--- PAGE 1 --- REGIERUNGSPROGRAMM DER CDU SACHSEN-ANHALT ZUR LANDTAGSWAHL AM 06. JUNI 2021 Beschlossen auf dem außerordentlichen 30. Parteitag der CDU Sachsen-Anhalt am 27.03.2021 in Magdeburg Unsere Heimat. Unsere Verantwortung. --- PAGE 2 --- 1 Regierungsprogramm 2021-2026 Beschluss des Landesparteitages vom 27.03.2021 Inhalt 1. Vorwort des Spitzenkandidaten Dr. Reiner Haseloff MdL ......................................... 2 2. Präambel – Sachsen-Anhalt auf Kurs halten ............................................................. 3 4. Für solide und tragfähige Landesfinanzen: Generationsgerecht und zukunftsorientiert ...................................................................................................... 14 5. Mit Digitalisierung unsere Zukunft gestalten ........................................................... 16 6. Wissenschaft als Ideengeber einer besseren Zukunft ............................................. 19 7. Beste Bildung für alle ................................................................................................ 23 8. Starke Kommunen – starkes Sachsen-Anhalt .......................................................... 28 9. Sicher leben in Sachsen-Anhalt ............................................................................... 33 10. Den Rechtsstaat in Sachsen-Anhalt stärken ........................................................... 39 11. Migration und Integration nach klaren Regeln ......................................................... 42 12. Mobilität für jedermann ............................................................................................ 45 13. Gesundes Sachsen-Anhalt ....................................................................................... 49 14. Für ein soziales Miteinander ..................................................................................... 53 15. Moderne Land- und Forstwirtschaft ........................................................................ 59 16 Umwelt, Klima- und Naturschutz mit Maß und Mitte .............................................. 66 17 Kunst, Kultur und Medien – in Sachsen-Anhalt Zuhause ......................................... 74 Impressum………………………………………………………………………………………………………………………….....……. 82 --- PAGE 3 --- 2 1. Vorwort des Spitzenkandidaten Dr. Reiner Haseloff MdL Am 6. Juni 2021 entscheiden Sie über die Zukunft Sachsen-Anhalts. Sie haben die Wahl, ob Sachsen-Anhalt seinen erfolgreichen Weg fortsetzen kann, oder ob unser Land wieder parteipolitischen Expe- rimenten ausgesetzt wird. Die CDU führte in den letzten fünf Jahren eine Koalition der politi- schen Mitte an, die das Land weiter vorangebracht hat. Unsere Wirtschaftskraft wuchs, die Arbeitslosigkeit wurde dagegen erneut gesenkt. Unser Land wies vor der Corona-Krise die höchsten Lohnzuwächse der neuen Bundesländer auf und konnte alte Schulden tilgen. Während der Corona-Pandemie hat die Landesregierung ihre Handlungsfähigkeit mehr denn je unter Beweis gestellt. Sachsen- Anhalts Weg im Umgang mit Corona war unter dem Strich erfolgreich. Impfzentren wur- den im Rekordtempo aufgebaut und Schnelltests zur Verfügung gestellt. Das Land unter- stützte Unternehmen mit Sonderhilfen und ermöglichte es den Kommunen, weiter zu in- vestieren. Die Akteure haben verantwortungsbewusst gehandelt. Das Land steht auf einer soliden Basis und ist krisenfest. Für Verzagtheit gibt es also keinen Grund. Die Unterstützung des Bundes und der Europä- ischen Union, aber auch die Besinnung auf unsere eigenen Stärken machen es möglich, die Krise als Chance zu begreifen. Es ist meine feste Absicht, die Pandemielage nicht einfach nur zu bewältigen, sondern Sachsen-Anhalt auch stärker und moderner zu machen. Gerade jetzt kommt es darauf an, die Erfolgsbilanz für unsere Heimat fortzuführen und nicht durch gesellschaftliche Experimente zu gefährden. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben während der Pandemie erstaunliche Leistungen erbracht. Ihre Solidarität und Mit- wirkung dürfen nicht mit politischer Instabilität bestraft werden. Wir haben als CDU die Verhältnisse im Land in Ordnung gehalten und für Stabilität gesorgt. Eine Zusammenarbeit mit den Parteien des rechten und linken Randes, die die Systemfrage stellen, wird es mit mir auch in Zukunft nicht geben. Es gilt am 6. Juni, das Erreichte nicht zu verspielen. Die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft sind gestellt. Unser Regierungsprogramm enthält viele Vorschläge für die weitere Entwicklung unserer Heimat. Wir müssen Arbeit und Wertschöpfung künftig so organisieren, dass uns eine Pandemie nie wieder derart treffen kann. Die Chancen der Digitalisierung müssen wir noch besser nutzen. Den begonnenen Strukturwandel in der Kohleregion wollen wir beherzt fort- setzen. Darüber hinaus stehen wir für die Ermöglichung modernen Lebens im ländlichen Raum. Flächendeckende medizinische Grundversorgung, gute Bildung, Mobilität sowie eine gut aufgestellte und ausgestattet Polizei. Verantwortungsbereitschaft, Augenmaß, und auch Leidenschaft für Sachsen-Anhalt; da- für stehe ich und dafür bitte ich am 6. Juni 2021 um Ihr Vertrauen. --- PAGE 4 --- 3 2. Präambel – Sachsen-Anhalt auf Kurs halten Sachsen-Anhalt ist unsere Heimat, Deutschland unsere Identität und Europa unsere Zu- kunft. Über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung stehen wir in der Tradition von Helmut Kohl weiter für eine Europäische Union der Menschenrechte, der Demokratie, des Wohl- stands und des Friedens. Das Fundament der Europäischen Union als Wertegemeinschaft ist für uns unverrückbar. Sachsen-Anhalt ist Teil des föderalen Systems und begleitet so- wohl im Bund als auch in der Europäischen Union Gesetzgebungsprozesse frühzeitig und selbstbewusst. Als Volkspartei der politischen Mitte ist die CDU für jeden offen, der die Würde, Freiheit und Gleichheit der Menschen anerkennt. Unser auf dem christlichen Menschenbild fußendes Werteverständnis macht uns nicht nur immun gegen jede Form des politischen Extremis- mus, sondern bildet auch täglich den Kompass unseres Handelns. Weder die Religionsfrei- heit oder andere Grundrechte noch das universelle Gebot der Nächstenliebe lassen sich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen begrenzen. Bündnisse mit den links- und rechtsext- remen Rändern des politischen Spektrums wird es mit uns nicht geben, sie sind für uns weder Ansprechpartner noch Verbündete. Unsere Grundüberzeugungen von Freiheit, Ge- rechtigkeit und Solidarität stellen wir über die politische Mehrheitsfindung im Tagesge- schäft. Teile der Bevölkerung fühlen sich abgehängt, ungehört oder gar bedroht. Hier muss und wird christdemokratische Politik in unserem Land ansetzen. Es reicht nicht aus, Politik ein- fach nur besser zu erklären. Wir werden vielmehr häufiger die möglichen Folgen unserer politischen Entscheidungen unmittelbar vor Ort gemeinsam mit den Bürgern bedenken und abwägen. Wir werden die Wähler wieder von uns überzeugen, weil wir sichtbare Ergeb- nisse schaffen und Probleme lösen. Als Volkspartei der Mitte setzen wir nicht auf leere Worte. Beim Erklären des politisch Not- wendigen halten wir uns aus Überzeugung an politischen Anstand. Beleidigungen, Verlet- zungen und Hass haben bei uns keinen Platz. Wir wollen Vorbild des politischen Anstands sein, denn aus Gedanken werden Worte, aus Worten werden Taten. Bei der CDU ist sicher: Das christliche Menschenbild leitet uns, das Gemeinwohl verpflichtet uns. Bürgerliche Überzeugungen bilden den Anker unserer Politik. Aus Verwurzelung in der Bevölkerung, Liebe zur Heimat und Stolz auf die reichen Traditionen des Landes schöpfen wir unsere Kraft für unser Sachsen-Anhalt. Unsere Heimat hat sich längst von einem Land mit Vergangenheitsproblemen zu einem Land mit großartigen Zukunftsperspektiven entwickelt. Die CDU-geführte Landesregie- rung hat uns sicher durch die krisenhafte Zeit der Corona-Pandemie gesteuert. Als Regie- rungspartei will die CDU Kurs halten und mit dem Votum der Wählerinnen und Wähler den guten Weg Sachsen-Anhalts fortsetzen. --- PAGE 5 --- 4 3. Sachsen-Anhalts Wirtschaft auch künftig durch die Krise steuern Sachsen-Anhalts Wirtschaft hat sich positiv entwickelt. Die Arbeitslosigkeit konnte signi- fikant gesenkt und die Wirtschaftsindikatoren kontinuierlich gesteigert werden. Auch der Tourismus hat in den zurückliegenden Jahren Zuwächse erzielt. Innerhalb der Kenia-Koa- lition ist die CDU der Motor der Wirtschaftspolitik. Wir bekennen uns zum Grundprinzip einer sozialen Marktwirtschaft mit fairem Wettbe- werb, Eigenverantwortung und sozialem Ausgleich. Der Weitsicht der CDU geführten Landesregierungen ist es zu verdanken, dass in den zu- rückliegenden Jahren neue Industriegebiete erschlossen worden sind. Für zahlreiche An- siedlungen internationaler Firmen in dieser Legislaturperiode, z. B. einer neuen Papierfabrik in Sandersdorf (Progroup AG), eines Automobilzulieferers nahe Halle (Schuler AG), eines neuen Versandzentrums bei Magdeburg (Amazon) oder eines Batterieherstellers in Bitter- feld (Farasis Energy) konnte so die Grundvoraussetzung für Neuinvestitionen mit neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Durch ein neues Mittelstandsförderungsgesetz erreichen wir bei jedem neuen Gesetz, dass die Bürokratiebelastungen für die Unternehmen geprüft bzw. beseitigt und somit Investiti- onen und Innovationen erleichtert werden. Die eingeführte Meistergründungsprämie stärkt handwerkliche Berufe und sichert zahlrei- che Unternehmensnachfolgen. Praktikumsgutscheine bringen rechtzeitig Schüler und Un- ternehmen zusammen, werben für die duale Berufsausbildung und wirken dem Fachkräf- temangel entgegen. Aktuelles Wissen aus Forschung und Lehre bringen Studierende in die regionalen Unternehmen. Transfergutscheine unterstützen Praktika, Projekt- ebenso wie Abschlussarbeiten. Wir schaffen Rahmenbedingungen für künftige Fachkräfte und fördern den Wissenstransfer für noch mehr Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit. Die flächendeckende Mobilfunkabdeckung ist eine zentrale Voraussetzung für viele neue intelligente Technologien. Dazu trägt der von der CDU-Landtagsfraktion initiierte "Funklochfinder" maßgeblich bei. Wir wollen das erste Flächenbundesland mit vollständi- ger 5G-Netzabdeckung sein. Im Zuge der Corona-Krise haben sich die Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa deutlich verändert. Die von der Bundesregierung und den Ländern eingeleiteten Maßnah- men waren und sind im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Menschen notwendig und angemessen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es aber auf jeden Einzelnen an- kommt. Und auch die Starken manchmal die Hilfe des Staates und des Sozialsystems brau- chen. Das Herunterfahren ganzer Wirtschaftsbereiche führte zu einer in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen Herausforderung, die Politik und Wirtschaft gemeinsam lösen müssen. Diese Herausforderungen werden Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren sowohl ökonomisch als auch finanzpolitisch begleiten. Alle künftigen politischen Entscheidungen sind darauf auszurichten, die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsleis- tung des Landes zu erhalten bzw. zu erhöhen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, die Maß- nahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft ausreichend zu finanzieren. Die erforderlichen Schritte gehen weit über die Möglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt hinaus. Eine Kri- senbewältigung ohne Beteiligung der EU und des Bundes wird nicht gelingen. Daher sind alle ökonomischen und finanziellen Maßnahmen im politisch-föderalen Kontext gemeinsa- mer Absprachen und einer gemeinsamen Politik zu betrachten. --- PAGE 6 --- 5 WIR WERDEN • Die Corona Krise bewältigen: Politik und Unternehmen stehen vor erheblichen Her- ausforderungen. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Unternehmen auch in den nächsten Monaten durch angemessene Hilfsmaßnahmen unterstützt werden. Für in Not geratene Unternehmen wollen wir steuerliche Erleichterungen auf Bundes- und Landesebene erreichen. Dazu gehören Stundungen für Steuerzahlungen, keine weiteren Steuererhöhungen und keine weiteren Diskussionen um eine Vermögens- abgabe. Wir prüfen eine Aussetzung der harten Eigenkapitalregelung, damit die Unternehmen auch nach der Krise kreditwürdig bleiben. Um die Liquidität von Un- ternehmen zu sichern, wollen wir eine Verrechnung bisheriger Gewinne mit aktuel- len und künftigen Verlusten erreichen. Als Teil der Krisenbewältigung wollen wir ein Sonderinsolvenzrecht für in Not geratene Unternehmen einführen, damit diese in der Krise ein vereinfachtes Insolvenzverfahren durchlaufen können. Die Wirtschaft hat erheblich in den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer investiert. Die umfangreichen Hygienemaßnahmen belasten vor allem kleine und familiengeführte Unternehmen, aber auch Mittelstand und Hand- werk erheblich. Wir wollen dafür sorgen, dass Maßnahmen zum innerbetrieblichen Gesundheitsschutz gefördert werden. • Dem Fachkräftemangel begegnen und die Unternehmensnachfolge absichern: Wir werden die bedarfsgerechte berufliche Bildung im Hinblick auf die überbe- triebliche Ausbildung und die Ausbildungsstätten des Handwerks unterstützen, damit die duale Berufsausbildung in hoher Qualität abgesichert und weiterentwi- ckelt werden kann. Unser Ziel ist es, an den Schulen rechtzeitig für eine berufliche Ausbildung zu werben. Die auf Initiative der CDU erfolgreich eingeführten Prakti- kumsgutscheine werden wir fortführen. Wir wollen eine flexible und ganzheitliche Berufsausbildung, die sich den stetig wechselnden Anforderungen der Wirtschaft und individuellen Bedürfnissen von jungen Menschen zeitnah anpasst. • Den Strukturwandel von der Kohle, zur Zukunftsregion meistern: Wir wollen die Erfahrungen aus dem Strukturwandel der Nachwendezeit nutzen, um gemeinsam mit unseren Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie unseren regionalen Unternehmen und Sozialpartnern den beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohle zu ermöglichen und ökonomisch, ökologisch sowie sozial nachhaltig er- folgreich zu gestalten, um den Menschen in den betroffenen Regionen neue Zu- kunftsperspektiven zu bieten. In enger Abstimmung mit den Nachbarbundeslän- dern Sachsen und Brandenburg werden wir innovative und zukunftsfähige Projekte auf den Weg bringen, welche die Braunkohleregionen auffangen und neue attrak- tive und hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Wir wollen den Süden unseres Bun- deslandes mit den bereitgestellten Strukturstärkungsmitteln als Referenzregion für Innovationen sowie für Forschung und Entwicklung stärken. Wir werden alle Hoch- schulstandorte im Land weiterentwickeln und profilieren. Die chemische Industrie bleibt auch in Zukunft eine der wichtigen Leitindustrien für die Wirtschaft im südlichen Sachsen-Anhalt. Durch die Umstellung auf die Erzeu- gung von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) wollen wir deren Potentiale nutzen sowie im Sinne einer regionalen Wertschöpfung für Produktions- prozesse und die Mobilität weiter ausbauen, ohne dabei die Versorgungssicherheit --- PAGE 7 --- 6 zu gefährden. In diesem Zusammenhang sind auch Power-to-X Projekte als for- schungs- und anwendungsorientierte Lösungen in der Region zu fördern. Wir wollen, dass auch in Zukunft eine grundlastfähige Energieversorgung z. B. durch Gaskraftwerke in der Region erhalten bleibt. Im Sinne der Schaffung einer Zukunftsregion wollen wir den Süden Sachsen-Anhalts beim Ausbau des 5G-Mo- bilfunkstandards, bei Infrastrukturprojekten, der Digitalisierung im Tourismus oder beim autonomen Fahren modellhaft unterstützen. Weiterhin muss die Entwicklung einer noch leistungsfähigeren Forschungs- und Hochschullandschaft vorangetrie- ben werden. Die Tourismus- und Weinanbauregion, getragen durch viele Klein- und Familienbetriebe, ist im Sinne weiterer positiver Wachstumsraten fortzuentwickeln. Die Abstimmung hat im engen Schulterschluss zwischen dem Land sowie den Kom- munen und Aufgabenträgern der betroffenen Kohleregionen zu erfolgen. Wir werden dafür sorgen, dass Projekte schnell geplant und umgesetzt werden können. Dazu wollen wir die Ausstattung der Strukturkommission in der Staats- kanzlei verstetigen und die Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung in der Ver- antwortung eines eigenen Staatssekretärs bündeln. Wir streben eine unabhängige und wissenschaftsbasierte Begleitung des Kohleausstiegs zum Beispiel durch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina an. Die zur Verfügung stehen- den Mittel werden dabei überwiegend in den vom Strukturwandel am meisten be- troffenen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis eingesetzt. • Den freien Handel und Warenverkehr verstetigen: Wir wollen durch neue Han- delsverbindungen mit europäischen Partnern unser Wirtschaftswachstum der ver- gangenen Jahre weiter verstetigen. Als Drehkreuz und wichtiger Logistikstandort des europäischen und globalen Warenverkehrs wollen wir diese Position nutzen, um mit gezielten Maßnahmen die Ansiedlung von internationalen Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Einer der wichtigsten Handelspartner unseres Bundeslandes ist das Vereinigte Königreich. Nach dem Brexit werden wir die guten und gewachsenen Handelsbeziehungen weiter fortführen. Gemeinsam mit der Bundesregierung werden wir alles dafür tun, damit ein Freihandelsabkommen mit der EU zustande kommt. Freier Warenverkehr und der freie Austausch von Arbeits- kräften sind für uns die Grundlage für wirtschaftliche Beziehungen im Sinne aller europäischen Partner. Protektionismus, Zollschranken und Sanktionen lehnen wir ab. Wir wollen, dass unser Bundesland weniger vom Transit und stärker vom direk- ten Warenverkehr profitiert. Die Messeförderung ist ein wichtiger Bestandteil für die Investorenwerbung und für den internationalen Warenaustausch. Diese muss in den kommenden Jahren verstetigt werden. Wir wollen die bestehenden Netzwerke zwischen den mittelständischen Unterneh- men, der Industrie und der Logistik weiter intensivieren. Dazu werden wir das Au- ßenwirtschaftskonzept des Landes überarbeiten, um den aktuellen Entwicklungen bis zum Jahre 2030 Rechnung zu tragen. Hierbei ist ein besonderer Fokus auf China zu legen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der Initiative Neue Seiden- straße. Zur Stärkung des Außenhandels werden wir auf diese Regionalpartner- schaften, auf europäische Netzwerke, die Universitäts- und Hochschulkooperatio- nen sowie auf wissenschaftliche Strukturen zurückgreifen. Eine der Hauptaufgaben muss daher darin bestehen, die Außenhandelsaktivitäten von kleinen und mittel- --- PAGE 8 --- 7 ständischen Unternehmen zielgerichteter zu fördern und zu unterstützen. Dies wer- den wir mit einer Überarbeitung der Förderkulisse erreichen. Gemeinsam mit dem Verband Groß- und Außenhandel und den Kammern werden wir nach Wegen su- chen, um die Qualifizierung und Fortbildung für die Bereiche Im- und Export zu ver- bessern. • Durch digitalen Wandel Bürokratie abbauen, um mehr zu unternehmen: Der Er- füllungsaufwand für rechtliche Vorschriften, Statistik- und Informationspflichten verursacht in den Unternehmen einen zunehmend höheren Aufwand und steigende Kosten. Besonders Handwerk und Mittelstand werden durch diese Entwicklungen gebremst. Wir wollen das ändern. Mit der landesweit koordinierten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf allen Verwaltungsebenen schaffen wir die Grundvo- raussetzungen für die Digitalisierung von Fach- und Verwaltungsverfahren. Mit der Umsetzung der E-Government-Strategie treiben wir die Schaffung eines digitalen Workflows bei den Behörden weiter voran. Wir wollen eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch digitale Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligun- gen voranbringen. Unser Ziel besteht darin, den Erfüllungsaufwand bis zum Jahre 2023 durch eine zu- nehmende Digitalisierung signifikant zu verringern. Dazu gehört auch die Einfüh- rung eines einheitlichen Nutzerkontos für Unternehmen, um möglichst viele Verwal- tungsvorgänge mit dem Ziel der Reduzierung von Mehrfacherfassungen digital er- ledigen zu können. Wir werden ein Mittelstandsförderungsgesetz für Sachsen-An- halt schaffen, das nicht nur die Wirkung neuer Gesetze und Verordnungen für die Unternehmen prüft (Gesetzesfolgenabschätzung), sondern im Gegenzug die Ab- schaffung eines Gesetzes oder einer Verordnung verbindlich (one in, one out) regelt. Darüber hinaus wollen wir einen externen Beauftragten für den Bürokratieabbau benennen, der ressortübergreifend agiert, um Gesetze und Verordnungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dieser Bürokratiebeauftragte soll weiterhin darauf achten, dass EU- und Bundesgesetze 1:1 übernommen werden und nicht durch zu- sätzliche Regelungen unnötig verkompliziert werden. Das Landesvergabegesetz wollen wir durch das Bundesvergabegesetz mit praktikablen und investitionsför- dernden Schwellenwerten ersetzen. Durch eine Begrenzung der Aufbewahrungs- fristen auf fünf Jahre für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht wollen wir eine Kostensenkung bei Mittelstand und Handwerk erreichen. • Mehr öffentliche Investitionen für sichere Arbeitsplätze auf den Weg bringen: Wir werden uns dafür einsetzen, dass mittel- und langfristig geplante Infrastruk- turprojekte von Bund und Ländern vorgezogen bzw. beschleunigt werden. Um dies zu erreichen, wollen wir im Bundesrat ein Planungsbeschleunigungsgesetz für Inf- rastrukturmaßnahmen auf den Weg bringen. Dazu gehört die Beseitigung des Missbrauchs von Verbandsklage- und Beteiligungsrechten. Um dem Investitions- stau zu begegnen, werden wir eine Verstetigung der kommunalen Investitionspro- gramme der Bundesregierung einfordern. • Die Verwaltungsmodernisierung vorantreiben: Die Bekämpfung der Covid19- Pandemie hat gezeigt, dass Prozesse in Deutschland und damit auch in Sachsen- Anhalt, suboptimal angelegt sind. Eine strukturierte Prozessoptimierung verschafft der Landesverwaltung erst die Möglichkeit, Arbeitsabläufe, wo gesetzlich vorgege- ben, sinnvoll und möglich, zu digitalisieren und Landespersonal für die kreativen Aufgaben freizustellen, die nicht von EDV erledigt werden können. Wir fassen uns --- PAGE 9 --- 8 daher selbst an die Nase und nehmen uns vor, bis 2026 sämtliche Landesverwal- tungsverfahren nach einheitlichem Standard zu erfassen, zu beschreiben und ge- meinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtlicher Landesbehörden und - Einrichtungen auf Effizienz- und Effektivitätsreserven zu prüfen. hilfsweise sind die KGST-Standards zur Hilfe zu nehmen. 2026 wird das Ergebnis auf einer nationalen Tagung unter Beteiligung unserer europäischen Partnerregionen Exper- ten präsentiert. Ziel ist es, dass Sachsen-Anhalt auch in diesem Feld mit Best-Prac- tice-Beispiel vorangeht. • Jetzt erst recht auf die Kreativwirtschaft setzen: Die CDU ist sich über die enormen Potentiale der Kreativwirtschaft in Sachsen-Anhalt bewusst. Das Durchhaltever- mögen und die Vernetzung der Akteure, aber auch die finanzielle Unterstützung der Landesregierung während der Corona-Lockdowns hat diesen wichtigen Wirt- schaftsbereich vor dem Zusammenbruch bewahrt. Die CDU wird sich auf Grund- lage und in Auswertung der Regionalen Innovationsstrategie 2014-20 dafür ein- setzen, dass gemeinsam mit allen relevanten Akteuren bis 2022 eine neue Strategie erarbeitet wird. Diese Strategie muss die Potentiale auf europäischen und weltwei- ten Märkten berücksichtigen und konkrete, finanziell untersetzte Maßnahmen auf- weisen. • Uns an die Spitze der neuen Bundesländer setzen: Oberstes Ziel ist die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Wirtschafts- standort. Wir wollen die Genehmigungsverfahren für Unternehmenserweiterungen und Neuansiedlungen weiter beschleunigen, indem wir Gesetze straffen und den Ausbau der Planungs- und Genehmigungskapazitäten beim Land und in den Kom- munen ausbauen. Diesem Anliegen, alle Verfahren in Sachsen-Anhalt zu beschleunigen, entspricht auch die schnellere Umsetzung von Bundesgesetzen bzw. deren Änderungen in Sachsen-Anhalt, indem die Bestimmung von Kommunen als zuständige Ausfüh- rungsbehörden nicht mehr nur durch formelles Gesetz, sondern auch durch eine Verordnung auf Grund eines Gesetzes bestimmt werden können. Bisher schreibt Artikel 87 Absatz 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vor, dass eine Auf- gabenübertragung an Kommunen nur durch ein formelles Gesetz erfolgen darf. Die große Mehrzahl der Bundesländer kann hier schneller sein, weil sie eine Zuständig- keitsübertragung an Kommunen durch eine Verordnung regeln können und kein langwieriges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Um diesen Standort- nachteil bei der schnellen Umsetzung von Bundesrecht abzubauen, werden wir uns dafür einsetzen, dass Artikel 87 Absatz 3 so geändert wird, dass eine Aufgaben- übertragung an Kommunen durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes durch Ver- ordnung möglich wird. Hierbei werden wir darauf achten, dass der in Artikel 87 Ab- satz 3 Satz 3 Landesverfassung geregelte Kostenausgleich für die Kommunen un- verändert fortbesteht. Interkommunale Kooperationen insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung sollen unterstützt werden. Wir werden Existenzgründungen, Start-Ups und Unter- nehmensübernahmen fördern, indem wir vor allem auf neue Wachstums- und Ent- wicklungskerne im Umfeld der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie der Industrie Sachsen-Anhalts setzen. Mittels gezieltem Clustermanagement sollen Innovationsraten, Ausgründungen sowie der Ausbau entlang der Wertschöpfungs- ketten gesteigert werden. --- PAGE 10 --- 9 Wir wollen das Kammersystem des Handwerks, der Freien Berufe sowie von In- dustrie und Handel weiter stärken. Dazu werden wir auch prüfen, inwiefern hoheit- liche Aufgaben verstärkt in die Selbstverwaltung der Wirtschaft übertragen werden können. Sachsen-Anhalt verfügt über eine hochspezialisierte Industrie mit entspre- chenden Wertschöpfungsketten. Wir wollen im Gegensatz zu anderen Parteien für ein wirtschaftsfreundliches Umfeld sorgen, dass die Entwicklung unserer Industrie weiter fördert. Dazu setzen wir auf ein professionelles Gewerbeflächenmanage- ment von der Vorausplanung eines ausreichenden und attraktiven Industrie- und Gewerbeflächenangebots sowie der Koordinierung bestehender Gewerbeflächen- informationssysteme bis zur Unterstützung unserer Kommunen bei der Entwicklung sowie aktiven und offensiven Vermarktung regional bedeutsamer Gewerbeflächen. Dabei gilt es stets, den bedarfsgerechten Einklang aus Entwicklung neuer Flächen, Konversion bestehender Brachflächen sowie Renaturierung nicht mehr genutzter Flächen zu finden. Eines der Hauptziele unserer Ansiedlungspolitik wird darin bestehen, mehr Zu- kunftsbranchen, internationale Unternehmen und „Hidden Champions“ nach Sach- sen-Anhalt zu holen. Wesentlich dabei ist auch die gezielte Vermarktung Sachsen- Anhalts als attraktiven Arbeits- und Lebensraum zur Akquise von Investoren und Fachkräften. Wir wollen die Investitionsbank als zentrales Förderinstitut des Lan- des stärken und die Investitions- und Marketinggesellschaft über eine Aufgaben- entlastung stärker auf die Investorenbetreuung spezialisieren. Eine hohe Investiti- onsquote ist der Markenkern von wirtschaftsnaher CDU-Politik. Trotz Corona-Krise werden wir weiterhin einen hohen Anteil an öffentlichen Investitionen im Landes- haushalt sicherstellen. Wir werden dafür sorgen, dass neue Technologien hierzu- lande zügig eingeführt werden und wir wollen Sachsen-Anhalt zur Modellregion für Zukunftstechnologien beispielsweise in den Bereichen Wasserstoff, 5G-Technik und autonomes Fahren ausbauen. • Den Tourismus durch die Krise führen: Der Tourismus im Land hat sich bis zum Beginn der Corona Krise positiv entwickelt. Die Investitionen der zurückliegenden zwei Jahrzehnte in den Tourismus zeigen Wirkung. Er ist ein wichtiger ökonomi- scher Anker in den strukturschwachen Regionen Sachsen-Anhalts. Die Hilfen des Bundes und der Länder, vor allem aber die Kurzarbeiterregelungen, waren notwen- dig und angemessen. Zusätzliche finanzielle Hilfen müssen auch im Jahre 2021 für die Tourismusbranche zur Verfügung stehen. Die Mehrwertsteuersenkung auf Spei- sen und Getränke muss für das Gastronomiegewerbe bestehen bleiben, solange es coronabedingte Einschränkungen gibt. Wir wollen ein Investitionsprogramm „Tourismus“ für landesbedeutsame Maßnah- men einführen. Wir wollen über einen befristeten Zeitraum dafür sorgen, dass Teile der Bürokratieauflagen durch Notverordnungen ausgesetzt werden. Wir wollen den Anteil digitaler touristischer