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Activate LSA: Wahlprogramme + ingest + frontend (#2) Brings Sachsen-Anhalt online as the second supported Bundesland after NRW. Closes the gap that issue #2 left open: with the PortalaAdapter already in place from c7242f8, this commit adds the reference data and flips the activation switch. Wahlprogramme (LTW Sachsen-Anhalt 06.06.2021) - Six PDFs added under app/static/referenzen/{cdu,spd,gruene,fdp,afd, linke}-lsa-2021.pdf, plus paged plain-text extractions under app/kontext/*.txt for the keyword fallback search. - Sources verified by hand: - CDU "Unsere Heimat. Unsere Verantwortung." (cdulsa.de, 82 pages) - SPD "Zusammenhalt und neue Chancen" (FES library, 77 pages) - GRÜNE "Verlässlich für Sachsen-Anhalt" (gruene-lsa.de, 164 pages) - FDP "Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021" (Naumann-Stiftung, 76 pages) - AfD "Alles für unsere Heimat!" (klimawahlen.de mirror, 64 pages) - LINKE "Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021" (dielinke-sachsen-anhalt.de, 88 pages) - The CDU PDF was the trickiest: KAS blocks bot downloads via Cloudflare; the cdulsa.de copy was located by an autonomous web search and verified to be byte-identical with the official document. Embeddings indexed (in production container, OpenAI-compatible DashScope embeddings via the existing index_programm pipeline): - CDU 134, SPD 145, GRÜNE 183, FDP 100, AfD 64, LINKE 143 chunks - Total LSA: 769 new chunks alongside the existing 775 NRW chunks and 335 federal Grundsatzprogramm chunks. wahlprogramme.py - WAHLPROGRAMME["LSA"] populated with all six parties (canonical fraction codes, original titles, page counts). embeddings.py - PROGRAMME extended with the six new "<partei>-lsa-2021" entries that the indexer pipeline expects. bundeslaender.py - LSA flipped to aktiv=True. The frontend dropdown will now offer Sachsen-Anhalt as a selectable bundesland and analyzer.get_bundesland_ context() will produce a real LSA prompt block (CDU/SPD/FDP as governing fractions, all six landtagsfraktionen). End-to-end smoke test (live in production container before commit) - Adapter: PortalaAdapter.search() returned current Anträge of März 2026 (LINKE + GRÜNE) with correct titles and PDF URLs. - Semantic search for an LSA "ÖPNV in der Altmark" sample antrag matched LINKE S.53, SPD S.68, FDP S.52 — all three with similarity > 0.6 and topical hits (Regionalisierungsmittel, ÖPNV-Förderprogramm, Wasserstoffnetz). Resolves issue #2. Co-Authored-By: Claude Sonnet 4.6 <noreply@anthropic.com>
2026-04-07 22:12:32 +02:00
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beschlossen vom Landesparteitag am 23. Januar 2021
Zusam-
menhalt
und neue
Chancen.
Politik
fürs ganze
Land.
Wahlprogramm der SPD Sachsen-Anhalt
zur Landtagswahl 2021
--- PAGE 2 ---
2
Vorwort
4
Wie wir unser Land stärker
6
und gerechter machen:
innovative Wirtschaft & gute Arbeit.
Wirtschaft
6
Gute Arbeit
10
Zuwanderung und Integration
13
Land- und Forstwirtschaft
15
Wie wir es schaffen, dass niemand
19
zurückbleibt:
starker Sozialstaat & solidarisches Miteinander.
Gesundheit und Pflege
19
Verbraucher*innenschutz
22
Kinder, Jugend und Familie
23
Wie unser Land die Zukunft meistert:
27
Bildung für alle & digitaler Aufbruch.
Schulpolitik
27
Digitale Bildung
31
Berufliche Bildung
33
Hochschulen und Universitätsmedizin
34
Lebenslanges Lernen
36
Wie wir unser Land zusammenhalten:
38
gleiche Rechte & wehrhafte Demokratie.
Demokratie und Engagement
38
Gleichstellung
40
Inklusion
42
Antidiskriminierung
43
Innere Sicherheit
44
Bevölkerungsschutz
46
Justiz und Rechtsstaat
48
Inhalt
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3
Wie unser Land das Klima schützt:
51
neue Energie & bewahrte Natur.
Energie und Klimaschutz
51
Umwelt-, Natur- und Tierschutz
53
Was unser Land lebenswert macht:
55
kulturelles Erbe & moderne Gesellschaft.
Kultur
55
Medien
57
Sport
58
Wie wir Stadt und Land
61
zusammenbringen:
schnelles Netz & ein Bus in jedes Dorf.
Digitalisierung
61
Ländlicher Raum
65
Verkehr
67
Wohnen
69
Wie wir neue Grundlagen legen:
71
Investitionen gegen die Krise &
handlungsfähige Kommunen.
Kommunale Selbstverwaltung und Kommunalfinanzen
71
Finanzen und Landesverwaltung
73
Bundes- und Europapolitik
74
--- PAGE 4 ---
4
Vorwort
Sachsen-Anhalt hat viele starke Seiten und
muss gleichzeitig Probleme bewältigen, die
nicht liegenbleiben dürfen. Unser Land ist in
den letzten Jahren ein großes Stück vorange-
kommen, doch viele Menschen müssen in ih-
rem Leben täglich große Herausforderungen
meistern. Sachsen-Anhalt ist ein lebens- und
liebenswertes Land, steckt aber mitten in der
Realität von Strukturumbrüchen und Klima-
wandel.
Diese Gegensätze und Widersprüche prägen
unser Land.
Auf der einen Seite:
• Ein Land, das dank des besonnenen Ver-
haltens seiner Bürger*innen und dank ei-
nes klugen Krisenmanagements die Coro-
na-Krise meistert.
• Ein Land, das schon vor der Pandemie eine
flächendeckende Gesundheitsversorgung
sichergestellt hat.
• Ein Land, das wieder attraktiv geworden
ist für industrielle Investitionen und für in-
novative Existenzgründungen.
• Ein Land, das bei Kinderbetreuung und
frühkindlicher Bildung mehr für seine
jüngsten Bürger*innen tut als jedes andere
und in dem sich Beruf und Familie verein-
baren lassen.
• Ein Land, das Arbeitslosigkeit erfolgreich
bekämpft hat und niemanden ohne Teil-
habemöglichkeit zurücklässt.
• Ein Land, das mit seinen landschaft-
lichen
Schönheiten,
seinen
histo-
rischen
Städten
und
seinem
Welt-
kulturerbe gerade jüngst von vielen
Menschen als Reiseziel entdeckt wird.
• Ein Land, das mit modernen Hochschulen
junge Menschen und qualifizierte Wissen-
schaftler*innen anzieht.
Auf der anderen Seite:
• Ein Land, in dem für dieselbe Arbeit oft
weniger bezahlt wird als anderswo und in
dem sich viele Unternehmen vor Tarifbin-
dung und sozialer Verantwortung drücken.
• Ein Land, das viele Menschen durch Ab-
wanderung verloren hat und das die Trend-
wende noch nicht geschafft hat.
• Ein Land, in dem viele Menschen in länd-
lichen Regionen den Eindruck haben, dass
ihre Heimat „abgehängt“ ist von moderner
Infrastruktur und Entwicklungschancen.
• Ein Land, in dem manche Dörfer während
der Ferien wochenlang von keinem Bus
angefahren werden und in dem das „Um-
steigen“ gegen den Klimawandel oft den
Wohlhabenden vorbehalten ist.
• Ein Land, in dem viele Menschen in ihrem
Alltag sozialen Zusammenhalt und Ge-
meinsinn vermissen.
• Ein Land, das es nicht schafft, genug Lehr-
kräfte für seine Schulen zu gewinnen und
in dem bildungspolitische Fortschritte der
Vergangenheit auf der Kippe stehen.
Weil wir dieses Land lieben, wissen wir, dass
es sich keinen Stillstand leisten darf.
Deshalb machen wir Politik mit dem Mut zur
Veränderung.
Unter sozialdemokratischer Regierungsver-
antwortung machen wir Sachsen-Anhalt zu
einem Land für alle.
• Ein Land für alle, das heißt:
Stabiles, schnelles Internet an jedem Kü-
chentisch, in jeder Schule und Firma.
Gleichwertige Lebensbedingungen sind
keine politische Floskel, sondern ein ver-
bindlicher Verfassungsauftrag. Politik in
Sachsen-Anhalt muss der Entwicklung
der großen Städte und der ländlichen Re-
gionen gleichermaßen dienen. Wer Wirt-
schaftsförderung auf Ballungsräume kon-
zentrieren und ganze Regionen sich selbst
überlassen will, gefährdet unsere Zukunft.
SPD-Politik ist Politik fürs ganze Land.
• Ein Land für alle, das heißt:
Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand.
--- PAGE 5 ---
5
Corona hat den Wert des Gesundheits-
systems für unsere Gesellschaft sichtbar
gemacht. Die Probleme mit privatisierten
Krankenhäusern haben gezeigt, dass wie
in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge
ein aktiver Staat gefragt ist, der flächen-
deckend eine hochwertige, moderne
Gesundheitsversorgung sicherstellt. SPD-
Politik sorgt für ambulante und stationäre
Gesundheitsversorgung in allen Regionen.
• Ein Land für alle, das heißt:
Gute Arbeit ist unser gutes Recht.
Arbeit schafft Wohlstand aber nicht für
alle. Ausbeutung wie in der Fleischindus-
trie ist nur ein besonders krasses Beispiel
für unzumutbare Arbeitsverhältnisse. Aber
auch in besser aufgestellten Branchen be-
nachteiligen Tarifflucht und ein anhalten-
des Einkommensgefälle zwischen West
und Ost unsere Arbeitnehmer*innen. SPD-
Politik setzt bei Vergaben Tariftreue durch
und sorgt dafür, dass die Zukunft der Ar-
beit sozial gestaltet wird.
• Ein Land für alle, das heißt:
Kein Kind bleibt zurück.
Bildung muss kostenfrei sein das fängt
in der Kita an. Die Bildungszukunft durch
Digitalisierung hat längst begonnen und
durch Corona einen kräftigen Schub be-
kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass
jedes Kind an dieser Entwicklung teilhat.
Das mobile Endgerät und die Vermittlung
digitaler Kompetenz gehören für jedes
Kind dazu, unabhängig vom Einkommen
der Eltern. SPD-Politik setzt auf längeres
gemeinsames Lernen und macht flächen-
deckend Gemeinschaftsschulen möglich.
• Ein Land für alle, das heißt:
Klimafreundliche, sozial verträgliche Mo-
bilität für alle Regionen.
Der Klimawandel gefährdet Zukunft und
Wohlstand für alle. Deshalb müssen auch
alle die Chance bekommen, durch ihr Ver-
halten zum Klimaschutz beizutragen. Da-
für brauchen wir bezahlbare regenerative
Energien und ein ÖPNV-Angebot, das
alle Regionen und Orte erschließt und
Menschen unabhängig von Einkommen
und Alter mobil macht. SPD-Politik sorgt
dafür, dass Klimaschutz überall ankommt.
• Ein Land für alle, das heißt:
Ein Zusammenleben in Vielfalt und ohne
Rassismus.
In Sachsen-Anhalt gibt es keine Bürger*in-
nen zweiter Klasse. Für unsere Gesellschaft
sind alle Menschen, die hier leben, gleich
viel wert, unabhängig von ihrer Herkunft,
ihrem Rechtsstatus und ihrer Religion. Wir
setzen auf lebendige interkulturelle Be-
gegnung und wirksame Integration. SPD-
Politik sorgt für ein gleichberechtigtes
Miteinander und tritt Rassismus, Anti-
semitismus und Rechtsextremismus ent-
schieden entgegen.
• Ein Land für alle, das heißt:
Teilhabe und Chancengleichheit statt
Diskriminierung und Ausgrenzung.
In Sachsen-Anhalt haben wir in der Ver-
fassung verankert, dass niemand wegen
seiner sexuellen Identität diskriminiert
werden darf. Genauso wie die Gleich-
berechtigung von Frauen und Männern
und die Teilhaberechte von Menschen mit
Behinderungen müssen wir diese Rechte
im Alltag, in Politik und Wirtschaft durch-
setzen und mit Leben füllen. SPD-Politik
sorgt dafür, dass aus gleichen Rechten
gleiche Chancen werden und Diskrimi-
nierung zurückgedrängt wird.
Ein Land für alle zu gestalten, geht nur mit ei-
ner starken Sozialdemokratie. Und: mit kons-
truktiven Partner*innen.
Für die „Kenia“-Koalition haben wir uns 2016
bewusst entschieden, weil das nach dem Ein-
zug der AfD in den Landtag die einzige Mög-
lichkeit zur demokratischen Mehrheitsbildung
war. In dieser Koalition konnten wir wichtige
Erfolge in vielen Bereichen durchsetzen. In an-
deren Bereichen bedeutete sie Stillstand.
Sachsen-Anhalt braucht Aufbruch statt Still-
stand. Deshalb bekräftigen wir:
Unser Ziel ist es, dass in einem neu gewählten
Landtag mit großen demokratischen Mehr-
heiten wieder Koalitionsbildungen nach poli-
tischen Übereinstimmungen möglich werden.
Wir streben eine progressive Mehrheit anstatt
erzwungener Bündnisse an.
--- PAGE 6 ---
6
Wie wir unser
Land stärker
und gerechter
machen:
innovative Wirtschaft
& gute Arbeit.
Wirtschaft
S
ozialdemokratische Wirtschaftspolitik
hat Sachsen-Anhalt seit 2016 gutgetan.
Wir haben unser Land in den vergange-
nen Jahren zu einem attraktiven Investitions-
standort gemacht, die Wirtschaftsförderung
auf kleinere und mittlere Unternehmen aus-
gerichtet, Existenzgründungen insbesondere
im Handwerk gefördert sowie Wirtschaft und
Wissenschaft stärker miteinander verzahnt.
So konnten wir in Sachsen-Anhalt die Zahl
gut bezahlter Arbeitsplätze ebenso wie die
wirtschaftsnahe Innovationsfähigkeit steigern.
Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in großen
Investitionen wie dem Presswerk von Porsche
und Schuler in Halle, der Akkufabrik von Fara-
sis in Bitterfeld-Wolfen oder dem Forschungs-
flughafen Cochstedt wider.
Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen.
Gerade in den Bereichen, in denen wir heute
schon erfolgreich sind, wollen wir in den kom-
menden Jahren besser werden. Wir wollen
weiter dafür Sorge tragen, dass Sachsen-An-
halt noch stärker als Land der Zukunftstech-
nologie wahrgenommen wird. Wir sehen die
Digitalisierung und den Strukturwandel der
Kohleregion nicht als notwendige Übel, son-
dern werden beide Herausforderungen nut-
zen, um die Unternehmen in unserem Land zu
stärken und ein attraktiver Standort für Neu-
ansiedlungen ebenso wie für Erweiterungsin-
vestitionen zu bleiben. So wollen wir auch in
Zukunft die Zahl gut bezahlter und zukunfts-
sicherer Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt stei-
gern. Für einen langfristig gelingenden Struk-
turwandel braucht es darüber hinaus aber
zugleich auch die volle Akzeptanz der lokalen
Bevölkerung und die aktive Mitwirkung aller
zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Sachsen-Anhalt ist schon längst keine „ver-
längerte Werkbank“ mehr. Industrielle Clus-
ter und regionale Wertschöpfungsketten
sind stärker geworden. Prägend für die Wirt-
schaftsstruktur unseres Landes sind aber wei-
terhin eine insgesamt schwach ausgeprägte
industrielle Basis, kleinteilige Unternehmens-
strukturen und ein starkes regionales Gefälle
bei der Wirtschaftskraft. Wir müssen alles da-
ransetzen, dass diese wirtschaftlichen Struk-
turen unter dem Druck der Corona-Krise nicht
beschädigt werden. Wichtigstes Ziel unserer
Wirtschaftspolitik ist es, dass der konjunktu-
relle Einbruch überwunden wird, ohne dass es
für große Bevölkerungsgruppen zu anhalten-
der Arbeitslosigkeit kommt. Wir werden daran
arbeiten, dass Sachsen-Anhalt nach der Krise
von einem konjunkturellen Wiederaufschwung
profitiert, neues, nachhaltiges Wachstum ent-
wickelt und langfristig weiter gestärkt wird.
Dabei setzen wir auf Unternehmen, die die
Voraussetzungen für gute Arbeit bieten.
Billiglöhne und Unterbietungswettbewerbe
schaden dem Standort Sachsen-Anhalt, er-
schweren die Fachkräftesicherung und schwä-
chen die regionale Kaufkraft. Das gilt auch in
Zeiten der konjunkturellen Krise.
Die Vielfalt unserer Regionen ist eine Stärke
Sachsen-Anhalts. Auch in dünnbesiedelten
Regionen und kleinen Städten bieten krea-
tives Potential und gut qualifizierte Arbeits-
kräfte die Voraussetzung, erfolgreich in die
Zukunft zu investieren. Wir lassen niemanden
zurück und setzen darauf, alle Teile unseres
Landes zu entwickeln.
Szenarien, die der Politik nahelegen, ganze
Regionen in Ostdeutschland „aufzugeben“
und Wirtschaftsförderung und Infrastruktur-
entwicklung nur noch auf Ballungsräume zu
konzentrieren, treffen auf unseren entschie-
denen Widerstand. Sie widersprechen dem
Verfassungsauftrag zur Sicherstellung gleich-
wertiger Lebensverhältnisse. Vor allem aber
widersprechen sie unserem Verständnis von
Solidarität und von wirtschaftlicher Vernunft.
Wir lassen niemanden zurück, weil Sachsen-
Anhalt nur gemeinsam vorankommt.
Die drängenden Zukunftsfragen, die mit der
Klimakrise und den ökologischen Folgelasten
--- PAGE 7 ---
7
industriellen Wirtschaftens der letzten 150
Jahre verbunden sind, stellen sich von Jahr
zu Jahr dringlicher. Wir wissen, dass die öko-
logischen Folgelasten nicht nur die Grundla-
gen unseres Wohlstandes, sondern auch die
Grundlagen menschlichen Lebens auf dieser
Erde gefährden. Die Wirtschaft zukunftsfähig
zu machen, heißt deshalb beispielsweise auch,
die Klimaziele des Pariser Abkommens einzu-
halten. Zugleich wissen wir, dass der dafür nö-
tige Umbau der Wirtschaft nur gelingen kann,
wenn er gesamtgesellschaftlich getragen ist,
wenn er nicht einige ungleich belastet oder zu
Belastungen führt, die einige Gruppen über-
fordern oder ausgrenzen, und wenn niemand
dabei zurückbleibt oder ausgegrenzt wird.
Deshalb muss der ökologische Umbau der
Wirtschaft ein solidarischer sein.
Folgen der Corona-Krise überwinden
Die Folgen der Einschränkungen des Wirt-
schaftslebens aufgrund der Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung und des weltweiten
Konjunktureinbruchs werden noch lange
spürbar sein. Für uns in Sachsen-Anhalt wird
es besonders darauf ankommen, dass Selb-
ständige und Start-ups, die trotz der Sofort-
hilfen von Bund und Land durch die Krise in
Insolvenz geraten sind, die Chance zu einem
zweiten Anlauf bekommen. Wir können auf
das Potential von Menschen mit Kreativität
und dem Mut zur Existenzgründung nicht ver-
zichten.
Wo die Einnahmeausfälle aus der Zeit der
Pandemie dazu führen, dass über die un-
mittelbare Krise hinaus das Kapital für not-
wendige Erneuerungsinvestitionen fehlt, wie
beispielsweise im Tourismussektor, sind staat-
liche Investitionshilfen erforderlich.
Nach den Erfahrungen in der Corona-Krise
muss es im Rahmen dieser Programme auch
darum gehen, die Wirtschaft Sachsen-Anhalts
in die bundesweiten Bemühungen um eine
Stärkung der Herstellung medizinischer und
pharmazeutischer Produkte im Lande einzu-
binden. Als Standort mit langer Tradition in
der chemischen und pharmazeutischen Indus-
trie sowie beim Maschinen- und Anlagenbau
bestehen hierfür erstklassige Voraussetzun-
gen, die durch entsprechende Entwicklungs-
projekte an den Hochschulen des Landes flan-
kiert werden müssen.
Bestandsunternehmen unterstützen
Gute Wirtschaftspolitik hat nicht nur neue An-
siedlungen im Blick, sondern unterstützt auch
bereits bestehende Unternehmen bei den an-
stehenden Herausforderungen. Der große Teil
der Unternehmenslandschaft in Sachsen-An-
halt besteht aus kleinen und mittelständischen
Unternehmen. Gerade diesen Unternehmen
wollen wir dabei helfen, wettbewerbsfähig zu
bleiben, die jetzt existierenden Arbeitsplätze zu
sichern und neue Beschäftigung zu schaffen.
Deshalb brauchen wir:
• Finanz- und Förderangebote in Form von
zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaf-
ten, um Investitionen für kleine und mitt-
lere Unternehmen zu erleichtern
• gezielte Unterstützungsangebote, um klei-
ne und mittlere Unternehmen vor Ort lang-
fristig und nachhaltig zu sichern
• Unterstützung der bereits stark aufgestell-
ten Wirtschaftszweige in den Bereichen
Chemie, Pharmazie und Ernährungswirt-
schaft
• Regionalbudgets zur Stärkung der regio-
nalen Wirtschaftsförderung
• Förderung von Digitalisierungsprojekten
in Unternehmen verschiedener Branchen
• Unterstützung für die Unternehmen bei
der Digitalisierung der industriellen Pro-
duktion (Industrie 4.0)
• die Umsetzung der Fachkräftestrategie
des Landes gemeinsam mit den gewerbli-
chen Kammern, den Hochschulen und den
Unternehmen
• den Einsatz von mindestens zehn Prozent
der Forschungsförderung für Unterneh-
men
• besondere Förderung von genossen-
schaftlichen und gemeinwohlorientierten
wirtschaftlichen Vorhaben
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8
Zukunftstechnologien fördern,
Strukturwandel gestalten
Klimawandel und Ressourcenverbrauch for-
dern uns ständig dazu auf, Ökologie, Wirt-
schaft und Gesellschaft zusammenzudenken.
Die Aufgaben des Strukturwandels werden
uns in den kommenden Jahren beschäftigen.
Im Mitteldeutschen Revier und den unmit-
telbar betroffenen Kommunen im südlichen
Sachsen-Anhalt stehen wir vor der Frage,
wie eine neue industrielle Basis aufgebaut,
Arbeitsplätze erhalten und neue, gut bezahl-
te Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Neben dem durch den Kohleausstieg notwen-
digen Strukturwandel stehen wir aber auch
vor den Herausforderungen, die der Umstieg
auf Elektro- und Wasserstoffmobilität mit sich
bringt. Beiden Facetten des Strukturwandels
können wir nur mit einem Bekenntnis zu Zu-
kunftstechnologien in Sachsen-Anhalt ge-
recht werden.
Wettbewerbsfähigkeit
im
internationalen
Maßstab setzt in immer stärkerem Maße den
Einsatz erneuerbarer Energien, eine ressour-
censchonende und emissionsarme Produk-
tion, hohe Recyclingquoten und den Einsatz
nachwachsender Rohstoffe voraus.
Automobil-Zulieferindustrie und chemische
Industrie als Schlüsselindustrien unseres Lan-
des sind dabei in besonderer Weise gefordert.
Und Sachsen-Anhalt hat mit seiner hohen
Quote der Erzeugung erneuerbare Energie,
dem technologischen Know-how in Solarener-
gie und Windkraft sowie den aufwachsenden
Kapazitäten in der Batterieproduktion gute
Voraussetzungen, diesen technologischen
Wandel mitzugestalten. Wir wollen einen Spit-
zenplatz bei der Realisierung umwelt- und kli-
mafreundlicher Produktionstechnologien er-
langen. Wir wollen keine Resterampe für den
Einsatz fossiler Energien und verbrauchsin-
tensiver Produktionstechnik sein.
Unser Ziel ist eine nachhaltig und verantwort-
lich wirtschaftende Industriegesellschaft. Des-
halb wollen wir Wirtschaftsförderung darauf
ausrichten, die Ansiedlung von Betrieben zu
unterstützen, die dieses Ziel in Sachsen-An-
halt voranbringen. Dasselbe Ziel unterstützen
wir bei der Markteinführung von innovativen
Start-ups. Die Förderung von Investitionen in
Bestandsanlagen muss der ökologischen Ver-
träglichkeit und energetischen Effizienz dienen.
Deshalb brauchen wir:
• ein Bündnis für die Industrie der Zukunft,
um die Überleitung in das CO2-neutrale
Zeitalter zu gestalten
• Innovation und moderne Technologien als
Schwerpunkte der industriepolitischen An-
siedlungsstrategie des Landes
• die Schaffung geschlossener Stoffkreisläu-
fe, die Herstellung klimaneutraler Produk-
te und die Digitalisierung als Investitions-
schwerpunkte
• Unterstützung bei der Weiterentwicklung
von Gewerbegebieten und bei Investitio-
nen in verkehrliche und digitale Infrastruk-
tur, um ausreichend Platz für Zukunfts-
technologien zu schaffen
• eine Forschungsstarthilfe für Unterneh-
men in den Bereichen Klimaneutralität und
CO2-Reduzierung
• die Einrichtung vom Land kofinanzierter
Kompetenzzentren zur Förderung der Er-
forschung von autonomer Steuerung und
alternativer Antriebstechnologien
• eine verlässliche Umsetzung des Verspre-
chens, dass kein Kumpel ins Bergfreie fällt,
wozu Ersatzarbeitsplätze genauso gehören
wie die soziale Absicherung durch das zu-
gesagte Anpassungsgeld für ältere Beschäf-
tigte in Tagebauen und Kraftwerken. Ohne
die Kommunen wird es keinen erfolgreichen
Strukturwandel geben. Die Kommunalpoli-
tiker*innen wissen, was richtig für ihre Ge-
meinden und Landkreise ist. Deshalb müssen
sie wesentlich mitentscheiden können, wel-
che Maßnahmen aus den Mitteln des Struk-
turstärkungsgesetzes gefördert werden
• einen Förderungsschwerpunkt bei Exis-
tenzgründungen technologieorientierter
Unternehmen im Mitteldeutschen Revier
• die Möglichkeit für die vom Strukturwan-
del betroffenen Kommunen, mit Mitteln
aus dem Strukturstärkungsgesetz auch in
ihre Bildungsinfrastruktur zu investieren
• eine Wirtschaftsförderung, die sich an be-
trieblicher Mitbestimmung und Tarifbin-
dung orientiert
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Tourismus weiterentwickeln
Wir haben durch kluge Investitionen die kul-
turellen und natürlichen Reichtümer unseres
Landes für touristische Zwecke entwickelt.
Der Tourismus ist in Sachsen-Anhalt ein rele-
vanter Wirtschaftsfaktor geworden. Arbeits-
plätze in der Gastronomie, im Hotel- und Be-
herbergungsgewerbe und in touristischen
Einrichtungen konnten gesichert oder neu
geschaffen werden. Wir sind mit unseren
UNESCO-Welterbestätten das Kulturland
in Deutschland. Wir wollen die Attraktivität
Sachsen-Anhalts für in- und ausländische Gäs-
te weiterentwickeln. Kulturtourismus, Fahrrad-
tourimus, Tages- und Städtereisen gehören zu
den Bereichen, die wir stärken wollen.
Deshalb brauchen wir:
• eine breite Unterstützung von Investitio-
nen in die touristische Infrastruktur
• eine touristische Infrastrukturförderung, in
der Bahnanbindung, gastronomische An-
gebote und Übernachtungsmöglichkeiten
Hand in Hand mit ÖPNV und ausgeschil-
derten Fahrradstrecken koordiniert wer-
den
• eine zentrale Vermarktung der touristi-
schen Landesthemen durch eine starke
Investitions- und Marketinggesellschaft
IMG, die die Themen Digitalisierung, Nach-
haltigkeit und Mobilität weiterentwickelt
sowie Investitionsprojekte des Tourismus
initiiert, fördert und begleitet
• eine gelebte Partner*innenschaft aller im
Tourismus engagierten Institutionen und
Verbände, insbesondere von IMG und
Landestourismusverband Sachsen-Anhalt
e. V. als Interessenvertretung der touristi-
schen Akteur*innen auf Landesebene
• Förderung der Verzahnung von Kultur-
und Naturtourismus mit dem ÖPNV im
ländlichen Raum
• Förderung des Ausbaus der Infrastruktur
von Rad-, Wasser- und Wanderwegen
• eine finanzielle Basisausstattung der re-
gionalen Tourismusverbände zur Stärkung
regionaler Angebote
• eine zentrale Steuerung des Tourismusbe-
reichs durch das Wirtschaftsressort
• eine Förderung von barrierefreien touristi-
schen Angeboten
Kreativität fördern, aus Ideen Arbeitsplätze
machen, Gründer*innen stärken
Nicht erst das Bauhaus-Jahr 2019 hat uns wie-
der ins Gedächtnis gerufen, dass Sachsen-An-
halt ein Land der neuen Ideen ist. Die Unter-
nehmen, Gründer*innen und die Hochschulen
unseres Landes zeigen uns immer wieder, wel-
che Kraft in neuen Ideen steckt. Die Aufgabe
der Wirtschaftspolitik ist es, diese Ideen zu
begleiten und dazu beizutragen, dass aus gu-
ten Ideen in der Folge Innovationen und neue
Arbeitsplätze entstehen.
Deshalb brauchen wir:
• die Beratung und verstärkte Unterstüt-
zung von Gründer*innen
• ein Umfeld, das Gründer*innen auch nach
der Anfangsphase in unserem Lande hält
• die Fortsetzung der Förderung von Unter-
nehmen in der Kreativ- und IT-Wirtschaft
• die Förderung von Netzwerken und Ko-
operationen von Unternehmen aus der
Kreativ- und IT-Branche mit Unternehmen
aus anderen Bereichen der Wirtschaft
• die Unterstützung von Coworking-Ange-
boten für Kreative
• einen engen Wissensaustausch zwischen
Unternehmen, Hochschulen und For-
schungseinrichtungen
• ein Landesförderprogramm für Start-ups
Wirtschaft und Wissenschaft vernetzen,
Innovationskraft weiter steigern
Selbstverständlich: Die Hochschulen unseres
Landes sind in allererster Linie leistungsfähige
Zentren für Forschung und Lehre. Sie sichern
durch ihre Studienangebote den Bedarf hoch-
qualifizierter Fachkräfte im Lande, tragen mit
ihrer Forschung zur Entwicklung von Wirt-
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10
schaft und Gesellschaft bei und strahlen mit
ihren vielfältigen Angeboten auf Städte und
Regionen aus.
Wir konnten in den letzten Jahren die klein-
und mittelständische Struktur unserer Wirt-
schaft durch gezielte Verzahnung mit den
Wissenschaftseinrichtungen im Lande stär-
ken. Wo eigene Forschungs- und Entwick-
lungskapazitäten nicht vorhanden sind, hel-
fen Kooperationen mit den Hochschulen des
Landes, um Produkte oder Dienstleistungen
zu entwickeln. Nach dem Motto „Von der Idee
bis zur Marktreife“ wirkt sich eine gestärkte
Kooperationsfähigkeit von Unternehmen und
Wissenschaftseinrichtungen nachhaltig auf
den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt aus.
Daher müssen wir weiterhin die großen Poten-
tiale unserer Wissenschaftseinrichtungen für
die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen
nutzen dies gilt in besonderer Weise für die
MINT-Wissenschaften.
Mit der durchgreifenden Novelle des Hoch-
schulgesetzes 2020 haben wir die Vorausset-
zungen für eine verstärkte Gründungskultur
an unseren Hochschulen geschaffen. Um die-
se auszubauen, kreative Ausgründungen zu
ermöglichen und eine echte Start-up-Kultur
zu etablieren, bedarf es neben des geöffneten
Rechtsrahmens nun flankierender Maßnah-
men durch Bund und Land, die sich gleicher-
maßen positiv auf den Wirtschafts- wie den
Wissenschaftsstandort auswirken.
Deshalb brauchen wir:
• weitere Freiräume für die Ausgestaltung
der Zusammenarbeit von Wissenschaft
und Wirtschaft
• einen Ausbau der Verbundforschung
durch gezielte Förderprogramme für Un-
ternehmen und Hochschulen
• die nachhaltige Etablierung einer Grün-
dungskultur aus den Hochschulen heraus
durch ein gezieltes Förderprogramm für
junge Unternehmen, Start-ups und Spin-offs
Tariftreue- und Vergabegesetz durchsetzen
Niedriglöhne sind immer noch ein Standort-
nachteil für Sachsen-Anhalt. Sie erschweren
die Fachkräftegewinnung, fördern die Abwan-
derung und behindern Qualifizierungsprozes-
se. Der von der SPD durchgesetzte Mindest-
lohn hat extremes Lohndumping verhindert,
aber ohne die Erweiterung tarifgebundener
Beschäftigung ist das Grundproblem nicht zu
lösen. Unser Ziel muss sein: Wer arbeitet, soll
so viel Lohn erhalten, dass er*sie ohne staat-
liche Zuschüsse gut leben und einen men-
schenwürdigen Rentenanspruch ohne Angst
vor Armut erwerben kann.
Es bleibt Aufgabe von Staat, Kommunen, öf-
fentlichen und öffentlich geförderten Unter-
nehmen, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Deshalb halten wir am Ziel eines Tariftreue-
und Vergabegesetzes fest, das bisher von
der CDU verhindert worden ist. Auch die An-
siedlungs- und sonstige Investitionsförderung
muss sich verstärkt am Ziel der Tarifbindung
ausrichten. Wer mit öffentlichen Geldern Auf-
träge vergibt, muss sicherstellen, dass Tarif-
löhne gezahlt werden und Equal Pay berück-
sichtigt wird.
Gute Arbeit
G
ute Arbeitsbedingungen sorgen neben
familienfreundlichen Angeboten der
Kinderbetreuung und einem attrakti-
ven Lebensumfeld dafür, dass sich Menschen
entscheiden, ihre Zukunft in Sachsen-Anhalt
aufzubauen. Dies gilt für Landeskinder genau-
so wie für Menschen aus anderen Bundeslän-
dern oder Ländern außerhalb Deutschlands.
Gute Arbeit kann einen Standort lebenswert,
ein Unternehmen attraktiv und den Wirt-
schaftsstandort nachhaltig erfolgreich ma-
chen. Dabei geht es nicht nur um „gutes Geld
für gute Arbeit“, sondern auch um gute und
gesunde Arbeitsbedingungen, Aufstiegschan-
cen und Weiterbildungsmöglichkeiten, be-
triebliche Mitbestimmung und die Vereinbar-
keit von Beruf und Familie.
In den zurückliegenden Jahren haben sich
die Arbeitsbedingungen im Land Sachsen-
Anhalt verbessert. Die Arbeitslosigkeit hat
sich deutlich reduziert, und auch die Zahl der
Langzeitarbeitslosen ist rückläufig. Auch die
Einkommenssituation hat sich verbessert.
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11
Insbesondere durch die Einführung des Min-
destlohns haben in Sachsen-Anhalt viele Be-
schäftigte mit kleinen Einkommen ein Plus
im Portemonnaie. Mit unseren Arbeitsmarkt-
programmen konnten vielen Menschen neue
Chancen zum Wiedereinstieg in den Arbeits-
markt eröffnet werden. Neben den ESF-ge-
förderten Programmen haben wir mit dem
Programm „Stabilisierung durch Teilhabe“ in
der laufenden Wahlperiode Landesgeld in die
Hand genommen, um Menschen, die lange
keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden
hatten, neue Teilhabe- und Beschäftigungs-
chancen zu eröffnen. Über 2.000 Menschen
konnten so aktiviert und unterstützt werden.
Inzwischen wird dieses Angebot durch das
Teilhabechancengesetz des Bundes ergänzt.
In der Corona-Krise hat sich die Zahl der
Arbeitslosen wieder erhöht. Viele Menschen
konnten jedoch mit dem erweiterten Kurz-
arbeitergeld vor einer Kündigung bewahrt
werden. Mit dem Konjunkturpaket des Bun-
des soll ein längerfristiger Einbruch vermie-
den werden. Auch das Land Sachsen-Anhalt
wird mit Investitionen, Kaufkraftstärkung und
Überbrückungshilfen dazu beitragen, dass aus
der Corona-Krise keine tiefe Wirtschaftskrise
wird. Eine Fortsetzung und Weiterentwick-
lung der arbeitsmarktpolitischen Programme
ist vor diesem Hintergrund erforderlich.
Sachsen-Anhalts Unternehmen sind in den
letzten Jahren zunehmend auf der Suche
nach Fachkräften. Insbesondere im Handwerk
werden händeringend Fachkräfte und Auszu-
bildende gesucht. Eine wachsende Zahl an
Betrieben ist inzwischen bereit, in diese Fach-
kräfte zu investieren durch Ausbildung, Quali-
fizierung, Verbesserung der Arbeitsbedingun-
gen und der Einkommen. Fachkräftesicherung
ist vorrangig eine Aufgabe der Unternehmen
selbst. Wir wollen sie dabei aber bestmöglich
unterstützen. In der laufenden Wahlperiode
haben wir den Fachkräftesicherungspakt mit
den Sozialpartner*innen und weiteren Ak-
teur*innen des Arbeitslebens neu aufgestellt
und zu einer Plattform für Abstimmung und
Zusammenarbeit gemacht.
Um das Image des Billiglohnlandes Sachsen-
Anhalt endlich hinter uns lassen, brauchen wir
eine Erhöhung der Tarifbindung. Derzeit ist
nur jeder zweite Arbeitsplatz tarifgebunden.
Wo Tarifverträge abgeschlossen werden, stei-
gen die Einkommen, und die Rahmenbedin-
gungen verbessern sich. Tarifbindung rechnet
sich aber auch aus Unternehmenssicht: durch
geringe Fluktuation, höhere Betriebsbindung
und Motivation. Wir werden auch weiterhin
intensiv für die Tarifbindung werben.
Demokratie endet nicht am Werkstor. Orga-
nisierte Mitbestimmung ist eine wesentliche
Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen.
Dafür braucht es starke Betriebsräte. Unter-
nehmen mit Betriebsräten sind in Sachsen-
Anhalt jedoch immer noch in der Minderheit.
Das muss sich ändern. Wir werden die Ge-
werkschaften weiterhin dabei unterstützen,
Betriebsräte zu gründen und so zur Verbes-
serung der Arbeitsbedingungen beizutragen.
