- verbundsystemen und eine nachhaltige Bio- topvernetzung zum Schutze und zum Erhalt natürlicher Populationen. Das Netz der Großschutzgebiete, bestehend aus dem Nationalpark Harz, den UNESCO- Biosphärenreservaten Mittelelbe, Karstland- schaft Südharz und Drömling sowie den Na- turparken, bleibt in der Verantwortung des Landes. Sie bilden Zentren der Biodiversität, sind aber auch attraktive Orte für nachhalti- gen Tourismus. Wir werden die Natur Sach- sen-Anhalts für unsere Bürger*innen erlebbar gestalten. Bedeutende Sekundärbiotope sind in den Naturschutz mit einzubeziehen. Die nachhaltige Sicherung von sauberem Grundwasser als Grundlage der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwas- ser, frei von Schadstoffen und Mikroverunreini- gungen, ist eine der wichtigsten strategischen Umweltaufgaben. Die Düngeverordnung ist sachgerecht im Sinne einer Binnendifferenzie- rung weiterzuentwickeln. Mit einer Grundwas- sersicherungsstrategie sollen die Grundwas- serqualität und die Kontrolle der Nutzung von Flächen in Trinkwassersicherungs- und Was- serschutzgebieten weiter ausgebaut werden. Der Hochwasserschutz bleibt für uns nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein Schwer- punkt. Auch wenn die Hochwasserschutz- maßnahmen an Elbe, Mulde und Saale in den nächsten Jahren abgeschlossen werden, sind weitere Maßnahmen an den Nebenflüssen deutlich zu verstärken. Das Projekt „Mehr Raum für Flüsse“ ist dabei ein guter Ansatz, um technischen und ökologischen Hochwas- serschutz zusammenzuführen und zu verstär- ken. Um eine hohe Akzeptanz der Maßnah- men zu erreichen, sollen die Menschen in die Planung einbezogen werden. Das Wohlergehen zukünftiger Generationen hängt davon ab, wie sorgsam wir mit den öko- logischen Grundlagen umgehen. Das Leitprin- zip einer nachhaltigen Entwicklung muss sich --- PAGE 54 --- 54 auch im tatsächlichen Handeln erweisen. Dabei gilt es, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen zu beachten und die konjunkturpolitischen Maßnahmen, die eine wegweisende Wirkung haben können, ökolo- gisch und sozialverträglich auszugestalten. Wir setzen uns für eine Abfallwirtschaft ein, die sozialverträgliche Abfallgebühren erhält, zur Abfallvermeidung beiträgt und die Res- sourceneffizienz und den Klimaschutz bei al- len abfallwirtschaftlichen Aktivitäten fördert. Zudem beteiligen wir uns an einem Bundes- programm zur Vermeidung von Plastikmüll. Wir wollen Ressourcen schonen und Müll ver- meiden. Das heißt auch, weitgehend auf Ein- wegverpackungen und Einweggegenstände zu verzichten. Die Entscheidung der EU für ein Verbot von Einwegplastik begrüßen wir als richtigen Schritt in diese Richtung. Darüber hinaus werden wir uns für wirkungsvolle Maß- nahmen zur Eindämmung von Mikroplastik einsetzen. Im Sinne eines verantwortungsvol- len Umgangs mit Ressourcen setzen wir uns auch für eine Kennzeichnungspflicht der Le- bensdauer von elektrischen Geräten und die Erhöhung der Reparatur- und Updatefähigkeit von Produkten ein. Wir wollen einen energetischen Sanierungs- fahrplan für die Landesliegenschaften er- stellen sowie die öffentliche Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten. Deshalb brauchen wir: • den Schutz einheimischer Tier- und Pflan- zenbestände und die Förderung der Ar- tenvielfalt • ein effektives und nachhaltiges Vorgehen gegen den Insektenrückgang • die Umsetzung und Konkretisierung des Biodiversitätskonzeptes • eine weitere Umsetzung notwendiger Na- tura-2000-Maßnahmen • den weiteren Lückenschluss am Grünen Band • eine nachhaltige Sicherung von sauberem Trinkwasser • den verstärkten Schutz der Gewässer • den weiteren Ausbau von Hochwasser- schutzmaßnahmen • eine stärkere Berücksichtigung des Prin- zips der Nachhaltigkeit • die Verwendung von Recyclingpapier in der Landesverwaltung und in den Kom- munen • die Nutzung der Chancen von Digitalisie- rung in der Landwirtschaft und für den Umweltschutz • ein perspektivisches Verbot von Glyphosat und Neonicotinoid • eine klimaresistente Aufforstung des Lan- deswaldes zu Mischwald sowie mehr Wald- brandschutzstreifen Tierschutz Auch Tierschutz ist für unser Land ein wichti- ges Thema und Bestandteil verantwortungs- voller Ernährungs-, Landwirtschafts-, Ver- braucher*innen- und Umweltpolitik. Natur-, Arten- und Tierschutz gehen Hand in Hand. Deshalb brauchen wir: • eine verpflichtende Kastration von Frei- gängerkatzen in Sachsen-Anhalt • eine auskömmliche Finanzierung der Tier- heime • eine Registrierungspflicht für Heimtiere • einen verpflichtenden Hundeführerschein für alle Hundehalter*innen in Sachsen-An- halt, der kostenlos vom Land angeboten wird • ein grundsätzliches Abschussverbot für Wölfe • ein landesweites Wildtierverbot in Zirkus- sen und für Privatpersonen • eine Neuklassifizierung von Tauben, so dass diese nicht mehr als Schädlinge gelten, sowie ein landesweites Taubenschutzprogramm --- PAGE 55 --- 55 Was unser Land lebenswert macht: kulturelles Erbe & moderne Gesellschaft. Kultur F ür uns ist Kulturpolitik weit mehr als Kunstgenuss und Unterhaltung, es geht um die aktive kulturelle Beteiligung aller Bürger*innen, um kulturelle Bildung, um den Anspruch einer kulturellen Grundversorgung, um den kritischen Diskurs mit Künstler*innen und darum, Kunst und Kultur auch dort zu er- möglichen, wo sie nicht wirtschaftlich erfolg- reich ist oder sich – zivilgesellschaftlich beför- dert – von alleine realisiert. Kulturpolitik stärkt Orte des gesellschaftlichen Selbstgesprächs neben und jenseits von Kunstmarkt und Kultur- industrie. Kultur schafft Zugehörigkeit, Behei- matung und repräsentiert Werte und Normen. Kunst und Kultur sind für uns die elementa- re Basis von Demokratie, denn sie haben als Werte- und Zielverständigung zentrale Be- deutung. Unsere Demokratie kann nur funkti- onieren, wenn sie diese Werte lebt und jedem Einzelnen die Freiheit und Möglichkeit eröff- net, an ihr teilzuhaben, Positionen und Werte zu reflektieren und Orientierung zu geben. Unsere Kulturpolitik findet sich nicht mit der Ausdifferenzierung von Gesellschaft in politi- sche und soziale Milieus ab und wirkt neuen gesellschaftlichen Spaltungen und Ausgren- zungen entgegen. Unsere Kulturpolitik wird sich dagegen wehren, wenn Kultur auf eine Identitäts- und Eventkultur mit Rentabilität re- duziert und Kulturförderung per se in Frage gestellt wird. Es bereitet uns Sorge, dass es politische Kräf- te in unserer Gesellschaft gibt, welche die ver- fassungsgemäße Freiheit von Kunst und Kul- tur in Frage stellen, Zensur befürworten, in die Spielpläne von Theatern eingreifen wollen und Druck ausüben, um Konzerte abzusagen. Wir stehen für ein kulturell offenes Land und wer- den uns allen ideologischen Eingriffen, Beein- flussungen und Angriffen auf die Kunst- und Kulturfreiheit entgegenstellen. Der Staat darf sich aus der bestehenden Ver- antwortung für Kunst und Kultur weder zu- rückziehen noch die Kulturförderung als reine Dienstleistung organisieren. Wir setzen uns für eine nachhaltige, soziale und geschlech- tergerechte Kulturförderung ein. Wir stehen auch im Kulturbereich für soziale Gerechtigkeit. Künstlerische Autonomie und freischaffende Tätigkeiten bedeuten häufig finanzielle und soziale Unsicherheit. Dort wo der Staat Fördermittel vergibt, soll es ver- pflichtende soziale Mindeststandards und Mindesthonorare, insbesondere in der freien Kultur- und Projektförderung geben. Es darf keine öffentlichen Mittel für Vorhaben geben, die auf Selbstausbeutung setzen. Die Theater und Orchester sind das kulturel- le Herz in Stadt und Land. Die Theater- und Orchesterverträge sollen mehrjährig verläss- lich fortgeschrieben werden. Im Land gibt es zahlreiche Kulturhäuser – ohne eigene Ensem- bles oder Orchester –, die das Kulturangebot sichern. Sie sollen stärker gefördert werden. Trotz des vielfältigen öffentlichen Kulturan- gebots hat die kulturelle Partizipation in den letzten Jahren kaum zugenommen. Noch im- mer gilt, wer in frühen Jahren nicht ins Thea- ter, in die Oper oder in Ausstellungen geht, tut dies meist auch später nicht. Die soziale Spal- tung der Gesellschaft äußert sich auch in der kulturellen Teilhabe. Die Integrationsgeschich- te zugewanderter Bürger*innen, die Anerken- nung kultureller Vielfalt sowie interkulturelle Aspekte sollen stärker berücksichtigt werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land voller Kulturreich- tümer. Es ist unsere Verantwortung, dieses einzigartige kulturelle Erbe in seiner Vielfalt zu erhalten und zu pflegen. Unsere Stiftungen leisten dazu einen erheblichen Beitrag. Die zahlreichen kleinen und großen Museen im Land bewahren und erforschen unser kul- turelles Erbe. Sie sind Lernort für uns alle, aber --- PAGE 56 --- 56 auch Wissenschaftsstandorte und touristische Anziehungspunkte. Wir wollen die Museums- landschaft weiterentwickeln. Mit der Indust- riekultur haben wir einen noch ungehobenen Schatz, der einer langfristigen Strategie bedarf. Zu unserem reichen kulturellen Erbe gehört auch die Musik. Die zahlreichen Musikfeste, die sich in der Nachwuchsarbeit engagieren und zu touristischen Anziehungspunkten ge- worden sind, sollen sich weiter entfalten. Zu den Musikfestivals gehört auch die Neue Mu- sik, deren erfolgreiche Arbeit fortgesetzt wer- den soll. Die kommunalen und privaten Musik- schulen sind wichtige Orte der kulturellen und musischen Bildung, und wir sind der Überzeu- gung, dass jedes Kind die Möglichkeit haben soll, ein Instrument zu erlernen. Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Förderung von privaten und kommunalen Musikschulen ein. Um kulturelle Teilhabe für alle zu gewährleis- ten, setzen wir uns für Barrierefreiheit in den Einrichtungen und bei Veranstaltungen ein. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den un- mittelbaren Zugang, sondern umfasst auch den digitalen Bereich, Hilfen zum Hören und Sehen, Mobilität und Sprache. Kulturelle Angebote sollen auch im ländlichen Raum erhalten bleiben. Wir wollen ehrenamt- liche Initiativen fördern. Die Nutzung von Or- ten im ländlichen Raum („Dritte Orte“) soll mit einem Landesprogramm gefördert werden. Wir wollen die freie Szene für den ländlichen Raum ertüchtigen und setzen uns für einen Mobilitätsfonds in Höhe von 100.000 Euro ein. Soziokultur ist eine genre-, generationen- und altersübergreifende, anerkannte kulturelle Praxis in den Städten und vor allem im länd- lichen Raum. Die soziokulturellen Zentren sind Orte des einfachen Zugangs zu Kultur und kultureller Bildung, Orte der Begegnung, des Kennenlernens und somit wichtig für die Mei- nungsbildung. Sie können so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Insbesondere in einer sich immer diffuser differenzierenden Gesellschaft braucht es eine strukturierte Heranführung und Vermitt- lung von Kunst und Kultur der Kinder- und Jugendlichen durch kulturelle Bildung. Sie unterstützt die Toleranz und Weltoffenheit in der Kulturproduktion, Lebensführung und Denkweisen zu akzeptieren und ermöglicht somit auch eine aktive Teilnahme an kultu- rellen Prozessen. Insbesondere die Lese- und Schreibförderung wird hierbei die Orientie- rung in einer sich digitalisierenden Welt er- leichtern. Wir wollen noch mehr Kinder aus sozial benachteiligten Schichten mit kulturel- ler Bildung erreichen. Kulturpolitik muss ihre Konzepte, Instru- mente, Mechanismen und Wirkungsweisen immer wieder vor dem Hintergrund von ge- sellschaftlichen Veränderungen wie dem de- mographischen und kulturellen Wandel in Stadt und Land und veränderten Interessen- lagen sowie mit Bezug auf die Querschnitts- felder Kulturtourismus und Kulturwirtschaft reflektieren. Die SPD will daher die partizi- pative Kulturentwicklungsplanung voran- bringen. Es sollen Potential- und Netzwerk- analysen für eine bessere Kooperation in den Regionen erstellt werden. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat mit der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas einen vielfältigen Kulturentwicklungsprozess in der Stadt angestoßen, der unterstützt und fortgeführt werden sollte. Die wertvollen Er- fahrungen aus dem Bewerbungsprozess, die Vernetzung der Akteur*innen und Einrichtun- gen dürfen nicht verloren gehen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kulturbereich waren und sind verheerend. Über Monate waren Einrichtungen geschlos- sen, fanden keine Aufführungen statt, und viele Künstler*innen sind aufgrund fehlender Einnahmen in finanzielle Existenznot geraten. Die zahlreichen Hilfsprogramme von Bund und Land konnten ein Sicherheitsnetz span- nen, welches das Schlimmste verhindert hat. Trotzdem sind die langfristigen Auswirkungen nicht zu übersehen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Einnahmeausfälle und Defizite der Einrichtungen kompensiert wer- den. Dabei fordern wir eine besondere Unter- stützung von Soloselbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Pandemie hat die digitale Entwicklung, Präsentation, Ausdrucksweise und Kompe- tenz von Kultureinrichtungen beschleunigt. Wir wollen das unterstützen und ein Förder- programm zur Entwicklung von digitalen Kul- turformaten auflegen. Digitale Vermittlungs- formate und digitale Kultur sollen zukünftig selbstverständlich dazugehören. --- PAGE 57 --- 57 Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den umsatzstärksten Wirtschaftszweigen im Land und soll sich auch weiterhin gut entwickeln. Deshalb brauchen wir: • verpflichtende soziale Mindeststandards und Mindesthonorare beim Einsatz öf- fentlicher Mittel, insbesondere in der freien Kultur- und Projektförderung. Nötig sind die tarifliche Bezahlung an allen Einrich- tungen, die Abschaffung von Haustarifen und verpflichtende Teilzeitvereinbarungen • Geschlechtergerechtigkeit in öffentlichen Gremien und Beiräten und mehr Familien- stipendien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf • eine Modernisierung der Förderinstrumen- te und der Zuwendungspraxis mit Nach- haltigkeitskriterien, eine Vereinfachung der Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie mehr über- und mehrjährige Verträ- ge bei langjährig geförderten Projekten. Es soll Kulturförderberichte geben • einen kommunalen Kulturlastenausgleich für Kommunen, die sich (finanziell) beson- ders stark in der Kulturförderung engagie- ren. Sie sollen einen Zuschuss erhalten • eine Fortschreibung der mehrjährigen Theater- und Orchesterverträge sowie eine Überprüfung der Trägerstruktur der Theater. Es soll eine Gastspielhäuserförde- rung von 350.000 Euro pro Jahr geben, die Angebote im ländlichen Raum sichert. Theaterpädagogische Projekte für Kinder und Jugendliche sind Formen der kultu- rellen und demokratischen Bildung und sollen im ganzen Land gefördert werden • eine Publikumsforschung, Ideen für eine stärkere Kulturnutzung sowie eine stärkere Beachtung interkultureller Aspekte • mehr Barrierefreiheit in den Kultureinrich- tungen und bei Veranstaltungen • eine deutliche Anhebung der Landesmittel für die Musikschulen, um mehr Kindern das Erlernen eines Instruments zu ermöglichen • eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Museumslandschaft und der Industriekultur • eine Absicherung und Weiterentwicklung der kommunalen öffentlichen Bibliotheken • ein Depot für das Kunstmuseum Moritz- burg und eine stärkere finanzielle Betei- ligung des Bundes an der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz • ein Förderprogramm für digitale Vermitt- lungsformate und Digitalisierung in den Kultureinrichtungen • ein Landesprogramm Soziokultur • eine Kulturentwicklungsplanung in Modell- regionen und eine partizipative Fortschrei- bung des Landeskulturkonzepts • mehr Schutz für das jüdische Erbe in Sach- sen-Anhalt und Erschließung des Zugangs für die Öffentlichkeit Medien F reie und unabhängige Medien sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Demo- kratie. Zu dieser Medienvielfalt gehören neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die privaten Radio- und Fernsehsender, die Bürger*innenmedien, die Lokalsender und offenen Kanäle. Zu freien und unabhängigen Medien gehören aber auch Medienkompetenz, Medienbildung und Kinder- und Jugendmedi- enschutz. Wir stehen dafür, dass diese wichti- ge Arbeit auch zukünftig finanziell gesichert ist. Sachsen-Anhalt hat sich als leistungsfähi- ger und kreativer Medienstandort entwickelt, hier gilt es anzuknüpfen. Zusätzlich ist die Digitalisierung auch für Medienschaffende in Sachsen-Anhalt eine stete Herausforderung. Moderne Medien kommen ohne parallele On- lineangebote nicht aus. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt für uns eine besondere Stellung in der Me- dienlandschaft ein. Als von allen Bürger*in- nen sowie Unternehmen beitragsfinanziertes Rundfunk- und Fernsehangebot ist der breite Versorgungsauftrag mit allen Dienstleistungen und Angeboten sicherzustellen. Hierzu bedarf es der stetigen Weiterentwicklung der Staats- verträge, verbunden mit den notwendigen --- PAGE 58 --- 58 Anpassungen an neue technische und recht- liche Entwicklungen. Öffentlich-rechtliche Me- dienangebote sollen allen Nutzer*innen weiter frei zugänglich sein. Hierzu gehören auch die Onlineangebote und Mediatheken. Besonderes Augenmerk legen wir auf unse- re Drei-Länder-Anstalt, den Mitteldeutschen Rundfunk. Er soll zukünftig stärker die re- gionalen Informationsangebote bereitstellen und die Identifikation mit dem Land Sachsen- Anhalt als wesentlichem Teil des Sendege- bietes stärken. Dabei sollen durch moderne Programmformate und Inhalte auch jünge- re Generationen angesprochen werden. Wir brauchen deshalb einen modernen und zu- kunftsfähigen MDR-Staatsvertrag, der neben der staatsfernen Gremienbesetzung auch eine wirtschaftliche und effiziente Mittelver- wendung sicherstellt, zum Beispiel durch die Begrenzung der Intendanten- und Direktoren- gehälter sowie den Abbau von Doppelstruktu- ren. Dabei werden wir darauf achten, dass die Interessen Sachsen-Anhalts gesichert sind. Deshalb brauchen wir: • eine grundlegende Rückendeckung für die plurale und an demokratischen Werten ausgerichtete Medienlandschaft in Sach- sen-Anhalt. Wir stellen uns Diffamierungen von rechts entschieden entgegen • eine Stärkung der Medienbildung und der Entwicklung von Medienkompetenz als Kernanliegen von der frühkindlichen Bil- dung bis zur Erwachsenenbildung • mehr Einsatz für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz, insbesondere im virtuellen Raum • eine ausreichende finanzielle Basis für die Landesmedienanstalt durch einen gesi- cherten Anteil an den Beitragseinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks • einen weiterhin kritischen, aber konst- ruktiven Dialog mit den öffentlich-recht- lichen Rundfunkanstalten, der bei weiterer Erfüllung des Programmauftrags und der Sicherung journalistischer Unabhängigkeit zu Einsparpotentialen führt • eine stärkere Verbreitung moderner Über- tragungstechnologien. Dabei muss sicher- gestellt sein, dass die Medienangebote für alle Nutzer*innen verfügbar sind • die weitere Unterstützung lokaler und re- gionaler privater Rundfunkveranstalter für Medienvielfalt in unserem Land und für die Präsenz regionaler Themenschwerpunkte • die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel bei Wahrung der Programmfreiheit für die Arbeit der Bürger*innenmedien, der offenen Kanäle und der nicht kommer- ziellen Lokalradios • die weitere Stärkung des Dreh- und Pro- duktionsstandorts Sachsen-Anhalt. Wir wollen hierzu die Mitteldeutsche Medien- förderung auch künftig entsprechend aus- statten. Dabei sollen nachhaltige Effekte für unser Land stärker berücksichtigt werden Sport Sportland Sachsen-Anhalt S achsen-Anhalt ist ein Sportland. Über 350.000 Mitglieder sind in über 3.000 Vereinen organisiert. Dort geht es natür- lich um die Jagd nach Punkten, Toren, Sekun- den und Medaillen, es geht aber auch um das Miteinander im Verein, um Sportsgeist, Mensch- lichkeit, Fairness und den Respekt vor dem sportlichen Gegner, denn Sport ist mehr als Bewegung, mehr als körperliche Ertüchtigung. Der Sport hat in uns glühende Partner*innen und Unterstützer*innen. Wir wollen die best- möglichen Rahmenbedingungen für den Leis- tungssport und den Breiten-, Freizeit-, Behin- derten- und Gesundheitssport schaffen. Das umfasst auch die Förderung des Ehrenamts, des Engagements gegen Rassismus und Ge- walt, des Engagements für Gleichstellung so- wie die Stärkung der Inklusion durch Sport. Vom Kindes- bis zum Senior*innenalter müs- sen daher vermehrt Angebote vorgehalten werden, die körperliche Aktivitäten und regel- mäßige Bewegung ermöglichen. Das ehrenamtliche Engagement in den Ver- einen ist einer der Grundpfeiler des Sports. Seine Bedeutung für alle Bereiche des Sports --- PAGE 59 --- 59 kann gar nicht hoch genug gewürdigt wer- den. Die vielen ehrenamtlichen Übungslei- ter*innen sind das Rückgrat der Vereine. Gro- ßer Dank gilt aber auch den Eltern, die sich in den Vereinen ihrer Kinder mit einbringen. Sport ist ein Kitt der