Angebote weiter ausbauen. Dazu wer- den wir das bestehende Landesprogramm „Sachsen-Anhalt Digital“ auf den Tou- rismus (digitale Gästemappe, digitale Bestellungen zur Kontaktvermeidung usw.) ausweiten. Der Schutz der Sonn- und Feiertage, als Tage der Arbeitsruhe sowie des seelischen und christlichen Friedens, haben für uns Verfassungsrang. Wir wollen das Laden- --- PAGE 11 --- 10 öffnungszeitengesetz mit dem Ziel novellieren, die sog. Sonntagsöffnung nicht wei- ter auszuweiten, aber die bisher bestehenden Möglichkeiten rechtssicher zu gestal- ten. Um künftig effektiver und schneller auf die rasanten Entwicklungen reagieren zu können, werden wir ein „Kompetenzzentrum Tourismus“ schaffen. Weiterhin wer- den wir die fachliche Bündelung in einer Tourismus GmbH voranbringen. Es bedarf einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter der Leitung eines Staatssekretärs, die Hilfsmaßnahmen koordiniert, Agrar- und Tourismusmarketing zusammenführt und die Digitalisierung der touristischen Dienstleistungen vorantreibt. Wir wollen erreichen, dass Kleinst- und Familienbetriebe im Hotel- und Beherber- gungsgewerbe zur Bewältigung der Corona-Krise über einen zeitlich begrenzten Raum von den Beiträgen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk befreit werden. Grundsätzlich werden wir uns weiterhin für Pauschalen für Hotels und Gaststätten einsetzen. Für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist das bestehende Arbeitsrecht zu starr. Um Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen, werden wir uns auf Bundesebene für eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts einsetzen. Um unsere Heimat lebenswert und attraktiv zu halten, sind die Folgen der Energiewende (z.B. Verspargelung gan- zer Landstriche, Solarzellen in denkmalgeschützten Innenstädten) einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Touristische Leuchtturmprojekte, wie das Ganzjahrespro- jekt in Schierke, dürfen nicht mehr durch fehlinterpretierte oder überzogene Um- weltauflagen verhindert werden. In diesem Zusammenhang wollen wir ein Pla- nungsbeschleunigungsgesetz für touristische und tourismusnahe Projekte einfüh- ren. • Die unternehmerische Kultur und das Unternehmerbild in unserer Gesellschaft stärken: Wir setzen uns aktiv dafür ein, das Unternehmerbild in unserer Gesell- schaft zu stärken und mit gezielten Maßnahmen die unternehmerische Kultur zu fördern. Dazu zählen unter anderem die Etablierung einer gründer- und unterneh- merfreundlichen Kultur in Behörden und Ämtern, ein forcierter Bürokratieabbau, die Stärkung von Gründerökosystemen, der Aufbau neuer Rollenmodelle und die Ver- mittlung unternehmerischen Denkens und Handelns in Schulen und Hochschulen. • Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe fördern: Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe stehen für eine Unternehmenskultur der unternehmerischen Freiheit, der Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, für fairen Wettbewerb und für die Ordnungsprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht stärken wir das Handwerk. Wir werden dafür sorgen, dass die Meis- tergründungsprämie auch in den kommenden Jahren finanziell im Landeshaushalt verstetigt wird. Wir begrüßen die Maßnahmen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zum Erhalt der Meisterpflicht; dazu gehört auch die Transparenzinitiative der EU-Kom- mission zur Evaluierung der Reglementierungen des Berufszugangs in den Mitglied- staaten. Wir wollen dafür sorgen, dass Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitu- tionen unseres Bundeslandes enger sowie koordinierter zusammengeführt werden. --- PAGE 12 --- 11 Dies gilt auch für die Förderprogramme, die wir künftig unbürokratischer, standar- disierter und digitaler gestalten wollen. In diesem Zusammenhang werden wir dafür sorgen, dass die Präqualifizierung endlich zum anerkannten Standard im öffentli- chen Auftragswesen wird, um die Unternehmen vor immer wiederkehrenden Nach- weisen und der damit verbundenen unnötigen Bürokratie und Kosten zu entlasten. Die Selbstverwaltung aus Kammern und Verbänden der Freien Berufe, die Berufs- rechte und insbesondere die aktuell im Fokus der Diskussion stehenden Prinzipien wie Fremdkapitalregelungen, Honorar- und Gebührenordnungen und Vorgaben für die Rechtsform freiberuflicher Einheiten sind für uns nicht verhandelbar. Dies gilt auch für die Selbstkontrolle und die Eigenverantwortlichkeit, denn freiberufliche Dienstleistungen sind auf den individuellen Einzelfall zugeschnitten und deshalb nicht vergleichbar mit standardisierten industriellen Prozessen und Produkten. • Für eine sichere, preisstabile und unabhängige Energieversorgung eintreten: Energie ist das „Lebenselixier“ jeder Volkswirtschaft. Eine sichere, preisstabile und von anderen Staaten unabhängige Energieversorgung sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Die bisherige technische Sta- bilität der deutschen Energieversorgung ist als Standortvorteil anzusehen. Ange- sichts der Umsetzung des beschlossenen Kohleausstiegs und des Ausstiegs aus der Kernenergie ist die Systemsicherheit im Bereich der Grundlast akut gefährdet. Wir wollen erreichen, dass der beschlossene Kohleausstieg anhand der technischen Pa- rameter ständig überprüft wird. Aus unserer Sicht ist die Überführung in eine CO2 arme Energieerzeugung ein notwendiger Schritt. Dieser muss sich aber an der Sys- temsicherheit, der Preisstabilität und am technisch Machbaren orientieren. Die regenerativen Energien sind künftig vollumfänglich in die Systemverantwortung zu überführen. Die Lasten für den Systemwechsel der Energieerzeugung dürfen nicht die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft beeinflussen. Erneuer- bare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden. Vor-Ort-er- zeugter Strom muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kostengünstiger zur Verfügung stehen, um die Akzeptanz gegenüber Biogas, Photovoltaik und Wind- kraft zu steigern. Kommunen sollen pro erzeugte Kilowattstunde erneuerbarer Energie angemessene laufende Abgaben erhalten. Diese kann unter anderem für neue Infrastruktur im Energiebereich genutzt werden. Wir werden auch weiterhin die dezentrale Energie- und Wärmeerzeugung unter- stützen. Dabei setzen wir auf technologieoffene Verfahren. Dazu werden wir das Landesenergiekonzept fortschreiben und wir wollen die privaten Energiedienstleis- ter stärken. Demzufolge werden wir die Arbeit der Landesenergieagentur auf den Prüfstand stellen. Wir wollen Privatleute von der Anbieterbindung der Versorger und zwingenden Abnahme beim Versorgungsunternehmen befreien, die bei Sanie- rung oder Neubau eine autarke Energieversorgung und / oder Energieüberkapazi- täten erreichen. • Innovationspolitik für die Wertschöpfung betreiben: Innovationspolitik sollte tech- nologieoffen ausgerichtet sein und den technologischen Fortschritt, die organisato- rische Umsetzung in den Betrieben sowie den entstehenden Aus- und Weiterbil- dungsbedarf von Anfang an integriert einbeziehen. Um die zukünftige Weiterentwicklung nach den konkreten Bedarfen auszurichten, ist es geboten, das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung nach seiner --- PAGE 13 --- 12 Wirkung und Zielerreichung auszurichten. Reallabore, d.h. zeitlich und räumlich be- grenzte Experimentierräume zur Erprobung neuer Technologien und Geschäftsmo- delle, verdienen mehr Aufmerksamkeit, da praxisnah ermöglicht wird, Innovationen und Regulierung im Zusammenspiel zu erproben. • Forschung und Entwicklung stärken: Sachsen-Anhalt verfügt über eine leistungs- fähige Forschungs- und Innovationslandschaft aus privater Forschung, von öffent- lichen Institutionen sowie den Hochschulen des Landes. Der Rückstand bei den Patentanmeldungen ist für uns Ansporn, besonders klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovationen zu unterstützen. Wir wollen, dass sich in Sachsen-Anhalt eine internationale Spitzen- forschung und Spitzencluster etablieren. Den Strukturwandel im Süden unseres Bundeslandes wollen wir aktiv nutzen, um in neuen Forschungs- und Innovations- bereichen, wie z.B. der Wasserstofftechnologie, neue und zukunftsfähige Arbeits- plätze zu schaffen. Wir werden Start-Ups und die Internationalisierung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter vorantreiben. Dazu bedarf es ei- ner attraktiven und zeitgemäßen Forschungsinfrastruktur, attraktiver Rahmenbe- dingungen und einer klaren Profilbildung. Für uns ist die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre unantastbar. In den Bereichen der Pharmaforschung und der Hochschulmedizin verfügt Sachsen-Anhalt bereits heute über international aner- kannte Cluster. Diese wollen wir auch in Zukunft stärken, indem wir dafür sorgen, dass die Ausstattung bei der Technologie- und Geräteförderung verstetigt wird. • Forschung und Entwicklung stärken: Durch die Förderung von regionalen „Projek- tagenturen Wissenschaft“ sollen gemeinsame Kooperationen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Kommunen und Unternehmen gestärkt werden. Durch gezielte Vernetzung und Projektmanagement sollen unter anderem die Zu- sammenarbeit mit KMU (KMU: kleinere und mittlere Unternehmen) bei Innovations- vorhaben sowie Ausgründungen angestoßen werden. • In Berlin und Brüssel für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen kämpfen: Viele Gesetze und Verordnungen sind von der EU oder vom Bund vorgegeben. Diese lassen sich nicht über die Landespolitik verändern, gleichwohl gelten sie auch hier- zulande und führen auch immer wieder einmal zu Belastungen für die Wirtschaft unseres Bundeslandes. Über die EVP-Fraktion, den Bundesrat und die CDU-Lan- desgruppe werden wir versuchen, aus unserer Sicht nicht notwendige Regelungen und Gesetze zu verändern. Wir wollen dafür sorgen, dass die Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversiche- rungsbeiträge auf den alten Stand von vor 2005 zurückgenommen wird. Wir setzen uns auf Bundesebene für die degressive Abschreibung für Investitionsgüter, z.B. di- gitale Technologien und Klimainvestitionen ein, um so gezielte Anreize für Investiti- onen in Zukunftstechnologien zu setzen. Zudem wollen wir uns für weitere Verbes- serungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung in Krisensituationen einsetzen, um die Unternehmen in der aktuellen Lage zu stärken. Darüber hinaus sollte die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter durch eine temporäre Anhebung der Grenze für eine Sofortabschreibung weiter verbessert werden. Unsere Unter- nehmen brauchen mehr Liquidität. Wir wollen die Grenzen für die sog. Soll- und Ist- Besteuerung auf 5 Mio. Euro heraufsetzen. Wir halten das Verbandssanktionsge- setz für das Gegenteil von weniger Bürokratie. Diese Gesetze verfolgen humane --- PAGE 14 --- 13 Anliegen, sind aber in der Praxis kaum kontrollierbar, teuer und demzufolge wir- kungslos. Unsere Gastronomen leben besonders in der Zeit der Pandemie vom Au- ßer-Haus-Geschäft. Anstatt sie zu unterstützen, arbeitet man in Berlin an einem Gesetzentwurf, der künftig ein vollständiges Verbot von Kunststoffverpackungen im Außer-Haus-Markt vorsieht. Wir werden darauf achten, dass Gesetze und Ver- ordnungen der EU und des Bundes künftig 1:1 umgesetzt werden. Insbesondere darüberhinausgehende Umweltstandards lehnen wir im Bundesrat und im Landtag ab. Die Corona-Krise hat verdeutlicht, dass in Deutschland und Europa systemrele- vante Branchen, z. B. im Pharma-Bereich, fehlen. Wir wollen erreichen, dass der Bund gemeinsam mit der EU Maßnahmen einleitet, um abgewanderte Branchen wieder zurück nach Deutschland und Europa zu holen. Das deutsche Arbeitsrecht ist nach wie vor zu starr. Die Corona-Krise zeigt ein- drücklich, wie wichtig flexible Arbeitszeitmodelle sind. Wir wollen uns auf Bundes- ebene für eine Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes einsetzen. Dazu gehört die Bemessung der Höchstarbeitszeit, der Rahmen für mobile Arbeitszeiten, die Nachjustierung des Urlaubsrechtes und ein rechtssicherer Kündigungsschutz. Da- bei muss den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung ge- tragen werden. Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Die Zeitarbeit wollen wir als flexibles Arbeitszeitinstrument und zum Schutz der Stammbelegschaften in den Unternehmen unbedingt erhalten. Ihr Missbrauch ist aber hart zu bekämpfen. --- PAGE 15 --- 14 4. Für solide und tragfähige Landesfinanzen: Generationsgerecht und zukunftsorientiert Verantwortungsvolles und generationsbewusstes Handeln stehen für die CDU in Sachen Haushalts- und Finanzpolitik an erster Stelle. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen finanzielle Vorsorge für Krisenzeiten zu treffen. Trotz dieses historischen Einschnitts stehen wir weiterhin zu der von uns im Rahmen der Parlamentsreform 2020 in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wurde auf Drängen der CDU in der Landeshaushaltsordnung die Schuldenaufnahme neu geregelt. Dadurch haben wir da- für gesorgt, dass der Haushalt in wirtschaftlichen Normalzeiten nicht durch Kreditauf- nahme ausgeglichen werden kann. Für die CDU sind Steuererhöhungen keine Option. In den Verhandlungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge konnte auf Initiative der CDU die Erhöhung der Grunderwerbs- steuer als Gegenfinanzierung verhindert werden. Für uns als Union gilt: Nur das Erwirtschaftete kann auch verteilt werden. Einnahmen und Ausgaben müssen auch in zukünftigen Haushalten im Einklang stehen. WIR WERDEN • Keine Steuern anheben: Die CDU will keine Erhöhung von Steuern, Abgaben und Beiträgen. Erhöhungen von Steuern treffen vor allem den Mittelstand und verhin- dern Investitionen. • Den Abbau der Schulden fortführen: Die CDU ist sich der Verantwortung für nach- folgende Generationen bewusst und wird die Tilgung der Staatsschulden fortset- zen. Auf diese Weise ermöglichen wir unseren Kindern und Enkelkindern eigene Schwerpunkte zu setzen und die Zukunft ohne Lasten aus der Vergangenheit zu gestalten. • Rücklagen wiederaufbauen und die Zuführungen an den Pensionsfonds fortset- zen: Wir sprechen uns strikt gegen die Verwendung von finanziellen Rücklagen für die Finanzierung konsumtiver Ausgaben aus. Wir werden in guten Wirtschaftsjah- ren die erzielten Mehreinnahmen konsequent in die Rücklage überführen. Die CDU wird sich für die weitere Zuführung an den Pensionsfonds einsetzen. • Zukunftssichernde Investitionen fördern: Angesichts des drohenden Rückgangs des Erwerbspersonals wird die CDU ihren Fokus auf eine wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik legen. Unser Ziel ist es, Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven Standort weiterzuentwickeln, um Investoren zu motivieren, langfristig in unser Land zu investieren. Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung – vor allem im Bereich der Digitalisierung – sind die Voraussetzungen für ein starkes Land. • Erweiterung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes fordern: Die CDU wird sich dafür einsetzen, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes, ohne deutlichen --- PAGE 16 --- 15 Stellenaufbau, zu erweitern. Im Sinne der Transparenz sollen dem Landesrech- nungshof überall dort Prüfrechte eingeräumt werden, wo das Land Leistungen fi- nanziert. • Investitionsbank als unabhängige Förderbank unterstützen: Wir wollen die Neu- ausrichtung der Investitionsbank als unabhängige Förderbank aktiv unterstützen. Ziel ist es, die Investitionsbank zu einem zentralen Förderinstitut des Landes umzu- bauen. Mit der Neuausrichtung sollen neben der Wirtschaftsförderung die Wohn- raumförderung, die Technologieförderung, die Finanzierung öffentlicher Kunden, die Landwirtschafts-, Umweltschutz und Infrastrukturförderung weiterentwickelt und Unternehmen, Wohnungs- bzw. Hauseigentümer, Kommunen, kommunalnahe Unternehmen sowie Land-, Forst- und Viehwirte sowie Fischereibetriebe bei der Fi- nanzierung von Projekten unterstützt werden. • Grundsteuerreform auf ihre Auswirkungen kontinuierlich prüfen: Bei der Umset- zung Grundsteuerreform werden wir kontinuierlich die Auswirkungen auf die Bür- ger und Bürgerinnen sowie Unternehmen prüfen. Ziel ist, ein schlankes und trans- parentes Berechnungsverfahren zu erreichen. Wir wollen kein Bürokratiemonster entstehen lassen, welches die Verwaltung und die Bürger zusätzlich belastet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Grundsteuerreform nicht als verdeckte Vermögens- steuer genutzt werden kann. • Gewerbesteuer neugestalten: Die Gewerbesteuer zählt zu den wichtigsten Einnah- mequellen der Gemeinden. Bisher erfolgt die Aufteilung der Gewerbesteuer über- wiegend nach Löhnen. Reine Produktions- und Betriebsstätten, wie sie in Sachsen- Anhalt häufig vorkommen, werden somit benachteiligt. Wir werden uns wie schon in der laufenden Legislaturperiode gegenüber dem Bund weiterhin für eine Neufas- sung der Gewerbesteuer einsetzen, in der der Produktionsstandort mehr Berück- sichtigung findet. --- PAGE 17 --- 16 5. Mit Digitalisierung unsere Zukunft gestalten Digitale Technologien und Anwendungen sind heute zentraler Treiber für tiefgreifende Veränderungen in allen Lebensbereichen. Themen wie die Telemedizin, das autonome Fahren, das vernetzte Arbeiten und Lernen, vollautomatische Produktionsstrecken oder Smart-Cities beschäftigen uns schon heute. Die Digitalisierung eröffnet neue Handlungs- räume in Wirtschaft, Gesellschaft und für jeden einzelnen Menschen. Sie muss kontinuier- lich, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert erfolgen und in der Mitte unserer Gesell- schaft verankert werden. Die Grundsätze unserer Politik, unseres freiheitlichen Zusammen- lebens, unseres geltenden Rechtssystems und unserer christlichen Werte gelten für uns analog wie digital. Wir haben in der letzten Wahlperiode begonnen, das Verwaltungsnetz der Landesbehör- den zu erneuern und für die Zukunft fit zu machen. Der Breitbandausbau in den Gemeinden ist durch die Förderpolitik des Landes gut vorangeschritten. Auf Initiative der CDU wurde für die Schulen unseres Landes der Anschluss an das Breit- bandnetz durch das Finanzministerium übernommen und mit dem Ausbau begonnen. In Gebieten, wo ein Breitbandausbau nicht schnell möglich ist, wurde auf Drängen der CDU das Programm Funklochstopfer ins Leben gerufen und Gelder für mobile Netzverbindun- gen bereitgestellt. Daneben haben die Kommunen mit Fördermitteln des Bundes und des Landes den Ausbau dort vorangetrieben, wo der Markt versagt hat. Die CDU wird dieses Anliegen weiter positiv begleiten. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung in allen Bereichen unseres Lebens an Bedeutung gewonnen und sich als wesentliche Stütze in der Krise für Unterneh- men aller Branchen und Größen, fürs Bildungs- und Gesundheitswesen sowie für jeden Einzelnen von uns erwiesen hat. Entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz und den wirtschaftlichen Erfolg der Digitalisierung ist die Sicherheit der jeweils angewandten Tech- nologie und der übertragenen Daten. Die CDU nimmt das Zukunftsthema „Digitalisierung“ sehr ernst und wird bei der weiteren Entwicklung der digitalen Zukunft unseres Landes die Erfahrungen aus der Bewältigung der Corona-Pandemie einfließen lassen. WIR WERDEN • Die Digitalisierung des ländlichen Raums beschleunigen: Wir setzen uns für eine flächendeckende Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur im gesamten Land ein. Wir wollen mit dem Ausbau der Breitband-Netze und der fortschrittlichsten mobilen Datenübertragungstechnik (zurzeit 5G) und zuverlässigen Internetverbindungen gewährleisten, die für eine digital vernetzte Wirtschaft und unsere Bürger wichtig sind. Mehr als die Hälfte unserer Bürgerinnen und Bürger leben auf dem Land. Den- noch ist es für viele ländliche Regionen mit erheblichen Herausforderungen verbun- den, angesichts von Abwanderung, einer älter werdenden Bevölkerung und weite- ren Faktoren Wirtschaftskraft und Daseinsvorsorge zu erhalten. Um die Gleichwer- tigkeit der Lebensverhältnisse insbesondere im ländlichen Raum zu erreichen, wird dieser prioritär bei Digitalisierungsvorhaben eingestuft. • Aufgaben der Digitalisierung bündeln: Wir setzen uns für die Bündelung der Auf- gaben der Digitalisierung und Innovation in einem eigenständigen Digitalministe- rium ein. Die bestehende Trennung der Zuständigkeiten zwischen Digitalisierung --- PAGE 18 --- 17 der Verwaltung und der Bereitstellung von digitalen Infrastrukturen für die Wirt- schaft und die Bevölkerung haben sich nicht bewährt. Digitalisierung ist kein rein technischer Prozess, vielmehr bedeutet sie eine tiefgreifende allumfassende Ände- rung in allen ablauforganisatorischen Bereichen des Lebens. Das Digitalisierungs- ministerium soll eine innovative und flexible Organisationsstruktur und als aufzu- bauende Denkfabrik die Konzeption und Umsetzung von modernen Lösungen über- nehmen. • Sachsen-Anhalt bürgernah digital gestalten: Die Digitalisierung dringt immer mehr in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vor. Wir wollen, dass alle Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Sie sollen den digitalen Wandel selbstbestimmt mitgestalten und verantwortungsvoll mit den Risiken umgehen können. Dafür werden in allen Bereichen mehr Angebote bereitgestellt und das Bil- dungssystem noch stärker auf das digital geprägte Leben, die digitale Arbeits- und Wirtschaftswelt und die digitale Wissensgesellschaft ausgerichtet. Die Verwaltung soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Leben erleichtern, nicht ver- komplizieren. Wir wollen den Austausch mit der Verwaltung und die Beantragung von Leistungen für alle einfach und sicher machen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass alle Verwaltungsleistungen künftig digital angeboten und einfach genutzt werden können. Onlineanwendungen der Verwaltung sollen nutzerorientiert nach agilen Prinzipien und dem Onlinezugangsgesetz für alle entwickelt werden. • Veränderungen gestalten und Neues schaffen: Veränderungen zu gestalten und Neues zu schaffen, ist eine Voraussetzung für die langfristige Sicherung nachhalti- gen Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts. Wir wollen sicherstellen, dass aus hervorragender technologischer Forschung unserer Universitäten und der Wirt- schaft auch hervorragende technologische Produkte „Made in Sachsen-Anhalt“ auf den Markt gebracht werden und internationale Standards setzen. Wir setzen uns für die Erstellung von innovativen Testfeldern für moderne Technologien wie auto- matisiertes Fahren, Drohnen und künstliche Intelligenz ein. Dazu werden wir den Aufbau von digitalen Kompetenzen im Mittelstand und bei Gründern unterstützen, die Entwicklung von Smart Cities und Smart Regions fördern. Erfolgreiche beste- hende Regionale Digitalisierungszentren werden fortgeführt und weitere initiiert. Hierfür und für die Kofinanzierung von Mitteln der EU-, des Bundes und Struktur- wandel werden dauerhaft aus einem aufzulegenden Innovationsfonds für Digitale Transformation Gelder bereitgestellt. • Daten sicher nutzbar machen: Daten sind der Kern der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Eine breite Informationsbasis ist unabdingbar, um Prozesse effizient zu gestalten. Gleichzeitig ist der Schutz der Privatsphäre ein hohes Gut. Wir werden deshalb für eine bundesweite gemeinsame Datenpolitik und für die Sicherheit aller digitalen Anwendungen der Verwaltung und des Landes sorgen. Wir wollen Cyber- Kriminalität entschlossen entgegentreten und die hierfür notwendigen technischen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Den seit Jahren wachsenden Markt für IT- und Cybersicherheitsprodukte wollen wir durch zielgerichtete Unter- stützung der Forschung und der Wirtschaftsförderung für Sachsen-Anhalt erschlie- ßen. Dieses Zukunftsfeld wollen wir mit Unterstützung des eigenständigen Digita- lisierungsministeriums strategisch besetzen. Hierfür streben wir die Einrichtung ei- nes Sonderfonds an. --- PAGE 19 --- 18 • Digitale Bildung fördern: Von den Beschränkungen zur Eindämmung der Corona- Pandemie waren besonders die Kitas und Schulen betroffen. Kinder und Jugendli- che dürfen nicht die Verlierer der Pandemie sein. Wir wollen die Digitalisierung der Schulen mit Hochdruck vorantreiben und digitale Programme für lebenslanges Ler- nen wie digitale Klassenzimmer oder die Schaffung der Möglichkeiten zur Durch- führung von Fernunterricht fördern, dabei sind alle Maßnahmen technischer, perso- neller und organisatorischer Art zu treffen, dass die Lernqualität des Fernunterrichts der des Präsensunterrichts möglichst nahekommt. Hierzu sollen insbesondere Klas- senzimmer mit moderner Smarttechnologie ausgestattet, sichere Netzwerke in Schulen eingerichtet und die Schulen zügig an das Breitbandnetz angeschlossen werden. --- PAGE 20 --- 19 6. Wissenschaft als Ideengeber einer besseren Zukunft Eine leistungsfähige Hochschul- und Wissenslandschaft ist die Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts. Unser Bundesland verfügt über eine erstklassige Hochschullandschaft und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Wir haben den An- spruch, auch im internationalen Vergleich zukunftsweisende Forschung und Lehre zu ge- stalten. Mit dem neuen Hochschulgesetz haben wir die Grundlagen für eine zeitgemäße und fle- xible Grundlage geschaffen, welche unser Bundesland im nationalen und internationalen Wissenschaftswettbewerb stärkt. Durch die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und eine vereinfachte Prüfungsfähigkeit steigern wir die Attraktivität unserer Hochschulen für die Studentinnen und Studenten. Wir haben für mehr Schnelligkeit und Flexibilität ge- sorgt, indem wir die Entscheidergremien an den Hochschulen schlank halten. Damit wer- den künftig Prozesse zur Profilbildung und zur Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre beschleunigt. Dies steigert die Attraktivität der Hochschulen im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Wirtschaft und Wissenschaft sind gemeinsam zu denken. Synergien im Bereich der Praxis und anwendungsorientierten Forschung sind zu erhalten und auszubauen. Im neuen Hoch- schulgesetz haben wir deswegen die wirtschaftliche Betätigung für die Hochschulen ge- regelt, um Unternehmen und Wissenschaft zusammenzuführen. Sachsen-Anhalt investiert erheblich in die Hochschullandschaft, um optimale Studien-, Lehr- und Forschungsbedin- gungen vorzuhalten. Unsere Universitätsmedizin erfüllt einen wichtigen Beitrag bei der Ge- sundheitsversorgung der Menschen und für die Ausbildung von jungen Ärztinnen und Ärz- ten. Über die Zielvereinbarungen haben wir die Planungssicherheit für unsere Hochschulen in den kommenden Jahren sichergestellt. Sie können sich darauf verlassen, dass unser Bun- desland erhebliche finanzielle Mittel aufwendet, um das Niveau der Hochschulbildung wei- ter auszubauen. Die CDU bekennt sich klar zur Freiheit von Forschung und Lehre und zur Hochschulautonomie. Wir sind grundsätzlich davon überzeugt, dass unsere Hochschulen verantwortungsvoll darüber entscheiden, wie und wofür die vorhandenen Mittel optimal eingesetzt werden können. Gleichwohl bedarf es im Sinne der Qualitätssicherung und der Prozessoptimierung einer regelmäßigen Evaluation der Lehrinhalte. Diese wollen wir gemeinsam mit den Hoch- schulen fortschreiben. WIR WERDEN • Synergien bündeln: Die Gesamte Innovationskette von der Grundlagenforschung über die angewandte Wissenschaft bis hin zur Überführung in die Praxis/Wirt- schaft muss zusammen gedacht werden. Wir wollen insbesondere die Ausbildung markt- und praxisgerechter gestalten, um in der Wirtschaft benötigte Absolventen zu fördern. • Stärken stärken: In Zukunft müssen vor allem jene Wissenschaftsfelder priorisiert werden, die internationale Spitzenleistungen erwarten lassen und die für die öko- nomische Entwicklung Sachsen-Anhalts von besonderem Nutzen sind (Beispiele sind Chemie- und Ingenieurwissenschaften, Biotechnologie, Agrar- und Ernäh- --- PAGE 21 --- 20 rungswissenschaften, alternative CO2-freie Energieträger aus erneuerbaren Ener- gien, Klimaanpassungsstrategien (Wasserwirtschaft, Pflanzenzüchtung, Trocken- substanz, Biodiversität) und der Informatik und Cybersicherheit). • Effektivität durch Vernetzung fördern: Für die Effektivität der Anwendungsfor- schung ist eine der Grundvoraussetzungen, die Wissenschafts- und Forschungs- einrichtungen zu bündeln und eng mit der Wirtschaft zu verzahnen. Wir wollen Zu- gang zu weltweit maßgeblichen Datenbanken und Zeitschriften sowie Wissen schaffen und Bibliotheken online weiter zusammenführen. Für Hochbegabte und Exzellenzwissenschaftler wollen wir die Rahmenbedingungen noch weiter optimie- ren. Wir werden dafür sorgen, den Ausbau von Innovationszentren/clustern mit ab- gestimmter Exzellenzförderung zu fördern. Das