Die Chancen der Digitalisierung in der Ar-
beitswelt wollen wir gemeinsam nutzen und
im Sinne der Beschäftigten gestalten. Digitali-
sierung darf dabei nicht zur Verschärfung der
Ausbeutung und zur Rundum-Verfügbarkeit
von Beschäftigten führen. Es geht vielmehr
darum, technologische Innovation so zu nut-
zen, dass ein Mehr an Selbstbestimmung und
Kommunikation möglich wird und eine Er-
leichterung der Arbeit und der Kooperation
von Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten
erreicht wird. Die Forderung nach dem Recht
auf Homeoffice wird von uns unterstützt. Die
Corona-Krise hat die Potentiale aufgezeigt.
Wir wollen sie jetzt zupackend gestalten.
Deshalb brauchen wir:
• eine Stärkung der Tarifbindung, um end-
lich die Angleichung der Löhne und Ge-
hälter an das Westniveau durchsetzen zu
können
• die Unterstützung der Gründung und Ar-
beit von Betriebsräten. Fortsetzung der
regelmäßigen Betriebsrätekonferenz des
Landes, um Betriebsräte zu ermutigen und
zu stärken
• eine Landeskampagne zur Gründung von
Betriebsräten
• einen Förderausschluss für Unternehmen,
die nachweislich betriebliche Mitbestim-
mung behindern. Wir werden uns für einen
besseren Schutz für Betriebs- und Personal-
räte bei willkürlichen Kündigungen stark ma-
chen. Auch der Zugang der Gewerkschaften
in die Berufsschulen soll erleichtert werden
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12
• das lange von der CDU blockierte mo-
derne Tariftreue- und Vergabegesetz. Es
muss sicherstellen, dass öffentliche Aufträ-
ge nur an Unternehmen vergeben werden,
die sich an Tarifverträge halten. Wo noch
keine Tarifverträge verhandelt wurden, soll
ein Vergabemindestlohn von 13 Euro die
Untergrenze bilden. Die Entgeltgleichheit
von Mann und Frau soll als ein Vergabe-
kriterium in das Landesvergabegesetz auf-
genommen werden
• die Unterstützung von Initiativen für eine
gleichberechtigte Aufteilung von Erzie-
hungs- und Pflegezeiten. Frauenförderung,
Entgeltgleichheit und familienfreundliche
Arbeitszeitmodelle sind wichtige Indikato-
ren guter Arbeit. Wir wollen Arbeitsmarkt-
programme wie „Familien stärken“ fortset-
zen, die jungen Frauen den Wiedereinstieg
in Arbeit ermöglichen
• eine bessere Durchsetzung des Arbeits-
schutzes durch engmaschige Kontrollen. In
der Corona-Krise hat sich erneut gezeigt,
welch starken Gesundheitsgefährdungen
Beschäftigte ausgesetzt sein können,
wenn der Arbeitsschutz nicht beachtet
wird. Wir werden das Landesamt für Ver-
braucherschutz dafür personell stärken
• die Bekämpfung der Ausbeutung von Sai-
sonarbeitskräften durch Werkverträge,
miese Arbeitsbedingungen und Unterbrin-
gung in Massenunterkünften. Gemeinsam
mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz
und Kommunen wollen wir Verfehlungen
konsequent ahnden und die Arbeitsbedin-
gungen verbessern. Die Beratungsstelle
BemA, die mobile Beschäftigte berät, leis-
tet wichtige Aufklärungsarbeit. Wir wer-
den ihre Förderung verstetigen
• eine Weiterentwicklung des Fachkräftesi-
cherungspakts als Plattform für Austausch
und Abstimmung über Maßnahmen der
Fachkräftesicherung mit allen Arbeits- und
Wirtschaftsakteur*innen. Zentrale Hand-
lungsansätze der Fachkräftesicherung
sind: Verbesserung der Arbeitsbedingun-
gen, Gestaltung der Zuwanderung, Ausbil-
dung und Qualifizierung, neue Chancen für
Arbeitslose, frühzeitige Bindung von Ab-
solventen, Mobilität für Ausbildungs- und
Freizeitverkehre. Unser Ziel ist es, dass im
Fachkräftesicherungspakt alle Partner*in-
nen Verantwortung übernehmen und ver-
bindliche Maßnahmen in ihrer Verantwor-
tung umsetzen
• die Fortsetzung der Fachkraftinitiative des
Landes „Fachkraft im Fokus“ als Angebot
für suchende Fachkräfte ebenso wie für
suchende Betriebe. Ergänzend zum Qua-
lifizierungschancengesetz wollen wir auch
künftig mit unseren Förderprogrammen
das individuelle Weiterbildungsengage-
ment von Beschäftigten ebenso finanziell
fördern wie das betriebliche
• Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungen.
Dafür wollen wir überall, wo das Land Ver-
antwortung trägt, schnell und dauerhaft
sorgen. Jede*r Auszubildende sollte eine
angemessene Ausbildungsvergütung er-
halten. Erzieher*innen- und Gesundheits-
berufe müssen den dualen Ausbildungsbe-
rufen gleichgestellt und vergütet werden
• auch für Freiwilligendienstleistende die
Möglichkeit, das zum 1.1.2021 gestartete
Azubi-Ticket zu nutzen
• die Fortsetzung der Programme für einen
sozialen Arbeitsmarkt. Auf absehbare Zeit
werden wir eine gezielte Unterstützung
von Menschen benötigen, die alleine nicht
wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Ergänzend und abgestimmt mit den Maß-
nahmen der Bundesagentur für Arbeit
werden wir daher weiterhin Angebote zur
Teilhabe von benachteiligten Menschen
am Arbeitsmarkt entwickeln. Unser Ziel ist
es, diese frühzeitig mit betrieblichen Be-
mühungen zur Gewinnung von Fachkräf-
ten zu verknüpfen
• die frühzeitige Berufsorientierung junger
Menschen, damit sie realistisch an die Be-
rufswahl herangehen und Enttäuschungen
vermieden werden können. Wir werden
daher sicherstellen, dass das Landespro-
gramm BRAFO zur Berufsorientierung ver-
stetigt und flächendeckend an allen weiter-
führenden Schulen auch an Gymnasien
durchgeführt wird. BRAFO soll mit be-
trieblichen Praktika verknüpft werden und
eine frühzeitige Kontaktaufnahme zwischen
Betrieben und Jugendlichen ermöglichen.
BRAFO soll noch stärker geschlechtersen-
sibel ausgerichtet werden und alle über die
ganze Breite der Berufe informieren
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13
• die Fortsetzung des Landesprogramms
RÜMSA, das an die Schule anschließt und
einen guten Übergang von Schule in Aus-
bildung und Beruf ermöglicht. RÜMSA
findet im Rahmen der regionalisierten
Arbeitsmarktpolitik in Landkreisen und
kreisfreien Städten statt und ermöglicht
so, dass die Akteur*innen vor Ort ein best-
mögliches Matching von jungen Menschen
und regional tätigen Unternehmen realisie-
ren. Diesen Ansatz wollen wir fortsetzen
• die Bezahlung von Praktika. Praktika sind
ein wichtiges Instrument der beruflichen
Orientierung und zum Gewinnen betriebli-
cher Erfahrungen. Praktikant*innen dürfen
aber nicht als billige Arbeitskräfte miss-
braucht werden. In Landesverantwortung
soll es keine längeren unbezahlten Praktika
mehr geben
Zuwanderung
und Integration
D
ie SPD Sachsen-Anhalt bekennt sich zu
einem vielfältigen Land, das die freie
Ausübung von Religion, Kultur und Le-
bensweise ermöglicht. Wir setzen uns ein für
eine solidarische Gesellschaft, in der sich Men-
schen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem
Aussehen oder ihrem ökonomischen Status
willkommen fühlen.
Sachsen-Anhalt braucht mehr Zuwanderung,
um wirtschaftlich leistungsfähig und kulturell
attraktiv zu bleiben. Mit einer Strategie für Zu-
wanderung und internationale Zusammenar-
beit wollen wir dazu beitragen, den Bevölke-
rungsrückgang zu lindern, lebenswerte Dörfer
und Städte zu erhalten, Arbeits- und Fach-
kräfte sowie Unternehmensnachfolger zu ge-
winnen und die kommunale Daseinsvorsorge
zu sichern. Damit die Steuerung von Zuwan-
derung, Migration und Integration effizienter
als bislang erfolgen kann, sprechen wir uns
für die Bündelung der migrationsbezogenen
Zuständigkeiten in einem Ressort aus.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
des Bundes eröffnet neue Chancen der Zu-
wanderung nach Sachsen-Anhalt.
Deshalb brauchen wir:
• Pilotvorhaben zur Anwerbung von Fach-
und Arbeitskräften im Rahmen des FEG
• die Etablierung eines zentralen Welcome-
Centers, das Informationen und Unterstüt-
zungsangebote für Zuwanderungsinter-
essierte, internationale Fachkräfte sowie
Unternehmen anbieten soll. Das Welcome-
Center dient als Erstanlaufstelle, die Zuwan-
derungsinteressierte über Chancen und An-
gebote in Sachsen-Anhalt informieren und
nach Ankunft auf ihrem Weg in den sachsen-
anhaltischen Arbeitsmarkt unterstützen soll
• eine Fortführung des Zentrums für Migra-
tion und Arbeitsmarkt, das als Kompetenz-
netzwerk für Unternehmen, Beratungs-
dienste und Fachkräfte zur Verfügung steht
• die Nutzung der Potentiale der bereits in
Sachsen-Anhalt lebenden Migrant*innen.
Die Angebote zur Berufsorientierung,
Qualifizierung,
berufsvorbereitenden
und -begleitenden Sprachförderung sowie
die Unterstützungsangebote zur langfris-
tigen Integration in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt wollen wir besser als bislang
aufeinander abstimmen
Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit
Bildung und deutsche Sprachkenntnisse sind
die Schlüssel zu erfolgreicher Integration von
Zugewanderten. Daher stehen die Bemühun-
gen um Bildungs- und Ausbildungsintegration
im Mittelpunkt unserer Integrationspolitik.
Deshalb brauchen wir:
• verstärkten Zugang zu den Kindertages-
stätten. Als häufig erstem von Kindern in
Anspruch genommenen institutionellen
Bildungsangebot kommt der Kinderta-
geseinrichtung eine wichtige Funktion für
die Integration, Bildung und Teilhabe an
der Gesellschaft und die Förderung des
Spracherwerbs zu
• Zugang zur Schule für Kinder und Jugend-
liche im schulpflichtigen Alter spätestens
drei Monate nach ihrer Ankunft. Dies gilt
explizit auch in den Erstaufnahmeeinrich-
tungen des Landes
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14
• Sprachförderangebote in allen Schulstufen
und Schulformen
• Zugang zu Sprachkursen für alle Zuge-
wanderten und Geflüchteten mit der Mög-
lichkeit, mindestens das Sprachniveau B1
erreichen zu können
• Unterstützung von Unternehmen, die aus-
ländische Beschäftigte oder Auszubilden-
de einstellen, durch die Förderung von
„Integrations-Coachs“, um bürokratische
Hürden abzubauen, Sprachförderangebo-
te bestmöglich zu nutzen und eine nach-
haltige Integration in das Unternehmen zu
ermöglichen
• den Ausbau der Beratung und Qualifizie-
rung zur Anerkennung ausländischer Bil-
dungsabschlüsse in Abstimmung mit den
bundesgeförderten Angeboten des IQ-
Netzwerkes und den Kammern, um das
Anerkennungsverfahren zu beschleunigen,
die zuständigen Stellen zu entlasten und
die beruflichen Potentiale der Zugewan-
derten bestmöglich zu nutzen
• die Fortführung der Beratungsangebote
für zugewanderte Frauen, um ihnen den
Weg in den Ausbildungs- und Arbeits-
markt zu erleichtern
• den Aufbau von Beratungsangeboten für
queere Migrant*innen, um ihnen den Weg
in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu
erleichtern
Flucht und Asyl
Auch wenn künftig die gesteuerte Arbeits-
marktzuwanderung eine größere Rolle spielen
wird, werden weiterhin Menschen in Deutsch-
land Schutz vor Verfolgung, Gewalt und Krieg
suchen. Wir stehen zum Recht auf Asyl und
zur humanitären Aufnahme in Deutschland.
Menschen, die in unserem Land Schutz su-
chen, wollen wir offen begegnen und ihnen
frühestmöglich Angebote zur Integration in
das gesellschaftliche Leben, aber auch in Bil-
dung, Ausbildung und Arbeit geben.
Deshalb brauchen wir:
• eine Verkürzung des Aufenthaltes in den
Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Coro-
na-Krise hat gezeigt, welche Gefahren
Massenunterkünfte bergen. In der Erst-
aufnahme werden kleine, abgeschlossene
Wohneinheiten mit Zugang zu eigenem
Bad und Küche gebraucht. Eine frühzeitige
Verteilung auf Wohnungen in den Kommu-
nen wird angestrebt
• die Fortsetzung der unabhängigen und
nichtstaatlichen Asylverfahrensberatung
in der Erstaufnahme
• den Zugang zu Angeboten der psychoso-
zialen Versorgung unabhängig vom Auf-
enthaltsstatus. Notwendige Sprachmitt-
lungsangebote müssen unkompliziert zur
Verfügung gestellt werden
• die Vermeidung von Abschiebungen in
Länder, in denen Gefahr für Leib und Le-
ben droht. Abschiebungen insbesondere
in Länder wie Afghanistan lehnen wir auf
absehbare Zeit ab
• einen sicheren Hafen für Menschen in Not.
Wir wollen, dass sich unser Bundesland an
der Aufnahme von aus Seenot geretteten
Menschen beteiligt. Im Sinne der euro-
päischen Solidarität bekennen wir uns zu
unserer humanitären Verantwortung und
sprechen uns für die Aufnahme von Ge-
flüchteten aus den Aufnahmelagern in
Griechenland aus. Dafür wollen wir ein
Landesaufnahmeprogramm auflegen
• die Rückkehr zum Rechtsanspruch auf
Familiennachzug. Familien gehören zu-
sammen. Wer sich täglich Sorgen um sei-
ne Angehörigen machen muss, kann sich
nur mit halbem Herzen der Integration in
Deutschland widmen
• eine landesweit einheitlichere Praxis der
Ausländerbehörden bei der Erteilung der
Ausbildungsduldung
• die regelmäßige Aufklärung der Unterneh-
men und (Amts-)Vormünder zum Instru-
ment der Ausbildungsduldung
• Abschiebehaft nur für Straftäter*innen
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15
Zusammenleben in einem vielfältigen
Sachsen-Anhalt
Integration endet nicht mit dem Abschluss
eines Sprachkurses. Vielmehr braucht es da-
für vielfältige Formen der Begegnung und des
Kennenlernens. Integration bedeutet Teilhabe.
Damit Zuwanderung zur Bewältigung unse-
rer demographischen Herausforderungen bei-
tragen kann, unterstützen wir auch weiterhin
Maßnahmen zur interkulturellen Sensibilisie-
rung und Öffnung von Behörden, Ämtern und
Diensten und den Abbau von Zugangsbarrie-
ren für Menschen mit Migrationsgeschichte.
Deshalb brauchen wir:
• interkulturelle Öffnung durch kompetente
Beratungs- und Bildungsangebote. Damit
öffentliche Institutionen, aber auch Unter-
nehmen und Organisationen sich für die
zunehmende Internationalisierung und
Vielfalt öffnen, sollen sie bestmöglich un-
terstützt werden
• ein Pilotprojekt für anonymisierte Bewer-
bungsverfahren, das bei positivem Ergeb-
nis in der Einstellungspraxis übernommen
werden kann
• den bedarfsgerechten Ausbau von Sprach-
mittlungsangeboten insbesondere zur
Unterstützung der Kommunikation mit Be-
hörden sowie im Gesundheitswesen
• die Verankerung interkultureller Bildung
in allen relevanten Ausbildungs- und Stu-
diengängen sowie der Weiterbildung
• eine Förderung des ehrenamtlichen Enga-
gements durch Lotsen- und Patenschafts-
projekte, Engagementfonds und andere
Formate niedrigschwelliger Unterstützung
• eine Vermeidung der Konzentration von
Zuwanderungsgruppen in bestimmten
Stadtteilen sowie ein verstärktes Quar-
tiersmanagement
• die Umsetzung des 2020 nach einem
breiten Dialogprozess erstellten Landes-
integrationskonzepts. Dazu gehört die
Einführung eines ombudschaftlichen Be-
schwerdemanagements für Geflüchtete
• die Aufwertung der Ansprechperson für
jüdisches Leben zu einer*einem Beauf-
tragten gegen Antisemitismus und für
jüdisches Leben. Wir setzen uns für lan-
desweite jüdische Kulturtage ein, um die
Vielfalt der jüdischen Kultur zu bewerben
• bessere Rahmenbedingungen für Sport-
vereine, Wohlfahrtsverbände, Kultur und
gesellschaftliche Akteure, die aktiv um Ein-
gewanderte werben
• die Förderung und Beteiligung von Mig-
rant*innenorganisationen als Interessen-
vertretung und Brückenbauer*innen. Wir
setzen uns für eine langfristige Unterstüt-
zung in Form einer institutionellen Förde-
rung des Landesnetzwerks der Migranten-
selbstorganisationen (LAMSA) ein
• das kommunale Wahlrecht für alle dauer-
haft hier lebenden Menschen. Die politi-
sche Teilhabe würde ein starkes Signal der
Zusammengehörigkeit senden
• die Verankerung der Migrationsbeiräte im
Kommunalverfassungsrecht
• die Unterstützung von Angeboten der in-
terreligiösen Begegnungsarbeit der christ-
lichen, jüdischen, islamischen und anderen
Gemeinden
• die Unterstützung der islamischen Ge-
meinden bei ihrer Gemeinwesenarbeit und
in ihrer Orientierungsfunktion für neuan-
kommende Muslim*innen. Die Gemeinden
erleichtern die Orientierung in Deutsch-
land und bringen sich in das gesellschaft-
liche Leben in Sachsen-Anhalt ein
• ein Unterrichtsangebot zur islamischen
Religion für muslimische Schüler*innen
Land- und
Forstwirtschaft
L
and- und Ernährungswirtschaft müssen
die Versorgung der Bevölkerung mit
hochwertigen und sicheren Lebensmit-
teln gewährleisten. Bei der Erzeugung dieser
Produkte kommt es mehr denn je darauf an, die
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16
natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen.
Hierzu gehören der Erhalt der Bodenfrucht-
barkeit und der Qualität des Trinkwassers, der
Artenvielfalt bei Flora und Fauna ebenso wie
der Klimaschutz und das Wohl der Nutztiere.
Dafür brauchen wir Leitlinien einer nachhal-
tigen Landnutzung, die Klima- und Umwelt-
schutz berücksichtigt und die im europäischen
Konsens zu entwickeln ist, um die Chancen-
gleichheit der deutschen Landwirt*innen im
Wettbewerb zu gewährleisten. Hierzu ist eine
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der
Europäischen Union erforderlich.
Ein wesentliches Element soll hierbei die kon-
sequente Verfolgung des Prinzips „öffent-
liches Geld für öffentliche Leistungen“ sein.
Die regionalen Gestaltungsspielräume sind in
diesem Prozess zu stärken.
Die Betriebe und alle Beschäftigten in der
Land- und Forstwirtschaft müssen auskömm-
liche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit
vorfinden, die ihnen eine Teilhabe am wirt-
schaftlichen Wohlergehen der Gesamtgesell-
schaft sichern.
Die Landwirtschaft prägt in weiten Teilen die
Kulturlandschaft und ist ein wesentlicher, vie-
lerorts der dominierende Wirtschaftsfaktor im
ländlichen Raum. Sie bietet die Grundlage für
eine starke Ernährungswirtschaft und sichert
Arbeitsplätze.
Wir setzen auf ein wirkungsvolles Agrarstruk-
turgesetz, das eine breite Eigentumsstreuung
bei landwirtschaftlichem Grundbesitz sichert,
den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen
durch außerlandwirtschaftliche Investoren ver-
hindert und die Konzentration von Eigentum
und Besitz an Agrarland in Händen einzelner
Großunternehmen begrenzt. Das Gesetz muss
darüber hinaus den bisher unkontrollierten
mittelbaren Erwerb von landwirtschaftlichen
Flächen über die Beteiligungen an Agrarunter-
nehmen regulieren. Die bisherige Vielfalt bei
den saatgutproduzierenden Unternehmen soll
erhalten bleiben. Monopolstellungen einzelner
Unternehmen lehnen wir ab. Das Gleiche gilt
für Waldflächen. Auch dafür wollen wir eine
gesetzliche Grundlage schaffen.
Eine besondere Förderung soll die regionale
Vermarktung der landwirtschaftlichen Pro-
dukte erfahren, um den nachhaltigen und vor
allem den regionalen Konsum zu stärken. Da-
bei werden der konventionelle und der öko-
logische Landbau sowie die Nebenerwerbs-
landwirtschaft marktgerecht gefördert, um
die Nachfrage nach hochwertigen, regiona-
len Lebensmitteln zu bedienen und die Wert-
schöpfung im Lande zu sichern.
Der Beitrag des Waldes und der Land- und
Forstwirtschaft für Erhalt und Stärkung der
biologischen Vielfalt wird mit Landesmitteln
besonders unterstützt.
Der Verlust an land- und forstwirtschaftlichen
Flächen durch Versiegelung ist zu stoppen
bzw. nur möglich, wenn anderer Stelle Aus-
gleichsflächen gewonnen werden. Dabei ist
der Innenentwicklung der Vorzug vor dem
Neubau „auf der grünen Wiese“ zu geben.
Eingriffe in die Natur sollen vor allem durch
qualitativ hochwertige, produktionsintegrier-
te, agrarflächenschonende Maßnahmen aus-
geglichen werden. Dazu ist eine Evaluierung
des Bewertungsmodells des Landes eine drin-
gende Voraussetzung.
Die Wiedervernässung geeigneter Moorstand-
orte aus Gründen des Natur-, Gewässer- oder
Klimaschutzes wird finanziell abgesichert.
Über den Anbau von Pflanzen (Paludikultur)
kann ein Beitrag zur Klimaneutralität geleis-
tet und kostendeckend etabliert werden. Die
sehr positive Klimabilanz ergibt sich aus den
Emissionsminderungen durch Wiedervernäs-
sung und dem Ersatz fossiler Energieträger
durch Biomasse aus nassen Mooren.
Die Nutztierhaltung ist ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Auch
wenn Sachsen-Anhalt derzeit eines der vieh-
ärmsten Flächenländer ist, kommt es auf der
Basis von „Altanlagen“ aus Zeiten der DDR
zu regionalen Hotspots, an denen die Tier-
haltung industrielle Ausmaße angenommen
hat. Die Akzeptanz dieser Anlagen bei der
Bevölkerung ist gering. Die finanziellen Erträ-
ge bleiben oft nicht im Dorf, sondern werden
andernorts versteuert.
Bei der Umgestaltung zu einer tiergerechte-
ren und umweltfreundlicheren Produktion gilt
es verschiedene Aspekte zu beachten. Die
Tierhaltung soll flächenbezogen die Chance
auf einen Umbau zu mehr Tierwohl erhalten.
Dabei muss der Ausgleich der Interessen zwi-
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17
schen Emissionsminderung und Tierwohl ziel-
führend geschaffen werden.
Die verschiedenen Initiativen zur Verbes-
serung des Tierwohls auf Landes- und Bun-
desebene müssen gebündelt werden, um für
Sachsen-Anhalt einen Masterplan aufzustellen,
der die unmittelbar betroffenen Landwirt*in-
nen von der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen
überzeugt. Es ist ausreichend Fachpersonal
zur Kontrolle des Tierwohls einzustellen.
Der Neubau des Tierwohlkompetenzzentrums
in Iden mit modernen Ställen zur Rinder- und
Schweinehaltung bietet die Chance, bei der
Ausbildung der künftigen Landwirte den As-
pekt des Tierwohls stärker zu verankern.
Zudem brauchen wir stärkere Anreize für
mehr Investitionen ins Tierwohl. Dazu werden
wir die Förderprogramme weiterentwickeln.
Die verschiedenen Initiativen zur Herkunfts-
kennzeichnung müssen mit Aufklärung der
Verbraucher*innen einhergehen, um Akzep-
tanz für einen gemäßigten Preisanstieg zu
erreichen. Den Kund*innen mag es gut er-
scheinen, wenn Lebensmittel billig sind, einen
ethischen Anspruch erfüllt es jedoch nicht.
Billige Lebensmittel bedeuten, dass exter-
ne Kosten zum Erhalt von Artenvielfalt, rei-
ner Luft und reinem Trinkwasser über andere
Quellen finanziert werden müssen.
Der Ökolandbau bietet Chancen für den Na-
turschutz und stellt eine Einnahmequelle dar.
Neue Anträge zur Umstellung auf ökologi-
schen Landbau sowie die auf Bundesebene
beschlossene Nutztier- und Ackerbaustrate-
gie sind in einem Masterplan für Sachsen-An-
halt umzusetzen und werden mit EU-, Bun-
des- und Landesmitteln finanziell unterstützt.
Dauergrünland liefert hochwertiges, eiweißrei-
ches Futtermaterial, ist wichtig für die Humus-
bildung und stellt einen unverwechselbaren
Landschaftsbestandteil dar. Dauergrünland
bindet wie auch Moore in besonderem Maß
Kohlendioxid. Im Rahmen einer Grünfutter-
strategie wollen wir die Grünlandbewirtschaf-
tung stärken.
Durch Marktstrukturprogramme wollen wir
die Weiterverarbeitung stärken. Wir setzen
auf regionale Wertschöpfungsketten, eine
bessere Vernetzung von Land- und Ernäh-
rungswirtschaft und eine intensivere Regio-
nal- und Direktvermarktung. Dafür muss die
Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt
deutlich gestärkt und solide finanziert wer-
den.
Die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe hin-
sichtlich der Bewältigung der gesellschaftlichen
Herausforderungen muss neu aufgestellt werden.
Dazu wollen wir Konzepte entwickeln.
Wir werden zur Automatisierung arbeitsin-
tensiver Vorgänge, zur Stärkung der betrieb-
lichen Leistungsfähigkeit und zur Verbesse-
rung der Bedingungen von Menschen, Tieren
und Pflanzen die Digitalisierung bedarfsge-
recht fördern und so die Innovationskraft und
die regionale Wertschöpfung im ländlichen
Raum voranbringen.
Die Digitalisierung der Landwirtschaft (Smart
Farming) bietet Möglichkeiten für mehr nach-
haltiges und umweltgerechtes Wirtschaften.
Durch den Einsatz IT-unterstützter Techniken
können Dünge- und Pflanzenschutzmittel ge-
zielter, effizienter und somit umweltverträg-
licher ausgebracht werden. Dies kann auch
die gesellschaftliche Akzeptanz moderner
Landwirtschaft steigern. Gleichzeitig muss
die Unabhängigkeit der Landwirt*innen ge-
wahrt werden, die digitale Technologien ver-
wenden. Ein umfangreicher Datenschutz und
das damit einhergehende Recht auf die Daten
ist für die Digitalisierung der Landwirtschaft
eine grundlegende Voraussetzung.
Waldbesitzer*innen, die in ihren Wäldern Gu-
tes für die Gesellschaft oder die Umwelt tun,
sollen künftig entsprechende finanzielle Un-
terstützung erhalten. Die finanziellen Anreize
sollen helfen, die gestiegenen gesellschaftli-
chen Anforderungen an den Wald und des-
sen Nutzung besser abzugelten, für die Be-
schäftigten tarifgerechte Arbeitsverhältnisse
zu ermöglichen und den Erhalt der Wälder
langfristig zu sichern.
Die Ökosystemleistungen des Waldes sind
künftig stärker anzuerkennen und zu vergü-
ten. Neben der Holzproduktion sind dies vor
allem der Arten- und Biotopschutz, die Sauer-
stoffproduktion, der Klimaschutz, der Lärm-
schutz, der Erosionsschutz, der Küsten- und
Hochwasserschutz, der Trinkwasserschutz so-
wie der Naherholungswert und das Speichern
von CO2. Für die Anerkennung dieser Leistun-
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18
gen ist es zielführend, den Wert auf wissen-
schaftlicher Grundlage zu ermitteln und die
Ökosystemleistungen zu definieren und zu
bewerten. Auf Basis dieser Inwertsetzung
soll eine breite öffentliche Diskussion über
die
angemessene
Honorierung
dieser
Ökosystemleistungen
stattfinden.
Im
Naturschutz kann es auf der Grundlage des zu
evaluierenden Bewertungsmodells erfolgen,
in anderen Bereichen müssen neue Modelle
geschaffen werden.
Die SPD Sachsen-Anhalt steht für einen ge-
sunden Einklang von aktiven Lebensräumen
für die Menschen und der Natur. Die Politik
für die Landwirtschaft und den ländlichen
Raum mit seiner Artenvielfalt, Biodiversität
und lebendigen Natur muss wieder so ausge-
richtet werden, dass das gegenwärtige offen-
sichtliche Gegeneinander von Ökologie und
Ökonomie wieder zu einem Miteinander und
damit zu einer Bereicherung unserer Kultur-
landschaft entwickelt wird.
Deshalb brauchen wir:
• Leitlinien einer nachhaltigen Landnutzung
• auskömmliche Bedingungen für die Be-
schäftigten in landwirtschaftlichen Betrie-
ben
• ein wirkungsvolles Agrarstrukturgesetz,
das eine breite Eigentumsstreuung bei
landwirtschaftlichem Grundbesitz sichert
und die Konzentration von Eigentum und
Besitz an Agrarland in Händen einzelner
Großunternehmen begrenzt
• den Erhalt der bisherigen Vielfalt bei den
saatgutproduzierenden Unternehmen. Mo-
nopolstellungen einzelner Unternehmen
lehnen wir ab
• weniger Verlust landwirtschaftlicher Flä-
chen durch Versiegelung
• eine finanzielle Absicherung der Wieder-
vernässung geeigneter Moorstandorte aus
Gründen des Natur-, Gewässer- und Klima-
schutzes
• eine weitere Stärkung des Tierwohlkompe-
tenzzentrums in Iden
• eine solide Finanzierung der Agrarmarke-
tinggesellschaft Sachsen-Anhalt, um die
Regional- und Direktvermarktung weiter
zu stärken
• eine zeitnahe Anerkennung und Honorie-
rung der Ökosystemleistungen der Wälder
• eine gezielte Anpflanzung von trocken-
heitsresistenten Baumarten bei Wieder-
aufforstungen
• eine Überarbeitung der bestehenden Kon-
zepte für die Waldbrandprävention, um
der durch die Trockenheit der letzten Jah-
re entstandenen Wasserknappheit Rech-
nung zu tragen
• eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwi-
schen Landesregierung und Verbänden
der Waldwirtschaft, insbesondere dem
Bündnis für den Wald
• eine Aufstockung der Landesforstverwal-
tung auf 1.000 Stellen
• die Konzentration der Aufgaben der Forst-
verwaltung in einer Anstalt öffentlichen
Rechts
• die Rückführung der Flächenhoheit auf die
zuständigen Reviere bzw. Förster*innen
• eine zeitnahe Überarbeitung der Förder-
richtlinien für alle Waldflächen
• das Anlegen eines Notfallfonds für Katas-
trophen
• die dauerhafte Einrichtung von Notfallstä-
ben
• die Unterstützung der Besitzer*innen von
kleinen Waldflächen zur nachhaltigen Be-
wirtschaftung
• die Behandlung unseres Waldes als sys-
temrelevant
• die Einführung eines Zuschusses für den
Landesangelverbandes und die gemein-
nützigen Angelvereine mit eigenen Ge-
wässern, um deren Pflege und artgerech-
ten Fischbesatz zu verbessern
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19
Wie wir es
schaffen,
dass niemand
zurückbleibt:
starker Sozialstaat
& solidarisches
Miteinander.
Gesundheit und
Pflege
Solidarisches Gesundheitswesen für alle und
von allen getragen
G
esundheit ist unser höchstes Gut. Das
gesundheitliche Wohl der Patient*in-
nen steht deshalb im Mittelpunkt unse-
rer Politik. Die Corona-Pandemie hat gezeigt,
wie sehr wir auf ein gut funktionierendes und
bestmöglich ausgestattetes Gesundheits-
system angewiesen sind. Eine hochwertige
Gesundheitsversorgung ist zentral für die öf-
fentliche Daseinsvorsorge und Grundlage für
die Lebensqualität in den Regionen unseres
Landes. Wir streben eine bestmögliche medi-
zinische und pflegerische Versorgung in unse-
rem Land an.
Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhält-
nisse auch bei der gesundheitlichen Versor-
gung in allen Regionen, in Stadt und Land,
in Nord und Süd. Alle Menschen in unserem
Land brauchen einen Zugang zu gut erreich-
barer und hochwertiger Gesundheitsversor-
gung. Deshalb haben wir in der laufenden
Legislaturperiode die Landarztquote einge-
führt, die Krankenhausplanung in Sachsen-
Anhalt weiterentwickelt und das Gesetz über
Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen
mit einer psychischen Erkrankung des Landes
Sachsen-Anhalt modernisiert.
Wir werden uns in der bundesweiten gesund-
heitspolitischen Debatte dafür einsetzen, dass
die solidarische, paritätische Krankenver-
sicherung gestärkt und zu einer Bürgerver-
sicherung weiterentwickelt wird, zu der alle
beitragen und zu der alle Zugang haben, auch
Selbständige und Beamte. Auch die Pflege
muss ausreichend und gerecht finanziert wer-
den. Deshalb unterstützen wir die Forderung
nach einer Pflegevollversicherung, um Pfle-
geleistungen bedarfsgerecht zugänglich zu
machen, bessere Arbeits- und Entlohnungs-
bedingungen für Pflegekräfte zu schaffen
und eine Überlastung der Angehörigen zu
verhindern.
Die SPD steht für eine Sicherung der ambu-
lanten und stationären medizinischen Versor-
gung besonders auch in ländlichen Regionen.
Wir setzen uns für eine deutliche Stärkung der
ambulanten Versorgung im haus- und fach-
ärztlichen Bereich ein. Dazu gehören auch
Modelle, die sich an das Konzept der Polikli-
niken anlehnen.
Damit ältere Menschen lange aktiv sein kön-
nen, unterstützen wir flächendeckende und
miteinander vernetzte Angebote für Gesund-
heit, Pflege und haushaltsnahe Dienstleistun-
gen für alle zugänglich und bezahlbar. Dafür
ist eine gemeinsame Anstrengung von Bund,
Ländern, Kommunen und Sozialversicherun-
gen notwendig.
Deshalb brauchen wir:
• eine integrierte Bedarfsplanung der ge-
samten medizinischen Versorgung (ambu-
lant und stationär). Die Vorbeugung von
Krankheiten und die Rehabilitation bei-
spielsweise nach einer schweren Erkran-
kung müssen im Rahmen dieser Planung
gestärkt und auch die Pflege muss einbe-
zogen werden. Dafür müssen die bundes-
rechtlichen Voraussetzungen so geändert
werden, dass eine sektorenübergreifende
Versorgung finanziell abgebildet wird
• mehr Ärzt*innen, da diese zukünftig ver-
mehrt altersbedingt aus dem Beruf aus-
scheiden werden. Hierzu bedarf es konkre-
ter Anreize, um die ärztliche Versorgung
im ländlichen Raum auch weiterhin zu ge-
währleisten. Die Kompetenz der Apothe-
ker*innen sowie der Zahnärzt*innen muss
in die Versorgungsstrukturen effizient ein-
gebunden werden
--- PAGE 20 ---
20
• mehr Medizinstudierende, um den Bedarf
zu decken. Dafür fordern wir ein Bundes-
programm
• rechtliche Rahmenbedingungen, um mehr
Berufsgruppen eigenverantwortlich mit in
die Gesundheitsversorgung einzubeziehen
Stichwort „Gemeindeschwester“
• eine barrierefreie medizinische Versorgung
im ambulanten und stationären Bereich
sowie in der psychosozialen Versorgung.
Dies gilt auch für Geflüchtete unabhängig
vom Aufenthaltsstatus
• eine optimierte Notfallversorgung, die in
Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst
eine schnelle gesundheitliche Versorgung
auch in ländlichen Regionen sicherstellt.
Dazu gehört für uns auch ein weiterer
Hubschrauber für den Norden des Landes
• Projekte zur Prävention von Suchtmittel-
missbrauch und -abhängigkeit und Ange-
bote der Suchtberatung
• Gesundheitsprävention in Kitas und Schu-
len sowie Angebote zur Gesundheitsför-
derung für junge Familien, zum Beispiel in
den Familienbegegnungsstätten und im
Rahmen der Familienhilfe
• ein Modellprojekt zur Einführung von
Schulgesundheitsfachkräften an unseren
Schulen
• einen unbürokratischen Zugang zu Prä-
ventionsangeboten
und
Gesundheits-
leistungen auch für Menschen mit Be-
einträchtigungen zum Beispiel durch
Gebärdendolmetschende oder Transport-
dienste
• die Einführung von Erste-Hilfe-Unterricht
an unseren Schulen zur Stärkung der Re-
animation durch Laien
• den weiteren Ausbau der ambulanten psy-
chiatrischen Versorgung
• die Fortsetzung des Programms „Pflege
im Quartier“, damit Menschen mit ambu-
lanten Pflegeangeboten auch im Alter in
ihrer vertrauten Umgebung gepflegt wer-
den können. Wir werden uns auch weiter-
hin für neue Versorgungsformen einsetzen,
die beispielsweise die technische Innova-
tion für eine Verbesserung der Situation
der Pflegenden nutzen
• die Novellierung der Gesundheitsziele des
Landes, die möglichst konkrete Folgemaß-
nahmen auslösen. Dazu gehört auch die
Übernahme des nationalen Gesundheits-
ziels „Rund um die Geburt“
• die Verankerung der Frauengesundheit in
den Landesgesundheitszielen und Maß-
nahmen zur Stärkung einer geschlech-
ter- und diversitätsgerechten Gesund-
heitsversorgung sowie entsprechende
Ausbildungsinhalte in den Gesundheits-
berufen
• die vollständige Kostenübernahme für Ver-
hütungsmittel. Dafür setzen wir uns wei-
terhin auf Bundesebene ein
• wohnortnahe Unterstützung und Beratung
von Frauen, die ungewollt schwanger sind.
Sicherstellung einer wohnortnahen Bera-
tung auch im ländlichen Raum
• eine Bundesratsinitiative zur ersatzlosen
Abschaffung des § 219a aus dem Strafge-
setzbuch
• eine landesweite Präventionskampagne
zur Vorbeugung von psychosozialen Er-
krankungen, welche auch an Schulen an-
geboten werden soll
Krankenhäuser
Sachsen-Anhalt braucht auch in Zukunft eine
flächendeckende, gut erreichbare, verlässliche
und leistungsfähige Krankenhauslandschaft,
die das Wohl der Patient*innen in den Mittel-
punkt stellt und bundesweite Qualitätsstan-
dards einhält.