Gesellschaft. Wir wollen, dass er das bleibt. Deshalb brauchen wir: • eine verlässliche Finanzierung des Sports. Wir werden die vereinfachte Sportförde- rung für Vereine, Kreis- und Stadtsport- bünde sowie die Landesfachverbände fortführen. Träger dieser autonomen Sportförderung bleibt der Landessport- bund. Dabei darf die Förderung nur an Vereine ausgeben, die sich nicht diskrimi- nierend oder rassistisch verhalten und Be- mühungen anstrengen, solchen Tendenzen entgegenzuwirken • eine gesicherte Förderung des Olympia- stützpunktes Sachsen-Anhalt, der Bun- desstützpunkte und Leistungszentren, Sportinternate und Mensen und der Lan- dessportschule Osterburg. Dabei ist uns die tarifgerechte Entlohnung der Beschäf- tigten wichtig • auch in Zukunft notwendige Investitionen in bestehende oder neue Sportstätten. Dabei werden wir ein besonderes Augen- merk auf die Schwimmhallen legen. Sie sind eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass möglichst alle Kinder und Ju- gendlichen schwimmen lernen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wollen wir einen Platzpflegezuschuss für Vereine ohne Kunstrasenplatz • eine Unterstützung der Vereine bei der Digitalisierung ihrer Vereinsarbeit. Zu- dem wollen wir den Sport bei wichtigen Themen wie der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs sowie Inklusion, In- tegration und Gleichstellung unterstützen. Dafür soll der Landessportbund drei zu- sätzliche Stellen bekommen • verbesserte Bedingungen für die jun- gen Athlet*innen an den Eliteschulen des Sports. Sie sollen nicht nur sportliche Höchstleistungen bringen, sondern auch eine hervorragende Schulbildung genießen. Dafür brauchen sie optimale Bedingun- gen. Dazu gehören zum Beispiel der Weg- fall von allgemeinem Sportunterricht für L-Schüler*innen, optimale Klassengrößen, flexible Grenzen für die Bildung von Kurs- stufen und eine bessere Vereinbarkeit der Tätigkeit als Lehrer*in und Trainer*in. Hier- zu bedarf es der Prüfung der Überführung der Eliteschulen des Sports in die Träger- schaft des Landes Sachsen-Anhalt • duale Karrieremöglichkeiten für Spitzen- sportler*innen, damit Training, Wettbe- werbe und Berufsleben unter einen Hut passen. Um den Zugang zum Studium zu erleichtern, haben wir eine Spitzensport- Profilquote eingeführt • die Zusammenarbeit von Kindertagesstät- ten, Schulen und Vereinen. Trainer*innen und Lehrkräfte brauchen gute Möglichkei- ten der Zusammenarbeit. Die „Arbeitsge- meinschaften Sport in Schule und Verein“ und die Organisation von Sportangeboten in den Ganztagsschulen sind dafür eine gute Grundlage • die Jugendleiter*in-Card (Juleica), die als bundesweit einheitlicher Ausweis ein wich- tiger Baustein für qualifiziertes ehrenamt- liches Engagement in der Kinder- und Ju- gendarbeit bleibt • uneingeschränkt dopingfreien Spitzen- sport in Sachsen-Anhalt. Junge Sport- ler*innen und ihre Eltern müssen darauf vertrauen können, dass sie ihre Leistungen allein durch hartes Training erreichen kön- nen. Wir unterstützen den Landessport- bund und die Landesfachverbände bei ihren Anti-Doping-Aktivitäten • das Engagement im Sportehrenamt. Um es zu würdigen, wollen wir die Ehrungsver- anstaltungen des Landes Sachsen-Anhalt verstetigen. Wir setzen uns für die Verab- schiedung eines Ehrenamtsgesetzes ein, welches die Belange und Bedarfe ehren- amtlicher Betätigung anerkennt und an- gemessen würdigt • ein Haus des Sports in Halle, das den or- ganisierten Sport in seiner ganzen Vielfalt repräsentiert und den Vereinsservice des Landessportbundes Sachsen-Anhalt für die Sportvereine auf eine nachhaltige in- stitutionelle Grundlage stellt --- PAGE 60 --- 60 E-Sport E-Sport ist ein wachsender gesellschaftlicher Trend, der auch in Sachsen-Anhalt an Bedeu- tung gewinnt. Es gründen sich neue Vereine, in denen sich viele Menschen ehrenamtlich engagieren. Sie sind nicht nur der Ort für den Wettkampf in Computerspielen, sie sind auch der Ort für Präventionsarbeit, Diskussionskul- tur, Jugendfreizeitgestaltung und die Vermitt- lung von Medienkompetenz. Unabhängig davon, ob E-Sport als Sportart anerkannt wird, werden wir das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich unterstützen. Deshalb brauchen wir: • eine Änderung der Abgabenordnung, mit der E-Sport als gemeinnützig anerkannt wird • eine Förderung der Akzeptanz des E- Sports, indem wir ihn als Bereich der Ju- gendarbeit anerkennen • Leitlinien für eine Förderung von E-Sport, die wir mit dem E-Sport-Verband erarbei- ten werden. Sie sollen die Trainer*innen- ausbildung, Aufwandsentschädigungen, die Vermittlung von Medienkompetenz, Prävention gegen Spielsucht und Förde- rung eines fairen Miteinanders beinhalten • einen Dialog zwischen traditionellem Sport und E-Sport. Wir unterstützen einen sol- chen Dialog, ohne in die Autonomie des Sports einzugreifen • die Förderung einer E-Sport Trainer*innen- ausbildung --- PAGE 61 --- 61 Wie wir Stadt und Land zusammen- bringen: schnelles Netz & ein Bus in jedes Dorf. Digitalisierung D ie digitale Transformation ist einer der Megatrends unserer Zeit. Praktisch je- der Lebensbereich wird von ihr erfasst. Das schafft eine Lebens-, Arbeits- und Lern- welt im ständigen Wandel. Es ist uns wichtig, dass die Bürger*innen unseres Landes frei und selbstbestimmt an dieser digitalen Zukunft teil- haben können. Das bedeutet auch lebenslan- ges Lernen – im privaten Bereich ebenso wie im Berufsleben. Als SPD wollen wir allen die Chancen der Digitalisierung zugänglich ma- chen – für ein zukunftsfestes Sachsen-Anhalt. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell auch in kleinen Unternehmen, aber auch in der Verwaltung Digitalisierungsschritte ergrif- fen werden, wenn die dringende Notwendig- keit besteht. Wir wollen den Schwung dieser Entwicklung mitnehmen und als Land den digitalen Fortschritt in allen Bereichen des Wirtschaftens und Arbeitens noch aktiver be- gleiten und gezielter unterstützen. Für die SPD ist klar: Digitalisierung als Chance bedeutet auch, alle Facetten der Entwicklun- gen genau im Auge zu behalten und bei Be- darf gegenzusteuern. In der digitalen Arbeits- welt muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Die Aushöhlung von Arbeitnehmer*innen- rechten durch die Hintertür ist mit uns nicht zu machen. Damit Frauen ihr Potential im digitalen Zeit- alter voll entfalten können, darf der Zugang zur Infrastruktur und zu Angeboten im Netz nicht vom Geschlecht abhängen. Bei der Anwendung von Algorithmen muss die ge- schlechterneutrale Programmierung sicher- gestellt werden. Gleichzeitig muss der Staat auf allen Ebenen offener und digitaler werden. Digitale Dienst- leistungen und offene Informationszugänge müssen der Standard sein, nicht die Ausnah- me. Das wollen wir als Land gemeinsam mit unseren kommunalen Partner*innen anpacken. Beim Infrastrukturausbau hat Sachsen-An- halt in der letzten Legislaturperiode das Tem- po deutlich beschleunigt, aber es gibt noch viel zu tun. Waren vor einigen Jahren noch 50 Mbit-Anschlüsse ausreichend, steigen jetzt längst die Ansprüche von Unternehmen, Hochschulen, aber auch von Privatpersonen. Wir wollen Sachsen-Anhalt schnell und flä- chendeckend in das Gigabit-Zeitalter führen. Auch beim Mobilfunk müssen Funklöcher der Vergangenheit angehören. Indem 5G flächen- deckend möglich wird, sorgen wir in Zukunft dafür, dass der Fortschritt nicht an den Stadt- grenzen endet, sondern der ländliche Raum digitale Chancen gleichberechtigt nutzen kann. Die Grundlage dafür schaffen wir zu- nächst mit dem Lückenschluss im LTE-Netz und bei der Breitbandversorgung. Die Modernisierung der Infrastruktur ist aber nur die technische Grundlage des digitalen Wandels. Mit der Digitalen Agenda hat unser Land einen wesentlichen Schritt unternom- men und den Handlungsbedarf für den digi- talen Wandel in vielen Bereichen definiert und den damit einhergehenden Transformations- prozess gestaltet. Wir wollen auf positiven Beispielen aufbauen, aber Digitalisierung und den damit verbundenen Kulturwandel noch stärker als Querschnittsaufgabe verstehen. Bisher innerhalb der Landesregierung ge- trennte Kompetenzen für digitalen Wandel und IT-Infrastruktur müssen in einer Hand, zum Beispiel einem eigenständigen Digitalmi- nisterium, zusammengeführt werden. Mit der Weiterentwicklung der Digitalen Agenda und dem Aufbau einer Digitalagentur des Landes zeigen wir zusätzlich, dass wir den digitalen Wandel als zentrale Aufgabe und große Chan- ce für Sachsen-Anhalt wahrnehmen. Den Netzausbau auf die nächste Stufe heben Für gleichwertige Lebens- und Wettbewerbs- bedingungen in Stadt und Land, in der Klein- stadt wie in der Großstadt braucht es eine flächendeckende Netzinfrastruktur auf der Höhe der Zeit. Menschen wohnen dort, wo --- PAGE 62 --- 62 es Infrastrukturen gibt! Dabei ist es nicht ak- zeptabel, dass es durch die Versteigerungs- bedingungen des Bundes derzeit noch weiße Flecken und damit jede Menge Funklöcher in dünner besiedelten Regionen oder an wichti- gen Verkehrstrassen gibt. Ein Lückenschluss mit Mobilfunksendemasten und ein flächende- ckendes Glasfasernetz entsprechend den Zie- len der Gigabit-Strategie des Landes – auch als Grundlage für die Zukunftstechnik 5G – ist dafür die richtige Antwort. Neben den Mobil- funkbetreibern muss auch das Land dafür sor- gen, dass keine Lücken im Netz bleiben. Für die digitale Teilhabe einer*eines jeden Einzel- nen bieten freies WLAN und Freifunk ein Netz ergänzender Zugänge, von dem auch der Tou- rismus im Land profitiert. Deshalb brauchen wir: • eine Versorgung mit einem breitbandigen Internetanschluss – kabelgebunden oder mobilfunkgestützt – für alle Bürger*innen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2025. Hierfür werden wir Mittel in drei- stelliger Millionenhöhe bereitstellen • ein flächendeckendes Glasfasernetz (ent- sprechend der Gigabit-Strategie) • kommunale Auffanglösungen: Verweigern die großen Provider den örtlichen Ausbau, muss die Kommune in die Lage versetzt werden, dies in eigener Regie mit Unter- stützung des Landes vorzunehmen. Für solche Fälle muss das nachträgliche Ver- legen paralleler Netze durch andere Pro- vider untersagt sein • das Schließen der Funklöcher im 4G-Netz auch auf dem Land • den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes als Grundlage für die Nutzung wissenschaft- licher und wirtschaftlicher Innovationen sowie autonomer Mobilitätskonzepte für Straße, Schiene und Wasserweg • eine Initiative, die sich öffentlichkeitswirk- sam und mit