Ziel muss darin bestehen, gemein- sam mit den Unternehmen marktreife Produkte zu generieren. • Exzellente Wissenschaft und Forschung verorten: Hoch- und Fachschulen wollen wir zu Orten exzellenter Forschung, Ausbildung und Nachwuchsförderung aus- bauen. Wissenschaft und Forschung werden wir an international belastbaren und die Anwendungsforschung stärker berücksichtigenden Leistungs- und Einzelkrite- rien orientieren. Gemeinsam mit den Universitäten können langfristige Konzepte ausgearbeitet werden, um selbige insbesondere beim Ausbau infrastruktureller Ge- gebenheiten für Forschung und Lehre zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, dass perspektivisch zumindest eine Exzellenzuniversität im Land Sachsen-Anhalt verortet werden kann. Dabei soll auch der mitteldeutsche Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig gestärkt werden, um eine erneute Bewerbung zu erleichtern. • Ein Klima des Vertrauens schaffen: Wir bekennen uns zu einem Politikklima, das die Stärken unserer Hochschullandschaft weiter fördert. Regelungswut, Bürokratie und Bevormundung schwächen die Ressourcen unserer Hochschul- und Wissen- schaftsstandorte. Durch die Anerkennung der Freiheit im Denken, die Selbstverant- wortung und die Selbstbestimmung wollen wir Kräfte entfesseln, die unsere Hoch- schul- und Forschungslandschaft zu Spitzenleistungen animiert. Wir haben volles Vertrauen, dass der schonende Umgang mit der Schöpfung von Nachhaltigkeit ge- prägt ist und neben der Risikoabschätzung vor allem die Chancen neuer Technolo- gien in den Mittelpunkt rückt. • Keine Denkverbote zulassen: Wir wenden uns gegen die Einschränkung von For- schung und Lehre durch politisch motivierte Beschlüsse. Solches Vorgehen führt nicht nur zum Verlust von wissenschaftlicher Expertise, sondern schwächt den For- schungsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig. • Den Ausbau der Pflanzenbiotechnologie voranbringen: Wissenschaftscluster zur gezielten Nutzung der Genchirurgie (Genom Editing), zur Züchtungsbeschleunigung von wärme- bzw. trockentoleranten und nährstoffeffizienten Kulturpflanzen (An- passung an die Klimaerwärmung, Ressourcenschonung) werden wir im Sinne einer ökologischen und nachhaltigen Pflanzenforschung fördern. Dies ist unser langfris- tiger Beitrag zur Ernährungssicherung und wir stärken die Landwirtschaft, welche durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen steht. In diesem Zusam- menhang wollen wir das Netzwerk zwischen dem Leibniz-Zentrum in Gatersleben, dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzenforschung, dem Leibniz-Zentrum für Pflanzenbiochemie Halle und der Martin-Luther-Universität Halle nutzen und weiter ausbauen. --- PAGE 22 --- 21 • Synergieeffekte mit dem UBA besser nutzen: Der Standort des Umweltbundes- amtes in Dessau-Roßlau sollte durch eine gezielte Zusammenarbeit mit Studieren- den noch besser genutzt werden. • Den Strukturwandel durch die Gründung eines Helmholz-Zentrums unterstützen: Im Zuge des Strukturwandels müssen neue Energieträger gefunden werden, die künftig eine CO2-arme Stromerzeugung ermöglichen. Diese müssen grundlast-, re- gelungs- und schwarzstartfähig sein, um die Kohle als fossilen Energieträger abzu- lösen. Darüber hinaus kommt es darauf an, eine preisstabile, sichere und unabhän- gige Energieversorgung sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir uns für die Gründung eines energiewissenschaftlichen Forschungs- und Technolo- giezentrums der Helmholz-Gesellschaft im Süden Sachsen-Anhalts einsetzen. • Die Studienabbruchquote verringern: Gut ein Drittel aller Studentinnen und Stu- denten bricht ihr Studium vorzeitig ab. Wir wollen dies ändern, indem wir unabhän- gig von den Zielvereinbarungen gemeinsam mit den Hochschulen moderne Steue- rungsmöglichkeiten entwickeln, die eine Qualitätsverbesserung zum Ziel hat, aber auch die Findungsphase vieler Studenten zu Beginn des Studiums mit einbezieht. Eine Steuerung durch freiwillige Eingangstests kann zu Beginn eines Studiums die Frage beantworten, ob ein Studienanfänger fähig ist, in dem von ihm gewählten Studiengang einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen. Wir wollen die Einführung von Talent-Scouts zur Talentförderung bei Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus. Die Talent-Scouts suchen und identifizieren talentierte und enga- gierte Schülerinnen und Schüler und fördern diese über Stipendien, weiterführende Bildungsangebote, motivieren zur Teilnahme an Bundes- und Landeswettbewer- ben etc. und begleiten sie auf ihrem weiteren Bildungsweg und beraten bei der Be- rufswahl. Zur Erleichterung der Arbeit der Talent-Scouts werden Netzwerke und Kooperationen mit Hochschulen, Universitäten, außerschulischen Institutionen etc. aufgebaut, um die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern zu Talent-Scouts an- bieten zu können und um den Schülern entsprechende Weiterbildungs- und Quali- fizierungsangebote geben zu können. • Mehr Klasse statt Masse einfordern: Wir werden sicherstellen, dass die Zielver- einbarungen vereinbarungsgemäß finanziert und künftige Programme des Bundes- und der EU zur Verbesserung der Qualität an den Hochschulen umgesetzt werden. • Die Beschäftigungsbedingungen verbessern: Gutes und qualifiziertes Hochschul- personal ist die Grundlage für erfolgreiche Standorte. Die Betreuungsquote, also das Maß der Lehrenden in Bezug auf die Studierenden, lässt sich nur verbessern, wenn es an den Hochschulen entsprechende Beschäftigungs- und Karrierechancen gibt. Leider geht der Trend an deutschen Hochschulen zunehmend zu zeitlich be- fristeten Stellen, die oftmals nur über Projektmittel begrenzt gebunden sind. Wir wollen einen offenen Dialog mit den Hochschulen führen, um die personelle Situa- tion über Festanstellungen (Tenure-Track-Verfahren), interne Stellenbewirtschaf- tungen und eine Verstetigung der Hochschulpaktmittel mit unbefristeten Stellen zu verbessern. • Dafür sorgen, dass Studieren nicht belastet: Gute Beschäftigungs- und Studien- bedingungen und Familienfreundlichkeit sind Standortvorteile, die an den Hoch- --- PAGE 23 --- 22 schulen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Darum ist es unser Anliegen im en- gen Dialog mit den Hochschulen und den Kommunen an den Hochschulstandorten nach geeigneten Möglichkeiten zu suchen, um eine ausreichende Kinderbetreuung zu organisieren. Die Hochschulen sind gefordert, eigene Vorschläge für mehr Fami- lienfreundlichkeit einzubringen. Dazu ist der verstärkte Dialog mit den familienbe- ratenden Einrichtungen und Organisationen zu führen. Die Studentenwerke, als Träger der wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung innerhalb der Selbstverwaltung der Hochschulen, brauchen mehr Spielraum und Handlungsfreiheit. • Mehr in Digitalisierung der Hochschulen und die Hochschulbildung investieren: Hochschulen sind Orte des Lernens und der Wissenschaft. Beides benötigt Rah- menbedingungen, die aktuellen internationalen Standards genügen und die Mög- lichkeit eröffnen, Maßstäbe bei Forschung und Lehre zu setzen. Obwohl sich an den Hochschulen im Bereich der Digitalisierung in den zurückliegenden Jahren sehr viel getan hat, bringt die Corona-Pandemiekrise die Schwachpunkte eindrücklich zum Vorschein. Noch immer sind grundlegende Voraussetzungen wie digitale Verwal- tungsabläufe oder die einfache Ausstattung mit Konferenztechnik unzureichend umgesetzt. Wir wollen mit den Hochschulen daran arbeiten, dass aktuelle Software und Lernmanagementsysteme eingeführt werden. Open Source Lösungen sollte ein Vorrang eingeräumt werden. Die Hochschulen brauchen ein internes Anreizsystem, das die Studienbereiche belohnt, die verstärkt auf digitale Lehr- und Lerninformati- onen sowie auf digitale Bibliotheken setzt. Wir wollen mehr digitale Hochschulbil- dung durch die hochschulübergreifende Vernetzung, politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, die digitales Studieren ermöglichen sowie einheitliche Stan- dards, die eine Kommunikation zwischen den Hochschulstandorten ermöglichen. Die Hochschulstandorte in Sachsen-Anhalt sollen einen Superrechner (Quanten- Computer) nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen er- halten, um Forschung und Innovation zu uns ins Land zu holen. • Eine leistungsfähige Hochschulmedizin stärken: Das Zusammenspiel von For- schung, Lehre und Krankenversorgung ist kein Hexenwerk, sondern seit Jahrzehn- ten fester Bestandteil einer hochleistungsfähigen Hochschulmedizin in Sachsen- Anhalt. Vor dem Hintergrund des Ärztemangels kommt auf die Universitätskliniken eine zunehmende Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung zu. Wir setzen uns da- für ein, dass das erfolgreiche Landarztquotenprogramm verstetigt wird. Das Land hat in den zurückliegenden Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur und bei der technischen Ausstattung geleistet. Unsere Hochschulmedizin entspricht den internationalen Standards im Gesundheitswesen und bei der Forschung und Lehre. Wir wollen diese Qualität auch in Zukunft absichern. Dazu gehört auch, dass wir für das Abrechnungssystem mit den Krankenkassen die gleichen Maßstäbe einfor- dern, die auch in den alten Bundesländern gelten. Weiterhin sind Synergien zwi- schen Universitätskliniken und regionalen Krankenhäusern nötig. Wir werden dafür sorgen, dass diese Kooperationen im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit unter- stützt werden. --- PAGE 24 --- 23 7. Beste Bildung für alle Kern christdemokratischer Bildungspolitik ist ein modernes Schulwesen höchster Qualität, das individuelle Förderung und Leistungsbereitschaft vereint. Mit der Einstellung von knapp 5000 Lehrkräften und über 800 pädagogischen Mitarbeitern wurde die Unterrichts- versorgung mit so vielen Beschäftigten wie nie zuvor gesichert. Zudem konnte die Lehr- amtsausbildung für Seiten- und Quereinsteiger flexibilisiert werden. Wir werden die Neu- einstellungen von Lehrkräften weiter vorantreiben. Die im neuen Schulgesetz verankerten Grundschulverbünde gewährleisten darüber hinaus ein tragfähiges und bestandssicheres Schulnetz. Auf Initiative der CDU wurde ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Berufsschulen und zur Unterstützung von Auszubildenden verabschiedet. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Wirtschaft und Handwerk. Schließlich ha- ben wir in den zurückliegenden Jahren ein wegweisendes Förderschulkonzept für den Er- halt unserer Förderschulen und Förderzentren erarbeitet, welches sowohl dem Gedanken der Inklusion als auch dem Anspruch einer diagnostisch begründeten Beschulung jeden Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht wird. Wir sind der Auffassung: Das Erreichte kann sich sehen lassen, aber es gibt noch vieles zu tun! Bildung als Voraussetzung für beruflichen Erfolg, gesellschaftliche Teilhabe und persönli- che Erfüllung wird für die Union auch künftig hohe Priorität haben. Von zentraler Bedeu- tung ist dabei der Erhalt eines gegliederten Schulwesens, das sich an Leistung und Unter- stützungsbedarf orientiert. Die digitale Revolution und der demografische Wandel stellen unsere Schulen vor große Aufgaben. Die CDU Sachsen-Anhalt stellt sich diesen Herausforderungen mit einem klaren Kompass: Wir lassen keine politischen Experimente an unseren Schülerinnen und Schülern zu. Wir wollen beste Bildung für alle. Wir werden weiter den Blick auf unsere übergeordneten Ziele legen und für die kommen- den 5 Jahre Maßnahmen in Angriff nehmen. Die CDU Sachsen-Anhalt räumt der Bildung als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, persönliche Erfüllung und Lebenserfolg einen hohen Stellenwert ein. Es geht dabei um das individuelle Erreichen bester Bildung, um Fordern und Fördern. WIR WERDEN • Schulleitungen bei der Stellenbesetzung stärker einbeziehen: Um auf Unterrichts- ausfall schnell reagieren zu können, soll es Schulen ermöglicht werden, selbststän- dig befristete Vertretungskräfte einzustellen. • Durch die Corona Pandemie resultierende Lernverluste ausgleichen: Allen Schü- lerinnen und Schülern soll ein zeitgerechter und gleichwertiger Abschluss ermög- licht werden. Dies wird durch zusätzliche Angebote realisiert. • Lehrpersonal im Land behalten: Wir werden bestehende Wettbewerbsnachteile zu den Nachbarländern insbesondere bei Grundschullehrkräften und ausgewählten Leitungsämtern ausgleichen. --- PAGE 25 --- 24 • Allen Schulen mehr personelle Unterstützung zukommen lassen: Das Programm „Schulverwaltungsassistenz“ ist der richtige Ansatz, um Schulleitungen von Ver- waltungsaufgaben zu entlasten. Diesen Ansatz gilt es auszubauen. Für die Erhö- hung der Selbständigkeit wurden in den letzten Jahren Schulgirokonten und Bud- gets eingerichtet. Es gilt, diese Instrumente fortzuführen und die Anwendungsbe- reiche für die Budgetbildung auszuweiten. • Die Quote erfolgreicher Schulabschlüsse erhöhen: Die bisher ergriffenen Maßnah- men sollen fortgesetzt und ausgebaut werden. Dazu gehören das Programm „Pro- duktives Lernen in Schule und Betrieb“, das Programm „Schulerfolg sichern“ (mit knapp 400 vom Land geförderten Stellen für Schulsozialarbeit) und der neu einge- führte Modellversuch „Praxislerntage“. • Berufliche Bildung stärken: Die berufliche und die akademische Bildung müssen als zwei gleichberechtigte Säulen im Bildungssystem noch besser wahrgenommen und bei der Organisation des Schulwesens beachtet werden. Wir setzen auf klare Strukturen bei den Zuständigkeiten für Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbil- dungsgesetz und der Handwerksordnung geregelt sind. Die Berufsorientierung wird für alle Schulformen in den Sekundarstufen I und II schulgesetzlich verankert und konzeptionell fortentwickelt. Sie bleibt fester Be- standteil in allen Schulformen und ist zu stärken. Dazu soll das Berufsorientierungs- programm BRAFO langfristig gesichert werden. Die berufsbildenden Schulen übernehmen eine wichtige und zu unterstützende Rolle im Übergang von schulischer Ausbildung zum Beruf. Damit der nahtlose Übergang von der Schule in eine Ausbildung für alle Jugendli- chen gelingt, werden wir die Angebote am Übergang Schule Beruf bündeln und transparenter gestalten. • Die Berufsorientierung stärken: Sie bleibt fester Bestandteil in allen Schulformen und ist zu stärken. Wir wollen die bereits in vielen Schulen angebotenen Beratungs- gespräche der Agentur für Arbeit verpflichtend für Abschluss-jahrgänge machen. Die CDU setzt sich außerdem dafür ein, dass Blaulichtorganisationen und Jun- gendoffiziere weiterhin in den Schulen über ihre Arbeit informieren dürfen. • Berufsausbildung wertschätzen: Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu sichern, muss die berufliche Ausbildung eine größere gesellschaftliche Anerken- nung erfahren. Wir wollen die Orientierung von Absolventinnen und Absolventen mit erweitertem Realschulabschluss deshalb auf die beruflichen Gymnasien ver- bessern. Zudem soll der digitale Kompetenzerwerb einen hohen Stellenwert in der Berufsbildung einnehmen, um diese auf zukünftige Arbeits- und Geschäftsprozesse auszurichten. • Die Lehrpläne an aktuelle Erfordernisse anpassen: Wir werden uns im Rahmen der KMK (Kultusministerkonferenz) dafür einsetzen, dass man eine Überarbeitung der Lehrpläne zugunsten aktueller Bedarfe prüft. Dabei sollten Möglichkeiten des Erwerbs digitaler und wirtschaftlicher Kompetenzen in den Blick genommen wer- den. --- PAGE 26 --- 25 • Schulsozialarbeit fest in den Schulen verankern: Die Schulsozialarbeit trug in den letzten Jahren einen großen und wichtigen Teil dazu bei, die Lehrkräfte in ihrem Er- ziehungs- und Schutzauftrag zu unterstützen. Daher wollen wir die Stellen für Schulsozialarbeiter bedarfsorientiert bereitstellen. • Die Sprachförderung stärken: Sprache ist der Schlüssel zur Integration, das Fun- dament für einen erfolgreichen Start in das Leben und zentrales Element gesell- schaftlicher Teilhabe. Das Land hat die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Muttersprache in den letzten Jahren umfänglich beim Spracherwerb unterstützt. Damit die beabsichtigte Integration besser gelingen kann, soll diese Sprachförde- rung fortgesetzt werden. Das Angebot ist auch auf deutsche Kinder mit mutter- sprachlichen Defiziten auszuweiten. • Außerschulisches Engagement wertschätzen: Demokratisches Engagement in der Schule und im außerschulischen Bereich verdient Anerkennung und Unterstützung. Klassen- und Schülersprecher wollen wir unterstützen, indem ihr Engagement in der Schulgemeinschaft auf Zeugnissen gewürdigt wird. Um Schüler für das Ehren- amt zu begeistern, begrüßen wir den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Schule und Vereinen. • Auf internationale, insbesondere europäische Vernetzung und Kooperation vor- bereiten: Wir werden bestehende Programme zu internationalen Partnerschaften und Austauschen weiterführen und stärken. • Klarheit in der Schulstruktur: Die CDU steht zum gegliederten Schulwesen. Nach unserer Auffassung bilden die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen eine gemein- same Schulform. Dabei soll für Schülerinnen und Schüler mit erweitertem Real- schulabschluss eine bessere Orientierung auf die Beruflichen Gymnasien erfolgen, um den qualifizierten Fachkräftebedarf zu sichern. • Ganztag neu organisieren: Aufgrund des Lehrkräftebedarfes in der Unterrichtsver- sorgung ist ein neues Rahmenkonzept notwendig. Dabei sind außerschulische Partner wesentlich stärker einzubeziehen. Der Ganztagsbetrieb wird dann mehr- jährig konzeptgebunden unterstützt. Die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten wird ausgebaut. • Noten beibehalten: Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Rückmeldung zu ihrem Leistungsstand. Das System der Leistungseinschätzung durch Noten, Beur- teilungen, Versetzungen und Abschlussprüfungen hat sich bewährt. Das Instru- ment der zentralen Prüfungen ist weiter zu entwickeln und neue Prüfungsformate sind einzuführen. • Ausbau der Lehramtsausbildung an der Otto-von-Guericke-Universität: Für die Lehrerversorgung, insbesondere im ländlichen und nördlichen Bereich des Landes, soll eine Erweiterung der Lehrerausbildung, vor allem die Einführung des Lehramtes an Grundschulen, geprüft werden. • Qualität sichern: Zur Qualitätssicherung gehört auch die vertiefte Auswertung der Zentralen Klassenarbeiten in den Schuljahrgängen 4 und 6. Wir werden auch zu- künftig an nationalen und internationalen Leistungsvergleichen teilnehmen. --- PAGE 27 --- 26 Im Rahmen einer abgestimmten Gesamtstrategie für die Schul- und Unterrichtsent- wicklung sind die interne und die externe Evaluation der Schulen wiederaufzuneh- men. Zu Qualität sichern gehört auch, dass die Anforderungen an eine leistungsge- rechte Benotung nicht herabgesenkt werden. • Verbindliche Schullaufbahnempfehlung wiedereinführen: Mit individueller Unter- stützung sollen auf den weiterführenden Schulen beste Bildungserfolge erzielt wer- den. Wir setzen uns daher für die Wiedereinführung einer verbindlichen Schullauf- bahnempfehlung ein. Dabei sollten der Leistungsstand und die sinnvollste Schul- laufbahn auf Grundlage von drei Säulen ermittelt werden: Den Noten der vierten Klasse, einer Einschätzung des Klassenlehrers, sowie einem beratendem Lehrer-El- tern-Schüler-Gespräch. • Die Lehramtsausbildung erweitern: Es steht im Rahmen der Lehramtsausbildung in der kommenden Legislaturperiode die von der Expertengruppe empfohlene wei- tere Erhöhung auf 1.200 Studienplätze an. Die Bemühungen gegenüber den Hoch- schulen zur stärkeren Ausrichtung der Ausbildungsfächer auf die Bedarfe der Schu- len werden fortgesetzt. Dazu zählt auch der größere Praxisbezug der Lehramts- ausbildung. Um Lehrkräfte für Regionen mit hohem Bedarf zu gewinnen, wollen wir während der Ausbildung finanzielle Anreize sowohl durch das Land als auch durch die Kommunen schaffen. Wir streben an, die Durchlässigkeit von Bachelor-Studi- engängen in Lehramtsstudiengänge zu erhöhen. • Eine Pädagogische Hochschule aufbauen: Wir streben an, mittelfristig die perso- nellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen zur Errichtung und Einrichtung einer Pädagogischen Hochschule im Land Sachsen-Anhalt zu schaffen. • Mangelfächern durch Zielvereinbarungen begegnen: Die CDU Sachsen-Anhalt setzt sich für mehr Studienplätze in den Richtungen der Mangelfächer ein. Dazu sollen diese Studienbereiche stärker finanziell gefördert und unterstützt werden. Zukünftig soll insbesondere die infrastrukturelle Ausstattung dieser Studiengänge gefördert werden, sodass mehr Studienplätze angeboten werden können. • Mit der Digitalisierung und der Medienbildung ein neues Kapitel von Schule auf- geschlagen: Wir wollen dazu gemeinsam mit den Schulen und Schulträgern trag- fähige Konzepte entwickeln. Wir stehen für den Ausbau des E-Learning. Dazu sind die Möglichkeiten der Schulcloud zu erweitern, bestehende Lernangebote fortzu- entwickeln und neue zu schaffen. In den berufsbildenden Schulen ist der Kompe- tenzerwerb auf die zukünftigen Arbeits- und Geschäftsprozesse auszurichten. • Medien- und Digitalkompetenzen vermitteln: Unsere Schülerinnen und Schüler sollen technisch und inhaltlich auf den Umgang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken vorbereitet werden. Der Erwerb medienpädagogischer Kompetenzen muss künftig einen breiteren Raum in der Lehreraus und- Weiterbildung erhalten und in allen Schulformen vermittelt werden. • Schulen in freier Trägerschaft beweisen Vielfalt und Leistungsfähigkeit und sind ein fester Bestandteil unserer Bildungslandschaft: Wir streben weiterhin das Ziel einer möglichst einvernehmlichen Regelung zwischen den freien Trägern und dem Land zu den kalkulatorischen Grundlagen der Berechnung der Finanzhilfe an. --- PAGE 28 --- 27 Wir werden die relevanten Rechtsgrundlagen in ein eigenständiges Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft überführen. • Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, als dritte Säule des Bil- dungswesens in Sachsen-Anhalt, haben für die CDU einen hohen Stellenwert: Um auch zukünftig gute Bildung für Menschen aller Altersstufen und Lebenslagen zu ermöglichen, stehen wir weiterhin für die Unterstützung der öffentlich finanzier- ten Erwachsenenbildung. Themen wie das Nachholen von Schulabschlüssen/Zwei- ter Bildungsweg, oder Alphabetisierung/Grundbildung werden auch in den kom- menden Jahren eine Rolle spielen, nicht zuletzt, um damit einen Beitrag zur Fach- kräftegewinnung zu leisten. • Bauliche Modernisierungen in den Blick nehmen: Wir wollen deshalb, dass auch geeignete Förderprogramme der EU, des Bundes aber auch des Landes für den Schulbau und die Schulsanierung genutzt werden. Ebenso ist bauliche Vorsorge für angemessenen Sportunterricht zu treffen. • Schuleingangsuntersuchungen überprüfen: Wir wollen prüfen, ob die Schulein- gangsuntersuchungen auf ortsansässige Kinderärzte übertragen werden können. --- PAGE 29 --- 28 8. Starke Kommunen – starkes Sachsen-Anhalt Die Kommunen unseres Landes sind die Herzkammer der Demokratie. Hier erleben die Menschen unmittelbar, wie sich politische Entscheidungen auswirken. Auf Ebene der Ge- meinden, Städte und Landkreise werden diejenigen Leistungen erbracht, die für die Bevöl- kerung mit am wichtigsten sind. Egal, ob es nun um den Betrieb von öffentlichen Einrich- tungen, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Schwimmbädern und Museen, Verwal- tungsdienstleistungen wie Baugenehmigungen, Kraftfahrtzulassungen und Sozialhilfe oder auch nur die Sauberkeit im öffentlichen Raum geht. In diesem Sinne sind die Anliegen und Interessen der Kommunen über alle Politikbereiche hinweg mitzudenken. Denn nur mit starken Kommunen gibt es auch ein starkes Land Sachsen-Anhalt. Die kommunale Selbst- verwaltung hat Verfassungsrang und ist daher elementarer Bestandteil unseres politi- schen Grundverständnisses. In der alten Wahlperiode ist es gelungen, die Höhe der Mittel des Finanzausgleichsgesetzes mit 1,628 Mrd. Euro festzuschreiben. Schwankungen wie in den Jahren zuvor konnten so verhindert werden. Zur Stärkung der Wirtschaftsförderung soll die Gewerbesteuerumlage im Falle einer Neuordnung der Finanzverfassung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, im Rahmen einer Länderinitiative, auf den Prüfstand ge- stellt werden. 8.1 Gleichwertiges Leben in der Stadt und auf dem Land Als die Sachsen-Anhalt-Partei ist es unser Anspruch für die Menschen in unserem Land, unabhängig vom jeweiligen Wohnort, grundsätzlich die Bedingungen für ein lebenswertes Umfeld zu erhalten bzw. im Bedarfsfall zu schaffen. In der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebens- verhältnisse festgeschrieben. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Entwicklung in den verschiedenen Teilen unseres Landes eine unterschiedliche Dynamik aufweist. Wäh- rend die beiden Großstädte, Halle/Saale und Magdeburg, inkl. der sie umgebenden Ge- meinden, grundsätzlich stabile Bevölkerungszahlen aufweisen, ist in anderen Teilen ein Bevölkerungsrückgang mit einer gleichzeitig immer älteren Bevölkerung zu verzeichnen. Dabei spielt nicht nur die demografische Entwicklung eine große Rolle. Es geht auch um attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung bzw. Weiterentwicklung von Unterneh- men sowie weiterer Einrichtungen. Dann bleiben die Menschen auch vor Ort wohnen oder siedeln sich in einer Region an. Die Breitbandversorgung, eine gute Infrastruktur, die Siche- rung der Mobilität und das Vorhandensein von entsprechenden Grundstücken sind hier Schlüsselelemente. WIR WERDEN • Das Finanzausgleichsgesetz fortentwickeln: Bei der Neugestaltung des Finanz- ausgleichsgesetzes (FAG) müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Aufgaben der Gemeinden und Landkreise besser berücksichtigt werden. Im Rahmen des kom- munalen Finanzausgleiches sollen die besonderen Belange der Kommunen mit tou- ristischer Infrastruktur berücksichtigt werden. Es ist unser Ziel, im Rahmen der fi- nanziellen Möglichkeiten des Landes, die Höhe der FAG-Mittel zu dynamisieren, um beispielsweise Mehrausgaben auf Grund von Preissteigerungen auszugleichen. Bei der Weiterentwicklung des FAGs sind die Kommunen unbedingt intensiv einzube- ziehen. Die durchaus unterschiedlichen Interessen innerhalb der kommunalen Fa- milie müssen dabei ausgeglichen werden. --- PAGE 30 --- 29 Für strukturschwache Kommunen planen wir eine finanzielle Grundsicherung, da- mit auch sie ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen können. Einwohnerzuschläge die die Wahrnehmung von Versorgungsfunktionen zentraler Orte berücksichtigen sol- len, wollen wir nicht nur für die Ober- und Mittelzentren, sondern auch für die Grundzentren prüfen. Gleichzeitig bekennen wir uns dazu, die den Kommunen durch neue oder geänderte Gesetze entstehenden Mehrbelastungen auszuglei- chen. Hierzu wollen wir die Konnexitätsregeln in der Landesverfassung der aktuel- len Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Eine besondere Rolle spielt der Ausgleich der finanziellen Folgen für die Kommunen durch die Aus- wirkungen der COVID19-Pandemie auf den unterschiedlichen Gebieten. Unser Ziel bleibt es, dass möglichst ein großer Teil der Zuweisungen an die Kommunen vom Land in Form von Pauschalen erfolgt. Bei der Unterstützung des kommunalen Stra- ßenbaus wird dem Flächenanteil und der Straßenlänge eine hohe Gewichtung bei- gemessen, um dem dünn besiedelten ländlichen Raum besonders zu helfen. Wir vertrauen der kommunalen Selbstverwaltung! Wenn gesonderte Fördermittelpro- gramme aufgelegt werden, sollte deren Beantragung möglichst aufwandsarm ge- staltet werden. Ein Förderprogramm, bei dem der Aufwand der Beantragung in kei- nem wirtschaftlichen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht, nützt niemanden. • Die kommunale Selbstverwaltung stärken: Mit den Änderungen des Kommunal- verfassungsgesetzes haben wir den Rechtsrahmen für die Gestaltung der kommu- nalen Selbstverwaltung den aktuellen Herausforderungen kontinuierlich ange- passt. Sollte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben, werden wir diesen gemein- sam mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen und notwendige Weiterent- wicklungen der Rechtsgrundlagen vornehmen. Wir wollen die Vorschriften zur Dop- pik daraufhin überprüfen, was wirklich erforderlich und von allen Kommunen leist- bar ist. Die ehrenamtliche Arbeit in den Gremien der kommunalen Selbstverwal- tung, wie in Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen, schätzen wir sehr. Die Rahmenbedingungen für die Ausübung von kommunalen Mandaten müs- sen weiter verbessert werden, auch mit dem Ziel einen breiten Bevölkerungsmix für dieses Amt zu gewinnen. • Die Kommunalwahlen reformieren: Wir setzen uns für eine 3 Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen ein mit dem Ziel, eine weitere Zersplitterung bei der Beset- zung der kommunalen Gremien zu verhindern. Wir sind weiter für die Abschaffung der Stichwahlen bei der Wahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Land- räten. • Bürgerbeteiligung sichern: Die Kommunen sind aufgefordert, die vorhandenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu nutzen ohne dabei die Legitimität und die grundsätzliche Entscheidungsbefugnis der aus Wahlen hervorgegangenen Gre- mien in Frage zu stellen. • Kommunalpolitisch Aktive schützen: Jegliche Form von Aggression gegenüber eh- renamtlich wie hauptamtlich kommunalpolitisch Aktiven lehnen wir auf das schärfste ab. Der Rechtsstaat ist hier gefordert, seine Möglichkeiten entsprechend zu nutzen, um ein solches Handeln zu sanktionieren. • Die öffentliche Daseinsvorsorge unterstützen: Wir setzen ausdrücklich auf die öf- fentliche Daseinsfürsorge. Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, zum Bei- spiel in Form von Wohnungsunternehmen oder Ver- und Entsorgungsunternehmen, --- PAGE 31 --- 30 stellen wir nicht in Frage. Digitale Infrastrukturen sind für uns unerlässlicher Be- standteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. • Die Digitalisierung der Verwaltung ausbauen: Die Beschäftigten in den Kommu- nen leisten engagiert einen qualifizierten Dienst im Sinne der Bürgerinnen und Bür- ger. Wir setzen auch weiterhin auf das Wissen und die Erfahrungen der in den Kom- munen beschäftigten Personen. Gleichzeitig müssen die Chancen der Digitalisie- rung durch einen kontinuierlichen Ausbau der entsprechenden Angebote und Dienstleistungen für die Bürger genutzt werden. Wir plädieren dabei, und auch auf weiteren Gebieten, für eine interkommunale Zusammenarbeit, die durch das Land bei Bedarf unterstützt wird. • Ansiedlungen in die Fläche bringen: Behörden werden wir im Rahmen einer De- zentralisierungsstrategie nur in den Mittelzentren im ländlichen Raum ansiedeln. Das gilt bei Verlegungen als auch bei Neuansiedlungen von Bundes- und Landes- behörden. • Innovative Projekte für den ländlichen Raum fördern: Die Etablierung von statio- nären oder temporären bzw. flexiblen Einrichtungen der Versorgung des täglichen Lebens ist ein wichtiger Faktor, um Menschen auf dem Land zu halten. Diese Ein- richtungen könnten auch weitere Belange der ländlichen Bevölkerung übernehmen, wie Post, Überweisungsarbeiten für Kreditinstitute und eventuell auch Anlaufpunkt bzw. Koordinierungsstelle für Reparaturarbeiten am Haus und Grund. Innovative Projekte und Ideen hierzu wollen wir fördern und bestehende Angebote erhalten und erweitern. • Aktive ländliche Quartiere entwickeln: Der ländliche Raum lebt vom Miteinander der Generationen. Um das Miteinander zu unterstützen und um den Herausforde- rungen des demografischen Wandels zu begegnen, ist Quartiersarbeit ein Zu- kunftskonzept. Quartiersarbeit vereint und aktiviert engagierte Bürgerinnen und Bürger, soziale Träger, Wohnungsunternehmen, Vereine und Kommunen selbst- wirksam zu werden. Die Entwicklung von Quartieren soll durch ein Landespro- gramm „Vitales Lebensumfeld in der Kommune“ unterstützt werden. 8.2 Ehrenamt stärken Ehrenamtliches Engagement gehört zu den tragenden Säulen unserer solidarischen Ge- sellschaft. Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren, sind genauso vielfältig, wie es die Gesellschaft ist: ob im Sport-, Kultur- oder Sozialbereich; genauso auf der Ebene der ehrenamtlichen Kommunalpolitik, im Bereich der Justiz in Schiedsstellen und im Schöffen- dienst oder in Gewerkschaften und bei Arbeitgebervertretungen sowie den Selbstverwal- tungsorganen der Sozialversicherung oder der Kammern; nicht zu vergessen die Freiwilli- gen Feuerwehren oder die Organisationen im Rettungswesen und im Katastrophenschutz, um nur einige zu nennen. Überall brauchen wir Menschen, die sich freiwillig engagieren. --- PAGE 32 --- 31 WIR WERDEN • Das Ehrenamt fördern: Neben der Sicherstellung guter Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement gilt es auch, die Vorstände in ihrer Arbeit zu unter- stützen. Die professionelle Begleitung ehrenamtlicher Arbeit, zum Beispiel durch Freiwilligenagenturen und ähnliche Organisationen, wollen wir weiter fördern. • Die Aus- und Fortbildung ermöglichen: Wir setzen uns für eine Würdigung des Ehrenamtes ein. Ehrenamtlich Aktive brauchen auch Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung. 8.3 Der Sport ist Motor und Bindeglied unserer Gesellschaft Sachsen-Anhalt hat eine vielfältige Sportlandschaft. Breiten-, Leistungs- und Profisport haben eine bindende und ausstrahlende Funktion in unserem schönen Bundesland und sind historisch über Jahrzehnte gewachsen. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitserhaltung, Freizeitgestaltung, Wertevermittlung und ist zugleich Wirt- schaftsfaktor. Die strategische Zusammenarbeit und Partnerschaft mit dem Landessport- bund Sachsen-Anhalt (LSB) sowie den Kreissportbünden liegt uns am Herzen, denn nur dadurch können wir eine leistungs- und zukunftsorientierte sowie flächendeckende Sport- förderung im ganzen Land gewährleisten. Der LSB braucht auch weiterhin eine ausrei- chende finanzielle Unterstützung durch das Land. Für die Würdigung der ehrenamtlich Tä- tigen und die Aus- und Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Trainer und Übungs- leiter sowie Kampf- und Schiedsrichter brauchen die Sportvereine eine politische Unter- stützung. Die Landessportschule in Osterburg und die Olympiastützpunkte in Halle und Magdeburg sollen auch weiterhin eine wichtige Rolle im Sport spielen. WIR WERDEN • Die Sportförderung verstetigen: Die Förderung des Breiten-, Leistungs- und Be- hindertensports werden wir fortführen. Dies gilt auch für die verlässliche Unterstüt- zung des Landessportbundes sowie der Kreis- und Stadtsportbünde. • Das Ehrenamt stärken: Die Würdigung der ehrenamtlich Tätigen, die Aus- und Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Trainer und Übungsleiter sowie der Kampf- und Schiedsrichter werden Schwerpunkte unserer Arbeit sein. • Sportanlagen modernisieren: Unser Ziel ist es, die Vereins- und kommunalen Sportanlagen und Sporthallen kontinuierlich zu modernisieren, damit unsere Sport- begeisterten ein hervorragendes Trainingsumfeld haben, in dem auch Meister- schaften stattfinden können. • Spitzensportler in der Polizei fördern: Wir als CDU wollen mit den landesweiten Sportschulen und der gezielten Förderung von Spitzensportlern in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt Talenten die Möglichkeit bieten, eine sportliche Karriere anzustreben. --- PAGE 33 --- 32 8.4 Sachsen-Anhalt zum E-Sport-Land machen Mit dem „E-Sport Hub Sachsen-Anhalt“ unterstützt das Land bereits virtuellen Sport. Da- mit ist Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, in dem die Förderung des E- Sports bereits so ausgeprägt ist. Das Land sollte dafür sorgen, diese Vorreiterrolle beizu- behalten und weiter zu stärken. Die Arbeit der E-Sports-Vereine ist essentiell, um gerade Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, wie wichtig eine gesunde Ernährung und viel Be- wegung neben dem Betreiben virtuellen Sports ist. Darüber hinaus ermöglichen Vereine ein kontrolliertes Spielen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen zu einem besseren Umgang untereinander in den sozialen Netzwerken bei. WIR WERDEN • Uns dafür einsetzen, den E-Sport als offizielle Sportart anzuerkennen: Die CDU Sachsen-Anhalt wird die Landesregierung weiterhin dazu verpflichten, sich auf Bundesebene für eine Änderung des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung einzusetzen und E-Sports in allen Facetten als eigene Sportart in den Vorschriften zur Gemeinnüt- zigkeit zu verankern. • An der Spitze bleiben: Sachsen-Anhalt soll bezogen auf den E-Sport Vorreiter blei- ben. Die CDU Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb sowohl für die Einrichtung physi- scher E-Sport-Räume auf kommunaler Ebene als auch für die Durchführung mo- derner Veranstaltungsformate wie zum Beispiel E-Sport-Events ein. 8.5 Wir erleichtern Bürgerbeteiligung Die CDU ist sich der bereits heute gegebenen zahlreichen Möglichkeiten von Bürgerbe- teiligung auf verschiedenen politischen Ebenen und durch gesetzliche Vorgaben be- wusst. Dennoch ist spürbar, dass Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, Entschei- dungen würden über ihre Köpfe hinweg getroffen. Die CDU will, dass der, der sich ein- bringen möchte, dies rechtzeitig und mit genügend Vorlauf auch kann. Unsere Ziele sind daher: • Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, für die das Land verantwort- lich ist, werden künftig in besser lesbarer, verständlicherer Sprache prominenter - auch und gerade im digitalen Bereich (Social Media) - veröffentlicht. Zusätzliche Mittel dafür sind einzuplanen. Es gibt keine kleingedruckten, verschämt in Rand- zeilen auf „letzten“ Seiten gedruckte Beteiligungsaufrufe als Pflichtübung mehr. • Jeder Gesetzentwurf soll online veröffentlicht werden. • Mit einem digitalen Sachsen-Anhalt-Gespräch werden wir allen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Möglichkeit geben, sich direkt mit der Landesregierung auszutauschen. --- PAGE 34 --- 33 9. Sicher leben in Sachsen-Anhalt Die CDU Sachsen-Anhalt ist die Partei der inneren Sicherheit. Wir haben stets gezielt Ini- tiativen ergriffen, um Bürgerrechte und Bürgerfreiheiten vor Gewalt, Kriminalität, Rechts- bruch und Extremismus zu schützen. Wir wollen, dass sich die Menschen in Sachsen-An- halt ohne Angst vor Straftaten und Gewalt sicher und zu Hause fühlen. Das Sicherheitsge- fühl der Menschen ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und ein entscheidender Standortfaktor für die Wirtschaft und für zukünftige Investitionen in Sachsen-Anhalt. Die Polizei in Sachsen-Anhalt ist ein verlässlicher Partner für unsere Bürgerinnen und Bür- ger und der Garant für die Sicherheit. Die Polizei genießt in der Bevölkerung aufgrund ihrer hervorragenden Arbeit ein hohes Vertrauen. Die bürgernahe Arbeit unserer Polizei muss in der gesamten Fläche unseres Landes gewährleistet bleiben. Für uns ist entscheidend, dass die Polizei dann da ist, wenn sie gebraucht wird. Zur Verstärkung der Landespolizei auf 6.400 Polizeivollzugskräfte haben wir die Zahl der jährlichen Neueinstellungen deutlich erhöht und die Ausbildungskapazitäten für Polizeian- wärter an der Fachhochschule der Polizei entsprechend ausgebaut. Mit der Polizeistruk- turreform 2020 wurden neue Organisationsstrukturen entwickelt, welche es ermöglichen, die polizeilichen Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen und angemessene polizeiliche Reaktionszeiten zu gewährleisten. Hinsichtlich der Ausstattung der Polizei erfolgten in den letzten Jahren umfassende Ersatzbeschaffungen und Erneuerungen, zum Beispiel bei der Ausrüstung mit Helmen, Körperschutz und Standardpistole, die Beschaffung von Polizei- booten und die Beschaffung eines weiteren Polizeihubschraubers. Der Schutz der Verfassung ist für den Fortbestand unseres demokratischen Gemeinwe- sens unabdingbar. Eine wehrhafte Demokratie tritt allen Feinden einer offenen Gesell- schaft gleichermaßen entschieden entgegen. Wir gehen daher mit allen rechtlich gebote- nen Mitteln gegen Verfassungsfeinde, Antisemiten, Rechts- und Linksextremisten, auslän- dische Extremisten und Islamisten vor, die unser demokratisches Gemeinwesen schädigen wollen. Akzeptanz und verharmlosende Einstellungen gegenüber Extremismus lehnen wir ab. Wir verfolgen die Strategie „Null Toleranz für Extremisten“. Zur Gewährleistung einer transparenten Organisationsstruktur und einer wirkungsvollen demokratischen Kontrolle haben wir das Verfassungsschutzgesetz umfassend novelliert. Die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt sind ein wichtiges Fundament für den flächendecken- den Brand- und Katastrophenschutz und somit verantwortlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Zur Sicherstellung des in vielen Kommunen ehrenamtlich organi- sierten Brandschutzes haben wir das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz novelliert. Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes haben wir unter anderem das neue Berufs- bild des Notfallsanitäters gesetzlich verankert. Damit wird der fortschreitenden medizini- schen Entwicklung Rechnung getragen und die Qualitätsstandards werden erhöht. Für den Patienten wird weiterhin eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt dabei unangetastet. WIR WERDEN • Die Polizei weiter stärken: Unsere Polizei muss für die zukünftigen Herausforde- rungen gewappnet sein. Im Hinblick auf die hierfür notwendige Personalausstat- tung und eine ausgewogene Altersstruktur wollen wir die Sollstärke von 7.000 --- PAGE 35 --- 34 Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt erreichen. Notwendig ist auch ein kon- tinuierlicher Einstellungsprozess, um eine planbare Personalausstattung zu erlan- gen. Der Wechsel von Personaleinsparungen und kampagnenartigen Einstellungen ist in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen und an die bestehende Alterspy- ramide des Personalkörpers zu orientieren. Vordergründiges Ziel ist es dabei, die belastungs- und flächenorientierte Polizeipräsenz zu erhöhen. Rechtsfreie Räume wird es mit uns in Sachsen-Anhalt nicht geben. Daher wollen wir eine offensive Einrichtung von Messerverbotszonen, völlig unabhängig davon, ob es sich um Kri- minalitätsschwerpunkte handelt oder nicht. Bei der gesetzlich geregelten Kenn- zeichnungspflicht werden wir darauf achten, dass die Belange der Beamten durch Schutz der personenbezogenen Daten berücksichtigt werden, indem vor den Eins- ätzen die individuelle Kennzeichnung gewechselt wird. Ein „Antidiskriminierungs- gesetz“, wie es Rot-Rot-Grün in Berlin umgesetzt hat, lehnen wir für Sachsen-An- halt ab. Wir werden unsere Staatsdiener nicht mit Vermutungsregelungen belasten und damit unterstellen, dass ihr Verwaltungshandeln von diskriminierenden Moti- ven geprägt ist. Die Beschwerdestelle im Ministerium für Inneres und Sport hat sich bewährt. Daher erteilen wir der Einführung eines sogenannten „externen Beauf- tragten“ mit eigenen Ermittlungskompetenzen eine klare Absage. Die Ausfinanzie- rung der Stellen muss gewährleistet und sichergestellt werden. Dadurch steigen Motivation und Attraktivität unserer Polizei. Aktuell sind ca. 50% der Polizisten be- förderungsfähig und somit unterbezahlt. Dienstpostenplan und haushälterischer Plan müssen daher unbedingt zusammengeführt werden. Zudem müssen die Kos- ten für Lehrgänge und Unterkunft unmittelbar durch den Dienstherrn bezahlt wer- den und nicht, wie bisher, von den Polizisten vorgestreckt werden. Wir wollen die Attraktivität der Ausbildung der Landespolizei erhöhen und das Gesetz über die Fachhochschule der Polizei modernisieren. • Die Sachausstattung verbessern: Die Sachausstattung unserer Polizeibeamten muss den wachsenden und neuen Herausforderungen gerecht werden. Wir wollen unsere Polizei zukünftig mit Tasern (Distanz-Elektroschockgeräte) ausstatten, denn sie sind eine wirkliche Alternative zum Schusswaffeneinsatz. Ihr Einsatz kann dabei helfen, in kritischen Situationen zu handeln, ohne die betroffenen Personen ernst- haft zu verletzen. Taser erhöhen sowohl die Sicherheit der Polizei als auch die der Beteiligten. Für uns steht fest, dass der Einsatz von Body-Cams (kleine Schulterka- meras, die bestimmte Einsätze der Polizei visuell festhalten können) dazu beitragen kann, die nachträgliche Aufklärung bestimmter Situationen deutlich zu verbessern. Die Bild- und Tonaufnahmen der Kamera können in diesen Fällen als Beweismittel in einem möglichen Strafverfahren gegen Beamte ausgewertet werden und das rechtmäßige polizeiliche Handeln beweisen. Das Pilotprojekt Body-Cams werden wir daher ausweiten und flächendeckend in Sachsen-Anhalt einführen. Den Einsatz von Body-Cams zur Gefahrenabwehr in Wohnungen sowie für Ordnungskräfte in Kommunen werden wir gesetzlich regeln. Wir wollen die IT-Infrastruktur der Lan- despolizei bis in die Basisdienststellen (14 x Polizeireviere und deren Revierkom- missariate mit Außenstellen) anpassen und deutlich verbessern, besonders in den Bereichen Hard- und Software sowie Datengeschwindigkeit. Eine ständige Aktua- lisierung der Sachausstattung im Kfz-Bereich ist notwendig. --- PAGE 36 --- 35 • Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt weiterentwickeln: Wir werden die Effektivität bestehender Maßnahmen im Rahmen einer Evaluation überprüfen und weitere effektive Gefahrenabwehr- schritte, wie zum Beispiel die Onlinedurchsuchung, einführen. Wir gestalten die Ein- griffsbefugnisse der Polizei effizienter und harmonisieren sie mit der Rechtslage an- derer Länder. Der Einsatz von Videoüberwachung hat präventive Wirkung und lie- fert wichtige Informationen für die Strafverfolgung. Deshalb wollen wir die Video- überwachung zur Verhinderung von Gewaltdelikten und Vandalismus ausbauen. Die Videoüberwachung an gefährlichen Orten und gefährdeten Objekten muss auch für die Kommunen gefahrenabwehrrechtlich geregelt werden, um die Polizei von dieser Aufgabe zu entlasten. Die Bewegungsfreiheit von Gefährdern schränken wir durch Aufenthalts- und Kontaktverbote sowie durch die technische Aufent- haltsüberwachung weiter ein. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei mit ihren re- pressiven und präventiven Aspekten ist im Rahmen der integrativen Aufgaben- wahrnehmung eng mit der Kriminalitätsbekämpfung zu verzahnen. • Die Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene wiederbeleben: Für die Bekämp- fung der schwersten Kriminalität, wie zum Beispiel Kinderpornografie und Kindes- missbrauch, brauchen wir eine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung, um die Täter effektiver ermitteln und das Dunkelfeld zum Schutz der Betroffenen aufhellen zu können. Das Cybercrime Competence Center (4C) im Landeskriminalamt werden wir aufgrund der wachsenden Cyberkriminalität personell und materiell besser aus- statten. • Extremismus bekämpfen und den Verfassungsschutz stärken: Wir stehen zum institutionalisierten Verfassungsschutz in seiner jetzigen Struktur und werden ihn für die neuen Herausforderungen wappnen, die durch gesellschaftliche Randgrup- pen, radikale Bewegungen oder wachsende Gewaltbereitschaft innerhalb der ext- remistischen Milieus entstehen. Es ist unser Ziel, ein funktionierendes Frühwarnsys- tem bei verfassungsfeindlichen Entwicklungen und Dynamiken vorzuhalten. Für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist es unabdingbar, dass der Verfas- sungsschutz im Land mit ausreichenden und an aktuelle Erfordernisse angepassten Befugnissen ausgestattet und dessen Arbeit nicht in Frage gestellt oder mit Verbo- ten belegt wird. Die Abschaffung von V-Leuten ist ein unverhältnismäßiges Sicher- heitsrisiko, da wir auf ihre Informationen zur Verhinderung von Terroranschlägen angewiesen sind. Allein die Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen reicht nicht aus. Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss auch der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkei- ten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen. Wir schaffen den not- wendigen Rechtsrahmen für den Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Ver- kehrsdaten bekannter Extremisten, Gefährder und Terrorverdächtiger. Insbeson- dere die sogenannte Quellen-TKÜ (TKÜ: Telekommunikationsüberwachung) ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu iden- tifizieren. Hierdurch kann eine laufende Kommunikation, zum Beispiel Skype-Ge- spräche oder WhatsApp-Chats, überwacht werden. Den Verfassungsschutz werden wir im Kampf gegen den Extremismus personell noch weiter ausbauen und die Zusammenarbeit mit Landesverfassungsschutzäm- tern sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz verbessern. Den wissenschaft- lichen Sachverstand des Verfassungsschutzes werden wir weiter ausbauen und die --- PAGE 37 --- 36 Zusammenarbeit mit Externen (z. B. Universitäten/Fachhochschulen) muss fortge- führt und verstärkt werden. Der Verfassungsschutz soll bei der Sammlung von In- formationen künftig nicht an starre Altersgrenzen gebunden sein. Damit beugen wir einer Radikalisierung im Jugendalter vor. Wir wollen, dass sich Vereine, Initiativen und Organisationen, die staatliche Mittel erhalten, für den Erhalt und die Förderung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aussprechen. Unser Grundsatz: „Kein Cent öffentliches Geld für Extremisten“. Schlupflöcher bei der bisherigen Fi- nanzierungspraxis wollen wir schließen. Auch unter dem Deckmantel des Antifa- schismus darf sich kein Extremismus verstecken. • Uns für einen leistungsstarken Brand- und Katastrophenschutz für ganz Sach- sen-Anhalt einsetzen: Für einen verlässlichen Brandschutz werden wir das Pro- gramm zur Förderung des kommunalen Brandschutzes fortsetzen. Wir halten an dem angekündigten 100 Millionen Euro Investitionsprogramm für den Brandschutz fest. Das Zusammenspiel der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kameradinnen und Kameraden mit den Rettungs- sowie Hilfsorganisationen bei Unglücksfällen und Katastrophen muss reibungslos funktionieren. Deshalb ist das Brand- und Ka- tastrophenschutzgesetz hinsichtlich der Effektivität und Effizienz fortlaufend zu ak- tualisieren. Wir werden die flächendeckende Einsatzbereitschaft unserer Feuer- wehren sicherstellen. Vor allem im ländlichen Raum muss die landesweit einheitli- che Hilfsfrist von zwölf Minuten eingehalten werden. Dafür brauchen wir eine ver- lässliche Standortstruktur und das Land hat die Kommunen mit einer gezielten För- derung finanziell zu unterstützen. Im Sinne zukunftsfähiger Feuerwehrstrukturen streben wir eine weitere forcierte Zusammenarbeit in Form von Arbeitsgemein- schaften und Zweckvereinbarungen nach GKG-LSA (Gesetz zur kommunalen Ge- meinschaftsarbeit) an. Die zentrale Beschaffung von Einsatztechnik, die Förderung beim Erwerb von Fahrerlaubnissen und die Auszahlung der Feuerschutzsteuer sind elementare Unterstützungsleistungen für die kommunale Familie. Die CDU Sach- sen-Anhalt strebt ein Programm „Feuerwehr mit Zukunft“ an, in dem die zentralen Beschaffungen fortgeführt werden und auf Besonderheiten von Flächenfeuerweh- ren mit großem Einzugsgebiet Rücksicht genommen wird. Wir streben an, den Kommunen einen höheren Anteil aus den Einnahmen der Feu- erschutzsteuer zukommen zu lassen. Für die Bekämpfung der Wald- und Flur- brände müssen die Feuerwehren bestens ausgestattet sein. Die sicheren Arbeits- bedingungen für unsere Retter haben hierbei höchste Priorität. Wir werden ge- meinsam mit dem Landesfeuerwehrverband die Weiterentwicklung der Dienstbe- kleidung, sowie eine zentrale Stelle zur Beschaffung von Technik, Material und Aus- stattung prüfen. Dazu gehören Drohnen, mobile Löschwasserbehälter, geländefä- hige Fahrzeuge und Luftunterstützung. Der vorbeugende Brand- und Katastro- phenschutz hat eine besondere Bedeutung zum Schutz der Bevölkerung und muss sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK) muss auch weiterhin die Aus- und Fortbildung sowie die Forschung im Land Sachsen-Anhalt gewährleisten, eine immer wieder aufkeimende Debatte zur Veränderung der Struktur (Outsourcing) lehnen wir ab. Das IBK wollen wir zu einem modernen Feuerwehrausbildungszent- rum fortentwickeln, welches auch die Chancen und Herausforderungen der Digita- lisierung berücksichtigt. Den Kreisausbildern wird das IBK aktuelles Ausbildungs- material ausreichen, damit notwendige Freiräume für ihre eigentliche Arbeit ge- schaffen und die Kameradinnen und Kameraden von Verwaltungsaufgaben entlas- tet werden. Wir setzen uns für die Einführung einer Lehrzulage und die permanente --- PAGE 38 --- 37 Verfügbarkeit des Mobilen Brandschutztechnischen Labors, für den landesweiten Ein- satz, ein. Wir brauchen ausreichend Einsatzkräfte in den Feuerwehren. Die demografi- sche Entwicklung in den Wehren kann das Land positiv mitgestalten, u.a. durch eine be- ständige Nachwuchswerbung, eine Unterstützung des Feuerwehrverbandes und des Feuerwehrsports sowie der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Der Grundsatz „Brand- schutz ist Pflicht aller Bürgerinnen und Bürger“ nehmen wir als Anlass, um mehr Aktive zu gewinnen. Am Ziel unserem Ziel wachsender Mitgliederzahlen halten wir fest. Wir wollen eine Landesoffensive zur Nachwuchsgewinnung starten und enge Kooperationen von Feuerwehen und Hilfsorganisationen mit Kindertagesstätten und Schulen ausbauen. Die Jugendarbeit im Brand- und Katastrophenschutz in den Schulen ist zu stärken. Für die ehrenamtliche Arbeit muss auch weiterhin eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, das ist für uns Anerkennung und Wertschätzung zugleich. Die Kommunen brau- chen für die Entschädigung der Kameraden im aktiven Einsatzdienst einen flexibleren Rah- men, um die Höhe, analog der gewählten Mandatsträger, selbst bestimmen zu können. Ein Mitglied im Einsatzdienst der Feuerwehr muss auch weiterhin bei einer Personaleinstellung in der Gemeinde bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be- rücksichtigt werden. Dem Problem der Personalflucht bei den feuerwehrtechnischen Be- amten wollen wir mit einer Gleichstellung zu kommunalen Feuerwehrbeamten aktiv ent- gegenwirken. Für die Einheiten des Katastrophenschutzes wollen wir in den nächsten Jah- ren neue Einsatzleitwagen beschaffen. Weiterhin werden wir für Mangellagen, Krisen, Not- fälle und Katastrophen eine eigene Landesvorhaltung von Schutzausstattung, z.B. unter Regie des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V., schaffen, um von langen Liefer- und Versorgungsketten unabhängig zu sein. Eine zwangsweise Fusionierung von Inte- grierten Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz lehnen wir ab. • Das Rettungsdienstgesetz weiterentwickeln: Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch eine Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport ge- hört zur Daseinsvorsorge. Der bodengebundene Rettungsdienst und die Luftrettung müssen in Sachsen-Anhalt gleichwertig eingesetzt werden. Die primäre und sekun- däre Luftrettung muss hinsichtlich des flächendeckenden Einsatzes überprüft wer- den, um zukünftig Abhängigkeiten von anderen Bundesländern zu vermeiden. Im Vordergrund muss der schnelle Transport von schwer erkrankten und verletzten Personen in eine geeignete Klinik am Tag und in der Nacht stehen. • Die öffentliche Verwaltung stärken: Die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt leisten einen hervorragenden Beitrag für Sicherheit, Rechts- staatlichkeit und Ordnung. Klar ist für uns, dass diejenigen, die den Boden der frei- heitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, keinen Platz im öffentlichen Dienst haben dürfen. Daher wollen wir uns zukünftig durch einen Extremistenbe- schluss oder Radikalenerlass die ausdrückliche Erklärung der Angehörigen des öf- fentlichen Dienstes zur bedingungslosen Verfassungstreue einfordern. Wir werden uns auch weiterhin für individuelle Aufstiegsmöglichkeiten, Beförderungen, Zula- gen-, Tarif- und Besoldungsanpassungen einsetzen, um die persönliche Entwick- lung und das Einkommen unserer Landesbediensteten zu verbessern. Den Beförde- rungsstau in der Polizei wollen wir schnellstmöglich abbauen. Zu einer modernen Landesverwaltung gehört die Möglichkeit der Erweiterung des Home-Office, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Wir wollen, dass zukünftig die Kosten für die Rechtsverteidigung vom Dienstherrn übernommen werden, wenn gegen einen --- PAGE 39 --- 38 Bediensteten des Landes wegen einer dienstlichen Verrichtung oder eines Verhal- tens, das mit dieser dienstlichen Tätigkeit zusammenhängt, ein Ermittlungsverfah- ren der Staatsanwaltschaft eingeleitet, die öffentliche Klage im strafgerichtlichen Verfahren oder Privatklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden ist. --- PAGE 40 --- 39 10. Den Rechtsstaat in Sachsen-Anhalt stärken Eine effiziente Justiz, ihre Unabhängigkeit und Bürgernähe sind für das Vertrauen der Bür- gerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates essentiell. Die CDU Sachsen-Anhalt ist der Garant dafür, dass die Justiz ihre vielfältigen und verantwortungs- vollen Aufgaben erledigen kann. Darum statten wir sie mit ausreichend Personal aus. Mit der Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben wir den Rechtsschutz gestärkt. Bürgerinnen und Bürger können nunmehr mit einer Individualverfassungsbe- schwerde zum Landesverfassungsgericht nicht nur Grundrechtsverletzungen durch den Gesetzgeber rügen, sondern auch Grundrechtsverletzungen durch Entscheidungen der Verwaltung oder der Gerichte zum Beschwerdegegenstand machen. Mit der Bestellung eines Landesopferbeauftragten und der Einrichtung einer zentralen An- laufstelle für die Opfer und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen gewährleisten wir, dass Opfer von Straf- taten nicht durch ein Hilferaster fallen. Damit haben wir zur Verzahnung der Opferschutz- strukturen im Land beigetragen. WIR WERDEN • Die Richterselbstverwaltung stärken: Wir haben Vertrauen in die Arbeit unserer Justiz und werden uns auch weiterhin für deren Unabhängigkeit und Bürgernähe einsetzen. Die Befugnisse des Richterrates sollen an die Regelungen des Personal- vertretungsgesetzes angepasst werden. Am bewährten Dualismus von Richter – und Präsidialrat halten wir dabei uneingeschränkt fest. Hierdurch erreichen wir eine starke Vertretung der dienstlichen Interessen der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt mit entsprechenden Beteiligungskompetenzen. • Die Umstellung auf digitale Prozesse abschließen: Eine zeitgemäße Arbeit in der Justiz erfordert die Umstellung auf digitale Prozesse, sowohl in der Kommunikation zwischen den Beteiligten (elektronischer Rechtsverkehr) als auch bei der Arbeits- weise der einzelnen Akteure (elektronische Aktenführung). Wir werden dafür sor- gen, die Justiz im Land flächendeckend leistungsfähig und bedarfsgerecht tech- nisch auszustatten. Hierbei muss die Bürger- und Nutzerfreundlichkeit gewahrt bleiben. So schnell wie möglich, aber spätestens bis zum Jahr 2026, werden wir den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz medienbruchfrei umsetzen und auf elekt- ronische Aktenbearbeitung umstellen. • Nachwuchs für alle Justizbereiche gewinnen: Wir werden Maßnahmen zur Stei- gerung der Attraktivität unseres Bundeslandes bei der Gewinnung des eigenen ju- ristischen Nachwuchses ergreifen, z.B. durch die Verbeamtung der Rechtsreferen- dare. Ferner soll die kooperative Ausbildung im Justizvollzug mit der Polizei geprüft werden. • Bestehende Justizstandorte erhalten: Sachsen-Anhalt hat eine leistungsstarke Justizlandschaft. Eine ausgewogene Präsenz der Justiz in Sachsen-Anhalt muss für den schnellen Zugang zu den Gerichten sorgen. Daher wollen wir alle derzeit be- stehenden Justizstandorte erhalten. Kein Rückzug aus der Fläche! --- PAGE 41 --- 40 • Den Justizvollzug zeitgemäß und zukunftssicher ausgestalten: Im Vordergrund stehen für uns dabei die Investitions- und Personalbedarfe in den Anstalten. Wir stehen weiterhin für Behandlungsvollzug mit dem Ziel der Resozialisierung. • Den Opferschutz stärken: Opferschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Niemand darf als Opfer einer Straftat allein gelassen werden. Diese haben ein Recht auf Schutz und Unterstützung. Die im Sozialen Dienst der Justiz Sachsen-Anhalts flä- chendeckend tätigen Opfer- und Zeugenberater erfahren für ihre Tätigkeit bundes- weit hohe Anerkennung. Für eine bessere Transparenz der Opferhilfestrukturen werden wir fortwährend die Veröffentlichungen und Wegweiser barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache aktualisieren. Für eine bessere Transparenz der Op- ferhilfestrukturen werden wir fortwährend die Veröffentlichungen und Wegweiser barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache aktualisieren, dort wo es ange- bracht ist, sind diese mehrsprachig zu verfassen. Damit tragen wir der Erleichterung des Zugangs zu den vorhandenen Hilfe- und Beratungssystemen bei und machen die bestehenden Angebote noch bekannter. Wir wollen, dass kein Opfer durch das Raster der vielfältigen Hilfen fällt und Beratungsangebote – auch unter Mithilfe der Landesopferbeauftragten - vermittelt werden. • Sprachliche Freiheit bewahren: Die CDU ist die Partei der Freiheit. Deshalb lehnen wir landesrechtliche grammatikalische bzw. sprachliche Vorgaben ab, mit denen die Menschen gezwungen werden sollen, „gendergerecht“ zu reden. Sowohl die maskuline, als auch die feminine Schreibweise gelten für uns als gleichberechtigt. • Verwaltungsgerichtsverfahren beschleunigen: Beschleunigte Gerichtsverfahren ohne den Rechtsschutz zu schwächen, sind unser Ziel. Die Verwaltungsgerichte sollen entlastet werden. Wir wollen kompakte Planungs- und Entscheidungsver- fahren, damit wir in Deutschland handlungsfähig bleiben, gerade mit Blick auf raumbedeutsame Infrastrukturvorhaben. • Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser weiterhin auf- gabenbezogen und sicher finanzieren: Frauenhäuser mit ihren ambulanten Bera- tungsangeboten, Interventionsstellen und Fachberatungsstellen für Opfer von se- xueller Gewalt weiterhin aufgabenbezogen und sicher finanzieren: Um weiblichen Opfern, die von physischer, psychischer und sexueller Gewalt oder Stalking betrof- fen sind und deren Kindern Zuflucht in Gefährdungssituationen geben zu können, werden wir auch weiterhin die Frauenhäuser, Fachberatungsstellen für Opfer von sexueller Gewalt und Interventionsstellen, insbesondere unter Berücksichtigung der mitbetroffenen Kinder und der besonderen Situation der Flüchtlingsfrauen, verläss- lich mit Hilfe einer institutionellen Förderung finanzieren. Keine Frau darf schutzlos bleiben, die Schutz braucht! • Die Staatsanwaltschaften stärken: Die Staatsanwaltschaften müssen zukunfts- fähig ausgestattet sein, personell und materiell. Dafür setzen wir uns ein. Zur effek- tiven Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten im Bereich der Terroris- musfinanzierung und der organisierten Kriminalität wollen wir, dass die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung verstärkt als Instrumentarium genutzt wird. Wir set- zen uns für eine weitreichende Bekämpfung der Cyberkriminalität ein. Kinderpor- nographie, Waffenhandel, Geldwäsche und Hasskriminalität stehen hier für uns im besonderen Fokus. --- PAGE 42 --- 41 • Opfer des SED-Regimes unterstützen: Wir stehen an der Seite der Opfer des SED- Unrechtstaates. Die Aufarbeitung des SED-Unrechtsregimes ist, insbesondere aus Sicht der Opfer, noch nicht abgeschlossen. Einen Schlussstrich lehnen wir ab. Daher werden wir an dem Amt der „Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Dik- tatur“ langfristig festhalten. Mit dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs- rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes sind umfangreiche Verbes- serungen für Opfer des SED-Regimes vorgenommen worden. Diese gesetzlichen Maßnahmen, die auch auf eine Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts zurückgehen, werden in vielen Fällen bereits zu einer Verbesserung der sozialen Lage ehemals politisch Verfolgter beitragen. Dennoch wird es Härtefälle geben, die mit den ge- setzlich zur Verfügung stehenden Instrumentarien nicht gelöst werden können. Deshalb werden wir uns für die Einrichtung eines Härtefallfonds für in der SBZ/DDR politisch Verfolgte einrichten, um diejenigen, die nach den SED-Unrechtsbereini- gungsgesetzen rehabilitiert wurden und die in ihrer wirtschaftlichen Lage in beson- derem Maße beeinträchtigt sind, in besonderen Notsituationen zu unterstützen. Die Hilfen sollen dazu beizutragen, bis heute anhaltende Folgen politischer Repression zu mindern. --- PAGE 43 --- 42 11. Migration und Integration nach klaren Regeln Die CDU Sachsen-Anhalt steht in der Flüchtlingspolitik für Steuerung und Ordnung, aber auch zur rechtlichen und humanitären Verpflichtung. Wir halten an dem Asylgrundrecht und an dem Flüchtlingsschutz der Genfer Flüchtlingskonvention fest. Flüchtlingsschutz ist Schutz auf Zeit und muss im Normalfall in einer Rückkehr in das Herkunftsland enden, wenn der Fluchtgrund entfallen ist. Der Flüchtlingsschutz muss so ausgestaltet sein, dass er nicht als Einladung zur generellen Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen missver- standen werden kann. Ein Bleiberecht für alle lehnen wir strikt ab. Kein Land der Welt kann unbegrenzt Schutzsuchende aufnehmen, daher sprechen wir uns nachhaltig für eine In- tegrationsobergrenze für tatsächlich Schutzbedürftige aus. In den letzten Jahren haben wir auf Bundes- und Landesebene viel für Steuerung und Ord- nung in Migrationsfragen getan. Mit der Novellierung des Aufnahmegesetzes wurde die Wohnverpflichtung in der Erstaufnahme auf grundsätzlich 18 Monate verlängert, um die freiwillige bzw. zwangsweise Rückkehr zur fördern und gleichzeitig die Kommunen zu ent- lasten. Wir werden eine eigene Abschiebeeinrichtung zügig aufbauen, um die Abschiebun- gen aus Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Auf Bundesebene haben wir eine aktive Mit- wirkungspflicht im Asylverfahren festgeschrieben und den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte eingeschränkt sowie die Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten bei der Rückführung und den Datenaustausch verbessert. WIR WERDEN • Von den Menschen fordern, die in Deutschland leben wollen oder hier Schutz su- chen, sich der hiesigen Rahmen- oder Leitkultur anzuschließen: Diese Leitkultur umfasst neben der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch jene kulturel- len Errungenschaften, denen unsere Verfassungsordnung überhaupt erst ihre Plau- sibilität verdankt. Dazu gehören die Trennung von Staat und Religion, die Gleichbe- rechtigung von Mann und Frau, die Wertschätzung des Strebens nach selbstdefi- niertem Lebensglück, der dauernde, verantwortungsvolle Umgang mit persönlicher Freiheit. Zur Leitkultur gehören aber auch Übereinkünfte, die von der Regelung des Alltagslebens bis zur Ausgestaltung der Rolle Deutschlands in Europa und der Welt reichen. Sie beginnen mit dem selbstverständlichen Gebrauch der deutschen Spra- che sowie bewährter Umgangsformen, und sie umschließen jene wichtigen Lehren, die unser Land aus der nationalsozialistischen und der kommunistischen Diktatur gezogen hat. Zu diesen gehören die Wertschätzung von Solidarität und Freiheit, die bereitwillige Übernahme von Verantwortung, gegenseitiger Respekt und der Ver- zicht auf politische Gleichgültigkeit. Das alles sind sehr konkrete Wege für Zuwan- derer, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir erwarten, dass diese Wege auch beschritten werden. • Den Menschen, die sich für Deutschland und seine Leitkultur entscheiden, diesel- ben Aufstiegsmöglichkeiten bieten, wie jedem Menschen, der mit seiner Familie schon seit Generationen hier lebt: Wer sich kulturell assimiliert, wird mit sozialer Assimilation belohnt. Wir haben jedoch aus der Geschichte gelernt, dass kulturelle Assimilation ihre Grenze an religiösen Bekenntnissen findet. Im Gegensatz zu an- deren Parteien setzen wir aber nicht auf Quote, um soziale Integration voranzubrin- gen, sondern auf die Bereitwilligkeit der „neuen Deutschen“, über Leistungsbereit- schaft den Aufstieg zu schaffen. --- PAGE 44 --- 43 • Geordnete Zuwanderung und konsequente Rückführung garantieren: Die zent- rale Unterbringung sowie der verlängerte Aufenthalt in der Landeserstaufnahme- einrichtung gemäß dem Unterbringungskonzept haben sich bewährt und wir wer- den daran festhalten, um die Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern nicht zu überfordern. Die kooperative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll ein schnelles Asylverfahren sicherstellen. Die konsequente Vollstreckung der Ausreisepflicht durch Abschiebungen und die frei- willige Rückreise sind elementare Bestandteile unserer Asylpolitik, um das Ver- trauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat weiterhin zu gewährleisten. Wir werden durch ein Rückkehrmanagement die Organisation und Rückführung abgelehnter Asylbewerber durch eine landeseigene Abschiebungssicherungseinrichtung er- leichtern. Die zügige Beschaffung von Passersatzpapieren mithilfe des Bundes so- wie gemeinsame Rückführungsaktionen mit anderen Bundesländern sollen die Ab- schiebungen in die Herkunftsländer garantieren. Kriminelle Asylbewerber, die in Deutschland Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und sind vordring- lich abzuschieben. • Auf Bundesebene die Liste sicherer Herkunftsländer ausweiten: Seit langem scheitert die Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Georgiens als soge- nannte sichere Herkunftsstaaten am Widerstand anderer Parteien im Bundesrat. Alle Staaten, für die die Anerkennungsquoten unter fünf Prozent liegen, müssen zu- künftig auf Grundlage der aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amtes als si- chere Herkunftsländer eingestuft werden, daran werden wir festhalten. • Uns für ein gemeinsames europäisches Asylrecht einsetzen: Wir setzen uns in der Europäischen Union für ein krisenfestes und solidarisches gemeinsames Asylrecht sowie für schnelle und rechtssichere Asylverfahren, die faire Verteilung der Schutz- suchenden und die zügige Rückführung von nicht Schutzbedürftigen ein. Zu einer wirksamen Flüchtlingspolitik zählt auch der Außengrenzschutz, der mit dem zügi- gen Ausbau samt Kompetenzerweiterung der Grenzschutzagentur Frontex einher- gehen muss. Asylverfahren sind unserer Vorstellung nach vordringlich an den EU- Außengrenzen zu klären. Wir wollen auch weiterhin als Teil der internationalen Ge- meinschaft die Ursachen von Flucht und illegaler Migration bekämpfen. Wir werden die illegale Migration nach Europa weiter eindämmen und hierfür die Zusammenar- beit mit Transitstaaten ausbauen. • Ausländische Arbeitskräfte unbürokratisch für Sachsen-Anhalt gewinnen: In Sachsen-Anhalt macht sich der Mangel an qualifizierten Fachkräften immer mehr bemerkbar. Wir wollen für gut ausgebildete Menschen aus dem Ausland, die hier arbeiten, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können und sich integrieren wollen, ein attraktives und offenes Land sein. Im Rahmen bestehender Anwerbe- kampangen für Fachkräfte unterstreichen wir die Vorteile gezielter Migration nach nationalem Interesse. Kleinen und mittleren Unternehmen wollen wir noch besser helfen, ausländische Fachkräfte zu gewinnen und diese langfristig zu binden. Dazu müssen wir die Verwaltungsverfahren rund um die Zuwanderung so unbürokra- tisch wie möglich gestalten. Gleichzeitig fordern wir von allen Zugewanderten den Willen zur Integration. --- PAGE 45 --- 44 Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt, die Auslandsge- sellschaft Sachsen-Anhalt sowie die unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften sehen wir als Partner im notwendigen Integrationsprozess. Wir setzen uns inner- parteilich sowie in Bundesrat und Bundestag für die sofortige Umsetzung der Be- schlusslage der CDU Deutschlands zur Abschaffung von Doppelpässen (doppelten Staatsbürgerschaften) ein. --- PAGE 46 --- 45 12. Mobilität für jedermann Eine starke und leistungsfähige Infrastruktur ist eine der wichtigsten Grundlagen für ein funktionierendes Gemeinwesen. Millionen von Menschen verlassen sich jeden Tag aufs Neue darauf, dass sie sicher und unfallfrei zur Arbeit und wieder nach Hause kommen, egal, ob sie diesen Weg nun mit dem Auto, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß zurücklegen. Sämtliche Versorgungsgüter müssen jeden Tag von ihren Herstellern zu den jeweiligen Verbrauchern transportiert werden. Dienstleistun- gen unterschiedlichster Art und Weise können nur dann angeboten und genutzt werden, wenn eine intakte Infrastruktur dies auch ermöglicht. Der weitere Ausbau dieser Lebens- grundlage ist der CDU besonders wichtig. Wir haben deshalb hier nie lockergelassen und sind in den letzten Jahren sehr gut vorangekommen. Beim Weiterbau der A-14 im Norden und beim Lückenschluss der A143 im Süden unseres Landes haben wir große Fortschritte gemacht. Die A14 hat inzwischen die Altmark er- reicht, die wichtige Elbquerung ist im Bau. Bei mehreren anderen Abschnitten laufen be- reits die bauvorbereitenden Maßnahmen oder es besteht Baurecht. Bei der A143 ist der Spatenstich für den letzten Bauabschnitt erfolgt. Um unserer Städte und Gemeinden weiter vom Durchgangsverkehr zu entlasten, haben wir mehrere Ortsumfahrungen gebaut, so z.B. bei Halberstadt, bei Eutzsch, bei Theißen und bei Schernikau. Die Ortsumfahrungen Wedringen und Oebisfelde sind im Bau, viele weitere sind in der Planung. Daneben haben wir auch den Radverkehr weiter gestärkt. Wir haben eine Arbeitsgemein- schaft fahrradfreundlicher Kommunen ins Leben gerufen und ein Förderprogramm für Las- tenfahrräder aufgelegt. Zugleich haben wir mehr Geld in die Hand genommen, um kaputte Radwege zu sanieren oder neue Radwege zu bauen. Gemeinsam mit vielen anderen set- zen wir uns dafür ein, den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auch in den kommenden Jahren weiter zu erhöhen. Neben dem Individualverkehr ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die zweite wichtige Säule der Mobilität. Wir haben uns deshalb dafür stark gemacht, dass der ÖPNV qualitativ und quantitativ gestärkt wird. Um dies zu erreichen, haben wir u.a. darauf ge- achtet, dass mehr Zugbegleiter in den Zügen eingesetzt werden und dass dort ein kosten- loses WLAN zur Verfügung steht. Mit dem "Sachsen-Anhalt-Takt" wollen wir eine bessere Vernetzung von Bus und Bahn erreichen. Mit den Linien 100 und 300 existieren zwischen Salzwedel und Magdeburg bzw. zwischen Klötze und Wolfsburg stabile Verkehrsverbin- dungen im Stundentakt. Damit haben wir auch einen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums geleistet. Mit der Städtebauförderung haben wir unseren Kommunen dabei geholfen, die notwendi- gen Umbauprozesse erfolgreich fortzuführen und ihre Infrastruktur an die jeweiligen Ge- gebenheiten anzupassen. Als CDU haben wir uns deshalb immer für die vollständige Kofi- nanzierung aller Bundeshilfen eingesetzt. Bei der Wohnraumförderung konnten wir mit dem "Aufzugsprogramm" rund 10.000 Wohnungen barrierefrei gestalten. Dies war ein wichtiger Beitrag für mehr Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere Eltern mit Kleinkindern, Rollstuhlfahrer oder auch ältere Mitmenschen können nun ihre Wohnung einfacher und besser erreichen. Die CDU arbeitet daran, dass unser Land auch in Zukunft an allen Orten schön und lebens- wert bleibt. Wir wollen deshalb in den nächsten fünf Jahren insbesondere den ländlichen Raum gezielt stärken. Gute Mobilität im ganzen Land ist dabei ebenso wichtig wie eine --- PAGE 47 --- 46 Landesentwicklung, die auf die Bedürfnisse der Einwohner unseres Landes eingeht und diese unterstützt. Wir wollen uns für eine Erweiterung des Streckenverlaufs der Harzer Schmalspurbahn nach Hasselfelde einsetzen. WIR WERDEN • Autobahn- und Straßenbau weiter voranbringen: Wir setzen uns weiterhin für die schnellstmögliche Fertigstellung der laufenden Autobahnbauvorhaben in unserem Land ein. Wir wollen, dass die A14 und die A143 spätestens 2025 komplett fertig gestellt sind. Einen Baustopp der Autobahnen lehnen wir strikt ab! Darüber hinaus setzen wir uns für einen sechsspurigen Ausbau der A14 auf besonders stark belas- teten Abschnitten sowie für eine Nordverlängerung der A71 von Sangerhausen nach Bernburg ein. Wir sorgen außerdem dafür, dass alle Neubauvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan zügig vorangetrieben werden. Die Mittel für den Landes- und Kommunalstraßenbau werden wir auf jeweils 100 Mio. Euro pro Jahr anheben und dynamisieren. Die Landesstraßenbaubehörde wird personell ver- stärkt. • Die richtige Mobilität für jeden – vom Bürgerbus bis zum Familien-Diesel. Wir leh- nen eine ideologisch motivierte Technologiefeindlichkeit sowie diskriminierende Fahrverbote strikt ab. Wir wollen, dass auch zukünftig jede Bürgerin und jeder Bür- ger selbst entscheiden kann, welche Technik er nutzt, um von A nach B zu kommen. Es gilt, kluge Anreize zu setzen, damit dies freiwillig möglichst umweltschonend er- folgt. Die CDU ist die Partei der Freiheit. Deshalb lehnen wir landesrechtliche Rege- lungen zur Geschwindigkeitsbeschränkung, außer aus Gründen der Verkehrssicher- heit, auf den Autobahnen in unserem Bundesland ab. • Pendler stärker in den Blick nehmen: Wir setzen uns für eine Erhöhung der Pend- lerpauschale auf 40 Cent/km ein und wollen mit einem eigenen Landesprogramm 500 neue Pendlerparkplätze und eine gezielte Unterstützung von Fahrgemein- schaften erreichen. Weiterhin wollen wir Radfahrerinnen und Radfahrer durch den Ausbau von gesicherten Fahrradstellplätzen und zugehöriger Ladeinfrastruktur an Bahnhöfen unterstützen. Wir werden weiter gewährleisten, dass beim Straßenbau die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen berücksichtigt und umgesetzt werden. • Vorreiter für Zukunftsmobilität sein: Mit uns wird Sachsen-Anhalt zum Zukunfts- labor für vernetzte Mobilität, grüne Mobilitätsketten und moderne Konzepte zur Ver- kehrssteuerung. Ziel ist es, die Anbindung des ländlichen Raums zu stärken und im Rahmen von Pilotprojekten einen 24/7-Service mit Tür-zu-Tür-Verkehren zu testen. Wir wollen die Attraktivität des Bahn-Bus-Landesnetzes durch weitere PlusBusse und TaktBusse weiter erhöhen. • Autonomes Fahren in Stadt und Land: Unser Land soll mit mehreren Pilotprojekten in allen Regionen Technologieführer bei Robotaxis und autonomen Bürgerbussen werden. • Schienen- und Personennahverkehr sichern und ausbauen: Wir wollen die Anbin- dung Sachsen-Anhalts an den Schienenfernverkehr stärken. --- PAGE 48 --- 47 Deshalb treten wir dafür ein, dass der Deutschlandtakt möglichst schnell in allen großen Städten Sachsen-Anhalts angeboten wird. Im Schienenpersonennahver- kehr wollen wir die Anbindung des ländlichen Raumes sichern und bedarfsgerecht ausbauen. Die Anbindung des ländlichen Raumes soll weiterhin durch den jeweils wirtschaftlichsten Verkehrsträger erfolgen. Dazu werden wir die Regionalisierungs- mittel ausschließlich für den Schienenpersonennahverkehr einsetzen. Wir wollen weiter daran arbeiten grenzübergreifende Pendlerverkehre bürgerfreundlicher zu machen. Mit mehr finanziellen Mitteln für die NASA GmbH entwickeln wir außerdem einen verlässlichen Sachsen-Anhalt-Takt. Wir werden uns bei Streckenerneuerun- gen dafür einsetzen, die bisherigen Höchstgeschwindigkeiten zu erhöhen, um die Fahrtzeiten zu reduzieren und die Attraktivität der Schiene weiter zu steigern. Für alle nicht elektrifizierten Strecken in Sachsen-Anhalt wollen wir eine Perspektive zur Elektrifizierung schaffen, um die Emissionsbelastung im Verkehr weiter zu reduzie- ren. Die Anbindung der Landeshauptstadt Magdeburg durch den Schienenperso- nenfernverkehr bleibt unser Ziel. • ÖPNV richtig machen: Wir setzen beim weiteren Ausbau der Verkehrsverbünde auf Anreize und auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Die regionale Abstimmung muss stimmen, um den öffentlichen Verkehr effizient zu gestalten. Im ÖPNV unterstützen wir die Verkehrsträger beim Aufbau einer Infrastruktur für einen weitgehend CO2- neutralen ÖPNV. • Die Verkehrssicherheit im Land erhöhen: Mit erfolgreich getesteten Technologien wollen wir flächendeckend die Zahl der Wildunfälle deutlich reduzieren. Außerdem werden wir mit den Unfallkommissionen und Verkehrswachten ein Landespro- gramm zur Entschärfung von Gefahrenstellen umsetzen. Dafür wenden wir in fünf Jahren 10 Mio. € auf. • Die Kleinsten und die schwachen Verkehrsteilnehmer schützen: Wir wollen mehr und bessere Radwege. Wir wollen die Zahl der neu gebauten Radwege in fünf Jah- ren verdoppeln. Dafür werden wir zusammen mit den Kommunen baulastträger- übergreifende Finanzierungsinstrumente entwickeln. • Natur und Straße versöhnen: Mit einem Alleenprogramm werden wir die Schäden an den bestehenden Alleen beheben. Für mehr Nachhaltigkeit wollen wir 2000 neue dürreresistente (Obst-)Bäume an Landesstraßen pflanzen. • Verkehrsinvestitionen fördern: Statt teurer Einzelmaßnahmen wollen wir mehr Kontinuität in der Finanzierung kommunaler Straßen. Die Kommunen werden mit der Unterstützung durch eine Task-Force der Landesstraßenbaubehörde ein bes- seres Baustellenmanagement erreichen. Wir wollen den Städten und Gemeinden außerdem mehr Anreize geben, mit technischen Lösungen mehr Lärmschutz umzu- setzen (Flüsterasphalt). • Unsere Fähren sicherer machen: Mit einer „Verkehrsagentur Fähre“ unterstützen wir die kommunalen Fähren beim Ausschreibungs- und Abnahmemanagement und bei den Fährrevisionen. Außerdem wollen wir mehr Nachwuchsförderung für Fähr- personal. --- PAGE 49 --- 48 • Bestehende Luftverkehrsinfrastruktur erhalten und ausbauen: Die CDU bekennt sich zum Luftverkehr als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-An- halt sowie zum Erhalt leistungsfähiger Strukturen und fördert zielgerichtet deren Weiterentwicklung. Mit dem Flughafen Leipzig/Halle verfügt das Land über einen wichtigen Standort im internationalen Luftverkehr. Für die Landeshauptstadt Magdeburg ist insbesondere der Flugplatz Magdeburg von zentraler Bedeutung. Der Flugplatz in Cochstedt soll als Forschungsstandort ausgebaut werden. • Verkehrsverlagerung und Verkehrsträgermix: Wir wollen, dass alle Verkehrsträ- ger ihren Beitrag zur Bewältigung des Verkehrs leisten können. Kein Verkehrsträger darf gegen den anderen ausgespielt werden. Für eine Verkehrsverlagerung braucht es leistungsfähige alternative Verkehrsträger. Neben der Schiene bietet vor allem die Wasserstraße die größten Reserven. Daher treten wir neben dem weiteren Aus- bau von Straße und Schiene für die Sicherstellung einer ganzjährigen Schiffbarkeit der Elbe sowie den Bau des Saale-Seiten-Kanals ein. • Langwierige Planungsverfahren beschleunigen: Um die Lücken in unserer Infra- struktur zu schließen und neue Vorhaben schneller zu realisieren, treten wir nach- drücklich für ein wirkungsvolles Planungsbeschleunigungsgesetz und die Wieder- einführung der Präklusion ein. • Städtebau- und Wohnraumförderung fortführen: Mit Hilfe der Städtebauförde- rung ist es seit 1990 gelungen, den Verfall unserer Städte zu stoppen und viele his- torische Bauten zu sanieren. Zugleich konnte damit der notwendige Stadtumbau- prozess erfolgreich gestaltet werden. Dieser Prozess ist jedoch nicht abgeschlos- sen. Daher wollen wir die Städtebauförderung weiterführen und alle Bundesmittel kofinanzieren. Das gleiche gilt auch für die Fortsetzung der Wohnraumförderung. Hier wollen wir schwerpunktmäßig den altersgerechten und energetischen Umbau weiter vorantreiben und dazu insbesondere die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen weiter fördern. • Landesentwicklungsplan fortschreiben: Wir wollen den Landesentwicklungsplan (LEP) fortschreiben und dazu in einen intensiven Dialog mit den Kommunen unseres Landes treten. Außerdem fördern wir die kommunale Raumplanung (Flächennut- zungspläne) unter der Bedingung, neue Gewerbe - und /oder Industriestandorte auszuweisen. Die regionale Rohstoffsicherung (z.B. Gips) ist gerade für die vom Braunkohleausstieg betroffenen Unternehmen sehr wichtig. Der LEP soll in seiner Fortschreibung daher Möglichkeiten bieten, auch einheimische Rohstoffe zu er- schließen. Die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen landesbedeutsamen In- dustriegebiete sollen auch in der Fortschreibung Bestand haben. Die Umsetzung soll durch das Land aktiv befördert und unterstützt werden. • Ländliche Flächen entwickeln: Der ländliche Raum bietet viele Potentiale und vor allem Fläche. Das Baurecht macht das sogenannte „Bauen im Außenbereich“ auf- grund der Raumplanung und der damit verbundenen Zersiedelung nahezu unmöglich. Es bedarf allerdings intelligenter Lösungen, um z. B. Wohnbe- bauung in baulich bereits in Anspruch genommenen Bereichen oder ehemals durch die Landwirtschaft genutzter Bebauung neu zu entwickeln. So sollte ein Eigentümer künftig allein entscheiden, ob er einen Umbau eines alten Wohngebäudes vornimmt oder durch ein neues Gebäude ersetzt. Die CDU wird sich daher für eine Anpassung des Baurechts über eine Bundesratsinitiative einsetzen. --- PAGE 50 --- 49 13. Gesundes Sachsen-Anhalt Die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in den Pflegeeinrichtungen haben in der Pande- mie Außergewöhnliches geleistet. Ihnen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung! Die Krankenhäuser, die sich in der Pandemie vor allem auf die Behandlung von COVID-Patienten konzentriert haben, dürfen dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden. Sachsen-Anhalt hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem. Ein stabiles Gesundheitssystem trägt nicht zuletzt zu einem stabilen Gesellschaftssystem und damit zur inneren Sicherheit unseres Landes bei. Wir als CDU haben uns dafür eingesetzt, dass auch in Zukunft alle Menschen Zugang zu guter medizinischer Versorgung haben. Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes ist es wichtig, eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, wirtschaftlich tragfähige Gesundheits- versorgung in Anspruch nehmen zu können. Die Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztin- nen und Fachärzte, die 47 Krankenhäuser sowie alle weiteren Heilberufe in unserem Bundes- land bilden ein Gesundheitsnetzwerk für Patienten und Hilfesuchende. Wir haben erreicht, dass für Medizinstudenten eine Landarztquote für Landeskinder eingerichtet wurde. Die Krankenhausinvestitionsmittel wurden weiter aufgestockt. Mit den Mitteln des Strukturfonds des Bundes konnten wir zahlreiche Maßnahmen in Sachsen-Anhalt zur Umstrukturierung un- serer Krankenhäuser nutzen. Darüber hinaus haben wir ein zentrales Landeskrebsregister in Sachsen-Anhalt aufgebaut und können damit die Qualität und den Erfolg von Krebstherapien erfassen. Die zunehmende Spezialisierung in der Medizin, der wachsende Fachkräftebedarf und besonders der demographische Wandel in unserem Land machen eine noch gezieltere Strukturentwicklung der medizinischen Versorgungsangebote erforderlich. WIR WERDEN • Das Niveau der Versorgungsqualität durch Spezialisierung und gezielte Kon- zentration langfristig erhalten und verbessern und Krankenhäuser weiter stär- ken: Krankenhäuser haben erheblichen Einfluss auf das regionale Versorgungsan- gebot und erfordern die größten langfristigen Investitionen. Daher werden wir bei der Krankenhausplanung folgende Kriterien konsequent anwenden: • Erreichbarkeit • Bedarfsorientierung • Qualität • Eine konsequente und strukturelle Krankenhausplanung vornehmen: Dabei be- darf es einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über eine gute medizinische Ver- sorgung der Menschen in den Regionen und wir werden die Erwartungen der Bür- gerinnen und Bürger unseres Landes an ihre Gesundheitsversorgung wahr- und ernstnehmen. • Gesundheitsversorgung sichern: Das medizinische Versorgungsangebot ist ein wesentliches Attraktivitätsmerkmal für die gesellschaftliche Entwicklung. Sie ent- scheidet mehr als je zuvor über die Ansiedlung junger Menschen, Familien, Unter- nehmen und Institutionen in den jeweiligen Regionen. Deshalb werden wir die Lü- cken in der Versorgung älterer Menschen ebenso schließen, wie die Versorgung von jungen Menschen und Familien weiter sichern. Neben Einrichtungen zur Kurzzeit- und stationären Pflege, gilt es auch Rehabilitations-, Präventions- und Beratungs- einrichtungen und nicht nur in den Ballungszentren unseres Landes vorzuhalten. Neben den bisherigen Programmen zur Gewinnung angehenden Ärztinnen und --- PAGE 51 --- 50 Ärzten, wie Stipendien und der Landarztquote, wollen wir auch für die Zahnmedi- zin vergleichbare Initiativen ergreifen. • Versorgung am Lebensende: Die ambulante Hospizarbeit und stationäre Hospiz- versorgung sollen weiter gefördert werden. Dabei soll auch die regionale Entwick- lung von Netzwerkstrukturen unterstützt und die Unter-, Über- und Fehlversorgung vermieden werden. • Grundlagen schaffen: Die eine unbürokratische sektorübergreifende Versorgung von Patientinnen und Patienten und Hilfebedürftigen ermöglichen, wenn kein klas- sisches soziales Netz vorhanden ist. • Eine Verzahnung der verschiedenen Akteure, telemedizinischer Lösungen oder die Delegation von ärztlichen Aufgaben forcieren: Dabei ist eine gleichwertige medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Digitale Anwendun- gen in Medizin und Pflege helfen, räumliche Distanzen zu überwinden und eine Be- handlung der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Hier werden wir geeig- nete Rahmenbedingungen schaffen und ausbauen. Wir streben eine hochwertige medizinische, regional verankerte Versorgung an. • Den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen vorantreiben: Digitale An- wendungen eröffnen die Chance, Qualitäts-, Zeit- und Kosteneffekte in der Versor- gung zu realisieren. Digitale Technik ist geeignet, die Patientenversorgung und - sicherheit zu verbessern sowie die Kommunikation zwischen den gesundheitlichen Akteuren zu vereinfachen, Ärzte zu entlasten und die ambulante Versorgung vor Ort zu stärken. Die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept und wei- tere digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept werden die Digitalisierung für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land erlebbar machen. Die Patientinnen und Patienten erhalten auf diesem Weg einen schnelleren Zugang zur Versorgung. Zu- gleich wird eine verantwortungsvolle Datennutzung sichergestellt. • Effektivität und Effizienz der medizinischen Versorgung in Einklang bringen: Die Versorgungseinrichtungen in unserem Bundesland haben sich in der Vergangen- heit verstärkt zu Wirtschaftsbetrieben entwickelt. Sie optimieren ihre Betriebsab- läufe und folgen zunehmend Unternehmensstrategien einer qualitativ hochwerti- gen Patientenversorgung. Dazu sind jedoch regelmäßige Investitionen erforderlich, die nicht allein aus dem Regelbetrieb erwirtschaftet werden können. Daher werden wir den Investitionsstau konsequent und zügig abbauen. Sollten Krankenhäuser kurzfristige Liquiditätshilfen benötigen, um wirtschaftliche Engpässe zu überbrü- cken, werden wir dafür Sorge tragen, dass dies möglich wird. Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger werden wir für derartige Härtefälle Interventionsmodelle konzipieren und einrichten. • Die ambulante medizinische Versorgung weiterhin flächendeckend und wohnor- tnah sicherstellen: Neben der primärärztlichen Sicherstellung müssen Leistungen der Gesundheitsfachberufe (z. B. Pflege, Physio- und Ergotherapie etc.) ebenso be- rücksichtigt werden. Gleiches gilt für Präventions- und Nachsorgeangebote und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir werden weiterhin die ambulante und sta- tionäre Langzeitpflege einer stärkeren Berücksichtigung bei der Strukturplanung unterwerfen. Denn nicht zuletzt ist der Sicherstellungsauftrag der pflegerischen Versorgung Aufgabe der öffentlichen Sozialträger unter Aufsicht der Landespolitik. --- PAGE 52 --- 51 Wohnortnahe pflegerische Angebote sind dabei für alle Generationen wichtig und helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, zusätzlich zu der direkten Gesund- heitsversorgung, lebenslange gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten. Um die dabei ge- wünschte Flexibilität entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituati- onen flächendeckend gewährleisten zu können, werden wir ein Zusammenwirken von ambulanten und stationären Angeboten ermöglichen. • Pflegeeinrichtungen bei der zukünftigen Planung von Infektionsschutzmaßnah- men stärker berücksichtigen: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben ge- zeigt, wie groß die Bedeutung der Pflegeanbieter für den Bevölkerungsschutz ist. Daher werden wir die Pflegeeinrichtungen bei der zukünftigen Planung von Infekti- onsschutzmaßnahmen stärker berücksichtigen und bei den dafür erforderlichen Maßnahmen umfassend unterstützen. • Pflegeanbieter stärken: Um die absehbare, weiter steigende Nachfrage nach pro- fessionellen Pflegeleistungen decken zu können, werden wir Pflegeanbieter in die Lage versetzen, prospektiv Investitionen in Qualität und Kapazität in ihren Einrich- tungen zu tätigen. Dabei darf diese Entwicklung nicht einseitig nur zu Lasten der jeweils betroffenen Versicherten verlaufen. • Die leistungsfähigen medizinischen Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sichern: Wir werden diese sichern, um den Erhalt qualifizierter Fachkräfte für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Besonderen Wert legen wir dabei auf Einrichtungen, die Ergebnisse medizinischer Grundlagenfor- schung in die regelmäßige Anwendung und Versorgungspraxis übertragen. • Die Herstellung von medizinischen, insbesondere pharmazeutischen, Produkten in unserem Land stärken. In unserem Land werden zahlreiche medizinische Pro- dukte, darunter auch Medikamente, hergestellt. Gerade die Erfahrungen der Corona-Pandemie machen deutlich, dass diese Produktion im Land gehalten und möglichst ausgebaut werden muss. Das ist nicht nur eine Frage der Sicherstellung der Versorgung mit diesen lebenswichtigen Gütern. Daher wollen wir uns dafür ein- setzen, dass für diese Güter ein fairer Preis bezahlt wird, der die Mehraufwendun- gen für eine Produktion innerhalb Deutschlands mitberücksichtigt. Ziel ist dabei auch die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. • Die vom Strukturwandel betroffene Region in den Fokus nehmen: Zur Ansiedlung von Forschungseinrichtungen sowie von Standorten der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie, werden wir die Strukturwandelregion im Süden un- seres Landes bevorzugen. • Strukturelle Möglichkeiten schaffen: Die Unabdingbarkeit vernetzter und sektoren- übergreifender Versorgungsstrukturen hat uns die Corona-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt. Ebenso wurde die Notwendigkeit des Neuaufbaus strategischer Reserven, sowohl in Form von Lagerbeständen als auch von Produktionsmöglich- keiten, medizinisch essenzieller Güter deutlich. Um dies zu erreichen, werden wir einen Zukunftsplan 2035 für die medizinische Versor- gungs-, Forschungs-, Ausbildungs- und Produktionslandschaft in Sachsen-Anhalt präsen- tieren. Wir werden Krisen meistern und aus diesen gestärkt hervorgehen. Wir begrüßen --- PAGE 53 --- 52 ausdrücklich, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung zuneh- mend durchlässiger werden, Sektorübergriff zunehmend zur Regel wird. Insbesondere bedarf es einer strukturierten und zielorientierten Krankenhausversorgung, die sich zum einen an dem durch die Bundesebene vorgegebenen Erreichbarkeitszeitraum von 30 Minuten orientiert und eine qualitativ hochwertige Versorgung für die Menschen in Sachsen-Anhalt gewährleistet. Um das vorgenannte Ziel zu erreichen, sind folgende Punkte umzusetzen: 1. Basis für die neue strukturierte Versorgungsplanung muss die funktionsfähige Notfallversorgung sein. Sie ist nicht eine dritte Säule in der Versorgung der Men- schen unseres Landes, sondern die Grundlage. Die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und leistungsfähige ambulante Notfallpraxen sind dazu im Zu- sammenwirken unabdingbar. Die Menschen unseres Landes müssen im Notfall stets eine gute und angemessene Behandlung erhalten. 2. Wir brauchen die Spezialisierung ausgewählter Krankenhausstandorte, ebenso wie auskömmlich finanzierte wohnortnahe Krankenhäuser der Grundversor- gung (insbesondere mit Leistungen der Inneren Medizin, der Chirurgie). Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie müssen auf ihre Bedürfnisse hin best- möglich medizinisch versorgt werden. Wir werden die pädiatrische Versorgung an den bisherigen Krankenhausstandorten weiter sichern. 3. Wir verabschieden uns von der Pauschalförderung mit der Gießkanne für alle Krankenhäuser und gehen zu einer zielorientierten Investitionsförderung durch das Land über. 4. Durch die Bündelung von Fachkräften und Ressourcen erreichen wir eine höhere Qualität und setzen die Mindestmengen für bestimmte Behandlungen um. Min- destmengen erhöhen nach gewissenermaßen die Patientensicherheit. Dies geht einher mit einer Bildung von gut ausgestatteten Zentren und Leuchttürmen in der Versorgung der Menschen. 5. Die einzelnen und bisher getrennten Sektoren (ambulant, stationär, rehabilitativ, präventiv) werden weiter enger verzahnt. 6. Kurzfristige finanzielle Liquiditätsengpässe in den Krankenhäusern werden im Rahmen eines Sonderprogrammes der Landesregierung abgebaut. 7. Die Optimierung des Rettungsdienstes ist zwingend mit seiner Entwicklung zu verknüpfen. Nach Vorlage des Zukunftskonzeptes werden wir in eine neue Welt der medizinischen Ver- sorgungsplanung gehen. Mit dieser neuen Ausrichtung wird es auch eine zielgenaue In- vestitionsförderung durch das Land geben. Es ist gesetzlich geregelt, dass jedes Bundes- land eine Investitionsförderung für seine Krankenhäuser vorhalten muss. In Zeiten enger Kassen und in Zeiten von Fachkräftemangel sowie in Zeiten von Qualitätsvorgaben wer- den wir die Gesundheit der Menschen in unserem Bundesland im Blick haben und können nur durch dieses strukturierte Vorgehen eine gesundheitliche Versorgung in unserem Bun- desland aufrechterhalten. --- PAGE 54 --- 53 14. Für ein soziales Miteinander Als CDU setzen wir auf ein soziales Miteinander in unserer Gesellschaft. Dabei geht es nicht allein um das Miteinander der Generationen. Es geht darum, die unterschiedlichen Interessenlagen in unserer Gesellschaft auszugleichen. Familien werden immer wichtiger und sind das Fundament unserer Gesellschaft. Familie ist überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Sie ist der Ort, an dem Partner- schaft und Solidarität gelebt und der Sinn für Gerechtigkeit vermittelt wird. In ihr reift der Mensch zur Persönlichkeit heran und entfaltet sich zur Freiheit in Verantwortung. Hier wer- den Werte gelebt, die sich aus dem christlichen Verständnis vom Menschen ergeben – sei- ner unveräußerlichen Würde und seiner Mitmenschlichkeit. Hier ist auch die Unterstützung des Staates gefragt, wenn es entsprechenden Bedarf gibt. Gleichzeitig geht es darum, Beratungs- und Hilfsangebote so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen derjenigen gerecht werden, die Sie benötigen. In der aktuellen Wahlperiode wurden zahlreiche Verbesserungen erreicht. Das Kinderförderungsgesetz wurde überar- beitet mit dem Ziel, die Qualität zu steigern und gleichzeitig die Eltern finanziell zu entlas- ten, zum Beispiel mit der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder. Die Finanzierung der Be- ratungsstellen wurde verbessert, damit diese ihr Angebot weiterentwickeln können. Un- terschiedliche Sozialleistungen wurden angepasst, um den steigenden Lebenshaltungs- kosten gerecht zu werden. Das ehrenamtliche Engagement in unserem Land wurde durch unterschiedliche Maßnahmen gestärkt. Bis Anfang 2020 war die Entwicklung des Arbeits- marktes in Sachsen-Anhalt grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte. Die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter erreichte neue Höchststände. Die wirtschaftlichen Verwerfungen der vergangenen Monate haben auch auf dem Arbeits- markt in unserem Bundesland deutliche Spuren hinterlassen. Mittel wie das Kurzarbeiter- geld haben dabei geholfen, die negativen Folgen für die Beteiligten zu mildern und das qualifizierte Personal in den Unternehmen zu halten. 14.1 Qualität der Kinderbetreuung weiter steigern WIR WERDEN • Durch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels die Qualität in unseren Kin- dertageseinrichtungen weiter steigern: Wir werden die Qualität in den Kinderta- geseinrichtungen weiter steigern. Dazu werden wir den Betreuungsschlüssel ver- bessern. Die Elternbeiträge wollen wir möglichst niedrig halten. Eine überdurch- schnittliche Inanspruchnahme der Betreuungsangebote macht die Wertschätzung und die Notwendigkeit dieser deutlich, wobei wir als CDU Sachsen-Anhalt die Krip- pen, Kindertagesstätten und Horte ausdrücklich auch als Bildungsorte verstehen. Investitionen in eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung sind sowohl individuell als auch gesamtgesellschaftlich sehr wertvoll. Sie schaffen positive Voraussetzungen für die weiteren Entwicklungsschritte. • Weitere Fachkräfte für unsere Kindertageseinrichtungen gewinnen: Ein Schlüs- selelement für die Betreuungsqualität sind qualifizierte Fachkräfte in den Einrich- tungen und in den Tagespflegestellen. Aufgrund der Altersstruktur und den vorhan- denen Bedarfen müssen alle Möglichkeiten für die Gewinnung entsprechender --- PAGE 55 --- 54 Fachkräfte ausgeschöpft werden. Neben der Qualifizierung von Quereinsteigerin- nen und Quereinsteigern muss auch die Berufsausbildung auf diesem Gebiet at- traktiver gestaltet werden. Unser Ziel bleibt die Schaffung einer dualen Berufsaus- bildung, inkl. Ausbildungsvergütung. Für die Kita-Leitungen ist eine Hochschulaus- bildung erstrebenswert. • Uns weiter zur Trägervielfallt bekennen: Unterschiedliche Träger mit ihren Kon- zepten sorgen für einen positiven Wettbewerb um das beste pädagogische Kon- zept. Dies gilt nicht nur im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Eine gute Zusam- menarbeit mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ist für uns wichtig. • Die Rahmenbedingungen für die Betreuung behinderter Kinder nachhaltig ver- bessern: Wir wollen die Regeln für dieses wichtige Thema klarer gestalten, büro- kratische Hemmnisse abbauen und insbesondere die Strukturen zur frühzeitigen Diagnostik effektiver und effizienter gestalten. Wir werden einen Betreuungsan- spruch für behinderte Kinder auch nach dem 14. Lebensjahr festschreiben. 14.2 Ein Arbeitsplatz ist mehr als eine Einkommensquelle WIR WERDEN • Uns für den Erhalt und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen ein- setzen: Denn ein Arbeitsplatz ist für die Beschäftigten viel mehr als eine Einkom- mensquelle. Er dient auch der Realisierung beruflicher Ziele, der Selbstverwirkli- chung, aber auch des sozialen Miteinanders. Für uns als CDU sind eine erfolgreiche Ansiedlungs- und Wirtschaftspolitik und eine gute Arbeitsmarktpolitik zwei Seiten der gleichen Medaille. • Die soziale Marktwirtschaft stärken: Darunter verstehen wir ausdrücklich auch starke Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Unser Ziel ist die Stärkung der Tarifautonomie. • Uns für die Wertschätzung und Verbesserungen bei der dualen Berufsausbil- dung einsetzen: Die duale Berufsausbildung ist einer der Erfolgsfaktoren der sozi- alen Marktwirtschaft. Deren Stärkung und Weiterentwicklung, unter Einbeziehung der Beteiligten ist ein Alleinstellungsmerkmal und einer der größten Erfolgsfaktoren der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Dazu gehört die finanzielle Unterstüt- zung von Ausbildungszentren für die berufliche Ausbildung sowie die Stärkung der berufsbildenden Schulen im Land. • Die berufliche Aus- und Weiterbildung fördern: Die liegt im Interesse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Den sozialen Arbeitsmarkt sehen wir vor- rangig als Möglichkeit, Menschen wieder für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizie- ren und ihnen die notwendigen Fähig- und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei dürfen die Angebote nicht in Konkurrenz zu bestehenden Unternehmen treten. • Uns für den Arbeits- und Gesundheitsschutz einsetzen und für die Kontrolle der rechtlichen Bestimmungen: Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz gebührt gerade nach Corona eine noch bedeutendere Rolle. Die seit langem gesetzlich vorgeschrie- bene Gefährdungs- und Belastungsanalyse muss, auch unter Berücksichtigung der --- PAGE 56 --- 55 durch Corona aufgestellten Auflagen, durchgeführt werden. Die Gesundheit der Menschen muss durch gesunde Arbeitsbedingungen geschützt werden. 14.3 Miteinander in der Gesellschaft sicherstellen / Familien stärken WIR WERDEN • Unser Ziel, unser Bundesland zum familienfreundlichsten Land in Deutschland zu machen, weiterverfolgen: Dazu bedarf es immer einer kritischen Analyse, wo der Staat helfen muss, um Familien zu unterstützen, aber auch da, wo die elterliche Verantwortung an erster Stelle steht. Für uns ist die Ehe kein überholtes Lebens- ideal, sondern weiterhin besonders förderungs- und unterstützenswert. • Uns den besonderen Herausforderungen und Problemen von Alleinerziehenden annehmen: Mehr als ein Viertel der Familien in Sachsen-Anhalt sind Alleinerzie- hende mit minderjährigen Kindern. In dieser Gruppe sind überdurchschnittlich viele soziale Belastungen zu finden. Deshalb muss die Landespolitik auf diese Gruppe der Gesellschaft und deren Interessen ein besonderes Augenmerk haben und ent- sprechende Unterstützungsangebote gestalten. • Die Arbeit der Familienverbände in Sachsen-Anhalt weiterhin fördern. • Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, auch im Rahmen von Beteiligungspro- zessen stärken: Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Zukunft unserer Gesell- schaft, sondern müssen die Gelegenheit haben, ihre Lebensumgebung aktiv mitzu- gestalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzen wir uns für altersge- rechte Beteiligungsprozesse ein. Das jugendpolitische Programm des Landes muss in diesem Sinne immer weiterentwickelt und den Veränderungen angepasst wer- den. Den Jugendverbänden und dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt kommen als Sprachrohr der jungen Generation eine wichtige Bedeutung zu. Diese gilt es, in ihrer Arbeit zu stärken. Als Land werden wir weiter die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene, zum Beispiel im Rahmen der Kinder- und Jugendhäuser, oder der Projektförderung, unterstützen. Dabei setzen wir auf Ein- richtungen mit pädagogischem Fachpersonal, die um Objekte in Selbstverwaltung ergänzt werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein Kernthema unserer Politik. Die Ver- letzung an Leib und Seele von Kindern und Jugendlichen führt zu unbeschreiblichem individuellem Leid und großem gesellschaftlichen Schaden. Daher müssen der Kin- derschutz und Kinder- und Jugendrechte gestärkt und konsequent durchgesetzt werden. Für diese komplexe und schwierige Aufgabe müssen die Mitarbeiter und Entscheidungsträger in den Jugendämtern und Familiengerichten und die zustän- digen Sachverständigen bestmöglich qualifiziert und stetig fortgebildet werden. Wir wollen notwendige Strukturen schaffen, um Kinder vor Gewalt und insbeson- dere vor sexualisierter Gewalt zu schützen. --- PAGE 57 --- 56 Wir stärken das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten, der zugleich Landes- missbrauchsbeauftragter ist, indem wir ihm Unabhängigkeit sowie die notwendi- gen Ressourcen bereitstellen. Es soll ein interministerieller Arbeitskreis gebildet werden, der, unterstützt durch einen Fachbeirat, eine eingehende Bedarfs- und Da- tendurchsicht vornimmt. Ziel ist die Erarbeitung eines Aktionsplanes, wie Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir wollen erreichen, dass alle Kinderta- geseinrichtungen und alle Schulen ein institutionelles Schutzkonzept entwickeln und anwenden. Für Kinder in Not schaffen wir ein landesweit erreichbares Kompetenzzentrum. Dort bekommen Kinder umfassende Beratung, medizinische und therapeutische Hilfe oder auch eine psychosoziale Begleitung für alle Phasen eines straf- oder fa- miliengerichtlichen Verfahrens. Wir werden die Anzahl der spezialisierten Fachbe- ratungsstellen, wie sie etwa der Verein Wildwasser betreibt, dem Bedarf anpas- sen und erhöhen. Wir stärken die Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden im Land, damit sie Kinder vor den Gefahren des Internets besser schützen und Ab- bildungen von sexualisierter Gewalt im Internet wirksamer bekämpfen können. Die CDU schafft ein starkes Netz von Prävention, Intervention und wirksamen Hilfen zum bestmöglichen Schutz der Kinder und Jugendlichen in unserem Land. • Die Belange der Senioren bei allen politischen Entscheidungen mitberücksichti- gen: Mehr als ein Drittel aller Menschen in Sachsen-Anhalt sind älter als 60 Jahre. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist nicht nur wichtig, sondern ermöglicht auch die Nutzung ihrer ganz persönlichen Potenziale und Erfahrungsschätze zum Wohle der Gesellschaft. Ein großes Problem in dieser Altersgruppe, aber auch in anderen, ist die zunehmende Vereinsamung. Die CDU als Sachsen-Anhalt Partei nimmt sich dieser Problematik in den kommenden Jahren an. Dieses muss an ver- antwortlicher Stelle im Land behandelt werden. Orte der Begegnung wie Mehrge- nerationenhäuser, Seniorentreffs oder Alten- und Servicezentren können hier wich- tige Anlaufpunkte sein, um diesem Phänomen entgegenzuwirken. Wir wollen alter- native Wohnformen fördern. 14.4 Teilhabe ermöglichen WIR WERDEN • Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglichen: Mit dem Bundesteilhabe- gesetz wurden grundsätzlich gute Möglichkeiten geschaffen, dass Menschen mit Behinderung ein Leben in Selbstbestimmtheit führen können. Dieses muss jetzt im Alltag mit Leben erfüllt werden. Unser Handeln ist hier vom Grundsatz geprägt: „Keine Entscheidung über uns - ohne uns“. Dabei verstehen wir Inklusion nicht als Gleichmacherei, sondern als Anspruch, die Menschen nach ihren unterschiedlichen Fähigkeiten zu fördern, um ihnen einen möglichst großen persönlichen Entfaltungs- raum zu ermöglichen. Unter Barrierefreiheit verstehen wir ausdrücklich nicht nur bauliche Fragestellungen, sondern zum Beispiel auch den Zugang zu Informationen oder zu unterschiedlichen öffentlichen und privaten Angeboten. Wir bekennen uns ausdrücklich zur wichtigen Rolle der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und zum Ausbau der Inklusionsbetriebe in unserem Land. In den Kommunen soll die Bildung von Behindertenbeiräten positiv begleitet werden. --- PAGE 58 --- 57 14.5 Gute Sozialpolitik unterstützt jene, die Hilfe brauchen WIR WERDEN • Uns dafür einsetzen, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, diese auch erhalten. Dabei gehört es dazu, dass der entsprechende Hilfebedarf, möglichst bürokratie- arm und für den Antragssteller verständlich, beantragt werden kann. Unsere Sozi- alpolitik hat den klaren Anspruch, denjenigen zu helfen, die die Hilfe der Gesell- schaft brauchen. Dabei gilt für uns weiter der Grundansatz des Miteinander von Fordern und Fördern. Wir verstehen unser Land als Chancengesellschaft, in der je- der Mensch die Chance haben muss, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. In diesem Sinne müssen wir die Anstrengungen unternehmen, um Themen wie die vielfach diskutierte Kinder- aber auch Altersarmut aufzugreifen und mit politischen Maßnahmen anzugehen. 14.6 Beratungslandschaft stärken WIR WERDEN • Die Beratungslandschaft, gemeinsam mit den Trägern, qualifizieren und den Be- darfen anpassen: Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über ein reichhaltiges Ange- bot an unterschiedlichsten Beratungsangeboten. Das Land wird sich weiter an der Finanzierung dieses Angebots beteiligen. Besonders wichtig sind uns dabei die Selbsthilfeorganisationen und -gruppen. 14.7 Verbraucherschutz ist ein herausragendes Politikfeld WIR WERDEN • Dem Verbraucherschutz die Bedeutung zumessen, die ihm gebührt: Er findet sich in verschiedenen Politikressorts wieder und kann grundsätzlich als Querschnitts- aufgabe betrachtet werden. Die Kernbereiche der Verbraucherpolitik, der gesund- heitsbezogene Verbraucherschutz bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen und der wirtschaftliche Verbraucherschutz sollten zukünftig in einem Ressort ge- bündelt werden und dies auch entsprechend nach außen in der Ministeriumsbe- zeichnung erkennbar gemacht werden. Zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages des Verbraucherschutzes wird eine an- gemessene Sach- und Personalausstattung gesichert. Das Landesamt für Verbrau- cherschutz muss leistungsfähig sein sowie als interdisziplinare Behörde wirken. Die personellen und technischen Ausstattungen müssen weiter ausgebaut werden. Dazu bedarf es auch der Verbesserung der baulichen Situation des Landesamtes für Verbraucherschutzes am Standort Halle/Saale. Zum Beispiel durch einen zent- ralen Neubau, der im Rahmen eines ÖPP-Projektes realisiert wird. Der Verbraucher- schutz muss stärker in den politischen Gremien des Landes verankert werden. Wir setzen uns für eine konsequente Einhaltung von Tierschutzstandards durch amtli- che Kontrollen ein, sowie eine Kennzeichnung der Lebensmittel nach den entspre- chenden Herstellungsverfahren. --- PAGE 59 --- 58 • Die Verbraucherinformationen verbessern. In diesem Sinne werden wir uns für ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Ver- braucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen einsetzen. Das System muss transparenter werden, um sich über Ergebnisse amt- licher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen informieren zu können. Die Digita- lisierung bietet uns große Chancen. • Den Datenschutz gewährleisten: Wir stehen aber auch vor einer Herausforderung, dass ein umfassender Datenschutz gewährleistet werden muss. Persönliche Daten werden auch weiterhin nur auf der Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung ge- nutzt werden dürfen. Das Recht auf Löschen eigener Daten bleibt unser Ziel. Die Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit die Kontrolle über ihre bei Behörden und Ämtern gespeicherten Informationen erhalten können. Datenschutz darf nicht zur Lähmung bei der Bewältigung hoheitlicher Aufgaben führen. --- PAGE 60 --- 59 15. Moderne Land- und Forstwirtschaft 15.1 Landwirtschaft zukunftsfähig aufstellen Die Landwirtschaft als besonders systemrelevanter Grundversorger hat eine bedeutende Tradition in unserem Bundesland. Für einen lebendigen ländlichen Raum ist sie auch in schwieriger Zeit eine verlässliche Zukunftsbranche und ein stabiler Eckpfeiler unseres Gemeinwesens. Gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten wollen wir Antworten auf die großen ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen in den Dörfern geben. Deshalb werden wir die Verantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe im ländlichen Raum, insbesondere als Nahrungs- und Futtermittelgarant für Mensch und Tier, für die Energiegewinnung aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den Klimaschutz wirtschaftlich und gesellschaftlich stärken. Es ist unser ausdrückliches Anliegen, wieder die Verantwortung im für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Energie zuständigen Ministerium zu übernehmen, um den ländlichen Raum und der Landwirtschaft das nötige Gewicht zurückzugeben. 