Krankenhäuser sind zentral für die Daseins-
vorsorge. Ihre Existenz darf nicht von privaten
Gewinninteressen abhängig sein. Der Zwang
zu Gewinnabfuhr und Profitmaximierung ge-
fährdet den öffentlichen Versorgungsauftrag.
Die Übertragung kommunaler Krankenhäuser
an private, gewinnorientierte Unternehmen, zu
der sich viele Kommunen in der Vergangenheit
gezwungen sahen, war aus heutiger Sicht ein
Fehler. Die Krankenhausversorgung muss wei-
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21
terhin vor allem durch öffentliche und gemein-
nützige Träger abgesichert werden. Weitere
Privatisierungen wollen wir verhindern. Wenn
ein privater Krankenhausbetreiber die Gesund-
heitsversorgung nicht mehr sicherstellt, soll
das Krankenhaus rekommunalisiert werden.
Dass Krankenhäuser aufgrund mangelnder
Investitionsmittel in eine Schieflage geraten,
muss verhindert werden.
Deshalb brauchen wir:
• eine Auflösung des Investitionsstaus in den
Krankenhäusern. Für die kommende Legis-
laturperiode ist zusätzlich zu den bereits
begonnenen und beschlossenen Investi-
tionen ein Investitionsprogramm in Höhe
von rund 600 Millionen Euro zur Moder-
nisierung der Krankenhäuser erforderlich,
um unsere Krankenhäuser leistungsfähig
zu halten. Eine Privatisierung oder Teilpri-
vatisierung der Unikliniken sowie der Salus
gGmbH lehnen wir ab. Wir werden beide
Unikliniken als eigenständige Einrichtun-
gen sichern
• eine bundesweite Neuausrichtung des Ver-
gütungssystems für Krankenhäuser. Denn
das bestehende DRG-System (Wettbe-
werb um Fälle) führt zu Fehlanreizen und
wirtschaftlichen Problemen in der Kran-
kenhauslandschaft
• finanzielle Unterstützung für Kommunen
bei erforderlichen Rekommunalisierungen
Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Spätestens in der Corona-Krise ist für alle
sichtbar geworden, welch existentielle Be-
deutung die Arbeit in Pflege und Gesund-
heitswesen für uns alle hat. Arbeitsbedin-
gungen und Entlohnung von Pflegekräften
stehen dazu in keinem Verhältnis. Das muss
sich ändern. Wir setzen uns dafür ein, dass
gute Arbeit auch gut entlohnt wird. Der
Wettbewerb um Fachkräfte im Gesundheits-
wesen wird sich weiter verschärfen. Sachsen-
Anhalts Gesundheitseinrichtungen werden
sowohl bei den Arbeitsbedingungen als auch
bei der Entlohnung nachlegen müssen. Bund,
Länder und Kommunen sind hier ebenso in
der Verantwortung wie die Träger der Ein-
richtungen und Dienste.
Deshalb brauchen wir:
• einen allgemeinverbindlichen Branchenta-
rifvertrag Soziales, um der Zersplitterung
der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen
und der Tarifabschlüsse zu begegnen. Wir
unterstützen die Gewerkschaften in ihrem
Kampf um eine höhere Tarifbindung. Ziel
müssen Flächentarifverträge sein. Wo die
Möglichkeit besteht, sind diese für allge-
meinverbindlich zu erklären
• eine Aufwertung der Gesundheitsberu-
fe. Mit der Pflegeberufereform wurden
wichtige Schritte getan: Die generalisti-
sche Ausbildung soll die Qualität sichern,
Schulgeldfreiheit konnte erreicht werden,
Ausbildungsfonds sichern die Vergütung.
Weitere Schritte werden nötig sein. Wir
wollen, dass der Pflegeberuf attraktiv
bleibt, so dass sich viele junge Menschen
dafür entscheiden. Gute Ausbildungsquali-
tät, vernünftige Ausbildungsbedingungen
und eine angemessene Ausbildungsver-
gütung sind dafür erforderlich. Das gilt
auch für die anderen Gesundheitsberufe
wie Physiotherapie und Logopädie. Stu-
diengängen, die ergänzend zu klassischen
Berufsausbildungen im Gesundheitswesen
entstehen, stehen wir positiv gegenüber
• Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsbe-
rufe und eine angemessene Vergütung für
die Auszubildenden im Gesundheitswesen.
Beide Punkte sind für uns zentrale Schritte
in Richtung Nachwuchs- und Fachkräfte-
sicherung.
• den Ausbau von Ausbildungskapazitä-
ten in den Gesundheitsberufen. Durch die
Verbesserung der Ausbildungsbedingun-
gen wollen wir die Gesundheitsberufe so
attraktiv machen, dass mehr junge Men-
schen eine Ausbildung aufnehmen. Ein gut
ausgebautes Netz an Schulen für Gesund-
heitsberufe ist dafür erforderlich
• ein bedarfsgerechtes und hochwertiges
Netz der Geburtshilfe mit einer verbesser-
ten Hebammenversorgung. Wir wollen das
Modellprojekt zum hebammengeleiteten
Kreißsaal ausbauen und die Arbeitsbedin-
gungen von Hebammen verbessern
--- PAGE 22 ---
22
Das Gesundheitswesen
zukunftssicher machen
Der Fortschritt in der Medizin ist gewaltig;
die Möglichkeiten, Krankheiten zu behandeln
und Gesundheit zu erhalten, haben zugenom-
men. Die Digitalisierung eröffnet zudem neue
Chancen für einen schnellen und barrierefrei-
en Zugang zu Gesundheitsleistungen, gerade
im ländlichen Raum. Um diesen Fortschritt al-
len Menschen zugänglich zu machen, bedarf
es erheblicher Anstrengungen. Hierfür wollen
wir ein Zentrum für Digitalisierung im Gesund-
heitswesen innerhalb des Gesundheitsminis-
teriums etablieren. Dafür setzt sich die SPD
in Sachsen-Anhalt ein.
Ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst mit
gut ausgebildeten Fachkräften in Krankenhäu-
sern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie in
allen Gesundheitsberufen bildet die Grundlage
für eine hochwertige Gesundheitsversorgung
in unserem Land. Die grundlegende praktische
Arbeit in der Corona-Pandemie haben die Ge-
sundheitsämter geleistet. Wir werden deshalb
alle Möglichkeiten nutzen, um den Fachkräfte-
mangel zu lindern. Wir stehen für eine Allianz
für Pflege, eine schnelle Prüfung der Anerken-
nung ausländischer Bildungsabschlüsse, für
Schulgeldfreiheit sowie für eine Modernisie-
rung der Berufsausbildung und Weiterbildung.
Deshalb brauchen wir:
• eine personelle Stärkung der Gesund-
heitsämter. Dafür braucht es eine attrak-
tive Vergütung, damit überhaupt Personal
eingeworben werden kann. Ein weiterer
Schritt zur Stärkung des Öffentlichen Ge-
sundheitsdienstes ist die Schaffung eines
einschlägigen Lehrstuhls in Sachsen-An-
halt, damit auch hierüber gut ausgebilde-
tes Personal eingeworben und die Fach-
richtung beworben werden kann
• einen Bachelor-Studiengang „Gesund-
heitsförderung und -management“ mit
einem Schwerpunkt auf Infektiologie als
neuen Abschluss
• eine frühzeitige Förderung zukunftswei-
sender Technologien, um die Chancen der
Telemedizin zu nutzen.
• den Ausbau der Forschungsförderung zur
Verbesserung der Gesundheitsförderung
• schnelles Internet für jede Gesundheitsein-
richtung
• ein Förderprogramm zur Unterstützung
der Digitalisierung im Gesundheitswesen,
um die Zusammenarbeit aller Gesund-
heitsakteur*innen zu verbessern
• die Etablierung eines landesweiten digita-
len Erste-Hilfe-Alarmierungssystems
• ein Gesetz zur Patient*innenbeteiligung,
um unter anderem eine Patient*innenver-
tretung des Landes einzuführen
Verbraucher*
innenschutz
D
er Verbraucher*innenschutz ist ein
wichtiges Politikfeld. Er hat als Quer-
schnittsaufgabe Bezug zu verschiede-
nen Ressorts. Wir haben in den letzten Jah-
ren die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
als anerkannte und bewährte Einrichtung in
allen Belangen des Verbraucherschutzes ge-
sichert und gefördert, um eine flächendecken-
de, qualitätsgesicherte und fachlich versierte
persönliche Beratung in Sachsen-Anhalt gera-
de auch für ältere Menschen zu ermöglichen.
Wir haben in Kooperation mit den Kommunen
die Schuldner*innenberatungsstellen ebenso
unterstützt wie die vom Land finanzierten
Insolvenzberatungsstellen, denen wir durch
mehrjährige Förderverträge Planungssicher-
heit gegeben haben. Das Landesamt für Ver-
braucherschutz als leistungsfähige, inter-
disziplinäre Behörde haben wir durch eine
angemessene Sach- und Personalausstattung
gestärkt.
Unser Leitbild in der Verbraucher*innenpolitik
sind selbstbestimmte und eigenverantwortlich
handelnde Verbraucher*innen. Ihre Chancen
auf umfassende und vor allem neutrale Infor-
mation, unabhängige Beratung und Durchset-
zung ihrer Rechte werden wir stärken.
Dabei bleibt die Verbraucherzentrale Sach-
sen-Anhalt eine wichtige Partnerin. Eine lang-
fristige und stabile Finanzierung der Landes-
geschäftsstelle und der Beratungsstellen
werden wir auch künftig sicherstellen, um
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23
Planungssicherheit und qualifiziertes Perso-
nal zu erhalten.
In einer Welt, in der immer mehr Prozesse
elektronisch ablaufen, ergeben sich ganz neue
Fragestellungen im Bereich des Vertrags-
schlusses und der Haftung. Wir setzen uns da-
her dafür ein, das „Internet der Dinge“ siche-
rer zu machen und dem Thema Datenschutz
in Fragen des digitalen Verbraucher*innen-
schutzes eine hohe Priorität einräumen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist ne-
ben vielen privatwirtschaftlichen Laboren eine
wichtige Einrichtung des Landes für den ge-
sundheitlichen Verbraucher*innenschutz. Es
braucht insbesondere den Ausbau moderner
Analyseverfahren, die Etablierung weiterer
Untersuchungsverfahren und eine gesicherte
personelle Ausstattung, um die Aufklärung
von Lebensmittelskandalen, die Bekämpfung
von Tierseuchen und Dienstleistungen für
vorsorgliche Untersuchungen der eigenver-
antwortlich handelnden, produzierenden und
verarbeitenden Betriebe besser bewältigen zu
können.
Deshalb brauchen wir:
• eine Weiterentwicklung des Verbrau-
cher*innenschutzes bei den Themen
Energiewende,
Finanzdienstleistungen
und Altersvorsorge, bei den Rechten von
Patient*innen und ihrer unabhängigen Be-
ratung, für Transparenz bei der Lebensmit-
telkennzeichnung und den Schutz persön-
licher Daten beim Online-Einkauf
• ein sicheres „Internet der Dinge“ und eine
Haftung der Verantwortlichen für Produk-
te künstlicher Intelligenz. Wenn hieraus
Rechtsverstöße resultieren, werden diese
geahndet
• weitere Verbesserungen des gesundheit-
lichen Verbraucher*innenschutzes und des
Schutzes der Verbraucher*innen vor Täu-
schung beim Lebensmitteleinkauf („food
fraud“)
• eine verstärkte Unterstützung der Arbeit
der Landkreise und kreisfreien Städte
durch interdisziplinäre Kontrollteams, um
die Unternehmen der Lebensmittelverar-
beitung und die Lebensmittelketten ein-
heitlich im Land kontrollieren zu können
• einen Neu- und Ausbau der landeseigenen
Labore
• eine ausreichende Personalausstattung in
den Landkreisen und kreisfreien Städten,
dem Landesverwaltungsamt, dem Landes-
amt für Verbraucherschutz und der zu-
ständigen obersten Landesbehörde
Kinder, Jugend
und Familie
D
ie Lebenssituation für Familien, Kinder,
Jugendliche und ältere Menschen zu
verbessern ist ein vorrangiges Ziel so-
zialdemokratischer Politik. Dies umso mehr,
weil Familien und Ältere immer noch ein hö-
heres Armutsrisiko haben. Sie zu unterstützen
und ihre Teilhabe zu fördern ist uns daher be-
sonders wichtig.
Frühkindliche Bildung fördern Vereinbarkeit
sichern Familien entlasten
Menschen, die sich für Kinder entscheiden, wol-
len und brauchen gute Rahmenbedingungen
für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die
Schließung der Kindertageseinrichtungen wäh-
rend der Corona-Pandemie hat noch einmal ein-
drücklich gezeigt, wie wichtig eine professionel-
le und verlässliche Kinderbetreuung dafür ist.
Mit dem in der laufenden Legislaturperiode
erneuerten Kinderförderungsgesetz haben
wir Familien bei den Beiträgen stark entlastet
und mehr Fachkräfte in die Kitas gebracht.
Wer mehrere Kinder in Kindergarten und/oder
Krippe hat, zahlt nur für das älteste Kind. Seit
Jahresbeginn 2020 sorgen wir zudem mit
Hilfe des Gute-Kita-Gesetzes dafür, dass die
Beiträge für alle Geschwisterkinder, die Krippe
oder Kindergarten besuchen, entfallen, wenn
ein Geschwisterkind im Hort betreut wird.
Wir wollen, dass frühkindliche Bildung und
Betreuung genau wie Schule künftig bei-
tragsfrei wird. Die Beitragsfreiheit ist eines
unserer großen Vorhaben für die kommende
Wahlperiode. Damit werden Eltern finanziell
entlastet, und Kommunen und Träger sparen
Verwaltungsaufwand.
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24
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen
mit dem Gute-Kita-Gesetz bei Qualitätsent-
wicklung, Fachkräftesicherung und Beitrags-
entlastung. Diese Unterstützung muss verste-
tigt werden. Geplant ist zudem die finanzielle
Förderung von Ganztagsangeboten in der
Grundschulzeit. Mit dem Corona-Konjunktur-
paket sollen auch Investitionen in Kitas geför-
dert werden.
Wir wollen außerdem die Grundschule näher
an die Kita heranrücken. Beim Übergang in
die Schule müssen Grundschullehrkräfte auf
das Wissen der Erzieher*innen aufbauen dür-
fen. Eine enge Kooperation zwischen beiden
Bildungseinrichtungen wird deshalb immer
wichtiger und von uns unterstützt.
Deshalb brauchen wir:
• Beitragsfreiheit für den Ganztagsanspruch
auf Bildung und Betreuung. Frühkindliche
Bildung und die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf sind Zukunftsinvestitionen für
unsere Gesellschaft und wichtige Kriterien
für die Attraktivität des Standortes Sach-
sen-Anhalt. Die Beitragsfreiheit wollen wir
deshalb in der kommenden Legislaturpe-
riode erreichen
• eine bedarfsgerechte Randzeitenbetreu-
ung in Kindertageseinrichtungen zur bes-
seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• genügend Fachkräfte, um die Qualität der
Bildung und Betreuung zu sichern
• die Grundlagen dafür, dass der Erzie-
her*innenberuf attraktiv bleibt und sich
möglichst viele junge Menschen dafür ent-
scheiden. Die Ausbildung muss dauerhaft
schulgeldfrei sein. Unser Ziel ist, dass alle
Auszubildenden eine praxisintegrierte und
vergütete Ausbildung erhalten
• eine gesicherte Finanzierung derjenigen,
die die Ausbildung von neuen Erzieher*in-
nen in ihren Einrichtungen unterstützen
• die Förderung des Quereinstiegs in den
Erzieher*innenberuf, um auch Menschen
mit anderweitiger Berufsausbildung als
Fachkräfte in den Kitas zu gewinnen. So
hoffen wir auch mehr Männer für den Be-
ruf begeistern zu können
• die regelmäßige Teilnahme von Erzie-
her*innen an Fort- und Weiterbildungen,
damit sie die hohen Qualitätsanforderun-
gen an unsere Fachkräfte weiterhin er-
füllen können. Nur so wird das Bildungs-
programm „Bildung elementar“ in unseren
Einrichtungen lebendig umgesetzt
• eine Verbesserung des Mindestpersonal-
schlüssels, um die Fachkräfte zu entlasten,
beginnend in den Kitas mit besonderen
Bedarfen
• die Verstetigung des Kompetenzzentrums
Frühe Bildung an der Hochschule Magde-
burg-Stendal, um die wissenschaftliche
Kompetenz in Kindheitswissenschaften
und frühkindlicher Pädagogik zu sichern
und zu nutzen
• einen besseren und verpflichtenden Infor-
mationsaustausch beim Übergang von der
Kita in die Schule
• die Wiedereinführung der verpflichtenden
Diagnostik in der Schuleingangsphase
• in allen öffentlichen Gebäuden frei zu-
gängliche Wickeltische in den Sanitärbe-
reichen
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind eigene Persön-
lichkeiten und haben eigene Rechte. In der
Jugendpolitik war es uns in den letzten Jah-
ren besonders wichtig, die Erwartungen und
Forderungen junger Menschen zu erfahren
und Jugendpolitik beteiligungsorientiert mit
Jugendlichen gemeinsam zu entwickeln. Des-
halb wurde der Kinder- und Jugendbericht
des Landes erstmals mit einer großen Be-
fragung verbunden. Das kinder- und jugend-
politische Programm wird darauf aufbauend
beteiligungsorientiert erarbeitet und nimmt
die Sichtweisen junger Menschen in Sachsen-
Anhalt auf. Es wird daher Grundlage unseres
Regierungshandelns in der kommenden Le-
gislaturperiode sein.
Jugendpolitik heißt vor allem: jungen Men-
schen Teilhabechancen zu eröffnen und sie
zu motivieren, sich an der Gestaltung ihres
Lebensumfeldes und unserer Gesellschaft ak-
tiv zu beteiligen. Die aktive Mitwirkung junger
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25
Menschen wird auch aufgrund des demogra-
phischen Wandels zu einer Zukunftsfrage für
unsere Gesellschaft. Das beginnt in der Kom-
mune. Mit der Verankerung von Jugendbetei-
ligung im Kommunalverfassungsgesetz (§ 80)
haben wir dafür eine wichtige Voraussetzung
geschaffen. Wir wollen Jugendbeiräte in je-
dem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt und
diese mit Fördermitteln unterstützen.
Die Kinder- und Jugendarbeit in den Kommu-
nen hat in den letzten Jahren gelitten. Vie-
lerorts fehlte es an Mitteln. Häufig konnten
die Jugendclubs aber auch mit den Verände-
rungen im Freizeitverhalten von Kindern und
Jugendlichen nicht mithalten und haben an
Attraktivität gegenüber den sozialen Medien
verloren. Ein neuer Impuls für die Kinder- und
Jugendarbeit ist nötig.
Die Jugendverbände sind eine wichtige Lob-
by der Kinder- und Jugendinteressen. Ihre
Jugendbildungsarbeit trägt dazu bei, dass
in jeder neuen Generation engagierte und
aktive junge Menschen in unserem Land mit-
gestalten.
Deshalb brauchen wir:
• die Stärkung der Angebote der kommuna-
len Kinder- und Jugendarbeit. Wir werden
dafür sorgen, dass es gerade in ländlichen
Regionen nachhaltige Angebote der Kin-
der- und Jugendarbeit gibt. Die Landes-
förderung soll weiterhin dynamisch an die
Tarifentwicklung angepasst werden. Dem
höheren Aufwand aufgrund der großen
Entfernungen in ländlichen Regionen wol-
len wir mit einem Mobilitätsfaktor in der
Landesförderung gerecht werden
• attraktive Jugendclubs und Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit. Deshalb wollen
wir einen neuen starken Impuls setzen: Wir
werden ein Investitionsprogramm für Ju-
gendclubs auflegen, mit dem Clubs mo-
dernisiert und mit digitalen Angeboten
ausgestattet werden können. Dabei be-
fürworten wir eine zusätzliche Etablierung
von mobilen Jugendclubs
• eine Verstetigung des Landeszentrums Ju-
gend + Kommune, um die Umsetzung der
Jugendbeteiligung in den Kommunen zu be-
gleiten und Ideen für die Beteiligung junger
Menschen in den Kommunen zu entwickeln
• die Beratung und kritische Begleitung der
Landesregierung durch engagierte Kinder
und Jugendliche. Dafür wollen wir nach-
haltige Beteiligungsstrukturen aufbauen
• eine Unterstützung der Jugendverbände
sowie angemessene und tarifgerechte Be-
zahlung der Mitarbeitenden
• eine personell verbesserte Aufstellung des
Landesjugendamtes als nachgeordnete
Behörde des für Kinder und Jugend zu-
ständigen Ministeriums, um die fachliche
Unterstützung der Jugendämter zu ver-
bessern und die Umsetzung der geplan-
ten Reform des SGB VIII in Sachsen-Anhalt
kompetent zu begleiten
• mehr Hilfe bei der Erstattung und Beglei-
tung durch Familiensozialarbeit, um so die
Situation der Pflegefamilien zu verbessern
Beratungs- und Unterstützungsangebote
sicherstellen
Menschen brauchen in verschiedenen Le-
benssituationen Orientierung, Rat und Hilfe.
Oft handelt es sich um komplexe Probleme
aus verschiedenen Bereichen, die in einer ge-
bündelten Beratung gemeinsam mit Koopera-
tionspartner*innen gelöst werden kann.
Deshalb brauchen wir:
• weiterhin eine gut ausgebaute Beratungs-
landschaft mit Ehe-, Familien-, Lebens- und
Erziehungsberatung, Schwangerschafts-
beratung, Sucht- und Schuldner*innen-
beratung
• eine Stärkung des Kinderschutzes in Zu-
sammenarbeit mit dem Zentrum „Frühe
Hilfen“, den Jugendämtern, den integrier-
ten Beratungsstellen, den Gesundheits-
ämtern, Schulen und Polizeidienststellen.
Die Prävention von Kindesmissbrauch soll
weiter gestärkt werden
• verlässliche und nachhaltige Rahmenbedin-
gungen in der Kinder- und Jugendhilfe, auf
die sich alle Beteiligten verlassen können
• eine Verstetigung und Ausweitung der
Schulsozialarbeit auf alle Schulformen und
Kindergärten, die zur Unterstützung des
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26
Bildungswegs von benachteiligten Kindern
und Jugendlichen unverzichtbar geworden
ist. Wenn die ESF-Förderung nicht mehr
fortgesetzt werden kann, sind dafür Lan-
desmittel einzusetzen
• eine Unterstützung von Initiativen, die
sich für Lebensmittelrettung und die Lin-
derung von Armut einsetzen wie zum Bei-
spiel die Tafeln
Für ein gutes Leben von Senior*innen
Bis zum Jahr 2030 wird der Anteil der Sach-
sen-Anhalter*innen, die älter als 55 Jahre
sind, voraussichtlich noch einmal von 43 auf
47 Prozent steigen. Menschen werden nicht
nur älter, sondern sie bleiben auch länger ak-
tiv und engagiert. Senior*innenpolitik spielt in
nahezu allen Politikfeldern eine wichtige Rol-
le: Es geht um Mobilität, um Gesundheit, um
Bildung, barrierefreie Gestaltung des öffentli-
chen Raumes es geht um niedrigschwellige
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ältere Menschen engagieren sich zuneh-
mend im gesellschaftlichen Leben. Wir wol-
len die Rahmenbedingungen so verbessern,
dass dieses Engagement verstetigt wird.
Die Senior*innenbeiräte in den Kommunen
brauchen Unterstützung und Austausch. Mit
der Novelle über die Senior*innenbeiräte im
Kommunalverfassungsrecht 2018 konnte die
aktive Mitgestaltung durch Ältere gefördert
werden.
Das senior*innenpolitische Programm ist in
engem Austausch mit der Landesseniorenver-
tretung (LSV) erarbeitet worden. Die Landes-
seniorenvertretung braucht die Möglichkeit,
sich in alle ältere Menschen berührenden Ge-
setzentwürfe und politischen Initiativen ein-
bringen zu können.
Deshalb brauchen wir:
• die Förderung von altersgerechtem Umbau
von Wohnungen und Wohngebäuden sowie
eine altersgerechte Gestaltung des unmit-
telbaren Lebensumfeldes und des ÖPNV
• die Evaluation und Fortschreibung des seni-
or*innenpolitischen Programms des Landes
in enger Abstimmung mit der Landessenio-
renvertretung und anderen Akteur*innen
• eine Stärkung der Landesseniorenvertre-
tung durch regelhafte Beteiligung bei allen
Senior*innen betreffenden Initiativen
• die institutionelle Förderung der LSV mit
dem Ziel, dass sie die Senior*innenbeiräte
in den Kommunen unterstützen und die
Beteiligungsverfahren auf Landesebene
nutzen kann
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27
Wie unser Land
die Zukunft
meistert:
Bildung für alle &
digitaler Aufbruch.
Die Sozialdemokratie steht seit über 155 Jah-
ren für den Aufstieg durch Bildung und für ei-
nen Bildungsbegriff, der weit über das Thema
Schule hinausgeht. Deshalb haben sich viele
Sozialdemokrat*innen in den letzten 30 Jah-
ren auch immer für eine gute frühkindliche Bil-
dung eingesetzt. Sachsen-Anhalt hat mit einer
Betreuungsquote von 94 Prozent der Kinder
im Alter von drei bis sechs Jahren einen bun-
desweiten Spitzenplatz. Bildung beginnt für
uns nicht mit der Einschulung, sondern weit
vorher. Auf unser Angebot an Kindertages-
stätten und Horten wie auf unseren Rechts-
anspruch für jedes Kind ab Geburt können wir
stolz sein. Aber auch hier sind weitere Verbes-
serungen notwendig.
Wir streben eine inklusive Schullandschaft an,
die soziales Miteinander und Gemeinschafts-
sinn fördert statt frühzeitig die heranwach-
sende Generation in Kategorien einzuteilen
und damit gesellschaftlicher Aufspaltung und
Gruppenegoismen Vorschub zu leisten. Dies
setzt längeres gemeinsames Lernen voraus,
wie es an den Gemeinschafts- und Gesamt-
schulen erfolgreich praktiziert wird!
Der Bildungspolitik wird aktuell in der Lan-
desregierung nicht genügend Aufmerksam-
keit geschenkt, und viele Aufgaben bleiben
liegen. Die Unterrichtsversorgung für Grund-,
Gemeinschafts- und Sekundarschulen sinkt
weiter, und das Land stellt nicht genügend
Lehrkräfte ein.
Wir müssen ebenfalls feststellen, dass unse-
re Schulen bei weitem nicht so ausgestattet
sind, dass Lehrpläne erfüllt werden können
und ein gutes Lernen an allen Schulen mög-
lich ist. Das Engagement von Lehrer*innen
und pädagogischen Mitarbeiter*innen kann
die oftmals notwendige Ausstattung nur be-
grenzt ersetzen. Die Qualität der Schulen lei-
det ebenfalls unter der großen Zahl der nicht
besetzten Stellen für Lehrkräfte. Sachsen-An-
halt muss sich im Wettbewerb um junge Lehr-
kräfte besser aufstellen, damit die gut ausge-
bildeten Studierenden unserer Hochschulen
nach ihrem Studium bei uns bleiben und nicht
in andere Bundesländer abwandern. Wir müs-
sen durch eine aktiv gelebte Ankommenskul-
tur und durch eine gute Qualifizierung dafür
sorgen, dass Lehrkräfte im Seiteneinstieg
schnell ihren Platz in den Schulen finden. Sie
ermöglichen ein breites Bildungsangebot und
helfen Unterrichtsausfall zu senken. Wir tra-
gen dafür Verantwortung, dass die Kolleg*in-
nen an unseren Schulen Anerkennung und
Wertschätzung erfahren.
Bildung ist eine Lebensaufgabe! Deshalb muss
Sachsen-Anhalt alles dafür tun, dass lebens-
begleitendes Lernen ermöglicht und nicht als
Belastung erlebt wird. Denn die Menschen
in Sachsen-Anhalt sind unser wichtigstes
und größtes Gut. Deshalb braucht Fort- und
Weiterbildung die Unterstützung der Arbeit-
geber*innen wie der öffentlichen Hand. Es
braucht Zeit, Raum und Möglichkeiten für jede
und jeden, sich zu bilden: gezielt in Kursen
und Seminaren, aber auch im Vorübergehen in
Jugendtreffs, Vereinen, Bibliotheken, Museen,
Theatern und in der freien Kulturszene.
Schulpolitik
Schulbildung im 21. Jahrhundert ist mehr als
Auswendiglernen
D
ie Erfahrung mit der Covid-19-Pande-
mie hat uns die große Verantwortung,
die der Staat im Bildungsbereich hat,
wieder vor Augen geführt. Der notwendige
Wechsel von Distanz- und Präsenzlernen an
unseren Schulen hat uns gezeigt, an welchen
Stellen das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt
Nachholbedarf hat und wo Innovationen mög-
lich sind.
Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Schu-
len mehr sind als Orte der Wissensvermittlung.
Für Kinder und Jugendliche sind Schulen ein
Lebensmittelpunkt. Hier erwerben sie Wissen,
und es werden wichtige Kompetenzen vermit-
telt; sie lernen Techniken zum selbständigen
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Wissenserwerb. Schüler*innen erleben und
gestalten hier gutes soziales und demokrati-
sches Miteinander, Gemeinschaft und Rück-
sicht. Die Herausforderungen und die Erwar-
tungen an Schule verändern sich laufend und
steigen weiter an. Es ist notwendig, unsere
Schulen und ihre Lehrkräfte für die neuen He-
rausforderungen zu rüsten, aber sie auch vor
übersteigerten Erwartungsansprüchen an das
Leistbare in Schulen zu schützen.
Die coronabedingte Umstellung auf digitale
Unterrichtsangebote hat aber auch gezeigt,
welcher Fortbildungsbedarf an unseren Schu-
len besteht. Die Professionalisierung der Lehr-
kräfte durch Fortbildung muss einen höheren
Stellenwert bekommen. Diese Fortbildungs-
bedarfe müssen im Rahmen der Qualitätsfest-
stellung an Schulen gezielter erhoben werden
und in eine Neujustierung münden.
Eine wichtige Erkenntnis aus der Zeit der
Schulschließungen und des Heimunterrichts,
von Distanz- und Präsenzlernen der Schü-
ler*innen ist, dass unsere Kinder mit sehr
unterschiedlichen Voraussetzungen in den
geregelten Schulalltag zurückkehrten. Wir
müssen alle Anstrengungen unternehmen, da-
mit in unserem Bildungssystem allen Kindern
und Jugendlichen unabhängig von ihrer so-
zialen Herkunft die bestmöglichen Lern- und
Bildungserfolge ermöglicht werden, sie in
ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt wertge-
schätzt werden. Sachsen-Anhalt braucht ein
Bildungssystem der Chancengleichheit und
der Bildungsgerechtigkeit.
Unsere Antwort auf diese Herausforderung
ist die Gemeinschaftsschule, die sich als leis-
tungsstarke und vor allem sozial gerechte
Schulform etabliert hat. Um ein erfolgreiches
längeres gemeinsames Lernen zu ermögli-
chen, werden wir alle Entwicklungshemmnis-
se beseitigen, die die Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsschulen verzögern oder auf-
halten. Längeres gemeinsames Lernen ist ein
Erfolgsmodell, und es muss mit Modellen der
Ganztagsschule zusammen gedacht und ent-
wickelt werden. Wir schaffen so passgenaue
schulische Angebote, die der Vielfalt des länd-
lichen und des städtischen Raumes gerecht
werden. Dabei müssen wir bessere Lösungen
für Schüler*innenbeförderung und die Organi-
sation von Schulwegen finden, um schulische
und außerschulische Angebote besser aufei-
nander abzustimmen. Unser Ziel muss es sein,
die Fahrten zur Schule nicht künstlich zu ver-
längern, sondern vielmehr den kürzesten und
direktesten Weg zu ermöglichen.
Deshalb brauchen wir:
• mehr Ganztagsschulen von Jahr zu Jahr,
denn Lernen braucht Zeit und Gemein-
schaft. In einem ersten Schritt wollen wir
deshalb Grundschulen und Hort zu Ganz-
tagsschulen zusammenführen
• mehr Gemeinschaftsschulen, die insbeson-
dere im ländlichen Raum die wohnortnahe
Beschulung für alle Schulabschlüsse bis
zum Abitur möglich machen
• Sekundarschulen, die ein breites Bildungs-
angebot anbieten und durch das etablierte
System der Berufsorientierung (BRAFO)
den Wechsel in die Berufsausbildung vor-
bereiten
• eine Entlastung der Lehrkräfte und Schul-
leitungen von Verwaltungsaufgaben durch
den dauerhaften Einsatz von Schulverwal-
tungsassistent*innen an mittleren und gro-
ßen Schulen
• eine gerechte Bezahlung aller Lehrkräfte
an allen Schulformen durch eine gleiche
Vergütung ab der Entgelt-/Besoldungs-
gruppe E13/A13
• eine berufliche Perspektive für Lehrkräfte
im Seiteneinstieg, denen durch Fort- und
Weiterbildung der Erwerb der Lehrbefähi-
gung ermöglicht und damit eine langfristi-
ge Beschäftigung gesichert wird
• Wertschätzung für diejenigen, die mehr
tun, als ihre Pflichtstunden zu leisten. Wir
werden zum System der Abminderungs-
stunden für besondere Tatbestände zu-
rückkehren
• eine angemessene Vergütung für Lehr-
kräfte, die trotz begonnenen Ruhestandes
an ihrer Schule weiter unterrichten wollen
und Lehrkräfte im Seiten- und Querein-
stieg betreuen
• eine Verbesserung der Situation für schu-
lische Führungskräfte durch den Aufbau
eines Anreiz- und Qualifizierungssystems
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• eine Überarbeitung der Schulentwick-
lungsplanung, um sie an die Bedürfnisse
des ländlichen Raums anzupassen. Eine
Anhebung der Mindestschüler*innenzah-
len oder anderer Vorgaben, die zur Schlie-
ßung von Standorten führen, wird es mit
uns nicht geben
• eine größere Ausbildungskapazität für
Lehrämter an unseren Hochschulen, die
sich an den unterrichtsfachbezogenen Be-
darfen ausrichtet
• eine weiterhin ausreichende Aufstockung
der finanziellen Mittel für die Lehramtsaus-
bildung an den Universitäten des Landes,
um genügend Personal für größere Aus-
bildungskapazitäten und ein Ausbildungs-
angebot in angemessener Qualität zu ge-
währleisten
• die Einführung von verpflichtenden früh-
zeitigen Schulpraktika mit Beginn des
Lehramtsstudiums
• eine verstärkte Beratung über Fächer-
kombinationen an den Hochschulen für
Studienanfänger*innen im Lehramt, über
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie über
die sich anschließende zweite Phase der
Lehramtsausbildung (Vorbereitungsdienst
an den Schulen im Land)
• die Umstellung auf das Modell des Stufen-
lehramtes mit einer durchweg auf das Be-
rufsbild einer Lehrkraft zugeschnittenen
Ausbildung sowie Pflichtpraktika in allen
Schulformen in den ersten Semestern.
Eine Ausbildung dieser Art berücksichtigt
schulformübergreifend die Bedarfe der
Schüler*innen und erlaubt ein flexibles
Personalmanagement
• mehr Durchlässigkeit und flexibleren Ein-
satz von Lehrkräften an allen Schulformen
• verlässliche Daten zur Schüler*innenzahl-
entwicklung und eine langfristige Perso-
nalplanung zum Lehrkräftebedarf in Ab-
stimmung zwischen den Ressorts Soziales
(Kita), Bildung (Schule) und Wissenschaft
(Hochschule)
• ein professionelles und modernes Ein-
stellungsmanagement und mehr Per-
sonal beim Landesschulamt, sofortige
Ausschreibung von offenen Stellen nach
Bekanntwerden, Zahlung von Zulagen
bei „schwer vermittelbaren“ Stellen, eine
Ausweitung des Projektes des „Gardeleh-
rer*innen“ in weiteren ländlichen Regio-
nen, mehr Mitspracherecht der Schulen bei
der Besetzung. Allen Lehrkräften im Vor-
bereitungsdienst soll ein Angebot unter-
breitet werden
• die Rücknahme aller Kürzungen der
Stundenzuweisungen seit dem Schuljahr
2017/2018 wie beispielsweise der „effizi-
enzsteigernden Maßnahmen“ für die Se-
kundar- und Gemeinschaftsschulen
• eine an allen Schulformen agierende Quali-
tätsfeststellung durch externe Evaluation,
die Entwicklungen des schulischen Lebens
einschätzt und Impulse setzt
• ausreichend Referendariatsplätze für Lehr-
amtsabsolvent*innen in Sachsen-Anhalt,
so dass es eine Garantie auf einen Refe-
rendariatsplatz gibt
Schule in der Demokratie
Schule vermittelt neben dem Fachwissen
auch Kenntnisse über unsere Gesellschaft und
unser Zusammenleben. Respekt, Toleranz und
Demokratie müssen deshalb im Schulalltag
gelebt werden. In Zeiten von Fake News und
Verschwörungsmythen müssen junge Men-
schen stark dafür gemacht werden, für die
eigenen Meinung einzutreten, Informationen
kritisch zu hinterfragen und mit Respekt ande-
ren gegenüberzutreten. Partizipation und De-
mokratie leben in der Schule vom Mitmachen.
An den Schulen sollen die Mitsprache- und
Mitwirkungsmöglichkeiten von Schüler*innen
sowie deren Eltern schrittweise ausgebaut
werden, damit sie verstärkt Verantwortung für
ihre Schule übernehmen können. Eine zentrale
Aufgabe von Schule liegt in der politischen
Bildung für Kinder und Jugendliche, um sie
auf ihre Rolle in einer demokratischen Gesell-
schaft vorzubereiten.