neutralen Informationen den Sorgen und Bedenken der Menschen be- züglich neuer Digitaltechniken widmet • die Aufstockung des WLAN-Programms und der Freifunkförderung • die Bereitstellung eines für moderne An- wendungen ausreichenden Uploads bei allen Ausbau- und Fördermaßnahmen Die Verwaltung auf allen Ebenen digitaler und damit bürger*innennäher aufstellen Noch sind zu wenige Dienstleistungen von Land und Kommunen digitalisiert. Niemandem kann man erklären, warum man für die Anmel- dung des Haustiers persönlich den Weg zum Amt antreten muss. Gerade in ländlichen Re- gionen summiert sich schnell der Zeitverlust durch Behördengänge. Im Fall von Unterneh- men ist das ein echter Wettbewerbsnachteil. Damit Bürger*innen, aber auch Unternehmen Zeit und Geld sparen, lautet unsere Maxime: wenige Klicks statt lange Fahrten. Unsere Maßstäbe für die digitale Verwaltung sind da- bei Nutzerfreundlichkeit und die Absicherung von Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und allgemeiner digitaler Souveränität. Länder wie Estland machen es uns vor: Sie wagen digita- le Innovationen, schaffen aber zugleich Ver- trauen in die Sicherheit der neuen Angebote. Wir wollen beim E-Government den nächsten Schritt gehen, und zwar zusammen mit den Städten und Gemeinden unseres Landes. Dabei unterstützen wir aktiv die „Open“-Be- wegungen, insbesondere Open Data und Open Source. Wir treten ein für eine offene Verwaltung, eine offene Wissenschaft, offene Kulturgüter und die Freie-Software-Bewe- gung. Insbesondere der IT-Bereich wird do- miniert von wenigen Monopolen. Open Source könnte wieder einen Markt beleben sowie die digitale Souveränität fördern. Deshalb brauchen wir: • die digitale Verwaltung, in der bis 2022 alle Verwaltungsdiensteistungen von den Kommunen bis zum Land digital angebo- ten werden. Deswegen werden wir eine umfassende E-Government-Strategie für Sachsen-Anhalt etablieren und umsetzen • die Unterstützung von Kommunen, die in Kooperation mit IT-Unternehmen digitale Modellkommunen werden wollen, durch das Land • die Einführung datenschutzkonformer Lösungen durch digitale Identitäten und --- PAGE 63 --- 63 elektronische Signaturen, um den vollstän- dig digitalen Austausch mit den Verwal- tungen zu ermöglichen • den Open-Data-Hub für unser Land, damit die freie Verwendung, Nachnutzung und Verbreitung von öffentlich frei zugängli- chen, von Behörden erhobenen Daten er- möglicht werden kann • eine hohe Datensicherheit für die steigen- de Zahl der Anwendungen und Daten. Datenmissbrauch muss mit empfindlichen Strafen geahndet werden • Veröffentlichung aller aus Landesmittel fi- nanzierter Software-Entwicklungen • eine bessere Unterstützung der Free Soft- ware Foundation und der Open-Source- Bewegung • bevorzugt europäische IT-Lösungen Den digitalen Wandel im ganzen Land aktiv gestalten Die digitale Transformation bietet neue Chan- cen für eine Belebung des ländlichen Raums. Dafür gilt es parallel zum weiteren Netzausbau Akteure und Strukturen vor Ort zu stärken. Wo bereits intelligente Lösungen umgesetzt werden, soll deren Übertragbarkeit auf andere Regionen ermöglicht werden. Wir setzen auf digitale Innovationen aus Sachsen-Anhalt, die auch hier intensiv gefördert werden müssen. Im Gigabit-Zeitalter ist auch das Dorf poten- tiell nah am Weltmarkt. Der Ausbau der Infra- struktur im ländlichen Raum ist damit auch eine Investition in die wirtschaftliche und ge- sellschaftliche Zukunft Sachsen-Anhalts. Mit der Verbreitung der 5G-Technik kann unsere Landwirtschaft ressourcenschonender und ef- fektiver arbeiten. Deshalb brauchen wir: • einen Breitband- und 5G-Ausbau unab- hängig von der Einwohnerzahl, um Innova- tionen der Landwirtschaft 4.0 zu ermög- lichen. Die Agrarunternehmen des Landes werden wir bei entsprechenden Digitalisie- rungsschritten beraten und unterstützen • insbesondere im ländlichen Raum die Ein- richtung von Co-Working- und Co-Living- Spaces sowie die Arbeit der regionalen Digitalisierungszentren • smarte Modellregionen, in denen in beson- derem und beispielhaftem Maße aktuelle Probleme wie Mobilität, Bildung, Gesund- heitsversorgung, Energie mit digitalen Ins- trumenten gelöst werden. Diese Modellre- gionen werden wir finden oder initiieren Die digitale Kultur und die Digitalisierung der Kultur stärken Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art, wie wir arbeiten, sondern auch wie wir unsere Freizeit gestalten und uns kreativ ausdrücken. Mit den „Digital Natives“ ist eine Generation in der Phase von Ausbildung und Berufsle- ben, die vor allem digital kommuniziert und konsumiert. Als junge Menschen sind sie in ihrer Freizeit in Bereichen aktiv, die sich noch außerhalb klassischer Kultur- und Sportför- derung bewegen. Spieledesign gibt es aber längst „made in Saxony-Anhalt“, und auch die E-Sport-Szene des Landes stellt sich dem professionellen Wettbewerb. Wir wollen, dass das digitale Leben kein blinder Fleck in der Förderlandschaft bleibt. Andere Bürger*innen sind nicht in einer digi- talen Umgebung aufgewachsen und wollen diese Welt noch stärker für sich entdecken. Wir unterstützen sie dabei, sich die entspre- chenden Kompetenzen anzueignen und sich im Sinne lebenslangen Lernens selbst die ge- sellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Corona-Krise war ein schwerer Schlag für viele Schaffende in der Kultur- und Kreativ- szene des Landes, einem Wirtschaftsbereich, der schon immer nah am digitalen Wandel war. Wir wollen dessen Innovationspotential durch die verstärkte Förderung auch zukünf- tig erhalten. Zugleich gilt es die kulturellen Schätze Sachsen-Anhalts aus der Vergangen- heit für die Zukunft zu sichern. Deshalb brauchen wir: • die Förderung des sich gut entwickelnden E-Sports im Land durch bessere Rahmen- bedingungen und die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit --- PAGE 64 --- 64 • die stärkere Förderung digitaler Projekte und Vernetzungsansätze der Kultur- und Kreativwirtschaft • eine Forcierung der Digitalisierung von Kunst- und Kulturgut und den freien Zu- gang dazu • eine Stärkung des Kulturtourismus und der kulturellen Bildung durch digitale, frei zu- gängliche Kunst- und Kulturangebote des Landes zum Beispiel in Form von beglei- tenden Apps • ein breit gefächertes Bildungsangebot, um die digitalen Kompetenzen aller Bür- ger*innen weiterzuentwickeln und damit für eine digitale Souveränität und ver- stärkte digitale Teilhabe jeder und jedes Einzelnen zu sorgen • ein Programm für die digitale Teilhabe äl- terer Menschen: zur Vernetzung von Se- nior*innentreffs, zur Unterstützung bei Beschaffung und Bedienung geeigneter Endgeräte, für mehr barrierefreie Angebo- te im Netz, für den Support eigener Social- Media-Accounts Digital pflegen und heilen – Chancen der Di- gitalisierung im Gesundheitswesen nutzen Das Gesundheitswesen ist bereits vorn dabei, wenn es darum geht, Arbeitsprozesse und Da- ten zu digitalisieren. Für Patient*innen bedeu- tet das schnellere und barrierefreie Zugänge zu Gesundheitsleitungen. Besonders mit Mit- teln der Telemedizin können lange Strecken überwunden werden, um auch dezentral die schnellste und bestmögliche Diagnose zu er- möglichen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Akteure im Gesundheitswesen die Rahmenbedingungen haben, um die best- mögliche Versorgung für die Bürger*innen Sachsen-Anhalts zu gewährleisten. Deshalb brauchen wir: • die Unterstützung des Gesundheitswesens beim Ausbau der Telemedizin im Land, um ortsunabhängig einen erleichterten Zu- gang zu Diagnostik und damit zur best- möglichen Behandlung zu ermöglichen • den Ausbau digitaler Assistenz- und Un- terstützungssysteme, die Pflegende unter- stützen und etwa von Dokumentations- pflichten entlasten • die Förderung weiterer Online-Beratungs- systeme, zum Beispiel in der Suchtberatung Digitales Lernen an Schule und Hochschule verbessern Wissenschaft und Forschung sind sowohl Vor- reiter als auch Treiber der Digitalisierung in unserem Land, benötigen dafür aber auch die modernste Infrastruktur und neueste Technik. Auch Lehre und Studium sind bereits vorn da- bei: Schon das erste Sommersemester nach Corona wurde von den Hochschulen im Land erfolgreich digital organisiert. Bei der weite- ren Modernisierung werden wir sie aktiv un- terstützen. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen besteht viel Nachholbedarf – das hat auch die Corona-Krise gezeigt. Die Infrastruk- tur der Schulen, die technische Ausstattung der Schüler*innen sowie die Medienkompe- tenz und das didaktische Rüstzeug des Lehr- personals müssen für die digitalen Möglichkei- ten des 21. Jahrhunderts fitgemacht werden. Insbesondere unsere Lehrkräfte müssen die individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der aktuellen technischen und kulturellen Entwicklungen, von Medienphä- nomenen und -diensten einschätzen können. Deshalb brauchen wir: • die Anschaffung von Schulgeräten durch Mittel des Bundes und des Landes • die gezielte Verankerung digitaler Unter- richtskonzepte und der Medienbildung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräf- ten sowie ihre Entlastung bei Beschaffung und Pflege der Hard- und Software in den Schulen • eine aktive Unterstützung von Seiten des Landes für den Einsatz von freien und Open-Source-Lösungen in unseren Bil- dungseinrichtungen sowie die Schaffung klarer rechtlicher Leitfäden für Lehr- und Lernmittel und zu den Themen Daten- schutz und Urheberrecht • die zusätzliche finanzielle Förderung der Digitalisierung an den Hochschulen und --- PAGE 65 --- 65 Universitäten durch die Einrichtung eines Digitalfonds zur Finanzierung von Perso- nalstellen und Infrastrukturmaßnahmen • den Ausbau eines leistungsfähigen Hoch- schulnetzes in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forschungsnetz als essentielle Voraussetzung für die – nicht nur – lan- desweite zukünftige Vernetzung unserer Hochschulen und Universitäten • weiter eine aktive Rolle des Landes bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nach dem BAföG • einrichtungsübergreifende Plattformen und Register, die die Hochschulen und Uni- versitäten für ihre vernetzte Arbeit unter- einander nutzen Digitale Wirtschafts- und Arbeitswelt stärken Die Digitalisierung schafft neue Dienstleistun- gen und Industrien, sie ändert aber auch die Art und Weise, wie wir arbeiten. Gerade bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Potential der Digitali- sierung noch nicht ausgeschöpft. Hier setzen wir weiter