15.2 Landwirtschaft mit Zukunftsperspektive WIR WERDEN • Die Struktur der Agrarverwaltung und Fachbehörden an die neuen Anforderungen anpassen: Ein finanzieller und personeller Ausbau der zuständigen Fachbehörden (Ämter für Landwirtschaft und Forsten sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau) ist umzusetzen. Wir wollen die Beratungsleistungen des Landes für die Land- und Forstwirtschaft erhöhen und ausbauen. • Neben unseren guten Möglichkeiten für die landwirtschaftliche Berufsausbildung Einrichtungen für das landwirtschaftliche Versuchs- und Forschungswesen anwendungsorientiert mit Anstalten und Institutionen der landwirtschaftlichen Spitzenforschung stärker vernetzen: In den fortgeschrittenen Planungen zur Errichtung neuer Stallanlagen im Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden/Altmark sehen wir einen bedeutenden Beitrag zur überbetrieblichen Ausbildung. • Die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in den sogenannten „Grünen Berufen“ unterstützen, indem der Weg in die Selbstständigkeit adäquat begleitet wird: Ein dualer Studiengang „Landwirtschaft“ in Kooperation mit der Hochschule Anhalt Bernburg und der Martin-Luther-Universität Halle sowie durch Kooperationen mit Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht den Aufbau von Wertschöpfungsketten und eröffnet Zukunftsperspektiven für junge Absolventen, Fachagrarwirte und Meister. • U.a. in moderne tierschutzgerechte und emissionsarme Tierhaltungssysteme und in eine digitale Landwirtschaft mit Zukunft investieren: Die Anpassung zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen mit bedarfsgerechtem Dünge- und Pflanzenschutzmittelaufwand nach guter fachlicher Praxis sowie eine Lagerungs- und Ausbringungstechnik mit entsprechender Drohnentechnik und Sensoranalytik --- PAGE 61 --- 60 stellt für uns ein besonderes Anliegen dar. Wir wollen, dass die für die landwirtschaftlichen Betriebe notwendige Ertragssicherheit nicht zu Lasten unserer natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft geht, da landwirtschaftliche Nutzfläche nicht vermehrbar ist und die Fruchtbarkeit unserer Böden erhalten werden muss. 15.3 Regionalität und Tierwohlorientierung – das Aushängeschild der Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalts WIR WERDEN • Für den Schutz und die Gesundheit unserer landwirtschaftlichen Nutztiere die Haltungsbedingung in den Ställen so ausgestalten, dass dort ein am Tierwohl orientiertes artgerechtes Verhalten ausgelebt werden kann: Durch die Einführung eines Tierwohlkennzeichens unterstützen wir die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher und sensibilisieren diese für tierwohlorientierte Haltungsweisen. • Uns für eine eigene, unabhängige und zweckgebundene Finanzierungsquelle für die Tierwohlstandards auf Bundesebene einsetzen: Damit soll gleichzeitig und nach Möglichkeit für alle Nutztierarten der Aufbau regionaler Schlachthofstrukturen unterstützt werden, um die Dauer der Tiertransporte zu verkürzen. • Die Erzeugung heimischer, gesunder und geschmackvoller Lebensmittel in großer Vielfalt mit regionalen Vermarktungsaktivitäten begleiten: Der damit erbrachte Beitrag trägt zur Stärkung und Profilierung der Markenvielfalt der Direktvermarkter und Ernährungsfirmen Sachsen-Anhalts bei. Wir sehen dies als Chance, Lebensmittel aus Sachsen-Anhalt noch stärker ins Bewusstsein zu rücken und die eigene Wertschöpfung erhöhen zu können. • Die sich aus den veränderten Ernährungsgewohnheiten ergebenen Chancen, positiv für die Weiterentwicklung unserer starken Marken und der Vielfältigkeit des Produktportfolios Sachsen-Anhalts nutzen und stetig ausbauen: Im Sinne des Agrarmarketings wollen wir die Präsentationsmöglichkeiten auf Veranstaltungen wie der Internationalen Grünen Woche, der Landesgartenschau, dem Erntedankfest etc. mit Hilfe der Agrarmarketinggesellschaft als starken Partner ausbauen und fördern. • Uns mit Förderprogrammen für eine arten- und abwechslungsreiche Kulturlandschaft einsetzen und damit die Fischereiwirtschaft, den Garten- und Weinbau, die Imker sowie die Jagd für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und Nahrungsmittelerzeugung unterstützen. • Mittels der Erarbeitung einer Förderkulisse für Sonderkulturen und arbeitsintensive Kulturen die Landwirte und Gärtner dabei unterstützen, die Wertschöpfung der Fläche zu erhöhen und entsprechende Forschungsansätze voranzutreiben. Auch gilt es, mittels Bürokratieabbaus die Abwanderung von Produzenten zu verhindern. --- PAGE 62 --- 61 • Den Insekten- und Artenschutz weiter mit Vertragsnaturschutz und auf Kooperationsbasis umsetzen: Natur- und Artenschutz kann nur in Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden. 15.4 Zukünftigen Herausforderungen adäquat begegnen WIR WERDEN • Eine nachfrageorientierte Förderung der ökologischen Landwirtschaft auf einem wirtschaftlich vernünftigen Niveau beibehalten: Dazu gehört es auch, in der Zukunft wettbewerbsfähige Erzeugerpreise mit dieser Form der Landbewirtschaftung erzielen zu können. Als nicht zielführend sehen wir es an, wenn mit umfangreichen öffentlichen Mitteln das Angebot für ökologische Lebensmittel stimuliert wird. Im ELER werden wir den ökologischen Landbau fördern, aber nicht überproportional gewichten. In diesem Zusammenhang wollen wir eine stärkere Beteiligung des Landtages an der strategischen Ausrichtung der Europäischen Strukturfonds erreichen. • Eine Landesstrategie zur Wassernutzung aller Beteiligten, Industrie, Kommunen sowie Land- und Forstwirtschaft auf den Weg bringen: Es gilt, ein Wassermanagement für Minder- bzw. Mehrwasserphasen umzusetzen. Dazu gehört sowohl ein System der Wasserregulierung durch Stauanlagen für die Fließgewässer als auch eine zielgerichtete Bewirtschaftung der der Elbe und ihrer Zuflüsse. Stauanlagen, die eine Bedeutung für eine Boden-Wasserregulierung als Instrument des Gegensteuerns gegen die Folgen des Klimawandels haben, sind zu erhalten. Die Verantwortung ist in die Hände der Unterhaltungsverbände für Gewässer II. Ordnung zu übertragen. Grundstückseigentümer sind von der Umlage des Anteils der Kosten für die Unterhaltung von Fließgewässern frei zu halten, der wegen Auflagen des Naturschutzes entsteht. Naturschutz ist eine Aufgabe der Allgemeinheit. • Den Landeszuschuss für die Tierkörperbeseitigung wiedereinführen und auf dem Niveau von 2018 erhalten: Die Entsorgung der Tierkörper ist eine Aufgabe von öffentlichem Interesse und ein Beitrag zur Vermeidung der Verschleppung von Tierseuchen in und aus Sachsen-Anhalt. Wir werden die Vertreter landwirtschaftlicher Verbände an der Vergabe und dem Vollzug der Leistung „Beseitigung tierischer Nebenprodukte“ aktiv beteiligen. • Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Maßnahmen stringent zur Vermeidung der Einschleppung dieser Tierseuche nach Sachsen-Anhalt ergriffen werden: Hierzu ist eine zentrale Leitung und Koordinierung durch die Landesregierung notwendig sowie die komplette Umsetzung des betreffenden Landtagsbeschlusses. Neben den jagdlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Wildschweinbestandes werden wir das Wildschweinmonitoring fortführen, um bestmöglich über die Situation in Sachsen-Anhalt informiert zu sein. Wir unterstützen den Bau eines Wildschutzzaunes abseits der deutsch-polnischen Grenze, um die natürliche Bewegung der Tiere weiter in Richtung Westen einzudämmen. --- PAGE 63 --- 62 • Uns im Sinne der Jagd für eine strenge Einhaltung des §2 des Bundesjagdgesetzes und dem darin enthaltenen Grundsatz zum Erhalt gesunder Wildbestände sowie deren Schutz einsetzen: Dabei geht es vor allem darum, diesen Grundsatz mit Blick auf die Umsetzung der geplanten Novelle des BJagdG weiter zu leben und die geplanten Anpassungen mit Augenmaß und in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden vorzunehmen. 15.5 Wolfsmanagement mit Sachverstand WIR WERDEN • Uns angesichts des steigenden Wolfsbestandes und der sich damit verstärkenden Schäden an Haustierbeständen und für die Weidekultur für ein aktives, wissenschaftlich begründetes transparentes und aktuelles Wolfsmonitoring auf Landes- und Bundesebene einsetzen: Dies beinhaltet vor allem die sachliche Diskussion um einen „günstigen Erhaltungszustand“ bzw. einen Akzeptanzbestand der hiesigen Wolfspopulation. • Konkrete Initiativen der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission unterstützen, um eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu erwirken: Dabei ist im Sinne eines praxistauglichen Wolfsmanagements darauf zu achten, den günstigen Erhaltungszustand bzw. den Akzeptanzbestand nicht zu gefährden. • Uns für die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht einsetzen: In diesem Zuge werden wir durch die Überarbeitung der Leitlinie Wolf gemeinsam mit den Fachverbänden eine Bejagungsstrategie mit konkreten Abschussplänen und Modellen zur Bestandskontrolle entwickeln. • Unbürokratische, kurze Entscheidungswege bei der Entschädigung von Landwirten und Nutztierhaltern bei Rissvorfällen ermöglichen: Die durch den Wolfsriss und seine Folgen entstehenden Kosten müssen nach dem Verursacherprinzip zwingend aus dem Haushalt des Umweltressorts finanziert werden. Wir werden die Aufgaben des Wolfskompetenzzentrums regional ausrichten. • Eine Strategie für die Fortführung der Schaf- und Ziegenhaltung und eine gesellschaftliche Entlohnung der Biodiversitätsleistung aus Landesmitteln des Umweltressorts entwickeln, um die nicht gegebene Rentabilität von Fleisch und Wolle auszugleichen. 15.6 Chancen der Forschung erkennen WIR WERDEN • Die Chancen und Risiken neuer Züchtungsmethoden angesichts der witterungsbedingten Erfahrungen der letzten Jahre neu bewerten, damit in Zukunft Qualität und Ertragssicherheit gewährleistet werden können: Wir sehen in der verantwortungsvollen Nutzung moderner Züchtungstechnologien große --- PAGE 64 --- 63 Vorteile für eine ressourcenschonende Landbewirtschaftung mit einem angepassten Dünge- und Pflanzenschutzmittelaufwand. Deren pauschale Reduzierung mit festen Prozentzahlen lehnen wir ab. 15.7 Schutz des Eigentums im ländlichen Raum WIR WERDEN • Das Ziel weiterverfolgen, dass ortsansässige Landwirte beim Kauf und der Pacht von landwirtschaftlichen Nutzflächen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht behindert werden: Deshalb wollen wir die Maßnahmen und Instrumente zur Verbesserung der Markttransparenz weiter schärfen. Das bestehende Grundstücksverkehrsgesetz und Pachtverkehrsgesetz sind umzusetzen und die entsprechenden Informationspflichten einzuhalten. Die Frage der genehmigungsfreien Sharedeals ist in der neuen Wahlperiode neu zu bewerten, ebenso wie die vom Bundesfinanzminister bisher nicht erfolgte Absenkung der Beteiligungsschwelle ab der die Grunderwerbssteuer fällig wird. • Für die Stellung der jungen Generation durch die Einführung der Höfeordnung das land- und forstwirtschaftliche Erbrecht stärken: Wir werden Junglandwirten verbesserte Start-chancen eröffnen und ihnen die Gründung, den Aufbau selbstständiger Existenzen sowie den Einstig als Gesellschafter/Mitglied in juristischen Personen erleichtern bzw. unterstützen. Dafür werden wir das bestehende Agrarinvestitionsförderungsprogramm und die „Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte“ weiterführen und für Junglandwirte, die Gesellschafter in juristischen Personen oder Mitglieder in Agrargenossenschaften sind, öffnen sowie die Rahmenbedingungen für Junglandwirte, Betriebsnachfolger und Einsteiger in juristische Personen durch weitergehende Bürgschaftsprogramme stärken. • Uns im Rahmen der künftigen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU dafür einsetzen, dass wichtige Ziele wie der Erhalt einer stabilen Agrarstruktur, die wirtschaftliche Teilhabe und Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Betriebe sowie die nachhaltige Sicherung unserer Ernährung mit gesunden Lebensmitteln nicht gefährdet werden: Wir unterstützen eine Landwirtschaft mit einem hohen Naturwert, positiven Umweltleistungen und einem starken regionalen Bezug. Für Flächen mit Bewirtschaftungsbeschränkungen muss ein angemessener und dauerhafter Ausgleich sichergestellt werden. 15.8 Forstwirtschaft mit Augenmaß und Verstand Rund ein Viertel der Landesfläche Sachsen-Anhalts ist von Wäldern bedeckt: Diese sind in vielfacher Hinsicht systemrelevant und multifunktional als Rohstofflieferant, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum sowie in ihrer Biodiversität. Die katastrophale Situation in unseren Wäldern nach Stürmen, Trockenheit und Schädlingsbefall stellen rund 52.000 Waldeigentümer und 2.300 klein- und mittelständische Unternehmen der Forstwirtschaft vor schwere Aufgaben. --- PAGE 65 --- 64 Eine aktive Bewirtschaftung unsere Wälder ist unerlässlich, um sowohl die Multifunktionalität derselben zu erhalten, besonders aber um CO2 zu binden. Um den Anforderungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung nachzukommen und einen standortgerechten Waldumbau zu ermöglichen, muss die Landesregierung ausreichend gut ausgebildetes Personal im Forst bereitstellen. Altersbedingtes Ausscheiden ist durch die Steigerung der Vollzeitäquivalente im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald zu kompensieren. Strukturveränderungen schließen sich vor dem Hintergrund der Gesamtsituation aus. Nur so können Waldschutz und Waldbau effektiv gesteuert werden. Des Weiteren haben wir veranlasst, die für den Waldschutz erforderlichen Anpassungsreaktionen auf den Klimawandel zentral zu koordinieren sowie den für den Prämienerhalt notwendigen Holzeinschlag nach Kalamitäten zu flexibilisieren. Der Erhalt, die Gründung, der Zusammenschluss und die Professionalisierung von Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftlichen Vereinigungen wird von uns unterstützt. WIR WERDEN • Entsprechende Soforthilfemittel des Landes in der Höhe von mindestens 5 Millionen Euro jährlich bereitstellen, um die Beräumung und Wiederaufforstung sowie einen naturnahen und standortgerechten Waldvoranbau, gerade auch im Privat- und Kommunalwald, zu ermöglichen. • Eine ideologiefreie, nachhaltige, multifunktionale Waldbewirtschaftung fördern. Die beinhaltet vor allem personelle und finanzielle Hilfe bei der Aufarbeitung von Schadholz und der Stabilisierung des Holzmarktes: Vor dem Hintergrund des instabilen Holzmarktes gilt es hier Projekte wie z.B. des New European Bauhaus zu diskutieren und das Bauen mit Holz zu fördern. Bei der Aufforstung sind standortheimische Arten zu bevorzugen. Nur wenn diese nicht mehr gedeihen sollten, kommt dann eine verstärkte Förderung nichtheimischer klimaresilientere/ robustere Baumarten wie z.B. die Robine, Roteiche, Küstentanne oder Douglasie infrage. • Den Klimawandel im und mit dem Wald bewältigen, indem wir uns auf Bundesebene für eine zuwachsbezogene CO2-Bindungsprämie einsetzen: Diese vergütet die Klimafunktion des Waldes als CO2-Senker sowie den seitens der Waldbesitzer geleisteten Beitrag zum Klimawandel angemessen. Nur Nutzwald bindet zusätzliches CO2. • Europäische und Bundesmittel für den Wald ausschöpfen: Waldumbau und Wiederaufforstung gelingt nur mit vereinter (finanzieller) Kraftanstrengung. Unter Berücksichtigung der Ökosystemleistung des Waldes werden wir die finanziellen Mittel des Bundes und der Europäischen Union für den Wald einsetzen und ausschöpfen. • Eigentum schützen und dessen nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten sicherstellen: Das Eigentum an Grund und Boden ist für Land- und Forstwirte sowie den Staat und die Jagd ein wichtiges Wirtschafts- und Kulturgut mit tiefgreifender ideologischer Auseinandersetzung. Dies beinhaltet neben der Stärkung der Position von Land- und Forstwirtschaft auf allen Ebenen der Verwaltung vor allem die Schaffung eines vertrauensbildenden Umgangs mit Land- und Forstwirten sowie --- PAGE 66 --- 65 Grundeigentümern. Besonderes Augenmerk gilt dem Erhalt von Eigentumsstrukturen im Kleinprivatwald wegen seiner Strukturnachteile in forstlichen Zusammenschlüssen. Diese müssen besonders unterstützt und die Weiterbildung der Waldbauern und die ökologische Leistung unserer Wälder gefördert werden. Insoweit bedarf es auch der Flurbereinigung im Wald. • Uns, um den hohen Standard in der Bewirtschaftung unserer Wälder nachhaltig zu kräftigen, für die Sicherung der Qualität in der Forstwirtschaft einsetzen: Dies beinhaltet neben der gesicherten Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse nach dem Vorbereitungsdienst auch die attraktive Gestaltung des Ausbildungs- Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus setzen wir uns für den Ausbau und die Sicherung des dualen Studiengangs „Forstwirtschaft“ in Kooperation mit der FH Erfurt und dem für Forst zuständigen Ministerium sowie dem Landeszentrum Wald ein. • Maßnahmen für die Prävention und Bekämpfung von Waldbränden ergreifen: Dies beinhaltet neben der Beräumung des Waldes von Totholz als zusätzlicher Brandlast auch die Förderung von Brandschutzstreifen an Straßen und Wegen bei der Wieder- und Neuaufforstung. Die Erarbeitung eines zukunftsgewandten Brandschutzkonzeptes mit mobilen Löschbehältern, aktuellen Karten etc. kann und muss hier oberste Priorität haben. • Angesichts des Klimawandels das Nationalparkgesetz ändern: Einerseits bedarf es der Berücksichtigung eines aktiven Waldumbaus einschließlich Schädlingsbekämpfung, andererseits müssen Eigentümer und Betroffene im Beirat repräsentiert sein. Das Nationalparkgesetz Harz ist um folgende Punkte/Inhalte zu präzisieren: Die Entwicklung des im Land Sachsen-Anhalt gelegenen Teils des Nationalparks Harz hat unter vorrangiger Beachtung der touristischen Entwicklung und der Klimaschutzziele zu erfolgen. Dazu ist der Wald großflächig zu erhalten und Waldsterben bzw. abgestorbene Wälder sind durch umfassende Aufforstungen wiederherzustellen. Dazu gehört auch, dass Waldgesetz zu Ändern und Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen im Wald zuzulassen. Die Besetzung des Beirats für den Nationalpark, ist zu verbessern. In den Beirat des Nationalparks sind u.a. als Vertreter die Eigentümer der im Park befindlichen und an den Park anliegenden Waldflächen aufzunehmen. Das gilt ebenso für Übrige direkt von der Entwicklung im Nationalpark Betroffene. Die Planmäßige Bekämpfung von Schädlingen im Nationalpark unter anteiliger Kostentragung der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist gefordert um Wald- und Klimaschutz zu erfüllen. --- PAGE 67 --- 66 16 Umwelt, Klima- und Naturschutz mit Maß und Mitte Anliegen der CDU ist es, Mensch, Umwelt und Natur zu schützen. Nachhaltiges wirtschaft- liches Wachstum ist nur gemeinsam mit Umwelt- und Klimaschutz sinnvoll. Wir setzen uns daher für eine sowohl ökologische als auch soziale Marktwirtschaft ein, die mit verstärkter Forschung und Entwicklung, gezielten Anreizsystemen und Förderprogrammen, bürger- schaftlichem Engagement sowie einem umweltorientierten ordnungspolitischen Rahmen die vorgegebenen Umweltziele verfolgt. Wir setzen auf eine Umweltpolitik, die alle Verantwortungsträger und Betroffenen in einen konstruktiven Dialog integriert. Bei Maßnahmen des Naturschutzes ist zukünftig in jedem Fall tatsächlich zu prüfen, ob der Zweck mit angemessenem Aufwand auch durch vertrag- liche Vereinbarungen erreicht werden kann. Sachsen-Anhalt ist seit Jahren spitze in der Erzeugung erneuerbarer Energien. Bereits heute leisten unsere Bürgerinnen und Bürger damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung europäischer- und nationaler Klimaschutzziele. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass ein Grünes Band am ehemaligen Todesstreifen des SED-Unrechtsstaates vor allem durch die Erinnerungskultur geprägt sein muss und die Interessen der Flächeneigentümer gewahrt bleiben. Darüber hinaus werden uns Themen wie der Alleenschutz und die Umsetzung von Natura2000 unter Sicherstellung der Bewirtschaftung der Flächen auch weiterhin be- schäftigen. In dem gesamten Themenkomplex werden wir dafür Sorge tragen, dass das Umweltbundesamt seine Aufgaben „Forschung, Beratung und Information“ weiter aus- baut und die Bürger noch besser in allen Umwelt-, Klima- und Naturschutzfragen unter- stützt und informiert. 16.1 Energie und Klimaschutz Der Klimawandel erfordert weltweite intensive Anstrengungen, um die Folgen für Mensch und Umwelt zu verringern. Dabei muss es weiterhin gelingen, Ökologie, Ökonomie und So- ziales in Einklang zu bringen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deutschland ist das einzige Industrieland mit vergleichbarem Energiebedarf, welches gleichzeitig auf Atom-, als auch auf Kohlestrom verzichten möchte. Es muss daher gelingen, Umwelt- und Effizienztechnologien der Zukunft zu entwickeln und die Chancen der Digitalisierung dabei zu nutzen. Deshalb ist uns folgendes wichtig: WIR WERDEN • Die Strukturwandelmittel des Bundes nachhaltig einsetzen: Für den Ausstieg aus der Braunkohle müssen die Mittel mit dem Schwerpunkt auf der Förderung nach- haltigen Wirtschaftens (Green Deal) eingesetzt werden. Wir wollen, dass zukunfts- feste Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Stoff- und Energiestrommanagement ent- stehen. An der stofflichen Verwertung von Braunkohle (Montanwachsherstellung) halten wir solange fest, wie der Rohstoff zur Verfügung steht. • Die Entwicklung der für den Ausbau erneuerbarer Energien notwendigen Spei- chertechnologien für Strom und Wärme vorantreiben: Die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien (Umsetzung von Power-to-X-Konzepten, notwendige Sektorenkopplung im Bereich Wasserstofftechnologie) insbesondere mit im Land ansässigen Forschungseinrichtungen, wollen wir intensivieren. --- PAGE 68 --- 67 Gerade für Sachsen-Anhalt besteht als Produzent erneuerbarer Energien hier gro- ßes Potenzial. Wir werden daher die Umsetzung solcher Konzepte mit einem ver- einfachten Planfeststellungsverfahren unterstützen. • Uns für die Abschaffung des EEG einsetzen: Wir wollen das kostentreibende Ne- beneinander von EEG und funktionierendem Emissionshandel beenden. Dieses Ziel verfolgen wir mit Augenmaß, damit das Fortbestehen der noch bestehenden Altan- lagen gesichert wird. Deutschland darf bei der Suche nach alternativen Energien sich nicht durch die höchsten Stromkosten selbst lähmen. • Erneuerbare Energie zur Bürgerenergie entwickeln: Daher sind entsprechende Ini- tiativen zu unterstützen und das Recht von Privatpersonen auf Stromeinspeisung ins Netz zu wahren. • Den Ausbau von Windkraft- und PV-Anlagen steuern: Bei jedem gewerblichen Neubau von Windkraft- und PV-Anlagen muss auch die Gemeinschaft vor Ort pro- fitieren, denen entsprechende Belastungen zugemutet werden. Deshalb sollen die Kommunen eine angemessene laufende Abgabe erhalten. Dazu sind die Voraus- setzungen (Änderung Kommunalverfassungsgesetz usw.) zu schaffen. • Erneuerbaren Energien auf Brach- und Konversionsflächen sowie stillgelegten Deponien Vorrang einräumen: Sie haben Priorität vor der Ausweisung neuer Vorranggebiete. Windenergieanlagen im Wald lehnen wir ab. Sie sollen einen weitestmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen haben. Ackerflächen, mit einem unzureichenden Ertragswert, sollen in begrenztem Umfang für regionale Projekte genutzt werden können. • Das derzeitige Klima- und Energiekonzept des Landes auf den Prüfstand stellen: Die 80 EU-Emissionshandelsunternehmen des Landes sind mit Blick auf ihre Treib- hausgasreduzierungen im Klima- und Energiekonzept des Landes nicht berücksich- tigt. Die Erreichung anzupassender Kennziffern ist mindestens einmal in der Legis- laturperiode zu überprüfen und ggf. ist nachzujustieren. • Forschung berücksichtigen: Wir sind bei der Suche nach klimaresistenten Nutzpflanzen offen für neue Forschungsergebnisse und neue Züchtungstechnologien wie bspw. CRISPR/Cas9. 16.2 Einsparung von Kohlendioxid Um zu dem formulierten Ziel zu gelangen, Gesellschaft zu werden, deren CO2-Produktion den Klimazielen nicht widerspricht. Dabei kommt der Schaffung einer Kreislaufwirtschaft eine bedeutende Rolle zu. WIR WERDEN • Effizientes Bauen und Klimaschutz in Einklang bringen: Die öffentliche Hand muss beim Gebäudebau -zumal mit Holz- Vorreiter sein. Für die Stiftung Umwelt,- Natur- und Klimaschutz soll in der Landeshauptstadt ein repräsentativer Sitz errichtet werden, der beispielhaft zeigt, wie effizientes Bauen und Klimaschutz in einem urbanen Umfeld in Einklang gebracht werden. --- PAGE 69 --- 68 • Den Dialog zwischen Land und Wirtschaft fortführen: Der deutschlandweit ein- malige Modellansatz der Dialogvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft ist fortzusetzen. • Die seit 20 Jahren bestehende Umweltallianz stärker zu berücksichtigen: Sie ist mit dem Ziel zu evaluieren, mehr Unternehmen für die Umweltpartnerschaft zu be- geistern. • Kooperationen unterstützen: Zur Untersuchung von Umsetzungsmöglichkeiten und der Kohlenstoffkreislaufwirtschaft sind die Kooperationsbestrebungen zwischen chemischer Industrie und Kreislauf-/Ressourcenwirtschaft zu unterstützen (z.B. Projekte Carbontrans, Netzwerk NK2 u.ä.) • Recyclingquote erhöhen, Stoffstrommanagement verbessern: Dazu gehört auch die Wiederverwendung von mineralischen Abfällen als größter Abfallstrom in Sachsen-Anhalt. Der entsprechende Leitfaden soll gerade bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich sein, damit Recyclingbaustoffen den Vorzug gegeben werden kann. • Den Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt in Bezug auf mineralische Abfälle evaluieren und novellieren. Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, insbesondere mineralischer Abfälle, sind mittelfristig Kapazitäten für Deponien, für Erdaushub oder mineralische Stoffe (DK0 und DKI) zu schaffen, wofür das Landesverwaltungsamt die Zuständigkeit erhalten soll. • Uns für eine rechtskonforme Umsetzung der Altfahrzeugverordnung einsetzen: um die illegale, teilweise weltweite Verbringung von Altfahrzeugen zu stoppen. • Den Einstieg des Landes in den Zertifikatehandel forcieren: Dieser soll Brücken schließen für Bereiche, die nicht dem europäischen Zertifikatehandel unterworfen sind. 16.3 Naturschutz Die vielfältigen Natur- und Kulturlandschaften in Sachsen-Anhalt sind ein besonders wert- voller Teil unserer Heimat. Die dort zu findende Artenvielfalt ist von hohem Wert und zu erhalten. Dies gilt insbesondere für diejenigen Arten, für die unser Land eine besondere Verantwortung trägt. Nachhaltigkeit setzt Wissen und Bewusstsein des einzelnen Menschen über seine Umwelt voraus. Um den Zusammenhang zwischen Menschen und Umwelt bereits im Kindesalter zu vermitteln, bleibt die Bildung für nachhaltige Entwicklung ein Schwerpunkt der Umwelt- politik. WIR WERDEN • Die Bildung für nachhaltige Entwicklung vorantreiben: Nach wie vor besteht die Aufgabe zur Erstellung eines Curriculums „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ für --- PAGE 70 --- 69 alle Kinder- und Schuleinrichtungen und Altersstufen. Hierfür wollen wir eine Kom- mission ins Leben rufen, die in der neuen Legislatur ein Ergebnis vorlegt unter Be- rücksichtigung des Digitalpakts. • Das „Grüne Band“ auch als Ort der Erinnerung ausgestalten: Weitere Umsetzung des Gesetzes zum „Grünen Band“ als Nationales Naturmonument und als Ort der Erinnerung an die deutsche Teilung. Wir wollen die Trägerschaft evaluieren und den Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan aktiv begleiten. • Träger bei Pflege und Entwicklung der Flächen des Nationalen Naturerbes unterstützen. • Uns für die Anpflanzung und den Erhalt von Alleen im Bereich der Feldwege und der historischen Heerstraßen einsetzen: Weiterhin sollen Kommunen dabei unterstützt werden, Gehölze, Blüh- und Brachstreifen sowie Hecken an Feldwegen und Wegseitenräumen anzulegen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Gemarkung und Flure geleistet und zusätzliches Äsungspotential von Verkehrsschwerpunkten abgelenkt werden. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte bei der Auswahl der Baumarten und der Anpflanzung auf die örtlichen Umstände, z.B. die Breite der Feldwege, und die angrenzend wirtschaftenden Landwirte geachtet sowie die Maßnahmen mit ihnen abgestimmt werden. • Schutzgebiete weiterentwickeln: Nationalparke und Biosphärenreservate sind vor allem qualitativ. • Uns für einen verbesserten, praxisorientierten Insektenschutz einsetzen: Dieser soll Rücksicht auf wirtschaftliche Konsequenzen nehmen. Daher werden wir nicht nur die freiwillige Reduzierung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel honorieren, sondern auch verstärkt die Kommunen zum Anlegen insektenfreundlicher Biotope anhalten sowie Lichtverschmutzung, Flächenfraß und andere Einflussfaktoren reduzieren. • Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 zügig und konsequent um- setzen: Die praktische Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere der Natura 2000-Ausgleich, ist auskömmlich finanziell auszustatten. Dabei ist der Vertragsna- turschutz mit Leben zu erfüllen. • Schutzgebiete weiterentwickeln: Nationalparke und Biosphärenreservate sind vor allem qualitativ - aber immer mit den Betroffenen vor Ort, weiterzuentwickeln. Sie sind - soweit mit den übrigen Schutzzielen vereinbar - auch für die Erholung und Umweltbildung zu nutzen, z.B. auch durch digitale Angebote. Naturparke sind in ihren Grundaufgaben abzusichern. Sie erfüllen eine wichtige Funktion als Natur- Arbeits- und Lebensraum. • Tourismus und Natur besser vernetzen: Die Naturparke sind gemäß Naturschutzrecht auch für eine verbesserte touristische Nutzung vorzusehen. Dies gilt auch für die Umgebung der Großschutzgebiete. Dazu ist die Vernetzung mit dem Landestourismusverband in eine arbeitsfähige Struktur zu bringen. --- PAGE 71 --- 70 • Eine Strategie zum Schutz des Dauergrünlands (Wiesen und Weiden) in Sach- sen-Anhalt auf wissenschaftlicher Basis entwickeln: Insbesondere die natur- schutzfachlich sehr wertvollen naturnahen Offenlandlebensraumtypen sind insge- samt stark gefährdet. • Die Aufgabenerledigung effizienter gestalten: Alle bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Natur (die Naturschutzförderung) sind mit dem Ziel zu evaluieren, um die effizienteste der Form der Aufgabenerledigung (z. B. auch hin- sichtlich der Organisation und der Trägerschaften) zu nutzen. • Uns dafür einsetzen, naturschutzfachliche Maßnahmen auch mit EU-Mitteln zu finanzieren: Für den effizienten Einsatz von Landesmitteln sollen naturschutzfach- liche Maßnahmen auch mit EU-Mitteln finanziert werden können. Dabei ist auch die Mittelverteilung an anerkannte Naturschutzverbände einzubeziehen. • Die Biodiversitätsstrategie zum Arten- und Biotopschutz sowie zum Schutz der genetischen Vielfalt ist weiterzuentwickeln: Mindestens einmal in der Legislatur- periode soll über die Erreichung der Kennziffern berichtet werden; ggf. ist die Stra- tegie anschließend nachzujustieren. Wir wollen statt einer statischen zu einer dy- namischen Strategie übergehen mit einem durch konkrete Maßnahmen unterlegten Aktionsprogramm. • Biodiversität fördern: Das Landschaftsprogramm, als landesweite Landschaftsplanung (aus dem Jahr 1995), ist zur flächenkonkreten Umsetzung der Biodiversitätsstrategie fortzuschreiben. Für die Landschaftsrahmenpläne müssen die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden. 16.4 Boden Der Schutz des Bodens hat einen besonderen Stellenwert, denn er ist nicht vermehrbar. WIR WERDEN • Die Flächenneuversiegelung in Anlehnung an das bundesweite Ziel auf maximal 1,3 ha pro Tag begrenzen. • Flächenrecycling und die Nutzung von Brach- und Konversionsflächen voranbringen: insbesondere für Industrie- und Wohnungsbau unter Einbeziehung der EU-Strukturfonds u. Strukturfördermittel. Dafür wollen wir eine ressortübergreifende Koordinierung einrichten. • Das online Kompensationskatasters Sachsen-Anhalt evaluieren: um zu beurteilen, ob die Zielsetzungen der Ökokontoregelung erreicht werden konnten, insbesondere, ob alle Ökokontenbetreiber die gleichen Marktchancen besitzen. Auch die Wirksamkeit der Ökokontomaßnahmen und die Möglichkeit, deren Wirkungen (z. B. für Biotopvernetzung) zu verbessern, sollten untersucht werden. • Industriebrachen umnutzen: Industriebrachen müssen durch höhere Anreize für Entsiegelung und Beseitigung von stofflichen Belastungen für eine weitere Nutzung --- PAGE 72 --- 71 oder Renaturierung weiterentwickelt werden; die Nutzung von Deponie auf Depo- nie prüfen. In den Ökologischen Großprojekten der Altlastensanierung und der Still- legung von Deponien müssen wir uns auf ein noch Jahrzehnte andauerndes hohes Kostenniveau einstellen. 16.5 Wasser Wasser ist natürliche Lebensgrundlage, deren Schutz und Nutzung gesellschaftlicher Re- gelung bedarf. WIR WERDEN • Die EU-Wasserrahmenrichtlinie 1:1 und unter Klimaaspekten umsetzen: Die Ge- wässerrandstreifen erfüllen wichtige Funktionen für Natur und Umwelt. • Abwasseraufbereitung fördern: Die Aktivitäten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung zu innovativen Verfahren der Abwasseraufbereitung, wie das in Umsetzung befindliche Projekt zur kostenseitigen Abtrennung von Spurenstoffen aus Schmutzwasser, sind zu unterstützen. • Mikroschadstoffe wie Salzfracht in den Gewässern verringern. • Landeseigene Initiativen für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm unterstützen. • Ein integriertes Auenmanagement entwickeln: z. B unseren Flüssen Mulde, Saale, Bode oder Ehle. Hier spielt auch die Kontamination aus der DDR-Zeit eine Rolle. Um die Unterhaltung dieser Auen und Gewässer zu unterstützen, wollen wir zusätzlich Mittel einsetzen. • Ein langfristiges, nachhaltiges Wassermanagement entwickeln: um die Trocken- heit zu mildern sowie die Auswirkungen von Vernässung und Erosion weiter einzu- dämmen. • Versiegelung reduzieren: Die Versiegelung dauerhaft nicht mehr genutzter Sied- lungsbereiche ist angesichts der zunehmenden Trockenheit sowohl zum Schutz der Baumbestände als auch des Hochwasserschutzes konsequent zu reduzieren. • Den Hochwasserschutz vorantreiben: Der Hochwasserschutz muss auch in den nächsten Jahren ausreichend finanziell untersetzt werden, um alle Hochwasser- schutzanlagen auf den Stand der Technik zu bringen und zu halten. Touristische Nebennutzungen von Stauseen sind dabei weiterhin zu ermöglichen. • Flüsse und Gewässer in den Blickpunkt rücken: Es gilt, die Entwicklung der grün- blauen Infrastruktur in der Stadt und im ländlichen Raum zu fördern, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung des Lebensumfeldes der Bürger darstellt. Ein Ausdruck dieser Infrastruktur sind die Gewässerkorridore in unserem Land. Unter dem Dach der europäischen Strategien für Biodiversität und Grüne Infrastruktur --- PAGE 73 --- 72 verfolgen wir die Revitalisierung und Erlebbarmachung der großen und kleinen Ge- wässerkorridore. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherung regionaler und teilregionaler blauer Netze. Auch aus anderen Umweltbereichen ist bekannt, dass gerade kleine Gewässer ei- ner erheblichen Gefährdung ausgesetzt sowie von fortschreitender Degradierung ihrer ökologischen Vielfalt betroffen sind, was zu ihrem andauernden Schwund bei- trägt. Wir fördern deshalb die Revitalisierung und nachhaltige Inwertsetzung die- ser Strukturen, vor allem von kleinen Gewässern. Wir sorgen deshalb auch zukünf- tig für ein ausreichendes Wasserdargebot in unseren Flüssen und suchen diesbe- züglich die Abstimmung mit unseren Nachbarländern. 16.6 Luft Wir wollen die Luftqualität in belasteten Städten unter Zuhilfenahme moderner Technolo- gien weiter verbessern. Pauschale Verbote lehnen wir ab. WIR WERDEN • Die Luftverschmutzung senken: Dafür erforderlich sind umfangreiche Maßnah- menpakete, die auch intelligente Verkehrslenkung und -steuerung, digitale Parkleit- systeme oder auch Innovation technischer Ansätze, wie die Filterung der Luft durch den Austausch von Straßenbelägen, berücksichtigen. 16.7 Tierschutz Wir werden uns - wie in den vorigen Wahlperioden auch – für eine stärker am Tierwohl orientierte Haltung einsetzen, sowohl in der Haus- als auch in der Nutztierhaltung. Ein Ver- bandsklagerecht für Tierschutzverbände lehnen wir ab. Es muss bei der Umsetzung von Tierschutznormen auf die Umsetzbarkeit geachtet werden, damit Zucht- und Nutztierhal- tung weiterhin auch in Sachsen-Anhalt eine Zukunft hat. Für den Schutz und die Gesund- heit von Tieren soll die Haltung so erfolgen, dass das natürliche Verhalten der Tiere aus- gelebt werden kann. WIR WERDEN • Die Initiative für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung tierwohlorientiert umset- zen: Gleichzeitig sollen die Landwirte Planungssicherheit bei einer auskömmlichen Finanzierung erhalten. • Nutztierrassen bewahren: Auch alte Nutztierrassen sollen vor dem Aussterben be- wahrt werden, indem ihr Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft honoriert wird. Wir wollen Agrobiodiversität schützen. • Den Tierschutzbeauftragten stärken: Der unabhängige Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt soll weiter unterstützt und seine personelle Ausstattung überprüft werden. • Den Bau und die Modernisierung von Tierhaltungsanlagen weiterhin fördern: --- PAGE 74 --- 73 Jeder neue Stall bedeutet mehr Tierwohl. • Emissionen verringern: Gleichzeitig bedeutet die Fortführung der Agrarinvestitionsförderung auch eine Verringerung von Emissionen in der Landwirtschaft, insbesondere bei der Tierhaltung, die ansonsten zu Konflikten führen. Zur Verringerung von Emissionen sollen auch die Digitalisierung, die Lagerung- und Ausbringungstechnik im Bereich Pflanzenschutz gefördert werden. • Uns gegen die unkontrollierte Vermehrung von herrenlosen Katzen einsetzen und die Kastration von Katern unterstützen. --- PAGE 75 --- 74 17 Kunst, Kultur und Medien – in Sachsen-Anhalt Zuhause 17.1 Kultur Grundpfeiler unserer Gesellschaft Seit 2016 ist ein deutlicher Anstieg der für die Kultur zur Verfügung stehenden Mittel zu verzeichnen. Dies ist dem nachhaltigen Einsatz der CDU zu verdanken. Wir haben in der zurückliegenden Legislatur parlamentarisch eine Marketingstrategie auf den Weg ge- bracht, die es der Landesregierung ermöglicht hat, mit der finanziellen Untersetzung im Landeshaushalt wichtige kulturelle Highlights über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus bekannt zu machen. Es ist uns ferner gelungen, die Theater- und Orchesterland- schaft in Sachsen-Anhalt mithilfe neuer Verträge bis 2023 mit ausreichend finanziellem Kapital in Höhe von 42,7 Mio. Euro (2023) auszustatten, um so allen Standorten und ihren Kulturschaffenden eine gute und verlässliche Zukunft zu geben. Eine solche Summe hat es in der Vergangenheit noch nicht gegeben. Auch die langen geforderten landesgeschichtli- chen Stellen wurden geschaffen und im Haushalt abgesichert. Es gilt, das reichhaltige geschichtliche und kulturelle Erbe unseres Landes zu bewahren, dieses für die Gegenwart sichtbar, erlebbar und wirksam zu machen, kulturelle Bildung für alle Generationen zu gewährleisten und den innovativen und produktiven Charakter von Kunst und Kultur zu begleiten und zu fördern. Deshalb wollen wir in der kommenden Le- gislaturperiode folgende Ziele verwirklichen. WIR WERDEN • Kinder und Jugendliche kulturell bilden: Da die kulturelle Prägung bereits in der Kindheit beginnt, muss ein Schwerpunkt kultureller Bildung die Kinder- und Jugend- arbeit sein. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Kultureinrichtungen mit päda- gogischem Fachpersonal verstärkt werden. Der frühe Zugang zu Bibliotheken, Mu- sikschulen und Theatern schafft Gemeinschaftserlebnisse über Generationen hin- weg. Die öffentlichen Schulen müssen bei der kulturellen Bildung aktiver Player und nicht nur eine Randerscheinung sein. Die Ausbildung von Lehrkräften für Musik und Kunst muss wieder zum Kerngeschäft unserer Hochschulen werden. • Die Verbindung der Bürger und Bürgerinnen zu den jeweiligen Regionen und die identitätsstiftende Wirkung von Kultur stärken: Wir bekennen uns zu einer Kultur- politik, die die Qualität einer reichhaltigen Kulturlandschaft erhält und den kulturel- len Austausch zwischen dem ländlichen Raum und den Oberzentren befördert. Wir bekennen uns zur Stärkung von thematischen kulturellen Zentren im Land. Angebot und Zugang zu Kunst und Kultur ist für die Menschen in allen Landesteilen sicher- zustellen. Kunst und Kultur sind kein überflüssiger Luxus, sondern Lebenselixier für die Menschen in unserem Land. • Kulturförderung vereinfachen: Wir verfolgen weiterhin das Ziel, die Kulturförde- rung grundsätzlich zu vereinfachen und von der Fehlbedarfsfinanzierung auf eine Festbetragsfinanzierung umzustellen. Lange Zuwendungsverfahren verhindern die Realisierung von Projekten und müssen verkürzt werden. --- PAGE 76 --- 75 • Die Landesstiftungen bewahren: Sie erforschen und vermitteln in besonderem Maße die Kulturgeschichte Sachsen-Anhalts. Sie tragen dabei erheblich zur Be- kanntheit und touristischen Attraktivität unseres Kulturlandes bei. Wir bekennen uns dazu, die Stiftungen so auszustatten, dass sie ihre Aufgabe nachhaltig erfüllen können. • Das Sonderprogramm zur Förderung der Schlösser, Burgen und Gärten in Mittel- deutschland als eine einmalige Chance begreifen: Dieses kulturelle Erbe muss dauerhaft erhalten werden. Wir begrüßen das Bekenntnis des Bundes zu diesem Vorhaben und unterstützen seine Kofinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt. Wir werden daher bis 2023 ein Konzept unter Einbindung aller Träger von kunst- historisch anerkannten Renaissancebauwerken erstellen. Ziel ist, die regionale Ver- netzung materiell herzustellen und abzusichern, um bis 2025 überregionale (We- ser-Renaissance) und europäische Vernetzungen aufzubauen, auch um auf dem weltweiten Markt relevante touristische Renaissance-Produkte anbieten zu können. • Kulturschätze bewahren: Das Land Sachsen-Anhalt steht in der besonderen Ver- pflichtung der nachhaltigen Sicherung seiner eigenen Kunst- und Kulturgüter, die vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und der Kulturstiftung Sach- sen-Anhalt bewahrt werden. Wir bekennen uns dazu, die Errichtung des zur Siche- rung der Kulturschätze dringend erforderliche Depot weiter voranzutreiben. • Landesidentität herausarbeiten: Unser Bundesland braucht ein „Haus der Ge- schichte“. Zur Stärkung der Landesidentität sollen hier landesweite Themen der Kul- turgeschichte ebenso präsentiert werden, wie der kulturelle Reichtum der histori- schen Regionen. Notwendig ist eine Kooperation mit bestehenden Einrichtungen, wie der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, dem Landesamt für Denkmalpflege und Ar- chäologie und der Martin-Luther-Universität. • Die Kunststiftung des Landes stärken: Sie muss die kreativen Akteure des Landes fördern und vernetzen, in den Zentren ebenso, wie in den Regionen. Kunst und Wis- senschaft erforschen die dynamischen Entwicklungen und Herausforderungen un- serer Gesellschaft. Daher ist es notwendig, Forschung, Technologie und Kunst zu- sammenzubringen und zugleich Kunsttraditionen in neuen Kontexten zu präsentie- ren. Die Kunstförderung wird so zum wichtigen Botschafter der lebendigen Szene unseres Landes und spielt eine zentrale Rolle, sodass Kulturschaffende frei wirken können. Sachsen-Anhalt verfügt mit fünf Stätten des UNESCO-Welterbes, einem UNESCO- Biosphärenreservat und drei herausragenden Objekten des UNESCO-Weltdoku- mentenerbes über eine europaweit bemerkenswerte Dichte dieser Kristallisations- punkte des Erbes der Menschheit. Dieses Erbe der gesamten Menschheit ist zugleich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für tourismusnahes Gewerbe und Ausweis Sach- sen-Anhalts als weltoffenes Gastgeberland. Die Maßnahmenplanung 2020 - 2025 „Weltkultur erleben in Sachsen-Anhalt“ soll umgesetzt und für die Jahre 2022 - 2025 finanziell ausgestattet werden. Die Kulturlandschaft an Saale und Unstrut zählt ausweislich des Landesentwick- lungsplans zu den herausragenden kulturhistorischen und touristischen Anziehungspunkten in Sachsen-Anhalt. Die Erhaltung der Burgen, Klöster und Schlösser dieser Region wird die notwendige Unterstützung erfahren. --- PAGE 77 --- 76 Die Erfolgsaussichten einer weiteren Welterbe-Nominierung für Kulturdenkmale aus dem reichen industriellen Erbe Sachsen-Anhalts werden geprüft und das noch laufende Nominierungsverfahren für die Franckeschen Stiftungen wird durch das Land weiterhin nachhaltig unterstützt. • Gedenkstätten fördern: Unser Land verfügt über zahlreiche Gedenkstätten zur deutschen Teilung und zum Unrechtsregime der DDR sowie zur Erinnerung an den Terror des Nationalsozialismus. Der Erhalt und die Arbeit dieser Gedenkstätten ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Wir sehen ein besonderes Potential darin, das würdige Gedenken und die Dokumentation dieser Gedenkstätten mit der Ver- mittlung eines realen Bildes des Lebens in der Zeit des Nationalsozialismus und des „Kalten Krieges“ zu verknüpfen. • Die Erinnerungskultur pflegen: Das Gedenken an Flucht und Vertreibung von Milli- onen Deutschen am Ende des 2. Weltkrieges bleibt ein Teil unserer Erinnerungskul- tur. Die Auseinandersetzung mit den totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts und die Fragen der Kriegsfolgenbewältigung benötigen weiterhin Aufmerksamkeit in unserer schulischen und allgemeinen politischen Bildung. Den 20. Juni begehen wir als Gedenktag der Opfer von Flucht und Vertreibung und wollen mit ihm ein Zeichen für die europäische Verständigung setzen. Gesellschaftliche und kulturelle Kontakte und Verbindungen in die Herkunftsgebiete der Vertriebenen und Aussiedler werden wir im Sinne europäischer Gemeinsamkeit weiter pflegen. Die CDU bekennt sich dazu, im Rahmen des Bundesvertriebenengesetztes auch zukünftig wichtige inhalt- liche Akzente für die Pflege des Kulturgutes unserer Aussiedler und Spätaussiedler zu setzen. • Die Museumslandschaft sichern: Der Erhalt und die Entwicklung der regionalen Museen bedürfen der nachhaltigen Unterstützung des Landes. Hier sind bei Siche- rung der bestehenden reichen Museumslandschaft Schwerpunktsetzungen unab- dingbar. Für die CDU ist das reformatorische Wirken von Thomas Müntzer fester Bestandteil der Reformationsagenda in Sachsen-Anhalt. Die Würdigung des Jubi- läums „500 Jahre Bauernkrieg“ im Jahr 2025 streben wir im Rahmen einer Lan- desaustellung an. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Einrichtung eines Landesmu- seums in der Landeshauptstadt. • Die Gründung von regionalen und lokalen Notfallverbünden für Kunst- und Kul- turgut unterstützen: Diese entscheidende Aufgabe zur Sicherung des kulturellen Erbes durch die Kommunen muss vom Land koordiniert, begleitet und gefördert werden. • Die reiche Tradition Sachsen-Anhalts als Musik- und Theaterland erhalten: Hierzu leisten auch zahlreiche Städte und Gemeinden auf verschiedenen Ebenen einen erheblichen Beitrag. Die Theater und die Orchester brauchen Planungs- und Bestandssicherheit. Das erfolgreiche System der Theaterverträge muss daher fort- geführt werden. Hierzu gehören die Händel-Festspiele in Halle, die Telemann-Fest- tage in Magdeburg, das Kurt Weill Fest in Dessau, die Fasch-Festtage in Zerbst und das Heinrich Schütz Musikfest in Weißenfels. Sachsen-Anhalts Musikfeste bilden die musikalische Vielfalt des Landes ab. Wir bekennen uns zu ihrer Förderung und Unterstützung durch das Land. --- PAGE 78 --- 77 • Landeszusammenhalt stärken: Wir werden anlässlich des 700. Wiederkehr des „Ewigen Bündnisses“ zwischen Magdeburg und Halle ein landesweites Projekt mit Europa- und Landesmitteln entwickeln. Höhepunkt soll der Sachsen-Anhalt-Tag 2024 werden, der in beiden Städten ausgetragen werden soll. 17.2. Unser Verhältnis zu Kirchen und Religionsgemeinschaften Die Geschichte Mitteldeutschlands ist eng mit dem friedlichen Zusammenleben und dem Streit von Religionen und Konfessionen verbunden. Mitteldeutschland war und ist der Sitz von Bischöfen. Magdeburg und Wittenberg waren eine der Hauptorte einer sich ausbrei- tenden Reformation und Magdeburg musste dieses 1631 mit seiner fast vollständigen Zer- störung bezahlen. Städte in Mitteldeutschland boten zum Beispiel den verfolgten Huge- notten Schutz und neue Heimat. Das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts beherbergte lange Zeit eine bedeutende jüdische Kultur, die durch die NS-Herrschaft fast vollständig beseitigt wurde. WIR WERDEN • Jüdisches Leben in unserem Land unterstützen: Nach und nach wächst wieder jüdisches Leben in diesem Land. Wir unterstützen den Neubau von Synagogen in Dessau und Magdeburg und die Entfaltung jüdischen Lebens. Jüdisches Leben ist aber wieder gefährdet, wie der Anschlag 2019 auf die Synagoge in Halle zeigte. • Freie Religionsausübung garantieren: Wir bekennen uns zur Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der christlichen Kirchen und der anerkannten Religionsgemein- schaften. Wir stehen zu den abgeschlossenen Staatskirchenverträgen und zum Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft. Die Freiheit der Kirchen und der Re- ligionsgemeinschaften in die Gesellschaft hineinzuwirken, muss unantastbar blei- ben. Unsere freiheitliche Rechtsordnung garantiert das Recht auf freie Religions- ausübung. Die christlichen Kirchen mit ihren Gemeinden und deren Engagement prägen in hohem Maße das Leben in diesem Lande mit. Dieser Arbeit wollen wir auch zukünftig gute Entfaltungsmöglichkeiten gewähren. • Wirkungsmöglichkeiten bieten: Migration, die seit Jahren unser Land erreicht, bringt Menschen mit bisher weitgehend unbekannten Glaubensformen zu uns. Auch diesen Einwohnern wollen wir im Rahmen des Grundgesetzes gute Wir- kungsmöglichkeiten bieten. • Akzeptanz fördern: Wir erwarten von den Angehörigen aller Religionen und von allen Einwohnern in Sachsen-Anhalt, die keiner Religion angehören, dass sie fried- lich und in gegenseitiger Achtung miteinander umgehen. Soweit es denn möglich ist, werden wir das gegenseitige Kennenlernen und Achten fördern. Intoleranz wer- den wir entschieden bekämpfen. 17.3. Medien als bedeutende Informationsquelle Der freie Zugang zu unterschiedlichen Informationsquellen ist grundlegend für ein demo- kratisches Gemeinwesen und hat entscheidende Bedeutung für den Meinungsbildungs- --- PAGE 79 --- 78 prozess. Hierfür wollen wir die unabhängige und vielfältige Medienlandschaft mit dem öf- fentlich-rechtlichen Rundfunk, privaten, lokalen und landesweiten Medienanbietern, Verla- gen, Bürgermedien und neuen online-gestützten Medienangeboten erhalten, fördern und zukunftsfähig machen. Gute digitale Infrastrukturen sind dafür eine Grundvoraussetzung. Wir haben auf mögliche Preissteigerungen für die Radiosender beim Verkauf der UKW- Sendeanlagen durch die Media Broadcast GmbH aufmerksam gemacht. Preissteigerungen von bis zu 30 Prozent standen dabei im Raum. Letztendlich konnte das aber verhindert und faire Bedingungen für die Radiosender verhandelt werden. Seit Anfang der 90er Jahre sind mehr als 9 Milliarden Euro aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach Sachsen-Anhalt geflossen, u. a. für Forschung, Hochwasser- schutz, Bauprojekte oder Breitbandausbau. Wir haben deshalb deutlich gemacht, dass auch nach 2020 diese Investitionspolitik der EU erhalten bleiben muss. Auf unserer Initiative hin ist es gelungen, dass der Rundfunkbeitrag derzeit stabil ist. Dies soll auch in Zukunft so bleiben, folglich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter über die zukünftigen Strukturen und Auftrag nachdenken. WIR WERDEN • Die duale Rundfunkordnung sichern: Wir sprechen uns für das duale Rundfunk- system aus privaten Medienunternehmen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkan- stalten aus. Wir wollen dieser auch in Zeiten wachsender Onlinekonkurrenz - auch im digitalen Zeitalter - faire Wettbewerbs- und Entwicklungschancen geben. Dazu gehört vor allem die Auffindbarkeit der öffentlich-rechtlichen und privaten Ange- bote auf den großen digitalen Plattformen und sog. Smart Speakern. • Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren: Der öffentlich-rechtliche Rund- funk ist gerade im Zeitalter unzähliger digitaler Angebote als vertrauenswürdige Säule der Berichterstattung und als Garant der medialen Grundversorgung uner- lässlich. Die Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur sollten in allen öf- fentlich-rechtlichen Medienangeboten der Mittelpunkt sein. Der zukünftige Auftrag und seine Struktur müssen reformiert werden. • An einem stabilen Rundfunkbeitrag festhalten: Die Akzeptanz des öffentlich- rechtlichen Rundfunks steht und fällt nicht nur mit seinen Inhalten, sondern auch mit der Höhe des Rundfunkbeitrags. Wir halten daher am Ziel der Beitragsstabilität fest. Ein Indexmodell für den Rundfunkbeitrag steht für uns nicht zur Diskussion und ist abzulehnen. Ein sparsamer Mitteleinsatz, wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gefordert und strukturelle Refor- men im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind hierfür die wichtigsten Voraussetzun- gen. Aufgabe und Struktur müssen der heutigen Zeit angepasst werden. Dazu sind die Intendanten und die Länder gefordert. • Entlastungen vom Rundfunkbeitrag prüfen: Bei zukünftigen Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags werden wir Möglichkeiten der Entlastung klei- ner und mittelständischer Unternehmen und die Befreiung für alle Studierenden und Auszubildenden, unabhängig vom Bafög, prüfen. • Private Radioveranstalter beim Umstieg in das digitale Zeitalter unterstützen: Die digitale Hörfunkverbreitung DAB+ ist nicht kostendeckend und muss über die --- PAGE 80 --- 79 UKW-Verbreitung mit erwirtschaftet werden. Unser Ziel ist es daher, die privaten Radioveranstalter weiter bei dem Umstieg in den digitalen Hörfunk zu unterstützen. Ein Abschalten der analogen UKW–Verbreitung lehnen wir ab, solange der über- wiegende Bevölkerungsteil diesen Empfangsweg nutzt. • Die Landesmedienanstalt unterstützen: Der Anteil der Landesmedienanstalt von knapp zwei Prozent am Rundfunkbeitrag der landeseigenen Beitragszahler sollte mittelfristig erhöht werden. • Medienkompetenz fördern: Sie ist in der modernen Mediengesellschaft mit sozialen Medien und Fakenews eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation. Wir wollen neue medienpädagogische Bildungsanreize für alle Generationen schaffen. Die stationä- ren und mobilen und stationären Angebote der Landesmedienanstalt und die Netz- werkstelle Medienkompetenz leisten zu deren Vermittlung einen wichtigen Beitrag und sollen weiter gefördert werden. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Bil- dungsministerium und der Staatskanzlei sollte projektbezogen geprüft werden. • Lokale und regionale Privatrundfunkveranstalter besserstellen: In Sachsen-An- halt wird von den lokalen und regionalen Privatrundfunkveranstaltern – trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen - durch ihre Nähe zu den Menschen in der Region einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung der regionalen Vielfalt geleis- tet und sind für die Meinungsbildung und Demokratie von besonderer Bedeutung. Wir wollen auf eine Verbesserung ihrer finanziellen Rahmenbedingungen, z. B. durch Förderung der Verbreitungskosten, hinwirken. • Bürgermedien in Form der Offenen Kanäle und der nicht kommerziellen Lokalra- dios sichern: In Sachsen-Anhalt leisten die Bürgermedien einen wesentlichen Bei- trag zur Medienvielfalt und bei der Medienbildung. Die Unterstützung durch die Me- dienanstalt Sachsen-Anhalt und durch das Land wollen wir fortführen. • Den Kinder- und Jugendmedienschutz weiter in den Fokus rücken: Insbesondere mit dem Fortschritt der sozialen Medien muss verstärkt auf dem Schutz der Kinder und Jugendlichen im Internet geachtet werden. • Werbevorgaben einheitlich gestalten: Die Werberegulierung findet im Internet, anders als im Rundfunk, kaum statt. Daher gewinnen große Social Media-Unter- nehmen immer größere Werbemarktanteile. Wir setzen uns für einheitliche recht- liche Werbevorgaben in Internet und Rundfunk ein. • Zeitungen und Zeitschriften mit ihren Lokalseiten sind ein lebendiges Element der Information und Meinungsvielfalt in unserem Land. Dies wollen wir gemeinsam mit den Verlegern auch im digitalen Zeitalter bewahren. • Den Dreh- und Produktionsstandort Sachsen-Anhalt stärken: Unser Land muss als Standort in Mitteldeutschland, insbesondere auch für digitale Angebote, mit Un- terstützung der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), weiter gestärkt werden. Wir wollen darauf hinwirken, die Struktureffekte aus der MDM in Sachsen-Anhalt und insbesondere am Medienstandort Halle (Saale) weiter zu erhöhen. --- PAGE 81 --- 80 • Kinos als Teil unserer Kultur in der Fläche erhalten: Eine lebendige Kinolandschaft mit kommerziellen und nicht kommerziellen Anbietern gehört zur Kulturlandschaft unseres Landes. Wir wollen gerade kleinere Kinos in der Fläche erhalten. --- PAGE 82 --- Herausgeber Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Landesverband CDU Sachsen-Anhalt Landesgeschäftsstelle Fürstenwallstraße 17 39104 Magdeburg Telefon: (0391) 566 68 10 Telefax: (0391) 566 68 30 E-Mail: post@cdulsa.de Unser Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2021 – 2026 finden Sie auf unserer Homepage unter www.cdulsa.de www.facebook.com/cdulsa www.twitter.com/cdulsa www.instagram.com/cdu_lsa www.youtube.com/c/CDUSachsenAnhalt2019