Deshalb brauchen wir:
• multiprofessionelle Teams für das Gelingen
der schulischen Arbeit. So wie der Einsatz
der pädagogischen Mitarbeiter*innen ist
dafür auch die Schulsozialarbeit unver-
zichtbar
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• Stärkung der politischen Bildung in der
Schule
• Förderung gezielter Fortbildungsmaßnah-
men, um didaktische Kompetenz bei der
Bearbeitung gesellschaftlicher und politi-
scher Konflikte im Unterricht zu stärken
• Schulsozialarbeit als festen Bestandteil der
schulischen Erziehungsarbeit
• gestärkte Rechte der Gesamtkonferenz,
mit einem paritätischen Stimmverhältnis
zwischen Schüler*innenvertretung, Eltern-
vertretung und Lehrkräften, denn Demo-
kratie lebt vom Mitentscheiden
• mehr Demokratiebildung an unseren Schu-
len schon ab Klasse 5, auch um die ver-
schiedenen Arten von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit zu erkennen und
sich damit auseinanderzusetzen
• konsequente Aufklärungs- und Respekt-
arbeit an Schulen und die Erarbeitung von
speziellen Konzepten zur Prävention unter
anderem von sexueller Gewalt, Mobbing
und Hate Speech
• einen kritischen Blick auf das Bild von
Jungen und Mädchen, das an Schulen ver-
mittelt wird. Wir setzen auf die Weiterent-
wicklung einer geschlechtersensiblen Pä-
dagogik über ausreichende Weiterbildung
aller Lehrkräfte und geschlechtersensibles
Lernmaterial
• den weiteren Ausbau des Schulnetzwerkes
„Schule ohne Rassismus Schule mit Cou-
rage“ mit einer landesweiten Koordination
und Evaluation. Die Regionalstruktur und
die Projektförderung in den Schulen wol-
len wir stärken
• eine Stärkung der Erinnerungskultur und
des Gedenkens, im Kontext einer historisch
sensiblen politischen Bildung. Die Unter-
stützung von Gedenkstättenfahrten im In-
und Ausland und von Jugendbegegnun-
gen ist für uns selbstverständlich. Jede*r
Schüler*in soll in der Schulzeit eine Ge-
denkstätte besucht haben. Die Bildungs-
arbeit und die Begegnung mit jüdischer
Geschichte und Kultur in Sachsen-Anhalt
muss ausgebaut werden
• eine bessere Finanzierung und personelle
Ausstattung der Arbeit der Landeszentrale
für politische Bildung
• eine personell und finanziell besser aufge-
stellte europapolitische Bildung und Wei-
terbildung, die auch in die Lehrpläne aller
Schulen integriert werden muss
• finanzielle Förderung und Unterstützung
des nationalen wie internationalen Schü-
ler*innenaustauschs, insbesondere für Kin-
der und Jugendliche aus sozial schwachen
Verhältnissen und deshalb auch an allen
Schulformen
Umweltbildung
Die Eindämmung der fortschreitenden Um-
weltzerstörung ist zu einer Überlebensfrage
der Menschheit geworden. Deshalb ist es er-
forderlich, der heranwachsenden Generation
die Notwendigkeit dieser unausweichlichen
Aufgabe durch altersgerechte Sensibilisie-
rung bewusst zu machen und gleichzeitig die
Bereitschaft und die Fähigkeiten zur Analyse,
Planung und Realisierung möglicher Lösun-
gen zu vermitteln.
Deshalb brauchen wir eine Umwelterziehung
und -bildung, die sich wie ein roter Faden
durch alle Bildungseinrichtungen vom Klein-
kind- bis zum Erwachsenenalter, durch alle
Bildungsbereiche, Schulfächer usw. erstreckt.
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Digitale Bildung
Digitales und chancengerechtes Lernen
jetzt und zukünftig
S
eit Jahren besteht die Forderung der
Bildungswissenschaft, digitale Angebo-
te besser und dauerhaft in den Unter-
richt zu integrieren. Die Pandemie hat uns nun
einem unfreiwilligen Praxistest unterzogen.
Sie hat gezeigt, dass wir unzureichend im Be-
reich des digitalen Lernens vorbereitet waren,
und zwar sowohl in den Schulen wie auch zu
Hause. Das betrifft die didaktische Aufarbei-
tung von Lerninhalten, die Sicherheit von
Lehrkräften im Umgang mit digitalen Lehr-
methoden, die Ausstattung mit Hardware und
deren Wartung, die Anbindung an schnelles
Internet und die Verfügbarkeit gut nutzbarer
Lernplattformen.
Für einen verstärkten regelhaften Einsatz digi-
taler Medien im Unterricht bedarf es deshalb
zukünftig einer großen digitalen Bildungsof-
fensive, die wir aber meistern können.
Denn trotz der schwierigen Ausgangsbedin-
gungen ist der Schub, den die Pandemie an
dieser Stelle geben hat, unübersehbar. Wir
brauchen jetzt seitens der Bildungsadminis-
tration und der Schulträger eine progressive
Grundhaltung. Das betrifft die Ausstattung
mit Hardware insbesondere in Form von un-
terrichtsgeeigneten Endgeräten, die Anbin-
dung an schnelles Internet, aber gerade auch
die Erweiterung von Kapazitäten für unsere
bereits vorhanden, gut nutzbaren webbasier-
ten Lern- und Lehrinhalte wie emuCLOUD und
emuTUBE. Dann kann eine Aufarbeitung und
Bereitstellung gut nutzbarer digitaler Inhalte
durch Lehrkräfte erfolgreich sein.
Die Corona-Krise hat gezeigt, was in diesem
Bereich möglich ist. Neu entstandene Schul-
blogs für die Kommunikation von Lehrenden
und Lernenden, Plattformen und Lernsoftware
sind für viele keine Fremdworte mehr und
werden von immer mehr Lehrkräften verstärkt
genutzt. Es sind gute Lösungen entstanden,
vor allem aber eine große Motivation, hier in-
tensiv weiter zu arbeiten. Wir wollen zusam-
men mit der Bildungsverwaltung die Dynamik
dieser Entwicklung aufnehmen und bessere
Rahmenbedingungen für digital gestütztes
Lernen schaffen.
Wir müssen viel schneller als bisher geplant die
Ausstattung der Schulen verbessern. Es muss
sichergestellt werden, dass die bestehende
Lernplattform „Moodle“ hinsichtlich ihrer rech-
nergestützten Kapazität erweitert wird. Gute
Inhalte und Werkzeuge müssen zusammen
mit Bildungspraktikern entwickelt und einge-
stellt werden. Schulen müssen die für sie ge-
eigneten Lernplattformen kennen und nutzen
können. Wir müssen Unterstützung geben,
damit alle Schüler*innen ein unterrichtsge-
eignetes Endgerät wie einen Laptop oder ein
Tablet zu Hause haben, um digitale Angebote
überhaupt nutzen zu können. Die Ausstattung
damit darf nicht davon abhängen, in welcher
Familie mit welchen finanziellen Möglichkei-
ten man als Kind lebt. Wir sorgen für gleiche
Rahmenbedingungen im Sinne von Chancen-
gleichheit für Schüler*innen.
Die Nutzung von digitalen Angeboten zur
Vertiefung und Wiederholung von Lernstoff
für Schüler*innen bringt große Vorteile. Schu-
le kommt damit auch der wichtigen Aufgabe
nach, Kindern zu vermitteln, wie man in der
Flut angebotenen Wissens die zielführenden
und richtigen Inhalte findet. Deshalb ist heu-
te die Vermittlung von Medien- und digitaler
Kompetenz eine Schlüsselqualifikation.
Deshalb brauchen wir:
• eine Bündelung aller verfügbaren Mittel
von Bund und Land, um damit für den
Unterricht geeignete Endgeräte für jedes
Kind zu beschaffen. Wir wollen, dass je-
des Kind ein mobiles Endgerät zur Ver-
fügung hat
• Lehrkräfte, die gezielt und verpflichtend
ortsnah medienpädagogisch aus- und fort-
gebildet werden, um digitale Lerninhalte
auch didaktisch aufbereiten zu können
• eine Entlastung der Lehrkräfte, die sich
bisher um die Hardware an den Schulen
gekümmert haben. Wir müssen die Pro-
fessionalisierung der digitalen Schule ein-
leiten. Dazu wollen wir Digitalmentor*in-
nen an unseren Schulen ausbilden und
anstellen
• einschließlich Sicherstellen eines weiter-
gehenden Supports bei technischen Fra-
gen für Pädagog*innen auch während der
Unterrichtsvorbereitung zu Hause
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• Ausbau und Erweiterung der Kapazitäten
für die IT-Infrastruktur von Moodle und
weiteren webbasierten Lern- und Lehrin-
halten wie emuCLOUD und emuTUBE
• eine aktive Unterstützung von Seiten des
Landes für die Aufarbeitung von Lernin-
halten, auch von freien und Open-Source
Lösungen
Für gut ausgestattete Schulen
Die Möglichkeiten eines digital gestützten
Unterrichts sind natürlich an eine ganz spe-
zielle Ausstattung unserer Schulen gebunden.
Sachsen-Anhalt hat beim Ausbau der digita-
len Infrastruktur in den letzten fünf Jahren
einen großen Schritt nach vorn getan. Es ist
noch nicht gelungen, alle geplanten Vorhaben
umzusetzen, und in vielen Regionen des Lan-
des warten die Menschen noch auf eine An-
bindung ans schnelle Internet.
Aber der Breitbandanschluss für die Schule
ist nicht alles, was Lehrkräfte und Schüler*in-
nen für einen guten Unterricht brauchen. Wir
dürfen in unserer Diskussion über die Tablets
und Laptops den immer noch dringenden
Sanierungsbedarf von Schultoiletten und
Sporthallen nicht aus dem Blick verlieren. Gu-
ter Unterricht setzt gut ausgestattete Schu-
len voraus. Erfolgreiches Lernen hängt eben-
so davon ab, in welchem baulichen Zustand
sich Schulgebäude befinden und über welche
Raum- und zeitgemäße Sachausstattung sie
verfügen. Anregende Lernumgebung und
Arbeitsbedingungen müssen an den Schulen
in Sachsen-Anhalt selbstverständlich werden.
Deshalb brauchen wir:
• ein Investitionsprogramm zur Schulsanie-
rung für die Schulen, die nicht in den Ge-
nuss des STARK-III-Programms gekommen
sind. Hierbei müssen auch Investitionen in
Sportstätten und Schulhöfe ermöglicht
werden
• eine neue Schulbaurichtlinie, die ein Um-
setzen der rechtlichen Rahmenbedingun-
gen für inklusives Lernen ermöglicht
• eine grundsätzliche Lernmittelfreiheit
sowohl für digitale wie auch für analoge
Lernmittel
• eine solide und rechtssichere Finanzierung
der freien Schulen
• eine größere Budgethoheit in Eigenverant-
wortung der Schule
Inklusive Bildung
Mit einer entsprechenden Ausstattung der
Schulen wird es gelingen, Schüler*innen
mit sehr unterschiedlichen Voraussetzun-
gen gerechte Bildungschancen zu eröffnen
und ihnen einen guten Schulabschluss zu
ermöglichen. Deshalb stellt Integration und
Inklusion eine Querschnittsaufgabe dar. Die-
se bezieht sich jedoch nicht nur auf Kinder
und Jugendliche mit besonderen Bedarfen
oder Einschränkungen. Inklusion bedeutet
vielmehr Chancengleichheit und Diskrimi-
nierungsfreiheit für alle. Wir streben eine
schrittweise und regional differenzierte
Entwicklungsplanung an. Schulen benöti-
gen hierfür umfangreiche personelle und
materielle Ressourcen und müssen in ihrer
Schulinfrastruktur angepasst und verbessert
werden. Die pädagogische Arbeit verdient
Rückhalt und Anerkennung.
Inklusion gehört zum Selbstverständnis so-
zialdemokratischer Bildungspolitik, und jeder
Versuch der Rückentwicklung wird von uns
verhindert, da nur mit Inklusion eine tatsäch-
lich gerechtere Welt möglich ist.
Deshalb muss Bildung durchlässig gestaltet
werden. Denn wenn wir niemanden auf einen
bestimmten Bildungsweg festlegen wollen,
müssen wir Übergänge zwischen Schulformen
möglich machen und jede*n in allen Schulfor-
men bestmöglich fördern.
Deshalb brauchen wir:
• die Verstetigung des Projekts Inklusive Bil-
dung Sachsen-Anhalt an der Hochschule
Magdeburg-Stendal, das für die Sensibili-
sierung und Schulung von (angehenden)
Lehr-, Fach- und Führungskräften zum
Thema Inklusion zuständig ist
• ein neues Förderschulkonzept, das inklusi-
ve Bildung vom Kind her denkt und nicht
von den Strukturen
• für jedes Kind ein Schulzeugnis, das die
erworbenen Kompetenzen beschreibt
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und den Einstieg in ein selbstbestimmtes
Arbeitsleben ermöglicht
• eine Lehramtsausbildung, die die verschie-
denen Bereiche von Inklusion den Studie-
renden nahebringt
• mehr Ressourcen für Fortbildungsangebo-
te, damit den Lehrkräften weitere themen-
bezogene Formen des inklusiven Lernens
vermittelt werden können
• Angebote an den Schulen, die Eltern zum
Thema Inklusion aktiv informieren und be-
raten, damit Sorgen um das eigene Kind
egal ob mit einer Beeinträchtigung oder
ohne aufgenommen und zerstreut wer-
den können
• qualitätssichernde Maßnahmen in den
Schulen. Im Rahmen der Schulprogramm-
arbeit soll an allen Schulen ein eigenes in-
klusives Schulkonzept mit konkreten Maß-
nahmen entstehen
• an allen Schulformen Sprachförderange-
bote für die Kinder und Jugendlichen, die
aus anderen Ländern zu uns kommen
• einen guten und schnellen Übergang der
Kinder an unsere Schulen, die mit ihren
Eltern nach Sachsen-Anhalt gekommen
sind, um hier Asyl zu beantragen. Zur Um-
setzung der UN-Kinderrechtskonvention
müssen sie spätestens drei Monate nach
ihrer Ankunft Zugang zur Schule erhalten
Berufliche Bildung
Jugendlichen helfen, den eigenen Weg zu
finden Berufsorientierung ernst nehmen
J
ugendliche haben heute ungeahnte
Möglichkeiten, ihr Leben zu gestalten.
Die Frage nach dem richtigen Beruf ist
deshalb für viele zu einer großen Herausforde-
rung geworden. Und auch Eltern können ihren
Kindern nicht immer mit Rat und Tat zur Seite
stehen.
Deshalb gibt es in Sachsen-Anhalt verschie-
dene Angebote, die den Schüler*innen eine
Orientierungshilfe bei der Berufswahl bieten.
Diese Programme helfen beim Finden des ge-
eigneten Berufs auf Grundlage vorhandener
Fähigkeiten und Interessen und müssen auch
weiterhin in allen Schulformen fester Bestand-
teil der Beratungskultur sein. Daher ist es
wichtig, anhand erwerbbarer Schulabschlüs-
se unterschiedliche berufliche Perspektiven
aufzuzeigen. So kann es gelingen, die duale
Ausbildung oder das duale Studium als Alter-
native zum Studium vorzustellen.
Gerade die duale Ausbildung ist ein Grund-
pfeiler unserer Wirtschaft und gilt in vielen Re-
gionen der Welt als vorbildhaft. Doch scheint
sie in der Wahrnehmung vieler Menschen an
Wertschätzung verloren zu haben. Aber ge-
rade unsere mittelständische Wirtschaft mit
vielen Handwerksbetrieben sucht junge Men-
schen, die einen Beruf erlernen wollen. Wir
brauchen außerdem Menschen, die sich gera-
de in den Sozialberufen um andere kümmern
wollen und damit einen wichtigen Beitrag für
unsere Gesellschaft leisten. Damit die Ent-
scheidung für diese Berufe getroffen werden
kann, müssen wir jedoch die Ausbildung an
vielen Punkten attraktiver machen.
Deshalb brauchen wir:
• eine vergütete Ausbildung in allen Ge-
sundheits-, Pflege- und Sozialberufen. Bei
den Erzieher*innen haben wir den Einstieg
in die Schulgeldfreiheit geschafft, die Pfle-
geausbildung wurde reformiert
• die Ausbildungsgarantie für Sachsen-An-
halt! Jeder ausbildungsinteressierte jun-
ge Mensch muss einen regulären Ausbil-
dungsplatz erhalten können
• einen Berufsschulpakt für Sachsen-Anhalt
und regional verortete berufsbildende
Schulen, die wohnortnah zukunftssichere
Ausbildungsberufe und Bildungsgänge
vorhalten
• die Weiterentwicklung der Leitlinien zur
Studien- und Berufsorientierung an allen
Schulformen mit den Praktiker*innen aus
Schulen und Betrieben sowie den Wirt-
schafts- und Sozialpartner*innen
• die Integration von berufspraktischer Bil-
dung in den Schulalltag oder praxisorien-
tierte Lernphasen innerhalb des jeweiligen
Fachunterrichts
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• eine Fortführung und Ausdehnung des
BRAFO-Programms und dessen Auswei-
tung auf alle Schulformen
• eine eigene Jugendberufsagentur, die ver-
schiedene Fördermöglichkeiten für den
Übergang Schule-Ausbildung-Beruf aus
einer Hand aufzeigen kann.
Auch Berufsschulen sind Lernorte der Vielfalt
Vieles, was für unsere allgemeinbildenden
Schulen gilt, gilt natürlich auch für die berufs-
bildenden Schulen. Manchmal gerät es aber
aus dem Blick, dass wir auch hier jungen Men-
schen mehr vermitteln als ganz spezifisches
Wissen. Die Wertschätzung für die duale Aus-
bildung und die dort erlernbaren Berufe muss
sich auch in der Ausstattung der Berufsschu-
len und in der Qualität der Ausbildungsberufe
ausdrücken.
Deshalb brauchen wir:
• mehr Investitionen in alle berufsbildenden
Schulen
• eine unabhängige Beschwerdestelle bei
den Industrie- und Handelskammern sowie
den Handwerkskammern, damit Auszubil-
dende eine Anlaufstelle bei Problemen in
der berufsbildenden Schule oder im Aus-
bildungsbetrieb haben
• ungehinderten Zugang der Gewerkschaf-
ten in die berufsbildenden Schulen
• die Unterstützung von Unternehmen, die
ausländische Auszubildende oder Be-
schäftigte einstellen, durch die Bereitstel-
lung von „Integrationscoachs“
• verstärkte Initiativen für Akzeptanz und
Aufklärung an den Berufsbildenden Schu-
len zu gruppenbezogener Menschenfeind-
lichkeit
• ein festes Modul zur interkulturellen Bil-
dung in den Rahmen- und Lehrplänen der
Berufsbildenden Schulen
Hochschulen und
Universitätsmedizin
Unsere Hochschulen und wissenschaftlichen
Einrichtungen als Motoren des stetigen Wan-
dels stärken
Die Hochschulen und wissenschaftlichen Ein-
richtungen in Sachsen-Anhalt genießen hohe
Anerkennung im In- wie Ausland. Sie dienen
dem Interesse der Menschen an Erkennt-
nis und Wahrheit und sollen dies uneinge-
schränkt und unabhängig verfolgen können.
In den letzten fünf Jahren haben wir viel dafür
getan, dass sie sich gut entwickeln konnten.
Nach Jahren der wiederkehrenden Spardis-
kussionen haben Sozialdemokrat*innen für ein
Umsteuern in der Hochschulpolitik gesorgt.
Wir wollen die Autonomie der Hochschulen
achten und ihnen finanzielle Sicherheit geben,
damit sie sich weiterentwickeln, ihre Vielfalt
bewahren und im internationalen Wettbewerb
bestehen können.
Jungen Menschen, die in Sachsen-Anhalt
studieren, wollen wir gute Studien- und Le-
bensbedingungen bieten. Sie sollen hier ihre
Chance auf ein gutes Leben auch nach dem
Studium entdecken können. Nur wenn viele
Studierende hierbleiben und ihren Lebens-
mittelpunkt bei uns behalten oder eben neu
finden, bleibt Sachsen-Anhalt wirtschaftlich
stark, innovativ und für uns alle lebenswert.
Um das zu erreichen, müssen wir unsere Hoch-
schulen zu attraktiven Lern- und Forschungs-
standorten sowie zu attraktiven Arbeitge-
ber*innen machen. Es braucht außerdem
Kooperationen mit kulturellen, sozialen und
politischen Institutionen, die die Studieren-
den auch außerhalb der Arbeit in die Gesell-
schaft mit einbinden. In unserem neuen Hoch-
schulgesetz haben wir schon vieles auf den
Weg gebracht. Hochschulen sind verpflichtet,
einen eigenen Kodex für gute Arbeit zu erstel-
len, damit Kurzbefristungen und Kleinststellen
der Vergangenheit angehören. Wir haben eine
Promovierendenvertretung eingeführt, damit
der wissenschaftliche Nachwuchs an unseren
Hochschulen eine Vertretung hat, um eigene
Vorstellungen und Rechte durchzusetzen. Wir
haben die Finanzierung der Hochschulen ste-
tig gesteigert und sogar für einen Inflations-
ausgleich in den Budgets gesorgt.
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Aber wir sehen auch die zusätzlichen Bedar-
fe, die sich an unseren Hochschulen durch
Digitalisierung, „Third Mission“ und einen ver-
stärkten Wettbewerb um Drittmittel ergeben.
Damit unsere Hochschulen in diesem Wett-
bewerb mithalten können, muss das Land
seiner Verpflichtung zu einer angemessenen
Ausstattung nachkommen. Diskussionen über
Kürzungen, Zusammenlegungen von Ein-
richtungen oder unnötige Studienangebote
stellen wir uns klar entgegen. Wir sehen In-
vestitionen in unsere wissenschaftlichen Ein-
richtungen und in den akademischen Nach-
wuchs als Investitionen, die sich vielfach
auszahlen.
Deshalb brauchen wir:
• eine eigenständige Landesforschungs-
förderung, die in zukunftsweisenden For-
schungsschwerpunkte wie zum Beispiel
den erneuerbaren Energien, aber auch im
Bereich der Gesundheitswirtschaft eigene
Impulse setzt
• eine stärkere Verzahnung von Wissen-
schaft und Wirtschaft insbesondere in den
sachsen-anhaltischen Leitmärkten. Ein-
richtungen wie das Kompetenzzentrum
Mittelstand 4.0 werden von uns dabei als
Scharnier für den Wissenstransfer unter-
stützt und gefördert
• die Anerkennung der Lehre als wichti-
gen Bestandteil der Hochschule. Deshalb
werden wir Lehraufträge deutlich besser
bezahlen. Honorarkräften soll durch ver-
tragliche Mindestlaufzeiten eine planbare
Zukunftsperspektive ermöglicht werden
• eine Anstellung von Doktorand*innen an
Lehrstühlen in Sachsen-Anhalt zu mindes-
tens 65 Prozent, um wissenschaftlichen
Nachwuchs durch anerkennende Bezah-
lung zu fördern
• mehr Personal für die Arbeit mit den Stu-
dierenden, auch in Form von weiteren Te-
nure-Track-Professuren
• die Unterstützung der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen durch eine gute
Infrastruktur. Auch hier setzen wir auf eine
noch bessere Verzahnung zwischen Wis-
senschaft und Wirtschaft, die durch das
Land begleitet wird
• einen Vernetzungsfonds zur Förderung
der stärkeren Vernetzung zwischen allen
Forschungsinstitutionen
• mehr Kooperationen der Hochschulen
im Bereich der zentralen Aufgaben. Wir
werden die Entwicklung gemeinsamer
Strategien im Bereich der IT, der Verwal-
tungsaufgaben und der Mitarbeiter*innen-
fortbildung unterstützen und einfordern
• ein klares Bekenntnis zu den kleinen Fä-
chern an unseren Hochschulen, die durch
den Bund ebenfalls unterstützt werden
müssen
• eine Lehrer*innenausbildung für alle Fä-
cher und Schulformen in Sachsen-Anhalt
• eine Reformierung des Studentenwerksge-
setzes mit dem Ziel, dass es komplett ge-
gendert wird, eine Aufstockung der Stellen
verankert wird und eine Umstrukturierung
der Abteilungen erfolgt
• Förderprogramme und Kampagnen, die
Frauen in technischen Studiengängen un-
terstützen
Eine gut aufgestellte Universitätsmedizin an
zwei Standorten
Die allgemeine Diskussion über die flächen-
deckende Gesundheitsversorgung in unserem
Land vor und in der Pandemie hat allen deut-
lich gemacht, dass Gesundheit ein hohes Gut
ist, das man nicht dem Markt überlassen darf.
Krankenversorgung muss effizient organisiert
werden, damit das Geld der Versicherten nicht
verschleudert wird. Aber Krankenversorgung
darf keine Leistung sein, die sich rechnen muss.
Sie gehört zur Daseinsvorsorge, für die der
Staat verantwortlich ist. Gewinnmaximierung
und betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind
in diesem Bereich nicht das Maß der Dinge.
Wir können in Sachsen-Anhalt sehr froh sein,
dass wir zwei leistungsstarke Universitäts-
medizin-Standorte haben, die unseren me-
dizinischen Nachwuchs gut ausbilden, neue
Behandlungsmethoden erforschen und die
Krankenversorgung auch von schweren Fäl-
len übernehmen können. Nicht ohne Grund
wurden hier in der Covid-19-Pandemie auch
Patient*innen aus stark betroffenen europäi-
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schen Nachbarländern versorgt. Aber unsere
beiden Kliniken brauchen ein starkes und an-
haltendes Engagement des Landes für aufge-
schobene Investitionen und Baumaßnahmen.
Wir stehen für beide Standorte ein und wollen
sie auf lange Zeit sichern.
Dazu brauchen wir:
• zwei starke Universitätskliniken in Magde-
burg und Halle, die auf jeweils eigenstän-
digen Feldern Spitzenpositionen im natio-
nalen Vergleich einnehmen. Beide Kliniken
müssen aber enger mit den Krankenhäu-
sern im Land kooperieren, um die Gesund-
heitsversorgung in Sachsen-Anhalt noch
besser zu machen. Die Verzahnung der
beiden Universitätskliniken mit den Unter-
nehmen der Medizinprodukteherstellung
und der Gesundheitswirtschaft werden wir
besonders fördern
• eine verstärkte Investitionsförderung in
diesem Bereich durch den Bund. Zudem
müssen Extremkostenfälle, die häufig in
den Universitätskliniken anfallen, durch
die Krankenkassen kostendeckend finan-
ziert werden
Die Situation von Studierenden in den
Blick nehmen
Noch nie haben so viele Abiturient*innen nach
ihrem Schulabschluss ihre Ausbildung an ei-
ner Hochschule absolviert. Und dennoch sind
Kinder aus bestimmten sozialen Schichten
seltener an unseren Hochschulen zu finden
als andere. Mit diesem Umstand darf sich So-
zialdemokratie nicht zufriedengeben. Wer ein
Studium beginnt, darf letztlich nur von der ei-
genen Leistung abhängig sein und nicht vom
Bildungsstand oder den finanziellen Möglich-
keiten der Eltern. Deshalb hat die SPD vor 40
Jahren das BAföG beschlossen und damit
den akademischen Bildungsweg für viele ge-
öffnet. Aber auch hier gibt es noch einiges zu
tun. Auch wenn es sich hierbei um ein Gesetz
auf Bundesebene handelt, werden wir uns für
notwendige Reformen einsetzen. Und im Land
werden wir ebenfalls Maßnahmen zur Unter-
stützung der Studierenden ergreifen.
Deshalb brauchen wir:
• eine ausreichende Zahl öffentlich geför-
derter Wohnheimplätze für Studierende,
damit steigende Mietkosten in den Groß-
städten nicht zum Verzicht auf ein Studi-
um führen
• die Umsetzung von Inklusion an unseren
Hochschulen, mit barrierefreien Angebo-
ten und besonderen Unterstützungsange-
boten für Studierende mit Behinderungen
und chronischen Erkrankungen und einer
Inklusionsstrategie mit Handlungsoptio-
nen, Maßnahmen, Kosten, Umsetzungs-
schritten und Informationsmaterialien für
alle Hochschulen in Sachsen-Anhalt
• eine Erstorientierung zum Beispiel durch
ein „Schnupperstudium“ an der Hochschu-
le als Teil der Berufsorientierung. Diese
darf nicht durch eine Anrechnung auf die
BAföG-Förderdauer bestraft werden
• eine grundlegende BAfÖG-Reform, die auf
eine Rückzahlung der empfangenen Leis-
tung verzichtet
• ein Nothilfeprogramm für jene Studieren-
den, deren Einkünfte aus Nebenjobs aus
Gründen einer Pandemie wegbrechen und
denen alternative Finanzierungsmöglich-
keiten zur Fortsetzung ihres Studiums feh-
len
• ein spezielles Mentoring- oder Pat*innen-
programm an Schulen und universitären
Einrichtungen für Kinder aus sozial be-
nachteiligten Elternhäusern zur nachhalti-
gen Erhöhung ihres Anteils an Hochschul-
absolvent*innen
Lebenslanges Lernen
L
ebenslanges Lernen sorgt dafür, dass
die Menschen ihre Chancen auf gute
Arbeit und ein gelungenes Berufsleben
auch in Zeiten einer sich wandelnden Arbeits-
welt wahren. Wir erkennen die Unterschied-
lichkeit und Umbrüche sowie Neuorientie-
rungen in Lebensläufen an. Um Fachkräfte
in der Region zu halten, müssen künstliche
Hürden bei der Umorientierung abgebaut
--- PAGE 37 ---
37
werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass
Zweitstudiengebühren abgeschafft werden.
Die Herausforderungen im Zusammenhang
mit gesellschaftlichen Veränderungen in der
digitalen Welt haben auch die Anforderungen
an Arbeitnehmer*innen stark verändert. Auch
die Folgen von Krisenerscheinungen zeigen
uns, dass unsere Wirtschaft nur stark bleibt,
wenn wir die Herausforderung des stetigen
Wandels gemeinsam angehen. Der Bund hat
schon viele gesetzliche Regelungen erlassen,
die den Einzelnen bei der Wahrnehmung des
eigenen Rechts auf Weiterbildung unterstüt-
zen. Wir sind hier gefordert, die Bedingungen
dafür zu schaffen, dass dieses Recht auch
wahrgenommen werden kann.
Deshalb brauchen wir:
• vielseitige und hochwertige Bildungs-
angebote für Erwachsene, die wir in den
nächsten Jahren durch eine Landesför-
derung kontinuierlich ausbauen werden,
damit sich die Menschen in der digitalen
Welt den neuen Herausforderungen stellen
können
• eine zielgerichtete Stärkung der Angebo-
te zur Grundbildung (Alphabetisierung,
Nachholen von Schulabschlüssen)
• eine Novellierung des Bildungsfreistel-
lungsgesetzes und eine Erhöhung der
Bekanntheit des Gesetzes. Gleichzeitig
müssen Verwaltungshürden für Bildungs-
institute abgebaut werden, um so ein
breiteres und qualitativ hochwertiges Bil-
dungsangebot sicherzustellen
• mehr Angebote für berufsbegleitende und
nicht berufsbegleitende Weiterbildung
• Abschaffung von Zweitstudiengebühren.
Für die finanziellen Einbußen der Hoch-
schulen und Universitäten soll das Land
aufkommen
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38
Wie wir unser
Land zusammen-
halten:
gleiche Rechte
& wehrhafte
Demokratie.
Demokratie und
Engagement
U
nsere Demokratie steht vor neuen He-
rausforderungen. Rechtspopulistische
und rechtsextreme Positionen werden
zunehmend offen vertreten. Eine immer stär-
ker im Rechtsextremismus verankerte Partei
gewinnt bis zu einem Viertel der Stimmen, in
der Folge werden völkisch-rassistische Inter-
ventionen zum Alltag im Landtag. Hass und
Hetze werden millionenfach im Netz geteilt,
und rechte und rassistische Gewalt nimmt
ebenso zu wie alltägliche Diskriminierung und
Ausgrenzung. Hinzu treten Verschwörungs-
theorien, die die Proteste gegen die Coro-
na-Maßnahmen mit ihren irrationalen, stark
antisemitisch und rassistisch aufgeladenen
Untergangsszenarien instrumentalisieren.
Dieser Bedrohung stellen wir uns mit ganzer
Kraft entgegen. Unsere Demokratie braucht
einen Staat, der uns vor Übergriffen schützt.
Unsere Demokratie braucht eine starke Bür-
ger*innengesellschaft, die sich präventiv und
aufklärend engagiert. Eine demokratische Zi-
vilgesellschaft ist und bleibt der beste Verfas-
sungsschutz.
Unser Ziel ist es, rechtsextreme und ausgren-
zende Positionen zurückzudrängen und den
Werten der Solidarität, des Zusammenhalts
und der Gleichheit an Würde und Rechten
zur Geltung zu verhelfen. Es gilt, mehr Raum
zu schaffen für zivilisierte und rationale ge-
sellschaftliche Debatte und so den Verschwö-
rungsideologen die Basis zu entziehen. Unser
Ziel ist es, bereits bei der kommenden Land-
tagswahl die AfD wieder deutlich zu reduzie-
ren und dazu beizutragen, dass sie sich mit
ihrem Hass nicht strukturell in der Gesellschaft
festsetzen kann.
Bildung und Beratung für eine starke
Demokratie
Demokratieförderung ist eine gesellschaft-
liche Daueraufgabe. Wir haben deshalb in
der Regierung dafür gesorgt, dass die viel-
fältigen
zivilgesellschaftlichen
Initiativen,
Projekte und Organisationen, die sich für die
Demokratie und gegen Rechtsextremismus
engagieren, vom Land finanziell unterstützt
werden und Rückenstärkung erhalten. Das
Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und
Weltoffenheit hat dafür jetzt bereits in zwei
Wahlperioden einen verlässlichen, aber auch
innovativen Rahmen geboten.
Deshalb brauchen wir:
• weiterhin das Landesprogramm für Demo-
kratie, Vielfalt und Weltoffenheit als zentra-
les Instrument der Bündelung, Förderung
und Qualitätssicherung des Engagements
für Demokratie und gegen Ausgrenzung in
Sachsen-Anhalt. Es wird als Querschnitts-
vorhaben der gesamten Landesregierung
fortgesetzt, finanziell gestärkt und sowohl
ressortübergreifend als auch zivilgesell-
schaftlich begleitet
• das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsex-
tremismus und die im Netzwerk arbeiten-
den Träger als wichtiges Serviceangebot
für Kommunen, Vereine, Schulen und Be-
troffene von Gewalt und Diskriminierung.
Die regionalen Beratungsteams unterstüt-
zen Bündnisse, Initiativen und Kommunen
im Umgang mit rechtsextremen Mobili-
sierungen. Die Beratungsstellen für Opfer
rechter Gewalt geben den von rechter Ge-
walt Betroffenen Hilfestellung zur Bewäl-
tigung der Folgen von Gewalttaten. Die
finanzielle Unterstützung und Qualitäts-
entwicklung dieser Arbeit wird langfristig
sichergestellt
• die Kofinanzierung der Bundesprogramme
„Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt
durch Teilhabe“, mit denen wichtige An-
gebote der Demokratiestärkung gefördert
werden. Auch die Präventionsarbeit gegen
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39
islamistische Radikalisierung wird in die-
sem Rahmen gefördert
• die Stärkung der Landeszentrale für politi-
sche Bildung ebenso wie die Arbeit freier
Träger politischer Bildung, auch durch fi-
nanziell bessere Unterstützung
• die Vernetzung der Akteure der Zivilge-
sellschaft im Netzwerk für Demokratie und
Toleranz, das lokale Initiativen unterstützt
und Bildungsangebote auch in ländlichen
Räumen ermöglicht
• den fortgesetzten Ausbau des Schulnetz-
werks „Schule ohne Rassismus Schule
mit Courage“ als größte Plattform demo-
kratischen Engagements in Schulen. Es
umfasst inzwischen mehr als 145 Schulen
in Sachsen-Anhalt. Die landesweite Koor-
dination und Evaluation ebenso wie die
Regionalstruktur und die Projektförderung
in den Schulen werden gestärkt
• die verbindliche Verankerung der Demo-
kratiebildung sowie interkulturellen Bil-
dung in den Lehrplänen der allgemeinbil-
denden und berufsbildenden Schulen, in
allen relevanten Ausbildungs- und Studi-
engängen sowie der Weiterbildung
• die Stärkung der Medienkompetenz und
der Zivilcourage im Internet. Pädagogi-
sche Fachkräfte, Lehrkräfte, aber auch
Schüler*innen müssen in die Lage ver-
setzt werden, gegen menschenfeindliche
Positionen im Internet einzutreten. Me-
dienkompetenz muss fester Bestandteil
des Ausbildungskanons und der Weiter-
bildungsangebote für Lehrkräfte sowie
für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
und der offenen Jugendarbeit werden. Wir
wollen eine Aufklärungsoffensive in Horten
und Grundschulen ermöglichen, die Gefah-
ren im Netz thematisiert. Betroffenen von
Hass im Netz stellen wir eine professionelle
Beratung an die Seite
• eine vollumfängliche Anerkennung der
Maßnahmen der Demokratiebildung als
Bildungsurlaub. Auch Maßnahmen, die
weniger als fünf Tage dauern, werden an-
erkannt
• eine Stärkung der historischen Bildung,
der Erinnerungskultur und des Gedenkens
sowohl für die Gedenkorte in Sachsen-An-
halt als auch im Hinblick auf internationale
Gedenkstättenfahrten und Jugendbegeg-
nungen im Kontext historischen Lernens.
Angebote dazu richten sich an Schulen,
Jugendeinrichtungen sowie Vereine und
Verbände
• internationale Jugendbegegnungen als
wirksame Angebote, um Begegnung zu
fördern sowie Rassismus entgegenzutre-
ten. Sie sind daher stärker als bisher zu
fördern. Unser Ziel ist, dass deutlich mehr
junge Menschen an internationalen Ju-
gendbegegnungen teilnehmen
• eine konsequente Förderung der Bildungs-
arbeit und Begegnung mit jüdischer Ge-
schichte und Kultur in Sachsen-Anhalt, um
Antisemitismus zu begegnen und vorzu-
beugen. Dazu gehört die Umsetzung des
Aktionsprogramms gegen Antisemitismus
in Sachsen-Anhalt und eine auskömmliche
finanzielle Ausstattung
• die Stärkung von gesellschaftlichen Min-
derheiten und potentiell von Diskriminie-
rung Betroffenen in der Wahrnehmung
ihrer Rechte und die Bereitstellung nach-
haltiger Unterstützungsangebote. Dazu
gehört die Absicherung einer Antidiskri-
minierungsstelle
Engagement fördern
Unsere Demokratie lebt vom bürgerschaft-
lichen Engagement, ob in Wohlfahrtsver-
bänden, Verbänden, Vereinen, Religionsge-
meinschaften, Gewerkschaften, Parteien und
kommunalen Vertretungen: Die aktive Über-
nahme von Verantwortung ist ein Garant für
Zusammenhalt und Teilhabe. Dabei stellen
wir fest, dass Engagement häufig kürzer und
sporadischer stattfindet und seltener an feste
Strukturen gebunden ist. Für uns ist die För-
derung des bürgerschaftlichen Engagements
ein zentraler Bestandteil für ein gelingendes
Zusammenleben in unserem Land.