auf intensive Förderung und Beglei- tung. Gleichzeitig darf die digitale Flexibilisie- rung nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen oder zur Entgrenzung der Arbeitszeit führen. Durch die Corona-Krise ist für viele Arbeitnehmer*in- nen Homeoffice plötzlich zum selbstverständ- lichen Teil des Arbeitslebens geworden. Wer arbeitet, hat aber auch ein Recht auf Freizeit und Erholung – ohne den Stress ständiger Er- reichbarkeit. Die digitalen Anforderungen und Chancen des Arbeitslebens müssen in Ausbil- dungsprogrammen eine zentrale Rolle einneh- men, um digitale Kompetenzen zu stärken. Deshalb brauchen wir: • die Fortsetzung der Förderung von Digi- talisierungsprojekten in Unternehmen ver- schiedener Branchen sowie Unterstützung bei der Gewinnung von Fachkräften mit di- gitalen Kompetenzen • eine Verstetigung und den Ausbau von Förder- und Kooperationsstrukturen wie dem Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 Magdeburg und dem Partnernetzwerk Wirtschaft 4.0 • die Unterstützung von Unternehmen bei der Digitalisierung der industriellen Pro- duktion (Industrie 4.0) • Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Gewerbegebieten und bei Investitio- nen in verkehrliche und digitale Infrastruk- tur • digitale Wirtschaftsräume und insbeson- dere die Treiber der Digitalisierung in die- sem Bereich, die wir durch Fortsetzung der Programme „Digital Creativity“ und „Digital Innovation“ sowie mit einem eige- nen IT-Wirtschaftscampus unterstützen • die Umsetzung von guter Arbeit auch in Form digitalen Arbeitens. Wir unterstüt- zen deshalb den weiteren Ausbau des Zu- kunftszentrums Digitale Arbeit, die Lan- desinitiative Fachkraft im Fokus sowie die Qualifikationsprogramme für Mitarbei- ter*innen und Programme zur unterneh- mensinternen Organisationsentwicklung • einen Standard für gute Arbeit in der digi- talen Welt, für den wir uns auf Bundesebe- ne einsetzen werden. Er soll für Arbeitneh- mer*innen sowohl Homeoffice zu einem Standard machen als auch die Souveräni- tät über ihre Freizeit garantieren • die weitere Anpassung und Fortentwick- lung von Aus- und Fortbildungsordnungen an die aktuellen Bedürfnisse und Anforde- rungen digitaler Arbeit Ländlicher Raum S achsen-Anhalt ist ein Bundesland des ländlichen Raums. Die größte Fläche ist der ländliche Raum, der von stadtnahem Umland mit „Verdichtungsansätzen“ bis zu stark peripherisierten Räumen alle denkbaren Varianten aufweist. Da es den einen ländlichen Raum auch in Sachsen-Anhalt nicht gibt, muss eine zukunftsorientierte Landespolitik Ungleichheiten würdigen und durch ihre Rah- mengebungen individualisierte Lösungen er- möglichen. Dörfer und ländliche Städte haben mit einem Bündel an Herausforderungen zu kämpfen. --- PAGE 66 --- 66 Der demographische Wandel mit einem zu- nehmend älteren Bevölkerungsquerschnitt ist einer der relevanteren Aspekte dieser Entwicklung. In dessen Folge kommen Woh- nungsleerstände zum Teil bis hin zum ange- deuteten „Leerzug“ ganzer Ortschaften, ein Mangel einerseits an Arbeitsplätzen und an- dererseits an qualifizierten Arbeitskräften, Schulden in den öffentlichen Haushalten, schwindende Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden und mit ihnen zurückgehen- des zivilgesellschaftliches Engagement und Lebensvielfalt in der Bandbreite zwischen Sport, Feuerwehr und Kultur. Wo keine Autobahn die ländliche Region streift, wo der Mobilfunkempfang schlecht ist und das Internet langsam, wo der tägli- che ÖPNV ausgedünnt ist, wo Schulformen nicht in ihrer Gänze auf kurzem Weg erreich- bar sind, wo attraktive Arbeitsplätze rar sind – überall dort ist es schwierig, gesellschaft- liches Leben zu gestalten. Das ist nicht nur schwierig für die einzelnen Menschen und ihre Familien, es ist auch eine Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft. Denn Teilha- ben und Teilgeben braucht ein Mindestmaß an funktionierenden Angeboten für die alltägli- chen Notwendigkeiten, ein Mindestmaß an einer Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge, braucht Menschen, die sich engagieren kön- nen, wenn sie das wollen. Wir geben keine Region verloren. Deshalb müssen die sehr unterschiedlichen ländlichen Regionen auch unterschiedlich ertüchtigt werden, um annähernd gleichwertige Lebens- verhältnisse bieten zu können. Differenzie- rung in der Ertüchtigung und Förderung der ländlichen Räume führt zu mehr Gerechtigkeit in einem sehr ungleich strukturierten Flächen- land, wie es Sachsen-Anhalt ist. Die ländlichen Räume brauchen eine eigene positive, an den Ressourcen orientierte Be- trachtungsweise. Das Potential auch sach- sen-anhaltischer ländlicher Räume liegt unter anderem in ihrer Funktion für die Erholung städtisch lebender Menschen, diverse öko- logische Leistungen (Luftreinhaltung, Trink- wasserversorgung, Möglichkeiten zur grünen Energiegewinnung), den Wohnraum für Pend- ler, den sanften Tourismus, eine ausgewoge- ne Kombination zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. In den ländlichen Räumen liegen verschie- dene Innovationspotentiale. Sie sind zu the- men- und anlassbezogenen Kooperationen und einer stärkeren Eigenverantwortung für ihre Belange viel deutlicher herausgefordert als urbane Räume und können dabei beispiel- gebend wirken. Denn der ländliche Raum ist das Feld, an dem sich schon zeigt, dass an einer Zukunft orientierte Politik Veränderung als Chance gestalten kann. Zukunft zu gestalten bedeutet auch für die ländlichen Räume in Achtung ihrer Ressour- cen und Möglichkeiten, dass sie nicht einer eindimensionalen Wachstumserzählung fol- gen müssen, sondern eine ermutigende Um- baugeschichte möglich ist. Wie ländliche Räu- me im Umgang mit Verlusten zugleich eine Zukunft haben, wird entscheidend in den nächsten Jahren zu beweisen sein. Deshalb brauchen wir: • stabile und verlässliche Kommunalfinan- zen, in denen ein Flächenfaktor eingear- beitet ist • eher weniger (Einzel-)Förderprogramme, die oft an einer leistbaren Gegenfinanzie- rung scheitern, dafür aber erhöhte kom- munale Sockel-und Pauschalbeträge für mehr Spielraum einer regionalen Selbst- steuerung. • Anreize zu regionaler Selbststeuerung, zum Beispiel zur aktiven Ausgestaltung von anlass- und themenbezogenen Gestal- tungsräumen; eher fluide regionale Koope- rationsräume, die Landkreisgrenzen und gegebenenfalls auch Bundeslandgrenzen überschreiten. Programme wie LEADER müssen dabei begleitend daraufhin evalu- iert werden, welchen nachhaltigen Mehr- wert sie für die jeweiligen Regionen haben • ein Weniger an Territorialprinzip, ein Mehr an Funktionalprinzip. Das führt nicht zu ei- ner Auflösung von Gebietskörperschaften wie Landkreisen, stützt aber die Ressour- cen und Potentiale ganzer Regionen (die oft ungleich der Größe und des Zuschnit- tes eines Landkreises sind) • Unterstützung für Engagierte in den Kom- munen, zum Beispiel frei verfügbare Bud- gets und Entscheidungskompetenzen für --- PAGE 67 --- 67 Ortschaftsräte oder vergleichbare Lösun- gen für Ortsteile ohne Ortschaftsverfassung • moderne und flexible Modelle von Verwal- tungsdienstleistungen der Kommunen und des Landes, die Menschen ohne digitalen Anschluss oder Anschlusswillen nicht aus- schließen • einen flächendeckenden Breitbandausbau, der endlich als staatliche Daseinsvorsorge verstanden wird und dies nicht nur privat- wirtschaftlichen Interessen überlässt • die forcierte Etablierung von digitalen Lehr- und Lernmöglichkeiten mit einer Koordination und Beratung durch die Landkreise (damit möglichst homogene und durch alle Schularten nutzbare und so miteinander kooperierende Hard- und Software vorhanden ist und gewartet wer- den kann) • Schulverbünde unterschiedlicher Schul- formen • eine umfassende Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge • vier ÖPNV-Modellregionen (Norden, Os- ten, Süden, Westen) für eine abgestimmte Projektphase zwischen Bus, Bahn und Taxi • Unterstützungsangebote für den Auf- und Ausbau einer regionalen, autonomen Ener- gieversorgung unter der Mitwirkung der LENA • Etablierung eines Energiescouts je Land- kreis zur Beratung der Kommunen • Programme – etwa in der Qualität von Wettbewerben – für die Nutzung und Um- widmung von Leerstandsgebäuden • den Erhalt der einzigartigen Kulturdenk- mallandschaft in Sachsen-Anhalt • eine Modellnutzung von Leerstandsgebäu- den als Co-Working-Spaces für regionale Kleinbetriebe und Dienstleister*innen Verkehr M obilität ist ein Grundbedürfnis. Jede*r will möglichst einfach, schnell und sicher von A nach B kommen. Dabei sind die Bedingungen in den verschiedenen Teilen des Landes sehr unterschiedlich. Wäh- rend in den Städten ÖPNV und Rad zuneh- mend eine Alternative zum Auto sind, ist man im ländlichen Raum ohne eigenen PKW oft stark eingeschränkt. Das darf nicht so bleiben. Mobilität muss für alle verfügbar, bezahlbar und ökologisch nachhaltig sein. Wir wollen passgerechte Verkehrslösungen und die Verfügbarkeit von öffentlichen Ver- kehrsmitteln für alle Regionen in Sachsen- Anhalt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels setzen wir auf eine schrittweise Umstellung von fos- silen auf andere Energieträger, um aktiv eine Verkehrswende zu gestalten, die von den Men- schen im Land getragen wird. Dafür wollen wir das notwendige Geld in die Hand nehmen. Flächendeckend Bus und Bahn Wer seinen Alltag ohne Auto meistern will oder meistern muss, braucht eine Alternative. Das kann in vielen Fällen nur ein flächende- ckender, barrierefreier, bezahlbarer und um- weltgerechter öffentlicher Personennahver- kehr sein. In Sachsen-Anhalt soll der ÖPNV überall zur vollwertigen Alternative werden. Zudem setzen wir auf intelligente und nutzer- freundliche Car-Sharing-Modelle. Dazu gehört auch ein flächendeckender Bahn- verkehr. Mit dem Kahlschlag der Vergangen- heit muss Schluss sein. Wir dürfen keine Bahn- strecken mehr stilllegen, sondern müssen die Reaktivierung alter Bahnstrecken prüfen und so das Mobilitätsangebot im ländlichen Raum erhöhen. Zudem brauchen wir perspektivisch eine Umstellung auf E-Antrieb. In Städten mit Buslinienverkehr ist dieser perspektivisch auf alternative Antriebsarten umzustellen. Zu einem zukunftsorientierten ÖPNV gehö- ren auch faire Beschäftigungsverhältnisse. Wir setzen uns dafür ein, dass Beschäftigung im ÖPNV in Sachsen-Anhalt nur entsprechend der einschlägigen Tarifverträge erfolgt. --- PAGE 68 --- 68 Deshalb brauchen wir: • ein Förderprogramm für flächendecken- den ÖPNV im ländlichen Raum • die Sicherstellung der