Deshalb brauchen wir:
• eine landesweite Engagementstrategie, mit
der das Engagement in den verschiedenen
Handlungsfeldern und von den verschie-
denen Bevölkerungsgruppen nachhaltig
--- PAGE 40 ---
40
gefördert werden kann. Diese Strategie
ist mit Fördermöglichkeiten zu unterset-
zen, um kurzfristiges Engagement zu ver-
stetigen, bisher zu wenig angesprochene
Gruppen wie Ältere oder Zugewanderte
einzubeziehen und die Rahmenbedingun-
gen für das Engagement in Sachsen-An-
halt insgesamt zu verbessern
• eine Stärkung der Engagementförderung
als Querschnittsaufgabe
• die Freiwilligenagenturen und Engage-
mentzentren, die bürgerschaftliches Enga-
gement unterschiedlichster Art initiieren,
unterstützen und verstetigen. Dies braucht
verlässliche und strukturelle Förderung
• die Erweiterung des Engagementfonds
Willkommenskultur auf das bürgerschaft-
liche Engagement für den Zusammenhalt.
So können wir unbürokratische und nied-
rigschwellige Förderung ehrenamtlicher
Vorhaben ermöglichen
• den Ausbau der Anerkennungskultur für
bürgerschaftliches Engagement. Dazu ge-
hört die Einführung einer Ehrenamtskarte
in Kooperation mit Kommunen, Wirtschaft
und Verbänden
• die Herabsenkung des Mindestalters bei
Landtagswahlen auf 16 Jahre
Gleichstellung
W
ir setzen uns für ein offenes und so-
zial gerechtes Sachsen-Anhalt ein,
das jeder Person Chancen auf eine
gleichberechtigte Teilhabe eröffnet. Sexismus,
frauenverachtendes Verhalten und Gewalt ge-
gen Frauen werden wir weiterhin entschieden
bekämpfen.
In den letzten Jahrzehnten ist maßgeblich
durch die Sozialdemokratie viel für die Gleich-
stellung der Geschlechter erreicht worden.
Dennoch liegen noch viele Aufgaben vor uns:
Frauen verdienen für die gleiche Arbeit weni-
ger als Männer, arbeiten häufiger ungewollt in
Teilzeit, sind überdurchschnittlich oft prekär
beschäftigt und in Führungspositionen unter-
repräsentiert.
Die zukünftige Ausgestaltung der Gleichstel-
lungs- und Antidiskriminierungspolitik grün-
det sich auf die erfolgreich durchgesetzte
Änderung der Landesverfassung: „Niemand
darf aus Gründen des Geschlechts, der sexu-
ellen Identität, der Abstammung oder wegen
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens oder seiner religiösen oder
politischen Anschauungen oder aus rassisti-
schen Gründen benachteiligt oder bevorzugt
werden.“
Gleichstellungspolitik muss stärker als bis-
her als Querschnittsaufgabe etabliert wer-
den, die alle Handlungsfelder durchzieht.
Hierfür braucht es mehr Ressourcen, starke
Netzwerke und einen Ausbau der gleichstel-
lungspolitischen Maßnahmen sowie eine ge-
schlechtergerechte Sprache, denn bereits in
der Alltagskommunikation verfestigen wir alte
Rollenmuster.
Deshalb brauchen wir:
• die Weiterentwicklung des Frauenförder-
gesetzes zu einem modernen Gleichstel-
lungsgesetz. Das Amt der Gleichstellungs-
beauftragten soll auch künftig Frauen
vorbehalten bleiben
• ein Paritätsgesetz für Wahlen im Land
Sachsen-Anhalt, das die paritätische Ver-
tretung von Frauen und Männern auf Lan-
desebene herstellt
• auf Bundesebene die Einführung von
Gleichstellungsbeauftragten auch in der
Privatwirtschaft
• eine Evaluierung und Weiterentwicklung
des Landesprogramms für ein geschlech-
tergerechtes Sachsen-Anhalt mit verbind-
lichen Maßnahmen und Zielen in allen poli-
tischen Handlungsfeldern. Darin soll auch
die verbindliche paritätische Gremienbe-
setzung in allen Institutionen mit Landes-
beteiligung geregelt werden
• eine Verbesserung der Aufstiegschancen
von Frauen im öffentlichen Dienst: Sicher-
stellung der gleichberechtigten Vertretung
in den Leitungsfunktionen von öffentlicher
Verwaltung, Landesbeteiligungen und
Hochschulen, unter anderem durch ge-
zielte Nachwuchsförderung und die Etab-
lierung vielfältiger Karrierewege
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41
• die Stärkung einer geschlechtersensiblen
Berufsorientierung, um Mädchen und Jun-
gen das ganze Spektrum an Berufswahl-
möglichkeiten zu vermitteln
• die Unterstützung von Initiativen für eine
gleichberechtigte Aufteilung von Erzie-
hungs- und Pflegezeiten, für familien-
freundliche Arbeitszeitmodelle und für
das Recht auf Homeoffice. Gut ausgebau-
te Kinderbetreuung, auch in Randzeiten,
ist eine wichtige Voraussetzung dafür,
Doppelbelastungen zu mindern. Frauen-
förderung, Entgeltgleichheit und familien-
freundliche Arbeitszeitmodelle sind wich-
tige Indikatoren guter Arbeit. Dafür wollen
wir auch die Arbeitsmarktprogramme wie
„Familien stärken“ fortsetzen, die jungen
Frauen den Wiedereinstieg in Arbeit er-
möglichen. All diese Maßnahmen, die dazu
dienen, Frauen gleiche Chancen auf dem
Arbeitsmarkt zu sichern, sind auch ent-
scheidend, um Frauenarmut insbeson-
dere Armut von Alleinerziehenden und
Armut im Alter zu verhindern
• eine Würdigung des langen Kampfes für
Gleichberechtigung. Aus diesem Grund
wollen wir den 8. März als gesetzlichen
Feiertag im Land Sachsen-Anhalt einführen
Schutz vor Gewalt
Jede dritte Frau in Deutschland ist mindes-
tens einmal im Leben von physischer und/
oder sexualisierter Gewalt betroffen, auch in
Sachsen-Anhalt. Fast die Hälfte davon sind
Fälle häuslicher Gewalt. In Sachsen-Anhalt
verfügen wir seit vielen Jahren über ein gu-
tes Netz von Frauenschutzeinrichtungen und
Beratungsstellen. Wir wollen ihre Arbeit noch
besser unterstützen und die frühzeitige Prä-
vention stärken.
Deshalb brauchen wir:
• eine angemessene, verlässliche und lang-
fristige Ausfinanzierung des Hilfesystems
mit Personal- und Sachmitteln. Die tarif-
gerechte Bezahlung und angemessene
Eingruppierung der Mitarbeiterinnen der
Frauenhäuser, Beratungs- und Interven-
tionsstellen wird kurzfristig angestrebt.
Auf Bundesebene setzen wir uns für eine
bundesweit einheitliche einzelfall- und ta-
gessatzunabhängige und bedarfsgerechte
Finanzierung der Frauenhäuser durch den
Bund ein
• einen bedarfsgerechten Ausbau des Hil-
fesystems, der den gestiegenen Bedar-
fen der Frauenhäuser, Interventions- und
Beratungsstellen ausreichend Rechnung
trägt. Insoweit streben wir eine Erhöhung
der Personalstellen und des Fachkräfte-
anteils, unter anderem auch für den haus-
wirtschaftlichen und technischen Bereich
in den Frauenschutzhäusern, sowie die
Förderung von Instandhaltungskosten an
• die Einführung eines eigenständigen Akti-
onsplans zur Umsetzung der Istanbul-Kon-
vention des Europarats mit besonderem
Blick für die Belange von Frauen und Mäd-
chen mit Behinderung sowie barrierefreie
Zugänge zum Hilfesystem. Dafür brauchen
wir eine Koordinierungsstelle, um die not-
wendigen Maßnahmen zwischen den ein-
zelnen Ressorts und den Trägern von Bera-
tungsstellen und ähnlichen Einrichtungen
zu koordinieren und weiterzuentwickeln
• verbindliche interdisziplinäre Handlungs-
leitfäden zu Sorge- und Umgangsrecht
bei häuslicher Gewalt und Stalking unter
Beteiligung der Jugendämter, Familienge-
richte und relevanter NGOs
• den Ausbau der Gewaltschutzambulanzen
auch in der Fläche in Sachsen-Anhalt und
die Schaffung mobiler und mehrsprachiger
Zugänge zu Hilfesystemen
• die Anerkennung der Kinder aus Familien
mit häuslicher Gewalt als eigene Opfer-
gruppe. Wir werden die notwendigen fi-
nanziellen Mittel für ein elternunabhän-
giges Beratungs- und Schutzangebot für
Kinder und Jugendliche sowie eine quali-
tativ hochwertige Kinderbetreuung in den
Frauenhäusern sicherstellen
• Gewaltschutz für Menschen, die in sozialen
Einrichtungen leben oder betreut werden.
Das gilt für Pflegeeinrichtungen und Ein-
richtungen der Behindertenhilfe, für Ein-
richtungen der Kinder- und Jugendhilfe
ebenso wie für Flüchtlingseinrichtungen.
Wir werden die Einrichtungsträger noch
intensiver bei der Ausarbeitung von Ge-
waltschutzkonzepten unterstützen, aber
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42
auch die Aufsicht intensivieren, um sicher-
zustellen, dass Gewaltschutz gelebte Rea-
lität in den Einrichtungen ist
• eine verbesserte Beratung zum Ausstieg
aus der Prostitution und einen verbesser-
ten Schutz vor Zwangsprostitution
• eine Bundesratsinitiative zur besseren
statistischen Erfassung digitaler Gewalt
und die Weiterentwicklung des Netzwerk-
durchsetzungsgesetzes, um insbesonde-
re Frauen besser vor Hasskriminalität zu
schützen
• die Verankerung der Thematik als ver-
pflichtender Bestandteil der Aus- und Wei-
terbildung von Polizei und Justiz
• Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen in
Frauenhäusern auf interkulturelle Belange,
Sicherstellung der sozialpädagogischen
Begleitung und Unterstützung der Frauen
ohne deutschen Pass und Bereitstellung
der hierzu erforderlichen finanziellen Mittel
Inklusion
U
nser Ziel ist es, dass jede und jeder in
unserem Land, unabhängig von Alter,
Geschlecht, Herkunft, ob mit oder ohne
Behinderungen, an der Gesellschaft teilhaben
kann und dass ein gleichberechtigtes, selbst-
bestimmtes Zusammenleben ermöglicht wird.
Dafür müssen Barrieren aller Arten abgebaut
werden und muss in jedem Handlungsfeld mit-
gedacht werden, dass Angebote und Dienst-
leistungen jeder*jedem offenstehen. Die Um-
setzung der UN-Behindertenkonvention ist
hierbei zentrale gesellschaftliche Aufgabe
und Herausforderung, an der wir fortlaufend
arbeiten werden.
Wir setzen dabei ganz besonders auf die Vor-
schläge der Selbstvertretungs- und Selbst-
hilfeorganisationen von Menschen mit Be-
hinderungen. Landesbehindertenbeirat und
Behindertenbeauftragte*r sind zentrale An-
sprechpartner*innen und wichtige Interes-
senvertretungen, die die Erwartungen und
Vorschläge von Menschen mit Behinderun-
gen einbringen. Wir werden ihre Beteiligung
weiter stärken.
Das Behindertengleichstellungsgesetz Sach-
sen-Anhalt stellt einen wichtigen Meilenstein
für mehr Gleichstellung und Barrierefreiheit
für Menschen mit Behinderungen dar. Zudem
ist es uns in der letzten Legislaturperiode ge-
lungen, die Landesfachstelle für Barrierefrei-
heit aufzubauen, die zentrale Anlaufstelle für
Fragen der Barrierefreiheit ist und Wirtschaft
und Verbände berät.
Barrierefreiheit
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen
am gesellschaftlichen Leben gelingt, wenn
Barrieren abgebaut werden. Barrierefreiheit
beschränkt sich nicht nur auf bauliche Maß-
nahmen wie barrierefreie Wohnungen und
Haltestellen oder abgesenkte Bordsteine. Sie
betrifft alle Lebensbereiche und ist getragen
von dem Willen, allen Menschen volle und
wirksame Teilhabe zu ermöglichen.
Deshalb brauchen wir:
• konsequent inklusive Information, Kom-
munikation und öffentlichen Diskurs: Alle
Bürger*inneninformationen des Landes
sind in leichter Sprache vorzuhalten. Land-
tagssitzungen wie auch Medienauftritte
sind grundsätzlich durch Gebärdendol-
metschende zu unterstützen. Insbesonde-
re die digitalen Informationen müssen um-
fassend für Menschen mit Behinderungen
zugänglich gemacht werden
• die Förderung von Aus- und Weiterbil-
dungen von Mitarbeitenden zu Gebärden-
sprache in öffentlichen Verwaltungen mit
Publikumsverkehr
• ein flächendeckend barrierefreies ÖPNV-
Netz und Haltestellen mit digitalen Ab-
fahrts- und Informationsanzeigen. Barrie-
refrei gestaltete Verkehrswege, vor allem
für Menschen mit Rollatoren und Rollstüh-
len sowie Eltern mit Kinderwagen, müssen
selbstverständlich werden
• ein bedarfsgerechtes und bezahlbares
Wohnungsangebot ohne Barrieren. Auch
das jeweilige Wohnumfeld muss barriere-
frei entwickelt werden, um Menschen mit
Behinderungen die Teilhabe am öffentli-
chen Leben zu gewährleisten
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43
• barrierefreien Zugang zu Sportanlagen
und Freizeitaktivitäten. Die Förderung von
Investitionen ist verbindlich an Barriere-
freiheit zu binden. Sport- und Freizeitan-
gebote für Menschen mit Behinderungen
sind stärker als bisher zu fördern
• die Sicherstellung des barrierefreien Zu-
gangs zu medizinischer Versorgung im
ambulanten und stationären Bereich
• eine personell und finanziell gut aufge-
stellte Landesfachstelle für Barrierefrei-
heit, damit sie uns auf dem Weg zu einer
inklusiven Gesellschaft mit Beratung und
Vorschlägen begleiten kann
Teilhabe am Arbeitsmarkt und in
Bildungseinrichtungen
Ob in der Schule oder später im Beruf: Die
erfolgreiche Integration in Bildung, Ausbil-
dung und Arbeit ist zentral für gesellschaft-
liche Teilhabe.
Deshalb brauchen wir:
• ein sozial durchlässiges, inklusives und
qualitativ hochwertiges Bildungssystem,
in dem jede*jeder individuelle Förderung
nach ihren*seinen Entwicklungsmöglich-
keiten erhält. Dafür brauchen wir baulich
und pädagogisch barrierefreie Schulen, in
denen multiprofessionelle Teams Kinder
individuell fördern. Inklusion muss zum
Bestandteil jedes Schulkonzepts werden
• kompetente Lehrkräfte für inklusive Bil-
dung. Entsprechende Weiterbildungen
sollen daher regulär und verbindlich für
alle Lehrkräfte sein
• inklusive Bildungsangebote für jedes Kind
mit Behinderungen, damit möglichst vie-
le die Chance bekommen, einen Schulab-
schluss zu erreichen
• die konsequente Unterstützung für Men-
schen mit Behinderungen bei ihrem Weg
auf dem Arbeitsmarkt. Wir wollen den
Übergang aus den Werkstätten für be-
hinderte Menschen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt noch stärker unterstützen.
Eine wichtige Rolle dabei spielen Inklu-
sionsbetriebe. Auch das im Bundesteil-
habegesetz verankerte Budget für Arbeit
werden wir als Förderinstrument trans-
parent in die Öffentlichkeit tragen. Wir
werden mehr Anreize zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen schaf-
fen und gute Beispiele verstärkt würdi-
gen. Unser Ziel ist die Schaffung von so-
zialversicherungspflichtigen inklusiven
Arbeitsplätzen
Antidiskriminierung
D
iskriminierungserfahrungen und damit
verbundene
Ausgrenzungsprozesse
sind in einer demokratischen Gesell-
schaft, die die Werte der Gleichberechtigung
und Solidarität repräsentiert, nicht hinnehm-
bar. Das neu in der Landesverfassung veran-
kerte Diskriminierungsverbot werden wir mit
entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Ins-
besondere Homo- und Transphobie werden
wir entschieden entgegentreten.
Deshalb brauchen wir:
• ein Landesantidiskriminierungsgesetz, mit
dem Betroffene in der Wahrnehmung ihrer
Rechte gestärkt werden und Beratung und
Information sichergestellt werden sowie
eine*n vom Parlament gewählte*n Anti-
diskriminierungsbeauftragte*n
• eine Verstetigung der bislang ESF-geför-
derten Beratungs- und Coachingangebote
zum Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setz (AGG) und ihre Überführung in Lan-
desförderung
• den Ausbau von Bildungsprozessen in Kita
und Schule, die dazu beitragen, dass Men-
schen in ihrer Unterschiedlichkeit akzep-
tiert werden. Der Medienkoffer für Kita und
Schule soll ausgeweitet werden
• Angebote zum Kompetenzerwerb in ge-
schlechtersensibler und diskriminierungs-
freier Pädagogik in Aus-, Fort- und Weiter-
bildung für alle Fachkräfte der Kinder- und
Jugendhilfe sowie Lehrkräfte. Lernmateri-
alien sollen auf Geschlechterklischees und
Diskriminierung überprüft und überarbei-
tet werden.
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44
• eine Evaluation und Weiterentwicklung
des Aktionsprogramms gegen Homo- und
Transphobie sowie die stärkere Berück-
sichtigung von Homo- und Transphobie
bei Programmen zur Gewaltprävention
und zur Opferhilfe
• die Verbesserung des selbstbestimmten
Zugangs von Transpersonen zum Gesund-
heitswesen sowie die Qualifizierung und
Sensibilisierung von Ärzt*innen für deren
Situation und Bedürfnisse
• die Anwendung diskriminierungsfreier und
geschlechtersensibler Sprache in allen öf-
fentlichen Dokumenten
• eine personelle und finanzielle Stärkung
der Beratungs- und Unterstützungs-
strukturen für queere Menschen und ihrer
Selbstorganisationen unter besonderer
Berücksichtigung der spezifischen Bedürf-
nisse von LSBTTI- Jugendlichen, jungen
Erwachsenen und Menschen mit Migra-
tionshintergrund
• die Ergänzung von Artikel 3 des Grund-
gesetzes um das Verbot der Ungleichbe-
handlung aufgrund der sexuellen Identität.
Wir unterstützen eine Bundesratsinitiative
zur Novelle des Abstammungsrechts, um
die Benachteiligung gleichgeschlechtli-
cher Elternpaare abzuschaffen
Innere Sicherheit
I
n unserer offenen und freiheitlichen Gesell-
schaft soll jeder Mensch frei und sicher le-
ben. Die Freiheit der Bürger*innen zu schüt-
zen ist dabei oberste Pflicht des Staates. Dazu
ist ihm das Gewaltmonopol übertragen. Si-
cherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen
und dient maßgeblich dem Erhalt der Lebens-
qualität in unserem Land. Wir verstehen es als
Pflicht der Politik, die entsprechenden Rah-
menbedingungen für die Sicherheitsbehörden
zu schaffen, geltendes Recht konsequent um-
zusetzen und durchzusetzen sowie erkannte
Vollzugsdefizite in polizeilichen Aufgabenfel-
dern unverzüglich abzustellen.
In den vergangenen Jahren wurde mit gro-
ßen Einstellungskorridoren dazu beigetra-
gen, die Personalstärke unserer Polizei auf
6.400 Polizeivollzugsbeamte zu bringen. Mit
einer abschließenden Polizeistrukturreform,
einer weiteren Einsatzhundertschaft der Be-
reitschaftspolizei in Halle, der Schaffung von
polizeilichen Opferbeauftragten, der Inter-
netwache, den Möglichkeiten für Quereinstie-
ge in spezialisierten Bereichen polizeilicher
Arbeit (IT- und Wirtschaftskriminalität) und
einer in vielen Belangen verbesserten Aus-
rüstung der Polizei wurde in Sachsen-Anhalt
eine grundsätzlich zukunftsfähige Sicher-
heitsarchitektur aufgebaut.
In diesem Zusammenhang sehen wir mit Sor-
ge auf die Berichte über rechtsextremistische
Vorkommnisse in der Polizei. Wir unterstützen
alle Bemühungen, solche Vorfälle aufzuklären
und in Zukunft auszuschließen. An der Verfas-
sungstreue aller Polizist*innen darf nicht der
geringste Zweifel bestehen. Wir setzen uns für
verpflichtende Weiterbildungen und Schulun-
gen zu den Themen Reichsbürger*innen, Anti-
semitismus und Rechtsextremismus ein.
Die Menschen in Sachsen-Anhalt sollen nicht
nur statistisch sicher sein, sie sollen sich auch
sicher fühlen. Der Erhalt und die Stärkung
dieser Sicherheitsarchitektur, die sich an der
realen Gefahrenlage orientiert, aber auch das
subjektive Sicherheitsempfinden der Bür-
ger*innen ernst nimmt, ist für uns oberste
Aufgabe in einer Zeit, in der die Anforderun-
gen an unsere Polizei- und Sicherheitsbehör-
den ständig weiter steigen. Wir wollen nicht
abwarten, bis kriminelle Strukturen seien sie
klassisch oder digital entstehen oder sich
verfestigen können. Prävention steht dabei für
uns stets am Beginn unserer sicherheitspoliti-
schen Ausrichtung. Durch innovative Technik,
gezielte Beratung und eine präsente und bür-
ger*innennahe Polizei treten wir Kriminalität
und Unsicherheit bereits im Ansatz entgegen.
Auch bei Hetze und Gewalt darf es keine
Kompromisse geben. Wir treten Extremismus
in jeder Form und in aller Deutlichkeit mit al-
len rechtsstaatlichen Mitteln entgegen, um
den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu
stärken und unsere Demokratie zu schützen.
In Zeiten großer Herausforderungen müssen
unsere Sicherheitsbehörden über moderne
Strukturen und ausreichende Ressourcen ver-
fügen, um die Menschen in Sachsen-Anhalt zu
schützen. Diese Aufgabe können sie nur er-
füllen, wenn sie über hinreichendes Personal,
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45
die notwendigen technischen und sächlichen
Ausstattungen und die erforderlichen recht-
lichen Befugnisse verfügen.
Deshalb brauchen wir:
• zusätzliches Personal, moderne und in-
novative Ausstattung, wirksame Ermitt-
lungsmethoden und angemessene recht-
liche Rahmenbedingungen für Sicherheit
im Alltag und vor Ort. Dazu erhöhen wir
die Zahl der Polizeivollzugsbeamten auf
7.000. Eine eigene Pferdestaffel in Sach-
sen-Anhalt lehnen wir weiterhin ab
• Polizist*innen, die sich intensiv ihrer Kern-
aufgabe dem Schutz der Bürger*innen
widmen können. Deswegen werden wir
die Polizist*innen von Verwaltungsaufga-
ben entlasten. Dafür werden wir 75 zusätz-
liche Verwaltungsfachkräfte im Polizeibe-
reich einstellen
• für den größtmöglichen Schutz der Poli-
zist*innen vor Gewalt eine verbesserte
psychologische Nachsorge, die Gewäh-
rung dienstlichen Rechtsschutzes bei An-
griffen auf Polizist*innen und die Übernah-
me von Schmerzensgeldforderungen von
Bediensteten durch die Dienstbehörde,
wenn sich abzeichnet, dass die Eintreibung
für die*den Beamtin*Beamten langwierig
oder aussichtslos ist
• endlich die Auflösung des seit Jahren be-
stehenden Beförderungsstaus bei den Po-
lizist*innen. Wir werden für Polizist*innen
ein verlässliches und schlüssiges Beförde-
rungs- und Personalentwicklungssystem
ebenso dauerhaft etablieren. Wie im Ta-
rif- und Verwaltungsbeamtenbereich der
Polizei benötigen wir ebenso schlüssige
Beförderungs- und Personalentwicklungs-
konzepte, um die Gewinnung notwendiger
Spezialist*innen zu verbessern
• die Überprüfung, ob die Einführung ei-
ner zweigeteilten Polizeiausbildung für
Schutz- und Kriminalpolizist*innen den
spezialisierten Anforderungen an den Poli-
zeiberuf besser gerecht wird und die At-
traktivität der Polizeiausbildung und damit
die Zahl der Bewerber*innen erhöhen kann
• eine Anhebung der Polizeizulage auf das
bundesweite Niveau mit einer ruhegehalts-
fähigen Ausgestaltung. Die Berücksichti-
gung besonders belastender Dienste wol-
len wir weiter ausbauen. Deshalb werden
wir die Erschwerniszulage für den Dienst
zu ungünstigen Zeiten, insbesondere an
Sonn- und Feiertagen, weiterentwickeln
und schrittweise erhöhen
• in enger Abstimmung mit den Polizist*in-
nen moderne und gesundheitsschonende
Schichtdienstmodelle
• konsequente Personalentwicklung auch
für die Förderung von Frauen in Füh-
rungspositionen, insbesondere auf Ebe-
ne der Hundertschaftsführer*innen, Zug-
führer*innen, Zugtruppführer*innen und
Gruppenführer*innen bei der Landesbe-
reitschaftspolizei
• eine verbesserte Regionalisierung der Poli-
zeiarbeit. Dazu werden wir die bestehen-
den kriminalpräventiven Räte im Land aus-
bauen und vor Ort verlässliche Strukturen
der Zusammenarbeit in Form von lokalen
Bündnissen für Sicherheit schaffen
• weiterhin eine stetige und ganzheitliche
Weiterentwicklung der inneren Sicherheit
in Sachsen-Anhalt. Dazu werden wir einen
Sicherheitsbeirat beim Innenministerium
mit renommierten Expert*innen aus Sicher-
heitsbehörden, Verwaltung, Politik, Justiz,
Gesellschaft und Wissenschaft einrichten
• zur intelligenten Bekämpfung neuer De-
liktfelder im Bereich der organisierten Kri-
minalität und von Cybercrime eine Über-
prüfung neuer möglicher Berufsbilder und
die weitere Öffnung der Polizei für Seiten-
einsteiger*innen
• im Bereich der Cyberkriminalität den Aus-
bau personeller und sächlicher Kapazitäten,
um Straftaten gegenüber Unternehmen,
Privatpersonen und öffentlichen Einrich-
tungen konsequent verfolgen zu können
• ein Kompetenzzentrum digitale Spuren im
Landeskriminalamt (LKA), da im Hinblick auf
die zunehmende Digitalisierung aller Wohn-
und Lebensbereiche die Spurensicherung in
der digitalen Welt eine immer größere Be-
deutung einnimmt. Dieses Kompetenzzent-
rum steht bei Bedarf Polizeidienststellen im
Land mit Rat und Tat zur Seite
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46
• zusätzlich im LKA eine schnelle Notfall-
Eingreiftruppe (Computer Emergency
Response Team), um bei digitalen Sicher-
heitsvorfällen schnell reagieren zu können
• im Bereich der organisierten Kriminalität
eine stärkere Zusammenarbeit des zu-
ständigen LKA mit anderen Landeskri-
minalämtern, Staatsanwaltschaften und
Finanzbehörden
• neben der jährlichen Präsentation der poli-
zeilichen Kriminalstatistik für Sachsen-An-
halt aussagekräftigere Sicherheitsberich-
te mit regionalem Bezug. Dazu wollen wir
wissenschaftlich ergründen lassen, wie viel
Kriminalität sich im Dunkelfeld abspielt
• ein Landes-IT-Sicherheitsgesetz, in wel-
chem wir die rechtlichen Grundlagen für
eine effiziente Cybersicherheit schaffen.
Wir wollen sicherstellen, dass alle Kompe-
tenzen hierfür in einem Ressort federfüh-
rend zusammenlaufen
• den erklärten Willen zum Kampf gegen
Hate Speech. Hier wollen wir Vorreiter sein
und einen Maßnahmenkatalog zur effekti-
ven Strafverfolgung ebenso erarbeiten wie
Einrichtungen und Projekte fördern und
stärken, die durch Beratung, Aufklärung
und Opferhilfe einen Beitrag im Kampf
gegen Diskriminierung leisten
• die Möglichkeit, dass bedeutende Ermitt-
lungsverfahren wegen Hasskriminalität im
Cyberraum landesweit durch das Cyber-
Crime Competence Center 4C des LKA
bearbeitet werden können. Dieses werden
wir zu diesem Zweck personell und mate-
riell aufstocken
• einen konsequent hohen Überwachungs-
druck mit spezialisierten Observations-
und Ermittlungsgruppen von Polizei und
Verfassungsschutz, um dem Rechtsextre-
mismus und rassistischem Gedankengut
zu begegnen
• eine*n unabhängige*n Polizeibeauftrag-
te*n als zentrale Anlaufstelle für Bürger*in-
nen und Polizeibeamt*innen. Die Polizei
leistet ihre Arbeit unter schweren Bedin-
gungen. Sie trägt die Verantwortung dafür,
das staatliche Gewaltmonopol auszuüben.
Bei polizeilichem Fehlverhalten besteht die
Gefahr, dass das Vertrauen in die Sicher-
heitsbehörden erschüttert wird
• die Aufnahme einer Wahlmöglichkeit be-
züglich des Geschlechts der eine Durch-
suchung
durchführenden
Polizeivoll-
zugsbeamt*innen in das Gesetz über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung des
Landes Sachsen-Anhalt zur Angleichung
an § 81d (1) Satz 2 der Strafprozessordnung
• den Verfassungsschutz als eine bleibend
wichtige Säule unserer Sicherheitsarchi-
tektur. Wir stärken den Verfassungsschutz
personell und sorgen für die Fortbildung
der Mitarbeiter*innen in interkultureller
Kompetenz und im Bereich sozialer Medien
• ein zivilgesellschaftliches Recherche- und
Informationssystem, mit dem Vorfälle in
Zusammenhang mit gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit unabhängig von
einer strafrechtlichen Bewertung doku-
mentiert werden
• keine Verschärfung des Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG)
• die Einrichtung eines operativen Opfer-
schutzes in der Polizei im Land Sachsen-
Anhalt und dessen bedarfsgerechte, siche-
re Finanzierung
• eine Heraufsetzung der „geringen Menge“
von Cannabis in Sachsen-Anhalt, um eine
Entlastung der Polizei und Justiz zu erwir-
ken. In einem zweiten Schritt wollen wir
die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion
aufgreifen und in Sachsen-Anhalt Modell-
projekte zur regulierten Freigabe von Can-
nabis an Erwachsene ermöglichen
Bevölkerungsschutz
B
rand- und Katastrophenschutz in Sach-
sen-Anhalt stellen elementar wichtige
staatliche Aufgaben dar, die maßgeb-
lich durch das ehrenamtliche Engagement
von tausenden Bürger*innen gewährleistet
werden. Wir wollen unsere ehrenamtlichen
Kräfte bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen
und ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen
schaffen.
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47
Die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft
und ihrer Infrastrukturen in Krisensituationen,
seien es Naturereignisse oder jüngst Pande-
mien, ist eine bedeutende Frage der öffentli-
chen Sicherheit.
Mit einer umfassenden Reform des Brand-
schutzgesetzes Sachsen-Anhalt wurde bereits
auf aktuelle und künftige Herausforderungen
reagiert, unter anderem mit der Erhöhung
des Gemeindeanteils an der Feuerschutz-
steuer, einem neuen Bußgeldtatbestand bei
Behinderung der Feuerwehr, der Zulässigkeit
eines Fonds für einen verbesserten Unfallver-
sicherungsschutz für ehrenamtliche Feuer-
wehrangehörige, der Anrechnung der Rege-
nerationszeit als Einsatzzeit, der Möglichkeit
der Bildung unselbständiger Standorte, einer
Erhöhung der Altersgrenze für Mitglieder frei-
williger Feuerwehren im Einsatzdienst, einer
bevorzugten Berücksichtigung bei Einstellun-
gen in der Gemeinde und mit der Kinderfeu-
erwehr als eigener Abteilung der freiwilligen
Feuerwehr. Wir haben für die Kommunen die
rechtliche Möglichkeit geschaffen, den ehren-
amtlichen Feuerwehren höhere Aufwandsent-
schädigungen zu zahlen.
Wir werden unsere Feuerwehren ebenso wie
Katastrophen- und Zivilschutz für die Zukunft
voll handlungsfähig halten. Gerade die Verzah-
nung von haupt- und ehrenamtlichen Struktu-
ren leistet dabei einen unverzichtbaren Beitrag.
Die Planung und Koordinierung zwischen allen
relevanten Akteur*innen wollen wir verbessern.
Insbesondere die Alarmierung und damit ver-
bunden die Finanzierung in Großschadensla-
gen unterhalb der Katastrophenschwelle wol-
len wir im Gesetz gesondert regeln.
Einschneidende Ereignisse für die Sicherheit
der Menschen in unserem Land haben ge-
zeigt, dass man sich nicht auf dem Bestehen-
den ausruhen darf, sondern alle bisherigen
Vorkehrungen stets auf den Prüfstand gestellt
werden und neue Maßnahmen getroffen wer-
den müssen. Für jeden augenfällig war das
nach den großen Hochwasserkatastrophen
in den Jahren 2002 und 2013. Aktuell zeigt
sich, dass die Betreiber der kritischen Infra-
strukturen, zum Beispiel die in der Energie-
und Wasserversorgung, sogar vorbildlich auf
Pandemielagen vorbereitet waren. Sie haben
auch materiell vorgesorgt, im Unterschied zu
vielen staatlichen und kommunalen Stellen,
die nur Papier beschrieben haben. Wir wissen,
dass alte Bedrohungen nicht verschwunden
sind und neue Bedrohungen, ob durch welt-
weite Pandemien oder wegen der Klimaver-
änderungen, hinzugekommen sind. Es reicht
nicht, hierauf planerisch vorbereitet zu sein.
Es besteht Handlungs- und Vorsorgebedarf.
Deshalb brauchen wir:
• die bestmögliche technische Ausstattung
aller Feuerwehren. Dafür werden wir die
derzeitige Fördermittelhöhe für Zwecke
des Brandschutzes zur zielgerichteten För-
derung von notwendigen Ersatzbeschaf-
fungen von Einsatzfahrzeugen sowie zum
Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern
verstetigen, um die Zukunftsfähigkeit des
ehrenamtlichen Systems der Feuerwehren
zu sichern
• die Überprüfung des Brandschutzgesetzes
und gegebenenfalls seine Änderung, um
die Möglichkeit zu schaffen, dass Wehr-
leiter*innen in Orten mit (fast) täglichen
Einsätzen für ihre Amtszeit diese Tätigkeit
hauptamtlich, vergleichbar mit dem Amt
eines Wahlbeamten, ausüben können
• die Weiterentwicklung der zentralen Be-
schaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die
sich nicht darauf beschränkt, Kosten zu re-
duzieren, sondern den örtlichen Erforder-
nissen besser gerecht wird. Im ländlichen
Raum ist oft nicht einmal der Grundschutz
bei der Löschwasserversorgung gewähr-
leistet. Das Trinkwasserversorgungsnetz
kann diesen nicht leisten, sondern es
müssen andere technische Lösungen ge-
schaffen werden. Wir werden deshalb ein
Förderprogramm zum Neubau von Lösch-
wasserzisternen und Löschwasserentnah-
mestellen auflegen
• qualifizierten Nachwuchs sowohl für die
Berufsfeuerwehren als auch die freiwilligen
Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Wir
werden die Jugendfeuerwehren deshalb
nachhaltig fördern, um bereits frühzeitig
eine Bindung junger Menschen zu erreichen
• das Ende des seit Jahren stattfindenden
Abbaus am Institut für Brand- und Katast-
rophenschutz Heyrothsberge
• Investitionen in die digitale Struktur des In-
stituts für Brand- und Katastrophenschutz
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48
in Heyrothsberge. Das über Jahrzehnte als
ein Vorzeigeobjekt bekannte Institut muss
wieder das Flaggschiff unter den Feuer-
wehrschulen in Deutschland werden, was
es bis vor acht Jahren war
• ein gemeinsames Vorgehen mit den Feu-
erwehren und den Hilfsorganisationen mit
dem Ziel, verstärkt Menschen mit Migrati-
onshintergrund für den haupt- und ehren-
amtlichen Dienst in unseren Wehren und
Hilfsorganisationen zu begeistern. Dabei
setzen wir auf neue, landesweite Konzepte
auch in Zusammenarbeit mit den Schulen
und Kindertagesstätten
• in der Ausbildung die Nutzung von Chan-
cen durch die Digitalisierung und der Mög-
lichkeiten von E-Learning und dezentralen
Kursangeboten in den Landkreisen
• eine Kampagne, die insbesondere bei Ar-
beitgeber*innen für die Vereinbarkeit des
ehrenamtlichen Dienstes und der Arbeit
wirbt. Wir wollen als Arbeitgeber*innen
im öffentlichen Dienst dabei vorangehen
• gemeindeübergreifende Brandschutzkon-
zepte im ländlichen Raum. Das bedeutet,
eine besser koordinierte und nach Mög-
lichkeit gemeinsame Nutzung technischer
und personeller Ressourcen und ihre Ver-
fügbarkeit zu gewährleisten
• die schrittweise erhöhte und später vollstän-
dige Weiterleitung der Feuerschutzsteuer
an die Kommunen zur Finanzierung ihrer
Aufgaben im Bereich des Brandschutzes
• den Aufbau einer Landesreserve für den
Katastrophenschutz. Diese soll nach dem
Vorbild anderer Bundesländer vom DRK
verwaltet werden. Dort ist alles zu bevor-
raten, was in einer länger anhaltenden Kri-
senlage für die Durchhaltefähigkeit erfor-
derlich ist
• ein Programm für Investitionen in die Tech-
nik der Katastrophenschutzbehörden, um
dem zunehmenden Klimawandel und der
damit verbundenen Gefahr von immer häu-
figeren und immer intensiveren Naturkatas-
trophen (Hochwasser, Unwetter, Waldbrand
und Dürre) sowie dem Anstieg der Ver-
wundbarkeit der Gesellschaft beim Ausfall
kritischer Infrastrukturen zu begegnen
• die Ausstattung aller Landkreise und kreis-
freien Städte mit leistungsfähigen Netzer-
satzanlagen zur Notstromversorgung
Justiz und
Rechtsstaat
E
in freiheitlicher, demokratischer Rechts-
staat braucht als eine seiner tragenden
Säulen eine leistungsfähige und unab-
hängige Justiz. Der Zugang der Menschen zu
den Gerichten muss unkompliziert und orts-
nah möglich sein. Staatsanwaltschaften und
Gerichte brauchen eine personelle und säch-
liche Ausstattung, die dieser Rolle im Rechts-
staat und den wachsenden Herausforderun-
gen gerecht wird. Nur auf diese Weise wird
gewährleistet, dass das Vertrauen der Men-
schen in die Justiz nicht nur dauerhaft erhal-
ten, sondern noch gestärkt wird.