bestehenden Stra- ßenbahnnetze sowie die Förderung der Neuanschaffung von Straßenbahnen in den betreffenden Städten • die Unterstützung der Städte und Kreise bei der Schaffung barrierefreier Haltestel- len. In spätestens zehn Jahren soll jede Hal- testelle in Sachsen-Anhalt barrierefrei sein • ein Landesprogramm für direkten Schü- ler*innenverkehr • kostenlosen Schüler*innenverkehr auch für die Sekundarstufe II • Modellprojekte für ein 365-Euro-Ticket im städtischen und ländlichen Raum mit ver- schiedenen Ratenzahlungsoptionen • die Förderung von Elektro- und Wasser- stoffbussen • ein Landesgesetz zur Vereinfachung von Investitionen in den ÖPNV • ein Verbot der Stilllegung von Bahnstre- cken und die Prüfung der Reaktivierung al- ter Bahnstrecken und von Halten an (noch) betriebenen Strecken, insbesondere wenn diese Mittelzentren an Oberzentren an- schließen bzw. neue Strecken über Lan- desgrenzen hinweg entstehen • bessere Anbindungen im Fernverkehrsan- gebot auf der Schiene. Die Wiederanbin- dung der Landeshauptstadt Magdeburg an den ICE-Fernverkehr und von Dessau- Roßlau (Verlängerung des IC 61) sowie der Mittelzentren an den IC-Fernverkehr bleibt unser Ziel • die Unterstützung der HSB als wichtiges regionales Verkehrsmittel • eine Fortsetzung des Schnittstellenpro- gramms zur Verbesserung der Umsteige- beziehungen und zur Sanierung von Bahn- hofsgebäuden • Betriebsübergang bei Verkehrsdienstleis- tungsvergaben. Dies bedeutet: Arbeits- plätze bleiben erhalten und gehen auf den neuen Verkehrsbetrieb mit den bisherigen Bedingungen über • die perspektivische Umstellung des Schienenverkehrs in Sachsen-Anhalt auf E-Antrieb • ein kostenloses Schüler*innen Ticket in ganz Sachsen-Anhalt Radverkehr Die Hälfte der Strecken, die heute mit dem Auto zurückgelegt werden, sind weniger als fünf Kilometer lang. Dafür ist das Fahrrad eine gesunde und umweltfreundliche Alternative. Damit das Rad für Groß und Klein, für Jung und Alt eine sichere Alternative ist, braucht es eine bessere Infrastruktur. Deshalb brauchen wir: • ein flächendeckendes Radwegenetz an Landes- und Bundesstraßen, eine Moder- nisierung der vorhandenen Wege und die Umsetzung des Landesradverkehrsplans. Bei jedem Ausbau einer Straße außerorts mit überörtlicher Bedeutung wird ein Rad- weg gebaut! Acht Prozent der Straßenbau- mittel sind für Radverkehr aufzuwenden. Wir wollen eine konsequente Anwendung der ERA2010 • eine Landeskampagne „Sachsen-Anhalt steigt auf!“ • die Förderung von modernen und diebstahl- sicheren Fahrradabstellanlagen an Bahnhö- fen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen • ein Radschnellwegeprogramm zur Unter- stützung des Baus von Radschnellwegen • den Ausbau von Radschnellwegen auch abseits von Hauptstraßen • die Unterstützung der Arbeitsgemein- schaft Fahrradfreundliche Kommunen • eine Aufwertung der*des Radverkehrsko- ordinator*in im Verkehrsministerium. Akti- ves Einwerben der Bundesmittel aus dem Klimapaket für Projekte in Sachsen-Anhalt --- PAGE 69 --- 69 • ein Pilotprojekt zur Verlagerung von inner- städtischem Lieferverkehr auf Lastenräder • die Förderung des Radtourismus • Modellprojekte zur Weiterentwicklung des Radverkehrs (Protected Bike Lane, Fahr- radbrücken, Anbindung von Schulen oder Kitas) Straßenverkehr Im Straßenbau liegt die Priorität der nächsten Jahre im Erhalt der Infrastruktur. Die großen Verkehrsbauprojekte sind fast vollständig ab- geschlossen. Hier fehlen die noch ausstehen- den Lückenschlüsse. In den kommenden Jah- ren muss der Investitionsstau abgebaut und ein größeres Augenmerk auf die Sicherheit im Straßenverkehr gelegt werden. Die Vision Zero, also das Ziel, dass es keine Verkehrs- toten gibt, muss auch ein Ziel der Verkehrs- politik in Sachsen-Anhalt sein. Deshalb brauchen wir: • ein Förderprogramm für Straßenbau in Kommunen, damit Straßen und Brücken saniert werden können • die Umsetzung der wichtigen Bundesstra- ßenbauprojekte. Dazu zählen die Nordver- längerung der A 14, die Verbindung der A 38 und der A1 4 durch die A 143 • die Unterstützung von Ortsumfahrungen und Beseitigung von Unfallschwerpunkten • eine Unterstützung der Arbeit der Ver- kehrswachten, denn Verkehrserziehung ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrssi- cherheit • den Ausbau des Netzes von E-Ladestatio- nen für E-Autos Logistikstandort Aufgrund der zentralen Lage in Europa ist Sachsen-Anhalt ein wichtiger Verkehrs- und Logistikstandort. Wir setzen uns für eine opti- male Verknüpfung aller Verkehrsmittel ein, um einen umweltgerechten und sozial verträgli- chen Logistikverkehr zu ermöglichen. Dazu fordern wir vom Bund die Schaffung einer Eisenbahntrasse, die parallel zur A 2 verläuft und auf der Lkw-Züge fahren. Deshalb brauchen wir: • eine Verlagerung der Logistikverkehre so- weit wie möglich von der Straße auf die Schiene; Realisierung des Projekts Lkw- Züge Frankfurt/O.-Dortmund durch den Bund • die Vertretung der Landesinteressen in der Mitteldeutschen Flughafen AG, insbe- sondere im Hinblick auf die weitere Ent- wicklung des Flughafens Leipzig/Halle als internationales Frachtdrehkreuz für Mit- teldeutschland sowie für den Linien- und Charterverkehr. Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung des Flug- lärms und der CO2-Emissionen • den Erhalt der Binnenschifffahrt durch den Erhalt der Wasserstraßen. Dies soll nach modernsten ökologisch verträglichen Me- thoden erfolgen • den Erhalt der landesbedeutsamen Fähren • ein Förderprogramm für die (temporäre) Errichtung von Lkw-Stellplätzen auf der- zeit nicht genutzten Flächen in autobahn- nahen Gewerbegebieten • die Ausweitung der Lkw-Maut auf betrof- fene Straßen, um Maut-Ausweichverkehre unattraktiver zu machen und den Kommu- nen und Landkreisen eine gerechte, nut- zerbezogene und dem Verursacherprinzip entsprechende Finanzierung für den Erhalt der Straßen zur Verfügung zu stellen Wohnen Bezahlbar wohnen in Stadt und Land W ohnen ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Dabei ist die demogra- phische Entwicklung in Sachsen- Anhalt eine große Herausforderung. Zum ei- nen gibt es in verschiedenen Regionen einen hohen Leerstand bei Wohnungen, zum an- deren fehlt altengerechter und barrierefreier --- PAGE 70 --- 70 Wohnraum oder Wohnraum für große Fami- lien. Hier wollen wir Abhilfe schaffen. Wichtige Partner*innen dabei sind und bleiben die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften. Das gilt auch für private Vermieter, solange sie Mieter*innen zu fairen Bedingungen ein Zuhause bieten. Gro- ße Wohnungskonzerne, die Mieter*innen we- gen unlauterer Renditeerwartungen ausplün- dern, sind für uns keine Partner*innen. Deshalb brauchen wir: • die Schaffung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum und von Wohn- raum für junge Familien. Das schließt auch ein familienfreundliches, barrierefreies und altersgerechtes Wohnumfeld ein • sozialen Wohnungsbau, um der sozialen Entmischung vor allem in Plattenbauge- bieten entgegenzuwirken. Zudem sind die Wohnbauförderungsmittel für die Herstel- lung von bezahlbarem Wohnraum durch Bestandssanierungen zu verwenden • eine Fortsetzung des erfolgreichen Auf- zugsprogramms. Damit sollen weiter al- tengerechte und barrierefreie/-arme Woh- nungen geschaffen werden • ein Programm für den Kauf oder die Ver- längerung von Belegungsrechten von So- zialwohnungen für den Erhalt von sozia- lem Wohnraum • den Erhalt der kommunalen Wohnungs- unternehmen und ein Verbot des zwangs- weisen Verkaufs kommunaler Wohnungs- unternehmen zur Haushaltskonsolidierung. Kommunale Wohnungsunternehmen sol- len als Teil der öffentlichen Daseinsvorsor- ge in kommunaler Hand bleiben • die Möglichkeit, dass kommunale Woh- nungsunternehmen auch über Gemeinde- grenzen hinweg tätig werden können • die Unterstützung kommunaler und ge- nossenschaftlicher Wohnungsunterneh- men gerade im ländlichen Bereich bei der Beseitigung von Leerstand • eine Unterstützung des seriellen Bauens zur Dämpfung von Baukosten Entwicklung von Städten und Dörfern Für die SPD stehen eine bürger*innenfreund- liche Stadtentwicklung und eine nachhaltige Dorferneuerung im Mittelpunkt. Dabei haben wir es mit einer unterschiedlichen demogra- phischen Entwicklung im ländlichen Raum und in den Städten zu tun. Wir brauchen da- her unterschiedliche Antworten für das glei- che Grundbedürfnis, nämlich ein lebenswertes Gemeinwesen zu schaffen oder zu erhalten. Deshalb brauchen wir: • ein Förderprogramm „Wachsende Städte und Dörfer“ • eine Flexibilisierung der Förderbedingun- gen zur passgenauen Innenentwicklung in Städten und Dörfern • die konsequente Nutzung der Städtebau- förderung des Bundes durch Bereitstel- lung der notwendigen Kofinanzierung • die flächendeckende Erarbeitung inte- grierter Stadt- und Gemeindeentwick- lungskonzepte. Sie sind ein wichtiges Ins- trument, um vor Ort gemeinsam mit den Bürger*innen die Zukunft ihrer Gemeinde zu entwickeln • ein Förderprogramm, das Kleingartenspar- ten beim selbstbestimmten leerstandsbe- dingten Rückbau unterstützt • den Erhalt der Förderung von Multifunk- tionshäusern • eine Unterstützung des Quartiers- und LEADER-Managements • eine Handhabung des Denkmalschutzes mit dem Grundsatz „Nutzung vor Verfall“. Ferner streben wir eine Überprüfung der denkmalschutzrechtlichen Praxis vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit, klimage- rechten Nutzung und demographischen Entwicklung im ländlichen Raum an • eine Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden durch innovative Baukultur. Der Wettbewerb zum Landes- architekturpreis wird daher fortgeführt --- PAGE 71 --- 71 Wie wir neue Grundlagen legen: Investitionen gegen die Krise & handlungsfähige Kommunen. Kommunale Selbst- verwaltung und Kommunalfinanzen U nsere Gemeinden, Städte und Land- kreise sind mehr als nur die Heimat der dort lebenden Menschen. Denn hier erfahren die Bürger*innen direkt, ob unser Gemeinwesen funktioniert und die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gewähr- leistet werden. Es stellen sich die wichtigen Fragen von Mobilität, Sicherheit, Daseinsvor- sorge oder Bildungsinfrastruktur – gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, aber auch in Krisenlagen wie der Co- vid-19-Pandemie. Auf lokaler Ebene zeigt sich aber auch, wie transparent, leistungsfähig und bürger*innennah die Verwaltung organisiert ist und welchen Handlungs- und politischen Gestaltungsspielraum die kommunalen Finan- zen zulassen. Unser Land braucht leistungsstarke Kommu- nen. Wir setzen auf eine faire Partner*innen- schaft mit den Kommunen, auf eigenverant- wortliche kommunale Selbstverwaltung und auf eine für die zu erfüllenden Aufgaben an- gemessene finanzielle Ausstattung. Wir achten die kommunale Selbstverwaltung auch in der kommunalen Gebietshoheit. Ko- operationen zwischen Gemeinden und ihren Verwaltungen und auch freiwillige Fusionen unterstützen wir. Eine gesetzliche Gebietsre- form auf Gemeinde- oder Kreisebene werden wir nicht vornehmen. Kommunale Selbstverwaltung braucht wei- terhin freie Gestaltungsräume. Die gewählten kommunalen Vertretungen stellen ein wich- tiges Element bürgerschaftlichen Engage- ments in der Demokratie dar. Eine Kommune lebt auch vom bürgerschaftlichen Engage- ment und der Beteiligung der Bürger*innen an Entscheidungen der Kommunalvertretun- gen. Deshalb sehen wir es als wichtig an, die Bürger*innen frühzeitig bei anstehenden Ent- scheidungen einzubinden, um ihre Anregun- gen aufzunehmen und gegebenenfalls auch um die Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen. Angesichts des demographischen Wandels stellt sich die Frage, auf welche Weise auch künftig die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sichergestellt werden kann. Hierzu muss auch über neue innovative Organisati- onsformen für entsprechende Einrichtungen nachgedacht werden. Die Digitalisierung berührt alle Lebensberei- che und wird auch zu wesentlichen Verände- rungen der öffentlichen Verwaltungen führen. Bund, Land und Kommunen müssen diesen Prozess in enger Kooperation gestalten. Wir werden die Kommunen auf diesem Weg aktiv unterstützen. Entscheidend ist das Ziel, den Menschen in der digitalen Welt moderne, bürgernahe Ver- waltungsdienstleistungen anbieten zu können. Nicht die Verwaltung, sondern die Bürger*in- nen als Nutzer stehen im Mittelpunkt dieses digitalen Veränderungsprozesses. Solide kommunale Finanzen sind die Grund- lage für nachhaltige Investitionen und Dienst- leistungen im Interesse der Bürger*innen. Ohne eine auskömmliche Finanzausstattung können die Kommunen diese Aufgabe nicht erfüllen. Schließlich hat die Covid-19-Pandemie deut- lich gemacht, wie sensibel die Systeme in unserem Land miteinander verzahnt sind. Eine Schlüsselrolle nehmen hierbei die Städte und Gemeinden wie auch die Landkreise ein. Einerseits müssen alle Maßnahmen zur Pan- demieeindämmung in den Gemeinden vor Ort umgesetzt und durchgesetzt werden. Ande- rerseits tragen soziale Gemeinschaftspro- jekte der Bürgerschaft wiederum direkt zur Aufrechterhaltung von sozialer Teilhabe bei. --- PAGE 72 --- 72 Hier sehen sich die Kommunen einer multiplen Herausforderung gegenüber: massive Einnah- meverluste in der Steuerkraft bei gleichzeitig wachsenden Auf- und Ausgaben, gepaart mit der Forderung nach zusätzlichen Inves- titionen, eingebunden in Entschuldungs- und Haushaltskonsolidierungsprogramme. Deshalb brauchen wir: • den kontinuierlichen Einsatz auf der Bun- desebene dafür, dass der kommunale An- teil an den Gesamtsteuereinnahmen in der Bundesrepublik unter Beibehaltung des bisherigen Länderanteils erhöht wird • weiterhin eine ehrliche Weitergabe von Bundesmitteln, die für die Kommunen ge- dacht sind, im Rahmen der vom Bund fest- gelegten Verteilkriterien • eine Aufstockung der Finanzausgleichs- masse noch für 2021 pauschal auf 1,7 Mil- liarden Euro • jährlich eine Anpassung entsprechend der Tarif- und Besoldungsentwicklung, da die Personalkosten der bestimmende Faktor für die Ausgabenentwicklung der Kom- munen sind • die Berücksichtigung der Abschreibungen in der doppischen Haushaltsführung bei der Ausgestaltung des FAG • die regelmäßige Anpassung des pauscha- len Mehrbelastungsausgleichs für die Ein- nahmeausfälle der Kommunen wegen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Beachtung der Baukostenentwick- lung • die Prüfung einer allgemeinen „Steuer- schwankungsreserve“ in Gestalt eines Steuerschwankungsfonds, um unvorher- sehbare Steuerausfälle der Kommunen auch infolge weltweiter Krisen zu kom- pensieren • ein kommunales Infrastrukturprogramm und eine Erhöhung der kommunalen Inves- titionspauschale zur Bewältigung der Covid- 19-Pandemie-Folgen bei den Kommunen • Kommunen, die in der Krisenbewältigung Handlungsspielräume jenseits von Rest- riktionen und Haushaltskennziffern haben. Dazu werden wir aufsichtsrechtliche Stan- dards überprüfen • die Einführung eines von möglichen auf- sichtlichen Genehmigungs- und Konsoli- dierungsauflagen freigestellten Mindest- betrages für die Bereithaltung freiwilliger sozialer Infrastruktur zur Erhaltung identi- tätsstiftender örtlicher kultureller und so- zialer Einrichtungen • für die Städte und Gemeinden je Bürger*in ein lokales Bürgergeld in Höhe von 20 Euro, welches unter Beteiligung der Ein- wohner*innen ebenfalls zur Finanzierung von freiwilligen Aufgaben verwendet wer- den kann • die Stärkung der interkommunalen Zusam- menarbeit und die Beseitigung rechtlicher Hindernisse, durch die die Kooperationen von Gemeinden erschwert wird. Dazu ent- wickeln wir praxistauglich das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit weiter • das Modell der sogenannten „öffentlich- rechtlichen Genossenschaft“, die es ein- zelnen Gemeinden und den Bürger*innen gleichermaßen ermöglicht, Teilhaberin oder Teilhaber einer auf einen gemein- nützigen Zweck ausgerichteten Genos- senschaft zu werden. Damit besteht etwa die Möglichkeit für gemeinsam von Kom- munen, Krankenkassen, Ärzt*innen sowie Bürger*innen getragene Einrichtungen der medizinischen Daseinsvorsorge • die Überprüfung des geltenden Kommu- nalwirtschaftsrechts auf seine Zukunftsfä- higkeit auch zur Daseinsfürsorge und eine Erweiterung der Möglichkeiten der Kom- munen. Die Ausnahmen vom Örtlichkeits- grundsatz im Gemeindewirtschaftsrecht werden dergestalt erweitert, dass mit Zustimmung der betroffenen Gemeinde kommunale Unternehmen einer anderen Gemeinde sich im Bereich der Wohnungs- wirtschaft und der Altenpflege betätigen dürfen • gemeinsam mit den kommunalen Spitzen- verbänden die Definition von Bedingungen für die Kommunen bei der Schaffung, Er- haltung und dem Rückerwerb von öffent- licher Daseinsvorsorge --- PAGE 73 --- 73 • die Überprüfung, inwieweit digitale Ele- mente zur Vereinfachung und Erleichte- rung von Gremiensitzungen möglich sind und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen • neue Möglichkeiten, das Verfahren zur Er- stellung, Beratung und Beschlussfassung kommunaler Haushalte transparenter zu ge- stalten. Die Beteiligung von Einwohner*in- nen zum Beispiel durch Beteiligungshaus- halte wird in geeigneter Weise unterstützt • die Prüfung von Möglichkeiten, die Wahr- nehmung von kommunalen Mandaten bes- ser mit Mutterschaft, Elternschaft, Studi- um, einer körperlichen Behinderung oder ähnlichem zu verbinden • die Evaluation, inwieweit eine Steigerung des Frauenanteils in kommunalen Vertretun- gen durch Wahlrechtsänderung möglich ist Finanzen un Landesverwaltung D ie sozialdemokratische Finanz- und Haushaltpolitik zurückliegender Jahre war solide und sorgte dafür, dass der Landeshaushalt in allen Jahren nach Einnah- men und Ausgaben ausgeglichen war. Die Rücklagen des Landes wurden weiter ausge- baut und die Verschuldung zurückgefahren. Das erfolgte nicht zum Selbstzweck, sondern schaffte finanzielle Freiräume für die Gestal- tung in den ganz wesentlichen Interessenbe- reichen der Bevölkerung. Gleichzeitig sank in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes der Personalbestand unter die für ein Flä- chenland kritische Grenze, und es wurde nicht ausreichende Vorsorge durch Neueinstellun- gen getroffen. Das sorgte für Probleme ins- besondere bei der Polizei und in den Schulen. Gleichzeitig gab es Kürzungen im Kulturleben und an den Hochschulen, bei denen der Ein- spareffekt in keinem Verhältnis zum angerich- teten Schaden stand. Die Wahlniederlage der SPD 2016 hatte auch mit solchen Fehlentwicklungen zu tun. Nach der Landtagswahl haben wir klare Schlussfol- gerungen gezogen, unsere Politik neu ausge- richtet und die erforderlichen Neueinstellun- gen ermöglicht. Wir haben konsequent dafür gesorgt, dass alle, die für das Land oder mit Förderung des Landes arbeiten, tarifgerecht bezahlt werden können. An den Hochschulen, in der Kultur und bei den Kommunalfinanzen gab es wieder kräftige Aufwüchse. Ob soziale und innere Sicherheit, Gesund- heitsversorgung, Bildung und Kultur, Stär- kung des Wirtschaftsstandorts und der Inf- rastruktur, die Haushaltspolitik spielt in diese Felder des täglichen Lebens einer*eines jeden Sachsen-Anhalter*in hinein. Die Corona-Pan- demie hat uns gezeigt, wie wichtig eine solide Haushaltspolitik in guten Zeiten zur Vorsor- ge für die Krise ist. In dieser Situation kann das Land Rücklagen, wie zum Beispiel die Steuerschwankungsreserve, einsetzen, um konjunkturelle Einbrüche im Landeshaushalt auszugleichen und zusätzliche Unterstützung zur Abmilderung der Folgen der Pandemie zu leisten. Das Land hat zudem Möglichkeiten, nach den Ersthilfen wichtige Impulse für die schnelle Bewältigung der Krise zu setzen. Da- bei ist es uns besonders wichtig, die Kommu- nen stärker als bislang zu unterstützen. Die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Krise durch Corona wird die Finanz- politik der kommenden Jahre ganz wesentlich bestimmen. Eine schnelle wirtschaftliche Er- holung wird sich nicht im Selbstlauf ergeben. Das Land muss sowohl Nachfrageimpulse set- zen als auch Insolvenzen und eine mögliche Kreditklemme verhindern. Unsere Finanzpolitik setzt darauf, den lang- fristigen Kurs eines verantwortungsvollen Um- gangs mit den Landesfinanzen zu verbinden mit einem entschlossenen Handeln in der Krise. Deshalb brauchen wir: • ein investives, teilweise kreditfinanziertes Anti-Krisen-Paket im Umfang von zwei Mil- liarden Euro: • ein Investitionsprogramm für die Kran- kenhauslandschaft in Höhe von 150 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 und 450 Millionen Euro 2023 bis 2025, zusätzlich zum bereits geplantem Niveau von 150 Millionen Euro, um den Investitionsstau von 700 Millionen Euro abzuarbeiten --- PAGE 74 --- 74 • eine Erhöhung der Investitionspauscha- le für die Kommunen auf jeweils 300 Millionen Euro in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Damit decken wir auch den kommunalen Investitionsbedarf ab, der mit den bisherigen Förderprogrammen nicht erfasst wurde • ein Investitionsprogramm für zusätzli- che Investitionen in landeseigene Infra- struktur