In den vergangenen Jahren wurden die be-
stehenden Justizstandorte in der Fläche ge-
sichert. Mit einem Feinkonzept zur Perso-
nalstrategie in der Justiz wurde zumindest
der ernsthafte Versuch unternommen, mit
Neueinstellungen
den
altersstrukturellen
und demographischen Wandel in der Justiz
aufzufangen. Für die Bürger*innen wurde
die Möglichkeit zur Individualverfassungs-
beschwerde beim Landesverfassungsgericht
eingeräumt. Der Täter-Opfer-Ausgleich für
Jugendliche wird jetzt verlässlich aus dem
Justizhaushalt finanziert.
Offen geblieben sind die Konzentration des
Justizvollzuges an drei Standorten, ein Resozi-
alisierungsgesetz, die Einführung eines Opfer-
hilfefonds, der weitere dringend notwendige
Digitalisierungsfortschritt und eine hinreichen-
de personelle Ausstattung in der Justiz.
Die Leistungsfähigkeit unserer Justiz fußt auch
in Zukunft auf einer angemessenen personel-
len und sächlichen Ausstattung der Gerichte,
Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsein-
richtungen. Damit der in den nächsten Jah-
ren weiter stattfindende demographische
und altersstrukturelle Wandel in der Justiz
bewältigt und damit deren Leistungsfähigkeit
wiederhergestellt beziehungsweise gesichert
werden kann, aber auch damit neue Herausfor-
--- PAGE 49 ---
49
derungen zum Beispiel in der Strafverfolgung
gemeistert werden können, ist es bereits jetzt
erforderlich, mit Neueinstellungen nicht nur
vorhandenes Personal mittelfristig zu ersetzen,
sondern zusätzliches Personal zu gewinnen.
Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und
der Exekutive die dritte Gewalt im Staat und
eine besondere öffentliche Aufgabe. Deshalb
dürfen Justizangelegenheiten nicht in den pri-
vaten Sektor vergeben werden
Im Bereich der Strafverfolgung wollen wir die
erfolgreiche Arbeit der Staatsanwaltschaften
im Land weiter vorantreiben. Wir sehen ein
Defizit in der Personalstärke der Staatsan-
waltschaften, das wir abbauen wollen. Ferner
müssen wir die Generalstaatsanwaltschaft
und bei den Staatsanwaltschaften die Son-
derdezernate stärken, die sich spezialisiert mit
Delikten aus den Bereichen der organisierten
Kriminalität, der Wirtschafts- und der Inter-
netkriminalität sowie mit der Verfolgung von
Delikten mit terroristischem, extremistischem
oder rassistischem Bezug befassen. Für diese
Straftäter*innen sind auch im Strafvollzug De-
radikalisierungs- und Ausstiegsprogramme
zur Vermeidung von Rückfälligkeit nach Haft-
entlastung aufzubauen.
Neben der Einstellung neuen und zusätzlichen
Personals ist dringend die Digitalisierung der
Justiz voranzutreiben, die eine der großen He-
rausforderungen der neuen Legislaturperiode
darstellt. Spätestens die Corona-Pandemie
hat gezeigt, dass unsere Justiz technologisch
nicht auf der Höhe der Zeit ist und sie end-
lich auf den aktuellen Digitalisierungsstand zu
bringen ist. Die Einführung des elektronischen
Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte
muss umgesetzt werden, wobei bei aller Effi-
zienzsteigerung immer auch der Aspekt einer
bürger*innennahen und vertrauensbildenden
Rechtsprechungspraxis im Blick behalten wer-
den muss.
Die Funktion der*des Landesopferbeauf-
tragten muss für alle Kriminalitätsopfer of-
fenstehen, und im Justizvollzug muss die
Drei-Standorte-Lösung mit modernen, an der
Resozialisierung orientierten Justizvollzugs-
anstalten vollendet werden.
Deshalb brauchen wir:
• eine Einstellungsoffensive für Justizbe-
dienstete mit modernen Werbe- und Ein-
stellungsverfahren
• eine Weiterentwicklung des bestehenden
Personalkonzepts für die Justiz mit einer
Aufstockung von zehn Prozent über dem
Personalschlüssel für Richter*innen und
Staatsanwält*innen; die Personalverstär-
kungen bei der Polizei müssen korrespon-
dierend auf die Justiz übertragen werden
• eine Stärkung der Attraktivität des Diens-
tes in der Justiz durch moderne Arbeits-
zeitmodelle, die Einführung von Le-
bensarbeitszeitkonten und verbesserte
Altersteilzeitregelungen, durch den ver-
stärkten, flächendeckenden Einsatz des
mobilen Arbeitens und durch ein umfas-
sendes Beförderungs- und Personalent-
wicklungskonzept sowie die Anhebung
der Mitbestimmungsrechte aller Justizbe-
schäftigten auf ein einheitliches Niveau
• die Wiedereinführung der Verbeamtung
der Rechtsreferendar*innen und eine pra-
xisnähere Ausbildung, die auch im länd-
lichen Raum stattfinden kann. Das Justiz-
prüfungsamt sollte mit mindestens einem
Nachbarland gemeinsam betrieben werden
• den Erhalt der Justiz mit allen ihren Ge-
richten und Staatsanwaltschaften sowie
dem sozialen Dienst der Justiz für die Bür-
ger*innen in der Fläche
• eine Staatsschutzabteilung bei der Gene-
ralstaatsanwaltschaft und den Ausbau der
Sonderdezernate der Staatsanwaltschaf-
ten für organisierte, Wirtschafts-, Internet-
und Staatsschutzkriminalität
• die Intensivierung der Vermögensab-
schöpfung für kriminell erlangte Gewinne
• eine Digitalisierungsoffensive, um die Jus-
tizbehörden technisch auf den aktuellen
Stand zu bringen. Mitarbeiter*innen sind
technisch mit modernen Arbeitsmitteln
auch zum mobilen Arbeiten auszustat-
ten, Rechtsanwält*innen sind Zugänge
zu IT-Infrastruktur in Justizgebäuden zu
gewährleisten
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50
• die Umsetzung des elektronischen Rechts-
verkehrs bis 2026 und die technische Er-
möglichung
flächendeckender
Video-
vernehmungen, Videokonferenzen und
Videoanhörungen
• die Erweiterung der Funktion der*des Lan-
desopferbeauftragten als Ansprechpart-
ner*in für alle Kriminalitätsopfer und die
Gründung eines Opferhilfefonds, um Maß-
nahmen der Opferhilfe noch zielgerichte-
ter realisieren zu können sowie Härtefalle
besser aufzufangen
• den Neubau der JVA Halle, um das Drei-
Standorte-Prinzip des Justizvollzuges zu
vollenden
• eine Optimierung der nachhaltigen Einglie-
derung in die Gesellschaft, um die nahtlose
Umsetzung der Resozialisierungsmaßnah-
men vom Vollzug bis zur sozialen Wieder-
eingliederung zu gewährleisten. Dies muss
durch ein Resozialisierungsgesetz beför-
dert werden
--- PAGE 51 ---
51
Wie unser
Land das Klima
schützt:
neue Energie &
bewahrte Natur.
Energie und
Klimaschutz
E
in zentrales Problem unserer Zeit ist der
Klimawandel! Er bedroht die biologische
Vielfalt, den Boden, das Wasser und die
Luft und damit die Zukunft unserer Gesell-
schaft als Ganzes.
Der Klimawandel entzieht uns allen die Lebens-
grundlage. Die SPD Sachsen-Anhalt will eine le-
benswerte Umwelt, ein intaktes Klima und einen
nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen.
Eine wirksame Klimaschutzpolitik ist eine
Querschnittsaufgabe, die alle Politikfelder
betrifft. Die wirtschaftlichen Chancen einer
nachhaltigen Klimaschutzpolitik sind ebenso
enorm wie die Risiken bei weiterhin halbher-
zigem Handeln oder gar Untätigkeit.
Die SPD Sachsen-Anhalt unterstützt die klima-
politischen Ziele der Europäischen Union und
der Bundesregierung. Die vereinbarten Klima-
schutzziele von Paris müssen Wirklichkeit wer-
den. Die Klimaveränderung der vergangenen
Jahrzehnte braucht heute das Umdenken und
Umstellen gewohnter Abläufe, damit Nachhal-
tigkeit als Lebensqualität für alle Generationen
entdeckt und gelebt werden kann.
Dabei ist es notwendig, beim Umstieg auf eine
klimaneutrale Energieversorgung dem Indus-
trieland Sachsen-Anhalt wirtschaftlich sinn-
volle Alternativen zu bieten. Mit dem hohen
Anteil erneuerbarer Energien bei der Strom-
erzeugung haben wir bereits im Länderver-
gleich in den vergangenen Jahren Zeichen
gesetzt. Eine rückläufige Entwicklung wird es
mit uns nicht geben.
Energiewende findet in der Kommune statt.
Regionale und dezentrale Energieversorgung
stehen für uns im Mittelpunkt, dabei spielen
auch die Stadtwerke in unserem Land eine
zentrale Rolle. Wir wollen auch, dass Kommu-
nen endlich zugunsten einer regionalen und
umweltfreundlichen Energieversorgung wirt-
schaftlich tätig sein dürfen. Dazu werden wir
die Kommunalverfassung anpassen. Klima-
schutz ist für viele Kommunen zwangsläufig
leider immer noch ein Randthema, da es eine
freiwillige Aufgabe ist. Wir werden ein Klima-
schutzgesetz auf den Weg bringen, in dem
insbesondere zu regeln ist, welche vordring-
lichen Aufgaben die Kommunen zum Schutz
des Klimas erfüllen sollen. So werden wir
wichtige Investitionen und Weichenstellungen
in Energieeffizienz, Ressourcenschonung und
erneuerbare Energien vor Ort voranbringen,
aktiven Klimaschutz in den Kommunen betrei-
ben und Betriebskosten in den kommunalen
Gebietskörperschaften einsparen.
Energiewende und Energieeffizienz müssen
zuallererst von der öffentlichen Hand vorge-
lebt werden. Energiewende geht nur durch
Vorbildwirkungen und mit Anreizsystemen.
Das Klima- und Energiekonzept (KEK) des
Landes Sachsen-Anhalt ist dabei ein wichtiger
erster Schritt gewesen. Nun müssen weitere
Schritte und Konkretisierungen folgen.
Deshalb brauchen wir:
• eine mittel- und langfristige Strategie für
eine klimafreundliche und sichere Energie-
versorgung
• eine klare Strategie, wie die Kommunen
und die Bürger*innen in unserem Land
zukünftig mehr vom Ausbau der erneuer-
baren Energien profitieren
• einen Fahrplan für eine sinnvolle energeti-
sche Sanierung der Landesliegenschaften.
Wir streben an, dass die Landesverwaltun-
gen in Sachsen-Anhalt bis 2035 klimaneu-
tral werden
• die Brennstoffzellenherstellung in Sach-
sen-Anhalt
• dass bei jeder Sanierung und jedem Neu-
bau öffentlicher Gebäude erneuerbare
Energien (zum Beispiel Photovoltaik) zur
Anwendung kommen
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52
• Ökostrom in allen Landeseinrichtungen
• eine Umstellung des Fuhrparks der Lan-
desregierung und ihrer Ministerien auf mit
nicht fossilen Energieträgern betriebene
Dienstfahrzeuge
• die weitere Verhinderung der unkonven-
tionellen Erdgassuche (Fracking) in Sach-
sen-Anhalt
Klimafreundliche Mobilität
Sachsen-Anhalt benötigt klimafreundliche
Antriebe. Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
und Tankinfrastruktur für Wasserstofffahrzeu-
ge sind noch immer unterentwickelt.
Deshalb brauchen wir:
• eine Innovationsstrategie für die Erfor-
schung klimaneutraler Energieträger und
regional anwendbare Ideen, die wir ge-
meinsam mit den Hochschulen im Land
suchen und umsetzen werden
• eine länderübergreifende grünen Was-
serstoffstrategie und die Vernetzung der
vorhandenen wissenschaftlichen Kom-
petenzen. Wir werden uns auch auf der
Bundesebene für sinnvolle Brückentech-
nologien wie zum Beispiel Care-Diesel
einsetzen
• eine sehr schnelle Verbesserung der Lade-
infrastruktur durch veränderte Förderop-
tionen des Landes
Nachhaltig wirtschaften
Nicht nur die Steigerung der Energieeffizi-
enz, sondern auch die Umstellung auf klima-
neutrale Produktionsprozesse machen Un-
ternehmen in unserem Land zukunfts- und
wettbewerbsfähig.
Mit einem professionellen Energiemanage-
ment können alle kommunalen Gebietskör-
perschaften bis zu zwanzig Prozent Betriebs-
kosten sparen. Das ist nicht nur eine echte
Chance für die zahlreichen finanzschwachen
Kommunen im Land, sondern auch ein wich-
tiger Beitrag für den Klimaschutz. Aus diesem
Grund wollen wir das anerkannte und bundes-
weit ausgezeichnete kostenfreie Kommunale
Energiemanagementsystem Kom.EMS mög-
lichst in allen Kommunen des Landes zur An-
wendung bringen. Zudem ist die Umrüstung
der kommunalen Straßenbeleuchtung auf
energieeffiziente Technologien aus unserer
Sicht unverzichtbar.
Deshalb brauchen wir:
• ausreichend Flächen für erneuerbare Ener-
gien. Die Modernisierung vorhandener
Windkraftanlagen (Repowering) in Vor-
ranggebieten muss konsequent umgesetzt
werden. Dabei müssen die jeweiligen Kom-
munen und die Bürger*innen vor Ort einen
direkten Mehrwert von den regionalen und
umweltfreundlichen Energiequellen gene-
rieren können
• für die Bürger*innen, Kommunen und
Projektierungsbüros zielgruppenspezifi-
sche Angebote der Unterstützung. Dafür
soll es eine Servicestelle „Energiewende“
als „Kümmerer vor Ort“ bei der Landes-
energieagentur Sachsen-Anhalt GmbH
(LENA) sowie eine bedarfsgerechte Aus-
stattung der regionalen Planungsgemein-
schaften geben
• keine Windkraft im Wald und in direkten
touristischen Hotspots des Landes
• zur Sicherstellung der Energieversorgung
der Unternehmen im bisherigen Braun-
kohlerevier wirtschaftlich tragbare und
nachhaltige Alternativen zur Energiever-
sorgung
• ein tragfähiges Konzept für eine industriel-
le Grünstromproduktion
Transparenz, regionale Wertschöpfung und
Beteiligung aller Interessengruppen bei der Er-
richtung von Anlagen zur Nutzung der erneuer-
baren Energien stehen dabei für uns im Mittel-
punkt. Energieimporte müssen auch im Sinne
der regionalen Wertschöpfung verhindert wer-
den. Wir unterstützten einen sachorientierten
und sachkundigen Dialog vor Ort und werden
dazu beitragen, dass Bürger*innen, Kommunen
und Unternehmen vom Ausbau der erneuerba-
ren Energien profitieren und die Wertschöp-
fung vor allem in Sachsen-Anhalt stattfinden
wird. Bürger*innenbeteiligung und Bürger*in-
nenenergie spielen dabei eine zentrale Rolle.
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53
Der Klimawandel ist real. Deshalb rückt das
Thema Klimaanpassung zunehmend in den
Vordergrund. Wir werden gemeinsam mit
den Kommunen daran arbeiten, dass sie mehr
Grünflächen, Fassaden- und Dachbegrünun-
gen ermöglichen, aber auch die Integration
der Nutzung natürlicher Sonnenenergie bei
Sanierung und Neubau voranbringen.
Umwelt-, Natur-
und Tierschutz
U
mwelt- und Naturschutz bestimmen
maßgeblich über die Zukunft unseres
Landes. Wir stehen für die Bewahrung
der vielfältigen wertvollen Landschaften in
unserem Bundesland, den Schutz heimischer
Pflanzen- und Tierbestände und die Wieder-
herstellung von Lebensräumen bedrohter
Tier- und Pflanzenarten.
Wir wollen ein ökologisches Flächenmanage-
ment etablieren, das die Aufforstung, Rena-
turierung und Rekultivierung von industriell
oder baulich genutzten Flächen betreibt. Ziel
dieser Initiative soll die Rückkehr zu möglichst
vielen intakten Ökosystemen im Land sein.
Damit einher geht die Umsetzung von Biotop-
verbünden, der Schutz von urbanen Lebens-
räumen für Tiere (Alleen, Hecken, Flussläufe,
Bahndämme) sowie viele weitere Maßnahmen,
um das weitere Artensterben zu verhindern.
Um dem bereits seit langem zu beobachten-
den Insektenrückgang effektiv und nachhal-
tig entgegenzuwirken, ist eine insektenver-
trägliche Landbewirtschaftung besonders
wichtig. Wir werden die Anlage und Pflege
von Streuobstwiesen und mehrjährigen Blüh-
streifen unterstützen. Damit wollen wir den
Lebensraum der Wildbienen und anderer Be-
stäuber aktiv schützen. Für den Artenschutz
und den Erhalt der Artenvielfalt werden wir
das Biodiversitätskonzept weiter umsetzen
und konkretisieren. Der besonders gravieren-
de Rückgang von Vögeln und Insekten in der
Agrarlandschaft ist aufzuhalten und umzukeh-
ren. Auch die Aufklärung der Bevölkerung zur
Förderung insektenfreundlicher Gärten sollte
verstärkt werden.
Das Land Sachsen-Anhalt hat das Netz Natura
2000 ausgewiesen. Wir werden die Umset-
zung der notwendigen Maßnahmen voran-
treiben.
Der Lückenschluss des Grünen Bandes als ein-
malige Möglichkeit, Biotope zu erhalten und
zu vernetzen, soll weiter gefördert werden.
Wir unterstützen die Schaffung von Biotop-
verbundsystemen und eine nachhaltige Bio-
topvernetzung zum Schutze und zum Erhalt
natürlicher Populationen.
Das Netz der Großschutzgebiete, bestehend
aus dem Nationalpark Harz, den UNESCO-
Biosphärenreservaten Mittelelbe, Karstland-
schaft Südharz und Drömling sowie den Na-
turparken, bleibt in der Verantwortung des
Landes. Sie bilden Zentren der Biodiversität,
sind aber auch attraktive Orte für nachhalti-
gen Tourismus. Wir werden die Natur Sach-
sen-Anhalts für unsere Bürger*innen erlebbar
gestalten. Bedeutende Sekundärbiotope sind
in den Naturschutz mit einzubeziehen.
Die nachhaltige Sicherung von sauberem
Grundwasser als Grundlage der Versorgung
der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwas-
ser, frei von Schadstoffen und Mikroverunreini-
gungen, ist eine der wichtigsten strategischen
Umweltaufgaben. Die Düngeverordnung ist
sachgerecht im Sinne einer Binnendifferenzie-
rung weiterzuentwickeln. Mit einer Grundwas-
sersicherungsstrategie sollen die Grundwas-
serqualität und die Kontrolle der Nutzung von
Flächen in Trinkwassersicherungs- und Was-
serschutzgebieten weiter ausgebaut werden.
Der Hochwasserschutz bleibt für uns nach den
Erfahrungen der letzten Jahre ein Schwer-
punkt. Auch wenn die Hochwasserschutz-
maßnahmen an Elbe, Mulde und Saale in den
nächsten Jahren abgeschlossen werden, sind
weitere Maßnahmen an den Nebenflüssen
deutlich zu verstärken. Das Projekt „Mehr
Raum für Flüsse“ ist dabei ein guter Ansatz,
um technischen und ökologischen Hochwas-
serschutz zusammenzuführen und zu verstär-
ken. Um eine hohe Akzeptanz der Maßnah-
men zu erreichen, sollen die Menschen in die
Planung einbezogen werden.
Das Wohlergehen zukünftiger Generationen
hängt davon ab, wie sorgsam wir mit den öko-
logischen Grundlagen umgehen. Das Leitprin-
zip einer nachhaltigen Entwicklung muss sich
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54
auch im tatsächlichen Handeln erweisen. Dabei
gilt es, ökonomische, ökologische und soziale
Aspekte gleichermaßen zu beachten und die
konjunkturpolitischen Maßnahmen, die eine
wegweisende Wirkung haben können, ökolo-
gisch und sozialverträglich auszugestalten.
Wir setzen uns für eine Abfallwirtschaft ein,
die sozialverträgliche Abfallgebühren erhält,
zur Abfallvermeidung beiträgt und die Res-
sourceneffizienz und den Klimaschutz bei al-
len abfallwirtschaftlichen Aktivitäten fördert.
Zudem beteiligen wir uns an einem Bundes-
programm zur Vermeidung von Plastikmüll.
Wir wollen Ressourcen schonen und Müll ver-
meiden. Das heißt auch, weitgehend auf Ein-
wegverpackungen und Einweggegenstände
zu verzichten. Die Entscheidung der EU für
ein Verbot von Einwegplastik begrüßen wir als
richtigen Schritt in diese Richtung. Darüber
hinaus werden wir uns für wirkungsvolle Maß-
nahmen zur Eindämmung von Mikroplastik
einsetzen. Im Sinne eines verantwortungsvol-
len Umgangs mit Ressourcen setzen wir uns
auch für eine Kennzeichnungspflicht der Le-
bensdauer von elektrischen Geräten und die
Erhöhung der Reparatur- und Updatefähigkeit
von Produkten ein.
Wir wollen einen energetischen Sanierungs-
fahrplan für die Landesliegenschaften er-
stellen sowie die öffentliche Beschaffung am
Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung
ausrichten.
Deshalb brauchen wir:
• den Schutz einheimischer Tier- und Pflan-
zenbestände und die Förderung der Ar-
tenvielfalt
• ein effektives und nachhaltiges Vorgehen
gegen den Insektenrückgang
• die Umsetzung und Konkretisierung des
Biodiversitätskonzeptes
• eine weitere Umsetzung notwendiger Na-
tura-2000-Maßnahmen
• den weiteren Lückenschluss am Grünen
Band
• eine nachhaltige Sicherung von sauberem
Trinkwasser
• den verstärkten Schutz der Gewässer
• den weiteren Ausbau von Hochwasser-
schutzmaßnahmen
• eine stärkere Berücksichtigung des Prin-
zips der Nachhaltigkeit
• die Verwendung von Recyclingpapier in
der Landesverwaltung und in den Kom-
munen
• die Nutzung der Chancen von Digitalisie-
rung in der Landwirtschaft und für den
Umweltschutz
• ein perspektivisches Verbot von Glyphosat
und Neonicotinoid
• eine klimaresistente Aufforstung des Lan-
deswaldes zu Mischwald sowie mehr Wald-
brandschutzstreifen
Tierschutz
Auch Tierschutz ist für unser Land ein wichti-
ges Thema und Bestandteil verantwortungs-
voller Ernährungs-, Landwirtschafts-, Ver-
braucher*innen- und Umweltpolitik. Natur-,
Arten- und Tierschutz gehen Hand in Hand.
Deshalb brauchen wir:
• eine verpflichtende Kastration von Frei-
gängerkatzen in Sachsen-Anhalt
• eine auskömmliche Finanzierung der Tier-
heime
• eine Registrierungspflicht für Heimtiere
• einen verpflichtenden Hundeführerschein
für alle Hundehalter*innen in Sachsen-An-
halt, der kostenlos vom Land angeboten
wird
• ein grundsätzliches Abschussverbot für
Wölfe
• ein landesweites Wildtierverbot in Zirkus-
sen und für Privatpersonen
• eine Neuklassifizierung von Tauben, so dass
diese nicht mehr als Schädlinge gelten, sowie
ein landesweites Taubenschutzprogramm
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55
Was unser Land
lebenswert
macht:
kulturelles Erbe
& moderne
Gesellschaft.
Kultur
F
ür uns ist Kulturpolitik weit mehr als
Kunstgenuss und Unterhaltung, es geht
um die aktive kulturelle Beteiligung aller
Bürger*innen, um kulturelle Bildung, um den
Anspruch einer kulturellen Grundversorgung,
um den kritischen Diskurs mit Künstler*innen
und darum, Kunst und Kultur auch dort zu er-
möglichen, wo sie nicht wirtschaftlich erfolg-
reich ist oder sich zivilgesellschaftlich beför-
dert von alleine realisiert. Kulturpolitik stärkt
Orte des gesellschaftlichen Selbstgesprächs
neben und jenseits von Kunstmarkt und Kultur-
industrie. Kultur schafft Zugehörigkeit, Behei-
matung und repräsentiert Werte und Normen.
Kunst und Kultur sind für uns die elementa-
re Basis von Demokratie, denn sie haben als
Werte- und Zielverständigung zentrale Be-
deutung. Unsere Demokratie kann nur funkti-
onieren, wenn sie diese Werte lebt und jedem
Einzelnen die Freiheit und Möglichkeit eröff-
net, an ihr teilzuhaben, Positionen und Werte
zu reflektieren und Orientierung zu geben.
Unsere Kulturpolitik findet sich nicht mit der
Ausdifferenzierung von Gesellschaft in politi-
sche und soziale Milieus ab und wirkt neuen
gesellschaftlichen Spaltungen und Ausgren-
zungen entgegen. Unsere Kulturpolitik wird
sich dagegen wehren, wenn Kultur auf eine
Identitäts- und Eventkultur mit Rentabilität re-
duziert und Kulturförderung per se in Frage
gestellt wird.
Es bereitet uns Sorge, dass es politische Kräf-
te in unserer Gesellschaft gibt, welche die ver-
fassungsgemäße Freiheit von Kunst und Kul-
tur in Frage stellen, Zensur befürworten, in die
Spielpläne von Theatern eingreifen wollen und
Druck ausüben, um Konzerte abzusagen. Wir
stehen für ein kulturell offenes Land und wer-
den uns allen ideologischen Eingriffen, Beein-
flussungen und Angriffen auf die Kunst- und
Kulturfreiheit entgegenstellen.
Der Staat darf sich aus der bestehenden Ver-
antwortung für Kunst und Kultur weder zu-
rückziehen noch die Kulturförderung als reine
Dienstleistung organisieren. Wir setzen uns
für eine nachhaltige, soziale und geschlech-
tergerechte Kulturförderung ein.
Wir stehen auch im Kulturbereich für soziale
Gerechtigkeit. Künstlerische Autonomie und
freischaffende Tätigkeiten bedeuten häufig
finanzielle und soziale Unsicherheit. Dort wo
der Staat Fördermittel vergibt, soll es ver-
pflichtende soziale Mindeststandards und
Mindesthonorare, insbesondere in der freien
Kultur- und Projektförderung geben. Es darf
keine öffentlichen Mittel für Vorhaben geben,
die auf Selbstausbeutung setzen.
Die Theater und Orchester sind das kulturel-
le Herz in Stadt und Land. Die Theater- und
Orchesterverträge sollen mehrjährig verläss-
lich fortgeschrieben werden. Im Land gibt es
zahlreiche Kulturhäuser ohne eigene Ensem-
bles oder Orchester , die das Kulturangebot
sichern. Sie sollen stärker gefördert werden.
Trotz des vielfältigen öffentlichen Kulturan-
gebots hat die kulturelle Partizipation in den
letzten Jahren kaum zugenommen. Noch im-
mer gilt, wer in frühen Jahren nicht ins Thea-
ter, in die Oper oder in Ausstellungen geht, tut
dies meist auch später nicht. Die soziale Spal-
tung der Gesellschaft äußert sich auch in der
kulturellen Teilhabe. Die Integrationsgeschich-
te zugewanderter Bürger*innen, die Anerken-
nung kultureller Vielfalt sowie interkulturelle
Aspekte sollen stärker berücksichtigt werden.
Sachsen-Anhalt ist ein Land voller Kulturreich-
tümer. Es ist unsere Verantwortung, dieses
einzigartige kulturelle Erbe in seiner Vielfalt
zu erhalten und zu pflegen. Unsere Stiftungen
leisten dazu einen erheblichen Beitrag.
Die zahlreichen kleinen und großen Museen
im Land bewahren und erforschen unser kul-
turelles Erbe. Sie sind Lernort für uns alle, aber
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56
auch Wissenschaftsstandorte und touristische
Anziehungspunkte. Wir wollen die Museums-
landschaft weiterentwickeln. Mit der Indust-
riekultur haben wir einen noch ungehobenen
Schatz, der einer langfristigen Strategie bedarf.
Zu unserem reichen kulturellen Erbe gehört
auch die Musik. Die zahlreichen Musikfeste,
die sich in der Nachwuchsarbeit engagieren
und zu touristischen Anziehungspunkten ge-
worden sind, sollen sich weiter entfalten. Zu
den Musikfestivals gehört auch die Neue Mu-
sik, deren erfolgreiche Arbeit fortgesetzt wer-
den soll. Die kommunalen und privaten Musik-
schulen sind wichtige Orte der kulturellen und
musischen Bildung, und wir sind der Überzeu-
gung, dass jedes Kind die Möglichkeit haben
soll, ein Instrument zu erlernen. Wir setzen
uns für eine gleichberechtigte Förderung von
privaten und kommunalen Musikschulen ein.
Um kulturelle Teilhabe für alle zu gewährleis-
ten, setzen wir uns für Barrierefreiheit in den
Einrichtungen und bei Veranstaltungen ein.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den un-
mittelbaren Zugang, sondern umfasst auch
den digitalen Bereich, Hilfen zum Hören und
Sehen, Mobilität und Sprache.
Kulturelle Angebote sollen auch im ländlichen
Raum erhalten bleiben. Wir wollen ehrenamt-
liche Initiativen fördern. Die Nutzung von Or-
ten im ländlichen Raum („Dritte Orte“) soll mit
einem Landesprogramm gefördert werden.
Wir wollen die freie Szene für den ländlichen
Raum ertüchtigen und setzen uns für einen
Mobilitätsfonds in Höhe von 100.000 Euro ein.
Soziokultur ist eine genre-, generationen- und
altersübergreifende, anerkannte kulturelle
Praxis in den Städten und vor allem im länd-
lichen Raum. Die soziokulturellen Zentren sind
Orte des einfachen Zugangs zu Kultur und
kultureller Bildung, Orte der Begegnung, des
Kennenlernens und somit wichtig für die Mei-
nungsbildung. Sie können so einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten.
Insbesondere in einer sich immer diffuser
differenzierenden Gesellschaft braucht es
eine strukturierte Heranführung und Vermitt-
lung von Kunst und Kultur der Kinder- und
Jugendlichen durch kulturelle Bildung. Sie
unterstützt die Toleranz und Weltoffenheit
in der Kulturproduktion, Lebensführung und
Denkweisen zu akzeptieren und ermöglicht
somit auch eine aktive Teilnahme an kultu-
rellen Prozessen. Insbesondere die Lese- und
Schreibförderung wird hierbei die Orientie-
rung in einer sich digitalisierenden Welt er-
leichtern. Wir wollen noch mehr Kinder aus
sozial benachteiligten Schichten mit kulturel-
ler Bildung erreichen.
Kulturpolitik muss ihre Konzepte, Instru-
mente, Mechanismen und Wirkungsweisen
immer wieder vor dem Hintergrund von ge-
sellschaftlichen Veränderungen wie dem de-
mographischen und kulturellen Wandel in
Stadt und Land und veränderten Interessen-
lagen sowie mit Bezug auf die Querschnitts-
felder Kulturtourismus und Kulturwirtschaft
reflektieren. Die SPD will daher die partizi-
pative Kulturentwicklungsplanung voran-
bringen. Es sollen Potential- und Netzwerk-
analysen für eine bessere Kooperation in den
Regionen erstellt werden.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat mit
der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas
einen vielfältigen Kulturentwicklungsprozess
in der Stadt angestoßen, der unterstützt und
fortgeführt werden sollte. Die wertvollen Er-
fahrungen aus dem Bewerbungsprozess, die
Vernetzung der Akteur*innen und Einrichtun-
gen dürfen nicht verloren gehen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf
den Kulturbereich waren und sind verheerend.
Über Monate waren Einrichtungen geschlos-
sen, fanden keine Aufführungen statt, und
viele Künstler*innen sind aufgrund fehlender
Einnahmen in finanzielle Existenznot geraten.
Die zahlreichen Hilfsprogramme von Bund
und Land konnten ein Sicherheitsnetz span-
nen, welches das Schlimmste verhindert hat.
Trotzdem sind die langfristigen Auswirkungen
nicht zu übersehen. Wir werden uns weiterhin
dafür einsetzen, dass Einnahmeausfälle und
Defizite der Einrichtungen kompensiert wer-
den. Dabei fordern wir eine besondere Unter-
stützung von Soloselbständigen in der Kultur-
und Kreativwirtschaft.
Die Pandemie hat die digitale Entwicklung,
Präsentation, Ausdrucksweise und Kompe-
tenz von Kultureinrichtungen beschleunigt.
Wir wollen das unterstützen und ein Förder-
programm zur Entwicklung von digitalen Kul-
turformaten auflegen. Digitale Vermittlungs-
formate und digitale Kultur sollen zukünftig
selbstverständlich dazugehören.
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57
Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den
umsatzstärksten Wirtschaftszweigen im Land
und soll sich auch weiterhin gut entwickeln.
Deshalb brauchen wir:
• verpflichtende soziale Mindeststandards
und Mindesthonorare beim Einsatz öf-
fentlicher Mittel, insbesondere in der freien
Kultur- und Projektförderung. Nötig sind
die tarifliche Bezahlung an allen Einrich-
tungen, die Abschaffung von Haustarifen
und verpflichtende Teilzeitvereinbarungen
• Geschlechtergerechtigkeit in öffentlichen
Gremien und Beiräten und mehr Familien-
stipendien zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
• eine Modernisierung der Förderinstrumen-
te und der Zuwendungspraxis mit Nach-
haltigkeitskriterien, eine Vereinfachung
der Antrags- und Abrechnungsverfahren
sowie mehr über- und mehrjährige Verträ-
ge bei langjährig geförderten Projekten. Es
soll Kulturförderberichte geben
• einen kommunalen Kulturlastenausgleich
für Kommunen, die sich (finanziell) beson-
ders stark in der Kulturförderung engagie-
ren. Sie sollen einen Zuschuss erhalten
• eine Fortschreibung der mehrjährigen
Theater- und Orchesterverträge sowie
eine Überprüfung der Trägerstruktur der
Theater. Es soll eine Gastspielhäuserförde-
rung von 350.000 Euro pro Jahr geben,
die Angebote im ländlichen Raum sichert.
Theaterpädagogische Projekte für Kinder
und Jugendliche sind Formen der kultu-
rellen und demokratischen Bildung und
sollen im ganzen Land gefördert werden
• eine Publikumsforschung, Ideen für eine
stärkere Kulturnutzung sowie eine stärkere
Beachtung interkultureller Aspekte
• mehr Barrierefreiheit in den Kultureinrich-
tungen und bei Veranstaltungen
• eine deutliche Anhebung der Landesmittel
für die Musikschulen, um mehr Kindern das
Erlernen eines Instruments zu ermöglichen
• eine konzeptionelle Weiterentwicklung der
Museumslandschaft und der Industriekultur
• eine Absicherung und Weiterentwicklung
der kommunalen öffentlichen Bibliotheken
• ein Depot für das Kunstmuseum Moritz-
burg und eine stärkere finanzielle Betei-
ligung des Bundes an der Kulturstiftung
Dessau-Wörlitz
• ein Förderprogramm für digitale Vermitt-
lungsformate und Digitalisierung in den
Kultureinrichtungen
• ein Landesprogramm Soziokultur
• eine Kulturentwicklungsplanung in Modell-
regionen und eine partizipative Fortschrei-
bung des Landeskulturkonzepts
• mehr Schutz für das jüdische Erbe in Sach-
sen-Anhalt und Erschließung des Zugangs
für die Öffentlichkeit
Medien
F
reie und unabhängige Medien sind ein
unverzichtbarer Baustein unserer Demo-
kratie. Zu dieser Medienvielfalt gehören
neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
die privaten Radio- und Fernsehsender, die
Bürger*innenmedien, die Lokalsender und
offenen Kanäle. Zu freien und unabhängigen
Medien gehören aber auch Medienkompetenz,
Medienbildung und Kinder- und Jugendmedi-
enschutz. Wir stehen dafür, dass diese wichti-
ge Arbeit auch zukünftig finanziell gesichert
ist. Sachsen-Anhalt hat sich als leistungsfähi-
ger und kreativer Medienstandort entwickelt,
hier gilt es anzuknüpfen. Zusätzlich ist die
Digitalisierung auch für Medienschaffende in
Sachsen-Anhalt eine stete Herausforderung.
Moderne Medien kommen ohne parallele On-
lineangebote nicht aus.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt
für uns eine besondere Stellung in der Me-
dienlandschaft ein. Als von allen Bürger*in-
nen sowie Unternehmen beitragsfinanziertes
Rundfunk- und Fernsehangebot ist der breite
Versorgungsauftrag mit allen Dienstleistungen
und Angeboten sicherzustellen. Hierzu bedarf
es der stetigen Weiterentwicklung der Staats-
verträge, verbunden mit den notwendigen
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58
Anpassungen an neue technische und recht-
liche Entwicklungen. Öffentlich-rechtliche Me-
dienangebote sollen allen Nutzer*innen weiter
frei zugänglich sein. Hierzu gehören auch die
Onlineangebote und Mediatheken.
Besonderes Augenmerk legen wir auf unse-
re Drei-Länder-Anstalt, den Mitteldeutschen
Rundfunk. Er soll zukünftig stärker die re-
gionalen Informationsangebote bereitstellen
und die Identifikation mit dem Land Sachsen-
Anhalt als wesentlichem Teil des Sendege-
bietes stärken. Dabei sollen durch moderne
Programmformate und Inhalte auch jünge-
re Generationen angesprochen werden. Wir
brauchen deshalb einen modernen und zu-
kunftsfähigen MDR-Staatsvertrag, der neben
der staatsfernen Gremienbesetzung auch
eine wirtschaftliche und effiziente Mittelver-
wendung sicherstellt, zum Beispiel durch die
Begrenzung der Intendanten- und Direktoren-
gehälter sowie den Abbau von Doppelstruktu-
ren. Dabei werden wir darauf achten, dass die
Interessen Sachsen-Anhalts gesichert sind.
Deshalb brauchen wir:
• eine grundlegende Rückendeckung für
die plurale und an demokratischen Werten
ausgerichtete Medienlandschaft in Sach-
sen-Anhalt. Wir stellen uns Diffamierungen
von rechts entschieden entgegen
• eine Stärkung der Medienbildung und der
Entwicklung von Medienkompetenz als
Kernanliegen von der frühkindlichen Bil-
dung bis zur Erwachsenenbildung
• mehr Einsatz für einen wirksamen Kinder-
und Jugendmedienschutz, insbesondere
im virtuellen Raum
• eine ausreichende finanzielle Basis für die
Landesmedienanstalt durch einen gesi-
cherten Anteil an den Beitragseinnahmen
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
• einen weiterhin kritischen, aber konst-
ruktiven Dialog mit den öffentlich-recht-
lichen Rundfunkanstalten, der bei weiterer
Erfüllung des Programmauftrags und der
Sicherung journalistischer Unabhängigkeit
zu Einsparpotentialen führt
• eine stärkere Verbreitung moderner Über-
tragungstechnologien. Dabei muss sicher-
gestellt sein, dass die Medienangebote für
alle Nutzer*innen verfügbar sind
• die weitere Unterstützung lokaler und re-
gionaler privater Rundfunkveranstalter für
Medienvielfalt in unserem Land und für die
Präsenz regionaler Themenschwerpunkte
• die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller
Mittel bei Wahrung der Programmfreiheit
für die Arbeit der Bürger*innenmedien,
der offenen Kanäle und der nicht kommer-
ziellen Lokalradios
• die weitere Stärkung des Dreh- und Pro-
duktionsstandorts Sachsen-Anhalt. Wir
wollen hierzu die Mitteldeutsche Medien-
förderung auch künftig entsprechend aus-
statten. Dabei sollen nachhaltige Effekte für
unser Land stärker berücksichtigt werden
Sport
Sportland Sachsen-Anhalt
S
achsen-Anhalt ist ein Sportland. Über
350.000 Mitglieder sind in über 3.000
Vereinen organisiert. Dort geht es natür-
lich um die Jagd nach Punkten, Toren, Sekun-
den und Medaillen, es geht aber auch um das
Miteinander im Verein, um Sportsgeist, Mensch-
lichkeit, Fairness und den Respekt vor dem
sportlichen Gegner, denn Sport ist mehr als
Bewegung, mehr als körperliche Ertüchtigung.
Der Sport hat in uns glühende Partner*innen
und Unterstützer*innen. Wir wollen die best-
möglichen Rahmenbedingungen für den Leis-
tungssport und den Breiten-, Freizeit-, Behin-
derten- und Gesundheitssport schaffen. Das
umfasst auch die Förderung des Ehrenamts,
des Engagements gegen Rassismus und Ge-
walt, des Engagements für Gleichstellung so-
wie die Stärkung der Inklusion durch Sport.
Vom Kindes- bis zum Senior*innenalter müs-
sen daher vermehrt Angebote vorgehalten
werden, die körperliche Aktivitäten und regel-
mäßige Bewegung ermöglichen.
Das ehrenamtliche Engagement in den Ver-
einen ist einer der Grundpfeiler des Sports.
Seine Bedeutung für alle Bereiche des Sports
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59
kann gar nicht hoch genug gewürdigt wer-
den. Die vielen ehrenamtlichen Übungslei-
ter*innen sind das Rückgrat der Vereine. Gro-
ßer Dank gilt aber auch den Eltern, die sich
in den Vereinen ihrer Kinder mit einbringen.
Sport ist ein Kitt der Gesellschaft. Wir wollen,
dass er das bleibt.
Deshalb brauchen wir:
• eine verlässliche Finanzierung des Sports.
Wir werden die vereinfachte Sportförde-
rung für Vereine, Kreis- und Stadtsport-
bünde sowie die Landesfachverbände
fortführen. Träger dieser autonomen
Sportförderung bleibt der Landessport-
bund. Dabei darf die Förderung nur an
Vereine ausgeben, die sich nicht diskrimi-
nierend oder rassistisch verhalten und Be-
mühungen anstrengen, solchen Tendenzen
entgegenzuwirken
• eine gesicherte Förderung des Olympia-
stützpunktes Sachsen-Anhalt, der Bun-
desstützpunkte und Leistungszentren,
Sportinternate und Mensen und der Lan-
dessportschule Osterburg. Dabei ist uns
die tarifgerechte Entlohnung der Beschäf-
tigten wichtig
• auch in Zukunft notwendige Investitionen
in bestehende oder neue Sportstätten.
Dabei werden wir ein besonderes Augen-
merk auf die Schwimmhallen legen. Sie
sind eine unverzichtbare Voraussetzung
dafür, dass möglichst alle Kinder und Ju-
gendlichen schwimmen lernen. Vor dem
Hintergrund des Klimawandels wollen wir
einen Platzpflegezuschuss für Vereine
ohne Kunstrasenplatz
• eine Unterstützung der Vereine bei der
Digitalisierung ihrer Vereinsarbeit. Zu-
dem wollen wir den Sport bei wichtigen
Themen wie der Aufarbeitung von Fällen
sexuellen Missbrauchs sowie Inklusion, In-
tegration und Gleichstellung unterstützen.
Dafür soll der Landessportbund drei zu-
sätzliche Stellen bekommen
• verbesserte Bedingungen für die jun-
gen Athlet*innen an den Eliteschulen des
Sports. Sie sollen nicht nur sportliche
Höchstleistungen bringen, sondern auch
eine hervorragende Schulbildung genießen.
Dafür brauchen sie optimale Bedingun-
gen. Dazu gehören zum Beispiel der Weg-
fall von allgemeinem Sportunterricht für
L-Schüler*innen, optimale Klassengrößen,
flexible Grenzen für die Bildung von Kurs-
stufen und eine bessere Vereinbarkeit der
Tätigkeit als Lehrer*in und Trainer*in. Hier-
zu bedarf es der Prüfung der Überführung
der Eliteschulen des Sports in die Träger-
schaft des Landes Sachsen-Anhalt
• duale Karrieremöglichkeiten für Spitzen-
sportler*innen, damit Training, Wettbe-
werbe und Berufsleben unter einen Hut
passen. Um den Zugang zum Studium zu
erleichtern, haben wir eine Spitzensport-
Profilquote eingeführt
• die Zusammenarbeit von Kindertagesstät-
ten, Schulen und Vereinen. Trainer*innen
und Lehrkräfte brauchen gute Möglichkei-
ten der Zusammenarbeit. Die „Arbeitsge-
meinschaften Sport in Schule und Verein“
und die Organisation von Sportangeboten
in den Ganztagsschulen sind dafür eine
gute Grundlage
• die Jugendleiter*in-Card (Juleica), die als
bundesweit einheitlicher Ausweis ein wich-
tiger Baustein für qualifiziertes ehrenamt-
liches Engagement in der Kinder- und Ju-
gendarbeit bleibt
• uneingeschränkt dopingfreien Spitzen-
sport in Sachsen-Anhalt. Junge Sport-
ler*innen und ihre Eltern müssen darauf
vertrauen können, dass sie ihre Leistungen
allein durch hartes Training erreichen kön-
nen. Wir unterstützen den Landessport-
bund und die Landesfachverbände bei
ihren Anti-Doping-Aktivitäten
• das Engagement im Sportehrenamt. Um
es zu würdigen, wollen wir die Ehrungsver-
anstaltungen des Landes Sachsen-Anhalt
verstetigen. Wir setzen uns für die Verab-
schiedung eines Ehrenamtsgesetzes ein,
welches die Belange und Bedarfe ehren-
amtlicher Betätigung anerkennt und an-
gemessen würdigt
• ein Haus des Sports in Halle, das den or-
ganisierten Sport in seiner ganzen Vielfalt
repräsentiert und den Vereinsservice des
Landessportbundes Sachsen-Anhalt für
die Sportvereine auf eine nachhaltige in-
stitutionelle Grundlage stellt
--- PAGE 60 ---
60
E-Sport
E-Sport ist ein wachsender gesellschaftlicher
Trend, der auch in Sachsen-Anhalt an Bedeu-
tung gewinnt. Es gründen sich neue Vereine,
in denen sich viele Menschen ehrenamtlich
engagieren. Sie sind nicht nur der Ort für den
Wettkampf in Computerspielen, sie sind auch
der Ort für Präventionsarbeit, Diskussionskul-
tur, Jugendfreizeitgestaltung und die Vermitt-
lung von Medienkompetenz.
Unabhängig davon, ob E-Sport als Sportart
anerkannt wird, werden wir das ehrenamtliche
Engagement in diesem Bereich unterstützen.
Deshalb brauchen wir:
• eine Änderung der Abgabenordnung, mit
der E-Sport als gemeinnützig anerkannt
wird
• eine Förderung der Akzeptanz des E-
Sports, indem wir ihn als Bereich der Ju-
gendarbeit anerkennen
• Leitlinien für eine Förderung von E-Sport,
die wir mit dem E-Sport-Verband erarbei-
ten werden. Sie sollen die Trainer*innen-
ausbildung, Aufwandsentschädigungen,
die Vermittlung von Medienkompetenz,
Prävention gegen Spielsucht und Förde-
rung eines fairen Miteinanders beinhalten
• einen Dialog zwischen traditionellem Sport
und E-Sport. Wir unterstützen einen sol-
chen Dialog, ohne in die Autonomie des
Sports einzugreifen
• die Förderung einer E-Sport Trainer*innen-
ausbildung
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61
Wie wir Stadt und
Land zusammen-
bringen:
schnelles Netz & ein
Bus in jedes Dorf.
Digitalisierung
D
ie digitale Transformation ist einer der
Megatrends unserer Zeit. Praktisch je-
der Lebensbereich wird von ihr erfasst.
Das schafft eine Lebens-, Arbeits- und Lern-
welt im ständigen Wandel. Es ist uns wichtig,
dass die Bürger*innen unseres Landes frei und
selbstbestimmt an dieser digitalen Zukunft teil-
haben können. Das bedeutet auch lebenslan-
ges Lernen im privaten Bereich ebenso wie
im Berufsleben. Als SPD wollen wir allen die
Chancen der Digitalisierung zugänglich ma-
chen für ein zukunftsfestes Sachsen-Anhalt.
Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell
auch in kleinen Unternehmen, aber auch in
der Verwaltung Digitalisierungsschritte ergrif-
fen werden, wenn die dringende Notwendig-
keit besteht. Wir wollen den Schwung dieser
Entwicklung mitnehmen und als Land den
digitalen Fortschritt in allen Bereichen des
Wirtschaftens und Arbeitens noch aktiver be-
gleiten und gezielter unterstützen.
Für die SPD ist klar: Digitalisierung als Chance
bedeutet auch, alle Facetten der Entwicklun-
gen genau im Auge zu behalten und bei Be-
darf gegenzusteuern. In der digitalen Arbeits-
welt muss der Mensch im Mittelpunkt stehen.
Die Aushöhlung von Arbeitnehmer*innen-
rechten durch die Hintertür ist mit uns nicht
zu machen.
Damit Frauen ihr Potential im digitalen Zeit-
alter voll entfalten können, darf der Zugang
zur Infrastruktur und zu Angeboten im Netz
nicht vom Geschlecht abhängen. Bei der
Anwendung von Algorithmen muss die ge-
schlechterneutrale Programmierung sicher-
gestellt werden.
Gleichzeitig muss der Staat auf allen Ebenen
offener und digitaler werden. Digitale Dienst-
leistungen und offene Informationszugänge
müssen der Standard sein, nicht die Ausnah-
me. Das wollen wir als Land gemeinsam mit
unseren kommunalen Partner*innen anpacken.
Beim Infrastrukturausbau hat Sachsen-An-
halt in der letzten Legislaturperiode das Tem-
po deutlich beschleunigt, aber es gibt noch
viel zu tun. Waren vor einigen Jahren noch
50 Mbit-Anschlüsse ausreichend, steigen
jetzt längst die Ansprüche von Unternehmen,
Hochschulen, aber auch von Privatpersonen.
Wir wollen Sachsen-Anhalt schnell und flä-
chendeckend in das Gigabit-Zeitalter führen.
Auch beim Mobilfunk müssen Funklöcher der
Vergangenheit angehören. Indem 5G flächen-
deckend möglich wird, sorgen wir in Zukunft
dafür, dass der Fortschritt nicht an den Stadt-
grenzen endet, sondern der ländliche Raum
digitale Chancen gleichberechtigt nutzen
kann. Die Grundlage dafür schaffen wir zu-
nächst mit dem Lückenschluss im LTE-Netz
und bei der Breitbandversorgung.
Die Modernisierung der Infrastruktur ist aber
nur die technische Grundlage des digitalen
Wandels. Mit der Digitalen Agenda hat unser
Land einen wesentlichen Schritt unternom-
men und den Handlungsbedarf für den digi-
talen Wandel in vielen Bereichen definiert und
den damit einhergehenden Transformations-
prozess gestaltet. Wir wollen auf positiven
Beispielen aufbauen, aber Digitalisierung und
den damit verbundenen Kulturwandel noch
stärker als Querschnittsaufgabe verstehen.
Bisher innerhalb der Landesregierung ge-
trennte Kompetenzen für digitalen Wandel
und IT-Infrastruktur müssen in einer Hand,
zum Beispiel einem eigenständigen Digitalmi-
nisterium, zusammengeführt werden. Mit der
Weiterentwicklung der Digitalen Agenda und
dem Aufbau einer Digitalagentur des Landes
zeigen wir zusätzlich, dass wir den digitalen
Wandel als zentrale Aufgabe und große Chan-
ce für Sachsen-Anhalt wahrnehmen.
Den Netzausbau auf die nächste Stufe heben
Für gleichwertige Lebens- und Wettbewerbs-
bedingungen in Stadt und Land, in der Klein-
stadt wie in der Großstadt braucht es eine
flächendeckende Netzinfrastruktur auf der
Höhe der Zeit. Menschen wohnen dort, wo
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es Infrastrukturen gibt! Dabei ist es nicht ak-
zeptabel, dass es durch die Versteigerungs-
bedingungen des Bundes derzeit noch weiße
Flecken und damit jede Menge Funklöcher in
dünner besiedelten Regionen oder an wichti-
gen Verkehrstrassen gibt. Ein Lückenschluss
mit Mobilfunksendemasten und ein flächende-
ckendes Glasfasernetz entsprechend den Zie-
len der Gigabit-Strategie des Landes auch
als Grundlage für die Zukunftstechnik 5G ist
dafür die richtige Antwort. Neben den Mobil-
funkbetreibern muss auch das Land dafür sor-
gen, dass keine Lücken im Netz bleiben. Für
die digitale Teilhabe einer*eines jeden Einzel-
nen bieten freies WLAN und Freifunk ein Netz
ergänzender Zugänge, von dem auch der Tou-
rismus im Land profitiert.
Deshalb brauchen wir:
• eine Versorgung mit einem breitbandigen
Internetanschluss kabelgebunden oder
mobilfunkgestützt für alle Bürger*innen
so schnell wie möglich, spätestens jedoch
bis 2025. Hierfür werden wir Mittel in drei-
stelliger Millionenhöhe bereitstellen
• ein flächendeckendes Glasfasernetz (ent-
sprechend der Gigabit-Strategie)
• kommunale Auffanglösungen: Verweigern
die großen Provider den örtlichen Ausbau,
muss die Kommune in die Lage versetzt
werden, dies in eigener Regie mit Unter-
stützung des Landes vorzunehmen. Für
solche Fälle muss das nachträgliche Ver-
legen paralleler Netze durch andere Pro-
vider untersagt sein
• das Schließen der Funklöcher im 4G-Netz
auch auf dem Land
• den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes als
Grundlage für die Nutzung wissenschaft-
licher und wirtschaftlicher Innovationen
sowie autonomer Mobilitätskonzepte für
Straße, Schiene und Wasserweg
• eine Initiative, die sich öffentlichkeitswirk-
sam und mit neutralen Informationen den
Sorgen und Bedenken der Menschen be-
züglich neuer Digitaltechniken widmet
• die Aufstockung des WLAN-Programms
und der Freifunkförderung
• die Bereitstellung eines für moderne An-
wendungen ausreichenden Uploads bei
allen Ausbau- und Fördermaßnahmen
Die Verwaltung auf allen Ebenen digitaler
und damit bürger*innennäher aufstellen
Noch sind zu wenige Dienstleistungen von
Land und Kommunen digitalisiert. Niemandem
kann man erklären, warum man für die Anmel-
dung des Haustiers persönlich den Weg zum
Amt antreten muss. Gerade in ländlichen Re-
gionen summiert sich schnell der Zeitverlust
durch Behördengänge. Im Fall von Unterneh-
men ist das ein echter Wettbewerbsnachteil.
Damit Bürger*innen, aber auch Unternehmen
Zeit und Geld sparen, lautet unsere Maxime:
wenige Klicks statt lange Fahrten. Unsere
Maßstäbe für die digitale Verwaltung sind da-
bei Nutzerfreundlichkeit und die Absicherung
von Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und
allgemeiner digitaler Souveränität. Länder wie
Estland machen es uns vor: Sie wagen digita-
le Innovationen, schaffen aber zugleich Ver-
trauen in die Sicherheit der neuen Angebote.
Wir wollen beim E-Government den nächsten
Schritt gehen, und zwar zusammen mit den
Städten und Gemeinden unseres Landes.
Dabei unterstützen wir aktiv die „Open“-Be-
wegungen, insbesondere Open Data und
Open Source. Wir treten ein für eine offene
Verwaltung, eine offene Wissenschaft, offene
Kulturgüter und die Freie-Software-Bewe-
gung. Insbesondere der IT-Bereich wird do-
miniert von wenigen Monopolen. Open Source
könnte wieder einen Markt beleben sowie die
digitale Souveränität fördern.
Deshalb brauchen wir:
• die digitale Verwaltung, in der bis 2022
alle Verwaltungsdiensteistungen von den
Kommunen bis zum Land digital angebo-
ten werden. Deswegen werden wir eine
umfassende E-Government-Strategie für
Sachsen-Anhalt etablieren und umsetzen
• die Unterstützung von Kommunen, die in
Kooperation mit IT-Unternehmen digitale
Modellkommunen werden wollen, durch
das Land
• die Einführung datenschutzkonformer
Lösungen durch digitale Identitäten und
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elektronische Signaturen, um den vollstän-
dig digitalen Austausch mit den Verwal-
tungen zu ermöglichen
• den Open-Data-Hub für unser Land, damit
die freie Verwendung, Nachnutzung und
Verbreitung von öffentlich frei zugängli-
chen, von Behörden erhobenen Daten er-
möglicht werden kann
• eine hohe Datensicherheit für die steigen-
de Zahl der Anwendungen und Daten.
Datenmissbrauch muss mit empfindlichen
Strafen geahndet werden
• Veröffentlichung aller aus Landesmittel fi-
nanzierter Software-Entwicklungen
• eine bessere Unterstützung der Free Soft-
ware Foundation und der Open-Source-
Bewegung
• bevorzugt europäische IT-Lösungen
Den digitalen Wandel im ganzen Land aktiv
gestalten
Die digitale Transformation bietet neue Chan-
cen für eine Belebung des ländlichen Raums.
Dafür gilt es parallel zum weiteren Netzausbau
Akteure und Strukturen vor Ort zu stärken.
Wo bereits intelligente Lösungen umgesetzt
werden, soll deren Übertragbarkeit auf andere
Regionen ermöglicht werden. Wir setzen auf
digitale Innovationen aus Sachsen-Anhalt, die
auch hier intensiv gefördert werden müssen.
Im Gigabit-Zeitalter ist auch das Dorf poten-
tiell nah am Weltmarkt. Der Ausbau der Infra-
struktur im ländlichen Raum ist damit auch
eine Investition in die wirtschaftliche und ge-
sellschaftliche Zukunft Sachsen-Anhalts. Mit
der Verbreitung der 5G-Technik kann unsere
Landwirtschaft ressourcenschonender und ef-
fektiver arbeiten.
Deshalb brauchen wir:
• einen Breitband- und 5G-Ausbau unab-
hängig von der Einwohnerzahl, um Innova-
tionen der Landwirtschaft 4.0 zu ermög-
lichen. Die Agrarunternehmen des Landes
werden wir bei entsprechenden Digitalisie-
rungsschritten beraten und unterstützen
• insbesondere im ländlichen Raum die Ein-
richtung von Co-Working- und Co-Living-
Spaces sowie die Arbeit der regionalen
Digitalisierungszentren
• smarte Modellregionen, in denen in beson-
derem und beispielhaftem Maße aktuelle
Probleme wie Mobilität, Bildung, Gesund-
heitsversorgung, Energie mit digitalen Ins-
trumenten gelöst werden. Diese Modellre-
gionen werden wir finden oder initiieren
Die digitale Kultur und die Digitalisierung der
Kultur stärken
Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art,
wie wir arbeiten, sondern auch wie wir unsere
Freizeit gestalten und uns kreativ ausdrücken.
Mit den „Digital Natives“ ist eine Generation
in der Phase von Ausbildung und Berufsle-
ben, die vor allem digital kommuniziert und
konsumiert. Als junge Menschen sind sie in
ihrer Freizeit in Bereichen aktiv, die sich noch
außerhalb klassischer Kultur- und Sportför-
derung bewegen. Spieledesign gibt es aber
längst „made in Saxony-Anhalt“, und auch
die E-Sport-Szene des Landes stellt sich dem
professionellen Wettbewerb. Wir wollen, dass
das digitale Leben kein blinder Fleck in der
Förderlandschaft bleibt.
Andere Bürger*innen sind nicht in einer digi-
talen Umgebung aufgewachsen und wollen
diese Welt noch stärker für sich entdecken.
Wir unterstützen sie dabei, sich die entspre-
chenden Kompetenzen anzueignen und sich
im Sinne lebenslangen Lernens selbst die ge-
sellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die Corona-Krise war ein schwerer Schlag für
viele Schaffende in der Kultur- und Kreativ-
szene des Landes, einem Wirtschaftsbereich,
der schon immer nah am digitalen Wandel
war. Wir wollen dessen Innovationspotential
durch die verstärkte Förderung auch zukünf-
tig erhalten. Zugleich gilt es die kulturellen
Schätze Sachsen-Anhalts aus der Vergangen-
heit für die Zukunft zu sichern.
Deshalb brauchen wir:
• die Förderung des sich gut entwickelnden
E-Sports im Land durch bessere Rahmen-
bedingungen und die Anerkennung seiner
Gemeinnützigkeit
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• die stärkere Förderung digitaler Projekte
und Vernetzungsansätze der Kultur- und
Kreativwirtschaft
• eine Forcierung der Digitalisierung von
Kunst- und Kulturgut und den freien Zu-
gang dazu
• eine Stärkung des Kulturtourismus und der
kulturellen Bildung durch digitale, frei zu-
gängliche Kunst- und Kulturangebote des
Landes zum Beispiel in Form von beglei-
tenden Apps
• ein breit gefächertes Bildungsangebot,
um die digitalen Kompetenzen aller Bür-
ger*innen weiterzuentwickeln und damit
für eine digitale Souveränität und ver-
stärkte digitale Teilhabe jeder und jedes
Einzelnen zu sorgen
• ein Programm für die digitale Teilhabe äl-
terer Menschen: zur Vernetzung von Se-
nior*innentreffs, zur Unterstützung bei
Beschaffung und Bedienung geeigneter
Endgeräte, für mehr barrierefreie Angebo-
te im Netz, für den Support eigener Social-
Media-Accounts
Digital pflegen und heilen Chancen der Di-
gitalisierung im Gesundheitswesen nutzen
Das Gesundheitswesen ist bereits vorn dabei,
wenn es darum geht, Arbeitsprozesse und Da-
ten zu digitalisieren. Für Patient*innen bedeu-
tet das schnellere und barrierefreie Zugänge
zu Gesundheitsleitungen. Besonders mit Mit-
teln der Telemedizin können lange Strecken
überwunden werden, um auch dezentral die
schnellste und bestmögliche Diagnose zu er-
möglichen. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass die Akteure im Gesundheitswesen die
Rahmenbedingungen haben, um die best-
mögliche Versorgung für die Bürger*innen
Sachsen-Anhalts zu gewährleisten.
Deshalb brauchen wir:
• die Unterstützung des Gesundheitswesens
beim Ausbau der Telemedizin im Land, um
ortsunabhängig einen erleichterten Zu-
gang zu Diagnostik und damit zur best-
möglichen Behandlung zu ermöglichen
• den Ausbau digitaler Assistenz- und Un-
terstützungssysteme, die Pflegende unter-
stützen und etwa von Dokumentations-
pflichten entlasten
• die Förderung weiterer Online-Beratungs-
systeme, zum Beispiel in der Suchtberatung
Digitales Lernen an Schule und Hochschule
verbessern
Wissenschaft und Forschung sind sowohl Vor-
reiter als auch Treiber der Digitalisierung in
unserem Land, benötigen dafür aber auch die
modernste Infrastruktur und neueste Technik.
Auch Lehre und Studium sind bereits vorn da-
bei: Schon das erste Sommersemester nach
Corona wurde von den Hochschulen im Land
erfolgreich digital organisiert. Bei der weite-
ren Modernisierung werden wir sie aktiv un-
terstützen. Im Bereich der allgemeinbildenden
Schulen besteht viel Nachholbedarf das hat
auch die Corona-Krise gezeigt. Die Infrastruk-
tur der Schulen, die technische Ausstattung
der Schüler*innen sowie die Medienkompe-
tenz und das didaktische Rüstzeug des Lehr-
personals müssen für die digitalen Möglichkei-
ten des 21. Jahrhunderts fitgemacht werden.
Insbesondere unsere Lehrkräfte müssen die
individuellen, sozialen und gesellschaftlichen
Folgen
der
aktuellen
technischen
und
kulturellen Entwicklungen, von Medienphä-
nomenen und -diensten einschätzen können.
Deshalb brauchen wir:
• die Anschaffung von Schulgeräten durch
Mittel des Bundes und des Landes
• die gezielte Verankerung digitaler Unter-
richtskonzepte und der Medienbildung in
der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräf-
ten sowie ihre Entlastung bei Beschaffung
und Pflege der Hard- und Software in den
Schulen
• eine aktive Unterstützung von Seiten des
Landes für den Einsatz von freien und
Open-Source-Lösungen in unseren Bil-
dungseinrichtungen sowie die Schaffung
klarer rechtlicher Leitfäden für Lehr- und
Lernmittel und zu den Themen Daten-
schutz und Urheberrecht
• die zusätzliche finanzielle Förderung der
Digitalisierung an den Hochschulen und
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Universitäten durch die Einrichtung eines
Digitalfonds zur Finanzierung von Perso-
nalstellen und Infrastrukturmaßnahmen
• den Ausbau eines leistungsfähigen Hoch-
schulnetzes in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Forschungsnetz als essentielle
Voraussetzung für die nicht nur lan-
desweite zukünftige Vernetzung unserer
Hochschulen und Universitäten
• weiter eine aktive Rolle des Landes bei der
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
nach dem BAföG
• einrichtungsübergreifende
Plattformen
und Register, die die Hochschulen und Uni-
versitäten für ihre vernetzte Arbeit unter-
einander nutzen
Digitale Wirtschafts- und Arbeitswelt stärken
Die Digitalisierung schafft neue Dienstleistun-
gen und Industrien, sie ändert aber auch die
Art und Weise, wie wir arbeiten. Gerade bei
vielen kleinen und mittleren Unternehmen in
Sachsen-Anhalt ist das Potential der Digitali-
sierung noch nicht ausgeschöpft. Hier setzen
wir weiter auf intensive Förderung und Beglei-
tung. Gleichzeitig darf die digitale Flexibilisie-
rung nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen oder
zur Entgrenzung der Arbeitszeit führen. Durch
die Corona-Krise ist für viele Arbeitnehmer*in-
nen Homeoffice plötzlich zum selbstverständ-
lichen Teil des Arbeitslebens geworden. Wer
arbeitet, hat aber auch ein Recht auf Freizeit
und Erholung ohne den Stress ständiger Er-
reichbarkeit. Die digitalen Anforderungen und
Chancen des Arbeitslebens müssen in Ausbil-
dungsprogrammen eine zentrale Rolle einneh-
men, um digitale Kompetenzen zu stärken.
Deshalb brauchen wir:
• die Fortsetzung der Förderung von Digi-
talisierungsprojekten in Unternehmen ver-
schiedener Branchen sowie Unterstützung
bei der Gewinnung von Fachkräften mit di-
gitalen Kompetenzen
• eine Verstetigung und den Ausbau von
Förder- und Kooperationsstrukturen wie
dem Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0
Magdeburg und dem Partnernetzwerk
Wirtschaft 4.0
• die Unterstützung von Unternehmen bei
der Digitalisierung der industriellen Pro-
duktion (Industrie 4.0)
• Unterstützung bei der Weiterentwicklung
von Gewerbegebieten und bei Investitio-
nen in verkehrliche und digitale Infrastruk-
tur
• digitale Wirtschaftsräume und insbeson-
dere die Treiber der Digitalisierung in die-
sem Bereich, die wir durch Fortsetzung
der Programme „Digital Creativity“ und
„Digital Innovation“ sowie mit einem eige-
nen IT-Wirtschaftscampus unterstützen
• die Umsetzung von guter Arbeit auch in
Form digitalen Arbeitens. Wir unterstüt-
zen deshalb den weiteren Ausbau des Zu-
kunftszentrums Digitale Arbeit, die Lan-
desinitiative Fachkraft im Fokus sowie die
Qualifikationsprogramme für Mitarbei-
ter*innen und Programme zur unterneh-
mensinternen Organisationsentwicklung
• einen Standard für gute Arbeit in der digi-
talen Welt, für den wir uns auf Bundesebe-
ne einsetzen werden. Er soll für Arbeitneh-
mer*innen sowohl Homeoffice zu einem
Standard machen als auch die Souveräni-
tät über ihre Freizeit garantieren
• die weitere Anpassung und Fortentwick-
lung von Aus- und Fortbildungsordnungen
an die aktuellen Bedürfnisse und Anforde-
rungen digitaler Arbeit
Ländlicher Raum
S
achsen-Anhalt ist ein Bundesland des
ländlichen Raums. Die größte Fläche ist
der ländliche Raum, der von stadtnahem
Umland mit „Verdichtungsansätzen“ bis zu
stark peripherisierten Räumen alle denkbaren
Varianten aufweist. Da es den einen ländlichen
Raum auch in Sachsen-Anhalt nicht gibt,
muss eine zukunftsorientierte Landespolitik
Ungleichheiten würdigen und durch ihre Rah-
mengebungen individualisierte Lösungen er-
möglichen.
Dörfer und ländliche Städte haben mit einem
Bündel an Herausforderungen zu kämpfen.
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Der demographische Wandel mit einem zu-
nehmend älteren Bevölkerungsquerschnitt
ist einer der relevanteren Aspekte dieser
Entwicklung. In dessen Folge kommen Woh-
nungsleerstände zum Teil bis hin zum ange-
deuteten „Leerzug“ ganzer Ortschaften, ein
Mangel einerseits an Arbeitsplätzen und an-
dererseits an qualifizierten Arbeitskräften,
Schulden in den öffentlichen Haushalten,
schwindende Mitgliedschaften in Vereinen
und Verbänden und mit ihnen zurückgehen-
des zivilgesellschaftliches Engagement und
Lebensvielfalt in der Bandbreite zwischen
Sport, Feuerwehr und Kultur.
Wo keine Autobahn die ländliche Region
streift, wo der Mobilfunkempfang schlecht
ist und das Internet langsam, wo der tägli-
che ÖPNV ausgedünnt ist, wo Schulformen
nicht in ihrer Gänze auf kurzem Weg erreich-
bar sind, wo attraktive Arbeitsplätze rar sind
überall dort ist es schwierig, gesellschaft-
liches Leben zu gestalten. Das ist nicht nur
schwierig für die einzelnen Menschen und ihre
Familien, es ist auch eine Herausforderung für
eine demokratische Gesellschaft. Denn Teilha-
ben und Teilgeben braucht ein Mindestmaß an
funktionierenden Angeboten für die alltägli-
chen Notwendigkeiten, ein Mindestmaß an
einer Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge,
braucht Menschen, die sich engagieren kön-
nen, wenn sie das wollen.
Wir geben keine Region verloren. Deshalb
müssen die sehr unterschiedlichen ländlichen
Regionen auch unterschiedlich ertüchtigt
werden, um annähernd gleichwertige Lebens-
verhältnisse bieten zu können. Differenzie-
rung in der Ertüchtigung und Förderung der
ländlichen Räume führt zu mehr Gerechtigkeit
in einem sehr ungleich strukturierten Flächen-
land, wie es Sachsen-Anhalt ist.
Die ländlichen Räume brauchen eine eigene
positive, an den Ressourcen orientierte Be-
trachtungsweise. Das Potential auch sach-
sen-anhaltischer ländlicher Räume liegt unter
anderem in ihrer Funktion für die Erholung
städtisch lebender Menschen, diverse öko-
logische Leistungen (Luftreinhaltung, Trink-
wasserversorgung, Möglichkeiten zur grünen
Energiegewinnung), den Wohnraum für Pend-
ler, den sanften Tourismus, eine ausgewoge-
ne Kombination zwischen konventioneller und
ökologischer Landwirtschaft.
In den ländlichen Räumen liegen verschie-
dene Innovationspotentiale. Sie sind zu the-
men- und anlassbezogenen Kooperationen
und einer stärkeren Eigenverantwortung für
ihre Belange viel deutlicher herausgefordert
als urbane Räume und können dabei beispiel-
gebend wirken. Denn der ländliche Raum ist
das Feld, an dem sich schon zeigt, dass an
einer Zukunft orientierte Politik Veränderung
als Chance gestalten kann.
Zukunft zu gestalten bedeutet auch für die
ländlichen Räume in Achtung ihrer Ressour-
cen und Möglichkeiten, dass sie nicht einer
eindimensionalen Wachstumserzählung fol-
gen müssen, sondern eine ermutigende Um-
baugeschichte möglich ist. Wie ländliche Räu-
me im Umgang mit Verlusten zugleich eine
Zukunft haben, wird entscheidend in den
nächsten Jahren zu beweisen sein.
Deshalb brauchen wir:
• stabile und verlässliche Kommunalfinan-
zen, in denen ein Flächenfaktor eingear-
beitet ist
• eher weniger (Einzel-)Förderprogramme,
die oft an einer leistbaren Gegenfinanzie-
rung scheitern, dafür aber erhöhte kom-
munale Sockel-und Pauschalbeträge für
mehr Spielraum einer regionalen Selbst-
steuerung.
• Anreize zu regionaler Selbststeuerung,
zum Beispiel zur aktiven Ausgestaltung
von anlass- und themenbezogenen Gestal-
tungsräumen; eher fluide regionale Koope-
rationsräume, die Landkreisgrenzen und
gegebenenfalls auch Bundeslandgrenzen
überschreiten. Programme wie LEADER
müssen dabei begleitend daraufhin evalu-
iert werden, welchen nachhaltigen Mehr-
wert sie für die jeweiligen Regionen haben
• ein Weniger an Territorialprinzip, ein Mehr
an Funktionalprinzip. Das führt nicht zu ei-
ner Auflösung von Gebietskörperschaften
wie Landkreisen, stützt aber die Ressour-
cen und Potentiale ganzer Regionen (die
oft ungleich der Größe und des Zuschnit-
tes eines Landkreises sind)
• Unterstützung für Engagierte in den Kom-
munen, zum Beispiel frei verfügbare Bud-
gets und Entscheidungskompetenzen für
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Ortschaftsräte oder vergleichbare Lösun-
gen für Ortsteile ohne Ortschaftsverfassung
• moderne und flexible Modelle von Verwal-
tungsdienstleistungen der Kommunen und
des Landes, die Menschen ohne digitalen
Anschluss oder Anschlusswillen nicht aus-
schließen
• einen flächendeckenden Breitbandausbau,
der endlich als staatliche Daseinsvorsorge
verstanden wird und dies nicht nur privat-
wirtschaftlichen Interessen überlässt
• die forcierte Etablierung von digitalen
Lehr- und Lernmöglichkeiten mit einer
Koordination und Beratung durch die
Landkreise (damit möglichst homogene
und durch alle Schularten nutzbare und
so miteinander kooperierende Hard- und
Software vorhanden ist und gewartet wer-
den kann)
• Schulverbünde unterschiedlicher Schul-
formen
• eine umfassende Stärkung der öffentlichen
Daseinsvorsorge
• vier ÖPNV-Modellregionen (Norden, Os-
ten, Süden, Westen) für eine abgestimmte
Projektphase zwischen Bus, Bahn und Taxi
• Unterstützungsangebote für den Auf- und
Ausbau einer regionalen, autonomen Ener-
gieversorgung unter der Mitwirkung der
LENA
• Etablierung eines Energiescouts je Land-
kreis zur Beratung der Kommunen
• Programme etwa in der Qualität von
Wettbewerben für die Nutzung und Um-
widmung von Leerstandsgebäuden
• den Erhalt der einzigartigen Kulturdenk-
mallandschaft in Sachsen-Anhalt
• eine Modellnutzung von Leerstandsgebäu-
den als Co-Working-Spaces für regionale
Kleinbetriebe und Dienstleister*innen
Verkehr
M
obilität ist ein Grundbedürfnis. Jede*r
will möglichst einfach, schnell und
sicher von A nach B kommen. Dabei
sind die Bedingungen in den verschiedenen
Teilen des Landes sehr unterschiedlich. Wäh-
rend in den Städten ÖPNV und Rad zuneh-
mend eine Alternative zum Auto sind, ist man
im ländlichen Raum ohne eigenen PKW oft
stark eingeschränkt. Das darf nicht so bleiben.
Mobilität muss für alle verfügbar, bezahlbar
und ökologisch nachhaltig sein.
Wir wollen passgerechte Verkehrslösungen
und die Verfügbarkeit von öffentlichen Ver-
kehrsmitteln für alle Regionen in Sachsen-
Anhalt.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels setzen
wir auf eine schrittweise Umstellung von fos-
silen auf andere Energieträger, um aktiv eine
Verkehrswende zu gestalten, die von den Men-
schen im Land getragen wird. Dafür wollen wir
das notwendige Geld in die Hand nehmen.
Flächendeckend Bus und Bahn
Wer seinen Alltag ohne Auto meistern will
oder meistern muss, braucht eine Alternative.