in Höhe von 200 Millionen Euro für 2021 und 2022 • ein Investitionsprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für Schulen und Kin- dertagesstätten für die Jahre 2023 bis 2025 – mit dem Ziel, überall dort, wo STARK III nicht gegriffen hat oder die Mittel erschöpft waren, den Abbau des fortwährend bestehenden Investitions- staus in diesem Bereich voranzutreiben • eine Investitionszulage – eventuell aus GRW-Mitteln gestaltet – für Investitio- nen im Beherbergungsgewerbe zur Mo- dernisierung touristischer Unterkünfte in Höhe von 40 Millionen Euro • eine Landesbürgschaft in Höhe von zehn Millionen Euro für den Landestou- rismusverband • die Konzentration von Anlagen des Pen- sionsfonds auf den Ankauf von für die Nut- zung der Landesverwaltung notwendigen Immobilien in Sachsen-Anhalt • die vollständige Kreditfähigkeit der Unikli- nika, um schnell durch Nutzung der derzeit günstigen Kreditzinsen zu modernen Klini- ken zu kommen • Wahlfreiheit für Beamt*innen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversi- cherung • für familienfreundliche Arbeitsbedingun- gen und zur Einsparung bei den Landes- liegenschaften die Möglichkeit für Heim- arbeit statt Büroarbeit • die Einführung des Gender Budgeting im Landeshaushalt, damit öffentliche Mittel Frauen und Männern gleichermaßen zu- gutekommen Bundes- und Europapolitik Bundespolitik S achsen-Anhalt wirkt über den Bundes- rat aktiv an der Gesetzgebung des Bun- des mit und vertritt seine – und über- greifende ostdeutsche – Interessen in den Konferenzen der Ministerpräsident*innen, der Fachministerien und in Kooperation mit den sachsen-anhaltischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wir setzen uns dafür ein, dass im Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern eine angemessene Finanzierung der öffentlichen Haushalte sichergestellt wird. Eine kluge Gestaltung von Steuern und Sub- ventionen im Interesse der Öffentlichkeit ist wesentlich – auf allen Ebenen, von Kommune, Land und Bund bis hin zur Europapolitik und internationalen Politik. Dabei ist die Vertretung der Landesinteressen im Rahmen der Bundespolitik geprägt durch • eine strukturelle Schwäche der ostdeut- schen Länder, die auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung im gesamtdeutschen Gefüge selbst gemeinsam nicht so viel po- litisches Gewicht aufbringen, wie es ihrem Anteil an der Bevölkerung und am Bundes- gebiet entsprechen würde; • eine Einordnung Sachsen-Anhalts ins Ge- leit der CDU-geführten Länder im Plenum des Bundesrates und der Ministerpräsi- dent*innenkonferenz. Die Mitwirkung an und Unterstützung von progressiven Ini- tiativen aus anderen Bundesländern wird so blockiert. Das wollen wir ändern. Sachsen-Anhalt wird im Konzert der Länder und im Bund ge- braucht, als Stimme für eine soziale, gerechte und nachhaltige Politik. Deshalb brauchen wir: • eine Reform des Grundgesetzes, bei der die Änderung der Landesverfassung Sach- sen-Anhalts als Vorbild wirken kann: mit einer Klausel gegen Rassismus, Antisemi- --- PAGE 75 --- 75 tismus und Nationalsozialismus, mit dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und vielen anderen fortschrittlichen Regelungen • den aktiven Einsatz der Landesregierung für eine faire Verteilung von Bundesbe- hörden, auch in Ostdeutschland und Sach- sen-Anhalt. Zur Vollendung der deutschen Einheit gehört auch die schnellstmögliche vollständige Verlagerung aller Bundesmi- nisterien von Bonn nach Berlin • eine Finanzpolitik des Bundes, die den anhaltenden Nachholbedarf Ostdeutsch- lands bei industrieller Wertschöpfung und Steueraufkommen berücksichtigt und den ostdeutschen Ländern und Kommunen bei der Bewältigung von Altschulden und Ver- pflichtungen aus DDR-Zeiten hilft • kurzfristig eine Bundesratsinitiative für die Einrichtung eines Härtefallfonds, um Be- nachteiligungen von Rentner*innen mit DDR-Erwerbsbiographien auszugleichen • Rückhalt für eine internationale Politik der Bundesregierung, die auf Frieden, Verständigung, Ausgleich, Abrüstung und gegenseitige Sicherheit setzt, auch über die Grenzen der EU hinaus. Es liegt im politischen und wirtschaftlichen Inter- esse Sachsen-Anhalts, dass Deutschland gute und verlässliche Beziehungen zu al- len Staaten Europas unterhält. Vorausset- zung dafür ist auch die Überwindung von Gräben gegenüber dem heutigen Russ- land und dessen Rückkehr zum Respekt gegenüber Völkerrecht und Menschen- rechten, so dass perspektivisch auch die Sanktionen entfallen können • in diesem Zusammenhang ein Verbot jeder Form von Rüstungsexporten aus Deutsch- land • eine aktive Mitwirkung Sachsen-Anhalts an einer humanen Flüchtlings-, Zuwande- rungs- und Integrationspolitik • eine Bundesratsinitiative für die Legalisie- rung von Cannabis Europa Sachsen-Anhalt liegt im Herzen Europas mit engen wirtschaftlichen, politischen und kultu- rellen Verflechtungen zu vielen anderen Re- gionen der Europäischen Union. Die vergan- genen zwei Jahrzehnte haben uns gezeigt: Europa hat uns nicht schwächer, sondern stärker gemacht. Die europäische Integration sichert den Frieden, fördert den Austausch und stärkt uns bei der Bewältigung von Zu- kunftsaufgaben wie ökologischer Wandel, Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze und Digitalisierung. Zugleich haben insbesondere die Strukturfonds dazu beigetragen, soziale Ungleichgewichte abzubauen und eine le- benswerte Umwelt zu schaffen. Gerade weil wir Europa brauchen, wird sich die SPD Sach- sen-Anhalts für eine starke, zugleich aber auch sozial gerechte Europäische Union einsetzen. Der globale Kapitalismus darf nicht dazu füh- ren, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, nicht zwischen den europäischen Regionen und auch nicht zwi- schen Kapitaleigentümer*innen und abhän- gig Beschäftigten. Nationale Reflexe wie das Schließen von Grenzen müssen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. Die Begegnun- gen zwischen Europäer*innen und die euro- päischen Städte- und Landespartnerschaften müssen stattdessen verstärkt werden. Wir set- zen auch in Zukunft auf Investitionen mit Hilfe der EU in moderne Infrastrukturen, in Bildung, Forschung und Entwicklung. Die europäischen Institutionen und die Europapolitik müssen in unserem Bundesland besser erklärt werden. Wir stellen gute Arbeit, soziale Leitplanken und eine nachhaltige Wirtschaft ins Zentrum unserer europapolitischen Initiativen und un- serer öffentlichen Beschaffung. Dabei sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auch für Sachsen-Anhalt unsere Richtschnur. Deshalb brauchen wir: • starke Arbeitnehmer*innenrechte, hand- lungsfähige Gewerkschaften und durch- setzungsfähige Betriebsräte, um die Inter- essen der arbeitenden Menschen in Europa effektiv zu vertreten. Dem Lohndumping sagen wir den Kampf an • eine Kampfansage an ausbeuterische Werkverträge, die Extraprofite sichern, aber zu Lasten der Beschäftigten aus an- --- PAGE 76 --- 76 deren europäischen Ländern und von Um- welt und Gesundheit gehen • einen starken Mittelstand, der europaweit gut vernetzt ist und die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes zu nut- zen vermag • eine verbesserte digitale Infrastruktur im Land mit einer verstärkten Breitbandförde- rung über europäische Fonds und europäi- sche Mittel für den WLAN- und 5G-Ausbau • die soziale Absicherung des Strukturwan- dels hin zu einer kohlenstofffreien und di- gitalisierten Wirtschaft mit der Schaffung innovativer Arbeitsplätze. Niemand darf bei diesen gesellschaftlichen Herausforde- rungen zurückbleiben. Die EU-Förderpe- riode 2021 bis 2027 und der Corona-Wie- deraufbau-Fonds müssen dazu genutzt werden • eine stärkere Sichtbarkeit der sachsen-an- haltischen Chemieindustrie im Netzwerk der europäischen Chemieregionen in Brüssel • auch von Sachsen-Anhalt die Unterstüt- zung einer zielgerichteten Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter, für Chan- cengleichheit und für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten • europäische Förderprogramme im Bereich Kultur und Medien, die in zukünftigen EU- Haushalten und bei Extraprogrammen ver- stärkte Berücksichtigung finden müssen • die von der EU eingeführte European Disability Card. Sie muss aufgegriffen werden und zu einem verbindlichen eu- ropäischen Behindertenausweis weiter- entwickelt werden • eine starke Vertretung in Brüssel und in Berlin, im Ausschuss der Regionen und im Bundesrat, um Initiativen hin zu einem wirtschaftlich starken, sozialeren und eini- gen Europa zu unterstützen. Insbesonde- re setzen wir uns für einen europäischen Mindestlohn und eine europäische Steuer- politik ein, die Steuerschlupflöcher schließt • ein möglichst hohes Niveau der Förde- rung auch in der nächsten Förderperiode. Gleichzeitig stellen wir mit den sachsen- anhaltischen Akteur*innen die Weichen, um die europäischen Fördermöglichkei- ten jenseits der Strukturfonds noch bes- ser für Sachsen-Anhalt zu nutzen. Wir wer- den vereinfachte Förderverfahren für die europäischen Strukturfonds auf den Weg bringen. Hier kann Sachsen-Anhalt von an- deren Bundesländern lernen • eine institutionelle Infrastruktur zum Ab- rufen von EU-Forschungsmitteln • Projektentwickler*innen im Kohlerevier, die innovative Infrastruktur-, Energie-, Klima- schutz- und Industrieprojekte entwickeln und im Sinne des Green Deals und des EU- Kohleausstiegsfonds umsetzen. Das Koh- leausstiegs- und das Strukturstärkungs- gesetz und deren Umsetzung sollen die Grundlage für den Austausch mit anderen ehemaligen Kohleregionen Europas sein • niedrigschwellige Breitenförderung bei der Vergabe von EU-Fördermitteln für ener- gieeffizienzsteigernde und CO2-mindern- de Maßnahmen • den Ausbau der politischen Bildung und Schulbildung in Bezug auf europäische Themen. Wir wenden uns mit aller Ent- schiedenheit gegen jene politischen Kräf- te, die das europäische Projekt durch Rechtspopulismus oder Nationalegoismus zu zerstören drohen • die Ausweitung der Bürger*innendialoge in allen Teilen Sachsen-Anhalts • finanzielle Unterstützung für die Menschen und Kommunen im Land, um sich mit Bür- ger*innen sowie mit Kommunen aus ande- ren Regionen der EU auszutauschen • eine ökologische Landwirtschaft, die un- abhängig von der Unternehmensform auch auf europäischer Ebene wettbe- werbsfähig ist • eine europaweit einheitliche Besteuerung von Digitalunternehmen und eine EU-wei- te Finanztransaktionssteuer --- PAGE 77 --- 77 SPD Sachsen-Anhalt | Bürgelstraße 1 | 39104 Magdeburg | spd-sachsen-anhalt.de