Das kann in vielen Fällen nur ein flächende-
ckender, barrierefreier, bezahlbarer und um-
weltgerechter öffentlicher Personennahver-
kehr sein. In Sachsen-Anhalt soll der ÖPNV
überall zur vollwertigen Alternative werden.
Zudem setzen wir auf intelligente und nutzer-
freundliche Car-Sharing-Modelle.
Dazu gehört auch ein flächendeckender Bahn-
verkehr. Mit dem Kahlschlag der Vergangen-
heit muss Schluss sein. Wir dürfen keine Bahn-
strecken mehr stilllegen, sondern müssen die
Reaktivierung alter Bahnstrecken prüfen und
so das Mobilitätsangebot im ländlichen Raum
erhöhen. Zudem brauchen wir perspektivisch
eine Umstellung auf E-Antrieb. In Städten mit
Buslinienverkehr ist dieser perspektivisch auf
alternative Antriebsarten umzustellen.
Zu einem zukunftsorientierten ÖPNV gehö-
ren auch faire Beschäftigungsverhältnisse.
Wir setzen uns dafür ein, dass Beschäftigung
im ÖPNV in Sachsen-Anhalt nur entsprechend
der einschlägigen Tarifverträge erfolgt.
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Deshalb brauchen wir:
• ein Förderprogramm für flächendecken-
den ÖPNV im ländlichen Raum
• die Sicherstellung der bestehenden Stra-
ßenbahnnetze sowie die Förderung der
Neuanschaffung von Straßenbahnen in
den betreffenden Städten
• die Unterstützung der Städte und Kreise
bei der Schaffung barrierefreier Haltestel-
len. In spätestens zehn Jahren soll jede Hal-
testelle in Sachsen-Anhalt barrierefrei sein
• ein Landesprogramm für direkten Schü-
ler*innenverkehr
• kostenlosen Schüler*innenverkehr auch für
die Sekundarstufe II
• Modellprojekte für ein 365-Euro-Ticket im
städtischen und ländlichen Raum mit ver-
schiedenen Ratenzahlungsoptionen
• die Förderung von Elektro- und Wasser-
stoffbussen
• ein Landesgesetz zur Vereinfachung von
Investitionen in den ÖPNV
• ein Verbot der Stilllegung von Bahnstre-
cken und die Prüfung der Reaktivierung al-
ter Bahnstrecken und von Halten an (noch)
betriebenen Strecken, insbesondere wenn
diese Mittelzentren an Oberzentren an-
schließen bzw. neue Strecken über Lan-
desgrenzen hinweg entstehen
• bessere Anbindungen im Fernverkehrsan-
gebot auf der Schiene. Die Wiederanbin-
dung der Landeshauptstadt Magdeburg
an den ICE-Fernverkehr und von Dessau-
Roßlau (Verlängerung des IC 61) sowie
der Mittelzentren an den IC-Fernverkehr
bleibt unser Ziel
• die Unterstützung der HSB als wichtiges
regionales Verkehrsmittel
• eine Fortsetzung des Schnittstellenpro-
gramms zur Verbesserung der Umsteige-
beziehungen und zur Sanierung von Bahn-
hofsgebäuden
• Betriebsübergang bei Verkehrsdienstleis-
tungsvergaben. Dies bedeutet: Arbeits-
plätze bleiben erhalten und gehen auf den
neuen Verkehrsbetrieb mit den bisherigen
Bedingungen über
• die
perspektivische
Umstellung
des
Schienenverkehrs in Sachsen-Anhalt auf
E-Antrieb
• ein kostenloses Schüler*innen Ticket in
ganz Sachsen-Anhalt
Radverkehr
Die Hälfte der Strecken, die heute mit dem
Auto zurückgelegt werden, sind weniger als
fünf Kilometer lang. Dafür ist das Fahrrad eine
gesunde und umweltfreundliche Alternative.
Damit das Rad für Groß und Klein, für Jung
und Alt eine sichere Alternative ist, braucht
es eine bessere Infrastruktur.
Deshalb brauchen wir:
• ein flächendeckendes Radwegenetz an
Landes- und Bundesstraßen, eine Moder-
nisierung der vorhandenen Wege und die
Umsetzung des Landesradverkehrsplans.
Bei jedem Ausbau einer Straße außerorts
mit überörtlicher Bedeutung wird ein Rad-
weg gebaut! Acht Prozent der Straßenbau-
mittel sind für Radverkehr aufzuwenden.
Wir wollen eine konsequente Anwendung
der ERA2010
• eine Landeskampagne „Sachsen-Anhalt
steigt auf!“
• die Förderung von modernen und diebstahl-
sicheren Fahrradabstellanlagen an Bahnhö-
fen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen
• ein Radschnellwegeprogramm zur Unter-
stützung des Baus von Radschnellwegen
• den Ausbau von Radschnellwegen auch
abseits von Hauptstraßen
• die Unterstützung der Arbeitsgemein-
schaft Fahrradfreundliche Kommunen
• eine Aufwertung der*des Radverkehrsko-
ordinator*in im Verkehrsministerium. Akti-
ves Einwerben der Bundesmittel aus dem
Klimapaket für Projekte in Sachsen-Anhalt
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• ein Pilotprojekt zur Verlagerung von inner-
städtischem Lieferverkehr auf Lastenräder
• die Förderung des Radtourismus
• Modellprojekte zur Weiterentwicklung des
Radverkehrs (Protected Bike Lane, Fahr-
radbrücken, Anbindung von Schulen oder
Kitas)
Straßenverkehr
Im Straßenbau liegt die Priorität der nächsten
Jahre im Erhalt der Infrastruktur. Die großen
Verkehrsbauprojekte sind fast vollständig ab-
geschlossen. Hier fehlen die noch ausstehen-
den Lückenschlüsse. In den kommenden Jah-
ren muss der Investitionsstau abgebaut und
ein größeres Augenmerk auf die Sicherheit
im Straßenverkehr gelegt werden. Die Vision
Zero, also das Ziel, dass es keine Verkehrs-
toten gibt, muss auch ein Ziel der Verkehrs-
politik in Sachsen-Anhalt sein.
Deshalb brauchen wir:
• ein Förderprogramm für Straßenbau in
Kommunen, damit Straßen und Brücken
saniert werden können
• die Umsetzung der wichtigen Bundesstra-
ßenbauprojekte. Dazu zählen die Nordver-
längerung der A 14, die Verbindung der A
38 und der A1 4 durch die A 143
• die Unterstützung von Ortsumfahrungen
und Beseitigung von Unfallschwerpunkten
• eine Unterstützung der Arbeit der Ver-
kehrswachten, denn Verkehrserziehung ist
ein wichtiger Baustein für die Verkehrssi-
cherheit
• den Ausbau des Netzes von E-Ladestatio-
nen für E-Autos
Logistikstandort
Aufgrund der zentralen Lage in Europa ist
Sachsen-Anhalt ein wichtiger Verkehrs- und
Logistikstandort. Wir setzen uns für eine opti-
male Verknüpfung aller Verkehrsmittel ein, um
einen umweltgerechten und sozial verträgli-
chen Logistikverkehr zu ermöglichen. Dazu
fordern wir vom Bund die Schaffung einer
Eisenbahntrasse, die parallel zur A 2 verläuft
und auf der Lkw-Züge fahren.
Deshalb brauchen wir:
• eine Verlagerung der Logistikverkehre so-
weit wie möglich von der Straße auf die
Schiene; Realisierung des Projekts Lkw-
Züge Frankfurt/O.-Dortmund durch den
Bund
• die Vertretung der Landesinteressen in
der Mitteldeutschen Flughafen AG, insbe-
sondere im Hinblick auf die weitere Ent-
wicklung des Flughafens Leipzig/Halle als
internationales Frachtdrehkreuz für Mit-
teldeutschland sowie für den Linien- und
Charterverkehr. Durchsetzung geeigneter
Maßnahmen zur Reduzierung des Flug-
lärms und der CO2-Emissionen
• den Erhalt der Binnenschifffahrt durch den
Erhalt der Wasserstraßen. Dies soll nach
modernsten ökologisch verträglichen Me-
thoden erfolgen
• den Erhalt der landesbedeutsamen Fähren
• ein Förderprogramm für die (temporäre)
Errichtung von Lkw-Stellplätzen auf der-
zeit nicht genutzten Flächen in autobahn-
nahen Gewerbegebieten
• die Ausweitung der Lkw-Maut auf betrof-
fene Straßen, um Maut-Ausweichverkehre
unattraktiver zu machen und den Kommu-
nen und Landkreisen eine gerechte, nut-
zerbezogene und dem Verursacherprinzip
entsprechende Finanzierung für den Erhalt
der Straßen zur Verfügung zu stellen
Wohnen
Bezahlbar wohnen in Stadt und Land
W
ohnen ist ein Grundbedürfnis jedes
Menschen. Dabei ist die demogra-
phische Entwicklung in Sachsen-
Anhalt eine große Herausforderung. Zum ei-
nen gibt es in verschiedenen Regionen einen
hohen Leerstand bei Wohnungen, zum an-
deren fehlt altengerechter und barrierefreier
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Wohnraum oder Wohnraum für große Fami-
lien. Hier wollen wir Abhilfe schaffen.
Wichtige Partner*innen dabei sind und bleiben
die kommunalen Wohnungsbauunternehmen
und Genossenschaften. Das gilt auch für
private Vermieter, solange sie Mieter*innen zu
fairen Bedingungen ein Zuhause bieten. Gro-
ße Wohnungskonzerne, die Mieter*innen we-
gen unlauterer Renditeerwartungen ausplün-
dern, sind für uns keine Partner*innen.
Deshalb brauchen wir:
• die Schaffung von altersgerechtem und
barrierefreiem Wohnraum und von Wohn-
raum für junge Familien. Das schließt auch
ein familienfreundliches, barrierefreies und
altersgerechtes Wohnumfeld ein
• sozialen Wohnungsbau, um der sozialen
Entmischung vor allem in Plattenbauge-
bieten entgegenzuwirken. Zudem sind die
Wohnbauförderungsmittel für die Herstel-
lung von bezahlbarem Wohnraum durch
Bestandssanierungen zu verwenden
• eine Fortsetzung des erfolgreichen Auf-
zugsprogramms. Damit sollen weiter al-
tengerechte und barrierefreie/-arme Woh-
nungen geschaffen werden
• ein Programm für den Kauf oder die Ver-
längerung von Belegungsrechten von So-
zialwohnungen für den Erhalt von sozia-
lem Wohnraum
• den Erhalt der kommunalen Wohnungs-
unternehmen und ein Verbot des zwangs-
weisen Verkaufs kommunaler Wohnungs-
unternehmen zur Haushaltskonsolidierung.
Kommunale Wohnungsunternehmen sol-
len als Teil der öffentlichen Daseinsvorsor-
ge in kommunaler Hand bleiben
• die Möglichkeit, dass kommunale Woh-
nungsunternehmen auch über Gemeinde-
grenzen hinweg tätig werden können
• die Unterstützung kommunaler und ge-
nossenschaftlicher Wohnungsunterneh-
men gerade im ländlichen Bereich bei der
Beseitigung von Leerstand
• eine Unterstützung des seriellen Bauens
zur Dämpfung von Baukosten
Entwicklung von Städten und Dörfern
Für die SPD stehen eine bürger*innenfreund-
liche Stadtentwicklung und eine nachhaltige
Dorferneuerung im Mittelpunkt. Dabei haben
wir es mit einer unterschiedlichen demogra-
phischen Entwicklung im ländlichen Raum
und in den Städten zu tun. Wir brauchen da-
her unterschiedliche Antworten für das glei-
che Grundbedürfnis, nämlich ein lebenswertes
Gemeinwesen zu schaffen oder zu erhalten.
Deshalb brauchen wir:
• ein Förderprogramm „Wachsende Städte
und Dörfer“
• eine Flexibilisierung der Förderbedingun-
gen zur passgenauen Innenentwicklung in
Städten und Dörfern
• die konsequente Nutzung der Städtebau-
förderung des Bundes durch Bereitstel-
lung der notwendigen Kofinanzierung
• die flächendeckende Erarbeitung inte-
grierter Stadt- und Gemeindeentwick-
lungskonzepte. Sie sind ein wichtiges Ins-
trument, um vor Ort gemeinsam mit den
Bürger*innen die Zukunft ihrer Gemeinde
zu entwickeln
• ein Förderprogramm, das Kleingartenspar-
ten beim selbstbestimmten leerstandsbe-
dingten Rückbau unterstützt
• den Erhalt der Förderung von Multifunk-
tionshäusern
• eine Unterstützung des Quartiers- und
LEADER-Managements
• eine Handhabung des Denkmalschutzes
mit dem Grundsatz „Nutzung vor Verfall“.
Ferner streben wir eine Überprüfung der
denkmalschutzrechtlichen Praxis vor dem
Hintergrund der Barrierefreiheit, klimage-
rechten Nutzung und demographischen
Entwicklung im ländlichen Raum an
• eine Verbesserung der Lebensqualität in
Städten und Gemeinden durch innovative
Baukultur. Der Wettbewerb zum Landes-
architekturpreis wird daher fortgeführt
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Wie wir neue
Grundlagen legen:
Investitionen gegen
die Krise &
handlungsfähige
Kommunen.
Kommunale Selbst-
verwaltung und
Kommunalfinanzen
U
nsere Gemeinden, Städte und Land-
kreise sind mehr als nur die Heimat der
dort lebenden Menschen. Denn hier
erfahren die Bürger*innen direkt, ob unser
Gemeinwesen funktioniert und die Aufgaben
der öffentlichen Daseinsvorsorge gewähr-
leistet werden. Es stellen sich die wichtigen
Fragen von Mobilität, Sicherheit, Daseinsvor-
sorge oder Bildungsinfrastruktur gerade
vor dem Hintergrund des demographischen
Wandels, aber auch in Krisenlagen wie der Co-
vid-19-Pandemie. Auf lokaler Ebene zeigt sich
aber auch, wie transparent, leistungsfähig und
bürger*innennah die Verwaltung organisiert
ist und welchen Handlungs- und politischen
Gestaltungsspielraum die kommunalen Finan-
zen zulassen.
Unser Land braucht leistungsstarke Kommu-
nen. Wir setzen auf eine faire Partner*innen-
schaft mit den Kommunen, auf eigenverant-
wortliche kommunale Selbstverwaltung und
auf eine für die zu erfüllenden Aufgaben an-
gemessene finanzielle Ausstattung.
Wir achten die kommunale Selbstverwaltung
auch in der kommunalen Gebietshoheit. Ko-
operationen zwischen Gemeinden und ihren
Verwaltungen und auch freiwillige Fusionen
unterstützen wir. Eine gesetzliche Gebietsre-
form auf Gemeinde- oder Kreisebene werden
wir nicht vornehmen.
Kommunale Selbstverwaltung braucht wei-
terhin freie Gestaltungsräume. Die gewählten
kommunalen Vertretungen stellen ein wich-
tiges Element bürgerschaftlichen Engage-
ments in der Demokratie dar. Eine Kommune
lebt auch vom bürgerschaftlichen Engage-
ment und der Beteiligung der Bürger*innen
an Entscheidungen der Kommunalvertretun-
gen. Deshalb sehen wir es als wichtig an, die
Bürger*innen frühzeitig bei anstehenden Ent-
scheidungen einzubinden, um ihre Anregun-
gen aufzunehmen und gegebenenfalls auch
um die Akzeptanz von Entscheidungen zu
erhöhen.
Angesichts des demographischen Wandels
stellt sich die Frage, auf welche Weise auch
künftig die Daseinsvorsorge im ländlichen
Raum sichergestellt werden kann. Hierzu
muss auch über neue innovative Organisati-
onsformen für entsprechende Einrichtungen
nachgedacht werden.
Die Digitalisierung berührt alle Lebensberei-
che und wird auch zu wesentlichen Verände-
rungen der öffentlichen Verwaltungen führen.
Bund, Land und Kommunen müssen diesen
Prozess in enger Kooperation gestalten. Wir
werden die Kommunen auf diesem Weg aktiv
unterstützen.
Entscheidend ist das Ziel, den Menschen in
der digitalen Welt moderne, bürgernahe Ver-
waltungsdienstleistungen anbieten zu können.
Nicht die Verwaltung, sondern die Bürger*in-
nen als Nutzer stehen im Mittelpunkt dieses
digitalen Veränderungsprozesses.
Solide kommunale Finanzen sind die Grund-
lage für nachhaltige Investitionen und Dienst-
leistungen im Interesse der Bürger*innen.
Ohne eine auskömmliche Finanzausstattung
können die Kommunen diese Aufgabe nicht
erfüllen.
Schließlich hat die Covid-19-Pandemie deut-
lich gemacht, wie sensibel die Systeme in
unserem Land miteinander verzahnt sind.
Eine Schlüsselrolle nehmen hierbei die Städte
und Gemeinden wie auch die Landkreise ein.
Einerseits müssen alle Maßnahmen zur Pan-
demieeindämmung in den Gemeinden vor Ort
umgesetzt und durchgesetzt werden. Ande-
rerseits tragen soziale Gemeinschaftspro-
jekte der Bürgerschaft wiederum direkt zur
Aufrechterhaltung von sozialer Teilhabe bei.
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72
Hier sehen sich die Kommunen einer multiplen
Herausforderung gegenüber: massive Einnah-
meverluste in der Steuerkraft bei gleichzeitig
wachsenden Auf- und Ausgaben, gepaart
mit der Forderung nach zusätzlichen Inves-
titionen, eingebunden in Entschuldungs- und
Haushaltskonsolidierungsprogramme.
Deshalb brauchen wir:
• den kontinuierlichen Einsatz auf der Bun-
desebene dafür, dass der kommunale An-
teil an den Gesamtsteuereinnahmen in der
Bundesrepublik unter Beibehaltung des
bisherigen Länderanteils erhöht wird
• weiterhin eine ehrliche Weitergabe von
Bundesmitteln, die für die Kommunen ge-
dacht sind, im Rahmen der vom Bund fest-
gelegten Verteilkriterien
• eine Aufstockung der Finanzausgleichs-
masse noch für 2021 pauschal auf 1,7 Mil-
liarden Euro
• jährlich eine Anpassung entsprechend der
Tarif- und Besoldungsentwicklung, da die
Personalkosten der bestimmende Faktor
für die Ausgabenentwicklung der Kom-
munen sind
• die Berücksichtigung der Abschreibungen
in der doppischen Haushaltsführung bei
der Ausgestaltung des FAG
• die regelmäßige Anpassung des pauscha-
len Mehrbelastungsausgleichs für die Ein-
nahmeausfälle der Kommunen wegen der
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
unter Beachtung der Baukostenentwick-
lung
• die Prüfung einer allgemeinen „Steuer-
schwankungsreserve“ in Gestalt eines
Steuerschwankungsfonds, um unvorher-
sehbare Steuerausfälle der Kommunen
auch infolge weltweiter Krisen zu kom-
pensieren
• ein kommunales Infrastrukturprogramm
und eine Erhöhung der kommunalen Inves-
titionspauschale zur Bewältigung der Covid-
19-Pandemie-Folgen bei den Kommunen
• Kommunen, die in der Krisenbewältigung
Handlungsspielräume jenseits von Rest-
riktionen und Haushaltskennziffern haben.
Dazu werden wir aufsichtsrechtliche Stan-
dards überprüfen
• die Einführung eines von möglichen auf-
sichtlichen Genehmigungs- und Konsoli-
dierungsauflagen freigestellten Mindest-
betrages für die Bereithaltung freiwilliger
sozialer Infrastruktur zur Erhaltung identi-
tätsstiftender örtlicher kultureller und so-
zialer Einrichtungen
• für die Städte und Gemeinden je Bürger*in
ein lokales Bürgergeld in Höhe von 20
Euro, welches unter Beteiligung der Ein-
wohner*innen ebenfalls zur Finanzierung
von freiwilligen Aufgaben verwendet wer-
den kann
• die Stärkung der interkommunalen Zusam-
menarbeit und die Beseitigung rechtlicher
Hindernisse, durch die die Kooperationen
von Gemeinden erschwert wird. Dazu ent-
wickeln wir praxistauglich das Gesetz über
die kommunale Gemeinschaftsarbeit weiter
• das Modell der sogenannten „öffentlich-
rechtlichen Genossenschaft“, die es ein-
zelnen Gemeinden und den Bürger*innen
gleichermaßen ermöglicht, Teilhaberin
oder Teilhaber einer auf einen gemein-
nützigen Zweck ausgerichteten Genos-
senschaft zu werden. Damit besteht etwa
die Möglichkeit für gemeinsam von Kom-
munen, Krankenkassen, Ärzt*innen sowie
Bürger*innen getragene Einrichtungen der
medizinischen Daseinsvorsorge
• die Überprüfung des geltenden Kommu-
nalwirtschaftsrechts auf seine Zukunftsfä-
higkeit auch zur Daseinsfürsorge und eine
Erweiterung der Möglichkeiten der Kom-
munen. Die Ausnahmen vom Örtlichkeits-
grundsatz im Gemeindewirtschaftsrecht
werden dergestalt erweitert, dass mit
Zustimmung der betroffenen Gemeinde
kommunale Unternehmen einer anderen
Gemeinde sich im Bereich der Wohnungs-
wirtschaft und der Altenpflege betätigen
dürfen
• gemeinsam mit den kommunalen Spitzen-
verbänden die Definition von Bedingungen
für die Kommunen bei der Schaffung, Er-
haltung und dem Rückerwerb von öffent-
licher Daseinsvorsorge
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73
• die Überprüfung, inwieweit digitale Ele-
mente zur Vereinfachung und Erleichte-
rung von Gremiensitzungen möglich sind
und welche rechtlichen Voraussetzungen
dafür geschaffen werden müssen
• neue Möglichkeiten, das Verfahren zur Er-
stellung, Beratung und Beschlussfassung
kommunaler Haushalte transparenter zu ge-
stalten. Die Beteiligung von Einwohner*in-
nen zum Beispiel durch Beteiligungshaus-
halte wird in geeigneter Weise unterstützt
• die Prüfung von Möglichkeiten, die Wahr-
nehmung von kommunalen Mandaten bes-
ser mit Mutterschaft, Elternschaft, Studi-
um, einer körperlichen Behinderung oder
ähnlichem zu verbinden
• die Evaluation, inwieweit eine Steigerung
des Frauenanteils in kommunalen Vertretun-
gen durch Wahlrechtsänderung möglich ist
Finanzen un
Landesverwaltung
D
ie sozialdemokratische Finanz- und
Haushaltpolitik zurückliegender Jahre
war solide und sorgte dafür, dass der
Landeshaushalt in allen Jahren nach Einnah-
men und Ausgaben ausgeglichen war. Die
Rücklagen des Landes wurden weiter ausge-
baut und die Verschuldung zurückgefahren.
Das erfolgte nicht zum Selbstzweck, sondern
schaffte finanzielle Freiräume für die Gestal-
tung in den ganz wesentlichen Interessenbe-
reichen der Bevölkerung. Gleichzeitig sank in
einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes
der Personalbestand unter die für ein Flä-
chenland kritische Grenze, und es wurde nicht
ausreichende Vorsorge durch Neueinstellun-
gen getroffen. Das sorgte für Probleme ins-
besondere bei der Polizei und in den Schulen.
Gleichzeitig gab es Kürzungen im Kulturleben
und an den Hochschulen, bei denen der Ein-
spareffekt in keinem Verhältnis zum angerich-
teten Schaden stand.
Die Wahlniederlage der SPD 2016 hatte auch
mit solchen Fehlentwicklungen zu tun. Nach
der Landtagswahl haben wir klare Schlussfol-
gerungen gezogen, unsere Politik neu ausge-
richtet und die erforderlichen Neueinstellun-
gen ermöglicht. Wir haben konsequent dafür
gesorgt, dass alle, die für das Land oder mit
Förderung des Landes arbeiten, tarifgerecht
bezahlt werden können. An den Hochschulen,
in der Kultur und bei den Kommunalfinanzen
gab es wieder kräftige Aufwüchse.
Ob soziale und innere Sicherheit, Gesund-
heitsversorgung, Bildung und Kultur, Stär-
kung des Wirtschaftsstandorts und der Inf-
rastruktur, die Haushaltspolitik spielt in diese
Felder des täglichen Lebens einer*eines jeden
Sachsen-Anhalter*in hinein. Die Corona-Pan-
demie hat uns gezeigt, wie wichtig eine solide
Haushaltspolitik in guten Zeiten zur Vorsor-
ge für die Krise ist. In dieser Situation kann
das Land Rücklagen, wie zum Beispiel die
Steuerschwankungsreserve, einsetzen, um
konjunkturelle Einbrüche im Landeshaushalt
auszugleichen und zusätzliche Unterstützung
zur Abmilderung der Folgen der Pandemie zu
leisten. Das Land hat zudem Möglichkeiten,
nach den Ersthilfen wichtige Impulse für die
schnelle Bewältigung der Krise zu setzen. Da-
bei ist es uns besonders wichtig, die Kommu-
nen stärker als bislang zu unterstützen.
Die Bewältigung der wirtschaftlichen und
sozialen Krise durch Corona wird die Finanz-
politik der kommenden Jahre ganz wesentlich
bestimmen. Eine schnelle wirtschaftliche Er-
holung wird sich nicht im Selbstlauf ergeben.
Das Land muss sowohl Nachfrageimpulse set-
zen als auch Insolvenzen und eine mögliche
Kreditklemme verhindern.
Unsere Finanzpolitik setzt darauf, den lang-
fristigen Kurs eines verantwortungsvollen Um-
gangs mit den Landesfinanzen zu verbinden
mit einem entschlossenen Handeln in der Krise.
Deshalb brauchen wir:
• ein investives, teilweise kreditfinanziertes
Anti-Krisen-Paket im Umfang von zwei Mil-
liarden Euro:
• ein Investitionsprogramm für die Kran-
kenhauslandschaft in Höhe von 150
Millionen Euro für die Jahre 2021 und
2022 und 450 Millionen Euro 2023 bis
2025, zusätzlich zum bereits geplantem
Niveau von 150 Millionen Euro, um den
Investitionsstau von 700 Millionen Euro
abzuarbeiten
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74
• eine Erhöhung der Investitionspauscha-
le für die Kommunen auf jeweils 300
Millionen Euro in den Jahren 2021, 2022
und 2023. Damit decken wir auch den
kommunalen Investitionsbedarf ab, der
mit den bisherigen Förderprogrammen
nicht erfasst wurde
• ein Investitionsprogramm für zusätzli-
che Investitionen in landeseigene Infra-
struktur in Höhe von 200 Millionen Euro
für 2021 und 2022
• ein Investitionsprogramm in Höhe von
300 Millionen Euro für Schulen und Kin-
dertagesstätten für die Jahre 2023 bis
2025 mit dem Ziel, überall dort, wo
STARK III nicht gegriffen hat oder die
Mittel erschöpft waren, den Abbau des
fortwährend bestehenden Investitions-
staus in diesem Bereich voranzutreiben
• eine Investitionszulage eventuell aus
GRW-Mitteln gestaltet für Investitio-
nen im Beherbergungsgewerbe zur Mo-
dernisierung touristischer Unterkünfte
in Höhe von 40 Millionen Euro
• eine Landesbürgschaft in Höhe von
zehn Millionen Euro für den Landestou-
rismusverband
• die Konzentration von Anlagen des Pen-
sionsfonds auf den Ankauf von für die Nut-
zung der Landesverwaltung notwendigen
Immobilien in Sachsen-Anhalt
• die vollständige Kreditfähigkeit der Unikli-
nika, um schnell durch Nutzung der derzeit
günstigen Kreditzinsen zu modernen Klini-
ken zu kommen
• Wahlfreiheit für Beamt*innen zwischen
gesetzlicher und privater Krankenversi-
cherung
• für familienfreundliche Arbeitsbedingun-
gen und zur Einsparung bei den Landes-
liegenschaften die Möglichkeit für Heim-
arbeit statt Büroarbeit
• die Einführung des Gender Budgeting im
Landeshaushalt, damit öffentliche Mittel
Frauen und Männern gleichermaßen zu-
gutekommen
Bundes- und
Europapolitik
Bundespolitik
S
achsen-Anhalt wirkt über den Bundes-
rat aktiv an der Gesetzgebung des Bun-
des mit und vertritt seine und über-
greifende ostdeutsche Interessen in den
Konferenzen der Ministerpräsident*innen,
der Fachministerien und in Kooperation mit
den sachsen-anhaltischen Abgeordneten des
Deutschen Bundestages. Wir setzen uns dafür
ein, dass im Zusammenwirken zwischen Bund
und Ländern eine angemessene Finanzierung
der öffentlichen Haushalte sichergestellt wird.
Eine kluge Gestaltung von Steuern und Sub-
ventionen im Interesse der Öffentlichkeit ist
wesentlich auf allen Ebenen, von Kommune,
Land und Bund bis hin zur Europapolitik und
internationalen Politik.
Dabei ist die Vertretung der Landesinteressen
im Rahmen der Bundespolitik geprägt durch
• eine strukturelle Schwäche der ostdeut-
schen Länder, die auch 30 Jahre nach der
Wiedervereinigung im gesamtdeutschen
Gefüge selbst gemeinsam nicht so viel po-
litisches Gewicht aufbringen, wie es ihrem
Anteil an der Bevölkerung und am Bundes-
gebiet entsprechen würde;
• eine Einordnung Sachsen-Anhalts ins Ge-
leit der CDU-geführten Länder im Plenum
des Bundesrates und der Ministerpräsi-
dent*innenkonferenz. Die Mitwirkung an
und Unterstützung von progressiven Ini-
tiativen aus anderen Bundesländern wird
so blockiert.
Das wollen wir ändern. Sachsen-Anhalt wird
im Konzert der Länder und im Bund ge-
braucht, als Stimme für eine soziale, gerechte
und nachhaltige Politik.
Deshalb brauchen wir:
• eine Reform des Grundgesetzes, bei der
die Änderung der Landesverfassung Sach-
sen-Anhalts als Vorbild wirken kann: mit
einer Klausel gegen Rassismus, Antisemi-
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75
tismus und Nationalsozialismus, mit dem
Verbot der Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Identität und vielen anderen
fortschrittlichen Regelungen
• den aktiven Einsatz der Landesregierung
für eine faire Verteilung von Bundesbe-
hörden, auch in Ostdeutschland und Sach-
sen-Anhalt. Zur Vollendung der deutschen
Einheit gehört auch die schnellstmögliche
vollständige Verlagerung aller Bundesmi-
nisterien von Bonn nach Berlin
• eine Finanzpolitik des Bundes, die den
anhaltenden Nachholbedarf Ostdeutsch-
lands bei industrieller Wertschöpfung und
Steueraufkommen berücksichtigt und den
ostdeutschen Ländern und Kommunen bei
der Bewältigung von Altschulden und Ver-
pflichtungen aus DDR-Zeiten hilft
• kurzfristig eine Bundesratsinitiative für die
Einrichtung eines Härtefallfonds, um Be-
nachteiligungen von Rentner*innen mit
DDR-Erwerbsbiographien auszugleichen
• Rückhalt für eine internationale Politik
der Bundesregierung, die auf Frieden,
Verständigung,
Ausgleich,
Abrüstung
und gegenseitige Sicherheit setzt, auch
über die Grenzen der EU hinaus. Es liegt
im politischen und wirtschaftlichen Inter-
esse Sachsen-Anhalts, dass Deutschland
gute und verlässliche Beziehungen zu al-
len Staaten Europas unterhält. Vorausset-
zung dafür ist auch die Überwindung von
Gräben gegenüber dem heutigen Russ-
land und dessen Rückkehr zum Respekt
gegenüber Völkerrecht und Menschen-
rechten, so dass perspektivisch auch die
Sanktionen entfallen können
• in diesem Zusammenhang ein Verbot jeder
Form von Rüstungsexporten aus Deutsch-
land
• eine aktive Mitwirkung Sachsen-Anhalts
an einer humanen Flüchtlings-, Zuwande-
rungs- und Integrationspolitik
• eine Bundesratsinitiative für die Legalisie-
rung von Cannabis
Europa
Sachsen-Anhalt liegt im Herzen Europas mit
engen wirtschaftlichen, politischen und kultu-
rellen Verflechtungen zu vielen anderen Re-
gionen der Europäischen Union. Die vergan-
genen zwei Jahrzehnte haben uns gezeigt:
Europa hat uns nicht schwächer, sondern
stärker gemacht. Die europäische Integration
sichert den Frieden, fördert den Austausch
und stärkt uns bei der Bewältigung von Zu-
kunftsaufgaben wie ökologischer Wandel,
Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze und
Digitalisierung. Zugleich haben insbesondere
die Strukturfonds dazu beigetragen, soziale
Ungleichgewichte abzubauen und eine le-
benswerte Umwelt zu schaffen. Gerade weil
wir Europa brauchen, wird sich die SPD Sach-
sen-Anhalts für eine starke, zugleich aber auch
sozial gerechte Europäische Union einsetzen.
Der globale Kapitalismus darf nicht dazu füh-
ren, dass die Schere zwischen Arm und Reich
weiter auseinandergeht, nicht zwischen den
europäischen Regionen und auch nicht zwi-
schen Kapitaleigentümer*innen und abhän-
gig Beschäftigten. Nationale Reflexe wie das
Schließen von Grenzen müssen ein für alle Mal
der Vergangenheit angehören. Die Begegnun-
gen zwischen Europäer*innen und die euro-
päischen Städte- und Landespartnerschaften
müssen stattdessen verstärkt werden. Wir set-
zen auch in Zukunft auf Investitionen mit Hilfe
der EU in moderne Infrastrukturen, in Bildung,
Forschung und Entwicklung. Die europäischen
Institutionen und die Europapolitik müssen in
unserem Bundesland besser erklärt werden.
Wir stellen gute Arbeit, soziale Leitplanken
und eine nachhaltige Wirtschaft ins Zentrum
unserer europapolitischen Initiativen und un-
serer öffentlichen Beschaffung. Dabei sind die
17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
auch für Sachsen-Anhalt unsere Richtschnur.
Deshalb brauchen wir:
• starke Arbeitnehmer*innenrechte, hand-
lungsfähige Gewerkschaften und durch-
setzungsfähige Betriebsräte, um die Inter-
essen der arbeitenden Menschen in Europa
effektiv zu vertreten. Dem Lohndumping
sagen wir den Kampf an
• eine Kampfansage an ausbeuterische
Werkverträge, die Extraprofite sichern,
aber zu Lasten der Beschäftigten aus an-
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deren europäischen Ländern und von Um-
welt und Gesundheit gehen
• einen starken Mittelstand, der europaweit
gut vernetzt ist und die Grundfreiheiten
des europäischen Binnenmarktes zu nut-
zen vermag
• eine verbesserte digitale Infrastruktur im
Land mit einer verstärkten Breitbandförde-
rung über europäische Fonds und europäi-
sche Mittel für den WLAN- und 5G-Ausbau
• die soziale Absicherung des Strukturwan-
dels hin zu einer kohlenstofffreien und di-
gitalisierten Wirtschaft mit der Schaffung
innovativer Arbeitsplätze. Niemand darf
bei diesen gesellschaftlichen Herausforde-
rungen zurückbleiben. Die EU-Förderpe-
riode 2021 bis 2027 und der Corona-Wie-
deraufbau-Fonds müssen dazu genutzt
werden
• eine stärkere Sichtbarkeit der sachsen-an-
haltischen Chemieindustrie im Netzwerk der
europäischen Chemieregionen in Brüssel
• auch von Sachsen-Anhalt die Unterstüt-
zung einer zielgerichteten Strategie zur
Gleichstellung der Geschlechter, für Chan-
cengleichheit und für die Ratifizierung der
Istanbul-Konvention durch die EU und ihre
Mitgliedsstaaten
• europäische Förderprogramme im Bereich
Kultur und Medien, die in zukünftigen EU-
Haushalten und bei Extraprogrammen ver-
stärkte Berücksichtigung finden müssen
• die von der EU eingeführte European
Disability Card. Sie muss aufgegriffen
werden und zu einem verbindlichen eu-
ropäischen Behindertenausweis weiter-
entwickelt werden
• eine starke Vertretung in Brüssel und in
Berlin, im Ausschuss der Regionen und
im Bundesrat, um Initiativen hin zu einem
wirtschaftlich starken, sozialeren und eini-
gen Europa zu unterstützen. Insbesonde-
re setzen wir uns für einen europäischen
Mindestlohn und eine europäische Steuer-
politik ein, die Steuerschlupflöcher schließt
• ein möglichst hohes Niveau der Förde-
rung auch in der nächsten Förderperiode.
Gleichzeitig stellen wir mit den sachsen-
anhaltischen Akteur*innen die Weichen,
um die europäischen Fördermöglichkei-
ten jenseits der Strukturfonds noch bes-
ser für Sachsen-Anhalt zu nutzen. Wir wer-
den vereinfachte Förderverfahren für die
europäischen Strukturfonds auf den Weg
bringen. Hier kann Sachsen-Anhalt von an-
deren Bundesländern lernen
• eine institutionelle Infrastruktur zum Ab-
rufen von EU-Forschungsmitteln
• Projektentwickler*innen im Kohlerevier, die
innovative Infrastruktur-, Energie-, Klima-
schutz- und Industrieprojekte entwickeln
und im Sinne des Green Deals und des EU-
Kohleausstiegsfonds umsetzen. Das Koh-
leausstiegs- und das Strukturstärkungs-
gesetz und deren Umsetzung sollen die
Grundlage für den Austausch mit anderen
ehemaligen Kohleregionen Europas sein
• niedrigschwellige Breitenförderung bei der
Vergabe von EU-Fördermitteln für ener-
gieeffizienzsteigernde und CO2-mindern-
de Maßnahmen
• den Ausbau der politischen Bildung und
Schulbildung in Bezug auf europäische
Themen. Wir wenden uns mit aller Ent-
schiedenheit gegen jene politischen Kräf-
te, die das europäische Projekt durch
Rechtspopulismus oder Nationalegoismus
zu zerstören drohen
• die Ausweitung der Bürger*innendialoge
in allen Teilen Sachsen-Anhalts
• finanzielle Unterstützung für die Menschen
und Kommunen im Land, um sich mit Bür-
ger*innen sowie mit Kommunen aus ande-
ren Regionen der EU auszutauschen
• eine ökologische Landwirtschaft, die un-
abhängig von der Unternehmensform
auch auf europäischer Ebene wettbe-
werbsfähig ist
• eine europaweit einheitliche Besteuerung
von Digitalunternehmen und eine EU-wei-
te Finanztransaktionssteuer
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